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12.06.2019
Wichtiger Hinweis zum „Hallo Baby“-Vertrag nach § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen
Sehr geehrte Damen und Herren Doktoren, sehr geehrte Damen und Herren,
zusammen mit Ihrem Landesverband informierten wir Sie bereits über die Möglichkeit der Teil- nahme an der neuen Vereinbarung „Hallo Baby“ zur Vermeidung von Frühgeburten und infekti- onsbedingten Geburtskomplikationen.
Bitte beachten Sie hierzu, dass Versicherte erst ab dem 3. Quartal 2019 in den Vertrag einge- schrieben werden. Eine Abrechnung und Vergütung der Leistungen aus dem Vertrag „Hallo Baby“ ist damit erstmals ab dem 1. Juli 2019 möglich.
Alle Formulare und Informationen zum Ablauf und zur Durchführung der Vereinbarung finden Sie auf der KVB Internetseite www.kvb.de in der Rubrik Abrechnung / Vergütungsverträge / H / Hallo Baby.
Haben Sie noch Fragen? Die Mitarbeiter des Abrechnungsservice Zusatzverträge der KVB helfen Ihnen gerne weiter.
Freundliche Grüße gez.
Alice Hammes
Fachreferentin Zusatzverträge Referat Versorgungsinnovationen