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Essstörungen > Finanzielle Hilfen
Nachfolgend eine Liste mit finanziellen Hilfen, die für Patienten mit Essstörungen infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Essstörungen
Entgeltfortzahlung
Ein Arbeitnehmer kann bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn er wegen Auswirkungen der Essstörung arbeitsunfähig ist.
Krankengeld Besteht die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.
Kinderpflege-Krankengeld
Ist ein Kind von einer Essstörung betroffen und benötigt Betreuung und Pflege eines
berufstätigen Elternteils, besteht pro Jahr pro Elternteil ein Anspruch auf 10 Tage
Kinderpflege-Krankengeld.
Corona-Sonderregelung: Im Jahr 2022 gibt es 30 Tage Kinderpflege-Krankengeld, Näheres unter Corona Covid-19 > Finanzielle Hilfen und Sonderregelungen.
Zuzahlungen Krankenversicherung Zuzahlungsbefreiung
Krankenversicherung
Zuzahlungsbefreiung chronisch Kranke
Für Medikamente und Klinikaufenthalte müssen häufig Zuzahlungen geleistet werden. Wer im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte
Belastungsgrenzen erreicht, kann sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen.
Medizinische Rehabilitation Berufliche Reha > Leistungen
Für Menschen mit Essstörungen kann eine Medizinische Reha notwendig sein. Es können ambulante oder stationäre Maßnahmen erfolgen.
Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, den Arbeitsplatz zu erhalten und den
Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern.
Übergangsgeld Ist eine Reha erforderlich, kann Übergangsgeld die einkommenslosen Zeiten überbrücken.
Rente
Erwerbsminderungrente
Ist die Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe bezogen werden.
Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
Endet der Anspruch auf Krankengeld und der Arbeitnehmer ist weiterhin arbeitsunfähig, kann Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
beantragt werden. Diese Form des
Arbeitslosengeldes wird so lange gezahlt, bis über die Frage der verminderten
Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde.
Sozialhilfe Schränkt die Essstörung die Erwerbsfähigkeit
https://www.betanet.de/pdf/1426 Seite 1 von 2
Sozialhilfe
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
ein und kann nicht genug Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts verdient werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen
Grundsicherung bezogen werden.
Links auf weitere hilfreiche Informationen, z.B. Hinweise für Angehörige und Freunde und Behandlungsmöglichkeiten, finden Sie unter Essstörungen.
https://www.betanet.de/pdf/1426 Seite 2 von 2