Vorlage 167/2018
Ältestenrat 19.11.2018 nicht öffentlich Kenntnisnahme
Verwaltungsausschuss 05.12.2018 öffentlich Beschluss
Thema
Neuanlage von 6 Stellplätzen auf dem Flurstück Rinnenbachstr. 73 in Nellingen Beschluss einer außerplanmäßigen Auszahlung
Beschlussantrag
Der Verwaltungsausschuss genehmigt im Haushaltsjahr 2018 eine außerplanmäßige Auszahlung von 25.000,00 € auf dem Auftragssachkonto I 54109001 7872000, Parkierungsanlage Rinnenbachstraße, Tief- baumaßnahmen. Die Deckung erfolgt durch weniger Aufwand beim Produktsachkonto 54100100 4212000 der allgemeinen Straßenunterhaltung.
Bolay gez. Lechner gez. Bader gez. Striebeck
Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeisterin FB 4 Bauen, Immobilien Freiflächenmanagement Geschäftszeichen: FB 4/66/An 19.11.2018
- 2 -
Erläuterungen
Beim Flst.Nr. 73 an der Rinnenbachstr. (Kreuzung Neuhauser Str.) handelt es sich um ein nicht genutztes städtisches Grundstück (s. Anlage 1). Es handelt sich um eine Rasenfläche, die durch die Stadt gepflegt wird.
Da von der umliegenden Nachbarschaft immer wieder der Wunsch nach zusätzlichen Stellplätzen an die Verwaltung herangetragen wird, kann davon ausgegangen werden, dass Stellplätze, die auf dem o.g. Flur- stück angelegt werden, sehr schnell zu vermieten wären.
Eine Planung (s. Anlage 2) und Kostenberechnung ergab, dass für ca. 25.000,00 € (einschl. MwSt.) 6 Stell- plätze auf dem Flurstück angelegt werden können. Die Stellplätze sollen mit Rasenfugenpflaster befestigt und mit Baumbeeten gegliedert werden.
Bei einer Vermietung in Höhe von ca. 35,00 € pro Monat ergibt sich eine Amortisationszeit von ca. 10 Jah- ren. Durch das neue Umsatzsteuerrecht zum 01.01.2021 wird die Vermietung ab diesem Zeitpunkt umsatz- steuerpflichtig werden.
Eine bauliche Umsetzung kann zwischen Dezember 2018 und April 2019 erfolgen.
Anlagen:
1. Bild 2. Lageplan
Finanzielle Auswirkungen
Produkt- / Auftragssachkonto:
Die Finanzierung erfolgt über das neu angelegte Auftragssachkonto I 54109001 7872000 „Parkierungsanla- ge Rinnenbachstraße“.
Da im Haushaltsplan 2018 hierfür keine Mittel eingestellt sind, erfolgt die Finanzierung in Höhe von 25.000,00 € als eine außerplanmäßige Ausgabe. Zur Deckung wird weniger Aufwand bei Produktsachkonto 54100100 4212000 „allgemeine Straßenunterhaltung“ eingesetzt.
Die Mittelumschichtung wird entsprechend im KIRP-Finanzverfahren eingegeben (außerplanmäßige Aus- zahlung und Sperre bei der Straßenunterhaltung).
Kostenart bzw. Investition
Einzahlungen/
Erträge in €
Auszahlungen/
Aufwendungen in €
einmalig Neuanlage von Stellplätzen 25.000
jährlich Mieterträge 2.520
Finanzierung durch
Haushaltsmittel Ermächtigungsrest
Überplanmäßige Auszahlungen Außerplanmäßige Auszahlungen Deckung über- und außerplanmäßiger Auszahlungen durch weniger Aufwand bei der
Straßenunterhaltung