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Antrag auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert (§ 193 BauGB)

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Academic year: 2022

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(1)

Name, Vorname des/der Antragstellers/in Telefon Festnetz

Straße und Hausnummer Telefon Mobil

PLZ und Ort E-Mail

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bochum

44777 Bochum

Antrag auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert (§ 193 BauGB)

Lage des Wertermittlungsobjektes

Ich bin antragsberechtigt als

Eigentümer/in Erbe Betreuer/in

Miteigentümer/in Pflichtteilsberechtigte/r Behörde Erbbauberechtigte/r Bevollmächtigte/r (Vollmacht

bitte beifügen)

Gegenstand der Wertermittlung

Grundstück und Gebäude Wohnungs-/Teileigentum unbebautes Grundstück

Erbbaurecht Mietwerte Rechte an Grundstücken

Zweck des Gutachtens

Erbregelung Verkauf Vorlage Finanzamt

Ehescheidung Enteignung Vermögensbestimmung

Schenkung

Wertermittlungsstichtag aktueller Wert

zurückliegender Stichtag (z.B. Todestag):

Das Gutachten wird in facher Ausfertigung benötigt.

Kostenträger (falls nicht gleichzeitig Antragsteller/in)

Straße und Hausnummer

Gemarkung Flur Flurstück

Nachname, Vorname Straße und Hausnummer PLZ und Ort

(2)

Erklärungen des/der Antragstellers/in

Die Einsichtnahme ins Grundbuch wird mit der Antragstellung gestattet.

Die Zustimmung des Eigentümers/der Eigentümerin zu fotografischen Außenaufnahmen so- wie Aufnahmen von offensichtlichen Bauschäden und Baumängeln des Objektes wird erteilt.

Innenaufnahmen von Wohn- bzw. Nutzräumen erfolgen nur mit Zustimmung der Mieter bzw.

Bewohner.

Eine Abschrift des Gutachtens wird gemäß § 193 Abs. 4 BauGB auch an den/die Grundstücks- eigentümer/in bzw. Miteigentümer/in übersandt, soweit diese/r nicht Antragsteller/in ist.

Für die Erstattung des Verkehrswertgutachtens werden Kosten gem. Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-West- falen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung VermWertKostO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung erhoben.

Als Antragsteller verpflichte ich mich zur Übernahme der Kosten zzgl. der gesetzlichen Mehr- wertsteuer.

Im Falle einer Rücknahme des Antrags entstehen Kosten gem. § 2 VermWertKostO NRW in Verbindung mit § 15 Abs. 2 der Gebührenordnung NRW in den zurzeit gültigen Fassungen, sofern mit der sachlichen Bearbeitung begonnen wurde.

Ein Informationsblatt nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Erhebung von personen- bezogenen Daten) ist dem Antrag beigefügt.

Datum: Unterschrift des/der Antragstellers/in:

(3)

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bochum

Information

nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person

Verantwortlicher

(Telefon, Email, Homepage)

Der Vorsitzende des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Bochum Telefon 0234/910-3495

E-Mail gutachterausschuss@bochum.de Datenschutzbeauftragte/r

(Anrede, Name, Telefon, Email; Postanschrift bei externer/-m DSB)

Frau Grahner, Telefon 0234/910-2052, E-Mail datenschutz@bochum.de

Zweck/e der Datenverarbeitung

(Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen)

Erstellung von Verkehrswertgutachten

Wesentliche Rechtsgrundlage/n

(sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich)

Art. 6 Abs. 1 Lit. e) DSGVO i. V. m. §§ 193 und 197 BauGB, § 28 GrundWertVO NRW

Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten

(im Regelfall)

Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen

(aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen)

Gutachten und Unterlagen, welche Grundlage der Erstellung von Gutachten waren, sind nach Empfeh- lung des MIK in Verbindung mit dem ArchivG NRW dauerhaft aufzubewahren.

Rechte der betroffenen Person

(allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen)

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

 Recht auf Auskunft über die verarbeiteten perso- nenbezogenen Daten

 Recht auf Akteneinsicht nach den verfahrens- rechtlichen Bestimmungen

 Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten

 Recht auf Löschung oder Einschränkung der Da- tenverarbeitung

 Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbei- tung wegen besonderer Umstände

Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen

Zuständige Aufsichtsbehörde

(Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, Email, Homepage)

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4

40213 Düsseldorf

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