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Schullaufbahnen in Thüringen Schuljahr 2021/2022

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Schullaufbahnen in Thüringen

Schuljahr 2021/2022

www.BildungTH.de

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Das Thüringer Schulsystem im Überblick ... 2

Thüringer Gemeinschaftsschule ... 4

Grundschule ... 4

Regelschule ... 5

Gymnasium ... 6

Gesamtschule ... 8

Förderschule ... 8

Individuelle Abschlussphase ... 9

Berufsbildende Schulen ... 9

IMPRESSUM

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (Hg.):

Schullaufbahnen in Thüringen. Schuljahr 2021/2022, 2. aktualisierte Auflage, Erfurt 2021

Herausgeber: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Werner-Seelenbinder-Str. 7 | 99096 Erfurt

//bildung.thueringen.de

Fotos: Titelbild: Bildagentur PantherMedia | ArturVerkhovetskiy S. 1: Jacob Schröter

S. 4: fotolia.com | drubig-photo S. 7: Bildagentur PantherMedia | Paha L S. 8: Bildagentur PantherMedia | olesiabilkei S. 9: TMBJS

Maßgeblich sind die in den Amtlichen Blättern des Freistaats Thüringen veröffentlichten Fassungen der Rechtstexte. Diese Publikation darf nicht als Parteienwerbung oder für Wahlkampfzwecke verwendet werden. Die Publikation ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung; sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

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Werte Eltern,

sehr geehrte Schülerinnen und Schüler, das wichtigste Ziel des Thüringer Schulsys- tems ist es, jede Schülerin und jeden Schüler optimal zu fördern. Schule ist dabei sowohl Lern- als auch Lebensort. Hier werden Kom- petenzen erworben, Werte vermittelt, soziales Miteinander geübt und nicht zuletzt Freund- schaften geschlossen.

Um diesen ganzheitlichen Anforderungen gerecht zu werden, bietet das Thüringer Schulsystem eine Vielfalt an Schularten und setzt auf die Durchlässigkeit der einzelnen Bildungsgänge.

An der Thüringer Gemeinschaftsschule kön- nen Kinder gemeinsam lernen. Hier können alle Abschlüsse – vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur – erworben werden.

Die Grundschule prägt das Kind für seinen weiteren Bildungs- und Lebensweg. Am Ende der Grundschulzeit steht die Entscheidung über die weitere Schullaufbahn Ihres Kindes an. Sie fordern und fördern Ihr Kind am bes- ten, indem Sie sich an seinen Begabungen, Fähigkeiten und Neigungen orientieren.

Die Regelschule bietet neben einer fundierten Allgemeinbildung insbesondere praktische Lebens- und Berufsorientierung. Im Anschluss an die Regelschule stehen alle weiteren Bildungswege – vom Einstieg in eine Be- rufsausbildung bis zur Vorbereitung auf ein Hochschulstudium – offen.

Förderschulen geben die notwendige Unter- stützung, wenn ein Kind einer sonderpäda- gogischen Förderung bedarf, die an anderen allgemein bildenden Schulen im gemeinsa- men Unterricht nicht geboten werden kann.

Das Gymnasium führt ab Klassenstufe 5 mit einem erhöhten theoretischen Anspruch in acht Jahren zum Abitur, also zur allgemeinen Hochschulreife.

Die Gesamtschule bietet differenzierte Ab- schlussmöglichkeiten.

Für die meisten Schülerinnen und Schüler bilden die berufsbildenden Schulen mit ihren verschiedenen Schulformen den Abschluss der Schullaufbahn. Sie eröffnen jungen Men- schen zahlreiche Bildungs- und Qualifizie- rungsmöglichkeiten.

Zögern Sie als Eltern und auch als Schülerin- nen und Schüler nicht, sich des hohen Sach- verstandes und der pädagogischen Fähigkei- ten der Schulleitungen sowie der Klassen-, Beratungs- und Vertrauenslehrkräfte zu bedie- nen, um den bestmöglichen Bildungsweg im Einzelfall herauszuarbeiten.

Viel Erfolg auf dem weiteren Schulweg.

Helmut Holter Thüringer Minister

für Bildung, Jugend und Sport

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16 b is 20 Ja hr e 10 b is 16 6 b is 1 0

Gemeinschaftsschule Klassenstufen 1 - 12 •längeres gemeinsames Lernen bis mindestens Klassenstufe 8 •ab Klassenstufe 9 abschlussbezogenes Lernen •Übertritt zum Gymnasium nach den Klassenstufen 4, 5, 6, 7, 8 und 10 möglich

•Hauptschulabschluss oder Qualifizierender Hauptschulabschluss am Ende Klassenstufe 9 •Realschulabschluss am Ende Klassenstufe 10

•Allgemeine Hochschulreife (Abitur) am Ende Klassenstufe 12 •schulischer Teil der Fachhochschulreife möglich Grundschule Klassenstufen 1 - 4 •Übertritt zu Regelschule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule und Gesamtschule nach Klassenstufe 4

Gymnasium Klassenstufen 5 - 12 •mit Versetzung in Klassenstufe 10 dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss •mit Versetzung in Klassenstufe 11 dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss

•Allgemeine Hochschulreife (Abitur) am Ende der Klassenstufe 12 •schulischer Teil der Fachhochschulreife möglich Gesamtschule (kooperativ oder integriert) Klassenstufen 5 - 10 /13 •Hauptschulabschluss oder Qualifizierender Hauptschulabschluss am Ende der Klassenstufe 9 •Realschulabschluss am Ende der Klassenstufe 10

•Allgemeine Hochschulreife (Abitur) am Ende der Klassenstufe 12 oder 13 •schulischer Teil der Fachhochschulreife möglich

DAS THÜRINGER SC HULS YS TEM IM ÜBERBLIC K

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Regelschule Klassenstufen 5 - 10 •Hauptschulabschluss oder Qualifizierender Hauptschulabschluss am Ende der Klassenstufe 9 oder in Klassenstufe 10 (Übergang zur berufsbildenden Schule) •Realschulabschluss am Ende der Klassenstufe 10 (Übergang zur berufsbildenden Schule oder zur Oberstufe des Gymnasiums, des beruflichen Gymnasiums, der Gemeinschaftsschule oder der Gesamtschule) Förderschule Klassenstufen förderspezifisch Abschlüsse (in Abhängigkeit vom besuchten Bildungsgang) Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung •Abschlusszeugnis nach 12 Schulbesuchsjahren

Bildungsgang zur Lernförderung (auslaufend für Schülerinnen und Schüler, die bis zum 31. Juli 2020 bereits im Bildungsgang zur Lernförderung lernen) •Abschlusszeugnis nach Abschluss der Klassenstufe 9 •dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss (nach Abschluss der freiwilligen Klassenstufe 10) Bildungsgang der Regelschule •Hauptschulabschluss nach Abschluss der Klassenstufe 9 •Qualifizierender Hauptschulabschluss (nach erfolgreicher Teilnahme an den entsprechenden Prüfungen) •Realschulabschluss (nach erfolgreicher Teilnahme an entsprechenden Prüfungen) •Abschluss zur Berufsvorbereitung (für Schülerinnen und Schüler mit sonder- pädagogischem Förderbedarf im Lernen) Berufsbildende Schulen Klassenstufen bis 14 •Berufsschulabschluss •Berufsschulabschluss in landesrechtlich geregelten Berufen •dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss •Fachschulabschluss in den Fachbereichen Sozialwesen, Technik, Wirtschaft, Gestaltung •dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss •schulischer Teil der Fachhochschulreife möglich •Fachhochschulreife •Allgemeine Hochschulreife (Abitur) am Ende der Klassenstufe 13

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Thüringer Gemeinschaftsschule

Die Thüringer Gemeinschaftsschule umfasst grundsätzlich die Klassenstufen 1 bis 12 und ermöglicht längeres gemeinsames Lernen bis einschließlich Klassenstufe 8.

Sie bietet allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, entsprechend ihren Befähigun- gen und Leistungen, die in Thüringen mögli- chen allgemein bildenden Schulabschlüsse (Hauptschulabschluss, Qualifizierender Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, allgemeine Hochschulreife sowie den schuli- schen Teil der Fachhochschulreife) zu erwer- ben. Die Entscheidung darüber, welchen Ab- schluss Schülerinnen und Schüler anstreben, wird erst in Klassenstufe 8 getroffen. Trotz der späteren Schullaufbahnentscheidung legen die Schülerinnen und Schüler einer Gemein- schaftsschule ihre Schulabschlüsse in der gleichen Zeit ab wie an Regelschulen oder Gymnasien. Die Thüringer Gemeinschafts- schule erhöht so die Chancengerechtigkeit.

Die Didaktik und Methodik erlauben es, inner- halb stabiler Lerngruppen durch individuelle Förderung auf die größere Heterogenität der Lern- und Entwicklungsbedürfnisse der Kinder und Jugendlichen einzugehen.

Nach dem Erwerb von Grundkenntnissen und Grundfertigkeiten in den Klassenstufen 1 bis 4 wird ab Klassenstufe 5 eine grundlegende, erweiterte und vertiefte allgemeine Bildung vermittelt. Ab der Klassenstufe 9 wird der Unterricht abschlussbezogen fortgesetzt.

Schülerinnen und Schüler, die den Haupt- schulabschluss anstreben, erwerben diesen mit dem Erfüllen der Versetzungsbestimmun- gen am Ende der Klassenstufe 9. Er berechtigt auch zur Teilnahme an der freiwilligen zentra- len Prüfung zum Qualifizierenden Hauptschul- abschluss.

Schülerinnen und Schüler, die den Realschul- abschluss anstreben, erwerben diesen mit Bestehen der zentralen Abschlussprüfung in Klassenstufe 10 und mit dem Erfüllen der Versetzungsbestimmungen. Nach dem Erwerb des Haupt- oder Realschulabschlusses kön- nen die Absolventen einen beruflichen oder einen höheren allgemein bildenden Abschluss anstreben.

Schülerinnen und Schüler, die die Übertritts- bedingungen in den gymnasialen Bildungs- gang erfüllen, werden ab Klassenstufe 9 in allen Fächern nach dem Lehrplan zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife unterrich- tet. Sie erbringen am Ende der Klassenstufe 10, wie auch am Gymnasium, den zentralen Leistungsnachweis (besondere Leistungsfest- stellung). Die dreijährige Thüringer Oberstufe beginnt mit der Einführungsphase in der Klas- senstufe 10. Mit Bestehen der zentralen Ab- schlussprüfung in Klassenstufe 12 erwerben die Schülerinnen und Schüler die allgemeine Hochschulreife (Abitur) in gleicher Weise wie an einem Gymnasium.

Grundschule

Die Grundschule umfasst die Klassenstufen 1 bis 4. Die Klassenstufen 1 und 2 stellen dabei die Schuleingangsphase dar und bilden eine inhaltliche Einheit. Die reguläre Verweildauer von zwei Jahren in der Schuleingangsphase kann, entsprechend dem Entwicklungsstand

des Kindes, auf ein Jahr verkürzt oder auf drei Jahre verlängert werden.

Schulhorte sind ein organisatorischer Teil der Grundschule. Der Besuch der Schulhorte ist freiwillig. Wenn der Schulhort besucht wird,

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werden die Eltern in angemessener Weise an den Kosten für die Hortbetreuung beteiligt.

Gegen Ende des erfolgreichen Besuchs der Grundschule stellt sich allen Thüringer Grund- schulkindern und deren Eltern die Frage nach der richtigen Entscheidung über die weitere Schullaufbahn. Die Schülerinnen und Schüler können die Regelschule, die Gemeinschafts- schule, die Gesamtschule oder das Gym- nasium besuchen. Für den Übertritt an das Gymnasium sind bestimmte Voraussetzungen

notwendig (siehe Gymnasium). Die Eltern werden rechtzeitig in Elternversammlungen umfassend über die möglichen weiterführen- den Schullaufbahnen informiert und von den Grundschulpädagoginnen und -pädagogen in individuellen Gesprächen beraten.

Dieser Beratung werden insbesondere die erzielten Fachnoten und die Einschätzung der persönlichen, fachlichen und sozialen Kompe- tenz- und Lernentwicklung des Schulkindes zu Grunde gelegt.

Regelschule

Die Regelschule umfasst die Klassenstufen 5 bis 10. In den Klassenstufen 5 und 6 werden alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet.

Mit entsprechenden Leistungsvoraussetzun- gen können Schülerinnen und Schüler nach der Klassenstufe 5 oder 6 in ein Gymnasium übertreten. Der Übertritt ist auch möglich mit einer Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums oder einer erfolgreichen Aufnah- meprüfung in Form von Probeunterricht.

Nach dieser Phase der Orientierung beginnt ab Klassenstufe 7 ein differenziertes Unter- richtsangebot in Pflichtfächern und Wahl- pflichtfächern mit einer praxisnahen und Neigungen berücksichtigenden Orientierung für Leben und Beruf. Das wird als weiteres gemeinsames Lernen mit innerer Differen- zierung organisiert mit zeitweise getrennten abschlussbezogenen Kursen in bestimmten Fächern (integrative Organisationsform). Ab der Klassenstufe 9 können Klassen gebildet werden, die jeweils auf den Erwerb des Haupt-

bzw. des Realschulabschlusses ausgerichtet sind (additive Organisationsform). Über die Bildung von Klassen oder die Differenzierung in Kursen entscheidet die Schulkonferenz.

Für Schülerinnen und Schüler, die einer praxisbezogenen Förderung bedürfen, kann in den Klassenstufen 7 und 8 ein handlungs- und projektorientierter Praxisunterricht eingerich- tet werden.

Alle Schülerinnen und Schüler der Regelschu- le erwerben mit dem Erfüllen der Versetzungs- bestimmungen am Ende der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss. Die Schülerinnen und Schüler, die überwiegend auf der An- spruchsebene der Hauptschule unterrichtet werden, sind damit zur Teilnahme an einer freiwilligen Prüfung berechtigt. Mit Bestehen dieser Prüfung wird der Qualifizierende Haupt- schulabschluss erreicht, der bei bestimm- ten Notenvoraussetzungen auch für diese Schülerinnen und Schüler die Aufnahme in die Klassenstufe 10 und damit das Erreichen des Realschulabschlusses ermöglicht.

Für die Einschulung in Klassenstufe 1 und die Anmeldung zum Schulbesuch in Klassenstufe 5 im nicht-gymnasialen Bildungsgang, sind folgende Termine zu beachten:

» Anmeldung für die Klassenstufe 1 Schuljahr 2023/2024:

2. bis 10. Mai 2022

» Anmeldung für die Klassenstufe 5 Schuljahr 2022/2023:

7. bis 12. März 2022

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Den Realschulabschluss erwirbt, wer am Ende der Klassenstufe 10 erfolgreich an einer Abschlussprüfung teilgenommen hat und den Versetzungsbestimmungen genügt. Mit entsprechenden Leistungsvoraussetzungen können Regelschülerinnen und -schüler mit Realschulabschluss nach der Klassenstufe

10 in eine Schule mit gymnasialer Oberstufe übertreten und nach weiteren drei Schuljah- ren die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Der Übertritt ist auch möglich mit einer Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums oder einer Aufnahmeprüfung in Form des Probeunterrichts.

Gymnasium

Ein Kind der Klassenstufe 4 der Grundschule oder der Gemeinschaftsschule kann das Gym- nasium besuchen, wenn es zum Schulhalbjahr in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde jeweils mindestens mit der Note „gut“ bewertet wurde oder mit dem Halbjahreszeugnis eine Empfehlung der Klassenkonferenz für den Bildungsweg des Gymnasiums erhalten hat. Erfüllt es die gefor- derten Leistungsvoraussetzungen nicht oder wird die Empfehlung nicht gegeben, kann durch das Bestehen einer Aufnahmeprüfung in Form eines Probeunterrichts der Zugang zum Gymnasium ermöglicht werden.

Für Schülerinnen und Schüler aus den Klas- senstufen 5 und 6 der Regelschule sowie aus den Klassenstufen 5 bis 8 der Gemeinschafts- schule und für Schülerinnen und Schüler, die in Klassenstufe 10 einen Realschulabschluss erwerben, ist ein Übertritt zum Gymnasium möglich, wenn bestimmte Notenvoraussetzun- gen erfüllt sind. Reichen die Noten nicht aus, kann die Klassenkonferenz den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 und 6 der Regelschule sowie der Klassenstufen 5 bis 7 der Gemeinschaftsschule und Schülerinnen und Schülern, die in Klassenstufe 10 einen Realschulabschluss erwerben, auf Antrag der Eltern eine Empfehlung für den Besuch des Gymnasiums aussprechen. An der Gemein- schaftsschule erhalten die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 8 eine solche Emp- fehlung mit dem Halbjahreszeugnis. Liegen die Notenvoraussetzungen oder die Empfeh- lung der Klassenkonferenz nicht vor, können die Schülerinnen und Schüler nach erfolgrei-

cher Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung in Form des Probeunterrichts in das Gymnasium übertreten.

Für Schülerinnen und Schüler an staatlich genehmigten Schulen in freier Trägerschaft ist ein Übertritt an ein Gymnasium ausschließlich durch das Bestehen der Aufnahmeprüfung in Form eines Probeunterrichts unter Einhaltung der Anmeldefrist möglich.

Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allge- meine Bildung, wie sie für ein Hochschulstudi- um vorausgesetzt wird.

Die Lehrpläne der Klassenstufen 5 und 6 stimmen im Wesentlichen mit denen der Regelschule überein. Ab Klassenstufe 7 weichen die Lehrpläne deutlich von denen der Regelschule ab.

Mit Versetzung in die Klassenstufe 10 wird ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben. Am Ende von Klassen- stufe 10 müssen sich alle Gymnasiastinnen und Gymnasiasten einem zentralen Leistungs- nachweis (besondere Leistungsfeststellung) unterziehen, der Bestandteil der Versetzung in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe ist. Mit Versetzung in Klassenstufe 11 wird ein dem Realschulabschluss gleich- wertiger Abschluss erworben. Für Schülerin- nen und Schüler, die nach Klassenstufe 10 der Regelschule in die dreijährige Oberstufe des Gymnasiums übertreten, ist die besondere Leistungsfeststellung nicht Bestandteil der Versetzung in die Qualifikationsphase.

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Die dreijährige gymnasiale Oberstufe beginnt mit der Einführungsphase in der Klassenstufe 10. Hier sind die Schülerinnen und Schüler noch im Klassenverband zusammen.

Die Einführungsphase dient der Vorbereitung der Qualifikationsphase in den Klassenstufen 11 und 12 am Gymnasium. In der Qualifikati- onsphase werden die Gymnasiastinnen und Gymnasiasten in Kursen unterrichtet. In Klas- senstufe 10 legen sie in einem festgelegten Wahlverfahren im Vorfeld ihre Fächer für die Qualifikationsphase fest. Die erzielten Halb- jahresergebnisse haben bereits maßgeblichen Einfluss auf die Abiturdurchschnittsnote. Im Unterricht der gymnasialen Oberstufe wird ein hohes Maß an Selbstständigkeit erwartet, das auch bei anschließender Aufnahme eines Studiums unerlässlich ist.

Bei besonderen Begabungen

Im Freistaat Thüringen gibt es auch Spezi- algymnasien mit vertiefter musikalischer (Weimar), sportlicher (Erfurt, Jena, Oberhof) und sprachlicher (Schnepfenthal bei Gotha) Ausrichtung. Zudem gibt es Gymnasien mit Spezialklassen mit vertiefter mathematisch- naturwissenschaftlicher (Erfurt, Jena, Ilmenau) und musikalischer (Gera) Ausrichtung. Für diese Gymnasien stehen vor Ort Internate zur Verfügung, wobei die Eltern in angemessener Weise an den Kosten für die Unterbringung in einem Internat beteiligt werden.

Für Kinder mit entsprechenden Begabungen vermitteln die Schulleitungen der Grundschu- len auf Wunsch der Eltern Ansprechpartnerin- nen und -partner.

Adressen:

https://bildung.thueringen.de/bildung/

schularten/gymnasium

Möchte ein Kind zum Schuljahr 2022/2023 in den gymnasialen Bildungsgang an einem allgemein bildenden oder berufsbildenden Gymnasium, an einer Gemeinschaftsschule oder Gesamtschule übertreten, sind folgende Termine zu beachten:

» Information der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern zu Bildungswegen und zum Übertrittsverfahren in den gymnasialen Bildungsgang:

bis 4. Februar 2022

» Antrag der Eltern auf Erstellung einer Empfehlung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Regelschule sowie der Klassenstufen 5 bis 7 der Gemeinschaftsschule und für Schülerinnen und Schüler, die in Klassenstufe 10 einen Realschulabschluss erwerben, ggf. Anzeige sonderpädagogischen Förderbedarfs:

bis 21. Februar 2022

» Übermittlung der Entscheidung der Klassenkonferenz über die Empfehlung:

bis 28. Februar 2022

» Anmeldung für allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, berufliche Gymnasien und Gesamtschulen:

7. bis 12. März 2022

» Aufnahmeprüfungen für allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, berufliche Gymnasien und Gesamtschulen:

4. bis 8. April 2022

» Mitteilung der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung:

bis 3. Mai 2022

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Gesamtschule

In Erfurt, Gera, Jena und Gotha gibt es neben dem Angebot an Regelschulen und Gymnasien auch die Möglichkeit, eine Gesamtschule zu besuchen. Nach Klassenstufe 4 können Schülerinnen und Schüler eine Integrierte Gesamtschule sowie den Regelschulteil einer Kooperativen Gesamtschule unabhängig von bestimmten Leistungsvoraussetzungen besuchen.

Nur für den Übertritt in den Gymnasialteil einer Kooperativen Gesamtschule gelten die gleichen Bedingungen wie für den Übertritt in das Gymnasium. Nähere Informationen über die Gesamtschulen sind an den Grundschulen oder an den Gesamtschulen zu erhalten.

Förderschule

In Thüringen ist dem gemeinsamen Unterricht gesetzlich der Vorrang vor der Beschulung in einer Förderschule eingeräumt. Für Kinder mit Behinderungen und mit sonderpädagogi- schem Förderbedarf ist somit der Übergang aus einer gemeinsamen Zeit in Kindertages- einrichtungen in die Schule gegeben.

Im gemeinsamen Unterricht können behinder- te und nichtbehinderte Kinder und Jugendli- che ihre individuellen Fähigkeiten ausschöp- fen, Talente entwickeln, Lebenserfahrungen austauschen sowie den selbstverständlichen Umgang miteinander lernen.

Gemeinsamer Unterricht erfüllt den Anspruch, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, mit und ohne sonderpäda- gogischen Förderbedarf am gleichen Lernort, möglichst wohnortnah, in einer barrierefrei- en Gesellschaft, von Anfang an gemeinsam lernen können.

Der Besuch einer Förderschule ist auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gut- achtens möglich.

Die Förderschule bietet neben den Bildungs- gängen der Grundschule und der Regel- schule den Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung (Klassenstufen 1 bis 12) an. Darüber hinaus gelten für Schülerinnen und Schüler, die am 31. Juli 2020 bereits im

Bildungsgang zur Lernförderung lernen, die Übergangsregelungen gemäß § 61 Abs. 1 ThürSchulG. Im Übrigen läuft der Bildungs- gang zur Lernförderung aus. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förder- bedarf im Lernen besuchen die Bildungs- gänge der Grundschule und der Regelschule, wobei hinsichtlich der Leistungsbewertung gesonderte Regelungen gelten können.

Schülerinnen und Schüler, die im auslaufen- den Bildungsgang zur Lernförderung lernen, können durch den erfolgreichen Besuch der 10. Klassenstufe der Förderschule oder durch den Besuch des Berufsvorbereitungsjahres ei- nen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss erwerben. Schülerinnen und Schü- ler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Lernen, die im Bildungsgang Regelschule lernen und denen der Förderbedarf am Ende der Klassenstufe 8 aberkannt werden kann, können den Hauptschulabschluss erwerben.

Im Übrigen beenden die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbe- darf im Lernen ihre Schullaufbahn mit einem Abschlusszeugnis zur Berufsvorbereitung.

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpä- dagogischem Förderbedarf in der geistigen Entwicklung (Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung) endet die Vollzeitschul- pflicht in der Regel nach zwölf Schulbesuchs- jahren.

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Individuelle Abschlussphase

Als besondere Form der individuellen Förde- rung können Schülerinnen und Schüler an Thüringer Regelschulen, Gemeinschaftsschu- len, Gesamtschulen und Förderschulen mit dem Bildungsgang Regelschule eine indivi- duelle Abschlussphase (IAP) besuchen. Sie wird auf Antrag der Eltern durchgeführt und ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, in längerer Lernzeit und mit erhöhtem Praxisan-

teil die für den Hauptschulabschluss notwen- digen Kompetenzen zu erlangen. Orientiert am entsprechenden Lehrplan für den Erwerb des Hauptschul- und Realschulabschlusses für die Klassenstufe 9 – hauptschulabschluss- bezogener Kurs, absolvieren die Schülerinnen und Schüler mit differenziertem Lernauftrag die Klassenstufe 9 über zwei Schuljahre (IAP 1 und IAP2).

Berufsbildende Schulen

Für die meisten Schülerinnen und Schüler bilden die berufsbildenden Schulen mit ihren verschiedenen Schulformen den Abschluss der Schullaufbahn. Sie eröffnen jungen Men- schen zahlreiche unterschiedliche Bildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Die am häufigsten besuchte Schulform der berufsbil- denden Schulen ist die Berufsschule. Sie ist für den theoretischen Teil der Berufsausbil- dung zuständig, während der Ausbildungsbe- trieb für den praktischen Teil verantwortlich ist. Die Berufsausbildung dauert in der Regel drei Jahre und endet mit dem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss einen dem Hauptschul- abschluss gleichwertigen Abschluss und Schülerinnen und Schüler ohne Realschulab- schluss unter bestimmten Voraussetzungen einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss.

Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungs- verhältnis können das Berufsvorbereitungs- jahr an der Berufsschule besuchen und einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss erwerben.

Für junge Menschen mit Migrationshinter- grund, bei denen nicht zu erwarten ist, dass sie den Abschluss des Berufsvorbereitungs- jahres in einem Jahr erreichen werden, können entsprechende Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache und grundlegender schu- lischer Bildung eingerichtet werden. Diese dem Berufsvorbereitungsjahr vorgeschalteten Angebote können ein- oder zweijährig ausge- staltet sein und aufeinander aufbauen.

Weitere Schulformen der berufsbildenden Schulen sind die Berufsfachschule, die Hö- here Berufsfachschule, die Fachoberschule, die Fachschule und das berufliche Gymnasi- um sowie die Förderberufsschule. Sie bieten vielfältige Möglichkeiten, berufliche Qualifika- tionen oder Teilqualifikationen, die Fachhoch- schul- bzw. Hochschulreife zu erwerben sowie gleichwertige Haupt- oder Realschulabschlüs- se nachzuholen.

Welche Schulen es bei Ihnen vor Ort gibt, erfahren Sie unter:

www.schulportal-thueringen.de/schools

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Schullaufbahnen in Thüringen

Gymnasiale Oberstufe Gemeinschaftsschule

Grund- schule

Gymnasium Gesamtschule

Regelschule

Berufsbildende Schulen Förderschule

vereinfachte Darstellung

DAS THÜRINGER SCHULSYSTEM

Gymnasiale Oberstufe Gymnasiale Oberstufe

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