Modul 6
Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen
M&A-Lehrgang
2021
Überblick
Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen
01 02 03 04
Was ist eine Gesellschafter- vereinbarung?
Ähnliche
Vereinbarungen
Anwendungsfälle Inhalt
01 Was ist eine Gesellschafter-
01 Was ist eine Gesellschaftervereinbarung?
Vertrag unter:
Gesellschaftern
Gesellschaft (Rechtsform: AG, GmbH, GmbH & Co. KG)
TopCo
Ggf. Dritten
− Mittelbare Gesellschafter
− Tochterunternehmen
01 Was ist eine Gesellschaftervereinbarung?
Regelt:
Strategische Ziele der Beteiligung (Präambel)
Erwerb der Beteiligung
Laufzeit der Beteiligung
Veräußerung der Beteiligung (Exit)
Diverse sonstige Regelungen
Sonstiges:
Bei GmbH i. d. R. formbedürftig
Begrenzte Laufzeit, keine ordentliche Kündigung
Grundsätzlich nur einvernehmlich änderbar
Beitrittsrecht/-pflicht für neue Gesellschafter
02 Ähnliche Vereinbarungen
01 Ähnliche Vereinbarungen
1. Gesellschaftsvertrag / Satzung; Unterschiede:
Verfassung der Gesellschaft; zwingend erforderlich
Veröffentlicht im Handelsregister
Rechtsverhältnisse der Gesellschaft selbst, zu ihren Gesellschaftern und gegenüber Dritten (Vinkulierung)
2. Poolvereinbarung; Unterschiede:
Schwerpunkt auf Vereinbarungen über
3. Gesellschaft (GbR); Unterschiede:
Anteile werden gemeinsam und ungeteilt und
Zu gemeinsamen Zweck gehalten
„Negativklausel“ in
Gesellschaftervereinbarungen
03 Anwendungsfälle
03 Anwendungsfälle
Mehrere Familienstämme
Mehrere (Finanz-)Investoren
Joint Venture (Finanzinvestor/Stratege)
An Gesellschaft beteiligtes Management
Rückbeteiligung des Verkäufers
Syndizierung der Beteiligung
Mehrheitsbeteiligung/Minderheitsbeteiligung
04 Inhalt
4.1 Präambel (Status Quo, strategische Ziele)
04 Inhalt
Präambel (Status Quo, strategische Ziele)
Status Quo/Sachverhalt
Strategische Ziele
4.2 Erwerb der Beteiligung
04 Inhalt
4.2 Erwerb der Beteiligungen (Überblick)
(1) Erwerb der Geschäftsanteile (2) Finanzierung des Unternehmens
(3) Sonstige Regelungen
04 Inhalt
4.2 Erwerb der Beteiligungen (Überblick)
(1) Erwerb der Geschäftsanteile
Venture Capital: durch Kapitalerhöhung und Finanzierung
Kapitalmarkt: durch Aktienkaufverträge, ggf. freiwilliges oder Pflichtangebot nach WpüG
Vortrag Public M&A
Buy-out: durch Unternehmenskaufvertrag (SPA)
Vortrag Unternehmenskaufvertrag (SPA)
Rückbeteiligung des Verkäufers: durch Einlage der Kaufpreisforderung oder der Beteiligung am Target
04 Inhalt
4.2 Erwerb der Beteiligungen (Überblick)
(2) Finanzierung des Unternehmens
Stamm- /Grundkapital
− Geringes Mindestkapital (GmbHG: EUR 25.000; AG: EUR 50.000)
− Strenge Regelungen zu
Kapitalaufbringung und –erhaltung
− Nur nach Kapitalherabsetzung wieder an die Gesellschafter ausschüttbar
− Mindeststückelung EUR 1,00
Anteilsklassen (Class A Shares, Class B Shares); Beispiele
− Stimmrechtlose Anteile
− Darlehensähnliche Ausgestaltung (Zinsschranke!)
− Sweet Equity
− Ermöglichung einer Teilliquidation
(Vermeidung von Dividendenbesteuerung)
− Unterschiede GmbH - AG
04 Inhalt
4.2 Erwerb der Beteiligungen (Überblick)
Zuzahlungen in die Kapitalrücklage
− Statt höheren Stammkapitals
− In GmbH ohne Weiteres rückzahlbar (außerhalb der Krise; Steuern!)
− Pro rata des Stammkapitals
Gesellschafterdarlehen
− Feste Verzinsung statt Beteiligung am Veräußerungs-/Liquidationserlös
− Zinsen steuerlich abzugsfähig (Zinsschranke!)
− Bei Veräußerung/Liquidation vorranging vor Stammkapital (außer in
Krise/Insolvenz)
− Ermöglicht ebenfalls Abstufungen bei Erlösverteilung
04 Inhalt
4.2 Erwerb der Beteiligungen (Überblick)
Bareinlage vs. Sacheinlage
− Einbringung von Vermögensgegenständen/Unternehmen (~ Rückbeteiligung), möglichst steuerneutral
− Vermeidung einer verdeckten Sacheinlage
− Gemischte Sacheinlage
04 Inhalt
4.2 Erwerb der Beteiligungen (Überblick)
(3) Regelungen im Zusammenhang mit Erwerb
Neufassung des Gesellschaftsvertrags (Satzung)
Neufassung der Geschäftsführer-Verträge
Bestellung neuer Geschäftsführer
Bestellung neuer Aufsichtsräte/Beiräte
Erlass neuer Geschäftsordnungen (Geschäftsführer, Aufsichtsrat/Beirat)
4.3 Laufzeit der Beteiligung
04 Inhalt
4.3 Laufzeit der Beteiligung (Überblick)
I. Corporate Governance inkl. Zustimmungsvorbehalten II. Beraterverträge mit Gesellschaften
III. Anteilsübertragungen
IV. Syndizierung V. Nachfinanzierung
VI. Kontroll- und Informationsrechte VII. Wettbewerbsverbot
I. Corporate Governance inkl. Zustimmungsvorbehalten
04 Inhalt
4.3 Laufzeit der Beteiligung
I. Corporate Governance
Muss überwiegend im Gesellschaftsvertrag geregelt sein
Organe der Gesellschaft:
− Gesellschafterversammlung
• Zwingend
• Bestimmte nicht delegierbare Mindestrechte
• u. U. schwerfällig (Vielzahl der Gesellschafter, Minderjährige)
− Aufsichtsrat
• In GmbH selten, da aktienrechtliche Aufgabenverteilung nicht gewünscht
• Ausnahmen: Montan- Mitbestimmungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz
04 Inhalt
4.3 Laufzeit der Beteiligung (Überblick)
Beirat
− Übernimmt Aufgaben der
Gesellschafterversammlung (besonders Zustimmungsvorbehalte)
− Oft mit mindestens einem unabhängigen Dritten besetzt
− Rechte weitgehend frei bestimmbar
− Flexibler, kürzere Einberufungsfristen
− Einzelheiten in Geschäftsordnung geregelt
− Geschäftsführer als Mitglieder des
− Private Equity-Erlass
− Besetzungsrechte (Entsendungs-
recht/Vorschlagsrecht) Aufsichtsrat/Beirat
− Stellvertretende
Mitglieder/Ersatzmitglieder
− Observer Rights
− Vergütung/Beraterverträge
04 Inhalt
4.3 Laufzeit der Beteiligung (Überblick)
Geschäftsführung
− Zwingend; vertritt die Gesellschaft unbeschränkt gegenüber Dritten
− Weisungsgebunden gegenüber Gesellschafterversammlung/Beirat
− Vorschlagsrechte, Entsendungsrechte
− Bei mehreren Geschäftsführern oft Einzelheiten in Geschäftsordnung geregelt
− Abschluss von Geschäftsführer-Verträgen durch Gesellschafterversammlung oder Beirat
04 Inhalt
4.3 Laufzeit der Beteiligung (Überblick)
Zustimmungsvorbehalte
− Zustimmung zu bestimmten wichtigen Geschäftsführermaßnahmen erforderlich
− Zustimmung durch
Gesellschafterversammlung oder Beirat oder einzelne Geschäftsführer
− Vorbehalt hat keine Wirkung gegenüber Dritten (d. h. Geschäft ist auch ohne Zustimmung wirksam), Ausnahme:
Missbrauch der Vertretungsmacht
− Wichtig für Minderheitsgesellschafter
− Zustimmungsmehrheit:
• Gegebenenfalls Abstufungen (sinnvoll,
z. B.: je nach Bedeutung; oder:
• Regelzustimmung durch Beirat und besonders wichtige Fälle durch Gesellschafterversammlung)
− Private Equity-Erlass
04 Inhalt
4.3 Laufzeit der Beteiligung
Katalog typischer zustimmungsbedürftiger Geschäfte:
a. Verabschiedung der Jahresplanung/Budget
b. Wesentliche Änderung des Geschäftsmodells sowie die Aufnahme neuer und/oder Aufgabe bestehender Geschäftsfelder und Märkte
c. Veräußerung des Unternehmens als Ganzes oder von Teilen des Unternehmens oder von
Tochtergesellschaften
d. Abschluss von Verträgen, die eine Beschränkung wesentlicher unternehmerischer Funktionen zur Folge haben (z. B. über Kooperationen oder
Wettbewerbsbeschränkungen)
f. Abschluss, Änderung und Beendigung von Verträgen mit den Gesellschaftern, Geschäftsführern und
deren jeweiligen Nahestehenden Personen
g. Die Aufnahme von Krediten aller Art in jeder Höhe, soweit sie nicht im Finanzplan enthalten sind
h. Die Gewährung von Krediten (ab Mindesthöhe, mit diversen Ausnahmen)
i. Die vorzeitige Tilgung von Schulden (ab Mindesthöhe)
j. Eingehung von Termingeschäften außer zu
04 Inhalt
4.3 Laufzeit der Beteiligung
l. Grundstücksgeschäfte
m. Pacht-, Leasing-, Miet- oder Lizenzverträge ab Mindesthöhe pro Einzelvertrag und/oder jährlicher Gesamtbelastung
n. Gewinnbeteiligungen, insbesondere für die Mitarbeiter
o. Abschluss von Anstellungsverträgen mit
Mitarbeitern, wenn deren jährliche Vergütung (inkl.
Bonus/Tantieme) Mindestbetrag übersteigt
p. Gewährung von Gratifikationen ab Mindesthöhe
q. wesentliche Veränderungen der Buchführungs- und Bilanzierungspraxis
r. Abschluss von Verträgen zu Bedingungen, die nicht dem zwischen fremden Dritten Üblichen
entsprechen
s. Aufnahme oder Beilegung wesentlicher Rechtsstreitigkeiten (ab Mindeststreitwert)
t. alle sonstigen Maßnahmen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs
u. Ausübung von Beteiligungsrechten in Tochter- gesellschaften, insbesondere in Bezug auf
Maßnahmen der vorstehenden Art
II. Beraterverträge mit Gesellschaften
04 Inhalt
4.3 Laufzeit der Beteiligung
II. Beraterverträge mit
Gesellschaftern/nahestehenden Personen
Typisch im Private Equity-Bereich
Zweck: Finanzierung des Private Equity- Beraters (ergänzend zur Management Fee)
Pauschalvergütungen
Abgeltung der Beiratstätigkeit
Ggf. gesonderte Strukturierungsgebühren
Zustimmungsvorbehalt der Mitgesellschafter
Dokumentation (Abschluss, Durchführung)
Gewerblichkeit
III. Anteilsübertragungen
04 Inhalt
4.3 Laufzeit der Beteiligung
III. Anteilsübertragungen
Vinkulierung
− Verhindert Anteilsveräußerung ohne Zustimmung der Gesellschafter
− Zwingend im Gesellschaftsvertrag, damit gegenüber Dritten wirksam
− Zustimmung durch
Gesellschafterversammlung (alternativ:
Beirat)
− Oft bestimmte Quoren oder Zustimmung von bestimmten Gesellschaftern
− Analog für vergleichbare Gestaltungen
− Schutz vor Higher Level Exit
− Zustimmungspflichten (Nahestehende Personen, Einhaltung des Verfahrens)
04 Inhalt
4.3 Laufzeit der Beteiligung
Vorkaufs- /Vorerwerbsrechte (Pre-emption Right)
− Vorkaufsrecht ( §§463ff. BGB): gilt erst nach Beurkundung der Veräußerung an Dritten; umständlich, teuer (Beurkundung!)
− Vorerwerbsrecht: gilt bei geplanter Veräußerung
ermöglicht Veräußerung, ohne dass fremde Dritte in Gesellschaft eintreten
− Je nach Verhältnissen zugunsten aller Gesellschafter pro rata oder nur zugunsten bestimmter Gesellschafter
− Verknüpfung mit Vinkulierung; ggf. Rückausnahmen, z. B. bei Veräußerung an Wettbewerber
04 Inhalt
4.3 Laufzeit der Beteiligung
Mitverkaufspflicht (Drag-along)
− Veräußernder Gesellschafter kann
Mitgesellschafter zur Mitveräußerung zwingen
− Erforderlich, um Exit gegen den Willen einzelner Gesellschafter zu ermöglichen
− Oft nur zugunsten bestimmter Gesellschafter
− Oft an besondere Voraussetzungen (Schwellenwerte) geknüpft
• Mindestveräußerungsquote
• Mindestpreis
• Zeit
• Kein nahestehender Erwerber
− Anspruch auf Durchführung einer DD
− Regelung der Mitveräußerungsmodalitäten
• Garantien
• Verhandlungsführer
• Vollmacht
04 Inhalt
4.3 Laufzeit der Beteiligung
Mitverkaufsrecht (Tag-along)
− Gesellschafter kann verlangen, dass bei Veräußerung durch Mitgesellschafter dieser die eigenen Anteile (pro rata) mitverkauft
− Schützt (alle) Gesellschafter davor, dass Mitgesellschafter ihre Beteiligung und ihr Risiko einseitig verringern
− Schützt Minderheitsgesellschafter davor, gegen seinen Willen neuen Mehrheitsgesellschafter zu erhalten
04 Inhalt
4.3 Laufzeit der Beteiligung
Andienungspflicht (Call Option)
− Ein oder mehrere Gesellschafter können von den Mitgesellschaftern unter bestimmten Bedingungen die Abtretung ihrer Anteile verlangen
− Stets bei Beteiligung von Geschäftsführern: bei Kündigung der Geschäftsführer-Stellung greift Call Option
− Abgestufter Kaufpreis (Good Leaver, Bad Leaver etc.)
Vortrag Managementbeteiligungen
04 Inhalt
4.3 Laufzeit der Beteiligung
Andienungsrecht (Put Option)
− Gesellschafter kann von einem oder allen Mitgesellschaftern verlangen, dass sie seine Anteile erwerben
− Oft bei Managementbeteiligungen: Geschäftsführer kann bei Beendigung der Geschäftsführer-Stellung auch seine Gesellschafterstellung beenden
Vortrag Managementbeteiligungen
04 Inhalt
4.3 Laufzeit der Beteiligung
Sonstiges
− Erlaubte Veräußerungen an Nahestehende Personen; dann Zustimmungspflicht hinsichtlich Vinkulierung
− Verfahren (Erklärungsfristen, Berechnung etc.) technisch aufwendig
− Sorgfältige Regelung in Gesellschaftsvertrag/Gesellschaftervereinbarung nötig
− Konkrete Durchführung oft umständlich/langwierig
− Wirtschaftliche Bedeutung
IV. – VII. Syndizierung, Nachfinanzierung, Kontroll- und Informationsrechte,
04 Inhalt
4.3 Laufzeit der Beteiligung
IV. Syndizierung
Ausnahme von Veräußerungsbeschränkungen (Vinkulierung, Andienungsrecht, Tag-Along)
Abgrenzung zum Exit
− Zeitliche Beschränkung
− Betragsmäßige Beschränkung
V. Nachfinanzierung
Finanzierungsverpflichtung
Verwässerungsschutz
"Pay to Play“
04 Inhalt
4.3 Laufzeit der Beteiligung
VI. Kontroll- und Informationsrechte (Reporting Obligations)
Gesellschafter haben gesetzliches unveräußerliches Informationsrecht (§51a GmbHG)
Weitergehende Regelung zu Informationspflicht der Geschäftsführung empfehlenswert
Abstimmung mit aufsteigendem Reporting
Beispielskatalog (vereinfacht):
04 Inhalt
4.3 Laufzeit der Beteiligung
Katalog von Informationspflichten:
1. Monatlich
Gewinn- und Verlustrechnung, Managementauswertung
Bilanz einschließlich Änderungen im Umlaufvermögen
Offene-Posten-Listen gegenüber Schuldnern und Gläubigern
Cash Flow
Änderungen im Mitarbeiterbestand
Entwicklung des Einkaufs und Absatzes inkl.
Lagerbestand
Entwicklung der Kooperationsbeziehungen
Ausgaben für Marketing und Werbung
Sonstige für die Gesellschafter/Beirat wesentliche Informationen
04 Inhalt
4.3 Laufzeit der Beteiligung
2. Sofern erforderlich
Detaillierte Budgetplanung für das folgende Geschäftsjahr spätestens 6 Wochen vor Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres
HGB-Jahresabschluss (Einzelabschluss und konsolidierter Abschluss) mit Übergang auf IFRS-Abschluss innerhalb von 3 Monaten nach Geschäftsjahresende
Konsolidierte Pro-Forma-Quartalsabschlüsse (nach HGB und IFRS) innerhalb eines Monats nach Quartalsende
Informationen über Maßnahmen oder Angebote von Dritten zur Veräußerung von
Beteiligungen an Unternehmen
Einzelheiten über Umstände, die eine wesentliche nachteilige Änderung der
Finanzierung, des Geschäftsbetriebs oder der Geschäftsaussichten befürchten lassen
Informationen, die die direkten oder indirekten Gesellschafter für ihre Steuererklärung
benötigen
04 Inhalt
4.3 Laufzeit der Beteiligung
VII. Wettbewerbsverbot
Begrenztes gesetzliches Wettbewerbsverbot der Gesellschafter aus gesellschaftsrechtlicher
Treuepflicht
Weitergehendes Wettbewerbsverbot
gegebenenfalls empfehlenswert oder Befreiung von Wettbewerbsverbot
Wettbewerbsverbot des Geschäftsführers
− Gesetzliches Wettbewerbsverbot aus Anstellungsverhältnis
− (Zusätzliches) nachvertragliches
Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer im
− Nachwirkung (nach Ausscheiden) möglich, muss aber sachlich und zeitlich begrenzt sein (sonst faktisches Berufsverbot)
− Karenzentschädigung kann bei wesentlich beteiligten Geschäftsführern
ausgeschlossen werden
4.4 Veräußerung der Beteiligung (Exit)
04 Inhalt
4.4 Veräußerung der Beteiligung / Exit (Überblick)
I. Anteilsveräußerung (Trade Sale) II. Börsengang (IPO)
III. (Teil-)Liquidation
IV. Kündigung, Einziehung, Abfindung
04 Inhalt
4.4 Veräußerung der Beteiligung / Exit (Überblick)
I. Anteilsveräußerung (Trade Sale)
Als Share Deal oder Asset Deal
Rechte und Pflichten bzgl. Anteilsveräußerung einzuhalten (Vinkulierung, Vorerwerbs-, Mitverkaufsrechte etc.)
Verteilung des Veräußerungserlöses unter Berücksichtigung von Gesellschafterdarlehen, Liquidationspräferenzen etc.
Verpflichtung der Geschäftsführer zur Abgabe bestimmter Mindestgarantien
04 Inhalt
4.4 Veräußerung der Beteiligung / Exit (Überblick)
II. Börsengang (IPO)
Mitwirkungspflichten bei Roadshow
Verfahren zur Beauftragung von M&A-Berater, Investmentbank
Greenshoe, Lock-up-Fristen, Umplatzierungsvolumen, Aktienleihe
Überführung der Gesellschaftervereinbarung in Aktionärsvereinbarung
Kosten (besonders für Emissionsprospekt)
04 Inhalt
4.4 Veräußerung der Beteiligung / Exit (Überblick)
III. Liquidation, Verschmelzung (Merger)
Berücksichtigung von Anteilsklassen (A/B Shares) und Gesellschafterdarlehen
Liquidationspräferenzen nach mehreren Finanzierungsrunden
Verfahren bei Verschmelzung unter Gewährung von Anteilen an aufnehmender Gesellschaft
Bar-Vorrechte für bestimmte Gesellschafter
04 Inhalt
4.4 Veräußerung der Beteiligung / Exit (Überblick)
IV. Kündigung, Einziehung, Abfindung
In Gesellschaftsvertrag geregelt
Kündigung der Gesellschaft (Ausscheiden) ausschließen!
Einziehung/Abfindung für „irreguläre“ Fälle des Ausscheidens, z. B.
− Insolvenz/Zwangsvollstreckung in Vermögen eines Gesellschafters
− Kündigung aus wichtigem Grund
− Verstoß gegen
Bei fehlender Liquidität der Gesellschaft statt Einziehung Erwerb durch von Gesellschaft oder (bestimmten) Gesellschaftern benannte Person
Verfahren zur Bestimmung und Zahlung des Abfindungsbetrags:
− Beschränkung kann unwirksam sein (mindestens 50 % des Verkehrswerts, Auszahlung nicht zu lang gestreckt)
4.5 Diverse sonstige Regelungen
04 Inhalt
4.5 Diverse sonstige Regelungen
Vertraulichkeit, Geheimhaltung
Vortrag Vorfeldvereinbarungen
Änderungsquorum
− Grundsätzlich nur einstimmig
− Selten auch Angleichung an Satzungsänderung (75 %) oder andere Quoren
Beitrittsrecht, Angebot
− Beitrittsangebot an alle Dritte, die Geschäftsanteile erwerben wollen
− Anteilserwerb ohne Beitritt unzulässig (verhindert durch Vinkulierung)
04 Inhalt
4.5 Diverse sonstige Regelungen
Laufzeit
− Rechtlich keine unbegrenzte Laufzeit zulässig (max. 30 Jahre; § 723 Abs. 3 BGB)
− Laufzeit meist begrenzt auf 15 - 30 Jahre
− Beendigung bei Exit
Beurkundung, Kosten
− Beurkundungsbedürftig, sofern Rechte/Pflichten zu Anteilserwerb enthalten
− Erhebliche Beurkundungskosten in Deutschland (bis EUR 70.000)
04 Inhalt
4.5 Diverse sonstige Regelungen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
− Ort der Gesellschaft ist zwingender Gerichtsstand für bestimmte Streitigkeiten aus Gesellschaftsverhältnis (nur AG)
− Wenn ordentliche Gerichte, i. d. R. Recht des Gesellschaftssitzes, Gerichtsstand am Ort der Gesellschaft
− Umfassende Schiedsvereinbarung über Rechte aus Gesellschaftsverhältnis möglich (GmbH)
Dr. Tim Junginger,LL.M.
Rechtsanwalt, Dipl.Kfm.
Counsel | München
+49 (89) 24240-322 tim.junginger@pplaw.com
Zur Person
Zulassung als Rechtsanwalt 2015
Referent bei fachbezogenen Veranstaltungen und Lehrgängen
Studium der Rechtswissenschaften und der
Betriebswirtschaftslehre in Passau (Dipl.-Kfm. 2010), Budapest (Master Degree in Economics 2010), Jena (Promotion 2018) und Münster (LL.M. 2018)
Tätigkeitsschwerpunkte
Mergers & Acquisitions / Private Equity
Growth Capital
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An der Welle 3, 60322 Frankfurt aM
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