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Vorlage VL 20/2979 X ÖFFENTLICH NICHT ÖFFENTLICH UND VERTRAULICH Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Haushalts- und Finanzausschuss (Land) - 20. WP 19.02.2021 Kenntnisnahme

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Academic year: 2022

Aktie "Vorlage VL 20/2979 X ÖFFENTLICH NICHT ÖFFENTLICH UND VERTRAULICH Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Haushalts- und Finanzausschuss (Land) - 20. WP 19.02.2021 Kenntnisnahme"

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Der Senator für Finanzen Herr Wieneke

Abt. 2 / Ref. 23 Tel.: 361-2608

09.02.2021

Vorlage VL 20/2979

X ÖFFENTLICH NICHT ÖFFENTLICH UND VERTRAULICH

Beratungsfolge Termin Beratungsaktion

Haushalts- und Finanzausschuss (Land) - 20. WP 19.02.2021 Kenntnisnahme

Wirtschaftlichkeit: Keine WU VL-Nummer Senat: 20 / 298 L

Titel der Vorlage

Bericht über die Derivate des Landes Bremen zum 31.12.2020

Vorlagentext

Die Vorlage ist wie folgt gegliedert:

1) Bericht über die Derivate des Landes Bremen zum 31.12.2020

a) Bericht über den Gesamtbestand der Derivate des Landes Bremen b) Bericht über die durchgeführten Zinssicherungen mittels Forward Swaps c) Bericht über die Verwendung der Zinssicherungen in 2020

d) Auswirkungen des gesunkenen Zinsniveaus

e) Restrukturierungen von bestehenden Zinssicherungen f) Laufzeitengerechte Verteilung erhaltener Agios

g) Einfluss des Brexit auf das Derivateportfolio des Landes Bremen

1a) Bericht über den Gesamtbestand der Derivate des Landes Bremen

Zum 31.12.2020 hat die Freie Hansestadt Bremen folgende Derivate im Bestand (Angabe des Nominalvolumens in Mio. Euro).

Land zahlt fest Land zahlt variabel Nettoposition Land zahlt fest Lfd. Zinssicherungsgeschäfte

Zinssatzswaps ohne Optionen 2.900,0 1.700,5 1199,5

Zinssatzswaps mit Optionen

- Verkauf 175,0 0,0 175,0

- Kauf 450,0 0,0 450,0

Zinssatzswaps mit

Kündigungsrecht 7.300,0 65,0 7.235,0

Summe 10.825,0 1.765,5 9.059,5

(2)

Lfd. Zinssicherungsgeschäfte mit der Position fest/fest - zur Verwendung im Rahmen

der Kreditaufnahme (1c) 3.100,0 0,0 3.100,0

- zur Verteilung des Agios (1f) 1.380,0 0,0 1.380,0

Summe 4.480,0 0,0 4.480,0

Zinssicherungsgeschäfte mit Start in der Zukunft

Zinssatzswaps ohne Optionen 0,0 0,0 0,0

Zinssatzswaps mit Optionen

- Verkauf 0,0 0,0 0,0

- Kauf 0,0 0,0 0,0

Zinssatzswaps mit

Kündigungsrecht (1b) 9.050,0 0,0 9.050,0

Summe 9.050,0 0,0 9.050,0

Bei den Zinssatzswaps mit Optionen wurden sämtliche Optionen bereits ausgeübt oder sind verfallen.

Der negative Marktwert aller Derivate des Landes Bremen beträgt zum Stichtag 31.12.2020 insgesamt 17,7 Mrd. Euro.

1b) Bericht über die durchgeführten Zinssicherungen mittels Forward Swaps

Mit Beschlüssen vom 25.02.2016 (Zinssicherungspaket I über 5 Mrd. Euro), 03.03.2017

(Zinssicherungspaket II über 5 Mrd. Euro) und 09.06.2017 (Zinssicherungspaket III über 7,356 Mrd.

Euro) sowie 21.02.2020 (Restrukturierungen) hat der Haushalts- und Finanzausschuss Zinssicherungen im Gesamtvolumen von 17,356 Mrd. Euro zugestimmt. Entsprechend der Beschlusslage stellen diese Forward Swaps eine Sicherung gegen einen Zinsanstieg bei der Refinanzierung von auslaufenden Landesschatzanweisungen und Schuldscheindarlehen in den Haushaltsjahren 2018 bis 2031 dar.

Zum 31.12.2020 sind Zinssicherungen mit einem Nominalvolumen von 12,85 Mrd. Euro abgeschlossen worden. In den Jahren 2018, 2019 und 2020 wurden keine neuen Zinssicherungen abgeschlossen. In 2020 wurden die in dem Jahr startenden Zinssicherungen mit Kreditaufnahmen verknüpft

(Synchronisierung der Zinstermine und des Kupons), siehe 1c) dieser Vorlage.

In der folgenden Tabelle ist dargestellt, wie sich die Fälligkeiten (und damit entsprechend die Refinanzierungen) der Verbindlichkeiten des Landes Bremen sowie die abgeschlossenen Zinssicherungen über die einzelnen Haushaltsjahre bis 2031 verteilen.

(3)

Jahr

Fällig- keiten in

Mrd.

Euro

Ø Zinssatz

der Fällig- keiten1

Zinssi- cherung

in Mrd.

Euro

Ø Zins- satz der

Zinssi- cherun-

gen

Laufzeit der Zins- sicherung

in Jahren

Forward- Zinssatz für 10 Jahre

Erwarteter / realisierter

Vorteil durch die Zinssiche- rungen

in %

Erwarteter / realisierter

Vorteil durch die Zinssiche- rungen in Euro p.a.

2018 1,10 0,59% 17,45 0,71% 7.775.000

2019 1,40 -0,09% 10,00 1,20% 16.760.000

2020 1,30 0,24% 12,92 Siehe c)

2021 1,7 1,68% 1,00 0,14% 11,20 -0,19% -0,33% -3.276.000

2022 1,4 1,34% 1,00 -0,08% 10,60 -0,11% -0,03% -293.000

2023 1,3 0,94% 1,00 0,03% 10,60 -0,03% -0,06% -597.000

2024 2,6 1,20% 1,20 0,23% 11,00 0,05% -0,19% -2.220.000

2025 1,7 0,58% 1,00 0,59% 12,40 0,11% -0,48% -4.774.000

2026 1,4 2,95% 1,00 0,60% 13,20 0,16% -0,44% -4.355.000

2027 1,1 0,55% 0,75 0,58% 14,67 0,21% -0,37% -2.805.000

2028 1,3 0,71% 1,00 0,59% 13,00 0,24% -0,35% -3.514.000

2029 0,6 1,93% 0,55 0,45% 12,73 0,26% -0,19% -1.040.050

2030 1,4 1,54% 0,30 0,48% 15,00 0,28% -0,20% -614.400

2031 0,4 4,25% 0,25 0,57% 14,00 0,26% -0,31% -785.000

12,85 0,31% 13,02

Die unterschiedlichen durchschnittlichen Zinssätze und Laufzeiten (angegeben ist der Zeitraum bis zum ersten Kündigungsrecht der Bank) der Zinssicherungen ergeben sich, weil die Parameter der drei Zinssicherungspakete unterschiedlich waren. Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus wurden diese im Rahmen der Beschlussfassung durch den Haushalts- und Finanzausschuss jeweils an die

Marktgegebenheiten angepasst.

Um den monetären Vorteil durch die Zinssicherungen abzuschätzen, wird der durchschnittliche Zinssatz der Zinssicherungen verglichen mit dem Forward-Zinssatz vom 31.12.2020. Hierfür wird der Forward-Zinssatz für eine Laufzeit von 10 Jahren herangezogen. Dieser Zeitraum wird gewählt, da aktuell die durchschnittliche Restlaufzeit des Portfolios bei rd. 10 Jahren liegt und die Zinssicherungen eine Laufzeit von jeweils 10 bis 15 Jahren haben.

Die Zinsvorteile haben nicht nur im Jahr des Abschlusses eine positive Wirkung, sondern bis zum Auslaufen der Zinssicherung. Zu beachten ist, dass sich die Vorteile immer mit einem Jahr

Verzögerung niederschlagen, da z.B. für Zinssicherungen mit Start in 2020 erstmals in 2021 Zinsen zu zahlen sind.

Für alle weiteren Erläuterungen und Annahmen wird auf vorherige Vorlagen für die Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses (Land) verwiesen: Vorlage 19/343 L für die Sitzung am 05.05.2017 und Vorlage VL-17/2018 für die Sitzung am 26.01.2018.

1c) Bericht über die Verwendung der Zinssicherungen in 2020

Im Jahr 2020 sind Zinssicherungen aus den Zinssicherungspaketen im Volumen von 1,3 Mrd. Euro gestartet. Der durchschnittliche Zinssatz lag bei 0,24% und die durchschnittliche Laufzeit bis zum ersten Kündigungsrecht der Bank bei 12,92 Jahren. In der folgenden Tabelle ist dargestellt, wie diese

1 Hierbei handelt es sich um den Zinssatz der auslaufenden fundierten Schulden. Nicht berücksichtigt sind Zinsen

(4)

Zinssicherungen im Rahmen der Kreditaufnahme verwendet wurden und wie hoch die daraus resultierenden Vorteile sind.

Datum der Kreditaufnahme

Laufzeit in Jahren

Effektiver Zinssatz der Kreditaufnahme

Volumen in Mio. Euro

Vorteil durch die Zins-

sicherungen in %

Vorteil durch die Zins- sicherungen in

Euro p.a.

05.02.2020 30 0,61% 500 0,37% 1.845.000

26.08.2020 10 -0,19% 100 -0,43% -433.000

16.09.2020 20 0,20% 500 -0,04% -215.000

03.12.2020 20 0,12% 200 -0,12% -244.000

Summe 1.300 953.000

Die Zinsvorteile haben nicht nur im Jahr des Abschlusses eine positive Wirkung, sondern bis zum Auslaufen der Zinssicherung. Zu beachten ist, dass sich die Vorteile immer mit einem Jahr

Verzögerung niederschlagen, da für die Kreditaufnahmen in 2020 erstmals in 2021 Zinsen zu zahlen sind. Die Zinsvorteile sind bereits in den geplanten Zinsausgaben enthalten, sodass sich hierdurch keine neuen Spielräume in den kommenden Haushalten ergeben. Die Zinsvorteile aus den

Kreditaufnahmen der Vorjahre sind nachrichtlich in der Tabelle unter 1c) aufgeführt.

1d) Auswirkungen des gesunkenen Zinsniveaus

Bedingt durch das nachhaltige Absinken der Zinssätze auf dem Geld- und Kapitalmarkt in den vergangenen zwei Jahre haben sich die negativen Marktwerte der Zinssicherungsgeschäfte deutlich erhöht. Für diese negativen Marktwerte sind durch das Land Bremen Barsicherheiten zu stellen.

Es wurde daher mit den größten Kontrahenten des Landes Bremen über eine Begrenzung der zu stellenden Barsicherheiten oder um eine Unterstützung bei der Beschaffung von zusätzlicher Liquidität verhandelt, um in Zeiten starker Marktwertschwankungen größtmögliche Planungssicherheit zu

erreichen. Mit den größten Kontrahenten des Landes Bremen im Derivatebereich konnten

unterschiedliche Vereinbarungen abgeschlossen werden, die einen der folgenden Punkte beinhalten:

a) Betragliche Begrenzung der zu stellenden Sicherheiten

b) Stellen von eigenen Wertpapieren als zugelassene Sicherheiten

c) Beschaffung kurzfristiger Liquidität von bis zu 2 Mrd. Euro über Wertpapierdarlehensgeschäfte unter Verleihung eigener Anleihen

Die bereits in den letzten Jahren getroffenen Maßnahmen zur Stärkung der Liquidität in Bezug auf das Stellen von Barsicherheiten wurden ausgeweitet und der Grad ihrer Verfügbarkeit erhöht. Diese Maßnahmen sollen weiter fortgeführt und ausgebaut werden. Dazu sollen weiterhin vorrangig Vereinbarungen zur betraglichen Begrenzung der zu stellenden Sicherheiten abgeschlossen bzgl.

verlängert werden. Daneben wurden die Vereinbarungen „b) Stellen von eigenen Wertpapieren als zugelassene Sicherheiten“ aufgestockt und die Vereinbarungen „c) Beschaffung kurzfristiger Liquidität von bis zu 2 Mrd. Euro über Wertpapierdarlehensgeschäfte unter Verleihung eigener Anleihen“ um feste Zusagen der Liquidität seitens der Banken erweitert.

Auf die Zinseinnahmen und -ausgaben haben die Liquiditätsbewegungen aufgrund der Stellung von Sicherheiten keinen Einfluss, da die Barsicherheiten mit dem Zinssatz für Tagesgeld (EONIA) verzinst werden. Die kurzfristige Geldaufnahme erfolgt im Regelfall ebenfalls zu diesem Zinssatz.

Aufgrund der täglichen Bewertung und dem täglichen Austausch der Barsicherheiten beeinflussen die Barsicherheiten nur die Höhe der Kassenkredite, nicht jedoch die Höhe der fundierten Schulden.

Es ergibt sich jedoch eine Erhöhung des statistisch erfassten Gesamtschuldenstandes des Landes Bremen, da bei den Erfassungen von Destatis neben den fundierten Schulden (in einigen Statistiken) auch Kassenkredite berücksichtigt werden. Gleichzeitig werden die vom Land gegenüber den Banken zu stellenden Barsicherheiten als Gegenposition in der Statistik „Finanzvermögen des Öffentlichen

(5)

Gesamthaushalts“ in der Position „Bargeld und Einlagen“ erfasst. Einer Erhöhung der Verschuldung steht also eine Erhöhung des Vermögenspostens „Bargeld und Einlagen“ gegenüber.

1e) Restrukturierung von bestehenden Zinssicherungen

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat am 21.02.2020 mit der Vorlage VL 20/887 beschlossen, dass alte Zinssicherungen (Abschluss 2004 bis 2011) restrukturiert werden dürfen, sodass sie den aktuellen Zinssicherungen mittels Forward Swaps entsprechen und in den Jahren 2029 bis 2031 starten. Des Weiteren wurden das Startjahr bei Zinssicherungen im Umfang von 250 Mio. Euro von 2027 nach 2031 verschoben. Es wurden bestehende Zinssicherungen restrukturiert und keine neuen Geschäfte

abgeschlossen. Daher bestehen nun auch Zinssicherungen mit Start in den Jahren 2029 bis 2031.

Diese sind bereits in der Tabelle unter 1b) aufgeführt.

Bei entsprechenden Marktgegebenheiten erfolgen weitere Restrukturierungen entsprechend des bestehenden Beschlusses.

1f) Laufzeitengerechte Verteilung erhaltener Agios

Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus wiesen neu emittierte Anleihen in weiten Teilen des Jahres 2020 einen negativen effektiven Zinssatz auf. Da der Nominalzinssatz bei Anleihen weder rechtlich noch technisch negativ werden kann und daher derzeit regelmäßig bei 0,01% liegt, fällt bei der Emission von Anleihen ein hohes Agio an. In früheren Jahren war der effektive Zinssatz positiv, sodass es nicht zu signifikanten Agio-Beträgen kam.

Das Agio wird in der Kameralistik vollständig im Jahr der Emission vereinnahmt und nicht über die Laufzeit der Anleihe verteilt. In diesem Jahr ist bei vier Emissionen ein Agio angefallen. Um eine sachgerechte Abbildung des effektiv zu zahlenden Zinses auch in der Kameralistik herzustellen, wurde das anfallende Agio aus den emittierten Anleihen mittels Derivaten auf die Laufzeit der Anleihen verteilt. Diese Derivate finden sich in der Gesamtübersicht unter 1a) in der Zeile „Lfd.

Zinssicherungsgeschäfte mit der Position fest/fest – zur Verteilung des Agios“.

1g) Einfluss des Brexit auf das Derivateportfolio des Landes Bremen

Bremen hat mit diversen Banken Derivate abgeschlossen. Sechs dieser Banken haben ihren Sitz im Vereinigten Königreich. Aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union dürfen diese Banken keine neuen Geschäfte mit Kunden in der EU abschließen. Um auch in Zukunft das Derivateportfolio aktiv bewirtschaften zu können (Neuabschlüsse, Restrukturierungen etc.) haben britische Banken neue Einheiten innerhalb der Europäischen Union gegründet. Es wurden mit allen sechs Banken die Voraussetzungen für eine Geschäftsbeziehung mit der neuen EU-Einheit geschaffen. Bei drei Banken wurde in 2020 der Übertrag der bestehenden Geschäfte durchgeführt. Bei den übrigen Geschäftspartnern ist die Übertragung im laufenden Jahr geplant bzw. es wird

möglicherweise auf eine Übertragung verzichtet, weil das Portfolio relativ klein ist und in absehbarer Zeit nicht aktiv bewirtschaftet wird.

Die bestehenden Geschäfte laufen unverändert weiter. Die Bewertung der Derivate unterliegt

finanzmathematischen Berechnungen und ist damit unabhängig vom Portfolioübertrag. Der Austausch von Barsicherheiten und die Zinszahlungen vom Vereinigten Königreich nach Deutschland sind auch nach dem Brexit gesichert und möglich.

Beschlussempfehlung

Der Haushalts- und Finanzausschuss nimmt den Bericht über die Derivate zur Kenntnis.

Referenzen

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