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Finanzielle Unterstützung von Pflegefamilien anpassen PRESSEMITTEILUNG

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Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

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PRESSEMITTEILUNG

Pressekontakt: Beate Maria Hagen Leiterin Vereins- und

Mitgliederwesen,

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: 030 629 80-614 Fax: 030 629 80-150

E-Mail: presse@deutscher-verein.de

24. September 2020

Finanzielle Unterstützung von Pflegefamilien anpassen

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt, für das Jahr 2021 die Pauschalbeträge für Pflegefamilien für die Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen und für den Sachaufwand sowie die Unfallversicherung anzuheben. Die Beträge für die Alterssicherung sollen unverändert bleiben.

Berlin – In seinen aktuellen Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen spricht sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten des Sachaufwands sowie für die Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen um die 0,6 % gestiegenen Verbraucherpreise anzupassen. Den Pauschalbetrag für die Alterssicherung von Pflegepersonen empfiehlt der Deutsche Verein unverändert fortzuschreiben, da sich der Richtwert im Bereich der Rentenversicherung im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert hat. Der Richtwert für die Unfallversicherung ist leicht gestiegen, daher solle der Pauschalbetrag für die Unfallversicherung entsprechend angehoben werden.

„Kindern und Jugendlichen, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ein Aufwachsen in einer Familie zu ermöglichen ist ein bedeutendes gesellschaftliches Engagement. Dieser Bedeutung

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muss auch die finanzielle Unterstützung der Pflegefamilien gerecht werden", betont Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Er legt daher allen nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden nahe, die Empfehlungen des Deutschen Vereins – wie überwiegend in den Vorjahren geschehen - zu übernehmen.

Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden in den meisten Bundesländern übernommen. Sie sind nunmehr um Beispiele für einmalige Beihilfen und Zuschüsse ergänzt worden sowie um Fälle, in denen die Zahlung eines erhöhten Pflegegeldes in Betracht kommt.

Zu den Empfehlungen: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen- stellungnahmen/2020/dv-13-20_pauschalbetraege_vollzeitpflege.pdf

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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