Leistungen zur Teilhabe Leistungen zur Teilhabe
am Arbeitsleben am Arbeitsleben
für behinderte Menschen für behinderte Menschen
und ihre Arbeitgeber und ihre Arbeitgeber
Stadt Dortmund - Sozialamt – Behinderte Menschen im Beruf
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, kurz: SGB IX,
sieht für behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vor.
Zu vielen Leistungen sind vorrangig die
Rehabilitationsträger verpflichtet. Aber auch die
Integrationsämter erbringen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
In NRW wurde ein Teil dieser Aufgaben auf die örtlichen Träger übertragen.
Die Leistungen der Integrationsämter und örtlichen Träger sind nachrangig gegenüber den Leistungen der Rehabilitationsträger, d.h. sie können nur dann leisten, wenn keine Verpflichtung eines Rehabilitationsträgers besteht.
Die finanziellen Leistungen der örtlichen Träger werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistungen (sog. Kann- Leistungen).
Ausgleichsabgabe ist die Abgabe, die Arbeitgeber entrichten müssen, wenn sie nicht die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von schwerbehinderten
Aufgaben der örtlichen Träger
Die Aufgaben der örtlichen Träger umfassen die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben und den besonderen Kündigungsschutz.
Beide Aufgabenbereiche werden in enger Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt wahrgenommen.
Ziel aller Maßnahmen ist es
• Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu erhalten und
• Arbeitsbedingungen so behinderungsgerecht wie möglich zu gestalten
Im Rahmen der begleitenden Hilfen erbringt der
örtliche Träger verschiedene Unterstützungsleistungen.
Hilfen für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber
Um die Berufstätigkeit schwerbehinderter Menschen zu fördern und zu erleichtern, können sowohl die
schwerbehinderten Menschen selbst als auch ihre Arbeitgeber Leistungen erhalten.
Diese Leistungen umfassen
• finanzielle Förderung
• fachliche Beratung
• individuelle Betreuung.
Je nach Bedarf können die unterschiedlichen Leistungen miteinander kombiniert und in
Zusammenarbeit mit anderen Akteuren erbracht werden, z.B. dem Integrationsamt und/oder verschiedenen Fachdiensten.
Finanzielle Hilfen für Arbeitgeber
Arbeitgeber können Zuschüsse und Darlehen erhalten für notwendige technische Arbeitshilfen, deren
Wartung und Instandsetzung, sowie für die Ausbildung der schwerbehinderten Menschen im Gebrauch der geförderten Gegenstände.
Der Zuschuss kann bis zu 100 % der
behinderungsbedingten Mehrkosten umfassen.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Einzelfall und richtet sich insbesondere danach, ob der
Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nachkommt.
Weitere Leistungen werden vom Integrationsamt erbracht:
• zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen, (einschließlich
behinderungsgerechter Gestaltung von Zugängen und Sozialräumen),
• bei außergewöhnlichen Belastungen (z.B. finanzieller Ausgleich bei Minderleistung od. notwendiger
Betreuung).
Die Förderung umfasst alles, was zu einer möglichst effektiven Ausübung der beruflichen Tätigkeit
erforderlich ist.
Finanzielle Hilfen
für schwerbehinderte Menschen
Der örtliche Träger unterstützt schwerbehinderte
Menschen im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Berufes durch vielfältige Maßnahmen:
• technische Arbeitshilfen
• für sonstige erforderliche Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes
(z.B. Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes, Wohnungshilfen – jedoch nur für Beamte und
Selbstständige, für andere Arbeitnehmer/innen sind die Rehabilitationsträger zuständig)
• Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz
Beim Integrationsamt können weitere Leistungen beantragt werden zur Übernahme von Kosten für:
• Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen,
• eine notwendige Arbeitsassistenz.
Beratung durch Experten
Für die Lösung von Problemen, die bei der beruflichen Integration von behinderten Menschen auftreten,
stehen Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen zur Verfügung:
• Mit Hilfe der Ingenieure des technischen
Beratungsdienstes werden technische, bauliche und organisatorische Hindernisse beseitigt.
• Bei Fragen im Zusammenhang mit einer
Hörbehinderung (Arbeitsplatzgestaltung, technische Hilfsmittel, Konfliktsituationen u.a.) steht der
Fachdienst für gehörlose Menschen den Betroffenen und ihren Arbeitgebern zur Verfügung.
• Der Fachdienst für sehbehinderte und blinde Menschen unterstützt die betroffenen
schwerbehinderten Mitarbeiter/innen und ihre
Arbeitgeber bei allen Problemen und Fragen, die mit dem Arbeitsplatz zusammenhängen.
Zur Einschaltung dieser Fachdienste können Sie sich an den örtlichen Träger wenden.
Individuelle Betreuung
Viele Probleme, die bei der Integration von Menschen mit Behinderungen auftreten, sind nicht nach einem vorgefertigten Handlungsschema zu lösen:
Individuelle Lösungen sind gefragt.
In Kooperation mit dem Integrationsfachdienst vor Ort erbringt der örtliche Träger ein
Unterstützungsangebot besonders für psychisch kranke, geistig- oder lernbehinderte
Arbeitnehmer/innen, aber auch für andere
schwerbehinderte Menschen mit seelischen Problemen, welche Auswirkungen haben auf die Arbeitsleistung oder das soziale Zurechtkommen im Betrieb.
Zur Lösung der behinderungsbedingten psychosozialen Probleme werden Arbeitgeber, behinderte Menschen und deren Kolleg/innen beraten und betreut. Bei Bedarf werden weitere, individuelle Maßnahmen eingeleitet.
Kündigungsschutz
Wenn ein Arbeitgeber einem schwerbehinderten Menschen kündigen möchte, muss er vorher die Zustimmung durch das Integrationsamt beantragen.
• Das Kündigungsschutzverfahren wird eingeleitet durch den schriftlichen Antrag des Arbeitgebers bei dem für den Betrieb bzw. die Dienststelle zuständigen Integrationsamt.
• Im weiteren Verfahrensablauf wird durch den
örtlichen Träger der Sachverhalt ermittelt, und wenn möglich auf eine gütliche Einigung hingewirkt.
• Am Schluss des Verfahrens steht die Entscheidung des Integrationsamtes.
Ziel des besonderen Kündigungsschutzes ist es, alle Möglichkeiten zur Erhaltung des Arbeitsplatzes
auszuschöpfen. Wenn es zumutbare Möglichkeiten gibt, den schwerbehinderten Menschen weiter zu
beschäftigen, z. B. durch Umgestaltung des
Arbeitsplatzes, wird das Integrationsamt bzw. der örtliche Träger eine solche einvernehmliche Lösung anstreben.
Stadt Dortmund Sozialamt
- Behinderte Menschen im Beruf -
Reinhard Karlsohn
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(Hörde, Hombruch, Huckarde,
Mengede,
Lütgendortmund) Tel.: 50-23364 E-Mail:
rkarlsohn@stadtdo.de Matthias Kreuz
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Tel.: 50-23366 E-Mail:
mkreuz@stadtdo.de
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E-Mail: gpiel@stadtdo.de Martin Schröder
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(Aplerbeck, Brackel) Tel.: 50-26326
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martinschröder@stadtdo.de Jürgen Wondzinski
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