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Landkreis Oldenburg Amt für Arbeit und Soziale Sicherung

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Academic year: 2022

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Landkreis Oldenburg Amt für Arbeit und

Soziale Sicherung

Eingliederungsbericht 2011

Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen des zugelassenen kommunalen Trägers der Grundsicherung für

Arbeitssuchende

Landkreis Oldenburg Der Landrat

Amt für Arbeit und Soziale Sicherung Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen Telefon: 04431/85-245

E-Mail: sozialamt@oldenburg-kreis.de

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I n h a l t

1. Kurzporträt des Landkreises Oldenburg ... 3

1.1. Struktur ... 3

1.2. Organisation des Amtes für Arbeit und Soziale Sicherung ... 4

2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie... 5

2.1. Zielgruppen ... 6

2.2. Arbeitsmarktpolitische Strategie ... 6

3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen ... 8

4. Kommunale Eingliederungsleistungen (§ 16a SGB II) ... 9

4.1. Kinderbetreuung ... 9

4.2. Schuldnerberatung... 10

4.3. Psychosoziale Betreuung ... 10

4.4. Suchtberatung / Fachstelle Sucht ... 10

5. Ergebnisse ... 11

5.1. Entwicklung der Arbeitslosenzahlen ... 11

5.2. Integration in den Arbeitsmarkt ... 15

6. Abschließende Bewertung und Ausblick auf das Jahr 2012 ... 16

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1. Kurzporträt des Landkreises Oldenburg

Der Landkreis Oldenburg nimmt seit dem 01.01.2005 als zugelassener kommunaler Trä- ger die Aufgaben nach dem SGB II in eigener Verantwortung wahr. Damit ist er einer von bundesweit 110 Kreisen, die erwerbsfähige leistungsberechtigte Menschen beraten, betreuen und in Arbeit oder Ausbildung integrieren.

1.1. Struktur

Der Landkreis Oldenburg liegt links der Weser südlich der Städte Bremen und Oldenburg.

Er ist 1933 bei der Oldenburgischen Verwaltungsreform aus Teilen der früheren Ämter Oldenburg und Delmenhorst sowie aus dem ehemaligen Amt Wildeshausen entstanden.

Seine heutige, fast kreisförmige Gestalt hat er im Zuge der Kreisreform von 1977 erhalten.

Geografische Struktur

Das Kreisgebiet wird umschlossen durch ein Dreieck von Autobahnen. Die A1, die A 28 und die A 29 führen durch den Landkreis Oldenburg, so dass von jedem Ort des Landkreises kurze Wege zu den jeweiligen Autobahnauffahrten führen.

Insbesondere die angrenzenden Oberzentren Bremen und Oldenburg können in kürzester Zeit erreicht werden. Neben einer gut ausgebauten Infrastruktur der Bahn verfügt der Landkreis Oldenburg über zwei Flugplätze in Ganderkesee

und in Hatten. Der ehemalige Fliegerhorst Ahlhorn wird derzeit zu einem Logistikzentrum entwickelt.

Der Landkreis Oldenburg umfasst die Gemeinden Dötlingen, Ganderkesee, Großenkne- ten, Hatten, Hude, Wardenburg, die Samtgemeinde Harpstedt sowie die Stadt Wildeshau- sen, in der die Kreisverwaltung ihren Sitz hat. Hervorragende Verkehrsanbindungen, eine gute Infrastruktur und Ortschaften mit anerkannt hohen Wohn- und Freizeitwerten sowie die reizvolle landschaftliche Vielfalt mit ausgezeichneten Wander- und Radwandermög-

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lichkeiten bestimmen seine besondere Attraktivität und stehen für Lebensqualität im länd- lichen Raum.

Die Bevölkerungsdichte liegt bei 119,7 Einwohnern/km². Die Verteilung nach Altersgrup- pen stellt sich bei einer Bevölkerungszahl von 127.282 Einwohnern wie folgt dar:

Altersstruktur

19%

8%

25%

29%

19%

< 18 Jahre 18 - 25 Jahre 25 - 45 Jahre 45 - 65 Jahre

> 65 Jahre

Quelle: www.komsis.de, Stand: 31.12.2010

Mittelständische Unternehmen prägen das Branchenspektrum im Landkreis Oldenburg, das von der Land- und Forstwirtschaft über Handwerk, Handels- und Dienstleistungsge- werbe, Tourismus, Bauwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Maschinen- und Anlagenbau bis zu Unternehmen in der industriellen Produktion reicht.

1.2. Organisation des Amtes für Arbeit und Soziale Sicherung

Als zugelassener kommunaler Träger erfüllt der Landkreis Oldenburg die Aufgabe der Ar- beitsvermittlung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter aus dem Bereich des SGB II in ei- gener kommunaler Zuständigkeit. Das Aufgabenspektrum umfasst im Wesentlichen die Vermittlung in Arbeit sowie die Auszahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensun- terhalts.

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Die dezentrale Organisationsstruktur wurde auch im Jahr 2011 beibehalten. Dabei werden die Antragsannahme sowie die Auszahlung der finanziellen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in den acht kreisangehörigen Gemeinden wahrgenommen. Die aktive Vermittlung in Arbeit erfolgt durch das Fallmanagement, das in den Jobcentern Bookholz- berg, Sandkrug und Wildeshausen angesiedelt ist. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren werden durch ein eigenständiges Team betreut, das ebenfalls in diesen Jobcentern arbeitet. Der Arbeitgeberservice akquiriert freie Stellen und pflegt Kontakte zu den Arbeitgebern. Die dezentrale Aufgabenerledigung gewährleistet eine ausreichende Kundennähe und ermöglicht eine enge Kooperation der aktiven und passiven Leistungs- bereiche.

Die Organisationsstruktur spiegelt somit die Kernbereiche der Aufgabenwahrnehmung wieder. Diese Kernbereiche liegen in

• der Arbeitsvermittlung durch die Fallmanager in den Jobcentern,

• der Auszahlung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts durch die Mitar- beiter in den Gemeinden und

• der Stellenakquise durch den Arbeitgeberservice.

2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie

Wichtigste Aufgabe des Landkreises Oldenburg als zugelassener kommunaler Träger ist die Eingliederung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Arbeitsmarkt. Dazu nehmen alle Beteiligten unterschiedliche Aufgaben wahr, die unter dieser obersten Ziel- setzung zusammenlaufen. Gerade für Jugendliche unter 25 Jahren, Alleinerziehende, älte- re Arbeitnehmer und Migranten gelten erschwerte Ausgangsbedingungen, die eine inten- sive Beratung und Betreuung erfordern.

Unabhängig vom individuellen Förder- und Qualifizierungsbedarf des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsuchenden werden alle Möglichkeiten genutzt, die Hilfebedürftigkeit zu been- den. Dabei wird jeder erwerbsfähige Leistungsberechtigte durch eine qualifizierte Fallma- nagerin oder einen qualifizierten Fallmanager betreut. Die Fallmanagerinnen und Fallma- nager sind sowohl persönliche Ansprechpartner im Sinne des § 4 SGB II als auch Arbeits- bzw. Ausbildungsvermittler. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass individuelle Bedarfe und Potentiale erkannt und für die Eingliederungsarbeit berücksichtigt werden. Gleichzeitig

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kann ein ständiger Wechsel von Ansprechpartnern und Zuständigkeiten weitestgehend vermieden werden.

Der Schwerpunkt der Eingliederungsarbeit liegt in der Gestaltung passgenauer Integrati- ons- und Qualifizierungsangebote. Die Auswahl dieser Angebote orientiert sich stets an den individuellen Erfordernissen der einzelnen Kunden. Zuweisungen in Maßnahmen er- folgen so passgenau wie möglich, um den Abbau von Vermittlungshemmnissen und Quali- fikationsdefiziten so effizient wie möglich zu gestalten und eine erfolgreiche Vermittlung zu erreichen.

2.1. Zielgruppen

Eine besondere Bedeutung wird nach wie vor folgenden Zielgruppen beigemessen:

• sozial benachteiligte Jugendliche, die auch über Sanktionen nicht zu erreichen sind,

• Langzeitarbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohte mit geringer Kompe- tenz und Motivation,

• junge alleinerziehende Mütter und Väter,

• Berufsrückkehrerinnen.

2.2. Arbeitsmarktpolitische Strategie

Die nachhaltige Integration von Arbeits- und Ausbildungsplatzsuchenden in den ersten Arbeitsmarkt bzw. Ausbildungsmarkt ist nach wie vor das vorrangige Ziel der arbeitsmarkt- politischen Strategie. Dazu kooperieren die Jobcenter mit Bildungsträgern, Anbietern von Arbeitsgelegenheiten, der Wirtschaftsförderung im Landkreis Oldenburg GmbH, der Aus- bildungsplatzinitiative ZWAIG e.V., PACE, der Koordinierungsstelle „Frauen und Wirt- schaft“, dem Bremer Seniorenservice „Alt hilft Jung“ sowie anderen Beratungsstellen.

Menschen, die einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz suchen, erhalten in den Jobcentern die notwendige Unterstützung durch

• eine kundenzentrierte und bedarfsorientierte Beratung für alle Arbeitslosengeld II- Empfänger,

• passgenaue Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssitu- ation des Kunden,

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• bei Bedarf zunächst eine ggf. auch längerfristige Stabilisierung des Kunden zur Stär- kung der Eigenverantwortung,

• arbeitsplatzbezogene Qualifizierung,

• flankierende Leistungen aus kommunalen Mitteln gemäß § 16a SGB II,

• individuelle, gecoachte Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung durch den Arbeitgeber- service, das Fallmanagement und Bildungsträger,

Um Mitnahmeeffekte zu vermeiden, werden Eingliederungszuschüsse nur in geringem Umfang gewährt.

Die wirtschaftliche Erholung sowie der steigende Fachkräftebedarf führen dazu, dass ar- beitsmarktnahe Kunden mit geringem Qualifizierungsdefiziten verhältnismäßig schnell in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Demgegenüber steigt der Anteil der langzeit- arbeitslosen und arbeitsmarktfernen Kunden, die mit vielfältigen Vermittlungshemmnissen belastet sind. Diese Kunden, die unabhängig vom Alter oftmals kaum in der Lage sind, die Angelegenheiten des täglichen Lebens zu bewerkstelligen, bedürfen der besonderen Aufmerksamkeit des Jobcenters. Für sie wurde eine spezielle Maßnahme konzipiert, die ihnen bei der Bewältigung ihrer persönlichen und sozialen Problemlagen hilft.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Integration älterer Langzeitarbeitsloser. Der demo- graphische Wandel und ein zunehmender Fachkräftemangel eröffnen dieser Gruppe neue berufliche Perspektiven. Seit dem 01.01.2011 beteiligt sich der Landkreis Oldenburg an dem bundesweiten Förderprogramm „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“. Ziel dieses Programms ist die Integration der über 50jährigen Langzeit- arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Damit dieses optimal gelingen kann, werden die Teilnehmer in eigens konzipierten Maßnahmen geschult und weitergebildet. Aus dem Kundenkreis des Jobcenters nahmen 140 Personen teil.

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3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen

Unter Berücksichtigung der individuellen Qualifizierungsbedürfnisse konnten erwerbsfähi- ge Leistungsberechtigte unter anderem an folgenden Maßnahmen teilnehmen:

Bezeichnung Träger Zielgruppe Beschreibung/Inhalte Perspektive

A.B.S. - Akti- vieren, Bera- ten, Stärken

GSM Langzeitar- beitslose mit umfas- sendem Stabilisie- rungsbedarf

Aufsuchende soziale Aktivierung, Aufbau von Tages- strukturen, gesunde Lebensführung, Körperpflege, Haushaltsführung, Benimm- und Verhaltensregeln, Organisation von Freizeitaktivitäten, Heranführung an Bewegung/Sport, Assessment, Bewerbungstraining, individuelles Coaching.

Bewerbungs- coaching

IBB allgemein Entwicklung von Selbstvermarktungsstrategien und alternativer Bewerbungsformen, insbesondere durch das Training von Vorstellungsgesprächen und der Analyse bisheriger erfolgloser Bewerbungen.

AGH „Alte Ziegelei“

LEB allgemein Arbeiten im Museum „Alte Ziegelei“: Restaurierung und Instandsetzung des Ringofens sowie Gestaltung und Anlage des Außenbereichs. Vermittlung berufs- spezifischer Kenntnisse in den Bereichen Bau (Mau- rer- und Holzarbeiten), Garten- und Landschaftsbau, Metall.

Berufstrai- ningscenter

LEB u25 Berufsorientierung und Bewerbunscoaching für Ju- gendliche, die nach dem Schulabschluss keine Aus- bildung oder Arbeitsstelle gefunden haben.

Berufsweg- planung und Coaching für Frauen

LEB Frauen Feststellen berufsrelevanter Stärken und Hemmnisse, Entwicklung und Umsetzung von Alltags- und Berufs- strategien, realistische Berufswegeplanung, Aufbau eines Netzwerks zur gegenseitigen Unterstützung.

Medien und Dokumentati- on

LEB eLB mit schwerwie- genden Vermitt- lungs- hemmnis- sen

Die Maßnahme ist konzipiert als Medien- und Doku- mentationswerkstatt, die ihre Arbeitsfelder in den Be- reichen Videofilm, Foto und Text sowie in den damit verbundenen Tätigkeitsfeldern hat. Die in der Maß- nahme eingesetzten Medien Foto, Film und Text sol- len den Teilnehmern die Möglichkeit bieten, sich mit Problemsituationen aus der Arbeits- und Lebenswelt zu beschäftigen und eigene Aspekte der Betroffenheit zu thematisieren.

Potenzial As- sessment

LEB allgemein Ermittlung und Beschreibung persönlicher Eignungen, Fähigkeiten und Eigenschaften für die Ausbildungs- und Berufswahl.

Unterstützung für Bleibebe- rechtigte

LEB Bleibebe- rechtigte und Flücht- linge mit ungesicher- tem Aufent- haltsstatus

Heranführung von Bleibeberechtigten und Flüchtlin- gen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch Po- tenzial-Analysen, bedarfsgerechte Beratung sowie Sprach- und Kompetenztrainings.

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Bezeichnung Träger Zielgruppe Beschreibung/Inhalte AGH „Werk-

stattprojekt“

LEB allgemein Aufarbeitung und Sortierung von gebrauchten Texti- lien, Durchsicht und Reparatur von med.-techn. Gerä- ten (z.B. Rollatoren), Reparatur und Reinigung von Kleinmöbeln, Aufbau und Führung einer Lagerverwal- tung, Organisation und Betrieb eines Abholdienstes für gespendete Güter.

Bewerbungs- coaching

Profil Poten- zial

allgemein Individuelle Beratung und Begleitung während der Stellensuche; Stärken-/Schwächenanalyse, Entwick- lung von Selbstmarketingstrategien, Erstellung von aussagefähigen Bewerbungsunterlagen, Training von Bewerbungsgesprächen.

AdQ 40plus VHS Olden- burg

ü40 Berufliche Förderung und Integration gering qualifizier- ter langzeitarbeitsloser Frauen und Männer durch fachliche Qualifizierung und sozialpädagogische Betreuung.

Aktivierungs- hilfen für Jün- gere

VIASOL u25 Maßnahme zur Durchführung niedrigschwelliger An- gebote im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung für Jugendliche und junge Erwachsene, um diese für eine berufliche Qualifizierung zu motivie- ren und schrittweise heranzuführen.

Bewerbungs- büro

VIASOL allgemein Sichtung und ggf. Überarbeitung vorgefertigter Be- werbungsunterlagen, Erstellen von Bewerbungen am PC, Stellensuche im Internet.

AGH „Aus- bau/Sanierun g“

VIASOL allgemein Vermittlung von berufspraktischen Fähigkeiten und Verbesserung bereits vorhandener Fähigkeiten in den Bereichen Ausbau/Sanierung, Farb- und Raumgestal- tung sowie Tischlerei.

AGH „Krea- tivhandwerk“

VIASOL allgemein Vermittlung von berufspraktischen Fähigkeiten im künstlerischen und kreativen Bereich durch Schaffung von Gemälden, Mosaiken und Skulpturen zur Ver- schönerung der Belegungshäuser des Jugendhofs Steinkimmen.

4. Kommunale Eingliederungsleistungen (§ 16a SGB II)

Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit werden die folgenden, aus kommunalen Mitteln finanzierten Leistungen erbracht, soweit sie zur Eingliederung der erwerbsfähigen Leistungsberechtig- ten in den Arbeitsmarkt erforderlich sind:

4.1. Kinderbetreuung

Im Landkreis Oldenburg wird ein umfangreiches Angebot an Kindertagesstätten und Kin- dertagespflege vorgehalten. Das hiesige Jugendamt betreibt ein Familien- und Kinderser- vicebüro, das Beratung und Vermittlung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten anbietet.

Speziell für die Kinder alleinerziehender erwerbsfähiger Leistungsberechtigter wird dar-

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über hinaus eine Ferienbetreuung angeboten. Im Jahr 2011 wurden hier 23 Kinder be- treut.

4.2. Schuldnerberatung

Die Schuldnerhilfe in Niedersachsen e.V. nimmt die Aufgaben der Schuldnerberatung für den Landkreis Oldenburg wahr und wird institutionell mit Mitteln des Landkreises Olden- burg gefördert. Die Schuldnerhilfe hat ihren Standort in Wildeshausen und bietet Sprech- tage in den Gemeinden und in den Jobcentern des Landkreises an.

Die Beratungstätigkeiten der Schuldnerhilfe werden weiterhin zunehmend von Arbeitslo- sengeld II-Beziehern in Anspruch genommen. Die Zahl der Beratungsfälle für diesen Per- sonenkreis erreichte im Jahr 2011 einen neuen Höchststand von 743 Personen, was ei- nem Anteil von 43 % aller Beratungsfälle entsprach. Eine Ursache für die Zunahme der Fallzahlen in diesem Bereich ist allerdings in der engen Zusammenarbeit zwischen den Jobcentern und der Schuldnerhilfe zu sehen. Arbeitslosengeld II-Bezieher mit erkennbarer Schuldenproblematik werden zur Vermeidung sich daraus ergebender Vermittlungs- hemmnisse bereits frühzeitig an die Schuldnerhilfe verwiesen.

Seit dem Jahre 2007 ist die Schuldnerhilfe in Niedersachsen e.V. für den Landkreis Ol- denburg auch bei der Einkommensermittlung Selbstständiger tätig, die aufstockende SGB II - Leistungen erhalten. Sie berät auch diese Kunden im Auftrag des Landkreises mit der Zielrichtung, das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit zu steigern oder aber auf Dauer unrentable Tätigkeiten aufzugeben.

4.3. Psychosoziale Betreuung

Die psychosoziale Betreuung m Landkreis Oldenburg erfolgt durch die Beratungsstellen der Stadt Oldenburg und durch die Beratungsstelle der Stadt Delmenhorst. Der Landkreis beteiligt sich seit vielen Jahren an den Kosten dieser Beratungsstellen

4.4. Suchtberatung / Fachstelle Sucht

Die Fachstelle Sucht wird vom Diakonischen Werk der evangelisch-lutherischen Kirche in Oldenburg betrieben und vom Landkreis Oldenburg institutionell gefördert. Sie hat ihren

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Standort in Wildeshausen und verfügt über zwei Außenstellen in Wardenburg und Gan- derkesee. Im Jahr 2011 hatte die Fachstelle Sucht Kontakt mit 90 Hilfesuchenden, die Leistungen nach dem SGB II bezogen, das sind neun Personen mehr als im Jahr zuvor.

Die Fachstelle Sucht und die Jobcenter des Landkreises Oldenburg arbeiten eng und ver- trauensvoll zusammen. Kunden, die im Jobcenter als suchtgefährdet bzw. suchtabhängig auffallen, werden an die Suchtberatung weitergeleitet. Die Fachstelle Sucht nimmt so eine wichtige Funktion bei der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit der Be- troffenen wahr.

5. Ergebnisse

5.1. Entwicklung der Arbeitslosenzahlen

Entgegen anfänglicher Befürchtungen hatte sich das Wirtschaftswachstum im Jahr 2011 und damit auch der positive Trend am Arbeitsmarkt fortgesetzt. Es konnten so viele Ar- beitslosengeld II-Bezieher/innen wie niemals zuvor in sozialversicherungspflichtige Arbeit vermittelt werden. Besonders positiv zu vermerken ist die hohe Vermittlungszahl bei Al- leinerziehenden und Langzeitarbeitslosen. Auch die Integration der über 50jährigen hat zugenommen. Im Rahmen des vom Bund geförderten Programms „Perspektive 50plus“

konnten Betriebe überzeugt werden, älteren Erwerbslosen, die häufig Berufserfahrung und Kompetenzen mitbringen, eine Chance zu geben.

Trotz positiver Vermittlungszahlen sanken die Ausgaben der Grundsicherung für Arbeits- suchende aber nicht in entsprechendem Maße. Die in Arbeit vermittelten Arbeitslosengeld II-Bezieher/innen verdienen häufig nicht so viel, dass sie unabhängig von der Grundsiche- rung leben könnten. Sie verbleiben weiterhin im ergänzenden Bezug von Arbeitslosengeld II-Leistungen. Der Fachkräftemangel hat sich bisher noch nicht positiv auf das Lohn- und Gehaltsniveau ausgewirkt.

In Zahlen betrachtet ist im Landkreis Oldenburg die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im vergangenen Jahr von 3.412 auf 3.254 gesunken. Gleichzeitig sank die Zahl der Arbeits- losengeld II-Empfänger von 4.838 auf 4.540 Personen. Die Zahl der arbeitslosen SGB II- Bezieher sank von 1.980 auf 1.602 Personen, wobei ein deutlicher Rückgang bei den un- ter 25jährigen zu verzeichnen war, nämlich von 146 auf 103 Personen.

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Die Arbeitslosenquote sank im Jahresverlauf von 5,7 % auf 4,1 %. Dieser Rückgang betraf gleichermaßen die SGB II und die SGB III-Leistungsbezieher. Die Quote der SGB III- Bezieher sank um 0,9 Prozentpunkte auf 1,7 %, bei den SGB II-Beziehern ergab sich ein Rückgang um 0,7 Prozentpunkte auf 2,4 %.

Die nachfolgenden Grafiken geben einen Überblick über die Entwicklung des Arbeitsmark- tes im Landkreis Oldenburg.

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Alg II Em pfänger und Bedarfsgem einschaften

0 1000 2000 3000 4000 5000 6000

Januar Februar

März

April Mai

Juni Juli August

Septem ber

Oktober Novem

ber Dezem

ber

Anzahl

Bedarfsgemeinschaften ALG 2 Empfänger Arbeitslose gesamt Unter 25 gesamt Über 25 gesamt davon über 50 gesamt

Arbeitslosenquote

0,0%

1,0%

2,0%

3,0%

4,0%

5,0%

6,0%

Jan Febr März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez

Quote gesamt Quote SGB III Quote SGB II

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Arbeitslose - Zugänge

0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500

Jan Febr März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez

Anzahl

Arbeitslose Zugänge gesamt Unter 25 gesamt Über 25 gesamt davon über 50 gesamt

Arbeitslose - Abgänge

0 100 200 300 400 500 600

Jan Febr März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez

Anzahl

Arbeitslose Abgänge gesamt Unter 25 gesamt Über 25 gesamt davon über 50 gesamt

Mit dem Ende des Schuljahres drängen naturgemäß die meisten Jugendlichen in den Ar- beitsmarkt. Der Beginn des Ausbildungsjahres brachte dann die stärksten Abgänge bei den Jugendlichen.

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5.2. Integration in den Arbeitsmarkt

Im Jahr 2011 konnten insgesamt 1.345 Arbeitslosengeld II-Bezieher in eine sozialversi- cherungspflichtige Beschäftigung integriert werden. Darunter waren 526 Frauen, was ei- nem Anteil von rd. 39 % entspricht. Der Anteil der Jugendlichen unter 25 Jahren belief sich auf 203 Personen. In Ausbildung oder Umschulung konnten insgesamt 123 Personen in- tegriert werden, die meisten davon mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres.

Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

0 20 40 60 80 100 120 140 160

Jan Febr März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez

Anzahl der Fälle

Unter 25 gesamt Über 25 gesamt

Integrationen in Ausbildung/Um schulung

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

Jan Febr März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez

Anzahl der Fälle

Unter 25 gesamt Über 25 gesamt

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6. Abschließende Bewertung und Ausblick auf das Jahr 2012

Wie in diesem Bericht bereits dargestellt wurde, hat sich der Arbeitsmarkt im vergangenen Jahr ausgesprochen positiv entwickelt. Bezüglich der ökonomischen Rahmendaten im Landkreis Oldenburg ist davon auszugehen, dass sich aufgrund des guten Branchenmixes von mittelständischen Betrieben und Dienstleistern der positive Trend am ersten Arbeits- markt fortsetzen wird.

Die guten Integrationszahlen der letzten Jahre führen allerdings dazu, dass die Gruppe der SGB II-Bezieher inzwischen geprägt ist von Personen, die nur eingeschränkt vermit- telbar oder eingeschränkt arbeitsfähig sind. Weiterhin hoch sein wird die Zahl der Leis- tungsbezieher, deren Einkommen nicht ausreicht, um unabhängig von SGB II-Leistungen leben zu können. Eine weitere Senkung der Arbeitslosenquote wird daher für das Jahr 2012 kaum zu erwarten sein.

Hinzu kommt, dass, wie schon in den Jahren zuvor, das Eingliederungsbudget auch für das Jahr 2012 weiter reduziert wurde. Für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit wird dem Landkreis Oldenburg ein Budget von 3,4 Mio € zur Verfügung stehen, das sind rd. 24 % weniger als im Jahr 2011. Gleichwohl wird die zielgerichtete und passgenaue Qualifizie- rung der Kunden für den ersten Arbeitsmarkt weiterhin im Mittelpunkt der Arbeit des Job- centers stehen. Diejenigen Leistungsberechtigten, die nicht unmittelbar in eine Erwerbstä- tigkeit vermittelt werden können, werden Leistungen erhalten, die ihre Beschäftigungsfä- higkeit verbessern, die soziale Teilhabe sichern und letztendlich die Aufnahme einer Er- werbstätigkeit ermöglichen. Dabei wird abzuwarten sein, welche neuen Möglichkeiten die zum 01.04.12 in Kraft tretende Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente mit sich bringen wird.

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