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Stadt erstattet Kita-Beiträge

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01.02.2021

Stadt erstattet Kita-Beiträge

Eltern, deren Kinder wegen des seit 16. Dezember 2020 geltenden "Regelbetriebes bei dringendem Bedarf" nicht in einer Kindertagesstätte betreut wurden, erhalten eine Beitragsrückerstattung von der Stadt. Dies hat der Stadtvorstand am 21. Januar 2021 beschlossen. Da der Besuch des Kindergartens in Rheinland-Pfalz beitragsfrei ist, gilt die Regelung für Eltern, die seit 16. Dezember Beiträge für den Krippe- oder Hortbesuch gezahlt haben. Die Rückerstattung erfolgt nach Ende der coronabedingten Einschränkungen. Derzeit ist dies frühestens nach dem 14. Februar 2021. Für den Zeitraum Dezember 2020 bis Februar 2021 wird die Erstattung deswegen Anfang März erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn die Einschränkungen verlängert werden sollten. Weitere Erstattungen erfolgen dann nach deren Ende.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass eine monatliche Erstattung wegen des hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich ist.

 

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