• Keine Ergebnisse gefunden

Der Landrat - öffentlich - Drucksache 200/2020. Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Der Landrat - öffentlich - Drucksache 200/2020. Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie"

Copied!
7
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Rhein-Erft-Kreis Mitteilungsvorlage

Der Landrat - öffentlich -

Drucksache 200/2020

Aktenzeichen: 61/21-13.04

federführend: 61 Amt für Kreisentwicklung und

Ökologie Antragsteller:

Beratungsfolge Termin Bemerkungen

Ausschuss für Umwelt, Kreisentwicklung

und Energie 20.08.2020

Bericht zur Regionalplanung:

1. Überarbeitung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 2. Regionalplan Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe

3. Agglomerationskonzept des Region Köln/Bonn e. V.

Mitteilung:

1. Überarbeitung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln

Die Regionalplanungsbehörde hat zum Abschluss des informellen Verfahrens zur Überarbeitung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln ein erstes Plankonzept (bestehend aus textli- chen und zeichnerischen Festlegungen) vorgelegt. Dieses Plankonzept wurde vom Regionalrat in seiner Sitzung am 13.03.2020 einstimmig bestätigt und ist im Internet unter der Adresse

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/regionalrat/sitzungen_regionalrat/

sitzung_24/index.html

abrufbar. Zusätzlich ist das Plankonzept mit dem Kartenausschnitt des Rhein-Erft-Kreises als Datei im SD.NET abgelegt. Der Kartenausschnitt wurde den Fraktionen bereits im März in Papier- form zugeschickt.

Auf Grundlage der erforderlichen Umweltprüfung soll dieses Plankonzept zu einem vollständigen Planentwurf weiterentwickelt und – voraussichtlich in 2021 – ein Erarbeitungsbeschluss des Regi- onalrates gefasst werden. Mit dem Erarbeitungsbeschluss wird dann das formelle Verfahren zur Überarbeitung des Regionalplans eingeleitet.

In rechtlicher Hinsicht ist das jetzt vorgelegte Plankonzept eine Vorstufe des späteren Planent- wurfs. Das Konzept bildet den Rahmen für die anstehende Umweltprüfung. Die im Plankonzept enthaltenen Ziele sind noch nicht rechtsverbindlich.

Das Plankonzept besteht aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen. Die Inhalte der zeich- nerischen Festlegungen sind im Wesentlichen die Vorranggebiete für:

 Siedlungsraum – Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) und Bereiche für gewerbliche und in- dustrielle Nutzungen (GIB)

 Freiraum (Regionale Grünzüge, Bereiche zum Schutz der Natur (BSN), Waldbereiche, Grund- wasser- und Gewässerschutz und vorbeugender Hochwasserschutz)

 Verkehrsinfrastruktur und technische Infrastruktur (Straße, Schiene, Flugplätze, Lärmschutz- zonen, Deponien)

(2)

In den textlichen Festlegungen ist ein erster Arbeitsstand zu Zielen und Grundsätzen dargestellt.

Er enthält die Grundzüge der vorgesehenen Regelungen im Regionalplan mit Erläuterungen und Auflistung weiterer geplanter Regelungsinhalte.

Nach Durchsicht des Plankonzeptes können für den Rhein-Erft-Kreis folgende wesentliche Inhalte festgehalten werden:

A. Siedlungsraum

Das Plankonzept sieht sowohl kommunale als auch regionale Siedlungsflächenbedarfe vor. Dies ist ein neuer Planungsansatz, der daraus resultiert, dass insbesondere in den stark wachsenden Städten Köln, Bonn und Leverkusen der steigende Flächenbedarf für Wohnen und Wirtschaft nicht mehr gedeckt werden kann und daher eine regionale Verteilung erfolgen muss. Die Grund- lage für die regionale Verteilung wurde in den von der Bezirksregierung Köln veranstalteten Re- gionalforen „Region + Wohnen“ und „Region + Wirtschaft“ erarbeitet.

A.I. Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)

Im Plankonzept sind die kommunalen und regionalen Wohnflächenbedarfe zeichnerisch darge- stellt. Dabei wird in der zeichnerischen Darstellung nicht zwischen kommunalen und regionalen Wohnflächen unterschieden. Der Wohnflächenanteil aus dem regionalen Bedarf wurde aus den Ergebnissen der Prozesse „Region + Wohnen“ und „Bauland an der Schiene“ zugeteilt. Im Teil B des Plankonzeptes sind die Bedarfe und Potentiale je Kommune zahlenmäßig aufgelistet.

Die drei Großstädte Köln, Bonn und Leverkusen können ihre Wohnflächenbedarfe erwartungsge- mäß nicht decken. Die Stadt Köln hat nach der Tabelle im Teil B des Plankonzeptes einen Wohn- flächenbedarf von 2.920 ha. Abzüglich der ausgewiesenen Flächenpotentiale von 931 ha bleibt eine Unterdeckung von 1.989 ha.

Bedarfe und Potentiale der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis für Wohnen und Mischnutzung gemäß Plankonzept

Wohnen und Mischnutzung

Bedarf Potentiale Unterdeckung (-) Gesamt Kommunaler

Bedarf

Regionaler

Bedarf Gesamt Kommunaler Bedarf Angaben in Hektar (ha)

Bedburg 93 74 19 93

Bergheim 190 140 50 189

Brühl 117 95 21 116

Elsdorf 135 96 39 135

Erftstadt 174 150 23 173

Frechen 133 133 0 105 -28

Hürth 137 137 0 74 -63

Kerpen 248 238 10 246

Pulheim 115 115 0 93 -22

Wesseling 100 82 18 100

Rhein-Erft-Kreis 1.442 1.260 180 1.324 -113

Insgesamt wird für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises ein Wohnflächenbedarf von 1.442 ha

(3)

naler Wohnflächenbedarf. Bis auf die Städte Frechen, Hürth und Pulheim wurden allen Kommu- nen des Rhein-Erft-Kreises regionale Wohnflächenbedarfe zugewiesen. Die höchsten regionalen Wohnflächenbedarfe sind in den Kommunen Bergheim (50 ha) und Elsdorf (39 ha) vorgesehen.

Erwartungsgemäß können auch Kommunen im Rhein-Erft-Kreis ihre kommunalen Wohnflächen- bedarfe nicht decken. Hierzu gehören die Städte Hürth mit einer Unterdeckung von 63 ha, Fre- chen mit 28 ha und Pulheim mit 22 ha (insgesamt 113 ha). Es kann also festgehalten werden, dass 113 ha nicht gedeckter kommunaler Bedarf der Städte Hürth, Frechen und Pulheim in den übrigen Kommunen des Kreises als regionaler Bedarf ausgeglichen wird. Demzufolge übernehmen die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises nur rund 70 ha der Unterdeckung aus der Metropole Köln.

Bei der bauleitplanerischen Umsetzung der regionalen Wohnbauflächen sind Qualitätskriterien wie gute Erreichbarkeit, ausreichende Infrastrukturausstattung sowie den örtlichen Verhältnissen angepasste höhere Bebauungsdichte einzuhalten.

A.II. Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)

Im Plankonzept sind Wirtschaftsflächen für den kommunalen und den regionalen bzw. überregio- nalen Bedarf zeichnerisch dargestellt. Dabei werden die kommunalen Wirtschaftsflächen als GIB- Flächen zeichnerisch dargestellt und die Flächen für die regionale und überregionale Wirt- schaftsentwicklung als GIB mit Zweckbindung als GIBregional und GIBplus. Im Teil B des Plankon- zeptes sind die Bedarfe und Potentiale je Kommune zahlenmäßig aufgelistet.

Die drei Großstädte Köln, Bonn und Leverkusen können ihre Gewerbeflächenbedarfe erwartungs- gemäß nicht decken. Die Stadt Köln hat nach der Tabelle im Teil B des Plankonzeptes einen Ge- werbeflächenbedarf von 886 ha. Abzüglich der ausgewiesenen Flächenpotentiale von 415 ha bleibt eine Unterdeckung von 471 ha.

Bedarfe und Potentiale der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis für Gewerbe gemäß Plankonzept

Gewerbe Bedarf

Gewerbe Potentiale

Überhang (+) Unterdeckung (-) Angaben in Hektar (ha)

Bedburg 17 20 +3

Bergheim 45 43 -2

Brühl 49 36 -13

Elsdorf 19 21 +2

Erftstadt 36 39 +3

Frechen 56 41 -15

Hürth 73 104 +31

Kerpen 83 86 +3

Pulheim 46 47 +1

Wesseling 65 65 0

Rhein-Erft-Kreis 489 502 +13

GIB-regional Standorte: 116 ha GIB-plus Standort: 40 ha

(4)

Insgesamt wird für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises ein Wirtschaftsflächenbedarf von 489 ha ausgewiesen. Dem steht ein Potential an Gewerbeflächen in Höhe von 502 ha gegenüber, was ein Überhang von 13 ha bedeutet. Auffällig sind die Unterdeckungen in den Städten Brühl mit 13 ha und Frechen mit 15 ha. Der Flächenüberhang in der Stadt Hürth resultiert wahrschein- lich daher, dass laut Plankonzept 102 ha im FNP der Stadt Hürth für Gewerbeflächen gesichert sind, der laut Bezirksregierung errechnete Bedarf aber nur bei 73 ha liegt.

A.II.1. Regionale Wirtschaftsflächenbedarfe

Zusätzlich zu den Wirtschaftsflächen zur Deckung des kommunalen Bedarfes werden dem Rhein- Erft-Kreis noch drei GIBregional Standorte und ein GIB-plus Standort für die regionale und über- regionale Wirtschaftsentwicklung zugewiesen.

Die regionalen Wirtschaftsflächenbedarfe sind in den GIBregional* und GIBplus** unabhängig von den kommunalen Bedarfen umzusetzen.

Im Rhein-Erft-Kreis liegen drei GIB-regional Flächen.

1. Fläche (s. Anlage 3):

Teilflächen der im Gewerbeflächenkonzept des Rhein-Erft-Kreises enthaltenen Flächen „Oster- weiterung Gewerbegebiet K 43“ und „Gewerbefläche Desdorf“ in Elsdorf.

2. Fläche (s. Anlage 4):

Teilfläche der im Gewerbeflächenkonzept des Rhein-Erft-Kreises enthaltenen Fläche „Els- dorf/Kerpen Sindorf West“ in Elsdorf und Kerpen. Für die gesamte Fläche „Elsdorf/Kerpen Sin- dorf West“ ist geplant, eine vorgezogene Regionalplanänderung zu erwirken.

3. Fläche (s. Anlage 5):

Gesamte Fläche der im Gewerbeflächenkonzept des Rhein-Erft-Kreises enthaltenen Fläche „Wes- seling – L 192“ in Wesseling. Die Fläche ist im Gewerbeflächenkonzept mit Priorität 3 belegt.

Die drei GIB-regional Flächen haben eine Gesamtgröße von 116 ha.

Im Rhein-Erft-Kreis liegt eine GIB-plus Fläche (s. Anlage 6). Es handelt sich um eine Teilfläche der im Gewerbeflächenkonzept des Rhein-Erft-Kreises enthaltenen Fläche „AS Bedburg“ in Bedburg. Für die gesamte Fläche „AS Bedburg“ wurde von der Stadt Bedburg ein Antrag auf vor- gezogene Regionalplanänderung bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.

Die GIB-plus Fläche im Plankonzept hat eine Größe von 40 ha.

Das im Gewerbeflächenkonzept des Rhein-Erft-Kreises enthaltene Gewerbegebiet Barbarahof in Hürth und Erftstadt, für welches bereits seitens der Städte ein Antrag auf vorgezogene Regional- planänderung bei der Bezirksregierung Köln eingereicht wurde, ist im Plankonzept nicht als GIB vorgesehen. Die entsprechende Fläche ist als Freiraum bzw. im Norden als Waldbereich überla- gert mit der Freiraumfunktion Regionaler Grünzug dargestellt.

A.III. Flexible Siedlungsentwicklung

Zusätzlich zu den Vorranggebieten ASB und GIB sind neu ASBflex und GIBflex Vorbehaltsgebiete vorgesehen, die auch ein eigenständiges Planzeichen im Plankonzept erhalten (ASB bzw. GIB Darstellung mit gestrichelter Linie umrandet). Sie dienen den zukünftigen Siedlungsflächenbe- darfen, können aber bei besonderen Vollzugshindernissen innerhalb der Vorranggebiete, insbe- sondere fehlende Marktfähigkeit, langfristige eigentumsrechtliche Hindernisse oder naturräumli-

(5)

B. Freiraum

B.I. Regionale Grünzüge

Die Regionalen Grünzüge sind im Plankonzept als Vorranggebiete festgelegt und zeichnerisch dargestellt. Bislang waren die Regionalen Grünzüge im Regionalplan nur auf den Verdichtungs- raum Köln begrenzt. Im vorliegenden Plankonzept wurde der auch vom Rhein-Erft-Kreis angereg- ten Ausweitung der Regionalen Grünzüge entsprechend dem Freiraumkonzept „RegioGrün“ in das Umland gefolgt.

B.II. Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)

Die Bereiche für den Schutz der Natur sind ebenfalls als Vorranggebiete festgelegt und zeichne- risch dargestellt. Ein Abgleich der BSN mit den im aktuell gültigen Regionalplan festgelegten Gebieten wird seitens der Verwaltung noch vorgenommen.

B.III. Bereiche für den Schutz der Landschaft und die landschaftsorientierte Erholung (BSLE) Die Bereiche für den Schutz der Landschaft und die landschaftsorientierte Erholung sind nicht im Plankonzept enthalten. Sie sollen noch erarbeitet werden und als Vorbehaltsgebiete festgelegt werden.

C. Besondere Themenstellungen C.I. Verhältnis zur Braunkohleplanung

Grundsätzlich werden im Plankonzept des Regionalplanes nur in den Bereichen der Braunkohle- tagebaue regionalplanerische Festlegungen vorgenommen, die bereits aus der Bergaufsicht ent- lassen sind. Ausnahmen bilden die nachrichtlich übernommenen Bereiche aus dem Entwurf zum Sachlichen Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe, die auf einen Abbau von Kies bzw. Sand vor der bergbaulichen Inanspruchnahme gemäß Braunkohleplanung abzielen.

Der Abbaubereich Hambach (gem. Braunkohleplan) wird im Plankonzept des Regionalplanes zu- nächst als weiße Fläche dargestellt. Hier sind noch keine Bereiche aus der Bergaufsicht entlas- sen. Eine Ausnahme stellen im südlichen Bereich die im Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe vorgesehenen Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) dar. Im Fall einer Änderung der Abbaugrenze durch eine Leitentscheidung der Landesregierung kann laut Plankonzept eine geänderte Wiedernutzung erforderlich werden und - falls eine Ab- raumgewinnung im Teilplan 12/1 erfolgen muss - BSAB-Flächen entfallen sowie sich neue Flä- chen für die Überplanung im Regionalplan ergeben.

Ein Teilbereich des Abbaubereiches Frimmersdorf wird ebenfalls als weiße Fläche dargestellt.

Bereiche im östlichen Teil des Tagebaus, die bereits aus der Bergaufsicht entlassen sind, enthal- ten hingegen bereits regionalplanerische Festlegungen.

C.II. Strukturwandel im Rheinischen Revier

Laut Plankonzept wird die Regionalplanung in den Folgejahren sukzessive die Erfordernisse des Strukturwandelprozesses in den Regionalplan implementieren. Zum jetzigen Zeitpunkt sind im Plankonzept nur die sogenannten „Akutstandorte“ des Strukturwandels, die im Anhang zum „Ab- schlussbericht der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ enthalten sind, dargestellt. Diese Standorte werden als GIB mit Zweckbestimmung „Regional abgestimmte Standorte Strukturwandel (WSB-Kommission)“ aufgeführt. Im Rhein-Erft-Kreis ist nur der Bereich

„Bergheim Terra Nova“ in seiner bisherigen Flächengröße dargestellt.

(6)

Im Rahmen einer Begutachtung wird derzeit die kurzfristige Verfügbarkeit von Gewerbeflächen im sogenannten Kernrevier ermittelt. Dies soll in ein abgestimmtes Konzept der kurzfristigen Gewerbeflächenentwicklung im Kernrevier münden und enthält ggf. Empfehlungen für vorgezo- gene Regionalplanänderungen.

___________________________________________________________________________________

Definitionen:

* GIB-regional Flächen

GIB-regional-Flächen sind Vorranggebiete, die der Wirtschaftsentwicklung einer Teilregion dienen und unabhängig von den kommunalen Bedarfen umsetzbar sind. Sie sind in interkommunaler Zusammenarbeit von der Belegenheitskommune und mindestens einer weiteren Kommune zu entwickeln.

** GIB-plus Flächen

GIB-plus Flächen sind Vorranggebiete, die der Wirtschaftsentwicklung der gesamten Planungsregion dienen und unabhängig von den kommunalen Bedarfen umsetzbar sind. Sie sind von den Kommunen und Kreisen in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zu planen, zu entwickeln und zu vermarkten.

GIBplus Flächen sind für Vorhaben oder Vorhabenverbünde, die einen Flächenbedarf von mindestens 5 ha im Endausbau oder besondere Standortanforderungen haben, vorbehalten.

2. Regionalplan Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe

In der Sitzung des UKE-Ausschusses am 11.03.2020 hat die Verwaltung die Ausschussmitglieder über den Stand des Erarbeitungsverfahrens zum Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe informiert (Drucksache 60/2020).

Mittlerweile hat am 13.03.2020 der Regionalrat den Erarbeitungsbeschluss zum Teilplan Nicht- energetische Rohstoffe gefasst. Gleichzeitig wurde die Regionalplanungsbehörde mit der Überar- beitung der Planunterlagen sowie mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung beauftragt.

Eine Ergänzung des gesamträumlichen Planungskonzepts erfolgte aufgrund eines interfraktionel- len Antrages, welcher im Wesentlichen das Ziel verfolgte, zukünftig keine Neuaufschlüsse und keine Reservegebiete in solchen Kommunen vorzusehen, die vom Braunkohlentagebau erheblich vorgeprägt sind. Darunter fallen unter anderem Elsdorf, Bergheim und Kerpen. Erweiterungen bestehender genehmigter Abgrabungen sind von der konzeptionellen Ergänzung unberührt. Im Ergebnis werden damit in Elsdorf und Bergheim nur noch zwei statt fünf „Bereiche für die Siche- rung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) zur Ausweisung vorgeschlagen. Für Kerpen hat diese Änderung nach derzeitigem Kenntnisstand zur Folge, dass die vorgesehenen Reservegebiete auf dem Kerpener Stadtgebiet entfallen, jedoch kein BSAB entfällt, da es sich ausschließlich um Erweiterungen bestehender genehmigter Abgrabungen handelt.

Der bisherige Zeitplan sah vor, dass die öffentliche Auslegung Ende April 2020 beginnen sollte.

Der Zeitplan wurde jedoch aufgrund der Coronavirus-Pandemie geändert. Nach der Sommerpau- se soll die 5. Abgrabungskonferenz nachgeholt und anschließend, voraussichtlich vom 07.09. bis zum 09.11.2020, die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.

3. Agglomerationskonzept des Region Köln/Bonn e. V.

Der Region Köln/Bonn e. V. hat in den letzten Jahren in einem kooperativen und regionalen Dia- log- und Planungsprozess eine integrierte Raumentwicklungsperspektive für die Region Köln/Bonn – ein sogenanntes Agglomerationskonzept - erstellt. Das Agglomerationskonzept ist ein perspektivisches, regionales und informelles Fachkonzept, das ein räumliches Zielbild für die

(7)

mögliche raumverträgliche Entwicklung der wachsenden Region in allen Teilbereichen der Sied- lungs-, Infrastruktur- und Freiraumentwicklung aufzeigt. Es werden Ziele, Prinzipien und Teil- strategien beschrieben und dargestellt, wie sich diese Entwicklungen kooperativ und zukunftsfä- hig in der polyzentrischen Region gestalten lassen.

Im Rahmen der Transferkonferenz am 23.09.2019 in Köln hat der Region Köln/Bonn e. V. die Er- gebnisse präsentiert und das Agglomerationskonzept veröffentlicht. In der Region soll damit ein Dialog über die zukünftigen kommunalen und regionalen Entwicklungsperspektiven angestoßen und etabliert werden.

In der Sitzung des UKE-Ausschusses am 31.10.2019 haben Vertreter des Region Köln/Bonn e. V.

das Agglomerationskonzept vorgestellt. Für den 19.03.2020 war eine Vorstellung des Agglomera- tionskonzeptes für die Bürgermeister und Dezernenten der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises im Kreishaus geplant. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie konnte jedoch die Veranstaltung nicht stattfinden. Die Veranstaltung soll am 20.08.2020 nachgeholt werden.

Das Agglomerationskonzept ist im Internet unter folgender Adresse https://www.agglomerationskonzept.de/ergebnisse/

abrufbar. Darüber hinaus wurden gedruckte Exemplare an alle Verfahrensbeteiligten sowie Bür- germeister und Landräte versandt.

Das Agglomerationskonzept wurde von der Bezirksregierung Köln als regionaler Fachbeitrag zum Regionalplan anerkannt. Damit fließen die Ergebnisse des Agglomerationskonzeptes in das lau- fende Verfahren zur Überarbeitung des Regionalplans ein.

Mit dem im Weiteren geplanten Agglomerationsprogramm sollen die Inhalte des Agglomerations- konzeptes vertieft und in Projekte übersetzt werden. Das Agglomerationsprogramm soll der Prio- risierung von regionalen Impuls- und Schlüsselprojekten dienen und ab Sommer 2020 erarbeitet werden. Die Verwaltung war über die Steuerungsgruppe in das Erarbeitungsverfahren des Agglo- merationskonzeptes eingebunden und wird auch an der Erarbeitung des Agglomerationspro- gramms mitwirken.

Bergheim, den 29.07.2020 Im Auftrag

Uwe Zaar

Planungsdezernent Anlagen:

Anlage 1: Plankonzept Textliche Festlegungen (nur im SD.NET abrufbar)

Anlage 2: Plankonzept Zeichnerische Festlegungen - Kartenausschnitt Rhein-Erft-Kreis (nur im SD.NET abrufbar)

Anlage 3: Kartenausschnitt GIB-regional Fläche „Elsdorf“

Anlage 4: Kartenausschnitt GIB-regional Fläche „Elsdorf/Kerpen“

Anlage 5: Kartenausschnitt GIB-regional Fläche „Wesseling – L 192“

Anlage 6: Kartenausschnitt GIB-plus Fläche „AS Bedburg“

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

4 Erlebnisbad Dresden-Gorbitz KG, einer privaten Eigentümergesellschaft, ist von der Landeshauptstadt Dresden (Eigenbetrieb Sportstätten- und Bäderbetrieb Dresden) lang-

Mit Schreiben vom 21.01.2013 wurden den Bürgermeister/innen der kreisangehörigen Kommunen am 29.01.2013 Gelegenheit zur Anhörung nach § 55 II KrO NRW gegeben. Den Wunsch zur Anhö-

Für die zusätzlichen Heizungsinstallationsarbeiten wurde auf Basis einer Grobkostenermittlung vom 25.03.2020 eine weitere Budgeterhöhung von 600.000,00 Euro brutto ermittelt.

In Präzisierung der Beschlussfassung vom 03.11.2020 (Vorlage 0545) werden die Geschäftsfüh- rungen der Krankenhausgesellschaften mit der weiteren Vorbereitung sämtlicher

Im Bereich der bildenden Kunst, aber auch aufgrund des attraktiven darüber hinausge- henden Rahmenprogramms haben die KunstTage Rhein-Erft ebenfalls eine Schärfung des

Vorpommern, Thüringen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein- Westfalen jeweils mehr als jede zweite Kommune mindestens einmal die Gewerbesteuer, im Saarland lag dieser Anteil mit

Ganz bewusst sollen vorerst nur die Eigengesellschaften am Liquiditätsverbund beteiligt werden, weil die Landeshauptstadt Dresden durch ihre Gesellschafterstellung eine Kontrolle,

Diese zeigt zum einen die Vielzahl von Flächen, die der Wirtschaft in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zur Verfügung stehen (ins- gesamt über 40 Areale) und