Ältestenrat 04.06.2018 nicht öffentlich Kenntnisnahme
Verwaltungsausschuss 20.06.2018 öffentlich Beratung
Gemeinderat 27.06.2018 öffentlich Beschluss
Thema
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ostfildern für das Haushaltsjahr 2018
Beschlussantrag
Der Gemeinderat beschließt die beiliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018.
Bolay gez. Lechner gez. Weisbarth
Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Zentrale Dienste/Finanzen
04.06.2018
Erläuterungen
Die Steuerschätzungen vom November 2017 und Mai 2018, eine geringere Kreisumlage, der Tarifabschluss 2018 und Änderungen bei den Investitionen bedingen den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung. Zudem soll der Stellenplan 2018 aktualisiert werden.
Auf die Erläuterungen im Vorbericht des Nachtragsplans 2018 wird verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen
Produkt- / Auftragssachkonto:
Die finanzielle Entwicklung ist durch folgende Rahmendaten gekennzeichnet (+ bedeutet eine Verbesse- rung, - bedeutet eine Verschlechterung):
Steuerschätzung vom November 2017 + 1,4 Mio. €
Steuerschätzung vom Mai 2018 samt höherer Gewerbesteuer + 1,6 Mio. € Geringere Kreisumlage (30,7 % statt 32,0 %) + 0,7 Mio. €
Grundstückserlöse und -erwerb - 1,9 Mio. €
Darlehensgewährung an Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung - 0,8 Mio. € Veränderungen bei der Investitionstätigkeit - 0,7 Mio. € Veränderungen bei der Finanzierungstätigkeit + 0,1 Mio. €
Sonstiges - 0,2 Mio. €
Liquiditätsergebnis (statt - 6,1 Mio. € neu - 5,9 Mio. €) + 0,2 Mio. €
Die geplante Liquiditätsabnahme von - 5,9 Mio. € ist durch den vorhandenen Kassenbestand gedeckt. Der höhere Gewinn im Ergebnishaushalt von 4,4 Mio. € (statt 1,0 Mio. €) wird bis auf 0,2 Mio. € voll im Investi- tionsetat benötigt. Auf die restliche Kreditermächtigung 2017 von ca. 2,0 Mio. € soll ganz verzichtet wer- den.
Kostenart bzw. Investition
Einzahlungen/
Erträge in €
Auszahlungen/
Aufwendungen in € einmalig
jährlich
Finanzierung durch
Haushaltsmittel Ermächtigungsrest
Überplanmäßige Auszahlungen Außerplanmäßige Auszahlungen
Deckung über- und außerplanmäßiger Auszahlungen
Anlage: 1. Nachtragsplan 2018
Inhaltsverzeichnis 1. Nachtragshaushaltsplan 2018
Seite
Nachtragshaushaltssatzung 2
Vorbericht 5
Schaubilder 17
Gesamtergebnishaushalt 23
Gesamtfinanzhaushalt 29
Teilergebnishaushalt 1 Nachtragsplan ‐ Fachbereich 1 36 Teilergebnishaushalt 2 Nachtragsplan ‐ Fachbereich 2 42 Teilergebnishaushalt 4 Nachtragsplan ‐ Fachbereich 4 54 Teilergebnishaushalt 5 Nachtragsplan ‐ Zentrale Dienste 64 Teilergebnishaushalt 9 Nachtragsplan ‐ Allgemeine Finanzwirtschaft 71
Übersicht der Investitionsmaßnahmen, 75
Haushaltsveränderungen im Finanzhaushalt (detailliert)
Stellenplan 2018 (Änderung) 101
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der verfügbaren 107 liquiden Mittel (Eigenmittel)
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 108 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen 109 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden 111 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 118 Bemessungsgrundlagen für den Kommunalen Finanzausgleich 119
Gesamtergebnishaushalt (Finanzplanung) 122
Gesamtfinanzhaushalt (Finanzplanung) 124
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt fest‐
gesetzt:
Bisher fest‐
gesetzte (Gesamt‐)
Beträge
€
Änderung um
(+/‐)
€
Neue festge‐
setzte (Gesamt‐)
Beträge
€ 1. Ergebnishaushalt
1.1 Ordentliche Erträge 102.160.900 ‐ 301.280 101.859.620 1.2 Ordentliche Aufwendungen 101.141.460 ‐ 3.682.250 97.459.210
1.3
Veranschlagtes ordentliches Ergebnis
(Saldo aus 1.1 und 1.2)
1.019.440 + 3.380.970 4.400.410
1.4 Außerordentliche Erträge 0 0 0
1.5 Außerordentliche Aufwen‐
dungen 0 0 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis
(Saldo aus 1.4 und 1.5) 0 0 0
1.7
Veranschlagtes Gesamter‐
gebnis
(Summe aus 1.3 und 1.6)
1.019.440 + 3.380.970 4.400.410
Bisher fest‐
gesetzte (Gesamt‐)
Beträge
€
Änderung um
(+/‐)
€
Neue festge‐
setzte (Gesamt‐)
Beträge
€ 2. Finanzhaushalt
2.1 Einzahlungen aus laufen‐
der Verwaltungstätigkeit 96.912.510 + 3.528.720 100.441.230 2.2 Auszahlungen aus laufen‐
der Verwaltungstätigkeit 94.900.700 + 83.750 94.984.450
2.3
Zahlungsmittelüberschuss /‐bedarf des Ergebnishaus‐
halts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) 2.011.810 + 3.444.970 5.456.780 2.4 Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit 5.998.960 ‐ 419.170 5.579.790 2.5 Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit 14.129.800 + 2.951.570 17.081.370
2.6
Veranschlagter Finanzie‐
rungsmittelüberschuss /‐bedarf aus Investitions‐
tätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) ‐ 8.130.840 ‐ 3.370.740 ‐ 11.501.580
2.7
Veranschlagter Finanzie‐
rungsmittelüberschuss /–bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) ‐ 6.119.030 + 74.230 ‐ 6.044.800 2.8 Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit 1.500.000 0 1.500.000 2.9 Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit 1.496.340 ‐ 126.670 1.369.670
2.10
Veranschlagter Finanzie‐
rungsmittelüberschuss /‐bedarf aus Finanzie‐
rungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) 3.660 + 126.670 130.330
2.11
Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittel‐
bestands, Saldo des Fi‐
nanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) ‐ 6.115.370 + 200.900 ‐ 5.914.470
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künfti‐
ge Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belas‐
ten (Verpflichtungsermächtigungen), wird von bisher
5.894.000 € auf
8.294.000 € festgesetzt.
§ 4 Kassenkredite
Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite von 4.500.000 € wird nicht verändert.
Nachrichtlich:
Die Hebesätze wurden in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (He‐
besatzsatzung) durch den Gemeinderat mit Beschluss vom 08.06.2016 und mit Inkrafttreten am 01.01.2017 wie folgt festgesetzt:
1. für die Grundsteuer
a) für die land‐ und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 380 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 395 v.H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 400 v.H.
der Steuermessbeträge.
Ostfildern, den gez. Bolay
Oberbürgermeister
1. Nachtragshaushaltssatzung und
1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2018
I. Rechtsgrundlage
Gemäß § 82 Abs. 2 GemO i.V.m. § 8 GemHVO ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung zwingend vor‐
geschrieben, wenn
1. sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt beim ordentlichen Ergebnis oder beim Sonderergebnis ein erheb‐
licher Fehlbetrag entsteht oder ein veranschlagter Fehlbetrag sich erheblich vergrößert und dies sich nicht durch andere Maßnahmen vermeiden lässt,
2. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen oder Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen,
3. Auszahlungen des Finanzhaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen und Investitionsförde‐
rungsmaßnahmen geleistet werden sollen oder,
4. Gemeindebedienstete eingestellt, angestellt, befördert oder höher eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.
Ferner bedarf es einer Nachtragshaushaltssatzung, wenn wichtige Festsetzungen der Haushaltssatzung, wie z .B. die Kreditermächtigung oder der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, geändert werden sollen (vgl. § 82 Abs. 1 GemO). Der Nachtragsplan 2018 der Stadt Ostfildern ist haushaltsrechtlich wegen Veränderungen bei den Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen aufzustellen. Außerdem werden die aktuellen Steuerschätzungen vom November 2017 und Mai 2018 berücksichtigt sowie der Stellenplan 2018 geringfügig verändert.
II. Haushaltssatzung 2018, Erfordernis eines Nachtragshaushalts
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.12.2017 die Haushaltssatzung der Stadt Ostfildern für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:
Gesamtergebnishaushalt
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 102.160.900 €
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 101.141.460 €
Ordentliches Ergebnis 1.019.440 €
Veranschlagtes Sonderergebnis 0 €
Veranschlagtes Gesamtergebnis (Gewinn/Verlust) 1.019.440 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 14.129.800 €
Kreditaufnahmen 1.500.000 €
Verpflichtungsermächtigungen 5.894.000 €
Die Realsteuerhebesätze betrugen unverändert bei der Grundsteuer A 380 v. H., bei der Grundsteuer B 395 v. H. und bei der Gewerbesteuer 400 v. H..
Der Haushaltsplan 2018 der Stadt Ostfildern wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart am 23.01.2018 mit
folgenden Anmerkungen genehmigt:
einer momentan zufriedenstellenden Liquiditätssituation geprägt. Dazu beigetragen haben, neben der an‐
haltend guten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, auch die von Verwaltung und Gemeinderat ‐ nach ent‐
sprechenden Vorschlägen der im Jahr 2017 eingesetzten Haushaltsstrukturkommission ‐ durchgesetzten Spar‐ und Konsolidierungsmaßnahmen, die das Ziel verfolgen, die Ertragskraft des Ergebnishaushalts nach‐
haltig zu stärken. So wirken sich bereits im aktuellen Haushaltsjahr eine Reihe von Sparvorschlägen bzw.
Einnahmeerhöhungen strukturell entlastend aus. Gleichzeitig führt die Auflösung von im Jahr 2016 gebilde‐
ten FAG‐Rückstellungen zu entsprechenden Ergebnisverbesserungen.
Mit einem positiven Saldo des ordentlichen Ergebnisses bzw. des Gesamtergebnisses von rund 1 Mio. € im Haushaltsjahr 2018 wird dem finanzpolitischen Leitgedanken der kommunalen Doppik, den Ressourcenver‐
brauch im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit im laufenden Jahr jeweils vollständig zu erwirtschaften, denn auch vollumfänglich Rechnung getragen. Einnahmezuwächse ergeben sich insbesondere beim Ge‐
meindeanteil an der Einkommens‐ und Umsatzsteuer sowie bei der Gewerbesteuer. Allerdings reichen die Ertragszuwächse nicht ganz aus, um den Anstieg der Aufwendungen, etwa im Personalbereich, den Sach‐
aufwendungen sowie den Transferaufwendungen vollständig zu kompensieren, so dass der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr etwas geringer ausfällt.
Im Finanzhaushalt ist ein Investitionsprogramm mit einem Volumen von 14,1 Mio. € veranschlagt (2017:
16,4 Mio. €). Schwerpunkte sind Schulsanierungen, der Neubau der Kita Mutzenreisstraße, Ortskernsanie‐
rungsmaßnahmen sowie die Kapitalumlage an den Zweckverband Gymnasialer Schulverband Ostfilder. Der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts in Höhe von 2,0 Mio. € reicht indes bei weitem nicht aus um ‐ neben den ordentlichen Tilgungsausgaben ‐ auch den Finanzierungsbedarf aus Investitionstätigkeit vollständig abzudecken.
Der Finanzmittelbestand soll deshalb im Jahr 2018 um rund 6,1 Mio. € abgeschmolzen werden, was ange‐
sichts der gegenwärtig noch genügend vorhandenen Liquidität problemlos möglich ist. Darüber hinaus sind Kreditaufnahmen in Höhe von 1,5 Mio. € vorgesehen, so dass die Verschuldung zum Jahresende 2018, so‐
fern der Restbetrag aus der Kreditermächtigung 2017 von 1,99 Mio. € in 2018 in Anspruch genommen wird, auf voraussichtlich 14,8 Mio. € ansteigt.
Nach der aktuellen Finanzplanung werden die Ertragsimpulse aus dem konsumtiven Bereich in den nächsten Jahren nur relativ schwach ausgeprägt sein. Für die Jahre 2019, 2020 und 2021 ergibt sich im Gesamtergeb‐
nishaushalt jeweils ein Defizit von ‐ 1,3 Mio. €, ‐ 0,8 Mio. € bzw. ‐ 0,4 Mio. €. Auf Basis der aktuellen Finanz‐
planung käme die Stadt Ostfildern damit der Zielsetzung des NKHR, im Ergebnishaushalt zumindest ein aus‐
geglichenes ordentliches Ergebnis zu erreichen, innerhalb des Finanzplanungszeitraums nicht nach. Der ge‐
setzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich ist dennoch grundsätzlich gewährleistet, da ausreichend Rück‐
lagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses bzw. des Sonderergebnisses zur Verfügung stehen. Die liquiden Mittel werden zur Investitionsfinanzierung stark abschmelzen; gleichzeitig sind in den Jahren 2019 bis 2021 Kreditaufnahmen von in Summe 8,9 Mio. € geplant. Der bislang unterdurchschnittliche Schulden‐
stand würde dann bis zum Jahresende 2021 auf rund 18,6 Mio. € anwachsen.
Vor diesem Hintergrund sollte die Ertragskraft des konsumtiven Bereichs noch vor einer etwaigen Abküh‐
lung der Konjunktur gesteigert werden, um auch zukünftig eine ausgewogene Balance zwischen Erträgen und Aufwendungen zu erreichen. Ein wichtiger Schritt zur nachhaltigen Stabilisierung des Ergebnishaushalts stellen die bereits initiierten Konsolidierungsmaßnahmen dar wie z. B. die teilweise Anpassung der Realsteu‐
erhebesätze im Vorjahr sowie die Einsetzung der stadtinternen Haushaltsstrukturkommission und die dar‐
aus resultierenden Einsparvorschläge. Im Juni 2017 hat der Gemeinderat der Stadt Ostfildern überdies we‐
sentliche strategische Ziele für die Jahre 2018 ‐ 2021 beschlossen, u. a. den dauerhaften Ausgleich des Er‐
gebnishaushalts sowie die Begrenzung der Verschuldung.
Das Regierungspräsidium Stuttgart anerkennt und unterstützt ausdrücklich die Anstrengungen von Verwal‐
tung und Gemeinderat, den Ergebnishaushalt dauerhaft strukturell zu entlasten und die Aufnahme von Kre‐
diten bestmöglich zu vermeiden, um so auch für die Zukunft finanzwirtschaftliche Gestaltungsspielräume im
Interesse der stetigen Aufgabenerfüllung zu erhalten bzw. zu schaffen.
Es ist in Ostfildern schon lange Praxis, dem Gemeinderat nach Ablauf der ersten Hälfte des Haushaltsjahres einen Finanzzwischenbericht vorzulegen. Im Haushaltsjahr 2018 soll der Finanzzwischenbericht durch die Nachtragshaushaltssatzung ersetzt werden, welche die finanziellen Entwicklungen genauso aufzeigt.
Ein Nachtragsplan 2018 ist erforderlich zur
• Darstellung der Entwicklungen im Steuerbereich (aktuelle Steuerschätzungen, höhere Gewerbesteuer).
• Senkung des Kreisumlagehebesatzes von 32,0 % auf 30,7 %.
Finanzierung mehrerer Investitionsmaßnahmen.
Änderung des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen und des Stellenplans.
III. Wirtschaftslage in der Bundesrepublik Deutschland
Für die Jahre 2018 und 2019 wird mit einem Wirtschaftswachstum von 2,2 % bzw. 2,0 % gerechnet. Be‐
gründet ist dies in einer robusten Inlandsnachfrage und einer weiterhin guten Lage auf dem Arbeitsmarkt.
Die Exporterwartungen bleiben aufgrund des weiter anhaltenden weltwirtschaftlichen Aufschwungs stabil.
Bedroht werden die positiven Wirtschaftserwartungen durch Protektionismus (Zölle) und weltweite politi‐
sche Differenzen (z. B. über das Iran‐Abkommen).
Der Leitzins, seit März 2016 auf dem Rekordtief von 0 %, wird wohl erst gegen Ende des kommenden Jahres angehoben. Trotzdem wird die Europäische Zentralbank ihr Anleihekaufprogramm im Jahr 2018 beenden.
Infolge des Lohnauftriebs in vielen Ländern und der daraus folgenden Angebotsverknappung sowie der steigenden Nachfrage, steigt die Inflationsrate. Die Notenbank strebt eine knapp unter 2 % liegende Inflati‐
on an. Laut dem Frühjahrsgutachten 2018 der Wirtschaftsforschungsinstitute könnten die Verbraucherprei‐
se im Jahr 2018 um 1,7 % und im Jahr 2019 um 1,9 % steigen.
Die Arbeitslosenzahl liegt aktuell bei 2,32 Mio., was eine Arbeitslosenquote von 5,2 % bedeutet. Sie wird für 2019 auf 2,17 Mio. arbeitslose Personen geschätzt. Der Arbeitsmarkt ist in stabiler Verfassung. Allerdings wird der Beschäftigungsaufschwung in den kommenden Jahren aufgrund der Knappheit auf dem Arbeits‐
markt nicht mehr so kräftig sein.
Der Finanzierungssaldo des Staates war 2017 mit 1,1 % des Bruttoinlandsprodukts positiv, für 2018 und 2019 wird jeweils ein Finanzierungssaldo in ähnlicher Höhe wie 2017 prognostiziert.
Bund (Mehreinnahmen) + 5,5 Mrd. €
Länder (Mehreinnahmen) + 3,5 Mrd. €
Kommunen (Mehreinnahmen) + 0,6 Mrd. €
EU (Mindereinnahmen) ‐ 1,9 Mrd. €
Mehreinnahmen gesamt + 7,8 Mrd. €
Für die Gemeinden werden Steuereinnahmen in Höhe von 110,2 Mrd. € im Jahr 2018 und 114,9 Mrd. € im Jahr 2019 prognostiziert. Im Jahr 2017 lagen die kommunalen Steuereinnahmen im Rechnungsergebnis bei 105,1 Mrd. €. Das Gesamtaufkommen der Gewerbesteuer wird 2018 gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Mrd. € bzw. 2,7 % wachsen. Die steigenden Steuereinnahmen bieten den Städten und Gemeinden mehr Möglich‐
keiten für Investitionen, den Abbau von Altschulden und eine gewisse Vorsorge für schlechtere Zeiten. Ver‐
schiedene Risiken dürfen jedoch nicht ignoriert werden. Die weitere Entwicklung der Weltwirtschaft ist angesichts drohender Handelszölle und protektionistischer Tendenzen unklar. Und die Altschuldenproble‐
matik wird durch die gute Konjunktur lediglich überdeckt, sie ist aber nicht gelöst. Der Deutsche Städtetag warnt deshalb anlässlich der Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung vor neuen Leistungsversprechen, die in schwierigeren konjunkturellen Zeiten nicht mehr finanzierbar sein werden. Für die Kommunen kommt es weiterhin darauf an, dass sie mit den zu erwartenden Steuereinnahmen die öffentlichen Haushalte, aber auch die öffentliche Infrastruktur zukunftsfest machen. Den kommunalen Investitionsstau gilt es abzubau‐
en.
Nach den Schreiben des Ministeriums für Finanzen vom 21.11.2017/22.05.2018 können die Städte und Gemeinden in Baden‐Württemberg mit folgenden konkreten Verbesserungen aus beiden Steuerschätzun‐
gen rechnen:
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Landesanteil alt 6,4 Mrd. €, Landesanteil neu 6,7 Mrd. €.
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, Landesanteil alt 1.033 Mio. €, Landesanteil neu 1.031 Mio. €.
Familienleistungsausgleich, Landesanteil alt 489,8 Mio. €, Landesanteil neu 489,6 Mio. €.
Schlüsselzuweisungen vom Land, Kopfbetrag alt 1.301 €, Kopfbetrag neu 1.326 €.
Kommunale Investitionspauschale, alt 81,00 € je Einwohner, neu 84,90 € je Einwohner.
Die Ergebnisse der Steuerschätzungen lassen sich in ihren Auswirkungen auf die Stadt Ostfildern genau berechnen, die niedrigere Kreisumlage ist auch dargestellt. In der Zahl für den Mai 2018 sind zudem eine höhere Gewerbe‐ und Vergnügungssteuer eingerechnet:
Steuerschätzung vom November 2017 1.394.810 € Steuerschätzung vom Mai 2018 1.545.590 € Kreisumlagehebesatz 30,7 % statt 32,0 % 738.680 €
Gesamtverbesserung 3.679.080 €
V. Entwicklung im Ergebnishaushalt
1. Erträge des Ergebnishaushalts
1.1 Steuern und ähnliche Abgaben
Grundsteuereinnahmen
Die Erträge aus den Grundsteuern A und B verlaufen stabil und plangemäß. Nennenswerte Spielräume für eine etwaige Anhebung der Haushaltsansätze bestehen nicht.
Gewerbesteuereinnahmen
Nach einem guten Rechnungsergebnis 2016 bei der Gewerbesteuer mit 21,4 Mio. € folgte im Jahr 2017 ein Ergebnis von 18,8 Mio. €. Der Veranlagungsstand 2018 erweist sich bei Vorauszahlungen und Abrechnun‐
gen demgegenüber wieder als höher. Der Planansatz kann von 19,25 Mio. € auf 20,25 Mio. € (+ 1,0 Mio. €) angehoben werden.
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Sehr stark verläuft der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Die Landeserwartung kann nach der Mai‐
Steuerschätzung 2018 von 6,403 Mrd. € auf 6,665 Mrd. € gesteigert werden. Heruntergerechnet auf Ostfil‐
dern erhöht sich der Ansatz von 28,04 Mio. € auf 29,19 Mio. € (+ 1.147.300 €).
Sonstige Steuern
Vernachlässigt werden können die Veränderungen beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (‐ 6.230 €) sowie beim Familienleistungsausgleich (‐ 870 €). Die Vergnügungssteuer kann aufgrund des bisherigen Ver‐
laufs im Jahr 2018 auf neu 550.000 € (+ 100.000 €) festgesetzt werden. Mindererträge aufgrund des gesetz‐
lichen Abstandsgebots von Spielhallen untereinander werden voraussichtlich erst ein Jahr später zu ver‐
zeichnen sein.
1.2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft, Kommunale Investitionspauschale
Die Schlüsselzuweisungen vom Land steigen von 12.843.280 € auf 13.560.200 € (+ 716.920 €). Der Grund ist die Erhöhung des Grundkopfbetrags von 1.301 € auf 1.326 €. Hinzu kommt die Abrechnung des kommuna‐
len Finanzausgleichs 2017 mit + 42.516 €. Der letztere und kleinere Betrag ist aber nicht im Nachtragshaus‐
halt veranschlagt, er soll als Deckungsmöglichkeit für unvorhergesehene Aufwendungen dienen.
Auch die kommunale Investitionspauschale 2018 lässt höhere Erträge erwarten, weil der Kopfbetrag gemäß Mai‐Steuerschätzung 2018 auch von 81,00 € auf 84,90 € angehoben wurde. Das ergibt Mehrerträge von 144.680 €.
Eingerechnet ist die für den kommunalen Finanzausgleich wichtige Einwohnerzahl zum 30.06.2017 mit 39.100.
Weil im Haushaltsplan mit 39.200 Einwohnern gerechnet wurde, sinkt die Zuweisung für die Funktion als Große Kreisstadt um 860 €.
Bundes‐, Landeszuschüsse und sonstige Zuschüsse
Die Bundeszuschüsse reduzieren sich um 23.990 €, weil ein für die Sporthalle Ruit geplanter Zuschuss zur Erneuerung der LED‐Beleuchtung zur Investitionstätigkeit umgeschichtet wurde.
Die Sachkostenbeiträge für die Schulen wurden neu festgesetzt, daraus ergaben sich Mehrerträge von ins‐
gesamt 54.820 €. Für die Sanierung der Altablagerung „Kullenwiesen“ in Ostfildern‐Nellingen wurde ein Landeszuschuss von 51.840 € beantragt.
Das Land hat die Basisdaten zur Förderung der Kleinkindbetreuung und der Kindergärten im Mai 2018 im Rahmen der 2. Teilzahlung des kommunalen Finanzausgleichs veröffentlicht. Die Stadt Ostfildern profitiert davon mit Zusatzerträgen von ca. 229.500 €.
Der Zuschuss der Gemeinde Denkendorf für die Förderschule Parksiedlung fällt 10.550 € höher aus, weil mehr Schüler betreut werden.
Infolge des Anschlusswohnens anerkannter Asylbewerber können bei den Obdachlosengebühren Mehrer‐
träge von 150.000 € veranschlagt werden.
1.4 Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die Mieten und Pachten aus dem Betrieb des KuBinO reduzieren sich um 11.000 € (vgl. Vorlage Nr. 172/2017).
Die Leitstelle für Ältere hat einen angesparten Betrag von 24.000 € an die Stadt überwiesen, welcher für Zwecke der Altenarbeit verwendet werden soll.
Die vermischten Erträge von der Gradmann‐Stiftung vermindern sich um 125.500 €, weil am Gradmann‐
Haus Ruit weniger Unterhaltungsarbeiten als ursprünglich geplant ausgeführt werden sollen.
1.5 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Vom Eigenbetrieb Hallenbäder Ostfildern sind 39.560 € aus der Abrechnung des Jahresabschlusses 2015 zurückgezahlt worden. Der Betrag wurde als Ertrag im Ergebnishaushalt verbucht und jetzt im Nachtrags‐
plan veranschlagt.
1.6 Zinsen und ähnliche Erträge
Bei den Zinsen und ähnlichen Erträgen ergeben sich keine Veränderungen.
1.7 Sonstige ordentliche Erträge im Ergebnishaushalt
Die Konzessionsabgabe aus der Wärmeversorgung des Scharnhauser Parks konnte auf Basis des Ergebnisses 2017 um 18.000 € erhöht werden.
Aufgrund einer Prüfungsfeststellung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden‐Württemberg muss die FAG‐
Rückstellung von 3.800.000 Mio. € nicht als Ertragsansatz, sondern als negativer Aufwand behandelt wer‐
den. Die Umsetzung erfolgt im Nachtragshaushalt, somit ab dem Haushaltsjahr 2018.
Ferner werden die sonstigen nicht zahlungswirksamen ordentlichen Erträge von 30.000 € auf 0 € gesetzt, weil ebenfalls aufgrund einer Prüfungsbemerkung der Gemeindeprüfungsanstalt keine jährlichen Zuschrei‐
bungen zum Basiskapital des Schulverbands mehr erfolgen dürfen. Vielmehr war das Basiskapital des Schul‐
verbands aufzulösen, der buchhalterische Ausgleich des Zweckverbands erfolgt nun über Sonderposten in der dortigen Bilanz.
2. Aufwendungen des Ergebnishaushalts
2.1 Personalaufwendungen, Stellenplan 2018
Der Personalaufwand ist im Jahr 2018 mit 32,1 Mio. € veranschlagt. Im April 2018 wurde ein neuer Tarifab‐
schluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst erzielt. Im Schnitt steigen die Einkommen von März 2018 an um 3,19 %. Dies bedeutet für die Stadt Ostfildern im Jahr 2018 einen Mehraufwand von 250.000 €.
Der Tarifvertrag läuft 30 Monate bis August 2020. Ab April 2019 folgt eine weitere Lohnsteigerung von 3,09 % und ab März 2020 von nochmals 1,06 %.
Mit dem Nachtragshaushalt soll auch eine Veränderung des Stellenplans 2018 erfolgen. Bei der Musikschu‐
le wird das Ballettangebot aufgrund stark rückläufiger Teilnehmerzahlen künftig entfallen, so dass die ent‐
sprechende Planstelle einen KW‐Vermerk (künftig wegfallend) erhält. Zudem wird im Stellenplan die Besol‐
dungsgruppe des Ersten Bürgermeisters gemäß den Vorgaben des Landeskommunalbesoldungsgesetzes angepasst.
2.2 Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
Bei der Gebäudeunterhaltung wurden 74.200 € gestrichen, weil beim Gradmann‐Haus Ruit weniger In‐
standhaltungen erfolgen. Dagegen wurden die Gebäudeunterhaltungsansätze und die Wartungskosten bei anderen Gebäuden etwas angehoben.
Die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens weitet sich im Bereich der Altlastensanierung
„Kullenwiesen“ in Ostfildern‐Nellingen um die zweite Finanzierungsrate von 31.400 € aus. Beim Land wurde nach den Förderrichtlinien Altlasten ein Zuschuss in Höhe von 60 % des Sanierungsaufwands, also 51.840 €, beantragt.
Für die Ausstattung der neuen Büroräume des Fachbereichs 1 im früheren Notariat wurden 5.000 € ange‐
setzt, insbesondere für Telefongeräte.
Die Mieten und Pachten erhöhen sich um 101.000 € wegen der Anmietung von Obdachlosenunterkünften und des früheren Notariats Nellingen für Bedürfnisse der Verwaltung (Fachbereich 1). Dies ist auch der Grund für steigende Nebenkosten wie Heizung, Strom, Wasser/Abwasser und Reinigung im Betrag von 76.000 €.
Die sonstigen Sachleistungen erhöhen sich um 34.000 € (Sachkonto 4271000) sowie um weitere 5.000 € (Sachkonto 4271100), die vorgesehenen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Freiwillige Feuerwehr Ostfildern, Einsatzgelder 10.000 €
Altenarbeit (Verwendung von Mitteln der Leitstelle für Ältere) 24.000 €
Freiwillige Feuerwehr Ostfildern, sonstiger Feuerwehrdienst 2.000 €
Büroräume ehemaliges Notariat Nellingen, Nebenkosten 3.000 €
Nach Mitteilung des Rechenzentrums KDRS gab es eine rückwirkende Preisfestsetzung zum 01.01.2018 mit einer Steigerung von 3 %. Zu diesem Zweck wurden 10.000 € bei den EDV‐Kosten nachveranschlagt.
Hinter einer weiteren Nachveranschlagung von 7.000 € bei den Schulveranstaltungen verbirgt sich das Mu‐
sikprojekt der Tagespflege Ostfildern, welches von 2017 bis 2019 von der Gradmann‐Stiftung mit jährlich 6.500 € gefördert wird.
Die sonstigen Sach‐ und Dienstleistungen wurden um 40.000 € hochgesetzt, einerseits für die Schulentwick‐
lungsplanung (25.000 €) und andererseits für Verbrauchsmaterialien der Friedhöfe (15.000 €).
2.3 Abschreibungen
Bei den Abschreibungen wurden 34.000 € hinzu veranschlagt aufgrund des Erwerbs der Systemwohnbau‐
ten Brunnwiesenstraße 20 in Ruit.
2.4 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Weil ein bewilligtes Bauspardarlehen von knapp 2 Mio. € nicht aufgenommen werden soll, können die Kre‐
ditzinsen um 20.000 € auf 230.000 € gesenkt werden. Außerdem waren die so genannten Zahlungsströme von Kreditzinsen und Kredittilgung nach Vorgaben des Statistischen Landesamts Baden‐Württemberg neu zu ordnen, auch Förderkredite der KfW und der Landesbank müssen nun bei den Kreditinstituten nachge‐
wiesen werden.
2.5 Transferaufwendungen
Bei den Transferaufwendungen an Zweckverbände ergibt sich eine höhere Betriebskostenumlage 2018 von 90.690 € an den Gymnasialen Schulverband Ostfilder, weil beim Schulverband die Gebäudeunterhaltungs‐
kosten zu knapp veranschlagt waren.
Verbands angepasst, es fallen 9.440 € mehr als geplant an.
Letztlich findet sich beim Transferaufwand die Auflösung der Rückstellungen für die Finanzausgleichsumla‐
ge mit ‐ 1.500.000 € und der Kreisumlage mit ‐ 2.300.000 €, wie von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden‐
Württemberg vorgegeben. Diese Rückstellungen wurden im Jahr 2016 gebildet, sie werden nun im laufen‐
den Jahr aufgelöst.
2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Für ehrenamtliche Tätigkeit der Feuerwehrangehörigen (Funktionsträger) wurden 18.000 € mehr bereitge‐
stellt. Dies entspricht der Beschlusslage des Gemeinderats, vgl. Vorlage Nr. 069/2018.
Rechts‐ und Beratungskosten fallen für ein Unternehmen an, welches die Stadt Ostfildern in Angelegenhei‐
ten des Datenschutzes berät. Als erste Zahlungsrate wurden 25.000 € veranschlagt.
Für Steuern, Versicherungen und Schadensfälle ist ein Mehraufwand von 58.000 € absehbar. Die Unfallkas‐
se Baden‐Württemberg hat sich im Haushaltsjahr 2018 sehr verteuert, es waren 55.000 € nachzufinanzie‐
ren. Begründet ist dies in einer höheren Versicherungsprämie vor allem bei der Schülerunfallversicherung.
Hinzu kommt im Betrag von 3.000 € die Körperschaftsteuerpflicht der städtischen Beteiligung an der Holz‐
heizkraftwerk Scharnhauser Park GmbH & Co. KG.
3. Gesamtentwicklung des Ergebnishaushalts/Entwicklung des Gesamtgewinns
Durch verschiedene Verbesserungen auf der Ertrags‐ und Aufwandsseite kann das veranschlagte ordentli‐
che Ergebnis von alt + 1.019.440 € auf einen Überschuss von + 4.400.410 € verbessert werden. Dennoch bleibt der Haushaltsausgleich auch in Zukunft eine knappe Angelegenheit. Ertragsrückgänge bei der Gewer‐
besteuer und größere Aufwandssteigerungen wie die erwähnten Tarifsteigerungen im Personalbereich oder bei den Sach‐ und Transferaufwendungen können jederzeit wieder zu einem knappen oder sogar ne‐
gativen Ergebnis führen.
Das veranschlagte Sonderergebnis mit 0 € aus dem Ursprungshaushalt soll im Nachtragsplan bestehen blei‐
ben.
Das veranschlagte Gesamtergebnis beläuft sich auf erfreuliche 4.400.410 €. Überschüsse werden dringend für Investitionsbedürfnisse im Finanzhaushalt benötigt.
VI. Entwicklung im Finanzhaushalt
Die wesentlichen Veränderungen und Erwartungen stellen sich wie folgt dar:
1. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Auf der investiven Einzahlungsseite sind die nachstehenden Änderungen zu verzeichnen:
Rückzahlung Kapitalumlage 2017 Gymnasialer Schulverband Ostfilder 27.900 €
Neubau Kindertagesstätte Ludwig‐Jahn‐Straße 17, Landeszuschuss 60.000 €
Sporthalle Ruit, Bundezuschuss für die LED‐Beleuchtung 23.990 €
Sporthalle Kemnat, Landeszuschuss Klimaschutz‐Plus‐CO
2‐Minderungsprogramm 18.940 €
Grundstückserlöse ‐ 1.600.000 €
Sanierung Nellingen Hindenburgstraße, Landeszuschuss 900.000 €
Bolzplatz Breslauer Straße, Kostenpauschale Erschließungsträger 60.000 €
Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung Ostfildern, Kredittilgung an Stadt 90.000 €
Summe Einzahlungen Investitionstätigkeit (Mehreinzahlungen) ‐ 419.170 €
Von den Grundstückserlösen sind derzeit 1,4 Mio. € durch einen notariellen Kaufvertrag hinterlegt. Weitere Erlöse von ca. 1,0 Mio. € sind absehbar. Der Ansatz wurde von 4,0 Mio. € auf 2,4 Mio. € reduziert, weil zu‐
sätzliche Grundstückserlöse darüber hinaus nicht gesichert sind. Insbesondere verschieben sich die aus dem Baugebiet Ob der Halde Scharnhausen geplanten Veräußerungserlöse in nachfolgende Haushaltsjahre.
2. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Folgende investive Auszahlungen wurden im Nachtragshaushalt aktualisiert:
Darlehensgewährung an Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung Ostfildern 750.000 €
Freiwillige Feuerwehr Ostfildern, Erwerb Mittleres Löschfahrzeug (MLF) Kemnat 27.850 €
Neubau katholische Kindertagesstätte Eugenstraße 32 Kemnat, Baukostenzuschuss 400.000 €
Feuerwehrhaus Ruit, Sanierung 105.000 €
Brunnwiesenstraße 20, Erwerb Systemwohneinheiten zur Anschlussunterbringung 460.000 €
Brunnwiesenstraße 20, Hochbaumaßnahmen 20.000 €
Hagäckerstraße 1 bis 1/2, Neubau Anschlusswohnen ‐ 270.000 €
Kindertagesstätte Waldstraße 47, Abbruch und Neubau 36.000 €
Sporthalle Kemnat, Sanierung 170.000 €
Grunderwerb 350.000 €
Kapitalumlage 2018 Gymnasialer Schulverband Ostfilder ‐ 6.180 €
Gewerbegebiet Wittumäcker, Straßenbau 95.000 €
Wohngebiet Ob der Halde Scharnhausen, Straßenbau ‐ 95.000 €
Neubau Panoramaweg Parksiedlung, Tiefbaumaßnahme 45.000 €
Gewerbegebiet Wittumäcker Scharnhausen, Verkehrsausstattung 12.000 €
Rahmenplan Schulzentrum Nellingen, Grün an Straßen ‐ 12.000 €
Neubau Steg über die Körsch beim CVJM‐Platz 55.000 €
Kapitalumlage Zweckverband Hochwasserschutz Körsch ‐ 162.100 €
IT, Ausstattung der neuen Büroräume im ehemaligen Notariat Nellingen 32.000 €
Sanierung Nellingen Hindenburgstraße, Grunderwerb 939.000 €
Summe Auszahlungen Investitionstätigkeit (Mehrauszahlungen) 2.951.570 €
3. Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Bei einer unveränderten Kreditaufnahme bleiben die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf einem Stand von 1.500.000 €. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau wurde ein Förderdarlehen aus dem Pro‐
gramm IKK‐Energieeffizient Bauen (217) für den Neubau der Kita Ludwig‐Jahn‐Straße 17 beantragt. Die Bewilligung über den Betrag von 1.500.000 € erfolgte am 23.05.2018. Wie schon im Rahmen der Haushalts‐
strukturkommission des Jahres 2017 überlegt, soll die restliche Kreditermächtigung 2017 nicht mehr in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet, dass die Stadt Ostfildern auf ein bewilligtes Bauspardarlehen im Betrag von 1.993.575 € verzichten würde. Die derzeitigen guten Steuererträge sowie die Liquiditätslage erlauben dieses Vorgehen. Durch den Verzicht erspart die Stadt alleine im laufenden Haushaltsjahr 2018 Zinsen von 20.000 € und Tilgungen von 126.670 €.
4. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit vermindern sich von 1.496.340 € auf 1.369.670 €, also um 126.670 €, weil auf das erwähnte Bauspardarlehen verzichtet werden soll. Ansonsten bleiben die Kredittil‐
gungen unverändert.
5. Gesamtentwicklung des Finanzhaushalts
Der Finanzhaushalt weist letztlich die Änderung der Liquidität aus. Im Haushaltsplan 2018 war ein Rückgang der Finanzierungsmittel um ‐ 6.115.370 € eingestellt. Dieser Wert wird im Nachtragshaushalt wegen günsti‐
gerer Steuererträge, aber gleichzeitig geringerer Grundstückserlöse und hoher Zusatzlasten, nur geringfügig unterschritten, er beläuft sich neu auf vertretbare ‐ 5.914.470 €.
reduziert sich die Verpflichtungsermächtigung für den Baukostenzuschuss an die kath. Gesamtkirchenge‐
meinde für den Neubau der Kita Eugenstraße 32 Kemnat, weil Mittel von 400.000 € in das Jahr 2018 vorge‐
zogen wurden. Der schnelle Baufortschritt erfordert das frühere Bereitstellen der städtischen Zuschussmit‐
tel. Der im Rahmen der Nachtragssatzung angehobene Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird mit 8.294.000 € ausgewiesen. Damit sind auch die Vorlagen Nrn. 034 bis 041/2018 erfüllt, in welcher die Veranschlagung der Verpflichtungsermächtigung für die Sanierung der Realschule Nellingen angekün‐
digt wurde. Vorab wurde nach § 86 Abs. 5 GemO auf eine Verpflichtungsermächtigung der Ortskernsanie‐
rung Nellingen Hindenburgstraße im Teilbetrag von 1.500.000 € zurückgegriffen, dies ist jetzt mit dem Nachtragsplan entbehrlich.
VIII. Finanzplanung 2019 bis 2021
Die mittelfristige Finanzplanung wurde im Ergebnishaushalt (Nachtrag) fortgeschrieben. Die Grundlage dafür sind die Steuerschätzungen vom November 2017 und vom Mai 2018 mit den aktuellsten Orientie‐
rungsdaten. Der Ergebnishaushalt verbessert sich im ordentlichen Ergebnis wie folgt:
Jahr Verlust HHPlan 2018 Verlust/Gewinn Nachtrag 2018 Verbesserung
2019 ‐ 1.343.130 € + 594.800 € + 1.937.930 €
2020 ‐ 840.110 € ‐ 604.280 € + 235.830 €
2021 ‐ 366.670 € + 605.040 € + 971.710 €
Die besseren Steuererträge dämpfen mit zweijähriger Verzögerung die Leistungen des kommunalen Fi‐
nanzausgleichs, so dass Verluste durchaus möglich sind. Die Verwaltung hofft auf eine Senkung des Gewer‐
besteuerumlagesatzes ab 2020 von derzeit 68,3 % auf ca. 35 %, nachdem der Solidarpakt und der Fonds Deutsche Einheit zum 31.12.2019 auslaufen. Dies ist derzeit noch nicht gesichert, weswegen in der vorlie‐
genden Finanzplanung die Umlage mit 68 % fortgeschrieben wurde.
Im investiven Finanzhaushalt gab es folgende Veränderungen der mittelfristigen Finanzplanung bzw. der Liquidität (‐ bedeutet eine Verschlechterung, + bedeutet eine Verbesserung):
Jahr Saldo Inv.tätigkeit Saldo Inv.tätigkeit Veränderung
HHPlan 2018 Nachtrag 2018
2019 ‐ 8.036.900 € ‐ 8.653.900 € ‐ 617.000 €
2020 ‐ 7.155.700 € ‐ 6.819.700 € + 336.000 €
2021 ‐ 8.012.800 € ‐ 7.087.800 € + 925.000 €
IX. Entwicklung der verfügbaren liquiden Mittel ‐ Eigenmittel ‐
Der Liquiditätsverbrauch 2018 Stand Nachtragshaushalt wird mit ‐ 5.914.470 € erwartet.
Zum 01.01.2018 waren ca. 29,8 Mio. € an Eigenmitteln (verfügbare liquide Mittel) vorhanden, mit welchen der Mittelverzehr 2018 gedeckt werden kann. Vom Jahresanfangsstand sind die übertragenen Ermächti‐
gungen von netto 10,6 Mio. € (aus 2017) und der veranschlagte Liquiditätsrückgang 2018 von 5,9 Mio. € abzuziehen, so dass zum 31.12.2018 voraussichtlich noch 13,3 Mio. € bereitstehen.
X. Schuldenstand
Zum Jahresende 2017 wurde die Verschuldung im Haushaltsplan mit 12.770.130 € ausgewiesen. Nachdem die Stadt Ostfildern von der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein zinsgünstiges Förderdarlehen für den Neu‐
bau der Kindertagesstätte Ludwig‐Jahn‐Straße 17 von 1,5 Mio. € erhalten wird und gleichzeitig Tilgungen von 1.369.670 € vertraglich vereinbart sind, kann daraus ein Schuldenstand von 12.900.459 € zum Jahres‐
ende 2018 erwartet werden. Dies ist im Vergleich zum Haushaltsplan 2018 ein Fortschritt, weil zunächst damit gerechnet wurde, ein bewilligtes Bauspardarlehen von 1.993.575 € aus der Kreditermächtigung 2017 aufnehmen zu müssen. Laut Haushaltsplan hätte sich zum Jahresende 2018 daraus ein Schuldenstand von 14,8 Mio. € ergeben. Darauf kann nun aber verzichtet werden.
Der zu erwartende Schuldenstand von 12.900.459 € zum Jahresende 2018 dürfte sich noch ein Stück weit reduzieren, wenn für den Neubau der Kita Waldstraße 47 ein Tilgungskostenzuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Programm IKK-Energieeffizient Bauen 217) bewilligt wird. Derselbe wird in Kürze beantragt und kann im Betrag von ca. 29.400 € erwartet werden.
XI. Zusammenfassung
Die erheblichen Mehrerträge aus den Steuerschätzungen sowie die geringere Kreisumlage führen dazu, dass in Ostfildern die Anforderungen des Neuen Kommunalen Haushalts‐ und Rechnungswesens im Jahr 2018 gut erfüllt werden können. Auch die Gewerbesteuer 2018 hat sich im Vergleich zum Vorjahr wieder erholt. Im Ergebnishaushalt kann ein nennenswerter Gewinn von 4,4 Mio. € statt seither 1,0 Mio. € im or‐
dentlichen Ergebnis veranschlagt werden.
Die gute Situation im Ergebnishaushalt erlaubt es, einerseits den ersten Erhöhungsbetrag des Tarifab‐
schlusses 2018 problemlos abzuwickeln und andererseits investive Mehrbedürfnisse zu erfüllen. So wurden investiv die Übernahme der Unterkunft Brunnwiesenstraße 20 Ruit, die vorgezogene Auszahlung eines Investitionszuschusses an die kath. Gesamtkirchengemeinde für den Neubau der Kita Eugenstraße 32 Kemnat, eine Darlehensgewährung an den Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung Ostfildern, höhere Mittel für die Ortskernsanierung Nellingen Hindenburgstraße sowie Mehrbedürfnisse beim Grunderwerb mit einem gleichzeitigen Ausfall bei den Grundstückserlösen finanziert. Der Gesamtrahmen des Haushalts kann hin‐
sichtlich des Liquiditätsverbrauchs nur unerheblich um 0,2 Mio. € verbessert werden, weil sich Grund‐
stückserlöse im Betrag von 1,6 Mio. € im Jahr 2018 nicht mehr realisieren lassen, sondern dieselben sind in späteren Jahren zu erwarten. Es geht vor allem um Grundstückserlöse aus dem künftigen Baugebiet Ob der Halde Scharnhausen.
Außerdem kann auf die bisher offen gehaltene Kreditermächtigung 2017 von knapp 2,0 Mio. € verzichtet werden.
Schaut man über den Nachtragsplan 2018 hinaus in zukünftige Jahre, so ist ein erheblicher Kostendruck erkennbar. Der Tarifabschluss vom April 2018 wird sich dann im vollen Umfang auswirken, zusammen mit umfangreicheren Aufgabenstellungen im Bereich von Betreuung und Bildung sowie der Integration. Deswe‐
gen müssen auch in den kommenden Jahren die Erträge und Aufwendungen so im Lot gehalten werden, dass wenigstens die schwarze Null gehalten wird. Investiv muss der Umfang der Maßnahmen gedämpft werden, mehrere Großprojekte nebeneinander sind schwerlich möglich. Die aus der stadtinternen Haus‐
haltsstrukturkommission 2017 verbliebenen restlichen Sparmaßnahmen müssen vollends umgesetzt wer‐
den. Für das Jahr 2018 verbleibt ein positives Gesamtbild, verbunden mit der immer noch guten Wirt‐
schaftslage ist die städtische Finanzwirtschaft im laufenden Jahr gesichert.
Ostfildern, den 05.06.2018
Lechner Weisbarth
Erster Bürgermeister Zentrale Dienste/Finanzen
Schaubilder
1. Nachtragshaushaltsplan 2018
Nachtragsplan 2018: Wesentliche Pl anabw eichungen im Ergebnishaushalt Me hr -/Minde re rt rä ge Me hr -/Minde ra ufw e ndunge St euer n 2. 240. 200 € P er sonalauf w endungen 250. 000 € Schlüsselz uw eisungen Land 716. 920 € A uf w endungen f ü r Sach- und Dienst leist ungen 240. 200 € Kommunale I n vest . Pauschale 144. 680 € A bschr e ibungen 34. 000 € Z u w e isungen lf d. Z w eck e Land 336. 160 € Z insen und ähnl. Auf w endungen -20. 000 € Benut z .gebühr en/ ähnl. Ent gelt e 160. 000 € K re is- und F A G -Umlage -772. 770 € Er tr äge Auf lösung Rück st ellungen -3 .800. 000 € K re is- und F A G -Rück st ellungen ( A uf lösung) -3 .800. 000 € Sonst ige Er tr äge -99. 240 € G ew er best euer umlage 185. 190 € Sonst ige Auf w endungen 201. 130 € Sal d ie rt -301. 280 € Sal d ie rt -3 .682. 250
-4.000.000 €-3.500.000 €-3.000.000 €-2.500.000 €-2.000.000 €-1.500.000 €-1.000.000 €-500.000 €0 €
500.000 €
1.000.000 €
1.500.000 €
2.000.000 €
2.500.000 €
Steuern
Schlüsselzu weisungen
Land Komm unale Invest.
Pauschale Zuweisung l fd. Zwecke
Land Benutz.geb ühren/
ähnl. Entge lte
Erträge Aufl ösung
v. Rückstellu ngen
Sonstige Er träge
Saldiert
M e hr-/ M indererträge E rgebni shaushal t 2018
-4.000.000 €-3.500.000 €-3.000.000 €-2.500.000 €-2.000.000 €-1.500.000 €-1.000.000 €-500.000 €0 €
500.000 €
Personalau fwendungen
Aufwendun gen für Sach-
und Dienstle istungen
Abschreibun gen
Zinsen und ähnl. Aufwe ndungen
Kreis- und FAG-Umlage
Kreis- und FAG-Rückste llungen
Gewerbeste uerumlage
Sonstige Aufwendun gen
Saldiert
Mehr-/ Mi nderaufw e ndungen Ergebni shaushal t 2018
Nachtragsplan 2018: Wesentliche Planabw eichunge n im Finanzhaushalt bei den Inv estitionen Me hr -/Minde re inza hlunge n M e h r- /Minde ra us za hlunge Einz ahlungen aus I n vest .z uw endungen 1. 090. 830 € E rw er b G ebäude/ G rundst ü ck 810. 000 € G rundst ü ck er löse -1 .600. 000 € A usz ahlungen f ü r Baumaß nahmen 161. 000 € Einz . aus Ver äuß er ung von F inanz ver m ögen 90. 000 € E rw er b bew egl. Ver m ögen 59. 850 € In vest it ionsz u schüsse Z w eck v er band -168. 280 € In vest it ionsz u schüsse SEG 939. 000 € In vest it ionsz u schüsse k a th . Kir c he 400. 000 € Ausleihungen ver bund. Unt e rnehmen 750. 000 € Sal d ie rt -419. 170 € Sal d iert 2. 951. 570
-2.000.000 €-1.500.000 €-1.000.000 €-500.000 €0 €
500.000 €
1.000.000 €
1.500.000 €
Invest.zuwe ndungen
Zweckverban d
Grundstücks erlöse
Einz. aus Ve räußerung
Finanzvermö gen
Saldiert
In v esti v e Mehr-/ Mi nderei n z a hl ungen Fi nanz haushal t 2018
-1.000.000 €-500.000 €0 €
500.000 €
1.000.000 €
1.500.000 €
2.000.000 €
2.500.000 €
3.000.000 €
Erwerb Geb äude/
Grundstück Auszahlung en
für Baumaßn ahmen
Erwerb bewe gl.
Vermögen Invest.zusch üsse
Zweckverban d
Invest.zusch üsse
SEG Invest.zusch üsse
kath. Kirche Ausleihung en
verbund. Un ternehmen
Saldiert
In v esti v e Mehr-/ Mi nderausz a hl ungen Fi nanz haushal t 2018
Gesamtergebnishaushalt
1. Nachtragshaushaltsplan 2018
1 Steuern und ähnliche Abgaben 62.080.780 59.840.580 2.240.200
10000 3011000 Grundsteuer A 39.500 39.500 0
10000 3012000 Grundsteuer B 6.500.000 6.500.000 0
10000 3013000 Gewerbesteuer 20.250.000 19.250.000 1.000.000
10000 3021000 Gemeindeanteil Einkommensteuer 29.186.040 28.038.740 1.147.300
10000 3022000 Gemeindeanteil Umsatzsteuer 3.215.280 3.221.510 -6.230
10000 3031000 Vergnügungssteuer 550.000 450.000 100.000
10000 3032000 Hundesteuer 160.000 160.000 0
10000 3034000 Zweitwohnungssteuer 36.000 36.000 0
10000 3051000 USt.-Beteilig.Fam.leist.ausgl. 2.143.960 2.144.830 -870
2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 25.067.310 23.883.850 1.183.460
10000 3111000 Schlüsselzuweisung Land 13.560.200 12.843.280 716.920
10000 3111100 Kommunale Invest. Pauschale 3.325.960 3.181.280 144.680
10000 3131000 Zuweisung f. Große Kreisstadt 335.870 336.730 -860
10000 3140000 Zuweisung Bund 71.440 95.430 -23.990
10000 3140100 Zuschuss Bund LAP / PFD 55.000 55.000 0
10000 3141000 Zuweisung lfd. Zwecke Land 7.121.070 6.784.910 336.160
10000 3141001 Zuweisung lfd. Zwecke Land KZB 192.870 192.870 0
10000 3141002 Zuweisung lfd. Zwecke Land JBP 12.500 12.500 0
10000 3141003 Zuw. lfd. Zwecke Land Flüchtl. 195.000 195.000 0
10000 3142000 Zuw. lfd. Zwecke Gde/Gdeverb. 104.950 104.950 0
10000 3142100 Erstatt. v. Gde/Gdeverb. 31.650 21.100 10.550
10000 3147000 Zuw. lfd. Zwecke priv. Untern. 24.550 24.550 0
10000 3148000 Zuw. lfd. Zwecke übr. Bereich 36.250 36.250 0
3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1.410.750 1.410.750 0
10000 3161000 Auflösung Zuschüsse 828.130 828.130 0
10000 3162000 Auflösung SoPo aus Beiträgen 582.620 582.620 0
5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 6.737.350 6.577.350 160.000
10000 3311000 Verwaltungsgebühr 473.430 463.430 10.000
10000 3311100 Grundbucheinsicht 1.000 1.000 0
10000 3321000 Benutz.gebühren/ähnl. Entgelte 5.840.120 5.690.120 150.000
10000 3321100 Benutz.gebühren/ähnl. Entgelte 149.000 149.000 0
10000 3321200 Benutz.gebühren/ähnl. Entgelte 101.500 101.500 0
10000 3321300 Benutz.gebühren/ähnl. Entgelte 11.250 11.250 0
10000 3321400 Benutz.gebühren/ähnl. Entgelte 17.000 17.000 0
10000 3322000 Benutz.gebühren Kinder U3 144.050 144.050 0
6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 2.307.120 2.419.620 -112.500
10000 3411000 Miete/Pacht 1.307.790 1.318.790 -11.000
10000 3411100 Miete/Pacht 51.000 51.000 0
10000 3411200 Grunddienstbarkeiten 50 50 0
10000 3421000 Ertrag aus Verkauf 23.500 23.500 0
10000 3421100 Ertrag aus Verkauf 57.000 57.000 0
10000 3461000 sonst. priv.rechtl. Entgelt 767.680 743.680 24.000
10000 3461100 vermischte Erträge 100.100 225.600 -125.500
7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.199.840 1.160.280 39.560
10000 3480000 Erstatt. Bundesfreiw.dienst 12.080 12.080 0
10000 3481000 Erstattung Land 100.000 100.000 0
10000 3482000 Erstattung Gde./Gdeverbände 48.000 48.000 0
10000 3483000 Erstattung Zweckverbände 384.150 384.150 0
10000 3484000 Erstattung sonst. öff. Bereich 103.600 103.600 0
10000 3485000 Erstattung Eigenbetriebe 501.440 461.880 39.560
Gesamtergebnishaushalt - Nachtragsplan 001 Kernhaushalt für Doppik
Nr. Ertrags- und Aufwandsarten Ansatz Ansatz Veränderung
2018 2018
NEU ALT (+) (-)
7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
10000 3485100 Erstattung WVO 2.600 2.600 0
10000 3485200 Erstattung SEG 4.370 4.370 0
10000 3486000 Erstatt.sonst.öff.Sonderrechn. 26.000 26.000 0
10000 3487000 Erstattung Dritte 16.600 16.600 0
10000 3488000 Erstattung übriger Bereich 1.000 1.000 0
8 Zinsen und ähnliche Erträge 120.830 120.830 0
10000 3615000 Zinsertrag öff.Wirt.unternehme 60.000 60.000 0
10000 3617000 Zinsertrag übriger Bereich 40.000 40.000 0
10000 3651000 Gewinnanteile a. verb. Untern. 20.830 20.830 0
10 Sonstige ordentliche Erträge 2.935.640 6.747.640 -3.812.000
10000 3511000 Konzessionsabgabe 1.778.000 1.760.000 18.000
10000 3561000 Verwarnungs-/Bußgeld 840.000 840.000 0
10000 3562000 Säumniszuschläge u.ä. 230.000 230.000 0
10000 3571000 Erträge Auflösung so. SoPo 57.640 57.640 0
10000 3582000 Erträge Auflösung Rückstellung 30.000 3.830.000 -3.800.000
10000 3583000 So. nicht zahl.wirks. ord.Ert. 0 30.000 -30.000
11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 101.859.620 102.160.900 -301.280
12 Personalaufwendungen 32.382.000 32.132.000 250.000
10000 4011000 Besoldung Beamte 2.955.092 2.955.092 0
10000 4012000 Vergütung Beschäftigte 21.232.569 20.982.569 250.000
10000 4019000 Beschäft.entgelt u. dgl. 625.000 625.000 0
10000 4021000 Versorg.kasse Beamte 1.306.140 1.306.140 0
10000 4022000 Versorg.kasse Beschäftigte 1.821.889 1.821.889 0
10000 4032000 ges.Soz.Vers. Beschäftigte 4.070.757 4.070.757 0
10000 4041000 Beihilfe/Unterstützung u.dgl. 367.553 367.553 0
10000 4041100 Beihilfe/Unterstützung HM 3.000 3.000 0
14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 15.167.560 14.927.360 240.200
10000 4211000 Unterhalt. baul. Anlage 2.469.000 2.543.200 -74.200
10000 4211010 Unterhalt.baul.Anlage - klein 52.250 52.250 0
10000 4211020 Unterhalt. baul. Anlage 15.000 15.000 0
10000 4211030 Wartungskosten 316.800 311.800 5.000
10000 4211100 Unterhalt. Grdst./Außenanlage 741.500 741.500 0
10000 4211110 Unterhalt.Grdst./außen - klein 2.000 2.000 0
10000 4211200 Pflege Grdst./Außenanlagen 39.500 39.500 0
10000 4212000 Unterhalt.sonst.unbewegl.VMG 1.499.900 1.468.500 31.400
10000 4212100 Unterhalt.sonst.unbewegl.VMG 216.000 216.000 0
10000 4212200 Unterhalt.sonst.unbewegl.VMG 270.500 270.500 0
10000 4212300 Unterhalt.sonst.unbewegl.VMG 65.500 65.500 0
10000 4212400 Unterhalt.sonst.unbewegl.VMG 50.000 50.000 0
10000 4221000 Unterhaltung bewegl. Vermögen 634.380 629.380 5.000
10000 4221010 Unterh.bewegl.Vermögen KuBinO 500 500 0
10000 4221020 Unterh.bewegl.Vermögen KuBinO 500 500 0
10000 4221100 Unterhalt.bewegl.Vermögen KZB 27.200 27.200 0
10000 4231000 Miete/Pacht 1.176.920 1.075.920 101.000
10000 4231100 Miete/Pacht 6.000 6.000 0
10000 4241000 Heizung/Brennstoff 843.600 815.600 28.000
10000 4241010 Heizung/Brennstoff 15.000 15.000 0
10000 4241100 Strom 828.300 807.300 21.000
10000 4241110 Strom 7.000 7.000 0