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Beschluss der gematik zur Finanzierung der TI‐Störungskosten

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Academic year: 2022

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Seite 1 von 2  /  KV‐InfoAktuell  /  Nr. 334  /  2020 

Beschluss der gematik zur Finanzierung  der TI‐Störungskosten 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

wir möchten Sie darüber informieren, dass die Gesellschafterversammlung der gematik einen Beschluss zur  Finanzierung der durch die Störung der Telematikinfrastruktur (TI) verursachten Kosten gefasst hat.  

Grundsätzlich hatte die gematik mit den IT‐Dienstleistern im Juni ein Verfahren zur Behebung der TI‐

Störung abgestimmt. Demnach sollten Ärzte und Psychotherapeuten keine Rechnungen erhalten und sich  auch nicht um die Erstattung der Kosten kümmern müssen (vgl. KV‐InfoAktuell 245/2020). 

Praxen können Rechnungen einreichen 

Der aktuelle Beschluss richtet sich an Praxen, die dennoch eine Rechnung von ihrem Dienstleister zur  Behebung der TI‐Störung bekommen haben. Diese Rechnungen werden nun von der gematik erstattet.  

Dazu müssen sich die betroffenen Ärzte und Psychotherapeuten schriftlich an die gematik wenden und die  Rechnung einreichen. Die Übernahme einer Dienstleisterrechnung ist einmal pro Konnektor und maximal  bis zu einem Betrag von 150 Euro inklusive Umsatzsteuer möglich. 

Frist bis zum 18. September 2020 

Einen Antrag auf Erstattung samt entsprechender Rechnung können Praxen bis zum 18. September 2020  per E‐Mail an die Adresse betrieb@gematik.de schicken. Etwaige Schadenersatzansprüche aus dem  Sachverhalt müssen Ärzte und Psychotherapeuten vor Zahlung schriftlich an die gematik abtreten. Laut  Beschluss erfolgt die Erstattung aus Kulanz und umfasst nur Rechnungen von Dienstleistern, die sich  ausschließlich auf die TI‐Störung beziehen.  

Kosten im Zusammenhang mit anderen Ursachen, etwa ein vergessenes Passwort oder ein unsachgemäßer  Betrieb des Konnektors, werden nicht übernommen.  

Die wesentlichen Punkte dieser Information können laut gematik gegenüber anfragenden Ärzten und Psy‐

chotherapeuten kommuniziert werden.   

 

  31. August 2020 / Nr. 334 

Telematikinfrastruktur 

Herbert‐Lewin‐Platz 2, 10623 Berlin  Dezernat Digitalisierung und IT 

 

Bernd Greve 

Tel.: 030 4005‐2003, Fax: 030 4005‐272003  BGreve@kbv.de 

BGR, MS 

 

www.kbv.de 

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Bei Fragen zum Beschluss können Sie sich gerne an Martin Stephan (Tel.: 030 4005‐2121, E‐Mail: 

ITA@kbv.de) wenden. 

 

Mit freundlichen Grüßen   

 

Bernd Greve  Dezernent 

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