Eröffnung
Panoramabad Blumberg Samstag, 5. Juni 2021 ab 12.00 Uhr
Tickets:
www.stadt-blumberg.de/
panoramabad-ticketsystem
Corona
Baderegeln
Wegekonzept beachten
Um den nötigen Mindestabstand einzuhalten, wurde im Bad ein Wegekonzept eingeführt. Beachten Sie die Hinweisschilder.
Immer abduschen
Vor Wassereintritt müssen Sie sich abduschen. Hierfür stehen die Duschen am Beckenrand zur Verfügung. Die Duschen in den Duschräumen sind gesperrt.
Schwimmen / Baden
- In jedem Becken ist nur eine bestimmte Anzahl an Personen gestattet.
- Im Schwimmerbecken gilt das System eines Kreisverkehrs.
-1,5 Meter Abstand, auch im Becken.
Toilettenanlagen
Die Toilettenanlage darf nur von einer Person genutzt werden.
Am Eingang ist kenntlich, ob frei oder belegt ist.
Anordnungen befolgen
Die Anordnungen vom Badepersonal sind stets zu befolgen.
Kein Beckenzutritt ohne Bändel
Ein Beckenzutritt ist nur mit Bändel möglich. Den Bändel erhalten Sie am Pavillon zwischen Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken. Wichtig, nach verlassen des Beckens muss der Bändel wieder abgegeben werden!
Ausgang
Verlassen Sie das Badegelände durch den separaten Ausgang.
Vermeiden Sie Menschenansammlungen auf dem Parkplatz.
E X I T
Zutrittsverbot
- für Personen die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer infizierten Person hatten - für Personen mit typischen Krankheitssymptomen einer Coronavirus Erkrankung
S T O P
Mind. 1,5 Meter Abstand
Während dem Aufenthalt muss ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Dies gilt auch im Becken, auf der Liegewiese und auf Wegen.
Panoramabad Blumberg
Eintritt
- Nur für Personen mit negativem Testergebnis, dem Status „genesen“ oder „geimpft“
- Kinder unter 10 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten - Maskenpflicht am Eingang oder wo keine 1,5 m eingehalten werden können.
!
Juni
Montag bis Sonntag 12.00 bis 19.00 Uhr
Juli, August
Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag und Sonntag 09.30 bis 20.00 Uhr Dienstag, Donnerstag (Frühschwimmen) 07.30 bis 20.00 Uhr
September
Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag und Sonntag 09.30 bis 19.00 Uhr Dienstag, Donnerstag (Frühschwimmen) 07.30 bis 19.00 Uhr
Frühschwimmen
Dienstags und Donnerstags wird das Panoramabad für Frühschwimmer ab 07.30 Uhr geöffnet. Das Frühschwimmen findet nicht an Feiertagen statt.
Schlechtwetterregelung
Witterungsbedingte Kürzungen / Erweiterungen der Öffnungszeiten können individuell vorgenommen werden.
Schwimmbadschließung am Abend
Eine Stunde vor der offiziellen Schließung, wird ein Einlassstopp verfügt.
Öffnungszeiten & Eintrittspreise Panoramabad
Einzeleintritt
Kinder bis 2 Jahre frei
Kinder von 3 bis unter 6 Jahren 1,00 €
Kinder und Jugendliche von 6 bis unter 18 Jahren 3,00 €
Erwachsene ab 18 Jahre 4,50 €
Elternteilkarte 6,00 €
Hansefitinhaber/ Blumberger Konuskarteninhaber 0,00 €
Begleitperson Schwerbehinderung 0,00 €
Hinweise zum Panoramabad
Unser Ticketsystem finden Sie auf unserer Startseite www.stadt-blumberg.de
Eigene Schwimmbretter, Wasserspielzeug, Sandelzubehör darf gerne selbst mitgebracht werden.
Unser Kiosk ist geöffnet, das Team freut sich über Ihren Besuch.
Status des Tickets
Bezahlt
• Sie haben einen QR Code per Mail übersandt bekommen, zeigen Sie diesen an der Panoramabadkasse vor.
Ausstehend
• Sie haben Ihr Ticket gebucht, jedoch noch nicht bezahlt. Bitte beachten Sie, dass Sie nur mit einem bezahlten Ticket einen QR Code erhalten. Die Vorlage der Rechnung an der Panormabadkasse ist nicht ausreichend.
Storniert
• Sie haben Ihre Ticket zurückgenommen.
Bitte hinterlegen Sie für alle Tickets die tatsächlichen Nutzer.
Zahlungsweise
Sie haben vier Möglichkeiten Ihr Ticket zu erwerben
• Zahlung über Kreditkarte
• Zahlung über Paypal
• Zahlung über GiroPay, hier ist ein Zugang zum Onlinebanking notwendig. Bitte beachten Sie, dass mehrere Fenster aufgehen und warten Sie bitte ab, bis alles abgeschlossen ist. Ansonsten kann keine Zahlung erfolgen.
• Zahlung direkt bei der Touristinformation. Unsere Mitarbeiter buchen für Sie das Ticket, welches Sie bar bezahlen können. Sie erhalten für den Eintritt im Panoramabad einen QR Code.
Unsere Touristinformation ist zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar:
Mo-Do: 8:30 Uhr – 17:00 Uhr Fr: 8:30 Uhr -13:00 Uhr
Telefonisch können Sie die Touristinformation unter Tel.: 07702/51200 erreichen.
Leider ist eine andere Abwicklung bezüglich der Datenerhebung nicht möglich. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Das Kassenpersonal ist angewiesen, keinen Gast ohne gültigen QR Code ins Panoramabad eintreten zu lassen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.
Ticketsystem
Stornierung von Tickets
Sollten Sie ein bereits gebuchtes Ticket aufgrund einer Terminüberschneidung nicht nutzen können, haben Sie die Möglichkeit das Ticket zu stornieren.
Kann ich mein Ticket mehrmals täglich nutzen?
Leider ist dies nicht möglich. Wenn Ihr Ticket einmal eingeloggt war, ist das Ticket für den Zutritt nicht mehr nutzbar.
Um die Anzahl der Personen in den Schwimmbecken kontrollieren zu können, geben wir direkt bei den Schwimmbecken Armbänder aus. Nur so ist es uns möglich, die Anzahl der Personen zu kontrollieren.
Bitte beachten Sie, dass für jedes Becken eine andere Bänderfarbe verwenden wird. Bitte geben Sie das Armband nach Nutzung direkt wieder am Ausgabepoint ab.
Nur Personen mit negativem Testergebnis, dem Status „genesen“ oder „geimpft“ nach §5 Corona-VO ist der Zugang gestattet
Zutritt zu den Schwimmerbecken Zutritt in das Panoramabad
Das Ticketsystem ist ein Echtzeitsystem, dies bedeutet, dass sobald eine Person das Panoramabad verlässt, diese Person bei den noch einzutretenden Personen wieder gut geschrieben wird. Somit sind auch spontane Buchungen z. B. um eine Runde schwimmen zu gehen möglich.
Bitte halten Sie beim Ausgang Ihr Ticket bereit.
Ausloggen des Tickets am Ausgang
Die Stadt Blumberg entscheidet tageweise ob das Schwimmbad geöffnet wird oder nicht. Sollten Sie bereits ein Ticket für den Schlechtwettertag gebucht haben, wird dies von Seiten der Stadt Blumberg über eine Stornierung erstattet.
Schlechtwetterregelung
Haben Sie sonst noch Fragen? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Tel.: 07702/510 info@stadt-blumberg.de
Fragen?
NACHRICHTEN AUS DER STADT
Information zum
Corona-Virus
Stand: Dienstag, 31.05.2021 - 12 Uhr
Zwischenzeitliche Änderungen ohne Gewähr.
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung seit 14. Mai 2021
Grundsätzliche Regelungen:
Eigenverantwortliches Einhalten der AHA-Regeln immer dann, wenn Personen aufeinander treffen.
Eigenverantwortliches Einhalten der AHA-Regeln immer dann, wenn Personen aufeinander treffen.
Wann tritt welcher Öffnungsschritt in Kraft?
Aktuell gilt im Schwarzwald-Baar-Kreis der Öffnungsschritt 1.
Die aktuelle Zahl finden Sie unter www.stadt-blumberg.de oder https://www.lrasbk.de/Kurzmen%C3%BC/
Startseite/Infos-zum-Coronavirus.php?object=tx,2961.5&ModID=7&FID=2961.13112.1 Öffnungsstufe 1
Je nach Inzidenz weitere Öffnungen oder Verschärfungen
Landratsamt SBK gibt dieses bekannt
Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich nur zwei Haushalte, maximal 5 Personen treffen.
Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt.
Eine Ausnahme für geradlinige Verwandte besteht nicht.
Kontaktbeschränkungen
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*Zutritt für getestete, geimpfte oder genesene Personen
Pressemitteilung
Gartenpools richtig befüllen und nach der Saison entleeren
Die Tage werden länger, die Sonne scheint, die Temperaturen steigen.
Zeit für die Aufstellung bzw. Inbetriebnahme des eigenen Pools im Garten.
Hierbei gibt es jedoch einiges zu beachten!
Den Pool richtig befüllen
Die Befüllung des Pools hat grundsätzlich so zu erfolgen, dass die entnommene Wassermenge vom Hauswasserzähler (Wasseruhr) erfasst wird. Eine Befüllung über den Gartenwasserzähler ist nicht zulässig.
Ausnahmsweise kann der Pool auch über einen öffentlichen Hydranten befüllt werden.
Die Befüllung darf allerdings nur durch Mitarbeiter des städtischen Wasserwerks vorgenommen werden. Bitte kontaktieren Sie hierzu rechtzeitig das städtische Wasserwerk (Tel. 07702/51-181). Die hierfür anfallenden Kosten wie z. B. Arbeitszeiten, Anfahrten, Zählermiete usw. werden zusätzlich zu den Wasser- und Abwassergebühren in Rechnung gestellt.
Das Poolwasser richtig entsorgen
Durch die Poolbenutzung wird das Frischwasser durch chemische oder sonstige Prozesse verändert. Darüber hinaus ist es mit Laub, Gras, Sand, Sonnencreme, Haare usw. verunreinigt. Es handelt sich somit um Abwasser.
Das Poolwasser muss deshalb über die öffentliche Abwasserbeseitigung entsorgt werden. Eine Versickerung auf dem eigenen Grundstück, ist nicht zulässig, da dies zu einer Verunreinigung des Bodens und Grundwassers führen kann.
Die Stadt bietet ihren Einwohnerinnen und Einwohnern mit dem Panoramabad eine wunderbare Alternative zum Schwimmbecken im Garten. Das Panoramabad öffnet am 04. Juni 2021.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Stadtverwaltung und die Mitarbeiter des Wasserwerks gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer.
Blumberger Wochenmarkt
Samstags von 7.00 Uhr - 12.00 Uhr Marktplatz Blumberg
Metzgerei Schmid, Blumberg-Riedböhringen
• Fleisch- und Wurstwaren aus eigener Schlachtung
Süßwaren Götz, Blumberg-Riedböhringen
• Magenbrot,
• gebrannte-, Wiener-, Vanille-, Zimt-, Kaba-Mandeln,
• Erd-, Pecannüsse, Cashew-, Sonnenblumen-, Kürbiskerne,
• verschiedene Bonbons, Haribo, Ingwer, Nappo, Nougatstangen
• Schokofrüchte: Bananen, Erdbeeren, Äpfel, Fruchtmix Bauer Mess, Blumberg-Aselfingen
• Dosenwurst, Speck
• Apfelsecco, Most, Apfelsaft
• Honig
• Brot
Gasthaus Scheffellinde, Blumberg - Achdorf (am Stand Mess)
• Frisch zubereitete Leckereien portionsweise abgefüllt im Kochbeutel
&
Gemüsehandel Arslan, Blumberg
• Gemüse von der Reichenau
• Obst
Altersjubilare
06.06. Pawlowski Norbert, Haldenstraße 23 85 Jahre 06.06. Niesen Klaus, Kapellenweg 8, Fützen 75 Jahre 07.06. Sauter Elmar, Jurastraße 3, Randen 85 Jahre 07.06. Fleske Waltraud, Ob der Kehr 5 85 Jahre 09.06. Schmid Monika, Alte Randenstraße 9,
Zollhaus 75 Jahre
09.06. Striskovic Milan, Ahornweg 7 70 Jahre 09.06. Schäfer Leonid, Weiherdammstraße 18 70 Jahre 10.06. Schallert Augusta, Auf Steinen 8,
Riedböhringen 90 Jahre
12.06. Sasic Stevo, Achdorfer Straße 1 80 Jahre Den Jubilaren übermittelt die Stadtverwaltung die herzlichsten Glück- und Segenswünsche.
Ausbildung bei der Stadt Blumberg
Du hast vor dich als Erzieher (m/w/d) ausbilden zu lassen?
Die Stadt Blumberg bietet zum 01. September 2021 eine Stelle für ein Anerkennungspraktikum zum staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d)
in unserem städtischen Kindergarten in Hondingen an.
Das Anerkennungspraktikum bildet das Abschlussjahr im Rahmen der Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher.
Haben wir dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung an:
Stadt Blumberg Hauptstraße 97
78176 Blumberg Weitere Infos bei Cordula Sprengart Tel.: 07702 51-124
E-Mail: cordula.sprengart@stadt-blumberg.de www.stadt-blumberg.de
© VRD - Fotolia.com© Fotolia.com
Impressum Herausgeber:
Stadt Blumberg mit den Stadtteilen Achdorf, Epfenhofen, Fützen, Hon- dingen, Kommingen, Nordhalden, Riedböhringen, Riedöschingen Druck und Verlag: Nussbaum Medien Rottweil GmbH & Co. KG,
78628 Rottweil, Durschstraße 70, Telefon 0741 5340-0,
www.nussbaum-medien.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und mitteilungen:
Bürgermeister Markus Keller, 78176 Blumberg, Hauptstraße 97, oder sein Vertreter im Amt.
Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil:
Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot
InformATIonen Vertrieb (Zustellung):
G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2, 71263 Weil der Stadt,
Tel.: 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de Internet: www.gsvertrieb.de Anzeigenverkauf:
rottweil@nussbaum-medien.de
Alle Voraussetzungen, Informationen und Ticketbuchung;
Bahnbetriebe Blumberg GmbH & Co. KG
Bahnhofstr. 1 | 78176 Blumberg | Tel.: 07702 51300
info@sauschwaenzlebahn.de | www.sauschwaenzlebahn.de
Es geht wieder los!
Saisonstart: 10. Juni
Tourismus
W E I N Wanderung
Coronakonform für aktuell einen Haushalt plus höchstens eine weitere
Person, die nicht zum eigenen Haushalt
gehört.
Wanderpaket für zwei Personen:
• zwei Turnbeutel
• eine Flasche Wein nach Wahl inkl.
Kühltasche
• eine Flasche Wasser
• zwei Wandervesper inkl. Brötchen
• zwei Weingläser inkl. Glasbag
• eine Wanderkarte Blumberg
• kostenlose Tourentipps Preis für zwei Personen 40,00 € jede weitere Person 22,00 €
Raus in die
Natur
und dazu einguter Wein
-eine schöne
Abwechslung
zum aktuellen Alltag.So funktioniert´s:
Holt euer Wanderpaket beim Weinlädele Bäu- rer ab und startet die Tour. Vier Touren wur- den für euch ausgewählt. Natürlich könnt ihr mit der Wanderkarte auch eine individuelle Wanderung planen.
Buchbar von Montag - Samstag, Anmeldung erforderlich. Auch als alkoholfreie Tour buch- bar, ein vegetarisches Vesper ist ebenfalls möglich.
Weitere Infos & Buchung:
Weinlädele Bäurer Blumberger Str. 10a, Achdorf Tel.: 07702 419001
Stadtbibliothek Stadtbibliothek
Blumberg
Tevesstr. 49, Tel.: 07702 3636, Fax: 07702 419207, bibliothek@stadt-blumberg.de
Click & Collect bei der Stadtbibliothek
Trotz des sinkenden Inzidenzwertes können wir weiterhin nur Click & Collect anbieten. Sollte der Wert stabil unter 50 bleiben, ist eine Öffnung der Stadtbibliothek möglich.
Maximal 15 Medien können bei Click & Collect entweder telefo- nisch oder im elektronischen Medienkatalog auf der Homepage reserviert werden und stehen am darauffolgenden Öffnungstag zur Verfügung. Für die Abholung muss telefonisch ein Termin vereinbart werden.
An folgenden Tagen ist die Bibliothek telefonisch erreichbar und eine Abholung möglich:
Dienstag und Mittwoch 14.30 bis 17.00 Uhr Freitag und Samstag 10.00 bis 12.00 Uhr
Alle bereits ausgeliehenen Medien sollten fristge- recht in den Medienrückgabekasten an der Ein- gangstür hinterlegt werden.
Sollte der Leserausweis abgelaufen sein, melden Sie sich bitte ebenfalls telefonisch in der Bibliothek.
Eine Überweisung der Jahresgebühr ist leider nicht möglich.
Onleihe SchwAlbE
Die Stadtbibliothek Blumberg ist zusammen mit 20 anderen Bib- liotheken Mitglied des Onleihe-Verbundes Schwalbe. Dort kön- nen knapp 35.000 digitale Medien wie z. B. eBooks und eAudios ausgeliehen werden. Elektronische Bücher können nicht nur auf
speziellen eBook-Readern gelesen werden, sondern auch auf Computern, Tablets und Handys.
Dieser Service ist für Inhaber eines gültigen Ausweises der Stadt- bibliothek Blumberg kostenlos. Nähere Informationen unter www.onleihe.de/schwalbe oder auf der Homepage der Stadt- bibliothek Blumberg unter www.stadt-blumberg.de/stadtbiblio- thek.
Neuer ebook-Reader ausleihbar
Möchten Sie gerne das Lesen von eBooks ausprobieren, haben wir neben den Tolinos 3 HD und Epos ein PocketBook InkPad 3 Pro in unserem Bestand. Dieser kann gegen eine Kaution von 30 € für eine Woche ausgeliehen werden, um sich von den Vorteilen der Onleihe SchwAlbE zu überzeugen.
Kosten für einen Jahresausweis Schüler, Studenten 6 €
Erwachsene 15 € Familien 20 €
Personen mit einem gültigen Blumberg-Pass zahlen die Hälf- te. Dieser ist beim Sozialamt der Stadt Blumberg erhältlich. Die Voraussetzungen erfahren Sie auf der Homepage der Stadt Blumberg www.stadt-blumberg.de unter „Stadt und Bürger“ ->
„Blumberg-Pass“.
Neue Bücher Perry, Philippa
Das Buch, von dem du dir wünschst, deine Eltern hätten es gelesen
Ullstein Verlag 302 S., 2020
Kann ich meinen Eltern verzeihen? Darf ich zugeben, dass ich als Mutter oder Vater einen Fehler gemacht habe? Ja, sagt die erfahrene Psychotherapeutin Philippa Perry. Was Kinder brau- chen, sind keine falschen Ideale, sondern wahrhaftige Bezugs- personen.
In ihrem internationalen Bestseller erklärt Philippa Perry, worauf es zwischen Eltern und Kindern wirklich ankommt. Ihr leicht zu- gängliches und praxisnahes Konzept verrät:
• wie unsere eigene Erziehung das Verhältnis zu unseren Kin- dern beeinflusst
• wie wir aus Fehlern lernen (und sie wieder gut machen)
• wie man aus negativen Verhaltensmustern ausbricht
• wie man mit impulsiven Gefühlen umgeht
• wie man lernt, wertschätzend miteinander zu sprechen
»Dies ist kein Erziehungsbuch im engeren Sinn. Es geht darum, wie wir selbst erzogen wurden und welchen Einfluss das auf unsere Elternschaft hat, darum, welche Fehler wir machen wer- den – vor allem solche, die wir nie machen wollten – und was wir dagegen tun können.« Philippa Perry
Raney, Karen
Vielleicht auf einem anderen Stern Wilhelm Heyne GmbH & Co.KG 475 S., 2020
Endlich ist Eves Leben genauso, wie sie es sich immer vorgestellt hat. Sie ist Kuratorin in einem Museum, hat einen liebevollen Partner an ihrer Seite und eine Tochter, die ihr das Wichtigste ist. Doch dann wird Maddy schwer krank. Hungrig nach Leben muss die Sechzehnjährige schnell erwachsen werden – und macht sich auf die Suche nach ihrem Vater, der von ihrer Exis- tenz nichts weiß. Eve erkennt, dass sie Maddy immer vor allem beschützen wollte. Vieles hat sie ihr deshalb verschwiegen. Nun bricht sich das Ungesagte unaufhaltsam Bahn, und je weiter Maddy sich entfernt, desto klarer wird Eve, dass sie nicht alles in der Welt kontrollieren kann.
Lubkoll, Lotta
Wandern, Glück und lange Ohren Verlag Neuer Malik 286 S., 2020
Seit sie als Kind »Shrek« gesehen hat, träumt Lotta Lubkoll von einem Esel, mit dem sie auf Wanderschaft gehen kann. Als ihr Vater an Krebs erkrankt und kurz darauf stirbt, wird ihr klar, dass man solche Träume nicht aufschieben sollte. Nach Monaten der Vorbereitung wandert sie also von München aus immer Rich- tung Süden – gemeinsam mit ihrem Esel Jonny. 80 Tage, 600 Kilometer durch die Alpen und viele Abenteuer später erreichen die beiden die Adriaküste. Unterwegs lernt Lotta, geduldig mit ihrem schleichenden Jonny zu sein, sie bekommt ihre panische Angst vor der Dunkelheit in den Griff und begegnet inspirieren-
den Lebensentwürfen. Doch am allerwichtigsten: Jonny und Lotta werden ein eingeschworenes Team, das sich von nichts aufhalten lässt.
Tremayne, S. K Die Stimme
Knaur-Taschenbuch-Verl. 393 S., 2020
»Ich weiß, was du getan hast.« Jo ist schockiert, als die digi- tale Home-Assistentin Electra sie ohne Aufforderung anspricht.
Unmöglich kann eine harmlose Software vom Furchtbarsten wissen, dass Jo jemals passiert ist! Doch Electra weiß nicht nur Dinge – sie tut auch Dinge, zu denen sie nicht in der Lage sein sollte: Freunde und Eltern erhalten Textnachrichten mit wüsten Beschimpfungen, Jos Bankkonto wird leergeräumt, die Kredit- karte überzogen… Zum ersten Mal seit Jahren muss Jo wieder an ihren Vater denken, der unter heftigen schizophrenen Schü- ben litt und sich schließlich das Leben nahm. Kann es sein, dass sie sich die Stimme nur eingebildet hat? Doch Electra ist noch lange nicht fertig mit Jo…
Schulen
vhsbaar
Sommerprogramm der VHS-Baar
Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen - sagt ein Sprichwort.
Deshalb wird die VHS-Baar in diesem Jahr nicht in die Sommer- pause gehen. Stattdessen bieten wir Ihnen von Anfang Juni bis Ende August eine Auswahl an Veranstaltungen, die unter den gegebenen Bedingungen durchgeführt werden können. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Kursen im Freien. Vermutlich wer- den die Meisten den diesjährigen Urlaub zu Hause verbringen, daher möchten wir Ihnen mit unseren Veranstaltungen ein we- nig Abwechslung in dieser Zeit bieten. Die Sommerveran- staltungen entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Flyer.
Bitte beachten Sie, dass die Durchführung der Kurse von der je- weils geltenden Corona-Verordnung abhängt. Deswegen kann es auch kurzfristig zu Änderungen und Ausfällen kommen.
Grundsätzliches:
Die Kurse (außer online) können nur stattfinden, wenn die Co- rona-Situation es erlaubt.
Die Kurse (außer online) finden hauptsächlich im Freien statt.
Bei Schlechtwetter gibt es, wenn möglich, einen Ersatztermin.
Falls die Kurse auch wieder in Innenräumen stattfinden dürfen, ist eine Verlegung möglich.
Für unsere Kurse gelten die GGG-Regeln.
Online-Vorträge Juni
Immunstimulans durch Mikroimmuntherapie 211303041E • mit Wolfgang Spiller
Mittwoch, 09.06.2021 • 19:30 - 21:00 Uhr
Die Stressfalle: Warum du immer wieder denselben Stress erlebst
211301201E • mit Janina Vollhardt
Donnerstag, 10.06.2021 • 19:30 - 21:00 Uhr 16 Jahre Angela Merkel
Eine Veranstaltung aus der Reihe vhs.wissen live 211102061E • mit Prof. Dr. Andreas Eckert
Dienstag, 15.06.2021 • 19:30 - 21:00 Uhr
Von Glanz und Elend des aufrechten Ganges Eine Veranstaltung aus der Reihe vhs.wissen live 211201032E • mit Prof. Kurt Bayertz
Donnerstag, 17.06.2021 • 19:30 - 21:30 Uhr Was bleibt von Karl Marx?
Eine Veranstaltung aus der Reihe vhs.wissen live 211102043E • mit Dietmar Dath und Prof. Kurt Bayertz Freitag, 18.06.2021 • 19:30 - 21:30 Uhr
Kryptowährungen – Bitcoins und seine Alternati- ven211103041EK • mit Hartmut Nehme
Freitag, 18.06.2021 • 14:00 - 15:30 Uhr
Heizungssanierung!... Wie geh' ich's an?
211104111E • mit Anton Frank
Mittwoch, 23.06.2021 • 19:30 - 21:00 Uhr
Jetzt oder nie: Kann die Klimabewegung das Klima noch retten?
Eine Veranstaltung aus der Reihe vhs.wissen live 211104134E • mit Charlotte Haunhorst und Nadja Schlüter Dienstag, 29.06.2021 • 19:30 - 21:30 Uhr
Online-Veranstaltungen Juni Functional Training
211302411E • mit Alexandra Effinger
4x Dienstag, 08.06.2021 - 29.06.2021 • 19:30 - 20:30 Uhr Zumba-Fitness
211302022E • mit Samantha Chehade
6x Mittwoch, 09.06.2021 - 14.07.2021 • 18:00 - 19:00 Uhr Rücken-Fitness
211302303E • mit Jacqueline Münchow
6x Donnerstag, 17.06.2021 - 22.07.2021 • 19:00 - 20:00 Uhr Hatha-Yoga – für Einsteiger mit geringen Vorkennt- nissen
211301843E • mit Raffaela Fabricius
7x Donnerstag, 10.06.2021 - 22.07.2021 • 18:00 - 19:15 Uhr Podcast-Projekte rechtskonform gestalten
211501471EK • mit Constanze Brinkmann
2x Freitag, 18.06.2021 - 25.06.2021 • 18:00 - 20:15 Uhr Eltern-Kind-Entspannung mit Fantasiereisen Für Kinder von 6-11 Jahren
211301831E • mit Janina Vollhardt
3x Dienstag, 22.06.2021 - 06.07.2021 • 16:00 - 17:00 Uhr Schnupperkurs: Entspannung hoch 3
211301821E • mit Janina Vollhardt
3x Mittwoch, 23.06.2021 - 07.07.2021 • 19:45 - 20:45 Uhr Zeichnen und Malen via Zoom - für Anfänger und Erfahrene ab 16 Jahren.
211207202E • mit Ulla Attenberger
4x Mittwoch, 30.06.2021 - 21.07.2021 • 18:00 - 20:30 Uhr INFORMATIONEN & ANMELDUNG:
Volkshochschule Baar
Hindenburgring 34, 78166 Donaueschingen Tel.: 0771 1001
team@vhs-baar.de www.vhs-baar.de
ZOLLHAUS
Vereine
Pfetzerzunft Zollhaus-Randen e.V.
Liebe Mitglieder!
Aus aktuellem Anlass können wir dieses Jahr 2021 natürlich kein Sommerfest /Kinderfest anbieten.
Generalversammlung / Mitgliederversammlung 2021Die diesjährige Generalversammlung der Pfetzerzunft Zollhaus- Randen e.V. konnte wegen der aktuellen Coronalage nicht satzungsgemäß im ersten Vierteljahr stattfinden. Die General- versammlung mit Neuwahlen wird auf unbestimmte Zeit ver- schoben.
Alle aktuell besetzten Posten werden von den einzelnen Perso- nen bis zur nächstmöglichen Wahl fortgesetzt. Hierfür möchten wir uns schon einmal bedanken.
RIEDBÖHRINGEN Vereine
VfL Riedböhringen e.V.
Altmetallsammlung am Samstag 05.06.2021
Sollten es die aktuellen Corona-Bestimmungen erlauben, führt der VfL Riedböhringen am Samstag, 05. Juni 2021 seine verschobene Schrottsammlung durch.
Das Altmetall sollte wenn möglich erst am Samstagmorgen ab 9.00 Uhr am Straßenrand bereitgestellt werden.
Nicht mitgenommen werden: Schrottautos, Öltanks oder Fässer die Flüssigkeiten enthalten,
Reifen, Schrottteile mit Altöl, Kühlschränke und nichtmetallische Gegenstände.
Sollte jemand Probleme haben, sperrige Gegenstände an den Straßenrand zu bringen, kann dies unter Tel. 476611 gemeldet werden.
KIRCHEN
Evangelische Kirchengemeinde Blumberg
Wir freuen uns auf Sie und laden zu unseren Got- tesdiensten herzlich ein!
Sie erreichen uns:
Telefon Büro Friedhofstr. 13 07702 /41 236 Handy Pfarrerin Remane: 0151 58 557 960 E-Mail: gruppenamt@ev-kirche-blumberg.de Homepage: evkircheblumberg.de
Öffnungszeiten Pfarramt: Die. – Fr. 9.00 Uhr – 11.45 Uhr In gottesdienstlicher Gemeinschaft zusammen sein und feiern zu können, ist in diesen schwierigen Zeiten Trost und Stärkung für die Seele.
Sonntag, 06. Juni
10.00 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer i.R. Brüggemann Dienstag, 08. Juni
16.30 Uhr Konfirmandentreffen Gruppe 1 in der Kirche Mittwoch, 09. Juni
16.30 Uhr Konfirmandentreffen Gruppe 2 in der Kirche
19.00 Uhr Kirchengemeinderatsitzung in H79 Sonntag, 13. Juni
10.00 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer i.R. Brüggemann
Das Pfarrbüro ist vom 01.06. – 11.06.21 geschlossen. Ab Diens- tag, 15.06.21 ist es ab 9.00 Uhr wieder geöffnet.
Wir freuen uns, wenn Sie uns finanziell unterstützen!
Unser Konto der Evangelischen Kirchengemeinde:
Sparkasse Schwarzwald Baar IBAN DE34 6945 0065 0246 0012 00, BIC SOLADES 1VSS
St. Andreas Blumberg, St. Genesius Riedböhringen,
St. Martin Riedöschingen, St. Vitus Fützen, St. Martin Hondingen, St. Nikolaus Achdorf, St. Cyriak Kommingen, St. Gallus Epfenhofen
Römisch-katholische Pfarrgemeinden:
GOTTESDIENSTE vom 03.06.2021 – 13.06.2021 Bis auf weiteres ist für die Teilnahme an den Wochenendgottes- diensten eine Anmeldung erforderlich.
Vom Sonntagsgebot wird durch Erzbischof Stefan Burger wei- terhin Dispens erteilt.
Die Mitfeiernden sind verpflichtet sowohl beim Betreten und Verlassen des Gottesdienstraums sowie während des ganzen Gottesdienstes einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tra- gen. Bitte tragen Sie auch auf dem Kirchplatz den Mund-Nasen- Schutz und halten Sie den vorgeschriebenen Abstand.
Die Kirchen sind 15 Minuten vor Gottesdienstbeginn geöffnet.
Das Pfarrbüro ist bis auf weiteres geschlossen. Wir sind weiter- hin telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
Das Pfarrbüro ist am Freitag, 04.06. nicht besetzt!
Es wird jeden Sonntag um 10.30 Uhr ein Gottesdienst per Livestream übertragen.
Zugangsdaten für den Livestream:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLh_
ORKUqJBeeyl6sVT1Tv_c_AHIDMP1sL
Der Link ist auch auf unserer Homepage eingestellt Donnerstag, 03.06.
9.00 Achdorf Eucharistiefeier auf dem Rathausplatz (bei schlechter Witterung fällt der Gottesdienst aus) 10.30 Blumberg Feier der Erstkommunion (Livestream) Zusätzliche Anmeldungen sind nicht möglich Freitag, 04.06.
10.00 Hondingen Eucharistiefeier Samstag, 05.06.
19.00 Hondingen Eucharistiefeier am Vorabend mit Anmel- Vorstellung dung der Erstkommunionkinder Sonntag, 06.06.
9.00 Fützen Eucharistiefeier mit Anmeldung 10.30 Riedböhring. Eucharistiefeier mit Anmeldung 10.30 Blumberg Eucharistiefeier mit Anmeldung 19.00 Blumberg Stille Anbetung bis 19.30 Uhr Dienstag, 08.06.
19.00 Achdorf Eucharistiefeier Mittwoch, 09.06.
18.00 Blumberg Stille Anbetung, Beichtgelegenheit 19.00 Blumberg Eucharistiefeier
Donnerstag, 10.06.
19.00 Kommingen Eucharistiefeier 19.00 Riedböhring. Eucharistiefeier Freitag, 11.06.
10.00 Hondingen Eucharistiefeier Samstag, 12.06.
19.00 Fützen Eucharistiefeier am Vorabend mit Anmel- Sonntag, 13.06 dung
9.00 Hondingen Eucharistiefeier mit Anmeldung 10.30 Riedböhring. Wortgottesfeier mit Anmeldung 10.30 Blumberg Feier der Erstkommunion (Livestream)
Zusätzliche Anmeldungen sind nicht möglich 19.00 Blumberg Stille Anbetung bis 19.30 Uhr
Die erste Heilige Kommunion empfangen am 03.06.2021 in St. Andreas Blumberg
aus Blumberg:
Valentina Arlt (Im Winkel 40), Ciro di Simio (Schlesierstr. 12), Jaden Gentner (Kirchstr. 23), Caroline Hausauer (Hauptstr. 46), Celine Hennig (Vor Weiden 17), Gustavo Michels (Finkenweg 1), Mika Ravic (Uchbahnstr. 12), Gina Sasic (Steigäcker 21), Lena Szwugier (Scheffelstr. 35), Leonie Weiss (Schwimmbadstr. 6), Lotta Zier (Ob dem Baumgarten 1)
Die erste Heilige Kommunion empfangen am 13.06.2021 in St. Andreas Blumberg
aus Blumberg:
Julia Cangür (Achdorfer Str. 36a), Sarah Cangür (Achdorfer Str.
36 a), Xenia Dittmer (Lindenbühl 15), Anna Grimm (Buchbergstr.
14), Fabio Kammerer (Danziger Str. 4), Leopold Kreuz (Südwerk 7), Simon Kuchta (Schwarzwaldstr. 10), Eva Angelina Leismann (Roseggerstr. 4), Giuliano Scibetta (Bergmannstr. 21), Luisa Seeger (Eichbergstr. 2), Julia Szwugier (Jahnstr. 5), Maja Welter (Theo- dor-Schmid-Str. 4)
aus Kommingen:
Dominik Rösch (Hegaustr. 1)
MITTEILUNGEN DER KIRCHENGEMEINDE
Spendenkonto IBAN SWIFT-BIC Name der
Bank Kirchengemeinde
Blumberg DE77694500650246004791 SOLADES1VSS Sparkasse SWB Bitte bei allen Spenden den Verwendungszweck und für wel- che Pfarrei gespendet wird angeben!!
Tel. 07702 / 2421 Fax 07702 / 9371
www.kath-kirche-blumberg.de
Pfarramt-St-Andreas@kath-kirche-blumberg.de Gemeindereferentin Frau Martina Gold:
Gemeindereferentin@kath-kirche-blumberg.de Öffnungszeiten des Pfarrbüros
Mo. / Di. / Fr. 9.00 - 11.30 Uhr Mi. 9.00 - 14.30 Uhr Do. 14.00 - 17.00 Uhr
Das Pfarrbüro ist am Freitag, 04.06. nicht besetzt!
Erstkommunion
Probe der Erstkommunionkinder von Blumberg (2020) am Mittwoch, 02.06. um 10.30 Uhr in St. Andreas Probe der Erstkommunionkinder von Blumberg (2021) am Samstag, 12.06. um 10.30 Uhr in St. Andreas Vorstellungsgottesdienst
Hondingen Samstag, 05.06.21 um 19.00 Uhr (Hondingen) Weggottesdienste:
Riedböhringen immer um 15.00 Uhr in der St. Genesius Kirche Freitag, 04.06.
Hondingen immer 15.00 Uhr in der St. Martin Kirche Freitag, 04.06.
Freitag, 18.06.
Freitag, 25.06.
ST. MARTIN HONDINGEN
Das Gemeindeteam Hondingen legt in der St. Martin Kirche zu Fronleichnam einen Blumenteppich. Herzliche Einladung, diesen zu betrachten und ein bisschen in der Kirche zu verweilen.
Katholische Pfarrgemeinden der Alt-Katholiken Blumberg und Kommingen
Alle Menschen sind eingeladen, mit uns Gottes- dienst zu feiern
Alle Getauften, die mit uns an die Gegenwart Jesu Christi in den Zeichen von Brot und Wein glauben, sind zur Kommunion/zum Abendmahl eingeladen!
Da die Plätze in unseren Kirchen pandemiebedingt begrenzt sind, bitten wir darum, sich zwei Werktage vor den jeweiligen Gottes- diensten, bei Pfr. Palazzari 07702.41110 oder unter blumberg@
alt-katholisch.de bzw. bei Pfr. Hesse 07736.413 anzumelden!
10. Sonntag der Lesereihe Sonntag, 06.06.
10.30 Uhr Randen, Eucharistiefeier 10.30 Uhr Kommingen, Eucharistiefeier 11. Sonntag der Lesereihe
Sonntag, 13.06.
10.30 Uhr Blumberg, Eucharistiefeier, Jahrtag Christa Dewert 12. Sonntag der Lesereihe
Sonntag, 20.06.
10.30 Uhr Kommingen, Eucharistiefeier
10.30 Uhr Mundelfingen, Eucharistiefeier, Jahrtag Uwe Schnottalla
Kontakt:
Alt-Katholische Randen-Wutachtalgemeinden Pfarrer Guido Palazzari, Hauptstr. 95, 78176 Blumberg, Telefon: 07702.41110,
Mobil: 0160.4219683, E-Mail: blumberg (at) alt-katholisch.de Pfarrer Stefan Hesse, Im Nohl 13, 78176 Kommingen, Telefon:
07736.413,
Mobil: 0151.17022204, E-Mail: kommingen (at) alt-katholisch.de www.ak-kommingen.de
Neuapostolische Kirche Blumberg, Ottilienweg 3
Ein herzliches Willkommen zu unseren Gottesdiens- ten.„Christus – unsere Zukunft!“
„Gottes Weg ist vollkommen, das Wort des HERRN ist durchläu- tert.Er ist ein Schild allen, die ihm vertrauen.“ (Ps 18,31)
Gottesdienste und Veranstaltungen im Juni 2021 Sonntag, 06.06.
9.30 Uhr Gottesdienst Mittwoch, 09.06.
20.00 Uhr Gottesdienst Sonntag, 13.06.
9.30 Uhr Gottesdienst mit Konfirmation Mittwoch, 16.06.
20.00 Uhr Gottesdienst Sonntag, 20.06.
9.30 Uhr Gottesdienst Mittwoch, 23.06.
20.00 Uhr Gottesdienst Sonntag, 27.06.
9.30 Uhr Gottesdienst Mittwoch, 30.06.
20.00 Uhr Gottesdienst Wichtige Hinweise
• Es gelten inzidenzabhängige Neuregelungen für Präsenzver- anstaltungen in der Gebietskirche Süddeutschland; regionale Anordnungen der Behörden haben dabei stets den Vor- rang.
• Können keine Präsenzgottesdienste stattfinden, werden zen- trale Livestream-Gottesdienste über YouTube für den gan- zen Bezirk Tuttlingen angeboten.
Link: https://www.nak-sued.stream/bez-tuttlingen In den Präsenzgottesdiensten
Wir bitten alle Gottesdienstteilnehmer die Infektionsschutzvorga- ben zu beachten und einzuhalten. Herzlichen Dank im Voraus für Ihren wertvollen Beitrag zum Schutz aller Gottesdienstbesucher.
Kirchenadresse / Kontakt / Information Neuapostolische Kirche Blumberg
Ottilienweg 3, 78176 Blumberg
E-Mail: https://www.nak-tuttlingen.de/blumberg/kontakt Weitere Informationen über die Neuapostolische Kirche Süd- deutschland finden sie im Internet:
Web: http://www.nak-sued.de https://www.nak-tuttlingen.de/
https://www.nak-tuttlingen.de/blumberg
Ihr Ansprechpartner: Herr Mario Spataro / Tel.: 0771 / 13 22 8
Jehovas Zeugen
Wegen der Covid-19-Pandemie finden unsere Gottesdienste weltweit zweimal die Woche online statt.
Im Mittelpunkt der Zusammenkünfte steht die Bibel und wie man sie im Alltag lebendig werden lässt. Das gemeinsame Ler- nen steht im Vordergrund und bei vielen Programmpunkten können alle aktiv mitmachen.
Das Programm beginnt und endet mit Lied und Gebet.
Man muss kein Zeuge Jehovas sein, um daran teilzunehmen.
Jeder ist herzlich eingeladen, einmal hereinzuschauen!
Neugierig geworden? Füllen Sie das Kontaktformular auf www.jw.org aus und ein Zeuge Jehovas in Ihrer Nähe wird sich dann an Sie wenden.
Landratsamt
Im Schwarzwald-Baar-Kreis gilt ab Montag, 31. Mai „Öffnungsstufe 1“; gleichzeitig wird die Allgemeinverfügung zur Testung in Kinderta- geseinrichtungen (Gemeinschaftseinrichtungen) aufgehoben
Mit Erleichterung stellt das Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis fest, dass sich der Trend der sinkenden Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis weiter fortgesetzt hat. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am Dienstag, 25. Mai mit 98,8 erst- mals einen Sieben-Tages-Inzidenzwert von unter 100 veröffent- licht. Seitdem wurde der Inzidenzwert von 100 nicht mehr über- schritten. Ab Montag, 31. Mai wird im Schwarzwald-Baar-Kreis die sog. „Bundesnotbremse“ außer Kraft treten und es gilt der
„Öffnungsschritt 1“ gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes. Die sog. „Bundesnotbremse“ tritt außer Kraft, weil im Landkreis die Sieben-Tages-Inzidenz am Samstag, 29. Mai bei einem Wert von 59,3 lag und somit am fünften Werktag in Folge der Wert von 100 unterschritten wurde.
Ausschlaggebend dafür sind die durch das RKI täglich veröffent- lichten Werte. Das Landratsamt hat das Unterschreiten des Inzi- denzwertes von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen am Samstag, 29. Mai öffentlich bekanntgemacht. Ab dem über- nächsten Tag, Montag, 31. Mai treten somit im Schwarzwald- Baar-Kreis die neuen Regelungen in Kraft. Weitere Öffnungs- schritte sind nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes frühestens nach 14 Tagen bei sinkender Tendenz möglich. Die sog. „Bundesnotbremse“ tritt somit mit Ablauf des Sonntags, 30.
Mai außer Kraft und zeitgleich, d.h. ab Montag, 31. Mai, 0 Uhr erfolgt die Öffnungsstufe 1 der Corona-Verordnung des Landes.
Zudem wird die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis über das Betretungsverbot von Kin- dertageseinrichtungen, Kinderhorten und Kindertagespflegeein- richtungen (Gemeinschaftseinrichtungen) bei nicht regelmäßiger Testung vom 7. Mai ebenfalls mit Ablauf des Sonntags, 30. Mai aufgehoben, sodass ab Montag, 31. Mai eine Gemeinschafts- einrichtung auch ohne vorherige Testung betreten werden darf.
Hier ein Überblick, welche Regelungen ab Montag, 31. Mai gel- ten:
Für Schulen:
Nach den Pfingstferien ist damit zu rechnen, dass wieder Wech- sel- oder Präsenzunterricht stattfindet. Die Regelungen hierzu werden noch bekannt gegeben.
Für Gemeinschaftseinrichtungen, wie zum Beispiel Kindergärten:
Der Regelbetrieb ist seit Samstag, 22. Mai (Inzidenz unter 165) möglich.
Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können ab Montag, 31. Mai mit bis zu 10 Schülern (kein Tanz-, Ballett-, Gesangs- oder Blasmusikunterricht) unterrichten (Öffnungsschritt 1).
Archive, Büchereien und Bibliotheken können ab Montag, 31.
Mai wieder für eine Person pro 20 Quadratmeter öffnen (Öff- nungsschritt 1).
Für den privaten Bereich:
Ab Montag, 31. Mai sind Treffen im öffentlichen und privaten Raum mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich.
Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt.
Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Zu- dem gelten ab Montag, 31. Mai keine nächtlichen Ausgangsbe- schränkungen mehr.
Für den Einzelhandel:
Ab Montag, 31. Mai ist wieder „Click&Meet“ mit einer Kundin oder einem Kunden pro 40 Quadratmeter Ladenfläche möglich (ohne Testkonzept). Mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis sind ohne Voranmeldung zwei Kundinnen oder Kunden pro 40 Quadratmeter möglich (Öffnungsschritt 1).
Gastronomie:
Ab Montag, 31. Mai können Gastronomiebetriebe von 6 bis 21 Uhr mit einem Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen außen und innen mit der weiteren Begrenzung der Anzahl der zeitgleich anwesenden Kundinnen und Kunden auf eine Person je 2,5 angefangene Quadratmeter Gesamtraumflä- che öffnen (Öffnungsschritt 1).
Beherbergungsbetriebe:
Touristische Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwoh- nungen, Campingplätze und ähnliches sind ab Montag, 31. Mai möglich (Öffnungsschritt 1).
Touristischer Verkehr:
Fahrten mit Reisebussen, Seilbahnen, Ausflugsschiffen, Muse- umsbahnen und ähnliches sind ab Montag, 31. Mai wieder möglich (Öffnungsschritt 1).
Kultur- und Freizeiteinrichtungen:
Theater, Opern, Kulturhäuser, Kino und ähnliches können Ver- anstaltungen außen mit bis zu 100 Personen ab Montag, 31.
Mai durchführen (Öffnungsschritt 1).
Zoologische und botanische Gärten können ab Montag, 31. Mai für eine Person pro 20 Quadratmeter öffnen (Öffnungsschritt 1).
Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel Minigolfanlagen, Hochseil- gärten, Bootsverleih und ähnliches im Freien können ab Montag, 31. Mai für bis zu 20 Personen öffnen (Öffnungsschritt 1).
Außenbereiche von Schwimmbädern aller Art sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang können für eine Person je 20 Quad- ratmeter ab Montag, 31. Mai öffnen (Öffnungsschritt 1).
Für Sportliche:
Ab Montag, 31. Mai ist kontaktarmer Freizeit- und Amateursport bis 20 Personen in Sportanlagen und -stätten außen möglich.
Spitzen- und Profisport kann außen mit bis zu 100 Zuschauerin- nen und Zuschauern durchgeführt werden (Öffnungsschritt 1).
Für Religionsgemeinschaften:
Ohne Anmeldung sind Veranstaltungen zur Religionsausübung ab Montag, 31. Mai möglich (Öffnungsschritt 1).
Tierpflege:
Tiersalons oder Tierfriseurbetriebe können ab Montag, 31. Mai für eine Person pro 20 Quadratmeter öffnen (Öffnungsschritt 1).
Körpernahe Dienstleistungen:
Bei körpernahen Dienstleistungen entfällt ab Montag, 31. Mai die Testpflicht, soweit die Kundin oder der Kunde während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung eine medizinische Maske oder einen Atem- schutz dauerhaft tragen kann (Bedingung: alle Beteiligte müssen medizinische Masken oder einen Atemschutz tragen, vorherige Terminbuchung) (Inzidenz unter 100).
Weitere Infos gibt es auf unserer Homepage unter: www.lras- bk.de/coronavirus oder auf der Seite des Landes Baden-Würt- temberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/ser-vice/
presse/pressemitteilung/pid/sichere-oeffnungsschritte-bei-sin- kenden-inzidenzen
Bekan ntmac hun g des Lan drat sam tes Schwar zwald Baa r Kr ei s na ch § 28 b Abs. 2 Sa tz 1 Infekt io nsschut zge set z
Am 24. April 2021 hat das Landratsamt SchwarzwaldBaarKreis die Überschreitung des Inzi denzwertes von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen im SchwarzwaldBaarKreis bekanntgemacht. Die mit dieser Bekanntmachung einhergehenden Maßnahmen treten außer Kraft, wenn an fünf aufeinander folgenden Werktagen der maßgebliche Schwellenwert von 100 unterschritten und dies durch die zuständige Behörde bekannt gemacht wird, § 28b Abs. 2 Satz 1 bis 3 i. V. m. § 28b Abs. 1 Sätze 2 bis 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das Robert KochInstitut veröffentlicht im Internet unter www.rki.de/inzidenzen für alle Land kreise und kreisfreien Städte fortlaufend die SiebenTagesInzidenz je 100.000 Einwohner der letzten 14 aufeinander folgenden Tage, § 28b Abs. 1 Satz 2 IfSG. Das Robert KochInstitut hat für den SchwarzwaldBaarKreis die folgenden Werte für die letzten fünf Werktage veröffent licht: Dienstag, 25. Mai 2021: 98,8 Mittwoch, 26. Mai 2021: 67,8 Donnerstag, 27. Mai 2021: 52,2 Freitag, 28. Mai 2021: 57,4 Samstag, 29. Mai 2021: 59,3 Damit wurde im SchwarzwaldBaarKreis an den letzten fünf aufeinander folgenden Werkta gen die SiebenTagesInzidenz von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Ein wohner unterschritten. Das Gesundheitsamt des Landratsamtes SchwarzwaldBaarKreis gibt somit den Montag, 31. Mai 2021 als den Tag bekannt, an dem die Maßnahmen des § 28 b Abs. 1 Satz 1 IfSG außer Kraft treten. Damit tritt mit der Bekanntmachung der Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner die Bundesnotbremse außer Kraft. Es gelten daher ab 31. Mai 2021 aus schließlich die Regelungen der CoronaVerordnung des Landes BadenWürttemberg sowie die CoronaVerordnungen für die verschiedenen Fachbereiche in den jeweils gültigen Fassungen.Zudem tritt zeitgleich die sogenannte „Öffnungsstufe 1“ gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 der Verord nung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARSCoV2 (CoronaVerordnung CoronaVO) vom 13. Mai 2021 mit weiteren Lo ckerungen ein. VillingenSchwenningen, 29. Mai 2021 Sven Hinterseh Landrat Diese Bekanntmachung wird auf der Internetseite des Landratsamtes SchwarzwaldBaarKreis (www.lrasbk.de/ÖffentlicheBekanntmachungen) gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung des SchwarzwaldBaarKreises über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen vom 14. Dezember 2020 bekanntgemacht.
Au fhebu ng de r A llgemein ve rfügun g des La ndr at sam tes Sc hwarz w ald Ba ar Kr ei s über ein Be tretu ngsver bo t von Geme inscha ftsei nri chtu ngen bei nic ht r egel mäß ige r Test ung
Das Gesundheitsamt des Landratsamtes SchwarzwaldBaarKreis erlässt als zuständige Behörde gemäß §§ 49 Abs. 1, 35 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) i. V. m. § 22 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Aus breitung des Virus SARSCoV2 (CoronaVerordnung – CoronaVO) vom 13. Mai 2021, §§ 28 Abs. 1, 28a Abs. 1 Nummer 16, Abs. 3 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) i. V. m. § 1 Abs. 6a der Verordnung des Sozialmi nisteriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz BadenWürttemberg (IfSGZu stV BW) folgende Allgemeinverfügung: 1. Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes SchwarzwaldBaarKreis über ein Betre tungsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen bei nicht regelmäßiger Testung vom 7. Mai 2021 wird widerrufen. 2. Diese Aufhebungsverfügung tritt am übernächsten Tag nach der Bekanntmachung in Kraft, mithin am Montag, 31. Mai 2021, 0 Uhr. Begründung: Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar ge worden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste oder aus anderen Gründen ein Widerruf unzulässig ist, vgl. § 49 Abs. 1 LVwVfG. Die Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde. Der Erlass der Allgemeinverfügung vom 7. Mai 2021 war in Anbetracht des hohen Inzidenzwertes sowie des stark ansteigenden Infektionsgeschehens im SchwarzwaldBaarKreis geboten. So ver öffentlichte das Robert KochInstitut (RKI) am 6. Mai 2021 einen Inzidenzwert von 262,1. Dar über hinaus wurden am 6. Mai 2021 im SchwarzwaldBaarKreis auch Ausbrüche in 17 Gemein schaftseinrichtungen mit 44 mit dem Coronavirus Infizierten festgestellt. Seit 9. Mai 2021 sind jedoch sinkende Inzidenzwerte zu verzeichnen. Das Landratsamt machte daher bereits am 20. Mai 2021 bekannt, dass die Schwelle von 165 und gleichzeitig die Schwelle von 150 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner unterschritten wurde. Fortan sanken die Werte kontinuierlich weiter, sodass in den letzten fünf Werktagen der Inzidenzwert im Schwarzwald 2BaarKreis unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner lag. Das RKI veröffentlichte unter www.rki.de/inzidenzen für den SchwarzwaldBaarKreis folgende Werte: Dienstag, 25. Mai 2021: 98,8 Mittwoch, 26. Mai 2021: 67,8 Donnerstag, 27. Mai 2021: 52,2 Freitag, 28. Mai 2021: 57,4 Samstag, 29. Mai 2021: 59,3
Die
Allgemeinverfügung des Landratsamtes SchwarzwaldBaarKreis über ein Betretungsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen bei nicht regelmäßiger Testung wird im Hinblick auf die Tatsa che, dass die SiebenTagesInzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner im Schwarz waldBaarKreis bereits an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde und sich wei terhin auf einem tendenziell sinkenden Niveau befindet, widerrufen. Aufgrund der oben angeführten stark sinkenden Werte in den letzten Tagen, aus Gründen der Rechtsklarheit sowie zur zeitlichen Synchronisation mit dem Außerkrafttreten der sogenannten „Bundesnotbremse“ und dem gleichzeitigen Inkrafttreten der „Öffnungsstufe 1“ gemäß der CoronaVerordnung des Landes ist die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schwarzwald BaarKreis über ein Betretungsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen bei nicht regelmäßiger Testung vom 7. Mai 2021 vorzeitig aufzuheben. Gemäß Stand Freitag, 28. Mai 2021 sind im SchwarzwaldBaarKreis lediglich noch zwei mit dem Coronavirus Infizierte in zwei Gemein schaftseinrichtungen zu verzeichnen. Daher wird eine längere Aufrechterhaltung des Betretungs verbotes als nicht mehr geboten erachtet. Diese Aufhebungsverfügung tritt gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 LVwVfG am übernächsten Tag nach der Bekanntmachung in Kraft, mithin am Montag, 31. Mai 2021, 0 Uhr. Folglich tritt die Allge meinverfügung des Landratsamtes SchwarzwaldBaarKreis über ein Betretungsverbot von Ge meinschaftseinrichtungen bei nicht regelmäßiger Testung am Sonntag, 30. Mai 2021, 24 Uhr au ßer Kraft, sodass ab Montag, 31. Mai 2021 die Testpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen im SchwarzwaldBaarKreis entfällt. Somit wird auch einer etwaigen Problematik der Testdurchfüh rung in Bezug auf einzeln verbleibende Wochentage entgegengewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landratsamt SchwarzwaldBaarKreis, Am Hoptbühl 2, 78048 VillingenSchwenningen, Widerspruch erhoben werden. VillingenSchwenningen, 29. Mai 2021 Sven Hinterseh Landrat
Felder und Wiesen
vor Abfall und Hundekot schützen
Die Landwirte haben ihre Arbeit auf den Feldern und Wiesen im Landkreis begonnen. Gleichzeitig suchen Spaziergänger, Rad- fahrer, Freizeitsportler und Hundehalter Erholung in der Natur.
Gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis für die Arbeit der Landwirte ist hier von großer Bedeutung. Auf den heimi- schen Wiesen und Feldern werden hochwertige Futter- und Lebensmittel für Mensch und Tier produziert. Deshalb gilt von März bis November ein gesetzliches Betretungsverbot auf die- sen Flächen. Das Betretungsverbot entspricht dem Zeitraum zwischen Saat und Ernte auf den Feldern und zwischen Auf- wuchs und Beweidung im Grünland. Auch das Befahren der landwirtschaftlichen Fläche mit Fahrrädern oder geländetaugli- chen Fahrzeugen ist untersagt.
Auch Hundehalter können einen Beitrag für die Landwirtschaft leisten und sind dazu aufgefordert, ihre Hunde von den land- wirtschaftlichen Flächen fernzuhalten. Durch den Hundekot wird das Futter verunreinigt und bei Nutztieren kann es durch Erreger im Kot zu erheblichen gesundheitlichen Schäden (z.B.
Fehlgeburten) kommen. Daher sollten Hundehalter den Hun- dekot entfernen und entsorgen, damit dieser nicht in der Natur zurückbleibt und ungewollt in den Nahrungskreislauf gelangt.
Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abge- legte Gegenstände, Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes wieder mit zu nehmen, dies gilt auch entlang der Flur- und Radwege. Weggeworfene Taschentücher, Flaschen oder ähnliches können in das Futter von Nutztieren gelangen und damit die Tiere gefährlich verletzen. Abfälle sollten deshalb in öffentlichen Mülleimern oder zu Hause entsorgt werden.
NACHRICHTEN AUS DEM KREIS Pflegestützpunkt und Beratungsstelle Alter & Technik informieren digital
Unter dem Motto „Gut versorgt! Tipps rund um das Leben und Wohnen im Alter“ bietet der Pflegestützpunkt Schwarzwald- Baar-Kreis gemeinsam mit der Beratungsstelle Alter & Technik ei- nen kostenlosen digitalen Vortrag an. Die Online-Veranstaltung findet am Montag, 7. Juni um 18 Uhr über das Videokonferenz- system Cisco Webex statt.
Um teilnehmen zu können, bedarf es keiner Installation oder Re- gistrierung. Über einen Link kann ohne Weiteres an der Veran- staltung teilgenommen werden. Der Link ist bei der Anmeldung bis zum 31. Mai erhältlich, unter Telefon: 07721 913-5456 oder per E-Mail unter pflegestuetz-punkt@Lrasbk.de.
Themen der Online-Veranstaltung sind neben der Vorstellung beider Beratungsstellen, auch die Pflegegradbeantragung, Leis- tungen der Pflegeversicherung und Informationen zur Vorsor- gevollmacht. Die Beratungsstelle Alter & Technik gibt neben den Finanzierungsmöglichkeiten zum Wohnen im Alter, auch einen Einblick zu Hilfsmitteln für das häusliche Umfeld.
AKTUELLES
Gesundheitsverbund Landkreis KN:
Patientenbesuche wieder erlaubt
Landkreis Konstanz (GLKN) dürfen gemäß Corona-Verordnung des Landes wieder alle Patienten Besuch bekommen. Zuletzt war dies nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Es sind nun wieder Besuche von jeweils einer Person pro Tag und Pati- ent möglich. Angehörige, die Patienten zur stationären Aufnah- me oder werdende Mütter in den Kreißsaal begleiten, gelten ebenfalls als Besucher.
Jeder Besucher benötigt einen negativen Covid-19-Test (kein Selbsttest), der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Von der Test- pflicht ausgenommen sind vollständig geimpfte oder von Coro- na genesene Patienten. Die Besucher werden gebeten, ihr Impf- buch oder nach einer überstandenen Corona-Erkrankung einen negativen PCR-Test vorzulegen. Vom Besuch ausgeschlossen
sind Menschen, die in den letzten vier Wochen an COVID-19 erkrankt waren oder bei denen ein unwiderlegter Verdacht auf eine Erkrankung besteht.
Das Tragen einer FFP2–Maske, auch im Krankenzimmer, ist bei BesucherInnen weiterhin vorgeschrieben.
Der Zugang zu den Kliniken ist nur über die zentralen Eingänge möglich, hier erfolgt auch die Erfassung der Kontaktdaten.
Informationen und Erläuterungen zur aktuellen Besucherrege- lung finden sich immer auf der Startseite der Homepage unter www.glkn.de
Ortsmitgliederversammlung Bündnis 90 / Die Grünen
Alle bündnisgrünen Mitglieder der Städte Donaueschingen, Hü- fingen, Bräunlingen und Blumberg sind herzlich zur ersten Orts- mitgliederversammlung (OMV) in diesem Jahr eingeladen. Diese findet noch einmal online statt. Die Zugangsdaten erhalten Inte- ressierte auf Anfrage bei maren.ott@gruene-schwarzwald-baar.
deDie OMV findet statt am Mittwoch, den 16. Juni um 19 Uhr.
Die Tagesordnung:
1. Begrüßung 2. Vorstellungsrunde
3. Bericht aus den Gemeinderäten Donaueschingen und Hü- fingen
4. Bericht aus dem Kreistag
5. Bericht aus der Regionalverbandsversammlung
6. Was bedeutet die Transformation der Auto
mobil(zuliefer)Wirtschaft für den Schwarzwald
BaarKreis und die Südbaar? Kurzvortrag von Tom Bleile, unserem Bundestagskandidaten
7. Ausblick auf den Wahlkampf zur Bundestagswahl 8. Anträge, Anregungen, Sonstiges
Ende des redaktionellen Teils
Wassonstnochinteressiert
Tu Gutes –
wir sprechen darüber
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TRAUER
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Tag und Nacht InhaberF. Scheier
78176 Blumberg, Hauptstraße 13
Elfriede Müller
* 28.11.1933 † 27.5.2021
In Liebe und Dankbarkeit:
Die Kinder, Enkel und Urenkel sowie alle Angehörigen Wenn du bei Nacht den Himmel anschaust,
wird es dir sein, als lachten alle Sterne, weil ich auf einem von ihnen wohne,
weil ich auf einem von ihnen lache.
Tief bewegt nehmen wir Abschied von unserer lieben Verstorbenen
Traueradresse: Claudia Gleichauf, Schmiedgasse 1/1, 78187 Geisingen.
Blumberg
Leider können wir uns nur in begrenzter Personenzahl von ihr verabschieden.
Herzlichen Dank allen, die in Gedanken mit uns verbunden sind.
(Antoine de Saint-Exupéry)
Foto:richardwatson/E+/GettyImagesPlus
D
as Leben ist nur der Weg,auf dem wir wandeln.
Das Ziel liegt darin,
die Erinnerung in den Herzen derer, die wir liebten, weiterleben zu lassen.
Das macht uns unsterblich Barbara Ohm
D
as Schönste, was ein Mensch hinterlassen kann, ist ein Lächeln im Gesicht derjenigen,die an ihn denken. o. V.
TRAUER
Es nehmen Abschied Susanne und Oliver
Andreas Sigrid Jürgen und Doris sowie alle Angehörigen IHR LEBEN WAR LIEBE DEINE LIEBE WAR UNSER GLÜCK
Völlig unerwartet verstarb unsere liebe Mutter, Tochter, Schwiegermutter, Schwester, Schwiegertochter, Schwägerin, Tante, Patin, Nichte und Cousine
geb. Kirsch
Petra Bux
* 10.1.1964 † 26.5.2021 Blumberg
Leider können wir uns nur in begrenzter Personenzahl von ihr verabschieden.
Herzlichen Dank allen, die in Gedanken mit uns verbunden sind.
Foto: izzzy71/iStock /Getty Images Plus
TRAUER
Siegbert Cosalter
Riedböhringen,im Juni 2021
Es ist schwer, einen geliebten Menschen zu verlieren, aber es ist gut, zu erfahren, wie viele ihn mochten und schätzten.
Herzlichen Dank
Im Namen aller Angehörigen Rosa Cosalter
für die stille Umarmung,
für die tröstenden Worte, gesprochen oder geschrieben,
für den Händedruck, wenn Worte fehlten, für alle Zeichen der Liebe, Verbundenheit und Freundschaft,
für Blumen, Messe- und Geldspenden, für die Begleitung zur letzten Ruhestätte.
In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied:
Deine Edeltraud
Ewald mit Melanie, Jessica und Daniel mit Emil und Ben Joachim und Brigitta mit Stefan
sowie alle Angehörigen
Ein Engel kam und sprach:
„Du sollst nicht länger leiden, lass einfach los und lass Dich treiben.
Ich breite meine Flügel aus, gemeinsam fliegen wir nach Haus.“
Nach einem langen, erfüllten Leben entschlief mein lieber Mann, unser guter Vater, Schwiegervater, Opa, Uropa, Bruder, Schwager, Getti und Onkel
Helmuth Eichkorn
* 26.1.1930 † 27.5.2021
Blumberg
Leider können wir uns nur in begrenzter Personenzahl von ihm verabschieden.
Herzlichen Dank allen, die in Gedanken mit uns verbunden sind.
W
enn das Licht erlischt, bleibt die Trauer.W
enn die Trauer vergeht, bleibt die Erinnerung.Foto:WhitneyLewisPhotography/iStock/GettyImagesPlus
Alles hat seine
Zeit
,es gibt eine
Zeit
der Freude, eineZeit
der Stille, eineZeit
des Schmerzes, der Trauerund eine
Zeit
der dankbaren Erinnerung.Wir suchen ab sofort
Zusteller m/w/d | ab 13 Jahren
G.S. Vertriebs GmbH
Josef-Beyerle-Str. 2 | 71263 Weil der Stadt Tel. 07033 6924-0 | www.gsvertrieb.de
Im Auftrag von
Nussbaum Medien verteilt die G.S. Vertriebs GmbH über 380 Amtsblätter und Lokalzeitungen.
Mehr Informationen erhalten Sie unter
www.gsvertrieb.de/zusteller
oder telefonisch unter 07033 69240.
INTERESSE GEWECKT?
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Die Vorteile einer Anstellung auf einen Blick:
■seriöse Tätigkeit im Angestelltenverhältnis (sog. kurz- zeitige/geringfügige Beschäftigung), fester Verteiltag
■pünktliche und regelmäßige Bezahlung
■gesetzlicher Urlaubsanspruch
■gesetzeskonformer Arbeitsvertrag und Anspruch auf alle gesetzlichen und sozialen Leistungen
■gut mit dem Hauptberuf, der Schule und der Familie vereinbar
■Mitarbeitervergünstigungen bei namhaften Anbietern
Wollen auch Sie zu den Austräger-Helden gehören?
Die G.S. Vertriebs GmbH ist als Vertriebspartner von Nussbaum Medien immer auf der Suche nach zuverlässigen und pünktlichen Mitbürgern, die den gewis- senhaften Job als Zusteller des Amts-/Mitteilungsblattes (oder als Urlaubsver- tretung) wahrnehmen möchten.
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„Wer rastet, der rostet.“ Als Zusteller bleiben Sie stets fit und verdienen sich an der frischen Luft nebenbei noch etwas dazu. Sind Sie zuverlässig, engagiert, mindestens 13 Jahre alt und haben Lust auf eine interessante und abwechs- lungsreiche Tätigkeit?
für das Amtsblatt Blumberg Aktuell Verteilung: Donnerstag bis 18 Uhr
zur Übernahme eines Bezirks/Urlaubsvertretung
■zur Übernahme eines Gebietes in Blumberg-Fützen
im Bereich: Am Kommenbach, Bielweg, Hombergstr., Kapellenweg, Singener Str., usw.
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