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FAQ Finanzielle Unterstützung

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Academic year: 2022

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Information

FAQ Finanzielle Unterstützung

Antworten auf häufige Fragen zu

Corona-Virus und finanzieller Unterstützung

Stand: 30. September 2021

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Hinweis

Diese Information ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung übernehmen wir mit der Herausgabe dieser Information nicht.

Dieses Werk darf nur von den Mitgliedern der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirt- schaft e. V. zum internen Gebrauch sowie zur Unterstützung der jeweiligen Verbandsmit- glieder im entsprechend geschlossenen Kreis unter Angabe der Quelle vervielfältigt, ver- breitet und zugänglich gemacht werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung – insbeson- dere die Weitergabe an Nichtmitglieder oder das Einstellen im öffentlichen Bereich der Homepage – stellt einen Verstoß gegen urheberrechtliche Vorschriften dar.

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Information30. September 2021

FAQ – Antworten auf häufige Fragen zu Corona-Virus und finanzieller Unterstützung

Vorwort

Antworten auf die häufigsten Fragen zu Corona-Virus und finanzieller Unterstützung

Die Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) wirft viele Fragen auf und sorgt für Verun- sicherung.

Unsere FAQ-Liste gibt Antworten auf die häufigsten Fragen, die an uns gestellt werden.

Die Publikation wird permanent fortgeschrieben.

Bitte beachten Sie auch unsere FAQ-Listen zu den Themen Prävention, Arbeitsrecht sowie Kurzarbeit.

Weitere Services und Informationen zur Corona-Pandemie finden Sie in unserem Service- Center: www.vbw-bayern.de/corona

Bertram Brossardt 30. September 2021

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Information30. September 2021

FAQ – Antworten auf häufige Fragen zu Corona-Virus und finanzieller Unterstützung

Inhalt

Förderfinanzierung 3

1.1 Wo kann ich Förderkredite oder eine Ausfallbürgschaft beantragen? 3 1.2 Muss meine Bank den Antrag auf KfW- oder LfA-Kredit annehmen? 3

1.3 Was ist ein KMU? 3

1.4 Was bedeutet Haftungsfreistellung? 3

1.5 Was heißt „Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern“? Zählt der Inhaber mit?

Fällt auch der Einzelunternehmer darunter? 4

1.6 Was ist der Unterschied zwischen „Rückzahlung“ und „Tilgung“? 4

1.7 Was ist die „Kreditrate“? 4

1.8 Kann von einem Kredit nach dem KfW Sonderprogramm 2020 auf den KfW-

Schnellkredit gewechselt werden? 4

1.9 Kann ich mich mit Fragen zu öffentlichen Finanzierungshilfen auch an die

Förderbanken wenden? 4

Ansprechpartner / Impressum 5

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Information30. September 2021

FAQ – Antworten auf häufige Fragen zu Coronavirus und finanzieller Unterstützung

Förderfinanzierung

1.1 Wo kann ich Förderkredite oder eine Ausfallbürgschaft beantragen?

Es gilt das Hausbankprinzip: Danach müssen alle Finanzhilfen der LfA Förderbank Bayern und der KfW Förderbank über ein Kreditinstitut beantragt werden. Das ist im Allgemeinen die Bank oder Sparkasse, bei der Sie Ihr Geschäftskonto haben.

1.2 Muss meine Bank den Antrag auf KfW- oder LfA-Kredit annehmen?

Nein. Jede Bank entscheidet nach eigenem Ermessen, ob sie einen Antrag unterstützt. Na- türlich können Sie sich dann an einen anderen Finanzierungspartner wenden. Jede Bank oder Sparkasse kommt in Frage.

1.3 Was ist ein KMU?

KMU sind kleine und mittlere Unternehmen, für die bestimmte Beihilfen gewährt werden dürfen. Die EU definiert KMU als Unternehmen, die

- weniger als 250 Personen beschäftigen und

- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder - eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die - weniger als 50 Personen beschäftigen und

- einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro oder - eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben.

1.4 Was bedeutet Haftungsfreistellung?

Die Haftungsfreistellung ermöglicht es der Hausbank, einen Kredit auch dann auszu- reichen, wenn dies nicht möglich wäre, weil das Unternehmen keine ausreichenden Si- cherheiten stellen kann. In diesem Fall kann die Hausbank bei der staatlichen Förderbank – LfA Förderbank Bayern oder KfW Förderbank – beantragen, dass sie zu einem bestimmten Anteil (zum Beispiel 60 % oder 80 %) von ihrer Haftung freigestellt wird. Folge: Das Haf- tungsrisiko der Hausbank ermäßigt sich auf den nicht freigestellten Haftungssatz, im Bei- spiel auf 40 % bzw. 20 %. Der andere Teil (60 % bzw. 80 %) geht auf die staatliche För- derbank über.

An der Haftung des Kreditnehmers für den Gesamtkredit und seine Pflicht zur Rückzahlung ändert sich also nichts. Sein Vorteil ist, den Kredit zu erhalten, den die Hausbank ohne Haf- tungsfreistellung ablehnen würde.

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Information30. September 2021

FAQ – Antworten auf häufige Fragen zu Coronavirus und finanzieller Unterstützung

1.5 Was heißt „Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern“? Zählt der Inha- ber mit? Fällt auch der Einzelunternehmer darunter?

Auch der Einzelunternehmer/Solo-Selbstständige kann den Kredit erhalten. Bei der Ober- grenze von 10 Mitarbeitern wird/werden auch der/die Geschäftsführer mitgezählt.

1.6 Was ist der Unterschied zwischen „Rückzahlung“ und „Tilgung“?

Die Begriffe „Rückzahlung“ und „Tilgung“ haben die gleiche Bedeutung. Sie meinen die teilweise oder volle Begleichung des Darlehens. Im Allgemeinen erfolgt die Tilgung in Teil- beträgen. Die Zinsen sind das Entgelt für die Gewährung des Darlehens. Die Zinszahlung hat keinen Einfluss auf die Höhe des Kredits.

1.7 Was ist die „Kreditrate“?

Die „Kreditrate“ ist die Summe von Zins und Tilgung. Zinsen werden auf den noch nicht ge- tilgten Kreditbetrag berechnet. Bei gleichbleibenden Kreditraten nimmt deshalb der Zinsanteil ab, und es wird mehr getilgt.

1.8 Kann von einem Kredit nach dem KfW Sonderprogramm 2020 auf den KfW-Schnellkredit gewechselt werden?

Ein Wechsel vom KfW-Sonderprogramm 2020 (KfW-Unternehmerkredit für KMU und für große Unternehmen, ERP Gründerkredit mit Risikoübernahmen und Sonderprogramm „Di- rektbeteiligung für Konsortialfinanzierung“) zum KfW-Schnellkredit ist ausgeschlossen.

1.9 Kann ich mich mit Fragen zu öffentlichen Finanzierungshilfen auch an die Förderbanken wenden?

Ja, dafür gibt es die Förderberatung

- bei der LfA: Tel. 089/21241000, Montag bis Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr, Freitag 08:00 - 15:00 Uhr, E-Mail: info@lfa.de,

- bei der KfW: Tel. 0800/5399000, Montag bis Freitag 08:00 - 18:00 Uhr, E-Mail: infocenter@kfw.de

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Information30. September 2021

FAQ – Antworten auf häufige Fragen zu Corona-Virus und finanzieller Unterstützung Ansprechpartner / Impressum

5

Impressum

Alle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede Diskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.

Herausgeber

vbw

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.

Max-Joseph-Straße 5 80333 München www.vbw-bayern.de

© vbw September 2021

Ansprechpartner / Impressum

Joachim Feldmann

Außenwirtschaft

Telefon 089-551 78-155 Telefax 089-551 78-134

joachim.feldmann@vbw-bayern.de

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