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Hausärzte, Internisten, Kinderärzte und Ärzte für Gynäkologie, Dermatologie, HNO-Heilkunde sowie Augenärzte im Raum München
Ansprechpartner: Dr. Lutz Bader Telefon: 0 89 / 5 70 93 – 34 77 E-Mail: Lutz.Bader@kvb.de 21. Mai 2013
Gehäuftes Auftreten von Masern im Raum München
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
in München treten seit Mitte April vermehrt Masern-Erkrankungen insbesondere bei Ju- gendlichen und jungen Erwachsenen auf, wie das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) der Landeshauptstadt berichtet. Die KVB hat deshalb am 16. Mai auf www.kvb.de eine Meldung „Aktuelles“ zu diesem Masern-Ausbruch eingestellt. Dort finden Sie direkte Verlinkungen zu Internetseiten des RGU München und des Robert Koch-Instituts zum Thema Masern und Masernimpfung. Bitte nutzen Sie diese Informationsquellen.
Bitte beachten Sie insbesondere das umfassende „Merkblatt Masern“ in der Anlage dieses Schreibens. Das RGU München richtet sich damit auch an die Arztpraxen mit der Aufforderung, die sich aus diesem Merkblatt ergebenden Maßnahmen praxisintern um- zusetzen. Hierzu zählt sowohl die Kenntnis des Immunstatus des Personals mit Schlie- ßung bestehender Impflücken als auch die frühzeitige Absonderung von Erkrankten und ungeschützten Kontaktpersonen sowie deren Betreuung durch ausschließlich masern- immunes Personal. Nicht immune Kontaktpersonen zu Masernerkrankten unterliegen im medizinischen Bereich einer gesetzlichen Tätigkeitsbeschränkung für die Dauer der ma- ximalen Inkubationszeit von 18 Tagen ab dem letzten übertragungsrelevanten Kontakt.
Das RGU München bittet, die notwendigen Informationen an die derzeit behandelten und künftigen Masernerkrankten und deren Kontaktpersonen zur Beachtung weiterzuleiten.
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Schreiben zu Masern in München, 21.05.2013
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Bitte prüfen Sie also den Masern-Impfschutz bei sich selbst und Ihren Praxismitarbeite- rinnen - und natürlich auch bei Ihren Patienten, insbesondere bei den nach 1970 gebo- renen Erwachsenen. Bei unklarer Immunität empfiehlt die STIKO die Masernimpfung.
Nach 1970 Geborene ohne durchgemachte eigene Masernerkrankung sollten zweimal gegen Masern geimpft worden sein, um einen ausreichenden Individual- und Populati- onsschutz sicherzustellen.
Bitte beachten Sie auch die namentliche Meldepflicht gemäß § 6 IfSG bei Verdacht, Er- krankung oder Tod an Masern eines Patienten an das zuständige Gesundheitsamt.
Für Rückfragen stehen Ihnen das RGU München und die KVB gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Fachreferent Hygiene
Referat Strategische Versorgungsstrukturen und Sicherstellung
Anlage: Merkblatt Masern des RGU München (Stand: 14.05.2013)