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Leistungserhebungskonzept des Michaeli-Gymnasiums

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Academic year: 2021

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Michaeli-Gymnasium München

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Leistungserhebungskonzept des Michaeli-Gymnasiums

Mit Inkrafttreten der Neufassung der gymnasialen Schulordnung in Bayern (GSO) wur- den die Gestaltungsspielräume der einzelnen Gymnasien deutlich erweitert. So trifft die Lehrerkonferenz nach § 53 GSO grundsätzliche Festlegungen zu Art und Zahl von Leis- tungsnachweisen in eigener Verantwortung. Mit der Veröffentlichung des Leistungs- erhebungskonzepts wollen wir für mehr Transparenz bei Eltern und Schülern sorgen.

Art und Anzahl der Leistungserhebungen Große Leistungsnachweise (Schulaufgaben)

Sie werden in allen Kernfächern der jeweiligen Ausbildungsrichtung geschrieben. Die Mindestanzahl richtet sich nach der Wochenstundenzahl des jeweiligen Kernfaches (d.h. in einem Kernfach mit 4 und mehr Wochenstunden werden mindestes 4 Schulauf- gaben pro Schuljahr, in dreistündigen Fächern 3 Schulaufgaben geschrieben).

In den modernen Fremdsprachen werden in Englisch in der Jahrgangstufe 9, in Französisch in den Jahrgangsstufen 8 und 10 und in Spanisch in Jahrgangsstufe 10 eine Schulaufgabe in rein mündlicher Form abgehalten. Im Fach Deutsch wird in der 9.

Jahrgangsstufe eine Schulaufgabe durch eine Debatte ersetzt.

Im Fach Deutsch und im Fach Englisch ersetzen ein zentraler und ein schulinterner Leistungstest eine Schulaufgabe, und zwar im Fach Englisch in den Jahrgangstufen 6 und 10 und im Fach Deutsch in den Jahrgangstufen 6 und 8. Im Fach Mathematik wird eine Schulaufgabe in der 10. Jahrgangsstufe durch den Bayerischen Mathematiktest und einen zentralen Leistungstest ersetzt. Die beiliegende Tabelle informiert über die die Festlegungen der Lehrerkonferenz für die Schulaufgaben in den Jahrgangsstufen 5 bis 10.

In Q11 und Q12 wird in jedem Fach in allen Ausbildungsabschnitten je eine Schul- aufgabe geschrieben. In jedem Ausbildungsabschnitt werden in allen Fächern mindes- tens zwei kleine Leistungsnachweise, darunter mindestens ein mündlicher erbracht.

In den modernen Fremdsprachen wird eine Schulaufgabe in der Jahrgangsstufe 11 oder 12 in mündlicher Form als Partner- oder Gruppenprüfung abgehalten.

Im W-Seminar werden in den Ausbildungsabschnitten 11/1 und 11/2 je mindestens zwei kleine Leistungsnachweise erhoben. Zudem ist eine Seminararbeit zu verfassen. Im P- Seminar werden insgesamt mindestens zwei kleine Leistungsnachweise zu den indivi- duellen Projektbeiträgen gefordert.

Kleine Leistungsnachweise sind insbesondere: Kurzarbeiten, fachliche Leistungs- tests, Stegreifaufgaben, Projekte, Unterrichtsbeiträge, Rechenschaftsablagen, Prak- tikumsberichte, Referate, Präsentationen, praktische Leistungen. In jedem Halbjahr

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bzw. Ausbildungsabschnitt werden in allen Fächern mindestens zwei kleine Leistungsnachweise, darunter mindestens einer in rein mündlicher Form erhoben.

Grundwissen in den Leistungserhebungen

In jeder Leistungserhebung soll Grundwissen geprüft werden, um nachhaltiges Lernen zu fördern. Dieses Grundwissen kann in eine Aufgabe integriert oder als eigene Aufga- be gestellt sein. Der prozentuale Anteil von Grundwissen umfasst in der Regel mindes- tens 10 %.

Das Grundwissen muss den Schülern bekannt und zugänglich sein (z. B. als markierte Einträge im Heft, Grundwissenshefte oder als Grundwissenskatalog auf der Home- page).

Zahl der Leistungserhebungen pro Tag bzw. pro Woche

An einem Tag dürfen nicht mehr als eine Schulaufgabe und pro Woche nicht mehr als zwei Schulaufgaben geschrieben werden (Nachholschulaufgaben zählen dabei nicht).

In den Jahrgangsstufen 5 bis 10 wird an einem Tag mit einem angekündigten schriftlichen Leistungsnachweis (Schulaufgabe/Nachholschulaufgabe, Kurzarbeit, fach- licher Leistungstest) kein weiterer schriftlicher Leistungsnachweis erhoben.

Angekündigte kleine schriftliche Leistungsnachweise (11-13)

Der Prüfungsstoff erstreckt sich über die letzten beiden Unterrichtsstunden (entweder zwei einzelne Stunde oder eine Doppelstunde) und kann Grundwissen enthalten. Die Bearbeitungszeit dauert höchstens 20 Minuten. Gemäß § 59 Abs. 1 Satz 3 GSO können die angekündigten kleinen Leistungsnachweise nachgeholt werden; sie müssen aber nicht nachgeholt werden. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der jeweiligen Lehrkraft. Angekündigte kleine schriftliche Leistungsnachweise sind auch an Tagen mit Schulaufgaben möglich. Die Durchführung liegt in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft.

Umfang und Ankündigung von schriftlichen Leistungserhebungen Schulaufgaben:

Schulaufgaben sind spätestens eine Woche vor dem Termin anzukündigen; anzu- streben ist eine Festlegung zu Beginn des Halbjahres. Der Prüfungsstoff wird von der Lehrkraft festgelegt und soll stets auch Grundwissen umfassen. Die Bearbeitungszeit für eine Schulaufgabe in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 beträgt höchstens 60 Minuten, in den Jahrgangsstufen 11 und 12 in der Regel höchstens 90 Minuten (Ausnahme:

Deutsch) Kurzarbeiten:

Kurzarbeiten sind spätestens eine Woche vor dem Termin anzukündigen; anzustreben ist eine Festlegung zu Beginn des Halbjahres. Der Prüfungsstoff bezieht sich auf

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höchstens zehn unmittelbar vorausgegangene Unterrichtsstunden und soll Grund- wissen enthalten. Die Bearbeitungszeit beträgt höchstens 30 Minuten.

Stegreifaufgaben (5 bis 10):

Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt. Der Prüfungsstoff bezieht sich auf höchs- tens zwei unmittelbar vorausgegangene Unterrichtsstunden (entweder zwei einzelne Stunden oder eine Doppelstunde) und kann Grundwissen enthalten. Die Bearbeitungszeit dauert höchstens 20 Minuten

Prüfungsfreie Zeiten:

In der Woche vor den Weihnachtsferien werden in der Unterstufe, d.h. in den Jahr- gangsstufen 5 und 6 keine Stegreifaufgaben oder Schulaufgaben mehr geschrieben.

An Tagen nach Aufführungen von Theater, Konzerten usw. sind aktiv mitwirkende Schüler von Rechenschaftsablagen oder Stegreifarbeiten befreit.

Einsichtnahme der Eltern in Leistungserhebungen und Rückgabe der schrift- lichen Schülerarbeiten

Die Schulordnung sieht vor, dass den Schülerinnen und Schülern schriftliche Leistungs- nachweise zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gege- ben werden sollen. Sie sind der Schule spätestens nach einer Woche unverändert zu- rückzugeben.

Die Schule behält sich vor, in gravierenden Fällen, in denen Arbeiten wiederholt nicht rechtzeitig an die Schule zurückgegeben wurden, künftig keine Leistungserhebungen mehr nach Hause mitzugeben. In diesen Fällen können Eltern nur noch in der Schule Einsicht in die Arbeiten nehmen.

OStD Angelika Loders Stand 09/2018

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