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Modul 6 Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen

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Academic year: 2022

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Modul 6

Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen

M&A-Lehrgang

2021

(2)

Überblick

Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen

01 02 03 04

Was ist eine Gesellschafter- vereinbarung?

Ähnliche

Vereinbarungen

Anwendungsfälle Inhalt

(3)

01 Was ist eine Gesellschafter-

(4)

01 Was ist eine Gesellschaftervereinbarung?

Vertrag unter:

 Gesellschaftern

 Gesellschaft (Rechtsform: AG, GmbH, GmbH & Co. KG)

 TopCo

 Ggf. Dritten

− Mittelbare Gesellschafter

− Tochterunternehmen

(5)

01 Was ist eine Gesellschaftervereinbarung?

Regelt:

 Strategische Ziele der Beteiligung (Präambel)

 Erwerb der Beteiligung

 Laufzeit der Beteiligung

 Veräußerung der Beteiligung (Exit)

 Diverse sonstige Regelungen

Sonstiges:

 Bei GmbH i. d. R. formbedürftig

 Begrenzte Laufzeit, keine ordentliche Kündigung

 Grundsätzlich nur einvernehmlich änderbar

 Beitrittsrecht/-pflicht für neue Gesellschafter

(6)

02 Ähnliche Vereinbarungen

(7)

01 Ähnliche Vereinbarungen

1. Gesellschaftsvertrag / Satzung; Unterschiede:

 Verfassung der Gesellschaft; zwingend erforderlich

 Veröffentlicht im Handelsregister

 Rechtsverhältnisse der Gesellschaft selbst, zu ihren Gesellschaftern und gegenüber Dritten (Vinkulierung)

2. Poolvereinbarung; Unterschiede:

 Schwerpunkt auf Vereinbarungen über

3. Gesellschaft (GbR); Unterschiede:

 Anteile werden gemeinsam und ungeteilt und

 Zu gemeinsamen Zweck gehalten

 „Negativklausel“ in

Gesellschaftervereinbarungen

(8)

03 Anwendungsfälle

(9)

03 Anwendungsfälle

 Mehrere Familienstämme

 Mehrere (Finanz-)Investoren

 Joint Venture (Finanzinvestor/Stratege)

 An Gesellschaft beteiligtes Management

 Rückbeteiligung des Verkäufers

 Syndizierung der Beteiligung

 Mehrheitsbeteiligung/Minderheitsbeteiligung

(10)

04 Inhalt

(11)

4.1 Präambel (Status Quo, strategische Ziele)

(12)

04 Inhalt

Präambel (Status Quo, strategische Ziele)

 Status Quo/Sachverhalt

 Strategische Ziele

(13)

4.2 Erwerb der Beteiligung

(14)

04 Inhalt

4.2 Erwerb der Beteiligungen (Überblick)

(1) Erwerb der Geschäftsanteile (2) Finanzierung des Unternehmens

(3) Sonstige Regelungen

(15)

04 Inhalt

4.2 Erwerb der Beteiligungen (Überblick)

(1) Erwerb der Geschäftsanteile

 Venture Capital: durch Kapitalerhöhung und Finanzierung

 Kapitalmarkt: durch Aktienkaufverträge, ggf. freiwilliges oder Pflichtangebot nach WpüG

 Vortrag Public M&A

 Buy-out: durch Unternehmenskaufvertrag (SPA)

 Vortrag Unternehmenskaufvertrag (SPA)

 Rückbeteiligung des Verkäufers: durch Einlage der Kaufpreisforderung oder der Beteiligung am Target

(16)

04 Inhalt

4.2 Erwerb der Beteiligungen (Überblick)

(2) Finanzierung des Unternehmens

 Stamm- /Grundkapital

− Geringes Mindestkapital (GmbHG: EUR 25.000; AG: EUR 50.000)

− Strenge Regelungen zu

Kapitalaufbringung und –erhaltung

− Nur nach Kapitalherabsetzung wieder an die Gesellschafter ausschüttbar

− Mindeststückelung EUR 1,00

 Anteilsklassen (Class A Shares, Class B Shares); Beispiele

− Stimmrechtlose Anteile

− Darlehensähnliche Ausgestaltung (Zinsschranke!)

− Sweet Equity

− Ermöglichung einer Teilliquidation

(Vermeidung von Dividendenbesteuerung)

− Unterschiede GmbH - AG

(17)

04 Inhalt

4.2 Erwerb der Beteiligungen (Überblick)

 Zuzahlungen in die Kapitalrücklage

− Statt höheren Stammkapitals

− In GmbH ohne Weiteres rückzahlbar (außerhalb der Krise; Steuern!)

Pro rata des Stammkapitals

 Gesellschafterdarlehen

− Feste Verzinsung statt Beteiligung am Veräußerungs-/Liquidationserlös

− Zinsen steuerlich abzugsfähig (Zinsschranke!)

− Bei Veräußerung/Liquidation vorranging vor Stammkapital (außer in

Krise/Insolvenz)

− Ermöglicht ebenfalls Abstufungen bei Erlösverteilung

(18)

04 Inhalt

4.2 Erwerb der Beteiligungen (Überblick)

 Bareinlage vs. Sacheinlage

− Einbringung von Vermögensgegenständen/Unternehmen (~ Rückbeteiligung), möglichst steuerneutral

− Vermeidung einer verdeckten Sacheinlage

− Gemischte Sacheinlage

(19)

04 Inhalt

4.2 Erwerb der Beteiligungen (Überblick)

(3) Regelungen im Zusammenhang mit Erwerb

 Neufassung des Gesellschaftsvertrags (Satzung)

 Neufassung der Geschäftsführer-Verträge

 Bestellung neuer Geschäftsführer

 Bestellung neuer Aufsichtsräte/Beiräte

 Erlass neuer Geschäftsordnungen (Geschäftsführer, Aufsichtsrat/Beirat)

(20)

4.3 Laufzeit der Beteiligung

(21)

04 Inhalt

4.3 Laufzeit der Beteiligung (Überblick)

I. Corporate Governance inkl. Zustimmungsvorbehalten II. Beraterverträge mit Gesellschaften

III. Anteilsübertragungen

IV. Syndizierung V. Nachfinanzierung

VI. Kontroll- und Informationsrechte VII. Wettbewerbsverbot

(22)

I. Corporate Governance inkl. Zustimmungsvorbehalten

(23)

04 Inhalt

4.3 Laufzeit der Beteiligung

I. Corporate Governance

 Muss überwiegend im Gesellschaftsvertrag geregelt sein

 Organe der Gesellschaft:

− Gesellschafterversammlung

• Zwingend

• Bestimmte nicht delegierbare Mindestrechte

• u. U. schwerfällig (Vielzahl der Gesellschafter, Minderjährige)

− Aufsichtsrat

• In GmbH selten, da aktienrechtliche Aufgabenverteilung nicht gewünscht

• Ausnahmen: Montan- Mitbestimmungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz

(24)

04 Inhalt

4.3 Laufzeit der Beteiligung (Überblick)

Beirat

− Übernimmt Aufgaben der

Gesellschafterversammlung (besonders Zustimmungsvorbehalte)

− Oft mit mindestens einem unabhängigen Dritten besetzt

− Rechte weitgehend frei bestimmbar

− Flexibler, kürzere Einberufungsfristen

− Einzelheiten in Geschäftsordnung geregelt

− Geschäftsführer als Mitglieder des

− Private Equity-Erlass

− Besetzungsrechte (Entsendungs-

recht/Vorschlagsrecht) Aufsichtsrat/Beirat

− Stellvertretende

Mitglieder/Ersatzmitglieder

− Observer Rights

− Vergütung/Beraterverträge

(25)

04 Inhalt

4.3 Laufzeit der Beteiligung (Überblick)

Geschäftsführung

− Zwingend; vertritt die Gesellschaft unbeschränkt gegenüber Dritten

− Weisungsgebunden gegenüber Gesellschafterversammlung/Beirat

− Vorschlagsrechte, Entsendungsrechte

− Bei mehreren Geschäftsführern oft Einzelheiten in Geschäftsordnung geregelt

− Abschluss von Geschäftsführer-Verträgen durch Gesellschafterversammlung oder Beirat

(26)

04 Inhalt

4.3 Laufzeit der Beteiligung (Überblick)

Zustimmungsvorbehalte

− Zustimmung zu bestimmten wichtigen Geschäftsführermaßnahmen erforderlich

− Zustimmung durch

Gesellschafterversammlung oder Beirat oder einzelne Geschäftsführer

− Vorbehalt hat keine Wirkung gegenüber Dritten (d. h. Geschäft ist auch ohne Zustimmung wirksam), Ausnahme:

Missbrauch der Vertretungsmacht

− Wichtig für Minderheitsgesellschafter

− Zustimmungsmehrheit:

• Gegebenenfalls Abstufungen (sinnvoll,

z. B.: je nach Bedeutung; oder:

• Regelzustimmung durch Beirat und besonders wichtige Fälle durch Gesellschafterversammlung)

− Private Equity-Erlass

(27)

04 Inhalt

4.3 Laufzeit der Beteiligung

Katalog typischer zustimmungsbedürftiger Geschäfte:

a. Verabschiedung der Jahresplanung/Budget

b. Wesentliche Änderung des Geschäftsmodells sowie die Aufnahme neuer und/oder Aufgabe bestehender Geschäftsfelder und Märkte

c. Veräußerung des Unternehmens als Ganzes oder von Teilen des Unternehmens oder von

Tochtergesellschaften

d. Abschluss von Verträgen, die eine Beschränkung wesentlicher unternehmerischer Funktionen zur Folge haben (z. B. über Kooperationen oder

Wettbewerbsbeschränkungen)

f. Abschluss, Änderung und Beendigung von Verträgen mit den Gesellschaftern, Geschäftsführern und

deren jeweiligen Nahestehenden Personen

g. Die Aufnahme von Krediten aller Art in jeder Höhe, soweit sie nicht im Finanzplan enthalten sind

h. Die Gewährung von Krediten (ab Mindesthöhe, mit diversen Ausnahmen)

i. Die vorzeitige Tilgung von Schulden (ab Mindesthöhe)

j. Eingehung von Termingeschäften außer zu

(28)

04 Inhalt

4.3 Laufzeit der Beteiligung

l. Grundstücksgeschäfte

m. Pacht-, Leasing-, Miet- oder Lizenzverträge ab Mindesthöhe pro Einzelvertrag und/oder jährlicher Gesamtbelastung

n. Gewinnbeteiligungen, insbesondere für die Mitarbeiter

o. Abschluss von Anstellungsverträgen mit

Mitarbeitern, wenn deren jährliche Vergütung (inkl.

Bonus/Tantieme) Mindestbetrag übersteigt

p. Gewährung von Gratifikationen ab Mindesthöhe

q. wesentliche Veränderungen der Buchführungs- und Bilanzierungspraxis

r. Abschluss von Verträgen zu Bedingungen, die nicht dem zwischen fremden Dritten Üblichen

entsprechen

s. Aufnahme oder Beilegung wesentlicher Rechtsstreitigkeiten (ab Mindeststreitwert)

t. alle sonstigen Maßnahmen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs

u. Ausübung von Beteiligungsrechten in Tochter- gesellschaften, insbesondere in Bezug auf

Maßnahmen der vorstehenden Art

(29)

II. Beraterverträge mit Gesellschaften

(30)

04 Inhalt

4.3 Laufzeit der Beteiligung

II. Beraterverträge mit

Gesellschaftern/nahestehenden Personen

 Typisch im Private Equity-Bereich

 Zweck: Finanzierung des Private Equity- Beraters (ergänzend zur Management Fee)

 Pauschalvergütungen

 Abgeltung der Beiratstätigkeit

 Ggf. gesonderte Strukturierungsgebühren

 Zustimmungsvorbehalt der Mitgesellschafter

 Dokumentation (Abschluss, Durchführung)

 Gewerblichkeit

(31)

III. Anteilsübertragungen

(32)

04 Inhalt

4.3 Laufzeit der Beteiligung

III. Anteilsübertragungen

Vinkulierung

− Verhindert Anteilsveräußerung ohne Zustimmung der Gesellschafter

− Zwingend im Gesellschaftsvertrag, damit gegenüber Dritten wirksam

− Zustimmung durch

Gesellschafterversammlung (alternativ:

Beirat)

− Oft bestimmte Quoren oder Zustimmung von bestimmten Gesellschaftern

− Analog für vergleichbare Gestaltungen

− Schutz vor Higher Level Exit

− Zustimmungspflichten (Nahestehende Personen, Einhaltung des Verfahrens)

(33)

04 Inhalt

4.3 Laufzeit der Beteiligung

Vorkaufs- /Vorerwerbsrechte (Pre-emption Right)

− Vorkaufsrecht ( §§463ff. BGB): gilt erst nach Beurkundung der Veräußerung an Dritten; umständlich, teuer (Beurkundung!)

− Vorerwerbsrecht: gilt bei geplanter Veräußerung

ermöglicht Veräußerung, ohne dass fremde Dritte in Gesellschaft eintreten

− Je nach Verhältnissen zugunsten aller Gesellschafter pro rata oder nur zugunsten bestimmter Gesellschafter

− Verknüpfung mit Vinkulierung; ggf. Rückausnahmen, z. B. bei Veräußerung an Wettbewerber

(34)

04 Inhalt

4.3 Laufzeit der Beteiligung

Mitverkaufspflicht (Drag-along)

− Veräußernder Gesellschafter kann

Mitgesellschafter zur Mitveräußerung zwingen

− Erforderlich, um Exit gegen den Willen einzelner Gesellschafter zu ermöglichen

− Oft nur zugunsten bestimmter Gesellschafter

− Oft an besondere Voraussetzungen (Schwellenwerte) geknüpft

• Mindestveräußerungsquote

• Mindestpreis

• Zeit

• Kein nahestehender Erwerber

− Anspruch auf Durchführung einer DD

− Regelung der Mitveräußerungsmodalitäten

• Garantien

• Verhandlungsführer

• Vollmacht

(35)

04 Inhalt

4.3 Laufzeit der Beteiligung

Mitverkaufsrecht (Tag-along)

− Gesellschafter kann verlangen, dass bei Veräußerung durch Mitgesellschafter dieser die eigenen Anteile (pro rata) mitverkauft

− Schützt (alle) Gesellschafter davor, dass Mitgesellschafter ihre Beteiligung und ihr Risiko einseitig verringern

− Schützt Minderheitsgesellschafter davor, gegen seinen Willen neuen Mehrheitsgesellschafter zu erhalten

(36)

04 Inhalt

4.3 Laufzeit der Beteiligung

Andienungspflicht (Call Option)

− Ein oder mehrere Gesellschafter können von den Mitgesellschaftern unter bestimmten Bedingungen die Abtretung ihrer Anteile verlangen

− Stets bei Beteiligung von Geschäftsführern: bei Kündigung der Geschäftsführer-Stellung greift Call Option

− Abgestufter Kaufpreis (Good Leaver, Bad Leaver etc.)

 Vortrag Managementbeteiligungen

(37)

04 Inhalt

4.3 Laufzeit der Beteiligung

Andienungsrecht (Put Option)

− Gesellschafter kann von einem oder allen Mitgesellschaftern verlangen, dass sie seine Anteile erwerben

− Oft bei Managementbeteiligungen: Geschäftsführer kann bei Beendigung der Geschäftsführer-Stellung auch seine Gesellschafterstellung beenden

 Vortrag Managementbeteiligungen

(38)

04 Inhalt

4.3 Laufzeit der Beteiligung

Sonstiges

− Erlaubte Veräußerungen an Nahestehende Personen; dann Zustimmungspflicht hinsichtlich Vinkulierung

− Verfahren (Erklärungsfristen, Berechnung etc.) technisch aufwendig

− Sorgfältige Regelung in Gesellschaftsvertrag/Gesellschaftervereinbarung nötig

− Konkrete Durchführung oft umständlich/langwierig

− Wirtschaftliche Bedeutung

(39)

IV. – VII. Syndizierung, Nachfinanzierung, Kontroll- und Informationsrechte,

(40)

04 Inhalt

4.3 Laufzeit der Beteiligung

IV. Syndizierung

 Ausnahme von Veräußerungsbeschränkungen (Vinkulierung, Andienungsrecht, Tag-Along)

 Abgrenzung zum Exit

− Zeitliche Beschränkung

− Betragsmäßige Beschränkung

V. Nachfinanzierung

 Finanzierungsverpflichtung

 Verwässerungsschutz

 "Pay to Play“

(41)

04 Inhalt

4.3 Laufzeit der Beteiligung

VI. Kontroll- und Informationsrechte (Reporting Obligations)

 Gesellschafter haben gesetzliches unveräußerliches Informationsrecht (§51a GmbHG)

 Weitergehende Regelung zu Informationspflicht der Geschäftsführung empfehlenswert

 Abstimmung mit aufsteigendem Reporting

Beispielskatalog (vereinfacht):

(42)

04 Inhalt

4.3 Laufzeit der Beteiligung

Katalog von Informationspflichten:

1. Monatlich

Gewinn- und Verlustrechnung, Managementauswertung

Bilanz einschließlich Änderungen im Umlaufvermögen

Offene-Posten-Listen gegenüber Schuldnern und Gläubigern

Cash Flow

 Änderungen im Mitarbeiterbestand

 Entwicklung des Einkaufs und Absatzes inkl.

Lagerbestand

 Entwicklung der Kooperationsbeziehungen

 Ausgaben für Marketing und Werbung

 Sonstige für die Gesellschafter/Beirat wesentliche Informationen

(43)

04 Inhalt

4.3 Laufzeit der Beteiligung

2. Sofern erforderlich

 Detaillierte Budgetplanung für das folgende Geschäftsjahr spätestens 6 Wochen vor Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres

 HGB-Jahresabschluss (Einzelabschluss und konsolidierter Abschluss) mit Übergang auf IFRS-Abschluss innerhalb von 3 Monaten nach Geschäftsjahresende

 Konsolidierte Pro-Forma-Quartalsabschlüsse (nach HGB und IFRS) innerhalb eines Monats nach Quartalsende

 Informationen über Maßnahmen oder Angebote von Dritten zur Veräußerung von

Beteiligungen an Unternehmen

 Einzelheiten über Umstände, die eine wesentliche nachteilige Änderung der

Finanzierung, des Geschäftsbetriebs oder der Geschäftsaussichten befürchten lassen

 Informationen, die die direkten oder indirekten Gesellschafter für ihre Steuererklärung

benötigen

(44)

04 Inhalt

4.3 Laufzeit der Beteiligung

VII. Wettbewerbsverbot

 Begrenztes gesetzliches Wettbewerbsverbot der Gesellschafter aus gesellschaftsrechtlicher

Treuepflicht

 Weitergehendes Wettbewerbsverbot

gegebenenfalls empfehlenswert oder Befreiung von Wettbewerbsverbot

 Wettbewerbsverbot des Geschäftsführers

− Gesetzliches Wettbewerbsverbot aus Anstellungsverhältnis

− (Zusätzliches) nachvertragliches

Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer im

− Nachwirkung (nach Ausscheiden) möglich, muss aber sachlich und zeitlich begrenzt sein (sonst faktisches Berufsverbot)

− Karenzentschädigung kann bei wesentlich beteiligten Geschäftsführern

ausgeschlossen werden

(45)

4.4 Veräußerung der Beteiligung (Exit)

(46)

04 Inhalt

4.4 Veräußerung der Beteiligung / Exit (Überblick)

I. Anteilsveräußerung (Trade Sale) II. Börsengang (IPO)

III. (Teil-)Liquidation

IV. Kündigung, Einziehung, Abfindung

(47)

04 Inhalt

4.4 Veräußerung der Beteiligung / Exit (Überblick)

I. Anteilsveräußerung (Trade Sale)

 Als Share Deal oder Asset Deal

 Rechte und Pflichten bzgl. Anteilsveräußerung einzuhalten (Vinkulierung, Vorerwerbs-, Mitverkaufsrechte etc.)

 Verteilung des Veräußerungserlöses unter Berücksichtigung von Gesellschafterdarlehen, Liquidationspräferenzen etc.

 Verpflichtung der Geschäftsführer zur Abgabe bestimmter Mindestgarantien

(48)

04 Inhalt

4.4 Veräußerung der Beteiligung / Exit (Überblick)

II. Börsengang (IPO)

 Mitwirkungspflichten bei Roadshow

 Verfahren zur Beauftragung von M&A-Berater, Investmentbank

 Greenshoe, Lock-up-Fristen, Umplatzierungsvolumen, Aktienleihe

 Überführung der Gesellschaftervereinbarung in Aktionärsvereinbarung

 Kosten (besonders für Emissionsprospekt)

(49)

04 Inhalt

4.4 Veräußerung der Beteiligung / Exit (Überblick)

III. Liquidation, Verschmelzung (Merger)

 Berücksichtigung von Anteilsklassen (A/B Shares) und Gesellschafterdarlehen

 Liquidationspräferenzen nach mehreren Finanzierungsrunden

 Verfahren bei Verschmelzung unter Gewährung von Anteilen an aufnehmender Gesellschaft

 Bar-Vorrechte für bestimmte Gesellschafter

(50)

04 Inhalt

4.4 Veräußerung der Beteiligung / Exit (Überblick)

IV. Kündigung, Einziehung, Abfindung

 In Gesellschaftsvertrag geregelt

 Kündigung der Gesellschaft (Ausscheiden) ausschließen!

 Einziehung/Abfindung für „irreguläre“ Fälle des Ausscheidens, z. B.

− Insolvenz/Zwangsvollstreckung in Vermögen eines Gesellschafters

− Kündigung aus wichtigem Grund

− Verstoß gegen

 Bei fehlender Liquidität der Gesellschaft statt Einziehung Erwerb durch von Gesellschaft oder (bestimmten) Gesellschaftern benannte Person

 Verfahren zur Bestimmung und Zahlung des Abfindungsbetrags:

− Beschränkung kann unwirksam sein (mindestens 50 % des Verkehrswerts, Auszahlung nicht zu lang gestreckt)

(51)

4.5 Diverse sonstige Regelungen

(52)

04 Inhalt

4.5 Diverse sonstige Regelungen

 Vertraulichkeit, Geheimhaltung

 Vortrag Vorfeldvereinbarungen

 Änderungsquorum

− Grundsätzlich nur einstimmig

− Selten auch Angleichung an Satzungsänderung (75 %) oder andere Quoren

 Beitrittsrecht, Angebot

− Beitrittsangebot an alle Dritte, die Geschäftsanteile erwerben wollen

− Anteilserwerb ohne Beitritt unzulässig (verhindert durch Vinkulierung)

(53)

04 Inhalt

4.5 Diverse sonstige Regelungen

 Laufzeit

− Rechtlich keine unbegrenzte Laufzeit zulässig (max. 30 Jahre; § 723 Abs. 3 BGB)

− Laufzeit meist begrenzt auf 15 - 30 Jahre

− Beendigung bei Exit

 Beurkundung, Kosten

− Beurkundungsbedürftig, sofern Rechte/Pflichten zu Anteilserwerb enthalten

− Erhebliche Beurkundungskosten in Deutschland (bis EUR 70.000)

(54)

04 Inhalt

4.5 Diverse sonstige Regelungen

 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

− Ort der Gesellschaft ist zwingender Gerichtsstand für bestimmte Streitigkeiten aus Gesellschaftsverhältnis (nur AG)

− Wenn ordentliche Gerichte, i. d. R. Recht des Gesellschaftssitzes, Gerichtsstand am Ort der Gesellschaft

− Umfassende Schiedsvereinbarung über Rechte aus Gesellschaftsverhältnis möglich (GmbH)

(55)

Dr. Tim Junginger,LL.M.

Rechtsanwalt, Dipl.Kfm.

Counsel | München

+49 (89) 24240-322 tim.junginger@pplaw.com

Zur Person

Zulassung als Rechtsanwalt 2015

Referent bei fachbezogenen Veranstaltungen und Lehrgängen

Studium der Rechtswissenschaften und der

Betriebswirtschaftslehre in Passau (Dipl.-Kfm. 2010), Budapest (Master Degree in Economics 2010), Jena (Promotion 2018) und Münster (LL.M. 2018)

Tätigkeitsschwerpunkte

Mergers & Acquisitions / Private Equity

Growth Capital

(56)

POELLATH Berlin

Potsdamer Platz 5, 10785 Berlin

T +49 (30) 25353-0 | F +49 (30) 253539-99 ber@pplaw.com

www.pplaw.com

POELLATH Frankfurt aM

An der Welle 3, 60322 Frankfurt aM

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