Gottmadingen. In der kom- menden Woche am Dienstag, 24. November, tagt um 18 Uhr der Gemeinderat im Saal des Rathauses. Unter anderem wird es um Vergaben für den Neu- bau der Eichendorff-Realschule (Top 4) und die Kalkulation der Wasser- und Abwassergebüh- ren (Top 5 & 6) gehen.
Wichtige Tops
Gemeinderatssitzung
Aktuelle Zahl der in Gottmadingen an Covid-19 erkrankten Personen
Information und Transparenz helfen gegen Mutmaßungen und Gerüchte: Wir veröffentlichen deshalb ab sofort jede Woche eine Übersichtskarte des Landrats- amtes Konstanz zu den aktuellen Fallzahlen.
Daraus lassen sich die Neuinfektionen in Gottmadingen in den letzten sieben Tagen und die Gesamtfallzahl seit Beginn der Pandemie auch im Vergleich zu den anderen Kreisgemeinden ablesen.
Das Landratsamt Konstanz macht zum Schutz der betroffenen Personen keine Angaben zu Geschlecht, Alter, Wohnort, Familiensituation, Arbeitsplatz oder Schule der Erkrankten.
Über aktuelle Entwicklungen werden die Gemeindeverwaltung, Arbeitgeber, Schulen sowie weitere betroffene Einrichtungen tagesaktuell auf dem Laufenden gehalten.
Die abgebildete Karte stellt natürlich nur eine Momentaufnahme dar.
Unter: www.lrakn.de/coronavirus beim Punkt »Aktuelle Entwicklung« kann man sich auch direkt informieren.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt durch das Landratsamt am Nachmittag des nachfolgenden Werktags.
Grafik: Landratsamt Konstanz, Stand: 17. November 2020
Gottmadingen. Auch in die- sem Schuljahr organisierte die Schulsozialarbeit der Eichen- dorff-Realschule das Sozialtrai- ning für die 5. Klassenstufe nach dem Konzept von »Konfliktkul- tur«. Da auch hier die bestehen- den Corona-Hygieneregeln be- achtet wurden, fand das diesjährige Sozialtraining gleich neben der Schule, im alten Spar- kassengebäude, statt. Die Schü- lerinnen und Schüler arbeiteten trotz Maske intensiv an wichti- gen Themen wie Respekt, Selbst- kontrolle und sich auf seine eigene Sache zu konzentrieren.
Des Weiteren wurden die Schü- lerinnen und Schüler darin be- stärkt, sich gegenseitig sachlich Rückmeldungen zu geben. Das Sozialtraining baut auf be- stimmten Begriffen und Metho- den auf, die im laufenden Unter- richt weiter umgesetzt werden und sich an vielen Schulen als effektives Mittel für ein gutes Klima in der Klassengemein- schaft und im Unterricht be- währt haben. Obwohl die Rah- menbedingungen dieses Jahr nicht optimal waren, konnten sich die Schüler auf das Sozial- training einlassen und haben toll mitgearbeitet. Um die Nachhal- tigkeit des Sozialtrainings zu si- chern, besucht die Schulsozial- arbeit jede 5. Klasse im Zwei- Wochen-Rhythmus.
Sozialtraining
Eichendorff-Realschule
Abfuhrtermine
Gelber Sack
Do., 19.11.2020 Gottmadingen
Bitte stellen Sie den gelben Sack erst am Abfuhrtag vor die Tür
Restmüll
Mi., 25.11.2020 Gottmadingen und Ortsteile Biomüll
Fr., 27.11.2020 Gottmadingen und Ortsteile Blaue Tonne
Mo., 30.11.2020 Gottmadingen und Ortsteile Grünschnittannahme
Die nächste Grünschnittannahme findet im Jahr 2021 statt.
Elektronikschrott-Kleingeräte-Anlieferung: Radio, Küchenge- räte und Ähnliches
Sa., 21.11.2020 8 bis 12 Uhr (für dringende Fälle) auf dem Betriebsgelände des Müllabfuhr-Zweckverbandes Problemstoff-Sammlung
Die nächste Problemstoffsammlung findet im Jahr 2021 statt.
Sammlungen von örtlichen Vereinen und Organisationen Derzeit finden keine Sammlungen statt.
Anmeldung E-Schrott-Großgeräte, Bildschirme, Kühlgeräte u. Ä.
Die Anmeldekarten befinden sich im Abfallkalender. Zusendung direkt an den Müllabfuhr-Zweckverband. Die Entsorgungsmög- lichkeit besteht zweimal im Jahr.
Anmeldung Sperrmüllabfuhr
Die Anmeldekarten befinden sich im Abfallkalender. Zusendung direkt an den Müllabfuhr-Zweckverband. Die Anmeldung ist auch über das Internet möglich unter (www.mzv-hegau.de). Die Abfuhrmöglichkeit besteht zweimal im Jahr.
Schrottcontainer im Bauhof
Annahme von Schrott jeden Freitag im Bauhof von 16 bis 18 Uhr.
Herr Antonio Leal Martins
Gottmadingen, zum 80. Geburtstag am 20. November Frau Luzia Lison
Gottmadingen, zum 80. Geburtstag am 23. November Herr Walter Segger
Bietingen, zum 70. Geburtstag am 24. November Herr Gerd Bloching
Gottmadingen, zum 75. Geburtstag am 24. November
um die Elektroschrott-Kleinge- räte direkt auf dem Betriebsge- lände des Müllabfuhr-Zweckver- bandes in der Werner-von- Siemens-Straße 16 in Rielasin- gen abzugeben. Der Termin ist am Samstag, 21. November, von 8 bis 12 Uhr.
Der Zweckverband bittet dar- auf zu achten, dass immer nur ein Fahrzeug nach dem anderen abgefertigt werden kann und sich aufgrund dessen längere Wartezeiten ergeben können.
Gottmadingen.Aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Co- rona-Verordnung kann die Elek- troschrott-Kleingeräte-Samm- lung in Gottmadingen am Freitag, 20. November, leider nicht wie gewohnt stattfinden.
Die Sicherstellung der Ab- stands- und Hygieneregeln kann in dieser Form nicht gewährleis- tet werden.
Für dringende Fälle bietet der Müllabfuhr-Zweckverband des- halb einen Ausweichtermin an,
Abgabe stattdessen in Rielasingen
wie gewohnt
Wochenmarkt
jeden Freitag 7 – 12 Uhr
tinnen. Das Wochenende im Ja- nuar findet im Kloster Hegne unter der Leitung von der Trauer- expertin Dr. Ruthmarijke Sme- ding statt. Die anderen Kursmo- dule finden im Treffpunkt Horizont in Singen statt. Die Teil- nehmerzahl ist begrenzt. Eine Kostenbeteiligung wird erhoben.
Nach dem Kurs wird von den Teil- nehmerinnen eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Trauerbegleitung des Hospizvereins erwartet. Infos unter Tel. 07731 31138 oder kon takt@hospizverein-singen.org.
Hegau. Der Hospizverein Sin- gen und Hegau möchte weitere Angebote zur Trauerbegleitung anbieten und bestehende aus- bauen. Dazu werden ehren- amtliche Trauerbegleiterinnen und Trauerbegleiter benötigt.
Deshalb bietet er von November 2020 bis März 2021 einen Quali- fizierungskurs an. Der Kurs findet an vier Wochenenden statt: am 20./21. November, am 11./12. De- zember, am 8. bis 10. Januar 2021 und am 5./6. März 2021 und wird geleitet von externen Referen-
Hospizverein Singen und Hegau informiert
Qualifizierungskurs
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auch zu prüfen, ob Straßenlam- pen an der Grundstücksgrenze oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforder- lich ist. Zu bedenken ist: Durch das Zuwachsen von Straßenlam- pen oder Schildern (zum Beispiel Straßenbezeichnungen, Verkehrs- zeichen) wird die Verkehrssicher- heit beeinträchtigt und die Orien- tierung von ortsfremden Personen insbesondere auch von Rettungs- diensten erschwert. Wenn der Be- wuchs zu stark in den öffentli- chen Verkehrsraum ragt, ist der Rückschnitt kein freiwilliges Han- deln mehr, sondern wird nach den Bestimmungen des Straßengeset- zes zur Pflicht: »Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Orts- lage sind verpflichtet, den von ihren Grundstücken auf öffentli- che Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen«. Beim Zurück- schneiden ist das sogenannte Lichtraumprofil zu beachten:
Der Rückschnitt im Bereich von Geh- und Radwegen muss in einer lichten Höhe von mindestens 2,5 Metern bündig zur Grundstücks- grenze erfolgen. Dagegen muss die Fahrbahn bis zu einer lichten Höhe von 4,5 Metern von jegli- chem Überhang frei sein (siehe Grafik). Zu bedenken ist, dass Äste und Zweige durch Last, insbeson- dere durch Nässe und Schnee, in das Lichtraumprofil ragen kön- nen.Daher empfiehlt die Gemeinde, die Maße des vorgegebenen Licht- raumprofils um circa 50 Zentimeter in alle Richtungen auszuweiten.
Gottmadingen. Ansprechend gestaltete Vorgärten und An- pflanzungen beleben und ver- schönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräu- me von Mensch und Tier bei. Oft wächst dieser Bewuchs aber in den öffentlichen Straßenraum hi- nein und ruft Gefahrensituatio- nen hervor. Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßen- verkehrsordnung bis zum voll- endeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg be- nutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste oder Hecken zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfall- gefahr für sie. Neben der mögli- chen Verletzung des Kindes dro- hen dem Grundstückseigentümer erhebliche Schadenersatzforde- rungen. Grundsätzlich sollte der Rückschnitt in der vegetationslo- sen Zeit erfolgen. Noch bis zum 1.
März dürfen Hecken, Büsche und Bäume nahezu uneingeschränkt zurückgeschnitten werden. Beim Ordnungsamt eingehende Hin- weise und Beschwerden sowie selbst durchgeführte Ortsbesich- tigungen zeigen, dass an Straßen, Einmündungen sowie an Fuß- und Radwegen immer wieder Be- hinderungen durch überragende Äste und zu breit oder zu hoch wachsende Hecken bestehen.
Deshalb bittet die Gemeinde die Grundstückseigentümer und -be- sitzer um Mithilfe: Bitte kontrol- lieren, ob der Bewuchs auf Ihrem Grundstück in den Straßenbereich hineinragt und die erforderlichen Rückschnitte vornehmen. Es ist
Straßen und Gehwege müssen frei sein
Hecken und Bäume zurückschneiden
Auf öffentliche Straßen und Gehwege ragender Bewuchs muss beseitigt wer- den. Sind Roden sowie radikale Schnitte an Hecken und Büschen erforderlich, so hat dies bis spätestens 1. März zu erfolgen. Danach verbietet das Bundes- naturschutzgesetz das Roden sowie radikale Schnitte an Hecken und Büschen zum Schutz von Tieren und deren Lebensraum, da insbesondere Vögel in dieser Zeit in den Gehölzen brüten. Rechtzeitiges Zurückschneiden ist jederzeit er- laubt und gewollt.
fortzusetzen. Auch das Thema vom Bahnhof zur neuen Schule wurde intensiv besprochen und verschiedene Lösungen ange- dacht. Eine Möglichkeit wäre hier, den Radweg über den Kohl- bergweg zu führen. Sehr positiv wurde das geplante »Radhaus«
am Bahnhof von den Teilneh- mern gesehen. Dies ist für Be- rufspendler und Schüler eine Bereicherung, welche täglich mit dem Zug Richtung Singen oder Schaffhausen fahren. Für alle Teilnehmer war klar, dass ein Beschilderungssystem installiert werden muss, um auch Orts- fremden den Weg durch Gott- madingen zu erleichtern. Auf- bauend auf das sehr konstruktive Gedankenspiel mit vielen guten Ideen und Lösungsvorschlägen soll im nächsten Jahr eine Bür- gerwerkstatt ins Leben gerufen werden, um dieses Thema zu konkretisieren.
Gottmadingen. Unter diesem Motto trafen sich auf Einladung der »Freien Wähler« zahlreiche interessierte Bürger mit dem Fahrrad zu einer Radexkursion durch den Ort. Ziel war es, Ideen und Lösungsansätze für ein in- telligentes und umsetzbares Radwegkonzept durch Gottma- dingen zu finden. Unter der Mo- deration von Eberhard Koch und Markus Romer wurden ab der Ebringerstraße bis zum Anfang des Radwegs nach Singen zahl- reiche Stationen angefahren und Möglichkeiten diskutiert.
Besonders der Knotenpunkt mit- ten im Ort, die B34 und die Rie- derbachbrücke, ist die größte Herausforderung, um einen durchgängigen Radweg zu etab- lieren. Hier wurden sehr viele Ideen und Ansätze in die Diskus- sion eingebracht, um den Rad- weg dann weiter über die Lin- denstraße Richtung Singen
FWG führte durch den Ort
»Mit dem Fahrrad durch Gottmadingen«
Unter der Moderation von Robert Koch und Markus Romer führte die FWG durch Gottmadingen und thematisierte ein umsetzbares Radwegkonzept
durch den Ort. Foto: FWG
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Unser neues Online-Modul enthält den gesamten Bestand unserer Bücherei. Der Zugriff erfolgt über das Internet!
www.gottmadingen.de> Freizeit & Tourismus > Bücherei Öffnungszeiten:
Montag 14:00 – 17:00 Uhr Dienstag 15:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 10:30 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr Freitag 15:00 – 18:00 Uhr
!! Pflicht zur Datenerfassung !!
Auf Grundlage der aktuellen Corona-Verordnung des Landes müssen wir bei Ihrem Besuch in der Ge- meindebücherei Ihre Daten erfassen und vier Wochen aufbewahren. Danach werden diese gelöscht.
Wir bitten deshalb alle Nutzer, beim Betreten der Gemeindebücherei das ausliegende Formular aus- zufüllen (je Haushalt) und bei den Mitarbeiterinnen abzugeben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Außerdem gelten für den Besuch weiterhin folgende Regelungen:
- Einhaltung desSicherheitsabstandesvon mindestens 1,5 Metern.
- Nutzen Sie vor Betreten der Räume das bereitgestellteHanddesinfektionsmittel.
- Bitte tragen Sie während des Besuchs eineMund-Nasen-Bedeckung.
-Maximal zehn Personendürfen sich gleichzeitig in den Räumen aufhalten – bitte nutzen Sie die bereitgestellten Medienkörbe (wenn keiner da ist, muss außerhalb des Gebäudes mit einem Abstand von mindestens 1,5 Metern gewartet werden).
-Bitte kommen Sie mit so wenigen Familienmitgliedern wie möglich –Kinder (bis acht Jahre)sollten die Gemeindebücherei nurin Begleitung eines Erwachsenenbesuchen.
Gerne können Sie auch den Online-Medienkatalog »WebOPAC« nutzen, um sich vorab über den Me- dienbestand zu informieren. Den WebOPAC finden Sie unter www.gottmadingen.de > Freizeit &
Tourismus > Bücherei.
Podcast für Kinder
Im November wird es früh dunkel und das Wetter ist manchmal gruselig. Passend dazu liest Ulrike Blatter spannende und lustige Novembertexte, damit man es sich nach einem Herbstspaziergang beim Zuhören so richtig gemütlich machen kann. Gedicht »November« von Heinrich Seidel und Bil- derbuch »Wenn ich groß bin, werde ich Fledermaus« von Steve Smallman. Vorlesealter ab drei Jahren.
Vorlesedauer 16 Minuten. Den Link zum Podcast finden Sie auf der Gemeindehomepage www.gott madingen.de > Freizeit & Tourismus > Bücherei
Neue Tonies in der Gemeindebücherei:
Die Gemeindebücherei Gottmadingen bietet wieder neue Tonies zum Ausleihen für Kinder an.
Wer Tonies nicht kennt: Diese »Spielfiguren« sind Helden des Kinderzimmers. Auf die Toniebox ge- steckt, geben sie über einen Chip Audioinhalte wie Musik und Hörspiele wieder. Noch dazu ist die Einheit Figur und Box – zur großen Freude aller Eltern - kinderleicht zu bedienen und macht das System Audioinhalte anfassbar und ermöglicht somit eine völlig neue Art von Hörerlebnis.
Für jedes Kind von drei bis zehn Jahren ist hier etwas dabei. Von Hörbüchern über Hörspiele, Musik und Wissensthemen.
Zu den bereits vorhandenen Tonies sind neu hinzugekommen:
Ab 3 Jahren: Lieblings-Kinderlieder - Halloween & Spuk; Benjamin Blümchen - Der Film, Tilda Apfel- kern - Das geheime Kuchenrezept, Wieso? Weshalb? Warum? Junior - Die Feuerwehr/Die Rettungs- fahrzeuge; Heavysaurus - Rock'n Rarrr Music; Der kleine Hui Buh - der blubbernde Brotteig/Alarm in der Geheimzelle
Ab 4 Jahren: Disney – Cinderella; Disney - Findet Nemo; Bibi Blocksberg - Die Prinzessinnen von Thunderstorm; Beethoven für Kids
Ab 6 Jahren: Kai Lüftners Kürbiskopp - Ein musikalisches Roadmovie; Thomas Müller - Mein Weg zum Traumverein; Was ist was - Pinguine/Tiere im Zoo; Was ist was - Dinosaurier/Ausgestorbene Tiere
Ab 8 Jahren: Die drei !!! - Das rote Phantom; Mein Lotta-Leben - Alles voller Kaninchen
Gottmadingen.Das Jahr 2020 wird wohl in die Geschichte ein- gehen. Die Einschränkungen durch den Corona-Virus hindern die gesamte Menschheit an einem »normalen« Leben. Auch der Turn- und Sportverein, musste bereits zum zweiten Mal seinen gesamten Sportbetrieb einstellen und weiß leider nicht, wie es weitergeht.
Aufgrund der aktuellen Situa- tion und aufgrund der ungewis- sen Zukunft hat der Vorstand beschlossen, die diesjährige Hauptversammlung abzusagen und bis auf Weiteres zu ver- schieben. Sobald es die Zeit und die Situation erlauben, wird der Verein einen neuen Termin fest- legen und diesen rechtzeitig be- kannt geben.
Absage
Impressum
Herausgeber: Gemeinde Gott- madingen. Verantwortlich für die Nachrichten der Gemeinde und die Amtlichen Bekanntma- chungen: Bürgermeister Dr. Mi- chael Klinger oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für den übrigen Inhalt, die Herstellung, die Verteilung, Abo-Service und den Anzeigenteil:
Info KommunalVerlags-GmbH Jahnstraße 40, 8234 Engen, Tel. 0 77 33 99 65 94-5660, Fax 0 77 33 99 65 94-5690, E-Mail: info@info-kommunal.de Geschäftsführer: Thomas Sausen Redaktionsleitung:
Gabi Hering, Tel. 0151 54408650 E-Mail: gabriele.hering@info- kommunal.de
Redakteur:
Mike Durlacher, Tel. 0151 544 08612
E-Mail: mike.durlacher@info- kommunal.de
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Charlotte Benz, Donaustr. 23a, 78244 Gottmadingen Tel. 0 77 31 97 80 16 Fax 0 77 31 97 80 18 oder direkt bei Info Kommunal Druck: Druckerei Konstanz GmbH. Gottmadingen aktuell wird mit einer Auflage von 1.850 Exemplaren in Gottmadingen und Teilorten verteilt.
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Redaktions- und Anzeigenschluss
Montag, 12 Uhr
bremse. Komme es im Bundestag im November nicht zu erhebli- chen Nachbesserungen am Ge- setzesentwurf, werde der Ausbau von Solardächern im kommen- den Jahr stark rückläufig sein.
Der BSW kritisierte in diesem Zu- sammenhang insbesondere einen geplanten Systemwechsel bei der Vergabe von Marktprämien hin zu Ausschreibungen, vom Bun- deswirtschaftsministerium vor- gesehene kostentreibende Anfor- derungen des Messwesens für Kleinanlagenbetreiber sowie die nicht EU-rechtskonforme Belas- tung selbst verbrauchter Solar- strommengen mit der EEG-Um- lage. »Werden diese Markt- bremsen nicht gelöst, könnte sich die neu installierte Solardach- Leistung 2021 halbieren. Zudem droht die Außerbetriebnahme von über 10.000 Solarstromanla- gen«, so Körnig.
Klimaziele und zur Vermeidung einer Stromerzeugungslücke im Zusammenhang mit dem Atom- und Kohleausstieg müssen wir bis 2025 die installierte Solarstrom- leistung verdoppeln, bis 2030 so- gar verdreifachen«, mahnt Cars- ten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW. Der BSW stützt sich dabei auf Gutachten von Markt- und Klimaforschern, unter ande- rem des »Fraunhofer ISE« aus Freiburg, »EuPD Research« aus Bonn und des »Think Tank Agora Energiewende« aus Berlin.
Der BSW warnt davor, dass der derzeit vorliegende Regierungs- entwurf zur Novelle des Erneuer- bare-Energien-Gesetzes (EEG) den Photovoltaik-Ausbau eher Daten der Bundesnetzagentur
und von Energieversorgern lassen darauf schließen, dass in diesem Jahr in Deutschland schon jetzt mehr Solarstrom erzeugt wurde als im gesamten Vorjahr. Nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) stellt die Photovoltaik inzwischen rechne- risch rund zehn Prozent der deutschen Stromerzeugung. Der Verband erwartet, dass in diesem Jahr etwa 20 Prozent mehr Solar- stromleistung neu ans Netz an- geschlossen wird als im Vorjahr 2019. Nach Einschätzung des BSW sei die Entwicklung erfreu- lich, sie müsse jetzt aber unbe- dingt weiter beschleunigt wer- den. »Zur Umsetzung der
Schon jetzt mehr Sonnenstromernte als im Vorjahr
Photovoltaik deckt rund 10 Prozent des Strombedarfs
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Photovoltaikanlagen sind so beliebt wie nie. Nach Meinung des BSW muss der Gesetzgeber aber im Neue- Energien-Gesetz nachbessern.
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Und zum anderen verbrauchen neue Öfen für die gleiche Wär- meleistung bis zu einem Drittel weniger Brennstoff.
Die Experten des HKI raten, die alten Feuerstätten mit der Unterstützung des örtlichen Ka- chelofenbauers oder Kaminstu- dios nachzurüsten beziehungs- weise auszutauschen. Weitere Informationen findet man auf der Homepage unter www.rat geber-ofen.de. (HKI) sehen, wenn der Hersteller und
die Bezeichnung der Feuerstätte bekannt sind. Zu finden ist das Register auf dem Verbraucher- Portal www.ratgeber-ofen.de unter den Schlagworten »Ser- vice« und »Datenbank«.
Die Initiative des Gesetzgebers erfolgt aus gutem Grund. Die Modernisierung der Holzöfen schont die Umwelt. Zeitgemäße Verbrennungstechnik mit opti- mierter Luftzufuhr und wärme- reflektierenden Materialien im Feuerraum verringern zum einen Zu den sogenannten Einzel-
raumfeuerstätten zählen neben Kaminöfen, die früher oft als Schwedenöfen bezeichnet wur- den, auch Kachelöfen, Heizkami- ne und Pelletgeräte. Das Alter ermittelt der Schornsteinfeger anhand des Typenschildes am Ofen. Auf diesem ist das Jahr der Typprüfung eingeprägt. Ob die eigene Holzfeuerung die Anfor- derungen einhält, kann der Be- treiber auch in der Online- Datenbank des HKI mit über 6.000 aufgeführten Geräten ein- Rund zwei Millionen alte
Holzfeuerungen müssen bis Ende 2020 stillgelegt, nachge- rüstet oder ausgetauscht wer- den. Dies gilt für alle Einzel- raumfeuerstätten mit einer Zulassung vor dem 1. Januar 1995, wenn sie den verschärften Anforderungen der zweiten Stu- fe der 1. BImSchV nicht entspre- chen. Die besagten Geräte sind zum Stichtag fast 30 Jahre in Betrieb. Darauf weist der HKI In- dustrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik hin.
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chen Grundschutz. RC2-Türen dagegen leisten auch dann wirk- samen Widerstand, wenn ein Einbrecher mit Schraubendreher oder einer Zange versucht ein- zudringen«.
Darüber hinaus werden durch das Programm auch geprüfte Nachrüstsysteme für Fenster-, Balkon- und Terrassentüren be- zuschusst. Zum Beispiel Fenster- stangenschlösser, Bandseitensi- cherungen, abschließbare Fenstergriffe oder Pilzkopfver- riegelungen. Ganz wichtig ist:
Alle Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Die Kriminalpolizei bie- tet eine Auflistung von qualifi- zierten und zertifizierten Anbie- tern von einbruchhemmenden Fenstern sowie kostenlose Bera-
tungen. (VFF)
für Planung, Antragstellung und Durchführung bei KfW-geför- derten Vorhaben vorab immer einen unabhängigen Sachver- ständigen für »Energieeffizientes Bauen und Sanieren« aus der Energieeffizienz-Expertenliste einzubinden.
Dieser wird nach dem KfW- Programm 431 bezuschusst. Ge- fördert werden mit dem Pro- gramm bauliche Maßnahmen an der Wohnimmobilie, beispiels- weise der Einbau einbruchhem- mender Eingangstüren oder de- ren Nachrüstung. Diese Türen müssen mindestens die Wider- standsklasse RC2 aufweisen – was auf jeden Fall sinnvoll ist, erklärt der Verbandsfachmann.
»RC steht für Resistance Class, also Widerstandsklasse. Eine RC1-Tür bietet nur einen einfa- drei Fördermöglichkeiten zu Ver-
fügung. Man kann erstens 20 Prozent der Kosten direkt von der Steuerschuld nach Paragraf 35c EStG im Rahmen einer Fach- unternehmerbescheinigung ab- setzen. Zweitens kann ein Til- gungszuschuss von 20 Prozent mit einer Darlehensfinanzierung beantragt werden (KfW-Pro- gramm 151/152).
Und drittens gibt es das KfW- Programm 430: 20 Prozent ste- hen hier als direkter Investi- tionszuschuss zur Verfügung.
»Bei allen drei Möglichkeiten gilt: Die neuen einbruchhem- menden Fenster nach Wider- standsklasse RC2 müssen einen guten Wärmedämmwert von mindestens 1,1 W/m2K oder bes- ser aufweisen«, wie Lange be- tont. Zudem ist es erforderlich, Statistisch wird circa alle sechs
Minuten in Deutschland einge- brochen. Auch wenn das noch immer sehr viel ist, sind die Ein- bruchzahlen in den letzten Jah- ren deutlich gesunken. Im Jahr 2019 verzeichnete die Kriminal- statistik 87.145 Einbrüche in Deutschland, 2015 waren es noch 167.136. Als ein Grund für den starken Rückgang wird häu- fig angegeben, dass immer mehr Eigentümer in Sicherungstech- nik investieren. Frank Lange, Ge- schäftsführer des Verbandes Fenster + Fassade (VFF), erklärt die Voraussetzungen, um sich den Einbau oder die Nachrüs- tung einbruchhemmender Fens- ter und Türen fördern zu lassen.
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draußen halten und, sobald man den Unhold bemerkt, die Polizei rufen. Was aber, wenn man nicht zu Hause ist? Auch der aufmerk- samste Nachbar ist mal einkau- fen oder verreist, wenn man selbst nicht da ist. Bei diesem Problem kann einem die moder- ne Technik helfen. Verschiedens- te Fachgeschäfte bieten System- lösungen an, mit denen man sein Heim auch schützen kann, wenn man nicht da ist. So gibt es Sensoren für Türen und Fenster, die, wenn man sein Haus »ab- schließt«, unbefugtes Öffnen über eine App an das eigene Smartphone senden, sodass man dann seinen Freund und Helfer aus der Ferne rufen kann. Auch das Licht kann über solche Sys- teme gesteuert werden, sodass Langfinger erst gar nicht auf die Idee kommen, dass das Haus un- beobachtet ist, und Kameras, die installiert worden sind, können über solche Systeme angesteu- ert werden.
»Mein Heim meine Burg«
schrieb der Vorläufer moderner Illustrierter »Die Gartenlaube«
1883. Und auch wenn es in die- ser Ausgabe um die Gesundheit und Epidemien geht - doch ak- tueller als man denkt - steckt in diesem Zitat für das Eigenheim ein Urgedanke der Menschen:
Dort, wo man sein Haupt zur Ruhe legt, will man sicher sein.
Und wenn man zu Hause ist, kann man als »Burgherr« ent- sprechende Maßnahmen ergrei- fen, wenn Unbefugte sich wi- derrechtlich Zutritt verschaffen wollen. Mit Sperrriegeln, ver- stärkten Fenstern und guten Schlössern kann man den Dieb
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alten Ölheizungen haben diese einen deutlich höheren Wir- kungsgrad und benötigen so- mit weniger Energie. Das spart Heizkosten und verringert den CO2-Ausstoß um bis zu 30 Pro- zent. Punkten können moder- ne Erdgasheizungen auch, weil sie sich mit erneuerbaren Ener- gien kombinieren lassen und zukunftssicher sind: Wo heute noch Erdgas fließt, könnten schon bald klimaneutrale Gase wie Wasserstoff oder Biome- than eingebunden werden.
Die Thüga Energie bietet Unterstützung bei der Förder- mittelberatung sowie bei der Antragstellung für die Förder- gelder. Zudem helfen die Ener- eine Umstellung wie nie zuvor.
Beim Austausch einer alten Öl- heizung durch eine moderne Gas-Hybridheizung ist eine Förderung von bis zu 40 Pro- zent möglich. Eine Gas-Hybrid- heizung besteht aus einer Gas- Brennwertheizung kombiniert zum Beispiel mit einer Solar- thermie-Anlage, die für 25 Prozent der Heizlast ausgelegt wird. Alternativ kann der er- neuerbare Anteil auch durch andere Maßnahmen bereitge- stellt werden.
Eine Umstellung auf eine platzsparende Erdgas-Brenn- wertheizung ist in der Regel einfach möglich und zudem preisgünstig. Im Vergleich zu Erdgas hat auch im Jahr
2019 seine Position als belieb- teste Heizenergie Deutschlands behauptet. So waren Gashei- zungen im vergangenen Jahr erneut die erste Wahl bei Bau- herren und Modernisierern – fast 80 Prozent haben sich für umweltschonendes Erdgas entschieden. Dennoch ist in vielen Haushalten weiterhin veraltete Heiztechnik im Ein- satz.
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Um den Garten gut durch den Winter zu bringen, sollte mit der Herbstdüngung des Rasens be- gonnen werden. Hierfür emp- fiehlt sich die Verwendung eines kalibetonten Düngers, der das Gras frostbeständiger macht, denn mit einem stickstoffbeton- ten Sommerdünger kommt es oft zu weich in den Winter. Auch andere Pflanzen im Garten kön- nen mit einem Kalidünger be- handelt werden. Die meisten zei- gen aber schon genug Frosthärte, wenn sie nur ausreichend gegos- sen wurden oder wetterbedingt genug Wasser bekommen ha- ben. Empfindlich sind haupt- sächlich immergrüne Gewächse wie Rhododendron oder Kirsch- lorbeer. Diese sollten je nach Witterung sogar nachgedüngt werden. Oft versinkt der Garten im Herbst regelrecht im Laub.
Dieses sollte vom Rasen entfernt werden, da es schnell fault und den Rasen schädigt. Bei den Pflanzflächen kommt es darauf an, wie viel Laub dort liegt:
Pflanzen ersticken unter einer zu dicken Schicht, während bei Ge- hölzen über den Winter Fäulnis- stellen entstehen. Ein bisschen Laub ist aber kein Problem, da es zugleich eine gute Mulchschicht gegen die Kälte bildet. Jetzt soll- te das Trockenholz herausge- schnitten und der Heckenschnitt gemacht werden. Auch die we- niger empfindlichen Formgehöl- ze können bis spätestens Okto- ber noch zurückgeschnitten werden. Nadelgehölze und Bu- chenhecken vertragen je nach Witterung sogar noch bis Mitte November einen Schnitt. Wenn starker Frost einsetzt, sollte aber damit aufgehört werden. Der Frost dringt sonst in die Schnitt- stellen hinein und kann die Pflanze schädigen. (bauemotion)
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giequellen verbinden. Zum anderen gibt es flüssige Brenn- stoffe, die auf Basis von Erneuer- baren Energien hergestellt wer- den, sogar für moderne Ölbrennwerttechnik selbst eine klimaneutrale Perspektive. Die- se CO2-neutralen Future-Fuels können perspektivisch die Auf- gabe von fossilen Energieträ- gern übernehmen. Damit bergen sie enorme Potenziale zur Wär- meerzeugung. Moderne Ölhei- zungen spielen beim Senken der CO2-Emissionen und damit einem der Kernelemente der Energiewende eine wichtige Rol- le. Denn schließlich ist klar: Es gibt einen Weg für ein klimabe- wusstes Heizen mit flüssigen Brennstoffen.
Im Preisvergleich mit Erdgas zeigt sich Heizöl aktuell als der günstigere Brennstoff: Zahlte man Ende September für eine Ki- lowattstunde, die mit Erdgasbe- feuerung erzeugt wurde, 6,11 Cent, konnten Ölheizer mit 3,79 Cent pro erzeugte Kilowattstun- de deutlich sparen. (Quelle:
Brennstoffspiegel 10/2020). Dazu kommt ein weiterer entschei- dender Vorteil: Ist der Tank ein- mal befüllt, heizt es sich markt- unabhängig, denn das Heizöl im heimischen Keller unterliegt kei- nen globalen marktbedingten Preisschwankungen mehr. Wo- mit man - auch nach der Coro- na-Pandemie und den damit zu erwartenden wieder steigenden Preisen - weiter unabhängig und günstig heizt. Seit dem 1. No- vember 2020 gilt das neue Ge- bäudeenergiegesetz (GEG) und damit auch neue Förderungs- möglichkeiten bei Modernisie- rungsmaßnahmen für Ölheizun- gen. Dabei ist zentral: Es gibt grundsätzlich kein Verbot von Ölheizungen, eine Austausch- pflicht besteht unter Umständen nur für Anlagen älter als 30 Jah- re mit veralteter Tech- nik. Während der Tausch eines alten gegen einen modernen Öl- Brennwertkessel – allerdings unter Berücksichtigung des ba- den-württembergischen Erneu- erbaren Wärmegesetzes (EWär- meG) – ohne weitere Ein- schränkungen möglich ist, bleibt auch die Förderung grundsätz- lich bestehen – jedoch nur noch auf Anlagenteile, welche auch erneuerbare Energien einspeisen.
In Kombination mit einer Solar- thermieanlage oder einem Pel- letofen beispielsweise werden diese Hybridsysteme dann auch ab 2026 beim Einbau einer neu- en Ölheizung bundesweit zwin- gend. Die Zukunft der Ölheizung liegt damit zum einen in jenen modernen Kombinationssyste- men, die effiziente Brennwert- technik mit klimaneutralen Ener-
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dard befindet oder erneuerbare Energien zum Einsatz kommen, wie beispielsweise bei Hybrid- heizungen. Auch wenn man Mo- dernisierungspläne schmiedet, sollte man sich vorher erkundi- gen, welche Vorschriften des GEG für die eigenen Pläne zent- ral sind. So müssen beispielswei- se neue Heizungs- und Wasser- rohre gedämmt werden oder Klima- und Lüftungsanlagen durch Fachpersonal regelmäßig überprüft werden.
Seit Anfang 2020 kann man bereits von dem neuen Steuer- bonus, der aktualisierten BAFA- Förderung und den geänderten KfW-Förderungen profitieren. In der Serie »Fördermittel nutzen«
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giebilanz verbessern und die An- forderungen des GEG leichter erfüllen. Ansonsten bleibt die bisher gültige Technologieoffen- heit erhalten. Hinweis: Die ener- getischen Anforderungen an Gebäude wurden im GEG nicht erhöht. Bei Neubauten gilt der ehemals festgelegte Endenergie- bedarf von 45 bis 60 kWh pro Quadratmeter Nutzfläche, wobei die Vorgaben für den Wärme- schutz etwas gelockert wurden.
Die Anforderungen sollen 2023 überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Ab 2026 dür- fen Öl- oder Kohleheizungen nur dann noch eingebaut wer- den, wenn das Haus über keinen Gas- oder Fernwärmeanschluss verfügt, sich auf Neubaustan- verankern. Das GEG beinhaltet
unter anderem Vorgaben für Neubauten und für Bestandsge- bäude zur Heizungs- und Klima- technik sowie zum Wärme- schutz. Diese sollen dazu beitragen, den Energiebedarf eines Gebäudes zu begrenzen.
Bei Neubauten schreibt das GEG die Nutzung erneuerbarer Ener- gien vor und führt neue Flexibi- lisierungsoptionen ein. Diese er- möglichen unter anderem, dass bei der energetischen Bilanzie- rung selbst erzeugter Strom an- gerechnet werden kann. So kann man beispielsweise durch eine Photovoltaikanlage seine Ener- Am 1. November 2020 war es
soweit: Da wurde das Energie- einsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (En EV) sowie das Erneuerbare-Ener- gien-Wärmegesetz (EEWärmeG) von dem neuen Gebäudeener- giegesetz (GEG) abgelöst. Mit dem Ziel, ein einheitliches Re- gelwerk für die energetischen Anforderungen an Gebäude zu schaffen und die Umsetzung zu erleichtern, wurde das Gebäude- energiegesetz ins Leben gerufen.
Es dient außerdem dazu, die von der EU vorgeschriebene Rege- lung des Niedrigstenergiegebäu- destandards (NZEB) rechtlich zu
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Die Phrase »Heim und Herd«
deutet es schon an: Die Küche ist ein zentraler Teil des Hauses.
Nicht nur werden hier die Spei- sen zubereitet, die die ganze Fa- milie an den Tisch bringen, son- dern hier trifft man sich auch, um sich auszutauschen. Gastro- nomen kennen den Spruch »Kü- chenpartys sind die besten Par- tys«. Umso besser ist es natürlich, wenn man sich in der eigenen Küche wohl fühlt. Neben der Funktionalität spielt auch die Äs- thetik eine große Rolle. 2020 sind vor allem Kontraste ange- sagt. Das Spiel von Hell und Dun- kel, der Wechsel zwischen ver- schiedenen Materialien wie Metall, Stein, Holz und Kunst- stoffen bietet nicht nur Ab- wechslung für das Auge, sondern auch für die Haptik. Gedeckte Töne kommen besonders gut zur Geltung, wenn immer wieder
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von sich wäscht und sich auf sich selbst besinnt. Und genau dieses »Selbst« kann sich auch im Bad ausdrücken. Geradlinige Ty- pen werden ihr Bad eher »Lean and Clean« einrichten, heißt eher schlicht und minimalistisch.
Anhänger fernöstlicher Kulturen können über ein Bad nachden- ken, das die Lehren des Feng Shui befolgt. Diese Lehre, zu Deutsch »Wind und Wasser«, setzt auf die Balance zwischen den verschiedenen antiken Ele- menten. Da im Bad das Element Wasser stark vertreten ist, sollte dies mit Holz und der Farbe Grün ausgeglichen werden. Und wer ein Fan von Tausendundeiner Nacht ist, kann sich im Bad seine eigene, kleine, orientalische Wohlfühloase einrichten. Weiß, Azurblau, Gold und Erdtöne, arabische Spitzbögen und ver- schlungene Muster entführen einen in das Land der Sheher- azade. Und mit den entspre- chenden Accessoires rundet sich das Ganze zu einem Ort ab, in
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Gottmadingen.Aufgrund der aktuellen Situation fällt die Sprechstunde des Pflegestütz- punkts am Montag, 23. Novem- ber, aus. In dringenden Fällen kann man sich direkt an das Landratsamt Konstanz, Amt für Gesundheit und Versorgung – Pflegestützpunkt - Scheffelstra- ße 15, Radolfzell, H. Schulze, unter Tel. 07531 800-2626 wen- den und einen Termin vereinba- ren.
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zweiten Corona-Welle sind die vom Seniorenbeirat angebote- nen Bürgersprechstunden aus- gesetzt. Sobald es die Situation zulässt, wird der Seniorenbeirat die Bürgersprechstunden wieder anbieten. Die Bürger haben je- doch die Möglichkeit, über die neu eingerichtete E-Mail-Adres- se seniorenbeirat.gottmadingen
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ErzieherIn, HeilerziehungspflegerIn oder Jugend- und HeimerzieherIn
(70-100%) für unsere Mädchenwohngruppe und
Nachtbereitschaften auf Grundlage eines Ehrenamtes
(Aufwandspauschale max. 200 Euro pro Monat) für unser Internat und für unsere Außenwohngruppe
in Mühlhausen-Ehingen!
Alle weiteren Informationen finden sie unter Offene Stellen auf www.haus-am-muehlebach.de
Vereinigung zur Förderung heilpädagogischer Arbeit e.V.
Austraße 2, 78259 Mühlhausen-Ehingen
Nachruf
Wir nehmen Abschied von unserem Zunftrat
Anton „ Toni“ Ruh
Toni war seit 1959 Mitglied der Narrenzunft Gerstensack. Zuerst beim Narrenbaum Kom- mando und dann als Zunftrat verzauberte uns Toni mit zahlreichen Auftritten auf unserer Gerstensack Bühne. Unvergesslich auch seine vielen Auftritte mit den „Handörgeli“ und selbstverständlich seine fröhlich, offene und närrische Persönlichkeit.
Wir verlieren mit Toni ein Vorbild der Narretei, einen treuen Begleiter der heimischen Fasnacht und des örtlichen Brauchtums.
Toni wird uns in unseren Erinnerungen und Herzen weiter auf jedem Umzug und jeder Veranstaltung unserer Zunft begleiten.
Wir werden Ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Unser Mitgefühl gilt seiner Familie, allen Angehörigen und Freunden, die um ihn trauern.
Die Narrenzunft Gerstensack e.V.
John Weber, Zunftmeister Thomas Binder, stellv. Zunftmeister