• Keine Ergebnisse gefunden

DGB fordert: Nachbesserungen jetzt; Zuhause sichern Entwurf eines Gesetzes Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum stellungnahme

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "DGB fordert: Nachbesserungen jetzt; Zuhause sichern Entwurf eines Gesetzes Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum stellungnahme"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandsverwaltung Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Dr. Maximilian Fuhrmann Referatsleiter Wohnungs- und Verbraucherpolitik

maximilian.fuhrmann@dgb.de Telefon: +49 (0)30 240 60-237 Telefax: +49 (0)30 240 60-218 Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin www.dgb.de

Der DGB begrüßt, dass die Bundesregierung rasch handelt und ein Gesetz auf den Weg bringt, das die Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen aufgrund Zah- lungsverzug durch die COVID-19-Pandemie vorerst aussetzt. Denn nach aktueller Rechtslage kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, wenn zwei Mo- nate keine Miete bezahlt wird. Keine Sorgen um die eigenen vier Wände haben zu müssen, ist in dieser unsicheren Situation ein ganz wichtiges Signal an die Bevölke- rung. Auch Gewerbemieter*innen brauchen die Sicherheit ihre Existenzgrundlage durch fristlose Kündigung ihrer Räume nicht zu verlieren.

Aus Sicht des DGB sind vor allem zwei Nachbesserung des Gesetzes dringend not- wendig:

1.) Kündigungsschutzzeitraum verlängern

Die Kündigungen sollen laut Gesetz auf drei Monate befristet, vom 1. April bis 30.

Juni 2020, ausgesetzt werden. Eine Verlängerung des Zeitraums ist durch Verord- nung möglich. Schon heute ist jedoch absehbar, dass die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie, nicht in drei Monaten behoben sind. Noch kann niemand abschätzen, wie lange die Beschränkungen aufrechterhalten werden. Doch für Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Krise nicht schon dann überstanden, wenn die Neuinfektionen abnehmen, sondern wenn ihr Einkommen wieder in voller Höhe auf ihr Konto fließt. Durch die unterbrochenen Lieferketten wird es nach Auf- hebung der momentanen Beschränkungen sicherlich noch mehrere Monate dauern, bis die Produktion wieder das normale Niveau erreicht hat, Kurzarbeit überflüssig wird und Soloselbstständige wieder Aufträge erhalten. Eine Aussetzung der Kündi- gungen bis zum 30. September 2020, wie noch am Wochenende in den Medien be- richtet, wäre das mindeste. Den Menschen Sicherheit für drei Monate zu geben greift viel zu kurz.

stellungnahme

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Entwurf eines Gesetzes

zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

[Änderungen Mietrecht]

DGB fordert: Nachbesserungen jetzt; Zuhause sichern

24.03.2020

(2)

Seite 2 von 2 der Stellungnahme vom 24.03.2020

2.) Nachweispflicht streichen

Laut Gesetzesentwurf ist der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtzahlung der Miete glaubhaft zu machen. Dies stellt eine unnötige und hohe Hürde für die Mieterinnen und Mieter dar und gefährdet ihr Zuhause.

- Menschen mit hohen Einkommenseinbußen haben gerade vielfältige Sorgen. Ent- sprechende Nachweise zu besorgen belastet sie zusätzlich. Für die wenigen Fälle, bei denen Mietzahlungen nicht geleistet werden können und kein Zusammenhang zur COVID-19-Pandemie besteht, entsteht dritten kein signifikanter Nachteil, da die Zahlungen zeitnah nachgeholt werden müssen.

- Es ist hingegen davon auszugehen, dass nicht alle Mieter*innen von der Nach- weispflicht erfahren bzw. die notwenigen Nachweise problemlos beschaffen kön- nen. Folglich eröffnet diese Regelung ein Schlupfloch für Vermieter*innen, nicht in- formierte Mieter*innen (v.a. mit günstigen Altverträgen) vor die Tür zu setzen.

Diese Gefahr wäre leicht und ohne Schaden zu beheben, wenn ein Zusammenhang zwischen Nichtleistung und der COVID-19-Pandemie vermutet würde. Diese Formu- lierung wird bspw. in § 3, Regelungen zum Darlehensrecht, verwendet: „Der Zu- sammenhang zwischen der COVID-19-Pandemie und den Einnahmeausfällen wird vermutet.“

Der Gesetzesentwurf hat das Potenzial, Sicherheit für Millionen Mieterinnen und Mieter zu schaffen. Dieses Potenzial wird jedoch, v.a. durch die beiden genannten Punkte, nicht ausgeschöpft. Dies gilt es zu beheben.

Darüber hinaus: Sonderfond Wohnen

Die Dauer der Ausnahmesituation ist heute nicht absehbar. Es ist davon auszuge- hen, dass sich für viele Menschen ausgefallene Mietzahlungen von mehreren Mo- naten ansammeln werden. Gerade für viele Geringverdiener*innen, Familien und Gewerbetreibende wird es auch nach der Krise nicht möglich sein, diese Mietschul- den zu begleichen. Deswegen setzt sich der DGB für einen Sonderfond ein, der un- bürokratisch Mietzuschüsse gewährt. Ein solcher Fond könnte auch Selbstnut- zer*innen, die durch Einkommensausfälle oder Wohnungsunternehmen, private Vermieter*innen und Genossenschaften, die durch Mietausfälle, Gefahr laufen, ihre Kredite nicht bedienen zu können, mit zinslosen Überbrückungskrediten unterstüt- zen. Kreditausfälle hätten in dieser Situation möglicherweise gravierende wirt- schaftliche Auswirkungen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ausgehend von empi- rischen Erkenntnissen zur Prüfungsintensität in den einzelnen Größenklassen, soll daher im Folgenden der Frage nachgegangen werden, ob im Allgemeinen wie auch in

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Stabilisierung des Tarifvertragssystems mit einer entsprechenden Vereinfachung der Allgemeinverbindlicherklärung einen wichtigen

Dies ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass die Erkenntnisse, die die Beschäftigten der Deutschen Bundesbank und der BaFin im Rahmen ihrer täglichen und

Die Erbschaftsteuer betreffend wird Erben in Artikel 31 die Möglichkeit eingeräumt, das in der Verwahrung Schweizer Banken befindliche Vermögen des Erblassers mit 50 Prozent

Diese wird in der Realität die Auswirkung ha- ben, dass eher noch mehr geringfügig Beschäftigte als gegenwärtig schon zu niedrigen und vor allem niedrigsten Stundenlöhnen beschäf-

Davon, dass sich das steuerpflichtige Elternteilteil mit den Großeltern im Binnenverhältnis auf eine „angemessene finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung“

Sanktionen haben nach Auffassung des DGB (nur) dann eine Berechtigung, wenn eine zumutbare und sinnvolle Verpflichtung der Arbeitsuchenden durch eigenes Verschulden ohne

2 WZB/IAB-Studie für das BMAS im Rahmen des 4. ARB „Soziale Mobilität, Ursachen für Auf- und Abstiege“, Berlin 2011, S.. a) Die Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit