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Öffentliche Plandiskussion am 15. April 2013

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Freie und Hansestadt Hamburg

Öffentliche Plandiskussion am 15 Öffentliche Plandiskussion am 15 Öffentliche Plandiskussion am 15

Öffentliche Plandiskussion am 15.... April April April April 20 20 20 2013 13 13 13

1. 1.

1. 1. Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms „Bauflächen im „Bauflächen im „Bauflächen im „Bauflächen im Bereich der

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Bereich der Speicherstadt Speicherstadt Speicherstadt““““ Speicherstadt 2.

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2. Bebauungsplan Bebauungsplan Bebauungsplan Bebauungsplan----Entwurf Entwurf Entwurf Entwurf HafenCity HafenCity HafenCity HafenCity 12 / Hamburg 12 / Hamburg 12 / Hamburg----Altstadt 48 12 / Hamburg Altstadt 48 Altstadt 48 Altstadt 48 (Speicherstadt) (Speicherstadt) (Speicherstadt) (Speicherstadt)

Anlass Anlass Anlass Anlass

Aus Anlass der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens HafenCity 12 / Hamburg-Altstadt 48 wird parallel zum Bebauungsplanverfahren die Änderung des Flächennutzungsplans und des Land- schaftsprogramms für die Flächen der Speicherstadt durchgeführt.

Mit dem Bebauungsplan HafenCity 12 / Hamburg-Altstadt 48 sollen die planungsrechtlichen Vo- raussetzungen für die weitere Entwicklung der Speicherstadt zu einem gemischt genutzten, inner- städtischen Quartier geschaffen werden. Dabei steht die Sicherung der Speicherstadt als denkmal- geschütztes Gesamtensemble im Vordergrund.

Abb.: Luftbild Speicherstadt

Entwicklungskonzept Speicherstadt Hamburg und Entwicklungskonzept Speicherstadt Hamburg und Entwicklungskonzept Speicherstadt Hamburg und

Entwicklungskonzept Speicherstadt Hamburg und Entlassung aus dem Hafengebiet Entlassung aus dem Hafengebiet Entlassung aus dem Hafengebiet Entlassung aus dem Hafengebiet

Hamburg hat seine Stadtentwicklung in den letzten Jahrzehnten strategisch auf die Elbe ausgerich- tet. Mit der HafenCity wird die Hamburger Innenstadt um 40 % erweitert. Die Speicherstadt ist das räumliche Bindeglied zwischen der (historischen) Innenstadt und der Innenstadterweiterung Hafen- City. Da die hafenbezogene Nutzung der Speicherstadt, insbesondere als Warenlager, in den let- zen Jahren stark zurückgegangen ist, soll dieses Quartier, das schon jetzt aufgrund seiner wertvol- len Bausubstanz eine hohe Attraktivität besitzt, ebenfalls zu einem Teil der Hamburger Innenstadt entwickelt werden.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat für die zukünftige Entwicklung der Speicherstadt ein Entwicklungskonzept vorgelegt, dass im Jahr 2012 vom Senat und von der Bürgerschaft zur Kenntnis genommen wurde. Das Entwicklungskonzept beschreibt die zukünftige Nutzungsvertei- lung in der Speicherstadt. Darüber hinaus werden Vorgaben und Rahmenbedingungen für den Um- bau der Gebäude, die zukünftige Aufteilung der Verkehrsflächen und die Gestaltung der Freiräume benannt. Diese Vorgaben stehen unter der Prämisse, dass der Erhalt des Ensembles Speicherstadt in seiner einzigartigen Substanz und Gestalt vorrangiges Ziel aller Planungen ist. Zusätzlich werden

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Konzepte für einen flächendeckenden Hochwasserschutz, ein Sanierungskonzept für die Kaimau- ern sowie die Umsetzung der Verkehrsplanung entwickelt.

Die Speicherstadt lag bis 2012 noch im Geltungsbereich des Hafenentwicklungsgesetzes (Ha- fenEG). Das HafenEG lässt lediglich hafenaffine Nutzungen zu. Andere Nutzungen können nur im Ausnahmewege genehmigt werden. Damit das vorliegende Konzept für die künftige Entwicklung der Speicherstadt umgesetzt werden kann, bedurfte es der Entlassung der Speicherstadt aus dem Geltungsbereich des HafenEG. Diese Entlassung wurde am 10. Oktober 2012 rechtskräftig.

Um jetzt eine aktuelle und rechtsverbindliche Grundlage für die Genehmigung neuer Vorhaben zu erhalten und die Ziele des Entwicklungskonzeptes umzusetzen, muss Planrecht nach dem Bauge- setzbuch geschaffen werden (Änderung des Flächennutzungsplans und Erstellung eines Bebau- ungsplans).

Denkmalschutz und Welterbewerbung Denkmalschutz und Welterbewerbung Denkmalschutz und Welterbewerbung Denkmalschutz und Welterbewerbung

Die Speicherstadt ist geschichtlich, städtebaulich und architektonisch eines der bedeutendsten Denkmalensembles Hamburgs. Sie entstand im Zuge des Zollanschlusses Ende des 19. Jahrhun- derts. Seit dem 30. April 1991 steht das „Ensemble der Speicherstadt mit seinen Gebäuden nebst Zubehör, den Grundstücksflächen, den dazu gehörigen Straßen- und Freiflächen, mit den darin eingeschlossenen wasserführenden Kanälen und Becken, dem Zollkanal und dem Binnenhafen, den Kaimauern, Brücken und den sonstigen gemeinsam mit ihnen ein Bild darstellenden Sachen und Sachteilen“ unter Denkmalschutz.

Hamburg strebt die Eintragung von Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus in die UNESCO Welterbeliste an. Die Ensembles wurden 1998 bzw. 2005 in die deutsche Vorschlagsliste aufgenommen. Die Antragsunterlagen zur Aufnahme in die Welterbeliste einschließlich Manage- mentplan, die zurzeit in der Kulturbehörde vorbereitet werden, müssen am 1. Februar 2014 in Paris vorliegen. Im Laufe des Jahres 2014 wird ein Experte von ICOMOS International ein Gutachten zu den Hamburger Stätten erstellen. Eine positive Entscheidung des Welterbe-Komitees könnte Mitte 2015 erfolgen. Die Aktivitäten, die in den kommenden Jahren in der Speicherstadt unternommen werden, haben daher maßgeblichen Einfluss darauf, ob die Anerkennung als Welterbestätte über- haupt erreicht werden kann.

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Für die gezielte Steuerung der künftigen Entwicklung unter Berücksichtigung des Ziels der Erhal- tung des Baudenkmals und der angestrebten Anerkennung als Welterbe ist die verbindliche Bau- leitplanung das geeignete Instrument.

Abb.: Karte zum Welterbeantrag / Kernzone und Pufferzone

Flächennutzungsplan Flächennutzungsplan Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan und und und und Landschaftspr Landschaftspr Landschaftspr Landschaftsproooogramm gramm gramm gramm

Der Flächennutzungsplan stellt die Landflächen zurzeit als „Hafen“ dar. Zukünftig sollen die Land- flächen analog zu den angrenzenden Flächen der HafenCity und der Innenstadt als „Gemischte Bauflächen“ dargestellt werden.

Das Landschaftsprogramm stellt die Landflächen als „Gewerbe / Industrie und Hafen“ dar. Zukünftig sollen die Flächen als „Verdichteter Stadtraum“ dargestellt werden

Die Fleete und der Zollkanal werden in beiden Planwerken weiterhin als „Wasserflächen“ bzw.

„Tidegewässer“ dargestellt. Im bestehenden Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm sind die Straßenzüge Sandtorkai/Brooktorkai und Kornhausbrücke/Bei St. Annen als „Sonstige Haupt- verkehrsstraßen“ dargestellt. Diese Darstellungen werden beibehalten. Ebenso beibehalten wird die Darstellung der Landschaftsachse im Landschaftsprogramm.

Abb.: Vorges. Änderung des Flächennutzungsplans (links) und des Landschaftsprogramms (rechts) für die Speicherstadt

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Nutzungskonzept

Nutzungskonzept Nutzungskonzept Nutzungskonzept

In der Speicherstadt werden von den ca. 300.000 m² Nutzfläche zurzeit ca. 96.000 m² für Lager einschließlich Präsentationsflächen für Waren, ca. 81.000 m² für Büronutzung und ca. 25.000 m² für Kultur und Gastronomie genutzt. Das Parkhaus am Sandtorkai nimmt 22.000 m² Nutzfläche in An- spruch. Ca. 76.000 m² sind derzeit nicht genutzt bzw. als Kellerflächen nicht nutzbar oder werden saniert.

Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) plant als Eigentümerin der Speichergebäude inner- halb der nächsten fünf bis zehn Jahre die Sanierung und den Umbau einer Vielzahl von Speicher- blöcken. Um einen ausgeglichenen Nutzungsmix aufrechtzuerhalten, soll die weitere Umnutzung in Büros restriktiv gehandhabt werden, zusätzliche Büros sollen möglichst nur als integraler Bestand- teil anderer Nutzungen entstehen.

Die historische Nutzung der Speicherstadt soll weiter im Stadtbild präsent bleiben. Daher wird, ne- ben den neuen Nutzungen, auch Handel und Lagerung ein wichtiger Nutzungsbaustein der Spei- cherstadt bleiben. In der Kombination mit Präsentationsflächen und Verkaufsstätten können auch Lager zur Belebung des Quartiers beitragen.

Die Speicherstadt bietet sich aufgrund ihrer Lage und ihrer besonderen Atmosphäre für künstleri- sche und kreative Umnutzungen an. Neben einem Ausbau der kulturellen Angebote soll die gesam- te Bandbreite von sowohl etablierten kreativwirtschaftlichen Nutzungen bis hin zu Nischen für künst- lerische Nutzungen verstärkt integriert werden.

Aufgrund der mangelnden Rettungsweganbindung im Hochwasserfall kann das Wohnen in der Speicherstadt zurzeit nur im Umfeld der Kibbelstegbrücken realisiert werden. Um in größerem Um- fang Wohnnutzung integrieren zu können, müsste die Speicherstadt in den Hochwasserschutz der Innenstadt eingebunden werden. Dies ist zurzeit nicht absehbar.

Solange noch keine abschließende Entscheidung zu einem Hochwasserschutz für die gesamte Speicherstadt getroffen werden kann, will Hamburg sich zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten nicht verbauen. Bei Speichergebäuden, die jetzt für eine Sanierung und Umnutzung anstehen, muss da- her geprüft werden, ob sie sich insgesamt oder in Teilen grundsätzlich für eine Wohnnutzung eig- nen. Bei gegebener Eignung sind Umbauten für Zwischennutzungen baulich so auszuführen, dass sie einer späteren Umnutzung zu Wohnen nicht entgegenstehen.

Abb. :Nutzungskonzept aus dem Entwicklungskonzept Speicherstadt ohne flächendeckenden Hochwasserschutz

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Der Bebauungsplan

Der Bebauungsplan Der Bebauungsplan

Der Bebauungsplan----EEEEntwurf ntwurf ntwurf ntwurf

Der Bebauungsplan-Entwurf soll für die Speicherflächen gegliedertes Kerngebiet festsetzen. Damit werden alle Nutzungen, die für die Speicherstadt bestehen und zukünftig umgesetzt werden sollen, zulässig sein. Die bauliche Dichte und Höhe wird entsprechend dem Bestand festgeschrieben. Die Freiflächen werden überwiegend als Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Der übergeordnete zu- künftige Elberadweg am Zollkanal soll als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung / Fußgänger- und Radfahrerbereich festgesetzt werden. Der Platzbereich St. Annen wird ebenfalls als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung / Fußgängerbereich festgesetzt. Einzelne untergeordnete Freiflächen, die nicht für die Erschließung des Gebietes erforderlich sind, werden als nicht überbaubare Flächen in die Kerngebiete einbezogen.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs ist Ende 2013 geplant.

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Abb: Bebauungsplan-Konzept HafenCity 12/Hamburg-Altstadt 48 (Verkleinerung, farbig)

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