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eGovernment Review: Elektronische Rechnung

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Elektronische Rechnung

Virtual Company Dossier | Datenpointernetzwerk

Ausgabe Nr.

Januar 2010

ISSN 1997-4051

5

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Titelbild: Landtagsschiff St. Pölten COPYRIGHT: NLK

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eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010

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Liebe E-Government Interessierte,

Vor Ihnen liegt die 5. Ausgabe von eGovernment Review.

Im ersten Teil finden Sie ein Interview mit SC Dr. Arthur Winter, der E-Government in Österreich in den letzten Jahrzehnten intensiv mitgestaltet hat. Im zweiten Teil, fin- den Sie eine Reihe ausgewählter Beiträge zum Themenbe- reich E-Government.

Im November 2009 fand in Malmö/Schweden die fünfte E-Government Ministerkonferenz statt. Dabei wurde eine Ministerdeklaration verschiedet, die die permanente Weiterentwicklung von E-Government in Europa sicher- stellen soll. In den nächsten 5 Jahren soll insbesondere die Mobilität im Binnenmark durch E-Government Lö- sungen unterstützt werden. Dazu gehören u.a. die Durch- führung von grenzüberschreitenden Unternehmens- gründungen, sowie grenzüberschreitendes Studieren und Arbeiten. Zusätzlich soll die Transparenz der Verwaltung mittels E-Government erhöht, die Möglichkeiten der Partizipation erleichtert und der Zugang zu öffentlichen Informationen vereinfacht werden. Derzeit laufen bereits einige sogenannten large scale pilot Projekte, wie PEPPOL (Pan-European Public Procurement Online) im Umfeld von e-Procurement und STORK (Secure Identiy Accross Boarders Linked) im Umfeld der elektronischen Identität.

Es ist zu erwarten, dass weitere pan-europäische Projekte in dieser Größenordnung in den nächsten Jahren durch- geführt werden.

Im Rahmen der Konferenz wurden auch zum vierten Mal die European eGovernment Awards vergeben. Die sehr gelungene Organisation der Awards wurde in bewähr- ter Weise wieder durch das Center for European Public Administration (CEPA) der Donau-Unversität Krems durchgeführt. Aus den 259 Einreichungen wurden in ei- nem mehrstufigen Prozess in 5 Kategorien die Gewinner ermittelt. In der Kategorie 1 eGovernment supporting the Single Market konnte sich das EU-OPA (European Order for Payment Application) Projekt durchsetzen. Die Pro- jektpartner kommen aus Österreich und Deutschland, das Projektziel war die Vereinfachung und Beschleunigung grenzüberschreitender Mahnverfahren. Das Projekt wur- de bereits umgesetzt und wird sehr erfolgreich eingesetzt.

In der Kategorie 2a eGovernment Empowering Cititzens konnte sich die innovative Lösung Genvej aus Dänemark durchsetzen. In Kategorie 2b eGovernment Empowe- ring Businesses siegte das italienische Beschaffungsportal

MEPA (The Public Administration eMarketplace). In Ka- tegorie 3 eGovernment Enabling Administrative Efficien- cy and Effectiveness wurde die portugiesische IT Lösung Multibanco ATM Network zum Sieger gekürt. Dabei wer- den Jagdlizenzen einfach über Bankomaten ausgestellt.

Den Publikumspreis gewann das SMS Information Sys- tem aus der Türkei.

Als Teil der Konferenz wurde auch das neue E-Govern- ment-EU-Ranking präsentiert. Die 8. Erhebung der „On- line-Verfügbarkeit der Dienstleistungen der öffentlichen Hand“ lieferte wieder interessante Ergebnisse. Beim In- dikator full online availability hat Österreich als einziges Land bereits 2007 100% erreicht. 2009 haben Malta, Por- tugal und Großbritannien aufgeschlossen und erreichen nun ebenfalls 100%. Deutschland liegt knapp über dem EU-Schnitt von 71%, die Schweiz abgeschlagen an letzter Stelle mit 30%. Es zeigt sich bei allen drei Ländern, dass es bei der Benutzerfreundlichkeit noch einiges an Aufhol- potential gibt. Hier schneiden Länder wie Großbritannien und Finnland deutlich besser ab. Beim neu eingeführtem Indikator eProcurement erreicht Deutschland 71%, Ös- terreich 62% und die Schweiz 41% (der EU-Schnitt liegt bei 56%).

Abschließend möchte ich noch besonders auf die ADV e-Government Konferenz hinweisen, die am 16. und 17.

Juni 2010 in Villach stattfinden wird. Weitere Informatio- nen finden Sie unter http://e-government.adv.at/2010

FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger Studiengang Public Management Fachhochschule Kärnten

Editorial

FH-Prof. Dr. Wolfgang EIXELSBERGER Fachhochschule Kärnten Studiengang Public Management

eGovernment Review veröffentlicht ausgewählte Artikel zu verschiedensten Aspekten von E-Government. Wenn Sie einen Artikel in eGovernment Review veröffentlichen wollen, senden Sie eine Kurzbeschreibung (zwischen 150 und 300 Worte) an w.eixelsberger@fh-kaernten.at.

Der eGovernment-Review-Beirat wird die eingereichten Artikel bewerten und selektierte zur Veröffentlichung freigeben. Einreichungen für die sechste Ausgabe werden bis zum 12. April 2010 angenommen.

aufruf beiträge

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eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010

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eGovernment-Review-Beirat

FH-Prof. Dr. Dietmar Brodel

Rektor der Fachhochschule Kärnten, Leiter Studienbereich Wirtschaft Fachhochschule Kärnten

FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger Professur aus Wirtschaftsinformatik Fachhochschule Kärnten

Dr. Peter Parycek, MSc

Zentrumsleiter Zentrum für E-Government Donau-Universität Krems

Lektor FH Kärnten

Prof. Dr. Reinhard Posch

Leiter des IAIK (Institute for Applied Information Processing and Communications) TU Graz

CIO des Bundes

Prof. DI. Dr. Reinhard Riedl

Leiter Kompetenzzentrum Public Management & E-Government Berner Fachhochschule

Prof. Dr. Jürgen Stember

Dekan Fachbereich Verwaltungswissenschaften Hochschule Harz

DI. Manfred Wundara CIO der Stadt Villach

Mitglied des Präsidiums des Fachausschusses für Informationstechnologie des Österreichischen Städtebundes

Leiter der Arbeitsgruppe Q-SKF der Plattform Digitales Österreich

Der Beirat wählt die zu erscheinenden Artikel aus, schlägt

Interviewpartner vor und gibt Input zur generellen Ausrichtung

von eGovernment Review.

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eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010

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Inhalt

Ausgabe Nr. 5 | Januar 2010

„Die Zukunft liegt in interoperablen Strukturen“ 6

Interview mit Dr. Arthur Winter (ehemaliger Sektionschef BMF)

E-Government in Dänemark 8

Wolfgang Eixelsberger (FH Kärnten)

eGovernment Konferenz 2010 10

Elektronische Rechnung an den Bund 12

Thomas Palmetzhofer (Bundesministerium f. Finanzen) I Ruth Eberhart (SAP Österreich)

Virtual Company Dossier: Ein neues E-Government Service 14

Silke Weiß I Natalie Egger I Josef Makolm (Bundesministerium f. Finanzen) I Jan Huntgeburth (Universität Mannheim)

Datenpointernetzwerk: Bürokratie weniger spürbar machen 16

Martin Brüggemeier I Sirko Schulz (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin)

Privatzustellung - Der elektronisch eingeschrieben Brief 18

Peter Reichstädter (Bundeskanzleram) I Arne Tauber (EGIZ)

E-Voting: Auswege aus einer festgefahrenen Debatte 20

Christian Paulsen (DFN-Cert Services GmbH Hamburg)

Können E-Government Gesetze den IT-Einsatz erfassen? 22

Sönke E. Schulz (Uni Kiel)

E-Government Tagungen, Konferenzen und Messen 24 E-Government Publikationen 26

fachartikel aktuelles ser vice

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Sie sind seit 40 Jahren mit den Themen Verwaltungsinfor- matik und E-Government verbunden. Welche großen Entwick- lungstendenzen haben diese Jahre geprägt?

Die Entwicklung der Verwaltungsinformatik wird durch drei große Phasen geprägt. Die erste Pha- se begann 1960 und war durch die Verwendung von Großrechnern und die nach innen Bezogenheit der Verwaltung gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass nur verwaltungsinterne Optimierungen getroffen wurden, jedoch keine externen Stakeholder in den Prozess mit- einbezogen wurden.

Die zweite Entwicklungsphase ist geprägt von Internet, PC und E-Government. Begonnen hat sie etwa 1995.

Sie zeichnet sich durch eine starke Ausrichtung nach außen aus. Dies durch die Implementierung von IKT- Anwendungen für Bürgerinnen, Bürger und Unterneh- men zur Erleichterung der Ausführung von staatlich auferlegten Verpflichtungen.

Die dritte Phase beschreibt die Zeit ab dem Jahr 2010, welche durch die Europäisierung der Verwaltung ge- prägt ist. Fokus ist beispielsweise die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Ein Schlüsselthema die- ser Phase ist die Schaffung von Interoperabilität auf semantischer, rechtlicher, organisatorischer und tech- nischer Ebene.

Sie sind einer der Väter von FinanzOnline. Der Aufbau eines ähnlich erfolgreichen E-Government Anwendungsbereiches wird kaum mehr möglich sein. In welchen Bereichen sehen Sie Beispiele, die ein ähnliches Potential haben?

FinanzOnline ist ein Service des Bundesministeriums für Finanzen, das bereits seit dem Jahr 2003 im Inter- net zur Verfügung steht. Dieser Service für Steuerzahler kann mit anderen Worten als „Finanzamt im Internet“

bezeichnet werden und ist eine E-Government Schnitt- stelle für Bürgerinnen, Bürger, Gemeinden und Un- ternehmen. In der Zwischenzeit haben sich schon fast 2,2 Mio. Teilnehmer für dieses E-Government Service angemeldet. Die Funktionen werden ständig an neue Anforderungen angepasst. Seit Ende 2009 beispiels- weise können Unternehmen mittels FinanzOnline die Umsatzsteuerrückerstattung aus allen EU-Staaten stel- len und Gemeinden auf die Bemessungsgrundlagen des Einheitswertes zugreifen.

Ähnliche Potentiale sehe ich in der Umsetzung des Un- ternehmensserviceportal (USP), das Unternehmen da- bei unterstützt, die gesetzlich begründeten Melde- und Informationsverpflichtungen zu erfüllen. Dies geschieht durch die Bereitstellung von Applikationen und Infor- mationen auf einem zentralen Portal, die heute jeweils auf unterschiedlichen Webseiten zur Verfügung stehen.

inter view

Dr. Arthur Winter, der ehemalige Sektionschef des Bundesministeriums für Finanzen, ist ein Promotor des österreichischen E-Government. Dr. Winter gestaltete die IT-Infrastruktur der Republik Österreich wesentlich und nachhal- tig mit und steht heute für die erfolgreiche Implementierung staatstragender Anwendungen in den Bereichen Bundeshaushalt, Bundespersonalmanagement und Finanzverwaltung. Dazu kommen maßgebliche Anwendungen für den Justiz- und Arbeitsmarktbereich. Ein besonderes Anliegen ist ihm die forschungs- und zeitnahe Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse, um die führende Position Österreichs im europäischen E-Government langfristig zu sichern. Durch seine Lehrtätigkeiten an der Donau Universität Krems und der WU Wien, bleibt er mit dem Thema E-Government auch weiterhin verbunden

6 |

„Die Zukunft liegt

in interoperablen Strukturen“

eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 aktuelle information

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Das USP in erster Version steht bereits seit dem 1. Jänner 2010 im Internet bereit. Das Bürgerserviceportal stellt ebenfalls Informationen und Applikationen auf einem zentralen Portal bereit. Zielgruppe dieses Serviceportals sind wie der Name schon sagt Bürgerinnen und Bürger.

Durch die Teilnahme am EU-Projekt PEPPOL (Pan European Public Procurement On-Line), das darauf abzielt, eine interoperable E-Procurement Pilot-Lösung unter Berücksichtigung der existierenden nationalen Infrastrukturen zu entwickeln, sichert sich Österreich Wettbewerbsvorteile. Die Vision des Projektes ist, dass jedes Unternehmen in der EU mit jeder öffentlichen eu- ropäischen Beschaffungsstelle den Beschaffungsprozess elektronisch abwickeln kann.

Derzeit wird wieder einmal eine Verwaltungsreform disku- tiert. Welche Rolle kann dabei E-Government spielen?

E-Government ist ein Key-Enabler der Verwaltungsre- form. Hierfür ist es von Vorteil, Shared Services für die ge- samte Verwaltung über Zuständigkeitsgrenzen hinweg zu identifizieren und bereitzustellen. Gebäudemanagement, eine mögliche Personalagentur, einheitliche Telefonie über IP und die Bundesrechenzentrum GmbH als staats- naher IT-Dienstleister sind nur einige Möglichkeiten der Auslagerung von Funktionen und Aufgabengebieten. Der Bundesclient, eine einheitliche Softwarebasis für Endbe- nutzer, ist eine Vorraussetzung für den effizienten Betrieb von Querschnittsanwendungen. Eine wichtige Rolle spielt weiters die Umsetzung eines zentralen Personenstandsre- gisters, das Zusammenspiel von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden und die Entwicklung zentraler Register- anwendungen. Zielführend ist ferner eine Geschäftspro- zessoptimierung über Organisationsgrenzen hinweg. Der optimale Einsatz und die Umsetzung von E-Government sind wesentliche Wegbereiter der Verwaltungsreform.

Österreich nimmt eine Spitzenposition beim Thema E-Govern- ment in Europa ein. Was sollte in den nächsten Jahren getan werden, um diese Position zu erhalten bzw. auszubauen?

In den nächsten Jahren wird politisches Committment vermehrt notwendig sein. Die erforderlichen Ressourcen zum Erhalt bzw. Ausbau der Spitzenposition Österreichs im Bereich E-Government müssen bereitgestellt wer- den. Vor allem jedoch muss E-Government weiterhin als wichtiges Thema angesehen und an der Entwicklung und

Optimierung von IKT-Anwendungen gearbeitet werden.

Verstärkt Wert gelegt wird in Österreich auf die Schaffung interoperabler Strukturen, um E-Government in Europa voranzutreiben.

Auf europäischer Ebene gibt es eine größere Anzahl an Pro- jekten, die die Länder Europas auch im Sinne der Verwaltung länderübergreifend zusammenführen sollen. Ein Beispiel ist die Einführung einer EU-weiten elektronischen Identität. Wel- che Schwerpunkte sehen Sie in diesem Umfeld?

Schwerpunkte sehe ich in der Europäisierung der Ver- waltung. Hierfür sollten einheitliche Standards innerhalb Europas geschaffen werden. Interoperabilität zwischen Staaten sollte gewährleistet werden, sowie E-Identity- Management für Bürgerinnen, Bürger und Unterneh- men. Auch hier möchte ich das EU-Projekt PEPPOL als Schwerpunkt erwähnen, da es zur konkreten Umsetzung von Interoperabilität in Europa im Bereich E-Procure- ment beiträgt.

Sie sind vor wenigen Monaten in Pension gegangen. In wel- cher Form bleiben Sie mit dem Thema E-Government verbun- den?

Vor kurzem habe ich Lehrtätigkeiten im Bereich E- Government und Verwaltungsinformatik an der Donau Universität in Krems und der Wirtschaftsuniversität in Wien aufgenommen. Des Weiteren halte ich einschlägige Vorträge zu E-Government Themen wie beispielsweise der elektronischen Zustellung, der EU-Dienstleistungs- richtlinie, Unternehmensserviceportal, etc. auf verschie- den Tagungen, Konferenzen und Veranstaltungen im praktischen und wissenschaftlichen Umfeld. Veröffent- licht werden diese Vorträge sowie weitere Beiträge zum Thema E-Government in wissenschaftlichen Publikatio- nen. n

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aktuelle information eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010

Das Interview wurde geführt von Wolfgang Eixelsberger.

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eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 aktuelle informationen

E-Government in…

Dänemark

Wolfgang Eixelsberger

serie

In der vorliegenden 5. Ausgabe von eGovernment Review fi nden Sie den 2. Beitrag in der Reihe E-Government in europäischen Ländern. Der erste Beitrag ist in der 3. Ausgabe erschienen und beschäftigte sich mit E-Government in Slowenien.

Dänemark hat in den vergangenen Jahren immer eine Spitzenposition bei E-Government-Rankings einge- nommen. Es gibt eine generelle Be- reitschaft der Politik, Verwaltung und der Bürger E-Government für Verwal- tungsvereinfachung, -transparenz und Kostenreduktion einzusetzen.

Die Verwaltungsgliederung Däne- marks besteht aus fünf Regionen und 98 Kommunen. Vor der Verwaltungs- reform von 2007 gab es noch 14 Regi- onen und 270 Kommunen. Die durch- schnittliche Anzahl von Einwohnern pro Kommune beträgt 52.000 (exkl.

Kopenhagen). Im Vergleich dazu le- ben in Österreich im Schnitt (exkl.

Wien) 2.850 Menschen in einer Ge-

meinde. Dänemark nimmt damit einen Spitzenwert in der Anzahl Einwohner pro Kommune ein (Platz 3 nach Großbritannien und Irland). Mit der Strukturreform wurde auch eine Verwaltungsreform umgesetzt. Einige Aufgaben wurden von den Regionen an die Kommunen abgegeben. Diese setzen nun beinahe alle bürgerbezo- genen Verwaltungsvorgänge um. Die Regionen sind für Krankenanstalten, Sozialangelegenheiten, Regionalent- wicklung und koordinative Angelegenheit z.B. den Tou- rismus betreff end zuständig.

Borger.dk

Borger.dk ist das zentrale Portal für Bürger in Dänemark.

Informationen und Formulare strukturiert nach Lebens- lagen werden angeboten. Borger.dk kann auch als perso- nalisierte Seite eingerichtet werden, in der persönliche Informationen (bezogen auf Steuern oder Wohnangele- genheiten) eingesehen werden können. In Zukunft wer-

den Daten aus dem Gesundheitsportal (sundhed.dk) auch über borger.dk ein- gesehen werden können (u.a. Übersicht über Medikamentverschreibungen und Spitalsaufenthalte).

Ziel ist, dass 2012 alle relevanten di- gitalen Selbstbedienungslösungen für Bürger vollständig in das Portal inte- griert sind. Das gilt im Wesentlichen auch für das zentrale Unternehmen- sportal (www.virk.dk). 2010 sollen 75% alle Berichte von Unternehmen an die Verwaltung in elektronischer Form übermittelt werden.

zentrale IT-Abwicklung der Kommunen 1972 entstand aus den IT-Abteilungen einiger Kommunen das Unternehmen KMD. KMD ist heute das größte dänische IT Unterneh- men mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von ca. 460 Mio. EUR. Die Servicierung von Kommunen ist nach wie vor die Kernaktivität des Unternehmens (ca.

70% des Umsatzes). Seit mehreren Jahren wird das auf SAP aufb auende und von KMD in Kooperation mit SAP entwickelte Soft wareprodukt KMD Opus in dänischen Kommunen eingesetzt. Es handelt sich dabei um ein zen- trales Soft waresystem für die kommunale Verwaltung, das auch eine Reihe von Fachanwendungen abdeckt.

Elektronische Rechnungslegung

2005 wurde gesetzlich festgelegt, dass die Rechnungsle- gung von Unternehmen an den öff entlichen Sektor nur noch in elektronischer Form möglich ist. Davon sind ca.

70% der dänischen Unternehmen betroff en. NemHandel ist der zentrale Infrastrukturanbieter in diesem Bereich.

Im Mai 2009 wurden beispielsweise 100.000 elektronische Fakten zu Dänemark:

Anzahl Einwohner (in Mio).: 5,5 Anzahl Einwohner pro km2: 129 Mitglied in der EU seit: 1973 Platzierung im EU E-Government Ranking 2009

(Full online availability)(1): 9 Platzierung im UN E-Government Readyness Index 2008(2): 2 Zentrales E-Government Portal:

http://www.borger.dk (kleine Teile des Portals sind in Englisch, Deutsch, Spanisch und Französisch verfügbar)

info

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aktuelle informationen eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010

Rechnungen über diese Infrastruktur von Unternehmen an die Verwaltung übermittelt. Damit sind enorme Ein- sparungen möglich, da einerseits Versandkosten wegfal- len und anderseits interne Kosten in den Unternehmen und der Verwaltung reduziert werden. Es existieren eine Reihe von Schnittstellen zu Fachanwendungen, die eine durchgängige elektronische Abwicklung der Rechnungs- legungsprozesse sicherstellen. Nachdem viele dänische Unternehmen diese Systeme einsetzen, führen diese Un- ternehmen die Rechnungslegungsprozesse mit anderen Unternehmen ebenfalls über diese Infrastruktur durch.

Die Infrastruktur wird derzeit weiterentwickelt um wei- tere Kommunikationsformen zu unterstützen (z.B. siche- rer und nachvollziehbarer Austausch von Dokumenten in elektronischer Form). In diesem Umfeld wird auch eine neue mobile digitale Signatur genannt. NemID soll ab Ende 2010 für alle Dänen zur Verfügung stehen und kann auch außerhalb von NemHandel eingesetzt werden.

NemHandel ist OpenSource und die Verantwortlichen erhoffen sich eine rasche Weiterverbreitung des Systems auch in andere europäische Länder.

Genvej

In der Nähe von Kopenhagen befindet sich die Kommune Gentofte. Die Verantwortlichen haben ein Bürgerportal namens Genvey entwickelt. Die Grundidee ist, dass sich Bürger nur bei einem System anmelden müssen und dann vollen Zugang zu möglichst vielen Daten und Servi- ces der öffentlichen Verwaltung haben. Es wird versucht möglichst viele Institutionen auch außerhalb der Verwal- tung einzubinden. Bürger haben mit Genvej die Mög- lichkeit für ihre Kinder schul- bzw. hortbezogene Daten einzusehen und zu bearbeiten (u.a. Schuleinschreibung, Krankmeldung der Kinder, Einverständniserklärung für

Exkursionen abgeben), Büchereiservices in Anspruch zu nehmen, Angebote der Gewerkschaft zu nutzen bzw. Ser- vices anzustoßen, den Hausarzt zu wechseln, Zahnarzt- zeiten zu vereinbaren und ein Erinnerungs-SMS zu erhal- ten. Das Portal wurde als beste e-Government Lösung für Bürger mit dem europäischen E-Government-Award im November 2009 ausgezeichnet. n

(1) European Commission Directorate General for Information Society and Media Smarter Faster, Better eGovernment - 8th eGovernment Benchmark Measurement - November 2009 URL: http://ec.europa.eu/information_society/eeurope/i2010/

docs/benchmarking/egov_benchmark_2009.pdf

(2) United Nations (2008): UN E-Government Survey 2008, From E-Government to Connected Governance.

URL: http://www.unpan.org/egovernment.asp (3) European Commission eGovernment Factsheets - eGovernment in Denmark November 2009, Edition 12.0, URL: http://www.epractice.eu/files/eGovernment%20in%20 DK%20-%20v12.0%20-%20Nov%202009.pdf (4) European Commission eGovernment Factsheets - eGovernment in Austria November 2009, Edition 12.0.

URL: http://www.epractice.eu/files/eGovernment%20in%20 AT%20-%20July%202009%20-%2012%200.pdf (5) European Commission eGovernment Factsheets - eGovernment in Germany November 2009, Edition 12.1 URL: http://www.epractice.eu/files/eGovernment%20in%20 DE%20-%20November%202009-12.1_1.pdf (6) European Commission eGovernment Factsheets - eGovernment in Switzerland November 2009, Edition 4.0 URL: http://www.epractice.eu/files/eGoverment%20Switzer- land%20v4.0%20November%2009_1.pdf

literatur

E-Government Schlüsselindikatoren 2008 (für die Schweiz liegen keine Daten vor (6)) Dänemark

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Österreich

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Deutschland

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Dänemark

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Österreich

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Deutschland

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Dänemark

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Österreich

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Deutschland

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Bürger, die elektronisch Informa- tion aus dem öffentlichen Bereich eingeholt haben.

Bürger, die elektronische Formulare aus dem öffentlichen Bereich befüllt und diese in elektronischer Form eingereicht haben.

Unternehmen, die elektronische Formulare aus dem öffentlichen Bereich befüllt und diese in elektronischer Form eingereicht haben.

31,1 % 36,2 % 41,3 %

10,5 % 13,6 % 27,4 %

45 %

59 % 65 %

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eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 aktuelle information

Veranstalter

Plattform „Digitales Österreich“

e-Government Länderarbeitsgruppe Österreichischer Gemeindebund Österreichischer Städtebund

Mitveranstalter

Forum e-Government der OCG

Kooperationspartner

Fachhochschule Kärnten

Organisation Arbeitsgemeinschaft für Datenverarbeitung (ADV)

http://e-government.adv.at/2010/

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aktuelle information eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010

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AUSGAnGSSITUATIOn FüR DEn EInSATz VOn ER>B

Aktuell werden jährlich ca. 1,2 Mio. Rechnungen an den Bund gestellt. Rund 5.000 Personen kommen im Bund bei der Erfassung, Prüfung und Genehmigung mit Eingangs- rechnungen in Berührung. Durch das Online-Verfahren für die Einbringung und einen papierlosen Workflow ge- stützten Prozess für die Prüfung und Bearbeitung wird mit einem Einsparungspotenzial von durchschnittlich neun Minuten pro Rechnung gerechnet. Zusätzlich ist auch eine Einsparung an Manipulations- und Versand- kosten bundintern und beim Lieferanten (mind. 0,75 EUR Material, drei Minuten Bearbeitungszeit) und ein Einsparungseffekt bei Lagerkosten und –administration (Annahme: 1,50 EUR/Beleg) zu erwarten.

Die EU verfolgt mit mehreren Projekten innerhalb des Projektes PEPPOL das Ziel, den gesamten Beschaffungs- prozess elektronisch zu unterstützen. Die Konzeption der Rechnungseinbringung über ER>B berücksichtigt bereits diese internationale Komponente.

Die Haushaltsverrechnung des Bundes (HV) wird im HV-System mit SAP abgebildet. Bestellungen im eShop der Bundesbeschaffungs Ges.m.b.H. (BBG) werden durch eine Anbindung an das HV-System unterstützt.

Eingangsrechnungsprozesse können derzeit mit ELAK, mit Papier oder mittels Scanworkflow gestartet werden.

Durch den Einsatz von SAP Records Management wird eine Harmonisierung der Abläufe der Bestellung und der Rechnungsbearbeitung herbeigeführt.

AnFORDERUnGSKOnzEPT UnD AUSWAHL MITTELS SHOWCASE Eingangs wurde ein Gesamtkonzept für die Anlieferung und Verarbeitung von elektronischen Eingangsrechnun- gen (Best-Practice–Prozesse und technische Umsetzungs- erfordernisse) im HV-System mit SAP erstellt. Dabei wurden besonders die bereits bestehenden HV-Prozesse und Workflow-Szenarien berücksichtigt. Im Rahmen der Erstellung eines Showcases für den Geschäftsfall Ein- gangsrechnungsbearbeitung wurden vorab verschiedene Softwarepakete evaluiert.

Gefordert war, nicht nur alle relevanten technischen, sondern auch die organisatori- schen und rechtlichen Fragestellungen zur E-Rechnung zu klären. Oberste Maxime war, den Schnittstellenaufwand so gering wie möglich zu halten und allen Endan- wendern eine einfache und übersichtliche Oberfläche zu bieten. Insbesondere die

„Nicht-SAP-User“ waren in den elektroni- schen Workflow-gesteuerten Prozess der Rechnungsprüfung einzubinden.

Durch Hochladen einer Rechnungsdatei oder über die Erfassung in einem online an- gebotenen Formular kann die Rechnung ein- gebracht werden. In weiterer Folge soll eine

abstract

ER>B ist ein Verfahren, mit dem Unternehmen strukturierte, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) an Bundesdienststellen einbringen können. Dadurch wird vor allem eine Senkung der Kosten und Bearbeitungszeiten bei den Unternehmen und beim Bund ermöglicht.

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Elektronische Rechnung an den BUND (ER>B)

Thomas Palmetzhofer I Ruth Eberhart

eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 fachartikel

Abb. 1: Gesamtprozess für Papierrechnungen u. die neue E-Rechnung

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Einbringung mittels Webservice angeboten werden. In der ER>B-Anwendung wird auf technische Grunderfordernis- se geprüft. Die E-Rechnung muss im Format ebInterface – das Format der Austria Pro – angeliefert werden.

Bei der weiteren Verarbeitung der E-Rechnung im HV-System wird zunächst ein Image der Rechnung er- zeugt und archiviert. Mit den Daten der im HV-System gespeicherten Bestellung und der E-Rechnung wird ein vorerfasster Rechnungsbeleg generiert und an die betref- fende Organisationseinheit übermittelt.

Der Empfang und die Aufbereitung der Rechnungsdaten wird in SAP NetWeaver Process Integration 7.1 erledigt.

Die Einstellungen betrafen u.a. semantische Prüfungen, Konvertierungen, Zielsystemermittlung, Datenübertra- gung und Datenflusskontrolle.

Der nächste Schritt nach der Aufbereitung der E-Rech- nung ist die Prüfung durch die Sachbearbeiter. Im HV- System mit SAP ist ein direkter Zugriff auf das archivierte Image (elektronisches Bild der Rechnung) sowohl über den Vorgang im SAP Records Management als auch über den HV-Beleg möglich. Die Weiterleitung zur Prüfung, Freigabe und Buchung des Belegs erfolgt Workflow-ge- stützt in SAP Records Management.

BUnDESMASTER

ER>B ist als geschlossene Serviceplattform konzipiert und bis Oktober 2009 wurde der Bundesmaster imple- mentiert. Mitte November 2009 wurde der Pilotbetrieb im Rechnungshof, im Finanzamt für den 1. und 23. Be- zirk und im Landesschulrat für Salzburg mit einzelnen Pilotlieferanten eingeleitet. Als Pilotportal dient www.fi- nanzonline.gv.at. Im Jahr 2010 wird ein Rollout des Bun- desmasters an alle Dienststellen gestartet. Mit der Fertig- stellung des bundesweiten Unternehmensserviceportals (USP) und der Einbindung von ER>B soll die flächende- ckende Verbreitung der Funktionen unterstützt werden.

Im Formularbereich können die Rechnungsdaten direkt erfasst und übermittelt werden. Die Formulareingabe ist dann von Vorteil, wenn es dem Rechnungsleger nicht möglich ist, in seinem System ein XML-Dokument zu erzeugen oder Lieferanten nur vereinzelt Rechnungen an Dienststellen des Bundes legen. In diesem Prozess kann eine Kopie der versandten Rechnung (PDF-Format) für die eigenen Unterlagen beim Rechnungsersteller gespeichert werden.

Im Upload-Bereich können Rechnungsleger selbst er- stellte XML-Dokumente hochladen und so ihre E-Rech- nungen an den Bund einbringen.

Damit diese vom System angenommen werden können, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein:

• Format des Dokuments: ebInterface (XML-Format)

• Inhalte wie Absender, Empfängerdienststelle, Liefer- antennummer, Bestellnummer, Buchungskreis etc.

Einige der Kriterien werden sofort geprüft. Im Fehlerfall wird der Rechnungsersteller im Onlinedialog darüber in- formiert. Die elektronische Rechnung kann während des Hochladens und danach nicht mehr verändert werden.

Treten bei der Aufbereitung der E-Rechnung Fehler auf (z.B. Rechnung nicht zuordenbar), wird der Rechnungs- leger in einer E-Mail informiert.

Fazit

ER>B mit SAP Process Integration und SAP Recordsma- nagement leistet einen wesentlichen Beitrag zur Quali- tätsverbesserung im Zuge der Rechnungsbearbeitung.

Besonders die elektronische Unterstützung der Rech- nungskontierung und -freigabe, der einfachen Einschau auf die Rechnungsdaten und die rasche Bearbeitung von Rechnungen mittels Workflowunterstützung, ohne Ein- griff in die bestehenden Lösungen tragen zur Effizienz- steigerung bei.

Die elektronische Anlieferung und die kürzere Bearbei- tungszeit der Rechnung ermöglichen eine Konzentration auf das Kerngeschäft. Mit ER>B lassen sich durch die Reduktion von Manipulationskosten und von Versand- kosten Einsparungseffekte lukrieren. Die IT-unterstützte Rechnungsbearbeitung reduziert die Durchlaufzeit durch schlankere Prozesse sowie durch Wegfall der Transport- wege und –zeiten. Durch die Vermeidung von Medien- brüchen und die automatische Weiterbearbeitung wer- den Eingabefehler reduziert.

Schließlich gilt es den positiven Effekt auf die Umwelt durch weniger Papierverbrauch und geringeren Trans- portaufwand zu erwähnen. n

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fachartikel eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010

Thomas PALMETZHOFER Bundesministerium für Finanzen Abt. V/3 Cheforganisator thomas.palmetzhofer@

bmf.gv.at

Dr. Ruth EBERHART SAP Österreich Customer Advisor ruth.eberhard@sap.com

Abb. 2: Prozessschritte bei der Rechnungseinlieferung (1) Informationen zur elektronischen Rechnungslegung:

http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/5280/Desk- topDefault.aspx?tabid=5280

(2) Österreichische Arbeitspakete innerhalb von Peppol:

http://www.peppol.eu/National_Information/austria (3) Der Österreichische Rechnungsstandard:

www.ebinterface.at

(4) Beispiele für SAP Lösungen zur Erstellung von E-Rechnungen

http://de.sap.info/e-billing-auf-dem-vormarsch/907 http://www.rit.at/index.php/prozesse.html http://de.sap.info/stadt-wandel-wien-sap-soft- ware/11391

http://www.frontworx.at/page.asp/-/42.htm

literatur

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Virtual Company Dossier:

Ein neues E-Government-Service

Silke Weiß I Natalie Egger I Jan Huntgeburth I Josef Makolm

Die Umsetzung des Virtual Company Dossiers in Österreich stärkt nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen bei der Teilnahme an transeuropäischen Vergabeverfahren. Die österreichische VCD-Anwendung ist ein voll- ständig IT-gestütztes System, das alle für die Teilnahme an einem Vergabeverfahren notwendigen Nachweise erkennt und in einem europaweit einheitlichen elektronischen Format zusammenfasst. Gerade in wirtschaftlich weniger guten Zeiten, können Unternehmen so neue Absatzmärkte mit einem minimalen Aufwand erschließen.

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PEPPOL. Das EU-Projekt „PEPPOL - Pan-European Pu- blic Procurement On-Line“ (1) wurde mit dem Ziel ge- startet, interoperable elektronische Beschaffungsverfah- ren in Europa zu pilotieren. Dabei wird die Pilotlösung auf existierende nationale Beschaffungssysteme aufset- zen und im Ergebnis Standards für den Datenaustausch zwischen ausschreibender Stelle und Bewerber während des gesamten Beschaffungsprozesses festlegen.

Im Rahmen des PEPPOL-Arbeitspaketes Virtual Com- pany Dossier (VCD) wird ein komplexes elektronisches Regelwerk geschaffen, das die gegenseitige Anerkennung von Eignungsnachweisen in Europa für öffentliche Ver- gabeverfahren abbildet und einen Standard für den elek- tronischen Austausch von Eignungsnachweisen festlegt.

Ausgangssituation. Bewerber und Bieter in öffentlichen Vergabeverfahren müssen zum Nachweis ihrer Eignung bzw. Qualifikation Informationen und Dokumente be- reitstellen, die von ausschreibenden Stellen gegen die jeweiligen Vergaberichtlinien geprüft werden müssen.

Dies gilt auch für österreichische Unternehmen, die an einem Vergabeverfahren teilnehmen wollen, das in ei- nem anderen europäischen Mitgliedsstaat ausgeschrie- ben wurde. Derzeit wird die Teilnahme an transeuropä- ischen Vergabeverfahren dahingehend erschwert, dass keine verbindlichen expliziten Regeln existieren, welche Eignungsnachweise durch ein europäisches Unterneh- men beigebracht werden müssen, um an einem Vergabe- verfahren in einem anderen EU-Mitgliedsstaat teilneh- men zu können.

Was ist ein VCD? Ein Virtual Company Dossier ist die Summe der Nachweise, die ein Bewerber im Zuge ei- nes Vergabeverfahrens zum Beweis seiner Qualifikation erbringen muss. Das VCD ist weiters eine IT-Anwen-

dung, die es einem Bewerber ermöglicht, diese Nach- weise – einem Regelwerk folgend – zu einem elektroni- schen Sammel-Container zusammenzustellen. Das VCD unterstützt die europaweiten öffentlichen elektronischen Beschaffungsprozesse und berücksichtigt dabei nicht nur die Komplexität des rechtlichen Regelwerks, son- dern auch die rechtliche Struktur eines Bewerbers (z.B.

natürliche oder juristische Person, Arbeitsgemeinschaft, Subunternehmer-Struktur usw.).

Herausforderungen. Zur Implementierung einer euro- paweiten Pilotlösung, muss der öffentliche Sektor sich vielen Herausforderungen stellen. Herausforderungen sind beispielsweise die organisatorische, technische und semantische Komplexität, rechtliche Fragestellungen, Sprachbarrieren, finanzielle Konsequenzen und poli- tische Überlegungen. Die Realisierung europaweiter Interoperabilität wird als Schlüsselfaktor zur Bewälti- gung dieser Herausforderungen angesehen. Aufgrund der großen Heterogenität der verschiedenen Aspekte, müssen Standards und ein gemeinsames Vokabular entwickelt werden. Bei der Lösung müssen, neben ver- schiedenen nationalen technischen Infrastruktur-Kon- stellationen, institutionelle und rechtliche Unterschiede berücksichtigt werden. Die VCD-Pilotanwendung muss diese Unterschiede auf europäischer Ebene bewältigen können. Das VCD soll fähig sein, den Anforderungen der öffentlichen Auftraggeber gerecht zu werden, um die Eignung der Bieter hinsichtlich bestimmter Kri- terien nachzuweisen, bei gleichzeitiger Verringerung der Beweislast für die Bieter auf transnationaler Ebene.

Vision der österreichischen VCD-Implementierung. Das ös- terreichische VCD-Implementierungsprojekt (2) stellt ein IT-System bereit, welches nicht nur den Bieter bei

eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 fachartikel

abstract

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der Entscheidung unterstützt, welche Nachweise und Metadaten er für die Bewerbung für ein öffentliches Vergabeverfahren in Österreich oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat bereitstellen muss. Die österreichi- sche Lösung fügt auch automatisch die Nachweise und Metadaten zu einem elektronischen VCD-Paket zusam- men. Der VCD-Pilot wird in der Lage sein, die (IT-)Ser- vices auszuwählen und anzustoßen, die die benötigten Daten bereitstellen, die notwendigen Prozesse effizient zu orchestrieren, die Ergebnisse zu sammeln und in ein VCD-Paket zu packen, unter Beachtung eines internati- onal vereinbarten semantischen Schemas.

Das PEPPOL-VCD-Regelwerk. Es besteht aus definierten Regeln, die die zutreffenden Rechtsvorschriften abbil- den. Dieses Regelwerk wird in einer Ontologie hinter- legt. Das Regelwerk ist in drei Schichten aufgebaut:

In der

Upper-Level Ontologie werden einerseits die grundsätzlichen Konzepte definiert, die für den europäischen Teil der Ontologie benötigt werden und andererseits jene Konzepte, wie beispielsweise Nachweise, Kriterien, Services, Bewerber etc., die in allen nationalen Ontologien verwendet werden.

Das

europäische Regelwerk dient zur Modellierung der EU-Rechtsmaterie (EU-Richtlinie 2004/18/

EC, Artikel 45, 46, 47, 48, 49 und 50). Modelliert werden die einschlägigen EU-Kriterien, die auf EU- Ebene definiert sind oder die notwendig sind, um das Mapping zwischen den EU-Kriterien und den nationalen Kriterien zu ermöglichen. Weiters sind im europäischen Regelwerk die in der EU mögli- chen Bieterstrukturen modelliert.

In den

nationalen Ontologien (je EU-Mitgliedstaat bzw. Region existiert eine Teil-Ontologie, die auch als Domänen-Ontologie bezeichnet wird) werden die nationalen Zusammenhänge und deren Map- ping in Richtung EU modelliert. Sie beschreiben somit, welche nationalen Kriterien – bezogen auf EU-Kriterien – zu erfüllen sind und welche Nach- weise (Dokumente und Informationen) Bewerber und Bieter zum Nachweis ihrer Eignung bzw. Qua- lifikation in Bezug auf diese nationalen Kriterien beibringen müssen.

Durch das PEPPOL-VCD-Regelwerk wird erstmalig Recht in einer Ontologie modelliert, um von einem

„Reasoner“ im Rahmen einer von Endanwendern zu bedienenden IT-Anwendung abgearbeitet zu werden.

Durch die Implementierung mit Hilfe semantischer Technologien, wird somit die gegenseitige EU-weite Anerkennung von Qualifikationsdokumenten unter- stützt.

Die deutsche, italienische und norwegische Ontologie wurde bereits modelliert, an der französischen und ös- terreichischen wird derzeit gearbeitet und die weiteren Ontologien werden im 1. Quartal 2010 implementiert.

Die osSso-Maschine (one stop Semantic service orchestrati- on).Eine Möglichkeit, wie das VCD-Service umgesetzt werden kann, basiert auf der Idee einer semantisch angereicherten serviceorientierten Architektur, kurz SSOA. In einer semantischen SOA werden zusätzlich se- mantisch angereicherte Metadaten-Beschreibungen für jedes Service bereitgestellt, sodass jedes Service Men- schen- und Maschinen-interpretierbar, d.h. Menschen- und Maschinen-verstehbar ist. Auf diese Weise können Services automatisch orchestriert werden.

Das Herz der österreichischen VCD-Implementierung, osSso, setzt die Idee einer semantischen SOA um. Die osSso-Maschine agiert basierend auf der Ontologie, die die nationalen und internationalen Regelwerke abbildet.

Alle Services stellen eine semantische Beschreibung be- züglich der rechtlichen Ontologie über ihre benötigten Input-Daten und die erwartbaren Output-Daten bereit.

Die Aufgaben der osSso-Maschine sind, die im Einzel- fall zutreffenden Kriterien und erforderlichen Nachweise zu bestimmen, um geeignete Services aufzufinden und schließlich Service-Ketten dynamisch zusammenzustel- len, die von der VCD-Execution-Engine abgearbeitet werden, um diese Nachweise von den ausstellenden Ser- vices zu sammeln.

Der osSso-Ansatz vermeidet programmtechnisch vor- definierte Regeln und Ausführungsprozesse und damit eine starre Implementierung der Regeln in einem Sour- ce-Code. Dies macht den osSso-Ansatz flexibel hinsicht- lich Änderungen der rechtlichen Regeln oder der Ein- führung von neuen Services. Von jedem Bieter spezifisch benötigte Nachweise werden “on-the-fly” bestimmt und die beste Service-Kette, beispielsweise betreffend Kosten oder Zeit, bereitgestellt.

Ausblick. Die Umsetzung des VCD verfolgt das Ziel durch die frühzeitige Implementierung elektronischer Verfahren der österreichischen Wirtschaft einen Wett- bewerbsvorteil zu sichern. Der Aufwand im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens, soll sowohl für die österreichischen Unternehmen, als auch für die aus- schreibenden Stellen deutlich reduziert werden. Gerade im Hinblick auf die Prinzipen der Nichtdiskriminierung von Unternehmen bei der Erbringung der Eignungs- nachweise und die Transparenz öffentlicher Vergabe- verfahren besteht für die öffentlichen Verwaltungen in Europa dringender Handlungsbedarf. n

(1) Informationen über das PEPPOL-Projekt finden Sie unter: www.peppol.eu

(2) Detaillierte Informationen über die österreichische VDC-Implementierung finden Sie auf der E-Government- Stakeholder-Beteiligungsplattform egosta:

www.egosta.at

literatur

fachartikel eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010

Mag. (FH) Natalie EGGER Bundesministerium für Finanzen Projektassistentin natalie.egger@bmf.gv.at

Jan HUNTGEBURTH Universität Mannheim Famulant jan@huntgeburth.net Dipl.-Inform.Wirt Silke WEIß

Bundesministerium für Finanzen Organisatorin silke.weiss@bmf.gv.at

Min.-Rat Josef MAKOLM Bundesministerium für Finanzen Abteilungsleiter – IT-Prüf- und Kontrollstelle josef.makolm@bmf.gv.at

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Strategische Perspektive. Das Streben nach monetär messbarer Entbürokratisierung zur Entlastung der Wirt- schaft hat in der Vergangenheit den politischen Blick in Deutschland oft zu sehr auf Deregulierung und bessere Rechtsetzung verengt. Bürokratie verursacht jedoch auch subjektive, nicht monetär messbare Belästigungen. Strate- gisch vernachlässigt werden die Möglichkeiten, Bürokra- tieabbau durch eine Modernisierung und Optimierung des Verwaltungsvollzugs zu erreichen. So werden durch die Integration von Prozessen öffentliche Leistungsnetz- werke möglich, in denen öffentliche Leistungen von mehreren Partnern kooperativ erstellt und abgegeben werden. Um die redundante Speicherung der Daten in diesen öffentlichen Leistungsnetzwerken zu vermeiden, die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger nicht mehrfach mit der Abfrage identischer Informationen zu belasten und Möglichkeiten des „No-Stop-Government“

(z. B. durch proaktive Leistungsangebote) zu schaffen, muss mit der Prozessintegration auch die Informations- integration einhergehen. Für ein umfassendes Informa- tion Sharing über Organisationsgrenzen hinweg bedarf es jedoch noch einer entsprechenden Infrastruktur.

Datenpointernetzwerk: Infrastruktur der vernetzt arbeitenden Verwaltung. In dem vom Deutschen Bundesministerium des Innern geförderten Forschungsprojekt „Prozessket- ten zwischen Wirtschaft und Verwaltung (Los 3)“ wurde hierfür das Konzept des Datenpointernetzwerkes (DPN) entwickelt. (1) Dieses Konzept sieht die zentrale Refe- renzierung der dezentral in den angeschlossenen Ver- waltungen gespeicherten Datenbestände vor. Benötigt eine Verwaltung Datensätze, die sie nicht selbst gespei- chert hat, können diese automatisiert über das DPN von der jeweiligen originären Speicherstelle unmittelbar in

die Fachanwendungen der abfragenden Stelle eingelesen werden. Ein strenges Berechtigungsregime verhindert unerlaubte Zugriffe und Verknüpfungen von Daten.

Ein weiteres, komplementäres Konzept des Los 3-For- schungskonsortiums um das Fraunhofer Institut IESE beschreibt, wie Unternehmen mit einem regelbasierten Informationssystem („FRESKO-Prozessor“) ihren Mel- depflichten gegenüber öffentlichen Stellen effizient nach- kommen können. Die gelieferten Daten werden im DPN in der Regel nur an genau einer Stelle – der originären Speicherstelle – gespeichert. In der Kombination beider Konzepte ist vorgesehen, dass der Versand der Referen- zierungsmeldung an das DPN durch den FRESKO-Pro- zessor des jeweiligen Unternehmens erfolgt (siehe Abb.).

Bei einer isolierten Realisierung des DPN kann diese Funktion aber auch jeweils von der Verwaltung vorge- nommen werden, die für die dauerhafte Speicherung der Daten verantwortlich ist. Diese originäre Speicherstelle ist für die Qualitätssicherung verantwortlich und hält die Daten für andere Netzwerkpartner zum Abruf über das DPN verfügbar, sofern dort die dafür notwendige Be-

abstract

Ein besser organisierter und vernetzter Verwaltungsvollzug kann erheblich zu einem Bürokratieabbau beitragen, der auch den öffentlichen Verwaltungen selbst Nutzen bringt. In diesem Beitrag stellen wir das Konzept des Datenpointer- netzwerks (DPN) vor. Es beschreibt eine leistungsfähige und datenschutzgerechte Infrastruktur für die vernetzt arbei- tende Verwaltung. Das DPN lässt die Bürokratie durch eine intelligente Referenzierung und organisationsübergreifende Nutzung von Daten weniger spürbar werden.

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Datenpointernetzwerk:

Bürokratie durch vernetztes Arbeiten weniger spürbar machen

Martin Brüggemeier I Sirko Schulz

eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 fachartikel

Abb.: Grundkonzept des Datenpointernetzwerkes

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rechtigung hinterlegt ist. Zur originären Speicherstelle für bestimmte Daten wird grundsätzlich eine der Behör- den erklärt, die die Information vom Informationslie- feranten empfängt. Sie dekomponiert die empfangenen Informationen nach der Bearbeitung und speichert die Daten in der definierten Granularität.

Weniger spürbare Bürokratie und Potenzial für no-Stop- Government. Bislang gilt das One-Stop-Government als das ultimative Leitbild einer kundenfreundlichen Ver- waltung. Das DPN bietet darüber hinausgehend die Option zur Realisierung von No-Stop-Government- Lösungen, (2) und von Schritten in die Richtung einer

„unspürbaren“ Verwaltung. (3) Mit den vorhandenen Informationen könnten vorausgefüllte Formulare zur Verfügung gestellt werden. Wo immer dies zur Effek- tivierung politischer Programme sinnvoll erscheint, könnten potenziell Begünstigten proaktiv Angebote zur Gewährung von Leistungen unterbreitet werden, für die sie die Voraussetzungen erfüllen, ohne dass eine explizite Antragstellung notwendig wäre. Als „Kuppel- produkt“ könnten aus den an unterschiedlichen Stellen gespeicherten und referenzierten Informationen ohne gesonderte Erhebung und in hoher Qualität Statistiken flexibel erstellt und deren Ergebnisse schnell ausgewertet werden. (4)

Datenschutz durch Transparenz. Neben dem Verzicht auf eine Zusammenführung der Daten in einer zentralen Datenbank („dezentrale Zentralisierung“) kann dem Datenschutz in weiterer Hinsicht Rechnung getragen werden: Das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger würde gestärkt, indem sie über ein Frontend Einsicht in die über sie gespeicher- ten Daten, die Zugriffe und Verwendungen nehmen und selbst durch Änderungshinweise zu einer höheren Da- tenqualität beitragen könnten („Datenschutz 2.0“). Die dadurch entstehende Transparenz kann zusätzlich als Grundlage einer aufgabenkritischen Überprüfung beste- hender Übermittlungsbefugnisse und -notwendigkeiten dienen. Zudem fördert das Konzept die Datensparsam- keit, wenn identische Informationen nicht mehrfach ge- speichert werden und wenn weniger Informationen ab- gefragt werden, die durch eine intelligente Verknüpfung vorhandener Daten bereits verfügbar sind („Die Verwal- tung fragt nicht, was sie schon weiß“). Allerdings wäre eine solche Lösung aufgrund des Zweckbindungsgebots in Deutschland ohne gesetzliche Änderungen wohl nur im Sozialversicherungsbereich und bei nicht personen- bezogenen Daten zulässig.

Perspektiven der weiteren Entwicklung. Ein wirksamer Bü- rokratieabbau, der nicht nur auf eine Kostenüberwälzung auf die Verwaltung hinauslaufen und sich auch nicht in einzelwirtschaftlich kaum spürbaren Entlastungseffekten bei den Adressaten erschöpfen soll, muss das Gesamt- system betrachten. Das DPN könnte zur Entstehung ei- ner innovativen E-Government-Infrastruktur für die vernetzt arbeitende öffentliche Verwaltung der Zukunft beitragen und neue Formen der Arbeitsteilung ermög- lichen. Ein in verschiedener Hinsicht ähnliches Grund- konzept besteht im Übrigen bereits seit einigen Jahren im belgischen Sozialversicherungssystem („CBSS“) den Praxistest (5) und wird aktuell im österreichischen Ge- sundheitswesen realisiert (Projekt „ELGA“). (6) Sowohl in konzeptioneller, rechtlicher und organisatori- scher Hinsicht aber auch in den Bereichen Technik und IT-Sicherheit sind jedoch noch zahlreiche Fragen offen.

Die Erschließung der hier skizzierten Modernisierungs- potenziale erfordert insofern noch weitere interdiszip- linäre Forschungs- und Entwicklungsarbeit zur Detail- lierung des Konzeptes. Der zu erwartende Nutzen des DPN für die Verwaltung und ihre Kunden lässt solche Anstrengungen indes gerechtfertigt erscheinen. n

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fachartikel eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010

(1) Autorenteam Los 3 (2009): Entwicklung von Pro- zessketten zwischen Wirtschaft und Verwaltung http://www.f3.htw-berlin.de/Professoren/Brueggemeier/

pdf/IMPA_PK_MachbarkeitsstudieLos3Final090330.pdf (2) Lenk, K. (2006): Ziel: No-Stop-Verwaltung.

In: move – Moderne Verwaltung. Heft 2, 4. Jg.

(3) Klages, H. (2006): Wie lässt sich Bürokratie „un- spürbar“ machen?

In: Verwaltung & Management. Heft 1, 12. Jg.

(4) Lenk, K. (2008): Abbau von Verwaltungslasten jenseits des Standardkostenmodells: besser organi- sierter und vernetzter Verwaltungsvollzug.

In: P. Biwald, E. Dearing, T. Weninger (Hg.): Innovation im öffentlichen Sektor. Festschrift für Helfried Bauer. NWF, Wien, Graz

(5) Brüggemeier, M. et al. (2006): Organisatorische Ge- staltungspotenziale durch Electronic Government.

sigma, Berlin

(6) IBM (2006): Machbarkeitsstudie Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) im österreichischen Gesundheitswesen. http://www.arge-elga.at/m/Mach- barkeitsstudie_ELGA.PDF

literatur

Prof. Dr. Martin BRÜGGEMEIER Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin Professor für Betriebswirtschaft und Public Management martin.brueggemeier@htw- berlin.de

Dipl.-Kfm. (FH) Sirko SCHULZ Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin Wissenschaftlicher Mitarbeiter schulzsi@htw-berlin.de

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Elektronische Post, sprich Elektronische Zustellung ist nicht unbedingt mit E-Mail gleichzusetzen. E-Mail ist ein gebräuchliches Kommunikationsmittel in privatwirtschaft- lichen Geschäftsprozessen. Auf den herkömmlichen Brief- verkehr bezogen kann eine E-Mail noch am ehesten mit dem Senden einer Postkarte verglichen werden, da dieses Medium in seiner Grundform keinerlei sicherheitsrelevante Aspekte aufweisen kann. Eine E-Mail ist zwar kostengüns- tiger als ein herkömmlicher Brief, kann jedoch keinesfalls mit einer qualitätsvollen und nachweislichen Zusendung verglichen werden. Im Vergleich zur konventionellen Aus- prägung eines eingeschriebenen Briefes fehlen essentielle Eigenschaften wie Nicht-Abstreitbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Identitätsfeststellung.

Der Trend hin zu elektronischer Kommunikation fin- det bereits seit Jahren Einzug in Geschäftsprozessen.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Rund-um-die-Uhr- Verfügbarkeit, Zeit- und Kostenersparnis, reduzierter Papierverbrauch, Effizienz, Zugänglichkeit und Medien- bruchfreiheit bzw. Wiederverwendbarkeit und einfachere Weiterverarbeitung. Genau wie im Briefverkehr, besteht auch bei der elektronischen Kommunikation ein verstärk- ter Bedarf an einer sicheren, zuverlässigen und nachweis- lichen Nachrichtenübertragung für kritische Dokumente wie bspw. Verträge, Polizzen, Urkunden oder Angebote.

In Österreich werden beispielsweise rund 1 Mio. Briefe mit der Qualität Einschreiben im privaten Bereich ver- sendet (B2X, C2X). In mehreren Ländern wurde diesem Umstand mit der Einführung von qualifizierten elekt- ronischen Zustellsystemen bereits Rechnung getragen.

Prominente Beispiele sind die Systeme der belgischen Certipost, der italienischen Posta Elettronica Certificata (PEC), das slowenische Secure Mailbox (moja.posta.si), die deutsche virtuelle Poststelle und das in 2010 in Be- trieb gehende DE-Mail System.

Im öffentlichen Sektor hat Österreich bereits in einer frü- hen Phase Vorkehrungen für die Einrichtung eines Diens- tes getroffen, der in Einklang mit staatlichen Rechtsvor- schriften die Zustellung von Einschreibsendungen im Rahmen von Verwaltungsverfahren ermöglicht. (1) Den Rechtsrahmen für dieses System bilden die Novellierungen des Zustellgesetzes 2004 sowie 2008. Im Rahmen dessen wurde ein Pendant zum konventionellen RSa- bzw. RSb- Brief im elektronischen Geschäftsverkehr geschaffen, der allen österreichischen Verwaltungsbehörden die Zustel- lung von behördlichen Schriftstücken ermöglicht. Neben Medienbruchfreiheit und Verfügbarkeit, verspricht das Sys- tem auch eine wesentliche Reduktion von Ressourcen und Kosten, sowohl seitens der Sender als auch der Empfänger.

Bspw. versenden allein das Finanz- und Justizministerium rund 44 Mio. Schriftstücke pro Jahr, wobei der Großteil der RSa-Rückschein-Sendungen von der Justiz erzeugt wird.

Der nachweislichen elektronischen Zustellung wird durch eine qualitative Identifizierung und Authentifizierung des Empfängers Rechnung getragen. Diese Kriterien erfüllt die österreichische Bürgerkarte (www.buergerkarte.at). Zusätz- lich zur herkömmlichen Ausprägung in Form einer Chip- karte (bspw. eCard, Bankomatkarte), wird seit kurzem auch die sog. Mobile Signatur (2) kostenfrei angeboten, welche die Bürgerkartenfunktionalität ähnlich dem Online-Ban- king mittels Auslösen einer mobilen TAN ermöglicht.

Um die Synergien zwischen öffentlichen und privatem Sek- tor, sowie den ökonomischen Nutzen des Systems zu maxi- mieren, wurde die Nutzung der behördlichen Zustellinfra- struktur auch für die nachweisliche Zusendung im Auftrag von Privaten (im weiteren Privatzustellung gennant) er- möglicht. Durch diese Erweiterung haben auch private Sen- der österreichweit erstmalig die Möglichkeit, elektronische Schriftstücke mit der Qualität eines eingeschriebenen Brie- fes (sowie Rückschein) zu versenden. Die rechtliche Basis

abstract

In privatwirtschaftlichen Geschäftsprozessen ist die nachweisliche Zusendung von Dokumenten seit jeher ein kosten- und ressourcenintensiver Vorgang. Besonders in ihrer konventionellen Ausprägung, nämlich in Form eines eingeschrie- benen Briefes, ist eine nachweisliche Zusendung sowohl aus der Perspektive der manuellen Vorbereitung und Bearbei- tung, als auch aus Sicht des Entgelts für das Produkt „Einschreiben“ selbst, mit erheblichen Kosten für den Versender und in vielen Fällen mit einem einhergehenden Medienbruch verbunden.

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Privatzustellung – Der elektronisch eingeschriebene Brief

Peter Reichstädter I Arne Tauber

eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 fachartikel

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hierfür findet sich im Zustellgesetz, welches es behördlich zugelassenen Zustelldiensten ermöglicht, private Schrift- stücke für registrierte Empfänger entgegenzunehmen (vgl.

§ 29 Abs. 3 ZustG), sowie dem Zustellkopf explizit die Er- mittlungsleistung für private Anfragen vorschreibt (vlg. § 34 Abs. 2 ZustG). Empfänger, welche sich an einem zugelas- senen Zustelldienst registrieren, müssen allerdings explizit zustimmen, dass sie auch private Schriftstücke empfangen möchten. Erst durch diesen Schritt kann ein Empfänger auch am Zustellkopf für eine private Zusendung gefunden werden bzw. nachweisliche Zusendungen im Auftrag von Privaten entgegen nehmen (Privatzustellungen).

Die Kooperation BLSG (Bund-Länder-Städte-Gemeinden) hat daher eine Spezifikation (3) veröffentlicht, welche auf- bauend auf dem Zustellgesetz und der Basisspezifikati- on der behördlichen Zustellung eine Erweiterung für die Privatzustellung schafft (siehe Abb. 1). Als Pendant zum herkömmlichen Briefverkehr wurden die Zustellqualitäten Einschreiben (R – Rekommandation) und Einschreiben mit Rückschein (RS) eingeführt. Der Rückschein wird dem Sender rückübermittelt und muss mit der qualifizierten elektronischen Signatur des Empfängers unterschrieben werden. Die wesentlichste Änderung im Vergleich zur be- hördlichen Zustellung, ist allerdings die Einführung von

„digitalen Briefmarken“, welche der Zustellkopf einem Sender bei jeder Beauskunftung ausstellt (sog. edID, siehe Abb. 2).

Diese Briefmarke ist maximal 48 Stunden gültig und kann nur einmal verwendet werden, anschließend verliert sie ihre Gültigkeit. Des Weiteren ist sie personenbezogen, allerdings gibt es im Gegensatz zum öffentlichen Sektor für die Privatzustellung keine übergreifende Identifikation.

Nachdem als Identifkationstoken eine Einwegableitung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens (bPK) des pri- vaten Bereichs verwendet wird, welches für jeden Zustell- dienst unterschiedlich ist, muss somit in der Auskunft des Zustellkopfes auch für jeden Zustelldienst, bei welchem ein Empfänger einen Account besitzt, eine eigene Briefmarke generiert werden. Diese Maßnahmen garantieren durch- gehenden Datenschutz, Vertrauen und hohe Sicherheit.

Briefmarken sind zudem sendergebunden, d.h. ein Miss- brauch des Systems durch Versender von SPAM ist somit ausgeschlossen.

Für Empfänger ist der Dienst gleich wie im behördlichen System kostenlos. Vorausgesetzt wird lediglich ein Anmel- dung mittels Bürgerkarte (Mobile Signatur, Chipkarte) an einem behördlich zugelassenen Zustelldienst, welcher die Privatzustellung unterstützt (bpsw. www.meinbrief.at, …).

Private Sender müssen sich grundsätzlich gleichermaßen wie Behörden am Zustellkopf registrieren, um am Zustell- verbundsystem teilhaben zu können. Dies wird allerdings nur für Massensender empfohlen, da dies das Vorhanden- sein einer entsprechenden Senderinfrastruktur voraussetzt.

Diese kann durch den Einsatz der Open-Source Software MOA-ZS (Modul für Onlineapplikationen – Zustellung) realisiert werden, welche neben dem Versand von behörd- lichen Schriftstücken ebenfalls private Sender unterstützt.

Einzelpersonen, welche einen elektronisch eingeschriebe- nen Brief versenden möchten, können dies auch über die Weboberfläche des Zustelldienstes erledigen. Die Bezah- lung dieser Dienstleistung erfolgt über ein Prepaid-Gutha- benkonto.

Dahingehend bietet die Umsetzung der elektronischen Zustellung in Österreich nun ein vollständiges Spektrum sowohl für Versender (behördliche Zustellstücke als auch nachweisliche Zusendungen im Auftrag von Privaten) als auch für Empfänger (die Möglichkeit, ‚alles’ in einem elek- tronischen Postfach vereint vorzufinden) an; der nächste Schritt ist naheliegend – elektronisch ‚Briefe’ erstellen und diese dann zustellen – egal ob der Empfänger (bereits) elek- tronisch erreichbar ist oder noch ein konventioneller Brief daraus wird. n

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(1) URL: www.bka.gv.at/zustelldienste (2) URL: http://www.a-trust.at/mobile/

(3) URL: http://reference.e-government.gv.at/

Zustellung.351.0.html bzw.

http://reference.e-government.gv.at/Veroeffentlichte- Informationen.353.0.html

literatur

fachartikel eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010

DI Peter REICHSTÄDTER Bundeskanzleramt IKT-Strategie peter.reichstaedter@

bka.gv.at Abb. 1: Behördliche und Private Zustellung – rechtliche,

organisatorische und technische Komponenten

Abb. 2: edID / digitales Briefmarken Konzept

DI Arne TAUBER E-Government Innovations- zentrum (EGIZ), TU-Graz arne.tauber@egiz.gv.at

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E-Voting:

Auswege aus einer festgefahrenen Zwei-Fronten-Debatte

Christian Paulsen

abstract

E-Voting wird nicht erst seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Wahlmaschinen in der Öffentlichkeit ziemlich kontrovers diskutiert. Die teilweise sehr emotional geführten Diskussionen drehen sich häufig ausschließlich um die Sicherheit der Verfahren und um einen Einsatz bei politischen Wahlen. Andere Anwendungsmöglichkeiten in nicht-parlamentarischen Bereichen werden dabei zumeist vernachlässigt.

In diesem Beitrag wird als Lösungsansatz das Erstellen eines Empfehlungskatalogs vorgestellt, der eine Brücke zwischen Gegnern und Befürwortern elektronischer Wahlverfahren schlagen und die Diskussion auf eine sachliche Ebene zurückführen soll.

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Ausgangslage. Bei den Wahlen zur österreichischen Hoch- schülerschaft (ÖH-Wahlen) im Mai 2009 wurde den Stimmberechtigten als Alternative zur Urnenwahl mit Papierstimmzetteln eine elektronische Stimmabgabe via Internet angeboten. Es gab und gibt immer noch massive Proteste gegen diese Einführung des elektronischen Wahl- verfahrens, da Manipulationen befürchtet und somit die Wahlrechtsgrundsätze der geheimen und freien Wahlen als gefährdet angesehen wurden. Zuvor gab es in der BRD und in den Niederlanden viele Initiativen und Klagen ge- gen die Verwendung von Wahlmaschinen für politische Wahlen, die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 03. März 2009 (1) gipfelten und vorerst zu einem Einsatz- verbot von NEDAP-Wahlmaschinen bei Bundestagswah- len führte. Die Hauptkritikpunkte waren insbesondere, dass die Sicherheit und die Transparenz der Verfahren nicht gewährleistet seien. Als Teilnehmer von Anhörun- gen in diesem Bereich kann man dabei beobachten, dass eine neutrale und unverblümte Darstellung der Chancen aber auch der Risiken elektronischer Wahlverfahren in gleichem Maße fehlt.

Es ist offensichtlich, dass die Diskussionen um E-Voting in einer Sackgasse gelandet sind und sich zwei Lager aus Be- fürwortern auf der einen Seite und Gegnern von E-Voting auf der anderen Seite gebildet haben. Dabei reden „Techni- ker“ und „Nicht-Techniker“ häufig aneinander vorbei und es wird teilweise kategorisch und unabhängig vom An- wendungsbereich und dessen spezifischen Anforderungen abgelehnt, elektronische Wahlverfahren einzusetzen.

fachartikel

Lösungsansatz. Was ist also notwendig um die festgefah- rene Zwei-Fronten-Diskussion aufzulösen? Wie geht es weiter mit E-Voting?

Unstrittig ist, dass es nicht allein ausreicht, spezielle Si- cherheitsmechanismen, Kryptoprotokolle oder Verfah- ren für elektronische Wahlen zu empfehlen, Techniken zu verbessern oder Implementierungen zu verifizieren.

Vielmehr müssen die zur Verfügung stehenden techni- schen Möglichkeiten, ihre Einbettbarkeit in organisato- rische Prozesse sowie ihre Beherrschbarkeit transparent gegenüber gestellt werden, um mit all ihren Risiken aber auch Potentialen den Entscheidern kommuniziert werden zu können („ganzheitlicher und interdiszip- linärer Ansatz“). Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass die Angemessenheit einzelner technischer Maß- nahmen nicht durch die höchsten Anforderungen, wie sie z.B. an die Wahlen zu einem verfassungsrechtlichen Organ zu stellen sind, bestimmt werden, sondern durch den Kontext der jeweils zu betrachtenden Wahl. Dabei bilden vor allem die jeweiligen Wahlvorschriften die Ausgangsbasis für die konkreten Sicherheitsanforde- rungen. Ein Wahlverfahren muss aber auch Anforde- rungen hinsichtlich der Praxisrelevanz und Benutz- barkeit erfüllen, um für einen realen Einsatz in Frage zu kommen (siehe Abb.). Dies beinhaltet sowohl die finanziellen und organisatorischen Aufwände als auch den Reifegrad eines Verfahrens. Entscheidend ist auch, dass die Benutzbarkeit („Usability“) den Anforderun- gen gerecht wird.

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Daher wird im Folgenden die Erstellung eines Empfeh- lungskatalogs skizziert, der diese Aspekte berücksichtigt.

Vorgehensweise. Bereits existierende Anforderungskata- loge u.a. die Empfehlungen des Europarats zu E-Voting (2) und die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe des öster- reichischen Bundesministeriums für Inneres (3), müs- sen hinsichtlich klar definierter Anforderungen an die Praxisrelevanz und Benutzbarkeit erweitert werden. Drei Anwendungsszenarien für Wahlen und deren jeweiligen Anforderungen an die Sicherheit und Praxisrelevanz bil- den dann die Grundlage für die Einstufung von E-Voting- Verfahren:

1. Wahlen zu einem verfassungsrechtlichen Organ/Poli- tische Wahlen

2. Wahlen mit wirtschaftlichem Hintergrund, z.B. bei einer Aktionärsversammlung

3. Wahlen in einem unpolitischen Verein

Diese Szenarien unterscheiden sich teilweise erheblich darin, in welchem Ausmaß bspw. Sicherheitsmaßnah- men für die Durchführung einer Wahl getroffen werden müssen. Bei der Definition der Bewertungskriterien gilt als Grundvoraussetzung, dass ein elektronisches Wahl- verfahren mindestens in gleichem Maße die Anforde- rungen an Sicherheit und Praxisrelevanz erfüllt, wie die bereits verwendeten nicht-elektronischen Verfahren. Bei Wahlen in einem unpolitischen Verein können das bspw.

nicht geheime Präsenzabstimmungen per Handzeichen sein.

(1) Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 03. März 2009 zur Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005;

URL: http://www.bundesverfassungsgericht.de/presse- mitteilungen/bvg09-019

(2) Empfehlungen des Europarats zu E-Voting, 2004 („Legal, Operational and Technical Standards for E-Voting“);

URL: http://www.coe.int/t/e/integrated_projects/demo- cracy/02_Activities/02_e-voting/01_Recommendation/

Rec%282004%2911_Eng_Evoting_and_Expl_Memo.

pdf

(3) Abschlussbericht der Arbeitsgruppe E-Voting des ös- terreichischen Bundesministeriums des Inneren, 2004;

URL: http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/

wahlrecht/E_Voting.aspx 2009, Heft 7/8.

literatur

fachartikel eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010

Ergebnis. Für die Einordnung, Prüfung und Bewertung neuer oder existierender Wahlverfahren wird so ein defi- nierter und ausgearbeiteter Rahmen erstellt, der zeigt, ob eine Verbesserung gegenüber den bisherigen Verfahren bei den drei untersuchten Kontexten möglich ist. Dies er- höht die Vergleichbarkeit und die direkte Verwertbarkeit der Analyse und schafft die notwendige Transparenz für spätere Entscheidungen. Ausgehend von der Auswahl des passenden Kontextes, in dem eine konkrete Wahl durch- geführt werden soll, wird aufgezeigt, welche Verfahren un- ter welchen Voraussetzungen eingesetzt werden können.

Dies ermöglicht somit eine informierte Entscheidung, ob die vorhandenen Restrisiken tragbar sind oder nicht, in Kenntnis der für die getroffene Einschätzung relevanten Faktoren und Bewertungen. Dieser Katalog kann sowohl von Technikern, als auch von Politikern, Juristen und an- deren für Wahlen verantwortlichen Personen als Entschei- dungshilfe dienen.

Somit erhält die Diskussion eine sachliche und anwen- dungsorientierte Ebene zurück, die als Ausgangspunkt für weitere Forschungsarbeiten im Bereich E-Voting ver- wendet werden kann. Dabei werden sowohl die Einsatz- chancen als auch die Gefahren gleichermaßen berück- sichtigt. n

Dipl.-Inf. Christian PAULSEN DFN-CERT Services GmbH Hamburg

Mitglied des Projekt- und Entwicklungsteams paulsen@dfn-cert.de Abb.: Anforderungen an Wahlverfahren (sowohl für elektro-

nische als auch für nichtelektronische Verfahren).

Referenzen

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