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eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 6 | Juli 2010

Open Government

eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 6 | Juli 2010

EU-Dienstleistungsrichtlinie | End User Skills for the Digital Society

Ausgabe Nr.

Juli 2010

ISSN 1997-4051

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eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 6 | Juli 2010

Titelbild: Das Europäische Parlament in Straßburg Copyright: x-drew

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eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 6 | Juli 2010

Der Schwerpunkt EU-Dienstleistungsrichtlinie wird gleich in zwei Artikel behandelt. Es ist wohl kein Zufall, dass bei- de Artikel von deutschen Autoren eingereicht wurden. Das Thema ist insgesamt in Deutschland deutlich stärker prä- sent als in Österreich. Das Land Niedersachsen war dabei eines der ersten deutschen Bundesländer, welches die An- forderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie umgesetzte.

Einen Bericht darüber finden Sie in der vorliegenden Aus- gabe, ebenso wie der Beitrag von Prof. Stember zur Um- setzung auf kommunaler Ebene. Die Studie berichtet u.a.

darüber, dass die umsetzungsverantwortlichen Behörden vor der Herausforderung stehen, die Umsetzungsdynamik weiter aktiv zu halten.

Silke Weiß und Josef Makolm berichten über die aktuellen Fortschritte beim Thema Virtual Company Dossier unter besonderer Berücksichtigung von Recht und Praxis. Chris- tian Pribitzer vom Magistrat Wien stellt die ELAK-Instal- lation auf Basis von Open-Source Lösungen vor. Michael Strommer und Martina Hiesinger berichten über Standar- disierungs- und Interoperabilitätbemühungen, ein Thema das insgesamt die Community in den nächsten Jahren massiv beschäftigen wird. Thomas Tropper befasst sich mit den vielfältigen Herausforderungen beim Thema kommu- naler Internetauftritt. Das Autorenteam vom Umweltbun- desamt berichtet über die Bedeutung offener Standards bei der Bereitstellung von Echtzeit-Umweltdaten.

Wir wünschen Ihnen viel Lesevergnügen mit der sechsten Ausgabe von eGovernment Review.

FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger Studiengang Public Management Fachhochschule Kärnten

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Liebe E-Government Interessierte,

Open Government und Open Data sind im anglo- amerikanischen und skandinavischen Raum schon seit längerem ein Thema. Auch im deutschsprachigen Raum werden diese beiden Aspekte immer mehr zu einem bestimmenden Thema, das nicht zuletzt auch durch die aktuelle Finanzkrise an Aktualität gewinnt. Open Govern- ment befasst sich u.a. mit Transparenz, Partizipation und Kooperation in der Politik und Verwaltung. Der Artikel von Daniel Medimorec, Michael Sachs, Rudolf Legat und Peter Parycek beschäftigt sich mit den entsprechenden Open Government Prinzipien.

Das Prinzipien lassen sich auf verschiedene Bereiche anwenden, u.a. auch auf die vorliegende Veröffentlichung.

Den Anforderungen der Bereitstellung von Informationen unter transparenten, effektiven und nichtdiskriminie- renden Bedingungen wird insofern Rechnung getragen, als das ab sofort alle in eGovernment Review erschie- nen Artikel vollständig online unter www.egovernment- review.org verfügbar sind. Die Artikel der aktuellen Ausgabe werden ebenfalls spätestens 3 Monate nach dem Erscheinen in gedruckter Form, online verfügbar sein. Wir möchten hiermit auch einen Beitrag zu Transparenz leis- ten.

Mehrmals wurde an uns der Wunsch herangetragen, Bei- träge in englischer Sprache zu veröffentlichen. Nachdem e-Government ein internationales Thema ist und viele internationale Interessierte an Tätigkeiten im deutsch- sprachigem Raum interessiert sind, sind wir diesem Wunsch gerne nachgekommen. Der Beitrag “End User Skills for the DigitalSociety“ von Christine Leitner, Neil Farren, Dudley Dolan und Wilfried Berlin stellt in dieser Hinsicht eine Premiere dar. Wir möchten hiermit auch darauf hinweisen, dass ab sofort Beiträge sowohl in deutscher, als auch in englischer Sprache eingereicht wer- den können.

In dieser Ausgabe finden Sie auch ein Interview mit Prof. Roland Traunmüller, der e-Government in den letzten Jahren maßgeblich mitgestaltet hat. Das Inter- view erlaubt interessante Einblicke in die Entwicklun- gen der letzten Jahre, aber auch klare Ausblicke über die Entwicklungen, die in den nächsten Jahren zu erwarten sind. Einer der Aspekte ist die Unterstützung von Pub- lic Governance, so zum Beispiel bei e-Partizipation oder Policy Modellierung und Formulierung. Die Aktuali- tät zeigt sich nicht zuletzt auch daran, dass die EU diese Themen durch spezifische Förderprogramme unterstützt.

Editorial

FH-Prof. Dr. Wolfgang EIXELSBERGER Fachhochschule Kärnten Studiengang Public Management

eGovernment Review veröffentlicht ausgewählte Artikel zu verschiedensten Aspekten von E-Government. Wenn Sie einen Artikel in eGovernment Review veröffentlichen möchten, dann senden Sie eine Kurzbeschreibung (zwi- schen 150 und 300 Worte) an w.eixelsberger@fh-kaernten.

at. Die Kurzbeschreibung kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verfasst sein. Der eGovern- ment-Review-Beirat bewertet die eingereichten Artikel und gibt ausgewählte Artikel zur Veröffentlichung frei.

Einreichungen für die siebente Ausgabe werden bis zum 11. Oktober 2010 angenommen.

aufruf beiträge

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eGovernment-Review-Beirat

FH-Prof. Dr. Dietmar Brodel

Rektor der Fachhochschule Kärnten, Leiter Studienbereich Wirtschaft Fachhochschule Kärnten

FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger Professur aus Wirtschaftsinformatik Fachhochschule Kärnten

Dr. Peter Parycek, MSc

Zentrumsleiter Zentrum für E-Government Donau-Universität Krems

Lektor FH Kärnten

Prof. Dr. Reinhard Posch

Leiter des IAIK (Institute for Applied Information Processing and Communications) TU Graz

CIO des Bundes

Prof. DI Dr. Reinhard Riedl

Leiter Kompetenzzentrum Public Management & E-Government Berner Fachhochschule

Prof. Dr. Jürgen Stember

Dekan Fachbereich Verwaltungswissenschaften Hochschule Harz

DI Manfred Wundara CIO der Stadt Villach

Mitglied des Präsidiums des Fachausschusses für Informationstechnologie des Österreichischen Städtebundes

Leiter der Arbeitsgruppe Q-SKF der Plattform Digitales Österreich

Der Beirat wählt die zu erscheinenden Artikel aus, schlägt

Interviewpartner vor und gibt Input zur generellen Ausrichtung

von eGovernment Review.

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Inhalt

Ausgabe Nr. 6 | Juli 2010

„Die Zukunft liegt in interoperablen Strukturen“ 6

Interview mit

Prof. Roland Traunmüller

E-Government in Estland 8

Wolfgang Eixelsberger (FH Kärnten)

Let the sunshine in – Open Government 10

Daniel Medimorec I Michael Sachs I Peter Parycek (Donau Universität Krems) I Rudolf Legat (Umweltbundesamt)

Die EG-Dienstleistungsrichtlinie und ihre Umsetzung in den Kommunen Deutschlands 12

Jürgen Stember (Hochschule Harz)

Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Land Niedersachsen 14

Marianne Rhode (Nidersächsisches Ministerium für Inneres und Sport)

Virtual Company Dossier: Berücksichtigung von Recht und Praxis 16

Silke Weiß I Josef Makolm (Bundesministerium für Finanzen)

Größte ELAK - Installation auf Basis von Open-Source-Lösungen 18

Christian Pribitzer (Magistrat der Stadt Wien)

Standardisierung Heute, Interoperabilität Morgen! 20

Michael Strommer I Martina Hiesinger (Research Studio Inter-Organisational Systems)

Herausforderung „Kommunaler Internetauftritt“ 22

Thomas Tropper (Public Management Consulting)

Bedeutung offener Standards bei der Bereitstellung von Echtzeit-Umweltdaten 24

Christian Ansorger I Katharina Schleidt I Michael Nagy (Umweltbundesamt)

End User Skills for the Digital Society 26

Christine Leitner (Donau Universität Krems) I Neil Farren (EDCL Foundation) I Dudley Dolan (Trinity College) I Wilfried Berlin (Airbus)

E-Government Tagungen, Konferenzen und Messen 28 E-Government Publikationen 30

fachartikel aktuelles ser vice

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inter view

Prof. Traunmüller war von 1973 bis 1995 an der Johannes Kepler Universität Linz tätig.

Ein Forschungspunkt, der ihn seit vielen Jahren begleitet, ist E-Government. Er war einer der Personen, die den Begriff E-Government im deutschsprachigen Raum einge- führt haben. Prof. Traunmüller war maßgeblich an der Gründung und Durchführung von internationalen Konferenzen und an der Verfassung von Publikationen beteiligt. Er war im Fachverband IFIP (International Federation for Information Processing) als Vice Chair für Information Systems tätig und langjähriger Vizepräsident des OCG (Österreichische Computer Gesellschaft). Auch nach seiner Emeritierung bleibt er dem Thema e-Government intensiv verbunden.

„Keinervonunsmöchtedas

elektronischeSofort-Bankwesen missen–beiderVerwaltungist dasnichtanders“

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Ihr Name ist seit vielen Jahren mit dem Thema E-Government eng verbunden. Wie sind Sie als studierter Chemiker und Physiker zur Informatik und schlußendlich zu E-Government gekommen?

Das war damals kein unüblicher Weg – immerhin sind vier Informatikprofessoren in Österreich Chemiker (Derflinger, Vinek, Reichl, Traunmüller). Chemische Modellrechnungen sind von der Programmierung her anspruchsvolle Aufgaben und das Modelldenken der Chemiker kommt dem systemischen Denken in der Anwendungsprogrammierung sehr nahe. Außerdem war Anfang der 70er Jahre ein Boom – jede Organisati- on wollte ein Informationssystem. Da waren Informa- tiker mehr gefragt als Quantenchemiker.

Bei mir kam dazu dass ich neben der Leitung der ad- ministrativen Datenverarbeitung Projektleiter eines großen Forschungsprojektes der OECD war zu einem Studien-informationssystem. Dabei war im Herz des Projektes eine Algorithmierung von Normen aus den Texten der vielen Studienvorschriften (und in verschie- denen Versionen) heraus. Solche automatisch erstell- ten Algorithmen kreierten aus den vielen einzelnen Prüfungsleistungen der Studenten einen objektiven Studienerfolg. Nur auf dieser Basis waren aussagekräf- tige Studienverlaufsanalysen möglich.

Auch nach meinem Wechsel in die akademische Lauf- bahn (Dozentur 1977, Professur 1983) blieb ich den beiden Themen IT und Verwaltungsorganisation sowie Modellierung von Rechtsnormen treu.

Der Begriff E-Government hat sich erst Ende der 90er Jahren durchgesetzt. Warum hat es denn so lange gedauert, war die Zeit davor noch nicht reif für das Thema?

Seit 1990 habe ich im Rahmen der IFIP, des Dachver- bandes der Informatikgesellschaft, eine Arbeitsgruppe geleitet, die das Thema „Information Systems in Pub- lic Administration“ hatte. Es gab viele Treffen und eine der wesentlichen Veranstaltungen war der Weltkongress Wien und Budapest (1998) wo ich zwei Themenkreise e- Commerce und e-Government festlegte und leitete. Das war sicher eine der frühen Erwähnungen des Begriffs E-Government. 2002 habe ich die Tagung EGOV in- nerhalb des DEXA Konferenzclusters mit über hundert Teilnehmern gegründet, damals war der Begriff bereits allgemein gebräuchlich.

E-Government wird als Begriff auch immer wieder in Frage gestellt. Für manche ist es einfach ein Modewort, dass u.a.

den Begriff Verwaltungsinformatik ersetzt hat. Wie sehen Sie das?

Über Bezeichnungen lässt sich streiten – aber es ist doch ein Unterschied. E-Government hat viele Forscher an- gezogen, die sich lieber mit Government als Informatik

assoziieren lassen, so viele Juristen, Soziologen, Verwal- tungswissenschafter usw. Gerade der holistische Aspekt von E-Government ist wichtig, muss er sich doch im Ent- wurf neuer Systeme wiederfinden.

Ist E-Government ein Ansatz um die Verwaltung nachhaltig reformieren zu können?

Es galt der Spruch „ecclesia semper reformanda“ und das ist bei Government nicht anders. E-Government ist des- halb auch ein wichtiger Ansatz, weil wir gewohnt sind, in Prozessen und Produkten zu denken (homo faber).

Nimmt man die Tendenz zu mobilen Lebensstilen dazu kann man sich kaum Alternativen vorstellen. Keiner von uns möchte das elektronische Sofort-Bankwesen missen – bei der Verwaltung ist das nicht anders.

Wohin wird sich E-Government in den nächsten Jahren ent- wickeln?

Es gibt meiner Meinung nach drei Hauptthemen:

• Grenzüberschreitendes E-Government mit den impliziten hohen Ansprüchen in Datenaustausch und Signaturerkennung.

• Kollaborative Systeme und Wissensmanagement – das entspricht dem kollegialen Arbeitsstil der meisten Verwaltungsleute. Damit ergibt sich ein Fokus zur Entscheidungsunterstützung.

• Unterstützung von Public Governance in vielen Aspekten – so in Evaluierung, e-Partizipation, Policy Modellierung und Formulierung, Entwurf von Gesetzen usw. Mit dem Web 2.0 hat hier eine Umwälzung begonnen.

In welcher Form werden Sie der E-Government Community in den nächsten Jahren erhalten bleiben?

Nun ich habe gerade meinen 70er gefeiert und bei die- ser Gelegenheit meinen zweiten staatlichen Orden be- kommen. In einem solchen Hochgefühl denkt man na- türlicherweise ans Weitermachen. Aber trotzdem ist es klug, einen geringeren Gang einzulegen. Auf eines freue ich mich immer - zu Veranstaltungen der Community fahren. Manchmal halte ich dann bei Veranstaltungen einen Vortrag – womöglich mit neuen Schwerpunkten.

Heuer habe ich die Punkte 2. und 3. aus vorangehender Aufstellung im Visier. So finde ich die Themen Kollabo- ration, Wissensmanagement und Entscheidungsfindung etwas vernachlässigt und bringe dazu meine Vorstellun- gen ein. n

Das Interview wurde geführt von Wolfgang Eixelsberger.

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E-Governmentin…

Estland

Wolfgang Eixelsberger

serie

In der vorliegenden 6. Ausgabe von eGovernment Review fi nden Sie den 3. Beitrag in der Reihe E-Government in europäischen Ländern. Der erste Beitrag ist in der 3. Ausgabe erschienen und beschäftigte sich mit E-Government in Slowenien, der zweite Beitrag ist in der 5. Ausgabe erschienen und beschäftigte sich mit E-Government in Dänemark.

Estland hat 1991 seine Unabhängigkeit wiedergewonnen und hatte danach die Herausforderung, die Verwaltung völlig neu aufb auen zu müssen. Das hat man u.a. dazu genutzt, um einen Schwerpunkt um E-Government zu setzen. Estland wird häufi g als eines der Musterländer für E-Government in Europa bezeichnet. Bereits im Jahr 2000 wurde die papierlose Regierung umgesetzt, bei denen die Dokumente zwischen Ministerien und der Regie- rung elektronisch übermittelt wurden.

eesti.ee. Beim zentralen E-Government Portal www.eesti.

ee können sich die Bürger mit der nationalen eID Kar- te authentifi zieren. Nach der Authentifi zierung können persönliche Daten eingesehen werden, Formulare befüllt, Dokumente elektronisch signiert und Transaktionen mit der Vewaltung angestoßen werden. Außerdem wird auf 20 nationale Datenbanken Zugriff gewährt.

Die staatliche elektronische ID-Karte wurde bereits ab 2002 in den Umlauf gebracht. Die Karte ist einerseits ein Ausweisdokument und damit ein gültiges Reisedokument innerhalb der EU und andererseits mit elektronischen Funktionen ausgestattet. Diese Funktionen erlauben eine sichere Authentifi kation und das Erstellen einer digitalen Signatur, sowohl in Zusammenhang mit der Verwaltung, als auch im Umfeld von privaten Onlineservices. Jeder Bürger erhält damit auch automatisch eine e-Mail Adres- se in der Form von Vorname.Zuname@eesti.ee.

Im Umfeld der digitalen Signatur hat man versucht das System nicht nur für die Verwaltung zu erstellen, sondern auch so attraktiv zu machen, dass die Unternehmen und die Bürger das System auch außerhalb der Verwaltung nutzen.

Die mobile elektronische ID wurde bereits 2007 eingeführt. Die mobile ID hat dabei ähnliche Funktionen wie die ID-Karte, sowohl für die Authentifi ka- tion als auch für die digitale Signatur.

Mehrere Banken nutzen das gleiche System, sodaß die Benutzer mit der mobilen elektronischen ID auch ihre online Bankgeschäft e abwickeln kön- nen.

E-Partizipation und E-Voting. E-Partizi- pation hat einen hohen Stellenwert.

Die Bürger können Vorschläge für Gesetze in einem Portal diskutieren, dann darüber ab- stimmen und die Vorschläge dann an die Regierung übermitteln.

Die Stimmabgabe über das Internet war erstmals bei Kommunalwahlen 2005 möglich. 2007 bestand auch bei der Parlamentswahl die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe. Eine Besonderheit war dabei die Möglich- keit der nachträglichen Änderung der Stimme. Die Bür- ger hatten also die Möglichkeit die Stimme elektronisch abzugeben und zu einem späteren Zeitpunkt zu verän- dern. Um an der Internet-Wahl teilnehmen zu können, wurden den Bürgern eine Wahlkarte übermittelt, auf der eine persönliche Identifi kationsnummer und ein PIN an- gebracht war. Damit eine Änderung der Stimme möglich war, musste wohl die abgegebenen Stimme und die zu- gehörige Identifi kationsnummer gemeinsam gespeichert werden, was nicht dem Prinzip der geheimen Wahl ent- spricht.

IT Strategie. Im Januar 2007 ist die aktuelle estnische IT Strategie in Kraft getreten (Estonian Information So- ciety Strategy 2013). Eine Zielsetzung ist, dass 2013, 80 % Kundenzufriedenheit bei den Bürgern und 95 %

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FaktenzuEstland:

AnzahlEinwohner(inMio).:1,3 AnzahlEinwohnerprokm2:30 MitgliedinderEUseit:2004 PlatzierungimEUE-Government Ranking2009

(SophisticationofServices)(1):14 PlatzierungimUNE-Government ReadynessIndex2009(2):20

info

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Zufriedenheit bei Unternehmen in Bezug auf die elektronischen Services erreicht wird. Eine weitere Ziel- setzung ist, dass über ein zentrales Portal eine einheit- liche Umgebung angeboten wird, über das sowohl auf staatliche Services zugegriffen werden kann, als auch auf Unternehmensservices und private Angebote. Basis dafür ist u.a. die staatliche ID Karte und staatliche Basis- infrastruktur für E-Government.

E-Government Infrastruktur. Im Jahr 2001 wurde das zen- trale Datenaustauschsystem X-Road eingeführt. Damit wird eine Middleware geschaffen, die ein große Anzahl an Datenbanken und elektronischen Services mitein- ander verbindet. Die Services von X-Road werden von vielen Behörden und Unternehmen genutzt, um Servi- ces miteinander zu verbinden und einen einfachen und sicheren Zugang zu Datenbanken sicherzustellen. Damit werden sowohl Tätigkeiten der Verwaltung unterstützt, als auch Bürgern einen einfachen Zugriff auf persönliche Daten ermöglicht.

Das System RIHA (Administration System of the State Information System) soll sowohl die Interoperabilität, als auch die Wiederverwendbarkeit der staatlichen In- formationssysteme sicherstellen. RIHA beinhaltet auch Metadaten von staatlichen Datenbanken, u.a. techni- sche Daten und die angebotenen elektronischen Servi- ces. RIHA ist auch das zentrale System für die Prüfung der Authentifikation über die elektronische ID-Karte und die Zuweisung von Nutzerrechten.

DEC (Electronic Document Exchange Centre) ist ein System mit dem XML-basierter Datenaustausch zwi- schen elektronischen Akten über das X-Road System sichergestellt wird. Mit DEC sollen Verfahren, die auch behördenübergreifend sein können, unterstützt werden und schlussendlich auch eine permanente Archivierung sichergestellt werden. n

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(1)EuropeanCommissionDirectorateGeneralforInformation SocietyandMediaSmarterFaster, Better eGovernment - 8th eGovernment Benchmark Measurement-November2009 URL:http://ec.europa.eu/information_society/eeurope/i2010/

docs/benchmarking/egov_benchmark_2009.pdf

(2)UnitedNations(2008):UNE-GovernmentSurvey2008, FromE-GovernmenttoConnectedGovernance.

URL:http://www.unpan.org/egovernment.asp (3)EuropeanCommissioneGovernmentFactsheets- eGovernmentinEstoniaJuly2010,Edition12.0,URL:http://

www.epractice.eu/files/eGovernment%20in%20ES%20-%20 v12.0%20-%20Nov%202010.pdf

(4)EuropeanCommissioneGovernmentFactsheets- eGovernmentinAustriaJuly2010,Edition12.0.

URL:http://www.epractice.eu/en/document/288167 (5)EuropeanCommissioneGovernmentFactsheets- eGovernmentinGermanyJuly2010,Edition13.1 URL:http://www.epractice.eu/files/eGovernment%20in%20 DE%20-%20November%202009-12.1_1.pdf (6)EuropeanCommissioneGovernmentFactsheets- eGovernmentinEstoniaJuly2010,Edition5.0URL:http://

www.epractice.eu/en/document/288213 (7)EuropeanCommissioneGovernmentFactsheets -eGovernmentinSwitzerlandMay2010,Edition5.0 URL:http://www.epractice.eu/files/eGovernment_in_CH_

May_2010_5_0.pdf

literatur

Estland(6) Österreich(4) Deutschland(5) Bürger,dieelektronischInformationausdemöffentlichen

Bereicheingeholthaben. 43% 35.4% 35.3%

Bürger,dieelektronischeFormulareausdemöffentlichen BereichbefülltunddieseinelektronischerFormeingereicht haben.

32.3% 12.0% 12.4%

Unternehmen,dieelektronischeFormulareausdem öffentlichenBereichbefülltunddieseinelektronischerForm eingereichthaben.

64% 58% 52%

E-Government Schlüsselindikatoren 2009 (für die Schweiz liegen keine Daten vor (7))

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Der neue Premierminister Großbritanniens David Cameron wies sofort nach seinem Amtsantritt in einem offenen Brief die Ministerien an, ihre Datenbestände zu publizieren. Damit reiht sich Großbritannien den Staa- ten an, die bereits die Prinzipien von Open Government und Open Data in die politische Realität umsetzen – allen voran die USA unter der Obama-Administration. Auch in Österreich gibt es erste Bestrebungen in diese Rich- tung. Abgesehen von der Umsetzung des Umweltinfor- mationsgesetzes, wird nun durch die Open Government Data Austria Initiative die weitere Umsetzung von Open Government für alle Bereiche der öffentlichen Verwal- tung vorangetrieben.

Open Government Prinzipien. Die Grundlagen von Open Government sind Transparenz, Partizipation und Koope- ration. Erst durch die Entwicklungen der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und deren Ein- zug in den Alltag der Gesellschaft ist es möglich, die drei Säulen des Open Governments koordiniert in die Realität umzusetzen.

Kernpunkt der Transparenz ist, dass der Staat seine Be- hörden und Dienstleister verpflichtet, sämtliche für BürgerInnen relevante Daten und Informationen in ge- eigneter Form zur Verfügung zu stellen. In einer digi- talen Gesellschaft wird dies am einfachsten durch IKT bewerkstelligt, da der Großteil der Daten und Doku- mente ohnehin in elektronischer Form existiert und von VerwaltungsmitarbeiterInnen per Knopfdruck über Da- tenbanken oder auf Webseiten publiziert werden kann, so dass BürgerInnen Zugang zu den Dokumenten und Daten erhalten, ohne die Behörde kontaktieren zu müs- sen. Neben dem Ausbau herkömmlicher Webseiten bietet das unentgeltliche Anbieten von Rohdaten neue Mög-

lichkeiten der Verarbeitung und Auswertung durch die Öffentlichkeit. Wirtschaft, NGOs oder Bildungseinrich- tungen können die Rohdaten zur Analyse oder Nutzung in Applikationen heranziehen. Wie erste Erfahrungen in den USA zeigen, eröffnet diese Transparenz bisher unge- nutzte Innovationspotentiale – von Mashup-Webseiten bis hin zu Phone-Apps, die unterschiedliche Daten in ein Service zusammenführen. Information ist die Basis von Open Government, denn nur der freie und einfache Zugang zu korrekten Daten ermöglicht sinnvolle Partizi- pation und Kollaboration. Das Projekt “Apps for Demo- cracy” führte mit einem Einsatz von einem Preisgeld von 50.000 Dollar zu beinahe 50 Anwendungen mit einem geschätztem Wert von 2,3 Millionen Dollar.

Partizipation bezweckt die Einbeziehung der Öffentlich- keit in die Gestaltung des Staates: BürgerInnen sollen sich in demokratischen Prozessen austauschen und ent- scheiden, in welche Richtung sich bestimmte staatliche Dienstleistungen und Richtlinien entwickeln sollen. Im Unterschied zu bisherigen Beteiligungskonzepten kön- nen Inhalte auch gemeinsam auf nationaler Ebene er- arbeitet werden. Der Prozentsatz der Beteiligung in be- kannten E-Partizipationsprojekten ist meist sehr gering, daher kann daraus keine demokratische Legitimation ab- geleitet werden. Die Beteiligung der BürgerInnen ersetzt jedenfalls nicht die repräsentative Demokratie, sondern sie ermöglicht die Einbindung externer Expertise. Zwar können nicht alle Bevölkerungsgruppen mit dem Me- dium Internet umgehen und verfügen über Internetzu- gang. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass mit dem Heranwachsen einer Generation von Digital Natives die Gruppe der Nicht-InternetuserInnen in Zukunft ab- nehmen wird. Durch Kollaboration zwischen Staat und

Zeitgemäße und innovative Umweltinformation ist eine Grundlage zur Bewusstseinsbildung für Umwelt

und Umweltschutz, für die aktive Beteiligung der BürgerInnen an Umweltmaßnahmen und daher ein wichtiger demokratiepolitischer Faktor. Die Umsetzung der EU-Umweltinformationsrichtlinie brachte einen Paradigmenwechsel im Umweltbereich, der demokratiepolitisch als Vorbild für alle öffentlichen Bereiche gelten kann: Offenheit, Transparenz, Zusammenarbeit und Überprüfbarkeit sollten künftige Grundsätze der österreichischen Politik und Verwaltung sein.

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Letthesunshinein–

OpenGovernment

Daniel Medimorec I Michael Sachs I Rudolf Legat I Peter Parycek

fachartikel

abstract

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BürgerInnen kann zum einen die Verwaltung effizienter werden und sich weiterentwickeln, andererseits können auch Aufgaben an die Zivilgesellschaft ausgelagert bzw.

von BürgerInnen unterstützt werden. Der Staat erhält durch Open Government die Chance, das Engagement und das Wissen der BürgerInnen zu nutzen und ihnen Plattformen zur Verfügung zu stellen, auf denen sie un- tereinander und mit Behörden zusammenarbeiten kön- nen. Durch die Verknüpfung (Mashup) von Informatio- nen verschiedener staatlicher und privater Unternehmen können neue Services entwickelt werden. So lassen sich mit partnerschaftlicher Zusammenarbeit gemeinsam Ziele erreichen, die Vorteile für BürgerInnen und Ver- waltung bieten.

Paradigmenwechsel. Mit der Novelle des Umweltinforma- tionsgesetzes UIG 2004 (BGBl. I Nr. 6/2005) hat Öster- reich die Europäische Umweltinformations-Richtlinie 2003/4/EG auf Bundesebene in nationales Recht umge- setzt. An Bund, Länder, Städte und Gemeinden ergaben sich daraus neue Anforderungen bezüglich Zugang zu Umweltdaten und Verbreitung von Umweltinformatio- nen. Damit leistet die österreichische Umweltverwaltung einen wesentlichen Beitrag zu mehr Transparenz und Bürgernähe. Der damit verbundene Paradigmenwechsel sollte darüber hinaus Vorbild für alle Bereiche der öffent- lichen Verwaltung sein.

Aktuelle Beispiele. In der Schweiz beschlossen Ende 2004 die eidgenössischen Räte mit dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (BGÖ), dass jeder Person das Recht zusteht, Einsicht in amtliche Do- kumente der Bundesbehörden zu nehmen. Damit wurde in der gesamten Bundesverwaltung ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel beim passiven Informationsverhal- ten eingeleitet.

US-Präsident Barack Obama löste im Dezember 2009 mit der „Open Government Richtlinie“ sein Versprechen ein, für mehr Offenheit, Transparenz, Zusammenarbeit und Überprüfbarkeit im Verwaltungsapparat zu sorgen und allen BürgerInnen den Informationszugang per Inter- net zu erleichtern. Auch von Seiten der österreichischen Verwaltung wurden die Möglichkeiten erkannt: In der aktuellen E-Government Vision 2020 der Plattform Di- gitales Österreich werden Partizipation und interaktive Informationssysteme berücksichtigt. Die Bereitstellung ausgewählter öffentlicher Rohdaten für die Wirtschaft muss allerdings zuerst rechtlich und organisatorisch be- wertet werden.

Open Data. Die Potentiale liegen auf der Hand: Nutzung der gesellschaftlichen Innovationskraft, Möglichkeit der

Wirtschaft, die Daten für Produkte und bessere Entschei- dungen einzusetzen und Chancen zur Demokratisierung durch erhöhte Transparenz.

Doch daneben sind auch die Hindernisse und die Gefah- ren zu diskutieren: Die größte Hürde ist, dass zahlreiche Daten finanzielle Einnahmen für den Staat bedeuten, auf die er angesichts der derzeitigen Budgetknappheit kaum kurzfristig verzichten kann. Vor allem ist auch rechtlich zu prüfen, inwieweit Datenschutz und Nutzungsrechte einer Freigabe bestimmter Datensätze entgegenstehen.

Die größten Gefahren wären eine „Gläserne Gesell- schaft“, Interpretationsfehler der Rohdaten oder auch die bewusste Manipulation durch Datenverfälschung. Da- rüber hinaus könnten Stakeholder durch die potentielle Transparenz auch Machtverluste befürchten.

Ausblick. Anhand der internationalen Entwicklungen in diesem Bereich sind für Österreich vorrangig ein mo- dernes Informationsfreiheitsgesetz etwa nach Schweizer Vorbild (BGÖ 2006) notwendig, das auch aktive Infor- mationspflichten beinhaltet. Weiters die Ausarbeitung einer „Open Government“ Strategie, die insbesondere die Open Data und Open Access Potentiale berücksichtigt. n

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fachartikel

Mag. Michael SACHS Donau Universität Krems, Wissenschaftlicher Mitarbeiter michael.sachs@donau- uni.ac.at

Ing. Rudolf LEGAT Umweltbundesamt, Koordinierungsstelle für Umweltinformationen Rudolf.legat@umwelt- bundesamt.at (1) BBC News Online 31.05.2010: “David Cameron to

make more government data available” URL:

http://news.bbc.co.uk/2/hi/politics/10195808.stm (2) Detaillierte Informationen zu Open Government Data Austria finden Sie unter URL: http://gov.opendata.at/

site/

(3) Parycek, Peter. Sachs, Michael: Open Government.

Internationales Rechtsinformatik Symposion (IRIS 2010) 25.-27. Februar 2010, Universität Salzburg

(4) Umweltinformations-Richtlinie 2003/4/EG vom 28.01.2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen. URL: www.umweltbundesamt.at/

fileadmin/site/daten/umweltinfo/rl_umweltinformation.

pdf

(5) URL: http://www.digitales.oesterreich.gv.at/

site/6878/default.aspxware/11391 http://www.frontworx.at/page.asp/-/42.htm (6) Materialiensammlung zu Open Government Data.

URL: http://www.ref.gv.at/Open-Government-Let-the- suns.opengovernment.0.html

(7) eGovernment Projektgruppe Umweltinformation.

URL: http://www.ref.gv.at/Umweltinformation.1024.0.html

literatur

Mag. Daniel MEDIMOREC Donau Universität Krems, Wissenschaftlicher Mitarbeiter daniel.medimorec@

donau-uni.ac.at

Dr. Peter PARYCEK, MSc Donau-Universität Krems, Zentrumsleiter für E-Government peter.parycek@donau- uni.ac.at

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DieEG-Dienstleistungsrichtlinie undihreUmsetzunginden

KommunenDeutschlands–

Allesgegebenundnichtserreicht?

Jürgen Stember

Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist besonders aufgrund ihrer streng kundenorientierten Ausrichtung in Deutschland zu einer großen und interessanten Herausforderung geworden. Den Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz hat es besonders interessiert, wie die Umsetzungen auf kommunaler Ebene erfolgen und welche besonderen Probleme, Schwierigkeiten, aber auch Chancen entstehen. Die zweite und aktuelle Studie für das Jahr 2009 erbrachte dazu wichtige Erkenntnisse. Die Studie selbst steht auf der Seite http://egov.hs-harz.de zum Download bereit.

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Einführung. Die EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR) ist eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats zur Verwirklichung des Binnenmark- tes in Europa. Mit einer Umsetzungsfrist von nur drei Jahren nach Verabschiedung stellten die Anforderungen durch die EG-Dienstleistungsrichtlinie eine große He- rausforderung für die Umsetzung in Deutschland dar.

Das Ziel der nach 2008 zweiten Studie zur Umsetzung dieser EG-Dienstleistungsrichtlinie gemeinsam mit der MATERNA GmbH in Dortmund war es, im Jahr der ab- laufenden Umsetzungsfrist (28.12.2009) den Stand der Ratifizierung in der deutschen Kommunalverwaltung zu beleuchten.

Methodik. Für diesen Zweck wurden alle deutschen Landkreise, kreisfreien Städte, Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern angeschrieben, von denen sich knapp 16 % an der Studie beteiligten – eine sehr erfreuliche Rücklaufquote, die auch hinsichtlich der relevanten Merkmalsausprägungen die Repräsentativität gewährleistet.

Die Studie umfasste folgende Themenfelder, die im vorliegenden Abschlussbericht zur 2. Studie detailliert analysiert worden sind: Allgemeine Kennzahlen zur Kommune, die Organisation und der aktuelle Umset- zungsstand, der Umsetzungsprozess die verwendeten und eingeplanten Haushaltsmittel sowie die Einschät- zung der Perspektive. Die Verwirklichung und Auswer- tung der Studie verantwortete das Forschungsprojekt Digitales Wirtschaftsförderungsmanagement (DiWi- Ma). des IuK-Forschungskompetenzzentrums der Hoch-

schule Harz (FH). Zur Durchführung der Studie wurde ein zweistufiges Konzept aus einer quantitativen Erst- befragung mit einem schriftlichen Fragebogen (Online, Post oder Fax) und einer qualitativen Nachbefragung per Telefon-Interview mit ausgewählten repräsentativen Städten gewählt.

Ergebnisse. Es kann festgestellt werden, dass die deut- schen Kommunen auf einem guten Weg sind, aber dennoch den Anforderungen der EG-Dienstleistungs- richtlinie nur teilweise gerecht werden. Nur wenige Kommunen sind in der Lage, alle umsetzungsrelevanten Voraussetzungen zu erfüllen. Ein großer Teil der Kom- munen zeigt selbst an, dass die bisherigen Maßnahmen und Aktivitäten und damit der Umsetzungsstand zum Stichtag nicht ausreichend sind (vgl. beispielhaft Abb. 1).

Trotz der vielfach noch nicht erreichten Ziele ist die Einschätzung der Bedeutung und der Relevanz der EG- Dienstleistungsrichtlinie schon wieder rückläufig. Hier stehen die umsetzungsverantwortlichen Behörden vor der Herausforderung, die Umsetzungsdynamik weiter aktiv zu halten.

Die teils schwierige Umsetzung der EG-Dienstleistungs- richtlinie verweist auf einige Verbesserungspotenziale für die Kommunikation und Interaktion der staatlichen und kommunalen Ebenen (inter-administrativ). Aber auch innerhalb der Institutionen selbst (intra-adminis- trativ) kann ein verbesserter Umgang mit interdiszipli- nären Projekten und Fragestellungen wichtige Impulse geben. Gerade hier werden sich für die Zukunft wichtige Reformfelder entwickeln.

abstract

fachartikel

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eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 6 | Juli 2010

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Finanz- und Ressourcenprobleme scheinen die Kom- munen merklich in ihrem Handlungsspielraum einzu- schränken. Schon jetzt wird die EG-Dienstleistungs- richtlinie von einem Großteil der Befragten nicht mehr als relevantes Projekt wahrgenommen. Dies ist insofern kritisch, als dass diese Aktivitäten ja gerade als Standort- und Wirtschaftsfaktor auf die Stärkung des Standorts und damit der finanziellen Grundlagen der Kommune zielen. Doch leider werden sich diese Auswirkungen an- gesichts der zukünftig zu erwartenden finanziellen Ent- wicklungen wohl noch deutlicher zeigen.

Zu einem zentralen Problem und einer großen Heraus- forderung hat sich auch die fehlende Anwendungshäu- figkeit (Fallzahlen) entwickelt (vgl. Abb. 2). Daneben werden vor allem der enge Zeitrahmen, die Auswahl einer geeigneten technischen Lösung sowie fehlende personelle Ressourcen immer noch als wichtige Hemm- schuhe der Umsetzung angesehen.

Fazit und Empfehlungen. Nach den ermittelten Ergebnis- sen bestehen in einigen Bereichen Defizite, die innerhalb eines angemessenen Nachbesserungszeitraums beseitigt werden müssen. Weitergehend können an dieser Stelle folgende Empfehlungen unter den heutigen Rahmen- bedingungen und dem heutigen Entwicklungsstand als sinnvoll angesehen werden:

• Die verstärkte Nutzung von konkreten „Best- Practices“ könnte den Kommunen helfen die Zie- le der EG-Dienstleistungsrichtlinie besser aus der abstrakten Forderung heraus zu lösen und in ganz praktische Aktivitäten zu überführen. Hierfür gilt es, die erfolgreichen Lösungen zu identifizieren und zu kommunizieren.

• Den Kommunen mit bislang unzureichender Um- setzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie müssen mehr denn je Hilfestellungen durch technische Vor- lagen einerseits und konzeptionellen Grundlagen und Hinweise andererseits gegeben werden. Die Erfahrung erfolgreicher Kommunen zeigt, dass in komplexen Veränderungsprozessen ein außenste- hender Moderator wertvolle Hilfestellungen geben kann.

• Auch 2010 wird empfohlen, in die umfassende (informationstechnische) Qualifizierung des eige- nen Personals zu investieren. Ganz speziell werden Teamfähigkeit, Projektmanagement, Prozessdenken und methodische Kompetenz im Change Manage- ment entscheidende Voraussetzungen dafür sein, inwieweit es gelingt, die Rolle der jeweiligen Kom- mune im Rahmen der zukünftigen Netzwerk-Ver- waltung (vgl. Ansatz der KGSt) mit vielen Partnern erfolgreich einzunehmen.

• Darüber hinaus bedarf die strategische Ausrich- tung in den Kommunen offensichtlich ebenfalls eines grundlegenden Wandels. Es müssen seitens der politischen und administrativen Führung kla- re Schwerpunkte und strategische Ziele vorgegeben werden.

• Nicht zuletzt fehlt auch eine stärkere Nutzung des Angebots durch die Unternehmen. Durch beglei- tende Marketing-Konzepte der Wirtschaftsförde- rungen kann es gelingen, interessierte Unterneh- men von den neuen Möglichkeiten zu überzeugen und die Vorteile (z. B. Zeit- und Kostenersparnis) für die Unternehmen vor Ort deutlicher zu machen.

Ob wirklich alles gegeben wurde, um das Ziel am Ende zu verfehlen, lässt sich auch mit dieser Studie nicht zwei- felsfrei sagen. Fest steht jedoch, dass die EG-Dienstleis- tungsrichtline sehr hohe Anforderungen an die Innova- tionsfähigkeit des politisch-administrativen Systems der Bundesrepublik Deutschland gestellt hat, da es nicht nur um eine interdisziplinäre bzw. abteilungsübergreifende Problematik, sondern auch um behördenübergreifende Prozessgestaltung ging. Gemeinsam mit den hohen He- rausforderungen des zukünftigen Personalmanagements und des Finanzierungsbedarfs in den Verwaltungen wird durch diese Faktoren die zukünftige Leistungsfähigkeit der Verwaltungen insgesamt auf den Prüfstand gestellt.

Denn auch die Stärkung des Wirtschaftsstandortes ist nicht zuletzt ein erklärtes Ziel der EG-DLR. n

Prof. Dr. Jürgen Stember Dekan, Hochschule Harz, Dekan des Fachbereichs Verwaltungswissen- schaften

jstember@hs-harz.de Abb. 1: Auf welchem Stand ist die Umsetzung der

EG-Dienstleistungsrichtlinie in Ihrer Verwaltung?

Abb. 2: Vergleich zu 2008: Worin sehen Sie aus heutiger Sicht die größten Herausforderungen bei der Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie in Ihrem Zuständigkeitsgebiet?

(Auszug; Mehrfachnennung möglich).

fachartikel

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eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 6 | Juli 2010

Aufgabenstellung. Mit Ende 2009 musste die EU-DLR umgesetzt sein. Sie sieht vor, Dienstleistungserbringern zur Erleichterung der Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeiten eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen.

Im Land Niedersachsen wird die Anforderung auf Lan- desebene vom Wirtschaftsministerium und auf kom- munaler Ebene durch 55 einheitliche Ansprechpartner bei Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbst- ständigen Städten wahrgenommen. Gesucht wurde ein Fachverfahren, das die Mitarbeiter des Landes bei der Abwicklung der Anfragen unterstützt und optional für die Mitarbeiter der EA auf kommunaler Ebene zur Ver- fügung steht.

Lösungsansatz. Im Rahmen einer Markterkundung stellten mehrere Anbieter Ihre Lösungen zur Umset- zung des geforderten Fachverfahrens vor. Anfang Sep- tember 2009 entschied sich das Land Niedersachsen die Fachanwendung auf Basis der Fabasoft eGov-Suite umsetzen, da dieses Produkt bereits seit 2008 als Do- kumentenmanagementsystem im Land Niedersachsen im Einsatz ist.

Umsetzung. Nach Beauftragung durch das Land Nie- dersachsen erfolgte die Erstellung der Spezifikation ge- meinsam mit dem Ministerium für Inneres, Sport und Integration (MI), dem Ministerium für Wirtschaft, Ar- beit und Verkehr (MW) und dem Landesbetrieb für Sta- tistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN). Als Basis diente dabei das vorhandene Anfor- derungsprofil des Landes Niedersachsens. Im Rahmen der Umsetzungsphase wurde ein Objektmodel erstellt, um die Vorhaben, Leistungen und zuständigen Stellen sowie Dienstleister abzubilden. In Anlehnung an den

künftigen XEUDLR-Standard wurde die Schnittstelle

„XFall Niedersachen“ auf Basis XML geschaffen. Die für 2010 geplante Standardisierung von XEUDLR sieht vor, die Daten zukünftig deutschlandweit über den einheitli- chen Datenaustauschstandard zur Verfügung zu stellen.

Der Fokus der niedersächsischen IT-Lösung zur Umset- zung der EU-DLR liegt auf der Schaffung der Vorausset- zung für eine rechtssichere Kommunikation zwischen den beteiligten Systemen:

• Das Dienstleistungsportal Niedersachsen stellt die Eingabeoberfläche für den Dienstleister bereit.

• Das Einheitliche Ansprechpartner-Fachverfahren fungiert als Vermittler zwischen Dienstleistungs- portal und zuständigen Behörden.

• Zuständige Behörden bearbeiten die Anträge.

Die Übergabe der Daten erfolgt dabei in Bezug auf EA und zuständige Behörden über ein EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspost- fach), eine spezielle Form der virtuellen Poststelle, ursprünglich entwickelt im Auftrag der deutschen Justiz.

Die weitere Planung sieht vor den Bürger- und Un- ternehmensservice (BUS) zur Synchronisation der Behörden-Stammdaten und das Zentrale Identity Ma- nagement (ZIMD) zur Synchronisation der Dienstleis- ter-Stammdaten an des Einheitliche Ansprechpartner- Fachverfahren anzubinden.

Zielerreichung. Nach der Beauftragung im September 2009 erfolgte die Abnahme der Spezifikation Anfang Oktober. Bereits am 21. Dezember 2009 wurde das Por- tal im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert. Die Produktivsetzung erfolgte planmäßig

abstract

Das Land Niedersachsen zählt zu den ersten deutschen Bundesländern, welche die Anforderungen der

EU-Dienstleistungsrichtlinie fristgerecht mit Ende 2009 umsetzen konnten. Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) verfolgt das Ziel die Erbringung von Dienstleistungen und die Gründung von betrieblichen Niederlassungen über Landesgrenzen hinweg zu vereinfachen. Dabei steht dem Antragsteller eine Kontaktperson (Einheitlicher Ansprechpartner) zur Verfügung, welche die erforderlichen Unterlagen zusammenstellt oder beratend unterstützt.

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Umsetzungder

EU-Dienstleistungsrichtlinie imLandNiedersachsen

Marianne Rohde

fachartikel

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eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 6 | Juli 2010

am 28. Dezember 2009. Das Portal steht den Antrag- stellern unter www.dienstleisterportal.niedersachsen.de sowie auf den Webseiten der beteiligten Kommunen zu Verfügung.

Fakten und Funktionalitäten.

• Objektmodell für Vorhaben, Leistungen, Informati- onsfälle und zuständige Stellen.

• Vorlagenmanagement für Bescheide (Schriftstücke) und Geschäftsvorfälle (Metadaten).

• Schnittstelle zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).

• Austausch der Daten über XFall Niedersachsen (in Anlehnung an XEUDLR).

• Webservice-Schnittstelle zum Bürger- und Un- ternehmensservice Niedersachsen (BUS).

Die Europäische Dienstleitungsrichtlinie. Das Ziel der euro- päischen Dienstleistungsrichtlinie ist es, Dienstleistun- gen und die Gründung betrieblicher Niederlassungen über Landesgrenzen hinweg zu vereinfachen.

Durch die Einführung gestraffter Genehmigungsverfah- ren und Verwaltungsvereinfachung mittels elektronischer

Verfahren sollen die Ziele der Richtlinie umgesetzt wer- den. Mithilfe der Einheitlichen Ansprechpartner wird der Weg durch die Behörden für die Antragsteller einfacher.

Einheitliche Ansprechpartner. Über die Einheitlichen An- sprechpartner können Dienstleister alle dienstleistungs- relevanten Verfahren und Formalitäten abwickeln. Sie können sich jedoch auch wie bisher unmittelbar an die zuständigen Behörden wenden.

Als Einheitliche Ansprechpartner sind in Deutschland in der Regel die örtlichen Landkreise oder die kreisfrei- en Städte aber auch Kammern tätig. Sie geben Auskunft über die jeweiligen Verwaltungsgänge und unterstützen den Antragsteller bei seinem Vorhaben. Er leitet auch alle Unterlagen an die zuständigen Behörden weiter. Der Antragsteller muss sich nicht um Zuständigkeiten küm- mern. n

Mehr Informationen unter:

http://www.dienstleisten-leicht-gemacht.de

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Marianne ROHDE Projektleiterin IT-Umsetzung EU-DLR Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport.

marianne.rohde@

mi.niedersachsen.de Abb.: Interaktion zwischen den Austrian VCD-System und dem European VCD-System

fachartikel

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eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 6 | Juli 2010

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EndUserSkillsfor theDigitalSociety

Christine Leitner I Neil Farren I Dudley Dolan I Wilfried Berlin

abstract

The European Union has defined e-skills as an important requirement for inclusion in the Information Society and for the implementation of the Digital Agenda for Europe.

(1)(2) Much of the activity around the creation of frame- works relating to ICT knowledge, skills and competence to date has focused on the IT practitioner, for example the British SFIA framework or the European e-Competence Framework.(3) This work has been important for the ICT sector, but has excluded end users, who constitute a much larger and more heterogeneous group. In response to this development, the End User e-Skills Framework Require- ments project was initiated in 2009. The project was com- missioned by the CEN/ISSS Workshop on ICT Skills (4) and aims to identify the requirements for an end user e- skills framework for use by industry, certifying organisa- tions, regulatory authorities and individuals. The purpose of the project was threefold: to assist in having an effective understanding of end user e-skills, to make proposals for developing such a reference framework, and to outline the associated tools that could benefit framework users.

Due to the scale and complexity of the group involved, the development of a framework, containing the key end user skills and competences relating to ICT, is a consi- derable task. To ensure a clear focus and scope of the project, end user e-skills were defined as follows: „The capabilities required for effective application of ICT

systems and devices by the individual in either a work or personal environment. Individuals apply systems as tools in support of their own activities, which is, in most cases, not ICT. End user e-skills cover the utilisation of common generic software tools and the use of spe- cialised tools supporting business functions. End user e-skills vary in complexity from introductory up to an advanced usage level.“

The project tasks included initial desk research on Euro- pean activities around existing end user e-skills frame- works. Results show clear evidence of activity and inte- rest in this area, with examples of frameworks from six European countries (France, the United Kingdom, Gree- ce, Romania, the Netherlands and Norway). The final project report also includes a case study on the British National Occupational Standards (NOS) as an advanced example of an end user e-skills framework.

The main elements of the primary research, i.e. a survey and a series of interviews, were carried out with indivi- duals and organisations representing four potential tar- get groups of the framework, namely: human resource recruitment, training and/or certification organisations, individuals, and government and regulatory authorities.

The responses provided represented 20 of the EU-27, with 25 countries participating in total.

The European Union has defined e-skills as an impor- tant requirement for inclusion in the Information Society within the framework of the Digital Agenda for Europe.

In 2009 a project was initiated by the European standardisation organisation CEN to identify the need for a framework to describe such end user skills.

This article highlights the key results of the project which is currently available for public consultation.

Die effektive Nutzung von Informations- und Kommunikations- technologien am Arbeitsplatz, aber auch im täglichen Leben, ist eine Schlüsselkompetenz in der Informationsgesellschaft.

Die Europäische Union hat die Förderung von e-Skills zur Priorität im Rahmen der ehrgeizigen Ziele der Digitalen Agenda erklärt.

Der folgende Artikel stellt die Ergebnisse einer Studie vor, in der die Voraussetzungen für einen einheitlichen europäischen Qualifikationsrahmens zur Bewertung und Beschreibung von so genannten End-User e-Skills untersucht wurden.

fachartikel

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eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 6 | Juli 2010

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The project team focused on four sectors to consider potential differences in approaches to defining end user e-skills (see Figure 1). End user e-skills include the uti- lisation of common “generic” software tools in an office environment, and the use of specialised tools supporting major business functions with a large number of “user sectors”. The relationships between these two skills ca- tegories are illustrated in Figure 1. Naturally the level of overlap between these two skills categories will vary bet- ween sectors. (5)

The outcomes of the survey, along with supporting semi- structured interviews provide a clear indication that the- re is support for a European end user e-skills framework.

Further analysis of the data by target groups suggests that the Training and Certification and Government and Regulatory respondents made up the 10% overall who felt the framework was extremely important. In general, there was a suitable spread of demand from the different target groups (see Figure 2).

The outcomes of the survey also assist in providing a spe- cification for the framework. It is clear that the future framework will need to be able to be presented with a range of depth in terms of the level of detail (low to high) and the number of proficiency levels to suit the various target groups’ needs. It should be noted in this context that when asked about end user e-skills frameworks, many of the respondents made reference to the preva- lence of ECDL in their country. The ECDL certification programmes are widely adopted across Europe and bey- ond (as ICDL), and as a result of nine million registra- tions to date, ECDL has become the de facto standard in this domain.(6)

The research also points to a preference to apply a com- petence approach in the design of the framework, sup- ported by examples of associated knowledge and skills.

If possible, the European end user e-skills framework should link to existing national qualifications frame- works and national level end user e-skills frameworks.

Another outcome was that such a framework would have a variety of benefits for the key target groups. The fact that the benefits vary depending on the group further highlights the need for flexibility to ensure that the framework can be successful. Benefits such as enhancing mobility, providing additional consistency of skills descriptions, providing the ability to cross reference training and certifications, as well as the ability to carry out skills assessments and assist in hu- man resource planning and decision making will all have great value to the framework target groups. For example, within public administration the framework could also contribute to organisational development and change pro- cesses and assist in a better understanding of competences for knowledge and information management. In addition, the interviews suggested that the framework could have a key role in contributing to harmonisation across Europe for training, education and qualification recognition.

The output of this project paves the way for the develop- ment of an end user e-skills framework which can meet the needs of key framework users. Such a framework will have a variety of benefits and applications, including con- tributing to raising awareness of the key end user e-skills required to maximise inclusion and further promote ef- fective use of ICT in the workplace and among all mem- bers of society. In other words, the framework could help pave the way for an inclusive digital society in Europe. n

Neil Farren ECDL Foundation neil.farren@ecdl.org

Wilfried Berlin Airbus

wilfried.berlin@airbus.

com (1) European Union. Digital Literacy: Skills for the

Information Society. 2007. http://ec.europa.eu/informa- tion_society/tl/edutra/skills/index_en.htm, 24.02.09 (2) European Commission. A Digital Agenda for Europe, COM(2010)245, Brussels, 19.05.2010, http://ec.europa.

eu/information_society/digital-agenda/index_en.htm (3) http://www.sfia.org.uk/, http://www.ecompetences.

eu/site/objects/download/4756_EuropeaneCompetence- Framework1.0.pdf

(4) CEN (European Committee for Standardisation). The study is available online for public comment until 31 July 2010 http://www.cen.eu/cen/Sectors/Sectors/ISSS/

Activity/Pages/EndUsereSkillsFrameworkRequirement.

aspx

(5) ICT-Skills Certification in Europe Report.2005. http://

eskills.cedefop.eu.int/download/eSkills_Certification_fi- nal_report.pdf

(6) ECDL http://www.ECDL.org/publisher/index.jsp?1nID

=93&2nID=94&pID=781&nID=830, 09.06.2009

literatur

Christine Leitner Danube University Krems, Center for European Public Administration(CEPA) christine.leitner@donau- uni.ac.at

Dudley Dolan Q-Validus (Ireland), Chairman Trinity College dudley.dolan@eircom.net Fig. 1: Relationships between generic and sectoral software tools.

Fig. 2: Priority of having an end user e-skills framework (by target group).

Target Group

Extremely Important

Very Important

Moderately Important

Slightly Important

Not Important Training /

Certification 14% 33% 37% 6% 10%

Government &

Regulatory 7% 33% 33% 27% 0%

Human

Resources 0% 50% 29% 21% 0%

fachartikel

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eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 6 | Juli 2010

Projektsetting. Die Umsetzung des österreichischen VCD- Projekts erfolgt im Rahmen einer transeuropäischen Zu- sammenarbeit. Dabei steht europaweite Interoperabilität sowohl hinsichtlich des rechtlichen Regelwerks als auch von Nachweisen im Vordergrund. Der Bieter/Bewerber erhält mit der VCD-Anwendung einen erleichterten elek- tronischen Zugang zur Erlangung dieser Nachweise; Amts- wege fallen weg. Das modellierte rechtliche Regelwerk stellt eine EU-weite einheitliche Rechtsinterpretation sicher. In- teroperabilität wird durch die Vereinbarung von Standard- prozessen und Formaten erzielt. Bestehende Register und Nachweis-ausstellende Services wie z.B. Firmenbuch, Straf- register, Gewerberegister, etc. werden nicht geändert sondern lose an das VCD-System angebunden. Liegt ein Nachweis beispielsweise nicht elektronisch vor, gibt es Schnittstellen, um diesen Nachweis – z.B. durch Scannen – ins VCD zu integrieren. Die Orchestrierung der Prozesse inklusive der Datenassemblierung aus den lose gekoppelten Services erfolgt durch die osSso-Technologie (vgl. eGovernment Review Ausgabe 5/2010).

Das PEPPOL-VCD-Regelwerk. Das PEPPOL-VCD-Regelwerk besteht aus definierten Regeln, die die zutreffenden Rechts- vorschriften bzw. deren aktuelle Interpretation abbilden. In unterschiedlichen (Teil-)Ontologien wurden die Artikel 45 bis 50 der EU-Richtlinie 2004/18/EG modelliert sowie die korrespondierenden speziellen nationalen Umsetzungen.

Weiters müssen bei der Zusammenstellung des VCD-Paketes unabhängig von den jeweiligen Vergaberichtlinien weitere unterschiedliche rechtliche und länderspezifische Eigen- heiten berücksichtigt werden. In Frankreich beispielsweise muss nur von einem rechtlichen Vertreter eines Unterneh- mens der Nachweis erbracht werden, dass keine rechts- kräftige Verurteilung gegen ihn vorliegt. In Österreich

hingegen muss jeder Geschäftsführer einen Strafregister- auszug vorlegen; in Italien ist dies auch von einem tech- nischen Betriebsleiter erforderlich, zusätzlich ist in Italien eine Antimafia-Erklärung abzugeben, die es in anderen EU-Ländern gar nicht gibt. Auch die unterschiedlichen Rechts- bzw. Verwaltungskulturen werden von der VCD- Anwendung beachtet. In Italien werden beispielsweise nur von einem Gericht oder Notar beglaubigte Dokumente akzeptiert. Im Gegensatz dazu reichen in Österreich meist Kopien von Nachweisen, die erst bei Auftragserteilung im Original vorgelegt werden müssen. Die Implementierung der nationalen Ontologien erforderte höchste Konzent- ration seitens der technischen Entwickler. Diese mussten aus den verschiedenen Aussagen der Juristen das für die neue VCD-Anwendung relevante Wissen erschließen und richtig verknüpfen. In jeweils zweitägigen Workshops, die in englischer Sprache durchgeführt wurden, entstanden so die nationalen Ontologien, die „on the fly“ mit dem m2n intelligence management framework (siehe Abbildung 1) abgebildet wurden.

abstract

Die österreichische VCD-Implementierung ist ein vollständig IT-gestütztes System, das die Komplexität des Eignungs- nachweises bei pan-europäischen Vergabeverfahren deutlich reduziert und – als „first mover“– für österreichische Unternehmen, insbesondere für KMUs, Wettbewerbsvorteile schafft. Auf Basis des Regelwerks und der konkreten Bieter-/Bewerber-Struktur, erstellt das VCD dem Bieter/Bewerber eine Einzelfall-bezogene Liste zu erfüllender Kriterien, leitet davon notwendige Eignungsnachweise ab und schlägt dazu passende elektronische Services vor, die die Beschaffung der Nachweise ermöglichen. Darüber hinaus stellt Österreich den European Service Provider bereit.

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VirtualCompanyDossier:

Berücksichtigungvon RechtundPraxis

Silke Weiß I Josef Makolm

Abb. 1 : Ausschnitt einer (Teil-)Ontologie

fachartikel

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eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 6 | Juli 2010

Bereits umgesetzt sind die Upper-Level-Ontologie, das europäische Regelwerk sowie die Ontologien für Deutsch- land, Frankreich, Italien, Norwegen, Österreich und Grie- chenland; weitere sollen folgen. In Österreich wurde das Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006 – StF: BGBl. I Nr.

17/2006) modelliert.

Das European VCD-Service (ESP). Das im Rahmen der österreichischen Implementierung erstellte European VCD-Service ermöglicht es Unternehmen EU-weit auf ein einheitlich implementiertes Regelwerk zu vertrau- en. Hierbei wird das rechtliche Regelwerk des jeweili- gen Ziel-Landes (Vergabestelle) ebenso berücksichtigt wie das rechtliche Regelwerk des Herkunftslandes des Unternehmens und das EU-Vergabe-Regelwerk. Der ESP stellt für Bieter/Bewerber aus dem EU-Raum – basierend auf dem modellierten PEPPOL-VCD-Regel- werk – ein IT-Service bereit, das es dem Benutzer ermög- licht, ein „VCD Skeleton Package“ zu erstellen, das für kon- krete cross-border Vergabekonstellationen sämtliche zu erfüllende Kriterien bereits enthält, sodass Bieter-seitig bzw. von dessen nationalem VCD-System lediglich das VCD-Skeleton-Package mit den spezifisch-nationalen Evidenzen befüllt werden muss, um ein valides VCD zu erhalten. Cross-border Vergabekonstel- lation bedeutet in diesem Zusammenhang, dass beispielsweise ein Bieter/Bewerber aus dem EU- Mitgliedstaat A mit Sub-Unternehmer aus dem EU- Mitgliedstaat B bei einer Vergabebehörde im Mit- gliedstaat C Leistungen anbietet. Das im Rahmen der österreichischen VCD-Implementierung bereit gestellte European VCD-Service stellt damit erstmalig – einem modellierten juristischen Regelwerk folgend – verschie- dene nationale Regelwerke zueinander in Beziehung und leitet daraus konkrete Handlungen und Handlungsan- weisungen ab. Dieses European VCD-Service ist über eine Web-Schnittstelle und auch als Web-Service aufruf- bar.

Interaktion zwischen dem Austrian VCD-System und dem Eu- ropean VCD-System. Durch Interaktion zwischen dem Aust- rian VCD-System und dem European VCD-System werden gemeinsam mit dem Bieter/Bewerber die Nachweise be- stimmt, die der Bieter/Bewerber benötigt, um sich bewerben zu können (vgl. Abbildung 2). Durch die Nationalität der ausschreibenden Stelle und die spezifische Bieterkonstella- tion wird bestimmt, welches EU-Kriterium zu beweisen ist.

Die Art des Nachweises ergibt sich aus der Nationalität des Bieters („mutual recognition“). Für jedes EU-Kriterium (EU-Richtlinie) besteht mindestens ein korrespondie-

rendes nationales Kriterium, welches die erforderlichen nationalen Nachweise festlegt. Diese Nachweise wiederum werden durch ein oder mehrere nationale(s) Service(s) erbracht. Diese Services sind entweder elektronisch verfüg- bar oder die Nachweise müssen manuell eingebracht werden, was ebenfalls wieder im Regelwerk abgebildet ist. Aufgrund des modellierten Regelwerks, muss der Bieter/Bewerber weder die rechtlichen noch die praktischen Regeln kennen.

Das System schlägt ihm vor, was er wie beweisen soll, dies unter Beachtung seiner konkreten Bieterkonstellation (z.B.

Österreichische ARGE, mit französischem Subunterneh- men). Weiters kann ein Bieter/Bewerber Nachweise zum vorgeschlagenen VCD-Paket hinzufügen oder Nachweise entfernen. Das VCD-System bietet maximale Unterstüt- zung durch den Einsatz semantischer Technologien. Unter- nehmen können sich auf die Richtig- und Vollständigkeit des VCD-Pakets verlassen, da bei der Zusammenstellung des Pakets nicht nur rechtliche Kriterien sondern auch praktische Gepflogenheiten berücksichtigt werden.

Ausblick. Derzeit wird an der Umsetzung des Austrian VCD-Services und des European VCD-Services gearbeitet.

Einer Testphase anhand abgeschlossener Vergabeverfah- ren, die nachgestellt werden, folgt ein Produktionspilot an- hand konkreter realer Ausschreibungsverfahren mit natio- nalen und internationalen Partnern, bevor das System mit Jahresbeginn 2012 national und international in Vollbetrieb geht. Die Technologie dahinter – osSso – basiert direkt auf Forschungsergebnissen des Know-Centers Graz und des Innovationsunternehmens m2n. Alle (Teil-)Ontologien sowie wesentliche Systeme werden Open Source bereitge- stellt. n

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

www.egosta.at

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Min.-Rat Josef MAKOLM Bundesministerium für Finanzen, Abteilungsleiter – IT-Prüf- und Kontrollstelle josef.makolm@bmf.gv.at Dipl.-Inform.Wirt Silke WEIß

Bundesministerium für Finanzen, Organisatorin silke.weiss@bmf.gv.at Abb. 2 : Interaktion zwischen dem Austrian VCD-System und

dem European VCD-System fachartikel

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eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 6 | Juli 2010

MagistratderStadtWien:

GrößteELAK-Installationauf

BasisvonOpen-Source-Lösungen

Christian Pribitzer

abstract

Im Magistrat der Stadt Wien ist der Standard-ELAK (elektronischer Akt) auf Basis der Fabasoft eGov-Suite bei 4.000 Anwendern im Einsatz. Im Rahmen der eGovernment Strategie Österreichs und der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie mussten die Voraussetzungen zur Einhaltung neuer gesetzlicher Bestimmungen geschaffen werden. Im Zuge einer geplanten Softwareaktualisierung wurde auch die bestehende Infrastruktur auf eine Open-Source-Lösung (Red Hat Enterprise Linux 5 Server und PostgreSQL Version 8.3) für Einsparungs- und Vereinfachungszwecke umgestellt. Die Umstellung auf eine Open-Source Strategie wie auch das Upgrade wurden an nur einem Wochenende durchgeführt.

20 |

Aufgabenstellung. Im Magistrat der Stadt Wien ist der Standard-ELAK (elektronischer Akt) auf Basis der Fa- basoft eGov-Suite bereits im Einsatz. Im Rahmen der eGovernment Strategie Österreichs und der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie müssen die Vorausset- zungen zur Einhaltung neuer gesetzlicher Bestimmun- gen geschaffen werden. Dazu zählt beispielsweise die duale Zustellung oder die Amtssignatur die ab 1. Jänner 2010 gesetzlich verpflichtend sind. Im Rahmen der ge- planten Softwareaktualisierung der Fabasoft eGov-Suite sollte auch die bestehende Infrastruktur einer kritischen Würdigung unterzogen werden, um mögliche Einspa- rungs- und Vereinfachungspotenziale aufzufinden und eine geeignete Basis für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu schaffen. Dafür suchte der Magistrat der Stadt Wien eine hochverfügbare und hochskalierbare Softwarearchitektur. Zusätzlich sollte für die Benutzer eine komfortable, einfache Volltextsuche zur Verfügung gestellt werden.

Lösungsansatz. Nach umfangreichen Tests entsprachen die Produkte Red Hat Enterprise Linux Server und Post- greSQL den Anforderungen der Stadt Wien im Hinblick auf hohe Skalierbarkeit, Clustering, Ausfallsicherheit oder Kostenreduktion in Kombination mit der Fabasoft eGov-Suite am besten. Im Rahmen der Softwareaktuali- sierung wurde die vorhandene Systemsoftware gegen ein Red Hat Enterprise Linux Server System ausgetauscht

und die bestehende Datenbanklösung durch das Open- Source-Produkt PostgreSQL ersetzt – zur Effizienzstei- gerung und Kostenreduktion. Für eine bequeme Voll- textsuche wurde Mindbreeze Enterprise Search in den ELAK integriert.

Umsetzung. Zur Erfüllung der Anforderungen wurde die Infrastruktur hinsichtlich möglicher Alternativen und Kosteneinsparungen analysiert und die bestehen- den Konzepte zu Back-up und Recovery inkl. der Tests, Performance Lab, Clustering oder Machbarkeitsstudien bzgl. der Hardware adaptiert; für möglichst präzise Tes- tergebnisse. Erhebliche Forschung und Entwicklungs- arbeit wurde dafür im Vorfeld geleistet. Es entstand ein völlig neues Testverfahren (24 Stunden Aufzeichnung der Benutzeraktivitäten) zur Sicherstellung eines rei- bungslosen Betriebs nach Systemumstellungen.

Zuerst wurde ein Backup des vorhandenen Datenbestan- des aus dem ELAK erstellt. Danach erfolgte die Aufzeich- nung aller Benutzeraktivitäten über 24 Stunden aus dem Echtbetrieb „24 Stunden ELAK-Betrieb bei der Stadt Wien“ und mit Fabasoft DUCXtest die Transformation der Tätigkeiten in eine abspielbare, automatisierte Form.

Die erfassten Benutzeraktivitäten konnten so basierend auf dem Backup auf unterschiedlichen Betriebssystemen in Testreihen abgespielt werden. Extremsituationen wie das Abspielen der Use-Cases in vierfacher Geschwin- digkeit wurden simuliert, um die Belastungsgrenze

fachartikel

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