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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2011

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Deutscher Verein für öffentliche

und private Fürsorge e.V.

Deutscher Verein z Michaelkirchstraße 17/18 z D-10179 Berlin-Mitte Seite 1 von 2 www.deutscher-verein.de

DV 20/10 AF II 21. September 2010

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2011

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1. Monatliche Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen

Gemäß den vom Deutschen Verein im September 2007 beschlossenen weiterentwickelten Empfehlungen für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII)2 überprüft der Deutsche Verein die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen regelmäßig und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an.

Der Deutsche Verein empfiehlt, die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand und der Kosten für die Pflege und Erziehung um 0,9 % fortzuschreiben und wie folgt festzusetzen:

Alter des Pflegekindes (von ... bis unter ... Jahren)

Kosten für den Sachaufwand (€)

Kosten für die Pflege und Erziehung (€)

0–6 477 222

6–12 552 222

12–18 634 222

1 Verantwortliche/r Referent/in in der Geschäftsstelle: Hubert Lautenbach, Dr. Petra Mund. Die Empfehlungen wurden in der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins erarbeitet, im Fachausschuss

„Jugend und Familie“ beraten und vom Präsidium des Deutschen Vereins am 21. September 2010 beschlossen.

2 Vgl. NDV 2007, 439 ff.

(2)

Deutscher Verein z Michaelkirchstraße 17/18 z D-10179 Berlin-Mitte Seite 2 von 2 www.deutscher-verein.de

Bei den materiellen Aufwendungen beträgt der Anteil für die kindbezogenen Kosten für Miete und Heizung (Bruttowarmmiete) für alle Altersgruppen 83,10 €. Eine weitere Aufschlüsselung erfolgt nicht.

2. Pauschalbeträge für Unfallversicherung und Alterssicherung

Nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sind ebenso zu erstatten wie zur Hälfte die nachgewiesenen Aufwendungen zu einer Alterssicherung. Nach den Empfehlungen von 20073 sind die empfohlenen Werte anzupassen, wenn entsprechende Änderungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen. Der Deutsche Verein empfiehlt daher, für das Jahr 2011 die Beiträge zur Unfallversicherung gemäß den Pauschalen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zur gesetzlichen Unfallversicherung fortzuschreiben und in der folgenden Höhe zu erstatten:

Unfallversicherung Alterssicherung In allen Altersstufen

gleichermaßen

Falls Einzelversicherung Orientierung an gesetzlicher

Unfallversicherung (134,− €/Jahr alte Bundesländer, 113,− €/Jahr neue Bundesländer)

Mindestens hälftiger Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung

(40,− €/Monat)

Umfang Beide Pflegeelternteile Pro Pflegekind, ein Pflegeelternteil

3 Vgl. NDV 2007, 439 ff.

Referenzen

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