Verein zur Förderung des
Michaeli-Gymnasiums München e.V.
Verein zur Förderung des Michaeli-Gymnasiums München e.V., Hachinger-Bach-Str. 25, 81671 München, foerderverein@michaeli-gymnasium.de Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter VR 8672, Erster Vorsitzender: Jens-Peter Banning
Konto-Nr. 58 123 399, Stadtsparkasse München, BLZ 701 500 00, IBAN: DE94701500000058123399, BIC: SSKMDEMM Seite 1 von 2
Geschäftsordnung In der Fassung vom 24.11. 2015
sordnung wird durch die Mitgliederversammlung zur Vereinssatzung folgende Angelegenheiten:
die Vorstandssitzungen
die Beschlussfassung durch den Vorstand
Abstimmung über Förderanträge
Vorstandssitzungen
, mindestens aber zweimal pro Halb- jahr
Zu Vorstandssitzungen wird vom Vorsitzenden eingeladen, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden.
Sitzungsleiter ist der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende
Die Tagesordnung wird vor der Sitzung versandt, jedes Vorstandsmitglied kann gleichberech- tigt Themen für die Tagesordnung einbringen.
Zu den Vorstandssitzun .
durch den Schriftführer .
Alle Mitglieder des Vorstandes erhalten die Protokolle, soweit Gäste eingeladen sind, auch diese
Die Sitzungen sind nicht öffentlich
Die Beratungsthemen sind vertraulich zu behandeln
Abstimmungen: Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Eingeladene Beisitzer oder Gäste haben auf den Sitzungen lediglich beratende Stimme. Stimmübertragung ist ausgeschlossen.
rden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, eine Ausnahme sind Abstimmungen über Förderanträge. Stimmenthaltungen bleiben bei der Er- bgelehnt.
Verein zur Förderung des
Michaeli-Gymnasiums München e.V.
Verein zur Förderung des Michaeli-Gymnasiums München e.V., Hachinger-Bach-Str. 25, 81671 München, foerderverein@michaeli-gymnasium.de Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter VR 8672, Erster Vorsitzender: Jens-Peter Banning
Konto-Nr. 58 123 399, Stadtsparkasse München, BLZ 701 500 00, IBAN: DE94701500000058123399, BIC: SSKMDEMM Seite 2 von 2
Förderanträge
Förderanträge
o Förderanträge sind generell via Antragsformular zu stellen, in Ausnahmefällen auch via eMail an den Vorstand
o Förderanträge sollen bis kurz vor der jährlichen Mitgliederhauptversammlung gestellt werden, um über die Anträge gebündelt entscheiden zu können
o Unterjährig können Förderanträge sowohl gestellt, als auch bewilligt werden o Es besteht eine Nachweispflicht des Geförderten zur rechtmäßigen Verwendung
o Förderanträge werden vorab mit dem Direktorat abgestimmt, soweit dies zweckmäßig ist o Abgrenzung Förderverein - Elternbeirat
Ein Förderantrag oder eine anderweitige finanzielle Förderung wird entweder vom El- ternbeirat oder vom Förderverein übernommen. Eine Aufsplittung von, d.h. eine je teilweise Übernahme durch den Elternbeirat und den Förderverein, soll vermieden werden.
F v F , „ e- F “ v U - und Lehrmittel, Einrich- , F v F ’ tdeckung von Schulveranstaltungen (wie der Autorenlesung). Die Förderung betrifft hierbei in der Regel immer mehrere Schüler/innen oder die gesamte Schule.
Der Elternbeirat ist für die Einzelförderung von Schülern (z.B. Klassenfahrten), Förde- rungen von Preisen für besondere schulische Leistungen sowie die direkte Unter- stützung von Lehrern im Sinne von Supervision oder Fortbildung zuständig.
o Der Förderverein finanziert nach bewilligtem Antrag gemäß der Satzung und der bekann- ten Verfahrensweisen und nur, wenn offizielle/staatliche Budgets nicht herangezogen werden können bzw. ausgeschöpft sind.
Die Beschlussfassung über Förderanträge erfolgt wie folgt:
o Fördersumme unter 1000€: Die Beschlussfassung kann im Vorstand mit einfacher Mehr- heit und maximal einer Gegenstimme erfolgen. Die Beschlussfassung kann auf einer Mit- gliederversammlung mit einfacher Mehrheit erfolgen. Die Abstimmung kann via eMail- Umlaufverfahren, auf den Vorstandssitzungen oder den Mitgliederversammlungen erfol- gen.
o Fördersumme 1000€: Die Abstimmung und Beschlussfassung erfolgt
bevorzugt auf der jährlichen Mitgliederversammlung
bei dringenden Anträgen auch unterjährig via einstimmigen Vorstandsbeschluss
Sonstiges
Spenden: Neben den Mitgliedsbeiträgen finanziert sich der Förderverein aus Spenden. Ein Spendenaufruf an die Schulgemeinde soll einmal jährlich erfolgen.