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18. September 2020

Durchführung Modulschlussprüfungen / Reglement für den Studien- und Prüfungsbetrieb

Gerne informiere ich Sie über folgende zwei Punkte bezüglich Herbstsemester 2020.

Reglement für den Studien- und Prüfungsbetrieb in besonderen und ausserordentlichen Lagen

Wir befinden uns, ausgelöst durch die Corona-Pandemie, nach wie vor in einer besonderen Lage. Wir sind überzeugt, mit der hybriden Lehre eine der Situation angepasste Lösung für die Durchführung der Lehre gefunden zu haben. Wie sich die epidemiologische Situation entwickelt, kann aber aktuell nicht abgeschätzt werden.

Um auch für eine Verschlechterung der Situation vorbereitet zu sein, hat der Hochschulrat auf das Herbstsemester 2020 das Reglement für den Studien- und Prüfungsbetrieb in besonderen und ausserordentlichen Lagen in Kraft gesetzt.

Das Reglement hat folgenden Inhalt – analog zum Frühlingsemester 2020:

• Für Lehrende gemäss Art. 4 und 5: bei Bedarf können Modulbeschreibungen und Leistungsnachweise unter Einhaltung einer angemessenen Frist angepasst werden;

• Für Studierende gemäss Art. 7: nicht bestandene Module werden bezüglich der Anzahl Wiederholungsmöglichkeiten nicht mitgezählt.

Details entnehmen Sie bitte dem Reglement.

Durchführung Modulschlussprüfungen für Bachelor/konsekutiver Master Die Hochschulleitung hat beschlossen, die Modulschlussprüfungen im Herbstsemester 2020 für Bachelor/konsekutiver Master, welche in den

Kalenderwochen 04 – 06 2021 (25.01.2021 – 12.02.2021), geplant sind, vor Ort durchzuführen. Die Modulbeschlussprüfungen werden unter Einhaltung des Schutzkonzeptes mit 1.5 m Abstand durchgeführt, weshalb auf das Tragen der Schutzmasken verzichtet werden kann.

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Um die Durchführung unter diesen Bedingungen innerhalb der drei Wochen zu ermöglichen, sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:

• Es müssen die gesamten drei Prüfungswochen, Montag bis Freitag, zur Verfügung stehen. Eventuell in Studienangeboten kommunizierte

Einschränkungen bezüglich den Durchführungszeiten der Prüfungen können nicht berücksichtigt werden. Studierende und Prüfende sind deshalb

angehalten, sich die gesamten drei Prüfungswochen freizuhalten.

• Es können Prüfungen an den Prüfungstagen ab 08:15 Uhr angesetzt werden sowie auch die Mittagszeit genutzt werden. Studierende und Prüfende sind deshalb angehalten, sich den ganzen Tag freizuhalten. Für die Planung können mehr Prüfungsblöcke als bisher vorgesehen werden, beispielsweise 08:15 – 10:15 / 11:15 – 12:45 / 14:15 – 16:15.

Der Prüfungsplan für die Modulschlussprüfungen wird zentral von der Administration geplant und voraussichtlich Mitte November publiziert. Weitere Informationen werden ebenfalls bis Mitte November kommuniziert.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Verschlechterung der epidemiologischen Situation eine nachträgliche Anpassung an den Modalitäten der Durchführung der Modulschlussprüfungen sowie dem Prüfungsplan nötig werden könnten.

Freundliche Grüsse

Prof. Martin Studer, Prorektor

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