Mehr Netto vom
Brutto
Stand: 11/2020
Agenda
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Allgemein
Über den kompletten Lohn betrachtet liegt zwischen dem Netto des Mitarbeiters und den Kosten für das Unternehmen der
Faktor 2!
Betrachtet man nur die „obersten“ € 100, dann gilt folgende Faustregel:
Allgemein
Der Lohn ist intern die Schnittmenge zwischen dem Unternehmer (Arbeitgeber) und seinen Mitarbeitern (Arbeitnehmer) und hat auch immer eine Außenwirkung.
Büromiete Garagenmiete
. . .
Oh je!
Beispiele >>>
Erholung braucht jeder!
Sachbezugskarte
Weiteres …
§ 3 Nr. 45 EStG
Mein PC, mein Handy, mein Tablet …
… oder die private Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte
Internetkostenzuschuss
Zur Förderung der „neuen“ Medien hat der Gesetzgeber hier eine
Möglichkeit geschaffen, dem Mitarbeiter durch finanzielle Unterstützung durch seinen Arbeitgeber den Zugang zum Internet zu erleichtern.
Der Betrag muss „zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn“ gezahlt werden und es handelt sich um eine Erstattung von entstanden Kosten (Belege sind vorzulegen).
Das E-Bike als Gehaltserhöhung?
Fahrradüberlassung 2020
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern ein betriebliches Fahrrad steuerlich begünstigt zur privaten Nutzung überlassen.
Die Steuerbefreiung für die zusätzlich zum geschuldeten Lohn erfolgte Überlassung von Fahrrädern wurde bis zum 31.12.2030 verlängert.
Eine Überlassung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung ist weiterhin steuerpflichtig.
Das E-Bike als Gehaltserhöhung?
Beispiel:
Sie bekommen von Ihrem Arbeitgeber im Wege der Gehaltsumwandlung ein E-Bike im Wert von 2.500 Euro überlassen.
Dieser Vorteil ist wie folgt zu versteuern:
2.500 EURO sind zu vierteln und auf volle Hundert abzurunden (600 Euro). Es ergibt sich ein geldwerter Vorteil in Höhe von
1 Prozent von 600 Euro = 6 Euro. Dieser Betrag ist zu versteuern.
Ebenfalls wird das Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um die Leasingrate für das Fahrrad reduziert.
Die Leasingrate in diesem Beispiel beträgt 70,69 EURO.
E-Bike Berechnung
Fahrtkostenzuschüsse
Damit der Arbeitsweg morgens nicht ganz so teuer wird, kann der Arbeitgeber die Fahrten von der Wohnung bis zur ersten Arbeitsstätte bezuschussen.
Dieses Gehaltsextra ist mit 15 Prozent pauschal zu versteuern. Für Fahrten mit den öffentlichen
Verkehrsmitteln gibt es das Jobticket.
Corona-Sonderzahlung
Aufgrund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis Ende 2020 Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von
Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.
Erfasst von der Neuregelung werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 erhalten.
Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen
zusätzlich
zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
Eine Entgeltumwandlung ist demnach ausgeschlossen. bis Ende 2020 Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie hier.
Kindergartenzuschuss
Der Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter bei der Bezahlung der Kindergartenkosten unterstützen.
Diese Zuschüsse sind steuerfrei.
Grundsätzlich können die kompletten Kosten übernommen werden. Hierbei ist wichtig, dass der Mitarbeiter die Kosten nicht zusätzlich bei der Steuererklärung geltend macht.
Mankogelder
Zwischen Praxis und Apotheke:
Arbeit an der Kasse ist verantwortungsvoll.
Müssen Mitarbeiter Fehlbeträge auf eigene Kosten ausgleichen, erhalten sie für diesen Zweck meist ein Mankogeld oder Kassenfehlgeldentschädigung.
Diese Zahlung ist bis zu einer Höhe von 16 Euro netto pro Monat steuerfrei.
450 €-Grenze einhalten + 40 € Sachbezug
+ 30 € Internetzuschuss + 10 € Fahrgeld
+ 20 € Handyüberlassung
= 550 €
(jeden Monat)… und 1 x p. a. 156 € Erholungsbeihilfe!
Aber Vorsicht - Mindestlohnprüfung! (9,35 €)
Minijobber geht auch!
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