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Katholisches Jugendsozialwerk München e. V.

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Academic year: 2022

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Katholisches Jugendsozialwerk München e. V.

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Möglichkeiten und

Grenzen der Inklusion

Berufliche Inklusion von Menschen mit einer geistigen Behinderung im Rahmen der

Möglichkeiten einer WfbM

(Werkstatt für behinderte Menschen)

(3)

Schritte zur beruflichen Inklusion

 Betriebspraktika über den Berufsbildungsbereich

 Ausgelagerter Berufsbildungsbereich

 Betriebspraktika über den Arbeitsbereich

 Ausgelagerter Arbeitsplatz befristet oder dauerhaft

 Ausgelagerte Arbeitsgruppen

 Öffnung von Sozialbetrieben

 Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis

auf dem 1. Arbeitsmarkt

(4)

Praxisbeispiel FC Bayern München

(5)

Praxisbeispiele Gemeinde Gräfelfing

 Außenarbeitsplatz Kurt Huber Gymnasium

 Betriebspraktikum Volksschule Lochham

 Übernahme auf den 1. Arbeitsmarkt

Gemeindeverwaltung

(6)

Praxisbeispiel

Ausgelagerte Arbeitsgruppe

 Verpackungsarbeiten in einer Spedition über eine

Werkstättenkooperation

(7)

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

In Kraft getreten am 03.05.2008, Ratifikation in Deutschland 24. Februar 2009

Menschen mit Behinderung sollen selber entscheiden, wo sie arbeiten wollen.

Ob sie mit Menschen ohne Behinderung zusammen in einer Firma arbeiten wollen,

oder ob sie in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung

arbeiten wollen.

(8)

Bedenken von Unternehmen

 Spezieller Kündigungsschutz

 Angst vor vermehrten Krankheitstagen

 Angst vor den Auswirkungen der Behinderung

 5 Tage mehr Urlaub für Schwerbehinderte

 Mindestlohn ab 2015

(9)

Dauerhaft ausgelagerte Arbeitsplätze in Bayern (3,8%)

0 5000 10000 15000 20000 25000 30000 35000 40000

Eingliederungshilfe in Bayern

Werkstattgänger

Förderstättengänger

Dauerhaft ausgelagerte Arbeitsplätze

(10)

Rahmenkonzeption

Dauerhaft ausgelagerte Einzelarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

in Werkstätten für behinderte Menschen in Bayern

Die Beschäftigung auf ausgelagerten Einzelarbeitsplätzen war bis Ende 2008 nur als eine zeitlich befristete Maßnahme im Übergang von Beschäftigten der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gesetzlich verankert. Mit dem Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung vom 22.12.2008 wurde § 136 Abs.

1 SGB IX mit Satz 5 und 6 wie folgt ergänzt: „Zum Angebot an

Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen gehören ausgelagerte Plätze auf dem

allgemeinen Arbeitsmarkt. Die ausgelagerten Arbeitsplätze werden zum Zwecke des Übergangs und als dauerhaft ausgelagerte Plätze angeboten.“ Dauerhaft ausgelagerte Einzelarbeitsplätze sind damit ein reguläres Angebot der WfbM im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben.

Die Rechtsstellung des behinderten Menschen zur Werkstatt wird durch den Einsatz auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz nicht berührt. Der Beschäftigte auf dem ausgelagerten Arbeitsplatz bleibt weiterhin WfbM-Mitarbeiter mit allen Rechten und Pflichten.

(11)

Voraussetzung für ausgelagerte Tätigkeiten

Wunsch des Beschäftigten auf eine ausgelagerte Tätigkeit

Bereitschaft von Unternehmen Menschen mit einer Behinderung zu beschäftigten

Zusammenspiel von den Fähigkeiten des Beschäftigten und den Anforderungen aus den Unternehmen

Ein verantwortlicher Ansprechpartner im Unternehmen für den Beschäftigten und die WfbM

Durchgängige Begleitung und Unterstützung des Beschäftigten und des Unternehmens durch die WfbM am Arbeitsplatz

Erfüllung von Rahmenbedingungen wie z. B. Arbeitsschutz, Arbeitsplatzausstattung

Erreichbarkeit des Unternehmens für den Beschäftigten

(12)

Vorteile für Unternehmen bei ausgelagerten Arbeitsplätzen

Im Regelfall sind die Beschäftigten hoch motivierte Arbeitnehmer

Der Beschäftigte bleibt mit allen Rechten und Pflichten Werkstattmitarbeiter

Das Unternehmen wird durch die WfbM beraten und unterstützt

Es entstehen genau kalkulierbare Kosten

Die Arbeitsleistung des Beschäftigten kann bei der

Ausgleichsabgabe geltend gemacht werden (§140 SGB

IX)

(13)

Vorteile für den Beschäftigten bei ausgelagerten Arbeitsplätzen

 Der Werkstattstatus bleibt erhalten

 Der Anspruch auf Leistungen durch die WfbM bleibt erhalten (Arbeitsbegleitende Maßnahmen)

 Unterstützung am Arbeitsplatz ist abgesichert

 Das Wunsch und Wahlrecht bleibt erhalten

 Die „Tür zur Werkstatt“ bleibt offen

Referenzen

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