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PI-140326-KVB-Knappschaft-Vertrag-Augenaerzte

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Gemeinsame Presseinformation

der Knappschaft-Krankenkasse, des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB)

Sehstörungen im Kindesalter möglichst früh erkennen

Neuer Vertrag fördert die Prävention und die interdisziplinäre Zusammenarbeit auf besondere Weise

München, 26. März 2014: Die ersten Lebensjahre eines Kindes sind für die Entwicklung des Seh- vermögens entscheidend. Bleiben Sehstörungen oder Schielen im Kleinkindalter unerkannt, kann sich das lebenslang auf die Sehfähigkeit auswirken. Ein neuer Vertrag zwischen der Knappschaft- Krankenkasse und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), der in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Augenärzte Deutschlands entstanden ist, fördert ab 1. April 2014 die not- wendigen Vorsorgeuntersuchungen für unter vierjährige Kinder und den interdisziplinären Aus- tausch zwischen Augenärzten sowie Kinderärzten.

„Die Untersuchung bei einem Augenarzt schafft Klarheit über mögliche Augen- und Sehfehler. Oft ist es möglich, eine früh entdeckte und behandelte Sehschwäche vollständig zu beseitigen. Dafür kann es bereits genügen, wenn das Kind wenige Stunden am Tag eine Brille trägt oder das gesun- de Auge abgedeckt wird“, erklärt Dr. Pedro Schmelz, Augenarzt und erster stellvertretender Vor- standsvorsitzender der KVB. Kinder sollten bereits vor ihrem vierten Geburtstag an einer augen- ärztlichen Vorsorgeuntersuchung teilnehmen – Kleinkinder mit einem erhöhten Risiko für Fehlsich- tigkeit sollten sogar noch früher untersucht werden.

„Unser Vertrag ist eine tolle Sache für die kleinen Patienten und ihre Eltern, da er eine Reihe von Vorteilen bietet“, so Anton Haupenthal, Leiter der Regionaldirektion München der Knappschaft- Krankenkasse. „Bei uns versicherte Patienten erhalten auf Wunsch für ihr Kleinkind schon sehr frühzeitig – ab dem 30. Lebensmonat – einen zeitnahen Vorsorgetermin bei einem teilnehmenden Augenarzt. Bei vorhandenen Risikofaktoren sogar ab dem sechsten Lebensmonat“, so Anton Hau- penthal weiter. In der augenärztlichen Untersuchung werden dann alle notwendigen Tests durch- geführt und das familiäre Risiko für Sehstörungen besprochen. In einem ausführlichen Abschluss- gespräch werden den Eltern die Ergebnisse erläutert und ein Befundbogen zur Weiterleitung an den Kinderarzt ausgehändigt. Der zusätzliche Untersuchungs- und Beratungsaufwand wird den Augenärzten von der Knappschaft-Krankenkasse außerbudgetär vergütet.

Der zweite Vorsitzende des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands, Dr. Peter Heinz, ist von der Bedeutung frühzeitiger Vorsorgeuntersuchungen überzeugt: „Etwa 60 Prozent der Seh- schwächen werden bei Kindern zu spät erkannt. Je früher solche Beeinträchtigungen entdeckt und behandelt werden, desto größer ist die Chance, dass sich das Sehvermögen optimal entwi- ckelt. Daher begrüßen wir den Ausbau von sinnvollen Verträgen und diese neue Form der in- terdisziplinären Zusammenarbeit.“

Die wichtigsten Inhalte zur Teilnahme und sowie zu den Vergütungsregelungen des Vertrags zwischen der Knappschaft-Krankenkasse und der KVB stehen unter der Adresse www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Zusatzvereinbarungen/Amblyopiescreening online zur Verfügung.

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Gemeinsame Presseinformation zur augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern Seite 2

Ansprechpartner für die Medien:

Martin Eulitz

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Tel. 0 89 / 5 70 93 – 21 92

E-Mail: presse@kvb.de

Gisbert Frühauf

Knappschaft-Krankenkasse Regionaldirektion München Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel. 0 89 / 38 175 – 405

E-Mail: gisbert.fruehauf@kbs.de

Dr. Peter Heinz

Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V.

Tel. 09 552 / 91 12 92 E-Mail: heinz@augeninfo.de

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)

Bundesweit gibt es 17 Kassenärztliche Vereinigungen. Mit rund 24.000 Mitgliedern ist die KVB die größte unter diesen. Sie stellt die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung im Flächenstaat Bayern mit rund zwölf Millionen Einwohnern sicher. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder – aller zugelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten, der ermächtigten Krankenhausärzte und der angestellten Ärzte in Medizinischen Versor- gungszentren (MVZ) – gegenüber Politik und Krankenkassen. Weitere Informationen finden Sie unter www.kvb.de.

Die Knappschaft-Krankenkasse

Die Knappschaft-Krankenkasse gehört zum Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft- Bahn-See. Mit rund 1,7 Millionen Versicherten zählt sie zu den größten Krankenkassen in Deutschland und ist seit 2007 eine für alle frei wählbare Krankenkasse. Sie unterhält bundesweit über 100 Geschäfts- und Bera- tungsstellen. Die Knappschaft stellt eine Vielzahl von Leistungen zur Früherkennung und Prävention bereit – viele zusätzliche Angebote reichen dabei über die Standards der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus.

Weitere Informationen finden Sie unter www.knappschaft.de.

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