Städtischer Hort Wölfnitz (direkt im Schulgebäude) - ausgelastet
Städtischer Hort Annabichl in der Ehrentaler Straße – darf keine Kinder der VS23 mehr aufnehmen
Gegenstandsbezogene Lernzeit
Individuelle Lernzeit
Freizeit (einschließlich Verpflegung)
Lernmotivation und Lernunterstützung
Soziales Lernen
Kreativität
Rekreation
(Berücksichtigung der Bedürfnisse nach Bewegung, Rückzug und Erholung)
Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung
(Förderung von Haltungen und Fertigkeiten, die über die Schulzeit hinaus von Bedeutung sind)
SS in ihrer leistungsbezogenen und sozialen Entwicklung unterstützen
Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen
… in getrennter Abfolge – gilt für das betreffende Unterrichtsjahr
- klassenübergreifend
- schulstufenübergreifend
… in verschränkter Abfolge des Unterrichts- und Betreuungsteiles – gilt für die gesamte Dauer des Besuches der Schule (4
Schuljahre)
erfolgen.
Verschränkte Abfolge von Unterrichts- und Betreuungsteil
› Unterrichts-, Lern- und Freizeit wechseln im Laufe eines Tages ab (tägl. bis 16 Uhr)
› Einverständnis von 2/3 der Eltern und Lehrkräfte
› Anmeldung aller SchülerInnen einer Klasse
› Gilt für die Dauer des Schulbesuchs (alle 4 Schuljahre) und für alle Wochentage
Getrennte Abfolge von Unterrichts- und Betreuungsteil
› Vormittag Unterricht
› Nachmittag Lern- u. Freizeit
Diese Form bieten wir an der VS 23 an!
Unterrichts- und Betreuungsteil sind zeitlich klar von einander getrennt: Vormittag Unterricht, Nachmittag Lernzeit und Freizeit
Es müssen nicht alle SS einer Klasse angemeldet sein. SS können klassen-, schulstufen-, schul- oder schulartenübergreifend in
Gruppen zusammen gefasst werden
Die Betreuung erfolgt von Montag bis Freitag bis mindestens nach der Lernzeit (14:30 Uhr) und längstens 17 Uhr – vom Gesetzgeber
vorgesehen bis 16:00 Uhr
Eine tageweise Anmeldung von 1 – 5 Wochentagen ist möglich
Die Anmeldung gilt immer nur für das betroffene Unterrichtsjahr
Angemeldete Tage sind fixe Tage → nicht veränderbar
Anmeldung gilt für alle Schultage im betreffenden Unterrichtsjahr
- an schulfreien Tagen gibt es in der Regel keine Betreuung!
- Ausnahme: berufstätige Eltern
In diesem Fall muss Ihr Kind 5-Tage inkl. schulfreier Tage angemeldet werden.
Neuanmeldungen bzw. Abmeldungen können nur
semesterweise erfolgen (3 Wochen vor Semesterende)!
Teilnahme an den angemeldeten Tagen verpflichtend
Anwesenheit mindestens bis nach der Lernzeit – bzw. 16:00 Uhr!! → längstens bis 17:00 Uhr
(SCHUG §43)
Gründe für ein Fernbleiben
(SCHUG §45)- Krankheit, Arztbesuche
- außergewöhnliche familiäre Ereignisse - Besuch der Musikschule, von Vereinen, …
- Schulleiterin / Lehrkraft / Freizeitbetreuerin erteilt die Erlaubnis, wenn vertretbare Gründe vorliegen
Betreuung beginnt unmittelbar nach dem Unterricht
Mittagessen
Lernzeit (z.B:13.30 –14.20)
Erweiterte,
individuelle Lernzeit
Freizeit
Freizeitpädagogin in der Gruppe
Lehrkraft
Freizeitpädagogin Freizeitpädagogin
Wechselnde Schwerpunkte:
Bewegungstage Stärkung von Koordination u. Körperbewusstsein
› Spielwiese, Spielplatz, Turnsaal
Musiktage Singen und Tanzen, Erproben von Musikinstrumenten, spielerisches Trainieren des Gehörs,
Kreativtage Malen und Basteln, Schulung feinmotorischer Fähigkeiten, Stärkung des Gemeinschaftsgefühls
Spieletage Entwicklung und Förderung der sozialen Kompetenz
Jahreskreisbezogene Aktivitäten Advent,
Fasching, Ostern, Festtage…
Wann?
› Ab jetzt
so rasch wie möglich
Wie?
Anmeldung per
Formular für Schulische
Tagesbetreuung
(sind auf der Homepage) 5 Tage + Betreuung an schulfreien Tagen 184,77 €
5 Tage 130,14 €
4 Tage 117,75 €
3 Tage 88,52 €
2 Tage 58,69 €
1 Tag 46,29 €