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DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik
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Nr. 10/2011 18.03.2011
DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik
Mehr Brutto bei „Netto“
Wer glaubte, dass sich Einzelhandels-Discounter nach der Schlappe von KiK vor Gericht die Zahlung sittenwid- riger Löhne nicht mehr trauen, wird in diesen Tagen eines Besseren belehrt: Jetzt „KiKt’s“ bei „Netto“.
Der Fall: Ein Hartz IV-Empfänger in Nordrhein-Westfalen wurde vom Jobcenter unter Androhung von Sanktionen aufgefordert, einen 325 Euro-Job bei Netto Marken- Discount in Bottrop anzunehmen - und dafür
50 Stunden pro Monat zu arbeiten. Der Arbeitsvertrag weist einen Stundenlohn von 5,50 Euro aus, zuzüglich 1 Euro Zulagen, mit denen alle weiteren Ansprüche abgegolten werden - etwa Urlaubs- oder Weihnachts- geld. Das sei sittenwidrig, kritisiert ver.di, denn laut NRW-Tarifvertrag für den Einzelhandel beträgt die un- terste Lohnstufe 8,98 Euro pro Stunde. Sittenwidrigkeit beginnt nach allgemeiner Rechtsprechung da, wo Löhne um mehr als ein Drittel von den tariflichen oder ortsüb- lichen Löhnen nach unten abweichen. Hier liegt der Grundlohn von 5,50 Euro - und nach Ansicht von ver.di kann nur der zugrunde gelegt werden - sogar fast 40 Prozent darunter.
Dieser Fall im Einzelhandel zeigt exemplarisch das De- saster am Arbeitsmarkt auf: Durch die Ausdehnung des Niedriglohnsektors werden immer mehr Arbeit- nehmerInnen in schlecht bezahlte unfreiwillige Teilzeit, Leiharbeit, befristete Beschäftigung und Minijobs abge- drängt. Von den bundesweit 72.000 Netto-
MitarbeiterInnen sind nach ver.di-Angaben 30.000 geringfügig beschäftigt. Insgesamt - über alle Branchen betrachtet - arbeiten fast 15 Prozent aller Beschäftigten in Minijobs. Das Perfide: Obwohl auch Minijobbern mindestens der unterste Tariflohn zusteht, unterlaufen ihn nicht wenige Unternehmen mit Dumpinglöhnen.
Ganz perfide ist dieses Vorgehen: Ehemals Vollzeitbe- schäftigten wird die tariflich entlohnte Arbeitszeit redu- ziert und die Lücke mit billigeren Minijobbern gefüllt.
Und die werden der Firma - wie in diesem Fall - auch noch von den Jobcentern unter Androhung von Leis- tungskürzungen bei Nichtgehorchen zugeführt.
Jetzt sind Konsequenzen aus der Zerlegung früherer Normalarbeitsverhältnisse fällig: Erstens, die nicht Exis- tenz sichernden Minijobs müssen in reguläre sozialversi- cherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umge- wandelt werden. Zweitens, Deutschland braucht nicht nur einen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro. Zudem müssen Drittens in möglichst allen Branchen Mindestlöhne eingeführt werden, die auch für nicht tarifgebundene Unterneh- men verbindlich gelten.
Für die anstehende Tarifrunde im Einzelhandel in NRW hat ver.di angekündigt, einen tariflichen Mindestlohn zu fordern.
Und der Discounter Netto sollte von dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm gewarnt sein: Das hatte KiK vor zwei Jahren bescheinigt, mit 5,20 Euro einen sittenwidrigen Lohn gezahlt zu haben und die Kette zur Nachzahlung der Löhne und der Beiträge für die Sozial- kassen aufgefordert. „AusgeKiKt“.