• Keine Ergebnisse gefunden

Ihre finanzielle Unterstützung als Kooperationspartner

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Ihre finanzielle Unterstützung als Kooperationspartner"

Copied!
10
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

1 30. Juni 2021 Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Aussteller und Sponsoren!

Wissenschaftliche Fortbildung ist essenziell, um die optimale Versorgung der PatientInnen zu garantieren und daher müssen wir optimale Formate finden, um den Wissensaustausch gerade auch in diesen herausfordernden Zeiten zu ermöglichen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, haben wir für die Salzburger Hernientage 2021 folgendes Konzept entwickelt:

Die Abhaltung der Salzburger Hernientage 2021 als Präsenzveranstaltung.

Das wissenschaftliche Programm finden Sie auf der Kongresshomepage: www.hernien.at Diese Planung wird durch die Annahme einer hohen Durchimpfungsrate, insbesondere für

Angehörigen von Gesundheitsberufen, unterstützt. Darüber hinaus sind wöchentliche Testungen im Gesundheitsbereich realisiert und tragen weiter zu einer Senkung des Infektionsrisikos bei. Die begleitenden Covid-19 Schutzmaßnahmen werden an die zu diesem Zeitpunkt geltenden Verordnungen angepasst. (FFP2 Maskenpflicht, Einhaltung der Mindestabstände etc.).

Sollte sich bis 8 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsdatum im Dezember 2021 herausstellen, dass unter den gegebenen Bedingungen die Durchführung einer qualitativ hochwertigen

wissenschaftlichen Veranstaltung als Präsenzveranstaltung nicht sinnvoll möglich ist, werden die Salzburger Hernientage 2021 virtuell abgehalten.

Sie finden im Anschluss die Sponsorpakete, die je nach der möglichen Durchführungsart zum Tragen kommen.

Das bedeutet, dass wir Sie bitten zB. bei Buchung eines Gold-Paketes die grünunterlegten Details zu übernehmen und sollte der Kongress virtuell abgehalten werden die blauunterlegten Details.

Zusätzliches muss bitte extra gebucht werden.

Für die Realisation dieser 7. Salzburger Hernientage darf ich Sie besonders um Ihre finanzielle Unterstützung als Kooperationspartner bitten.

Für Fragen steht Ihnen sehr gerne das Kongressbüro der Wiener Medizinischen Akademie mit Fr. Bianca Theuer (Tel +43 1 4051383 12, hernien@medacad.org.) zur Verfügung.

Univ.-Prof. Dr. René H. Fortelny

Kongresspräsident der Salzburger Hernientage e-mail.: dr.fortelny@gmail.com

(2)

2

SPONSORVEREINBARUNGEN

PLATIN EUR 7.500

GOLD EUR 4.800

SILBER EUR 3.000

P R ÄS EN ZVE R A N STAL TUNG

*12m2 Ausstellungsplatz (inkl. Strom)

*Inserat auf einer Innenseite im Hauptprogramm

*Sponsoring eines Gastvortragenden

*Unterstützung der Druckkosten

* Logo in der Kongress APP

* Logo im

Hauptprogramm bei einer ausgewählten Sitzung

*8m2 Ausstellungsplatz (inkl. Strom)

*Unterstützung der Druckkosten

* Logo in der Kongress APP

*Sponsoring eines Gastvortragenden

*6m2 Ausstellungsplatz (inkl. Strom)

*Unterstützung der Druckkosten

* Logo in der Kongress APP

VI R TUELL E VE R AN ST ALTUN G

*Firmenlogo auf der Sponsorseite der Plattform

*virtuelle

Firmenausstellung mit Firmenlogo, Firmenname, Firmenprofil, Produktinfo, Produktvideo

*Logo oberhalb des Livestreams im Wechsel mit anderen Firmen

*Logo auf der Login-Seite

*Logo im virtuellen Programm auf einer ausgewählten Sitzung

*Firmenlogo auf der Sponsorseite der

Plattform

*virtuelle Firmenausstellung mit Firmenlogo, Firmenname,

Firmenprofil, Produktvideo oder

Produktinfo

*Logo oberhalb des Livestreams im Wechsel

mit anderen Firmen

*Firmenlogo auf der Sponsorseite der

Plattform

*virtuelle Firmenausstellung mit Firmenlogo, Firmenname,

Firmenprofil, Produktinformation

ZUS Ä TZLI C HES

*zusätzliche m2 vor Ort - je m2: 320 EUR

*Symposium (30 Min.) vor Ort und virtuell: 3.000 EUR

*Inserat U4 im gedruckten Hauptprogramm vor Ort: 1.500 EUR

*fixes Banner in der Kongress APP vor Ort und virtuell: 1.300 EUR

*zusätzliches Sponsoring für die technische Umsetzung: Preis auf Anfrage

(3)

3

Beschreibung der einzelnen Sponsormöglichkeiten

KONGRESS als Präsenzveranstaltung im Salzburg Congress

MWST

Alle Preise sind Nettopreise, exkl. MwSt. Derzeitige MwSt. in Österreich: 20%.

Ausstellungsfläche inklusive Stromanschluss

Pauschalbetrag, Minimum für 6m² Bodenfläche Euro 2.200 jeder weitere m² Bodenfläche Euro 320

Die Registrierungen (ohne DFP Punkte), für Ausstellungsbetreuer Ihrer Firma, ist für den gesamten Kongress gratis und inkludiert auch die Pausenverköstigung.

1 Seite Firmen- oder Produktinformation Hauptprogramm

pro Innenseite Euro 800

Kostenunterstützung für einen Gastvortragenden

Ihre Firma wird im Hauptprogramm neben dem Referenten genannt.

Sponsorbeitrag Euro 1.200

Unterstützung der Druckkosten

Ihr Firmenlogo wird auf allen Drucksorten abgedruckt.

Sponsorbeitrag: Euro 600

Logo in der Kongress APP

Ihr Firmenlogo scheint auf der Sponsorseite in der Kongress APP auf

Sponsorbeitrag: Euro 400

Logo im Hauptprogramm

Ihr Firmenlogo wird im Hauptprogramm zu einer Sitzung gedruckt

Sponsorbeitrag: Euro 600

Fixes Banner in der Kongress APP

Die Kongress APP, über die jeder Teilnehmer alle Informationen über den Kongress erhält und sich mit dem Votingsystem aktiv am

Kongress beteiligen kann, gehört bereits zum festen Bestandteil jedes Kongresses.

Ihr Logo kann als Banner auf einer Seite in der APP angezeigt werden

Sponsorbeitrag: Euro 1.500

Symposium Vortragssaal: 150 Sitzplätze Dauer: 20 Minuten

Sponsorbeitrag: Euro 3.000

Standardtechnik sowie Beamer sind inkludiert.

Firmenpräsentation:

Das Programm Ihres Symposiums mit allen Themen und Sprechern wird in allen den Kongress betreffenden Druckwerken und auf der Kongresshomepage veröffentlicht.

(4)

4 Logoplatzierung im Saal während Ihres Symposiums.

Ankündigung Ihres Symposiums im Hauptprogramm (Stand bei Drucklegung).

U4 Seite des Hauptprogramms

Firmen- oder Produktinformation

Sponsorbeitrag: Euro 1.500

Beschreibung der einzelnen Sponsormöglichkeiten

KONGRESS als virtuelle Veranstaltung

Firmenlogo(s) auf Sponsoren-Seite Euro 400

Verlinkung und Beschreibung (als aufklappbarer Text) möglich.

Anlieferung: Firmenlogos bitte bevorzugt immer als Vektorgrafik (Format: SVG oder AI). Akzeptiert werden auch hochaufgelöste Pixelgrafiken (JPG, PNG) mit min. 1000px Breite.

(5)

5

Firmenlogo im Programm bei der gesponserten Sitzung Euro 1.000 Das Logo ist im Programm bei der jeweiligen Sitzung eingebettet. Das Programm wird nicht nur auf der Programm-Seite, sondern auch für den entsprechenden Tag und Raum direkt neben dem Live-Player angezeigt (bei schmalem Displays unter dem Live-Player & Live Q&A).

Anlieferung: Firmenlogos bitte bevorzugt immer als Vektorgrafik (Format: SVG oder AI).

Akzeptiert werden auch hochaufgelöste Pixelgrafiken (JPG, PNG) mit min. 1000px Breite

Firmenlogo(s) auf der Login-Seite (Anzahl limitiert) Euro 700 Auf der Login-Seite der Web-Plattform immer sichtbar.

Anlieferung: Firmenlogos bitte bevorzugt immer als Vektorgrafik (Format: SVG oder AI).

Akzeptiert werden auch hochaufgelöste

Pixelgrafiken (JPG, PNG) mit min. 1000px Breite.

(6)

6

Firmenlogo(s) über dem Live-Player auf der Livestream-Seite Euro 2.000 Ihr Ihr Logo wird abwechselnd mit anderen Logos eingeblendet. Verlinkung möglich.

Während des gesamten Livestreams sichtbar.

Anlieferung: Firmenlogos bitte bevorzugt immer als Vektorgrafik (Format: SVG oder AI).

Akzeptiert werden auch hochaufgelöste Pixelgrafiken (JPG, PNG) mit min. 1000px Breite.

VIRTUELLE FIRMENAUSSTELLUNG Firmenlogo, Firmennamen, Firmenprofil

Euro 1.800

(7)

7

2

EINE Produktinfo

Euro 800

Anlieferung:

‣ Grafik*

: JPG oder PNG 4:3 Querformat.

‣ Auflösung: min. 800 x 600px

‣ Kurzer Beschreibungstext (20 Wörter)

‣ PDF

‣ Weblink

*

Grafik ist Pflichtanforderung.

2

Produktvideo

Euro 1.000

Empfehlung zu

Imagevideo | Produktvideo (Bsp. Video)

Wir empfehlen folgende Kriterien für die bestmögliche Wiedergabe ihres Image-oder Produktvideos zu berücksichtigen:

16:9 Querformat

1920 x 1080 px (= Auflösung), Full HD, 25p (= Framerate, progressiv)

MP4 (Datenrate Video 10 - 20 MBit/s, Datenrate Audio 256320 kbit/s) ODER MOV (Apple ProRes 422)

Länge des Videos: max. 5min

Bitte Video Titel anführen

Anlieferung: WeTransfer

(8)

8 Teilnahmebedingungen KONGRESS als Präsenzveranstaltung im Salzburg Congress

1. Anmeldung

Die Anmeldung muss ordnungsgemäß ausgefüllt, rechtsgültig unterschrieben und zeitgerecht an die Ausstellungsleitung zurückgefaxt werden. Erst dann ist eine Zulassung zur Ausstellung rechtskräftig.

Platzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, werden aber nicht als

Teilnahmevoraussetzung angesehen. Zu Änderungen der Dauer oder des Termins der Ausstellung, sowie zu einer Absage, ist die Ausstellungsleitung berechtigt. Solche Änderungen, berechtigen den Aussteller nicht zu einem Teilnahmerücktritt, einer Schadenersatzforderung oder einer Minderung des Entgeltes. Bei Ausstellungsabsage, werden dem Aussteller, die erhaltene Anzahlung abzüglich des Betrages, der, der Ausstellungsleitung entstandenen Kosten entsprich, refundiert.

2. Verwendung des Ausstellungsortes

Die Ausstellungsräume dürfen nur während der Öffnungszeit der Ausstellung benützt werden.

Werbung außerhalb der Standfläche bedarf einer zusätzlichen Genehmigung. Nicht ausstellenden Firmen, ist jede Werbung am und um den Ausstellungsort untersagt.

3. Auf- und Abbau der Stände – Instandhaltung des Ausstellungsortes

Vor der Errichtung eines Standes, verpflichtet sich der Aussteller sich über den genauen Standort sowie besondere Einrichtungsanordnungen bei der Ausstellungsleitung zu informieren. Falls

erforderlich, ist die Ausstellungsleitung berechtigt, trotz erfolgter Bestätigung des Standplatzes, dem Aussteller einen anderen Platz in einer anderen Lage zuzuweisen und Ein- und Ausgänge zu

verändern.

Die Aufbauhöhe beträgt max. 3 Meter, Abhänger über dem eigenen Stand sind nicht möglich. Die zugewiesene Standfläche, darf in keiner Weise verändert werden. Der Standbau muss den

österreichischen Normen und den Vorschreibungen des Salzburg Congresses, entsprechen. Sollten diese nicht bekannt sein, ist eine Rücksprache mit der Ausstellungsleitung unbedingt erforderlich. Die Ausstellungsleitung stellt dem Aussteller die beantragte und bezahlte Ausstellungsfläche zur

Verfügung. Eventuelle nachträgliche Veränderungen in der Standgröße werden unverzüglich in Rechnung gestellt.

Der Auf- und Abbau muss in der, von der Ausstellungsleitung vorgegebenen Zeit erfolgen. Werden die vorgeschriebenen Auf- und Abbauzeiten nicht eingehalten, werden alle durch die

Zeitüberschreitung entstehenden Kosten an den Aussteller weiter verrechnet.

Während des Auf- und Abbaus sind die Anweisungen der Ausstellungsleitung uneingeschränkt zu befolgen, sowie auf alle polizeilichen oder sonstigen behördlichen Vorschriften zu achten. Beim Auf- und Abbau ist darauf zu achten, dass es zu keiner Beschädigung am Ausstellungsort kommt. Eventuell auftretende Schäden müssen vom Aussteller ersetzt werden. Das Beschädigen und Verändern, des von der Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Materials ist auf keinen Fall gestattet.

Eventuelle Mängel des von der Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Materials, müssen schriftlich vor dem Ausstellungsbeginn reklamiert werden. Die vom Aussteller verwendeten Materialen, müssen Feuer hemmend sein. Der Stand ist so zu gestalten, dass die gemietete

Standfläche weder in der Höhe, noch in der Grundfläche überschritten wird. Bei der Standgestaltung muss berücksichtigt werden, dass andere Aussteller oder Besucher durch Licht, oder Ton nicht belästigt werden.

Die Ausstellungsfläche muss in ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen werden. Gelagerte Waren, Leergut und Verpackungsmaterial sind auf Kosten des Ausstellers zu entfernen.

4. Stromanschlüsse - Stromverbrauch

Bei der Bestellung eines Ausstellungsplatzes ist eine Stromversorgung mit 230 Volt Wechselstrom inkludiert.

Sollte eine andere Stromversorgung benötigt werden muss diese extra angefordert werden.

Die Ausstellungsleitung haftet nicht für, durch unsachgemäße Handhabung entstandenen Schäden.

(9)

9 5. Gastronomie

Speisen und Getränke müssen über den EXKLUSIVCATERER bezogen werden. Diese können über das Catering des Sheraton Grand Salzburg bestellen.

Kontakt: Frau Madeleine Salzmann, Mail: madeleine.salzmann@sheraton.com, Tel: +43 664 837 39 60 Wenn eigene Getränke zur Ausschank kommen, muss dies vor der Veranstaltung mit dem Exklusiv Caterer abgesprochen werden.

6. Haftung und Datenschutz

Die Ausstellungsleitung haftet nicht für sämtliche Schäden, wie Personen- und Sachschäden,

Diebstahl oder Verlust während der Aufbau-, Kongress- und Abbauzeit. Daher ist es empfehlenswert, vom Aussteller eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Die Sponsoren haften für das von Ihnen übermittelten Bild- und Datenmaterial.

Das zur Verfügung gestellte Bild- und Datenmaterial wird ausschließlich für die Salzburger Herneinetage verwendet und nach dem Kongress gelöscht.

7. Teilnahmerücktrittsbestimmungen, sofern die Ausstellung nicht vom Veranstalter oder höhere Gewalt abgesagt wurde - Abgaben

50% des gesamten Mietentgelts der Bodenfläche bei Storno bis 8 Wochen vor Kongressbeginn, (14. Oktober 2021), 100% bei Stornierung danach. Die auf das Mietentgelt entfallenden Steuern, Gebühren und öffentlichen Abgaben, sind vom Aussteller zu tragen.

8. Teilnahmebedingung - Schlussbestimmung

Die Anweisungen der Ausstellungsleitung sind uneingeschränkt zu befolgen. Zuwiderhandeln kann zu einem Ausschluss aus der Ausstellung führen. Die dadurch entstandenen Kosten gehen zur Gänze zu Lasten des Ausstellers.

Den zuständigen amtlichen Organen, Behördenvertretern, Vertretern der Ausstellungsleitung und Ausstellungsortes ist der Zutritt zu den vertragsgegenständlichen Räumen und Flächen jederzeit zu ermöglichen.

Das Betreten der Ausstellungs- und Kongressräumlichkeiten mit Hunden oder anderen Haustieren ist ausnahmslos verboten!

Abweichungen oder Veränderungen dieser Teilnahmebedingungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung.

Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem österreichischen Recht. Gerichtsstand: Wien

9. Technische Ausstellungsleitung und Abrechnung:

Wiener Medizinische Akademie GmbH Alser Straße 4, 1090 Wien

Bianca Theuer, BA, +43 1 405 13 83 12 VAT Number: ATU44511907

IBAN: AT34 2011 1280 3658 0307

Swift (BIC code): GIBAATWW

Erste Bank, Am Belvedere 1, 1100 Wien

(10)

10 ANTWORTFAX +43 1 405 13 83 9 12 email: hernien@medacad.org

Anmeldung zur Industrieausstellungvor Ort und virtuellen Firmenauftritt Wir melden uns hiermit verbindlich als Aussteller und Sponsor zu den Salzburger Hernientage, 9.-11. Dezember 2021 an und sind mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

Präsenzveranstaltung: Salzburg Congress, Auerspergstraße 6, 5020 Salzburg Virtuelle Veranstaltung: Plattform Medwhizz*

Wir bestellen:  Platin Sponsor Euro 7.500

Gold Sponsor Euro 4.800

 Silber Sponsor Euro 3.000

 weitere m² Bodenfläche Euro 320 – m2 Anzahl………..

 Symposium Euro 3.000

 Inserat - Seite U4 Euro 1.500

 fixes Banner in der Kongress APP Euro 1.500

 zusätzliches Sponsoring für die technische Umsetzung: Preis auf Anfrage

Alle Preise sind Nettopreise, exkl. MwSt. Derzeitige MwSt. in Österreich: 20%.

Die Rechnung des von Ihnen gebuchten Sponsorpakets und Sponsordetails, werden Ihnen nach Anmeldungseingang zugesandt. Die Anmeldung ist erst nach Zahlungseingang verbindlich!

Stornobedingungen: sofern die Ausstellung nicht vom Veranstalter oder höhere Gewalt abgesagt wurde, fallen 50% des gesamten Mietentgeltes der Bodenfläche bis 8 Wochen vor Kongressbeginn (14.

Oktober 2021), 100% bei Stornierung danach, an.

Firmenname:……….

Firmenanschrift:………..

Kontaktperson:……….

Telefon:……….E-Mail:………

Rechnungsadresse………

Bestellnummer:………..UID Nummer:………..

Datum:………rechtskräftige Unterschrift, Firmenstempel:………

*sollte der Kongress als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden, ist kein virtueller Firmenauftritt möglich

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ist die Arbeitsfähigkeit aufgrund der Allergien dauerhaft eingeschränkt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe bezogen

Bei stark ausgeprägten Formen von Asthma mit ausgeprägter Symptomatik kann unter gewissen Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) anerkannt werden. Je nach Höhe des GdB

* ADHS wird der Einfachheit halber als Sammelbegriff für ​Aufmerksamkeitsdefizitstörung (ADS) und Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS)

Endet der Anspruch auf Krankengeld und der Arbeitnehmer ist weiterhin arbeitsunfähig, kann Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit.

Ist ein Kind mit HIV infiziert oder an AIDS erkrankt und benötigt Betreuung und Pflege eines berufstätigen Elternteils, besteht pro Jahr pro Elternteil ein Anspruch auf 10

Endet der Anspruch auf Krankengeld und der Arbeitnehmer ist weiterhin arbeitsunfähig, kann Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beantragt werden. Diese

​Nachfolgend eine Linkliste mit allgemeinen finanziellen Hilfen, die für Patienten nach einem Schlaganfall infrage kommen können:.. ​Leistungen und Hilfen ​Nähere Ausführung

In diesem Fall kann die Hausbank bei der staatlichen Förderbank – LfA Förderbank Bayern oder KfW Förderbank – beantragen, dass sie zu einem bestimmten Anteil (zum Beispiel 60 %