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Verein zur Förderung des Michaeli-Gymnasiums München e.V.

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Academic year: 2021

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Verein zur Förderung des

Michaeli-Gymnasiums München e.V.

Verein zur Förderung des Michaeli-Gymnasiums München e.V., Hachinger-Bach-Str. 25, 81671 München, foerderverein@michaeli-gymnasium.de Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter VR 8672, Erster Vorsitzender: Jens-Peter Banning

Konto-Nr. 58 123 399, Stadtsparkasse München, BLZ 701 500 00, IBAN: DE94701500000058123399, BIC: SSKMDEMM Seite 1 von 2

Geschäftsordnung In der Fassung vom 24.11. 2015

sordnung wird durch die Mitgliederversammlung zur Vereinssatzung folgende Angelegenheiten:

 die Vorstandssitzungen

 die Beschlussfassung durch den Vorstand

 Abstimmung über Förderanträge

Vorstandssitzungen

 , mindestens aber zweimal pro Halb- jahr

 Zu Vorstandssitzungen wird vom Vorsitzenden eingeladen, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden.

 Sitzungsleiter ist der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende

 Die Tagesordnung wird vor der Sitzung versandt, jedes Vorstandsmitglied kann gleichberech- tigt Themen für die Tagesordnung einbringen.

 Zu den Vorstandssitzun .

 durch den Schriftführer .

 Alle Mitglieder des Vorstandes erhalten die Protokolle, soweit Gäste eingeladen sind, auch diese

 Die Sitzungen sind nicht öffentlich

 Die Beratungsthemen sind vertraulich zu behandeln

 Abstimmungen: Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Eingeladene Beisitzer oder Gäste haben auf den Sitzungen lediglich beratende Stimme. Stimmübertragung ist ausgeschlossen.

 rden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, eine Ausnahme sind Abstimmungen über Förderanträge. Stimmenthaltungen bleiben bei der Er- bgelehnt.

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Verein zur Förderung des

Michaeli-Gymnasiums München e.V.

Verein zur Förderung des Michaeli-Gymnasiums München e.V., Hachinger-Bach-Str. 25, 81671 München, foerderverein@michaeli-gymnasium.de Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter VR 8672, Erster Vorsitzender: Jens-Peter Banning

Konto-Nr. 58 123 399, Stadtsparkasse München, BLZ 701 500 00, IBAN: DE94701500000058123399, BIC: SSKMDEMM Seite 2 von 2

Förderanträge

Förderanträge

o Förderanträge sind generell via Antragsformular zu stellen, in Ausnahmefällen auch via eMail an den Vorstand

o Förderanträge sollen bis kurz vor der jährlichen Mitgliederhauptversammlung gestellt werden, um über die Anträge gebündelt entscheiden zu können

o Unterjährig können Förderanträge sowohl gestellt, als auch bewilligt werden o Es besteht eine Nachweispflicht des Geförderten zur rechtmäßigen Verwendung

o Förderanträge werden vorab mit dem Direktorat abgestimmt, soweit dies zweckmäßig ist o Abgrenzung Förderverein - Elternbeirat

 Ein Förderantrag oder eine anderweitige finanzielle Förderung wird entweder vom El- ternbeirat oder vom Förderverein übernommen. Eine Aufsplittung von, d.h. eine je teilweise Übernahme durch den Elternbeirat und den Förderverein, soll vermieden werden.

 F v F , „ e- F “ v U - und Lehrmittel, Einrich- , F v F ’ tdeckung von Schulveranstaltungen (wie der Autorenlesung). Die Förderung betrifft hierbei in der Regel immer mehrere Schüler/innen oder die gesamte Schule.

 Der Elternbeirat ist für die Einzelförderung von Schülern (z.B. Klassenfahrten), Förde- rungen von Preisen für besondere schulische Leistungen sowie die direkte Unter- stützung von Lehrern im Sinne von Supervision oder Fortbildung zuständig.

o Der Förderverein finanziert nach bewilligtem Antrag gemäß der Satzung und der bekann- ten Verfahrensweisen und nur, wenn offizielle/staatliche Budgets nicht herangezogen werden können bzw. ausgeschöpft sind.

Die Beschlussfassung über Förderanträge erfolgt wie folgt:

o Fördersumme unter 1000€: Die Beschlussfassung kann im Vorstand mit einfacher Mehr- heit und maximal einer Gegenstimme erfolgen. Die Beschlussfassung kann auf einer Mit- gliederversammlung mit einfacher Mehrheit erfolgen. Die Abstimmung kann via eMail- Umlaufverfahren, auf den Vorstandssitzungen oder den Mitgliederversammlungen erfol- gen.

o Fördersumme 1000€: Die Abstimmung und Beschlussfassung erfolgt

 bevorzugt auf der jährlichen Mitgliederversammlung

 bei dringenden Anträgen auch unterjährig via einstimmigen Vorstandsbeschluss

Sonstiges

 Spenden: Neben den Mitgliedsbeiträgen finanziert sich der Förderverein aus Spenden. Ein Spendenaufruf an die Schulgemeinde soll einmal jährlich erfolgen.

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