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Der Landrat - öffentlich - Drucksache 95/2013. Beratungsfolge Termin Bemerkungen Kreisausschuss

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Rhein-Erft-Kreis Beschlussvorlage

Der Landrat - öffentlich -

Drucksache 95/2013

Aktenzeichen: 20.2001

federführendes Amt: 20 Amt für Finanzwirtschaft, Control-

ling, Datenschutz und Kommu- nalaufsicht

Antragsteller:

Beratungsfolge Termin Bemerkungen

Kreisausschuss 21.02.2013

Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 sowie Bericht über das Beteiligungsverfahren mit den kreisangehörigen Kommunen

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag zum Kreishaushalt 2013 ergibt sich aus dem Ergebnis der Ausschussbera- tung.

Sachdarstellung:

1. Veränderungen zum Haushaltsentwurf 2013

Der Entwurf der Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2013, wie er zur Sitzung des Kreistages am 06.12.2012 eingebracht wurde, wird durch den von der Verwaltung erstellten Veränderungsdienst aktualisiert (Anlage 3).

Der Veränderungsdienst beinhaltet bislang keine Neuveranschlagungen von (pauschalen) Haus- haltsmitteln der Förderschulen und Berufskollegs. Eine Übersicht der in 2012 nicht verwandten Deckungsmittel sind in der Anlage 3 - KA 3 dargestellt. Eine mögliche Neuveranschlagung sollte im Rahmen der Haushaltsberatung vor dem Hintergrund der kritischen Haushaltslage und der erfor- derlichen Haushaltskonsolidierung abgewogen und entschieden werden. Eine Entscheidung zu Gunsten der Neuveranschlagungen bedeutet eine weitere Verschlechterung des Ergebnis- und Finanzhaushalts 2013.

2. Bericht über das Beteiligungsverfahren mit den kreisangehörigen Kommunen a) Rechtsgrundlagen/ Verfahren:

Mit dem Umlagegenehmigungsgesetz vom 18.09.2012 wurde das Beteiligungsverfahren der kreis- angehörigen Kommunen nach dem § 55 Kreisordnung NRW (KrO) grundlegend geändert. Die Rechtsvorschrift lautet nunmehr wie folgt:

§ 55 Abs. 1 KrO

Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen Kommunen. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung einzuleiten.

(2)

Beschlussvorlage 95/2013 Seite 2

§ 55 Abs. 2 KrO

Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das Beratungser- gebnis und dessen Begründung mit.

Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsentwurfes wurde das Benehmen mit den Städten mit Schreiben vom 16.10.2012 (siehe DS-Nr. 534/2012 - Anlage 1) eingeleitet und darin u.a. die neuen Inhalte und Rahmenbedingungen des Benehmensverfahrens erläutert.

Die Sechswochenfrist zur Abgabe von Stellungnahmen begann am 18.10.2012 und endete mit Ab- lauf des 29.11.2012. Die Kommunen wurden darauf hingewiesen, dass nach diesem Zeitraum ein- gehende Stellungnahmen verfristet sind und nicht mehr bis zum Zuleitungstermin des Haushalts- entwurfs an den Kreistag am 06.12.2012 durch die Verwaltung ausgewertet werden können.

Fristgemäß ging lediglich die Stellungnahme der Stadt Bedburg am 28.11.2012 ein (siehe DS-Nr.

534/2012 - Anlage 2). In dieser Stellungnahme wurde auf Seite 2 zwar eine gemeinsame weitere Stellungnahme der BürgermeisterInnenkonferenz erwähnt, diese jedoch nicht beigefügt. Verfris- tet, und zwar erst am Montag, den 03.12.2012 (Posteingangsstempel, Eingang über Sammelpost), lag diese Stellungnahme der BürgermeisterInnenkonferenz der Kreisverwaltung vor (siehe DS-Nr.

534/2012 - Anlage 3). Sie konnte daher inhaltlich bis zur Haushaltseinbringung schon allein aus verfahrenstechnischen Gründen nicht mehr gewertet werden. Soweit sie inhaltlich mit der Stel- lungnahme der Stadt Bedburg identisch ist, wird insoweit auf die Ausführungen verwiesen, welche ausführlich mit der DS-Nr. 534/2012 im Rahmen der Einbringung des Haushaltsentwurfes darge- legt wurden.

b) Beantwortung der noch offenen Stellungnahmen aus dem Schreiben der Bürgermeis- ter/innenkonferenz:

Inhaltlich deckungsgleich mit der Bedburger Stellungnahme sind die dortigen Nrn. 3, 4, 5, 7, 14 und 19, bei den Nrn. 1, 2 und 6 zitieren die Städte die Rechtslage, die vom Kreis entsprechend be- rücksichtigt wurde.

Die noch offenen Positionen werden durch die Verwaltung wie folgt gewertet:

2.1 – Punkt 8: Zur Haushaltsentwicklung 2012

Im Zeitpunkt der Benehmensherstellung wurden die Mehraufwendungen der Kosten der Unter- kunft deutlich in siebenstelliger Höhe vermutet, ohne eine genaue Berechnung hierfür vorliegen zu haben. Keinesfalls können die zitierten 300.000 EUR nachvollzogen werden. Sie wurden weder vom zuständigen Fachamt noch vom Jobcenter genannt. Tatsächlich ist aktuell im Rahmen des vorläufigen Jahresergebnis 2012 bei den Kosten der Unterkunft ein Mehraufwand in Höhe von 1,3 Mio. EUR gegenüber dem Ansatz zu verzeichnen.

Auch die prognostizierten Mehraufwendungen im Rahmen der Grundsicherung nach dem SGB XII haben sich bewahrheitet. Aktuell stehen hier 1,6 Mio. EUR Mehraufwendungen zu Buche.

Ob weitere belastende Momente im Rahmen des Jahresabschlusses berücksichtigt werden müssen, kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden.

(3)

Beschlussvorlage 95/2013 Seite 3

Diese aus – haushalterischer Sicht - ungünstige Entwicklung stützt die Aussage im Benehmens- schreiben, dass es in 2012 zu einer deutlichen Entnahme aus der Ausgleichsrücklage kommt.

Richtig ist, dass in den Jahren 2009 und 2010 trotz defizitärer Planung (und somit nicht aufwands- deckender Kreisumlage) voraussichtlich kein oder ggf. ein geringeres Plandefizit nach aktueller Jahresabschlusswertung wahrscheinlich ist. Der Haushalt 2011 hingegen, welcher in der Planung ein Defizit von - 22,3 Mio. EUR aufweist, zeigt nach aktuellem Stand im Jahresabschluss ein deutli- ches Millionendefizit (siehe auch vorläufiges IST 2011 im Gesamtergebnisplan 2013 –Entwurf- von -18,8 Mio. EUR), die eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in entsprechendem Umfange nach sich ziehen wird und damit Eigenkapital zu Gunsten der Kommunen verbraucht.

2.2 – Punkt 9: Eckwerte Haushaltsentwurf 2013

Richtig ist, dass sich das Saldo des Ergebnisplans im Haushaltsentwurf 2013 gegenüber der mittel- fristigen Finanzplanung auf der Basis des Haushalts 2012 um 4,4 Mio. EUR trotz positiver Begleit- umstände aus dem Finanzausgleich 2013 verschlechtert hat. Hierfür sind allerdings nicht nur die Personal-und Versorgungsaufwendungen verantwortlich. Diese nicht vollends durch den Kreis steuerbaren Mehraufwendungen resultieren einerseits aus tariflichen Steigerungen, andererseits maßgeblich aus unbeeinflussbaren Erhöhungen bei den Zuführungen zu Pensionsrückstellungen (SK 5051, + 1,7 Mio. EUR), Beiträgen zur Versorgungskasse (SK 5121, +1,3 Mio. EUR) sowie Beihilfen und Zuführungen zu Beihilferückstellungen (SK 5041, 5141, 5061, +0,8 Mio. EUR).

Darüber hinaus gibt es Mehraufwendungen in folgenden Bereichen, wobei nachfolgend nur die größeren Mehrbedarfe dargestellt werden:

 Grundsicherung SGB XII in/ außerhalb von Einrichtungen + 1,5 Mio. EUR

 Hilfe zum Lebensunterhalt + 0,7 Mio. EUR

 Hilfe angemessene Schulausbildung + 0,5 Mio. EUR

 Krankenhilfe in/ außerhalb von Einrichtungen + 0,4 Mio. EUR

 Hochbauunterhaltung + 0,6 Mio. EUR

2.3 – Punkt 10: zur 2%igen Reduzierung der Personalkosten

Bezüglich der 2%igen Reduzierung im Personalbereich wird auf die ausführliche Mitteilungsvorla- ge 94/2013 sowie deren 1. Ergänzung verwiesen.

Auch für den Entwurf 2013 wurde die strategische 2%ige Kürzungsvorgabe des Kreistages umge- setzt.

2.4 – Punkt 11: zum freiwilligen Haushaltssicherungskonzept des Kreises

Mit dem Hinweis auf den Entschließungsantrag im Landtag (LT-DS 16/869) – Faires Miteinander von Kreisen und kreisangehörigen Kommunen – wird von den Städten suggeriert, dass dort die Kreise zu Haushaltssicherungskonzepten aufgefordert worden seien. Ausweislich dieser Drucksa- che ist das nicht der Fall. Stattdessen wird dort eine Stellungnahme des Städte- und Gemeinde- bundes im Rahmen der Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren des Umlagegenehmigungsgeset- zes zitiert, die vom Gesetzgeber nicht umgesetzt wurde.

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Beschlussvorlage 95/2013 Seite 4

Das Rücksichtnahmegebot in Zusammenhang mit Konsolidierungsbemühungen wird auch durch den Kreis beachtet. Konsolidierungsmaßnahmen wurden bereits in der Vergangenheit umgesetzt und sind auch für die Zukunft weiter beabsichtigt. Die systematische Überprüfung der Produkte auf Konsolidierungspotentiale wird sukzessive fortgesetzt.

2.5 – Punkt 12: Zu den freiwilligen Leistungen des Kreises

Die seinerzeit unter dem Arbeitstitel „Freiwillige Leistungen“ mit den kreisangehörigen Kommu- nen erstellte Liste wird jährlich aktualisiert und seit dem Haushaltsentwurf 2013 mit den direkten Personal- und Sachaufwendungen ergänzt. Die Liste, welche nicht nur freiwillige, sondern auch Pflichtaufgaben mit Standardfragen enthält und zum Konsolidierungsinstrument weiterentwi- ckelt wird, wurde dem Kreistag sowie den Kreiskommunen mit dem Haushaltsentwurf 2013 zur Verfügung gestellt.

Bezüglich der in der Stellungnahme namentlich genannten kulturellen Leistungen lässt sich aus- führen, dass die Sachkosten im Kultur-/ Archivbudget nach Abzug der zweckgebundenen Zuwen- dungen rd. 148 TEUR betragen (rd. 0,32 EUR/ Einwohner/in (Stand: 31.12.11) und knapp 0,03%

Kreisumlagepunkte). Dem Kreis wurde bei der GPA-Prüfung ein sehr geringes Niveau an kulturel- len Sachaufwendungen testiert.

Im Entwurf 2013 wurden grundsätzlich keine neuen freiwilligen Maßnahmen aufgenommen.

2.6 – Punkt 13: zu den Investitionen des Kreises

Die Investitionspraxis des Kreises wird bereits durch die strategische Ausrichtung, keine Investiti- onskredite aufzunehmen, maßvoll gestaltet. Aus der von den Kreiskommunen zu zahlenden Kreisumlage wird derzeit keine Finanzkraft für die Investitionen geschöpft. Ausweislich des nega- tiven Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit im Entwurf (s. Bereinigungsrechnung Vorbericht Seite 5) erfolgt die Finanzierung der Investitionen aus eigener Kraft. Der Kreis verbraucht somit eigene liquide Mittel. Sofern zukünftig eine aufwandsdeckende Kreisumlage veranschlagt wird und somit eine Refinanzierung der Nettoabschreibungen über die Kreisumlage erfolgt, wird der Kreis unter Beibehaltung des Ziels, keine Investitionskredite aufzunehmen, lediglich maßvolle In- vestitionen veranschlagen können. Im Übrigen verhält sich der Kreis bei der Veranschlagung seiner Investitionen kommunenfreundlich, indem er insbesondere im Tiefbau vorrangig nur förderfähige Maßnahmen veranschlagt, und dadurch zumindest die Abschreibungen um entsprechende Erträ- ge aus Sonderposten abfedert und den Kreisumlagebedarf abschwächt.

Die Investitionen im Haushalt 2013 sind geprägt durch Neuveranschlagungen bereits laufender Maßnahmen, neue Maßnahmen werden äußerst restriktiv behandelt.

2.7 – Punkt 15: Zur Weiterleitung der Entlastung bei der Grundsicherung

Die Entlastung bei der Grundsicherung zum SGB XII, welche im Benehmensschreiben noch risiko- behaftet war und inzwischen rechtlich normiert ist, wurde bereits im Benehmensschreiben und auch im Haushaltsentwurf 2013 berücksichtigt. Die hieraus resultierenden Mehrerträge vermin- dern im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips die ungedeckten Aufwendungen des Kreises, wel- che durch die Erhebung einer Kreisumlage zu decken sind.

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Beschlussvorlage 95/2013 Seite 5

Die Entlastung wird durch zahlreiche Gegeneffekte, welche aufwandserhöhend sind, abge- schwächt. Ohne diese Entlastung wäre der Kreisumlagebedarf erheblich höher.

2.8 – Punkt 16: Reduktion der Kostensteigerung bei der REVG

Die REVG ist eine Eigengesellschaft des Kreises, welche im Aufsichtsrat mehrheitlich durch die Kreiskommunen besetzt ist. Dieser wirkt bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans mit, welcher nach Beschluss durch die Gesellschafterversammlung maßgeblich für die Veranschlagung und Zahlungen des Kreises ist. Eingriffe in das Leistungsportfolio der REVG zur Reduzierung der Kosten kann der Kreis allerdings nur gemeinsam mit den Kommunen realisieren, eine Chance hierfür be- steht bei der Ausgestaltung des zukünftigen Nahverkehrsplanes.

Der Kreis wird im Rahmen der Anpassung des Nahverkehrsplanes nicht nur die Leistungs-, sondern auch die Kostenseite kritisch beobachten und die Belange der Kommunen im Sinne einer Konsoli- dierung berücksichtigen.

2.9 – Punkt 17: Behandlung der Abrechnung einheitsbedingter Lasten

Die Abrechnung der einheitsbedingten Lasten auf der Basis des Einheitslastenabrechnungsgeset- zes wurde mit Urteil vom 08.05.2012 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Allerdings wird mit einer geänderten Abrechnungsregelung kalkuliert, da zentrale Fragestellungen durch das Urteil nicht beantwortet wurden und somit die hierfür gebildeten Rückstellungen dem Grunde nach nicht entfallen sind, so dass eine Auflösung nicht in Betracht kommt.

Auch für den Haushaltsentwurf 2013 und Folgejahre wurde die Bildung entsprechender Rückstel- lungen veranschlagt. Diese Vorgehensweise geht mit der Empfehlung des Landkreistages NRW einher.

2.10 – Punkt 18: Zur Einflussnahme bei Beteiligungsverfahren und Ausführung LVR

Der Kreis hat im Rahmen der vom MIK NRW aufgerufenen Stellungnahme zum Haushalt 2013 des LVR eine Stellungnahme abgegeben, welche der Vorlage beigefügt ist (siehe auch unten).

2.11 – Punkt 20: Austritt des Rhein-Erft-Kreises bei der KDVZ

Die Forderung hat keine direkten Auswirkungen auf den Haushaltsentwurf 2013 im Sinne der Be- nehmensherstellung.

Der Fortbestand der KDVZ war Grundlage der Veranschlagung im Haushaltsentwurf 2013 und der mittelfristigen Finanzplanung.

c) Anhörung:

Mit Schreiben vom 21.01.2013 wurden den Bürgermeister/innen der kreisangehörigen Kommunen am 29.01.2013 Gelegenheit zur Anhörung nach § 55 II KrO NRW gegeben. Den Wunsch zur Anhö- rung hatten 4 Kommunen geäußert, teilgenommen hatten 7 Kommunen.

Im Rahmen dieser Anhörung kritisierten die Kommunen das neue Anhörungsverfahren, auch wenn es rechtskonform durch den Kreis und unter Beachtung der Anwendungshinweise der Spit- zenverbände und des MIK NRW umsetzt worden sei. Ziel der Kommunen ist eine über die gesetzli- che Norm hinausgehende Informationsbereitstellung und Beteiligung. Der Kreis hat hierzu Ge-

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Beschlussvorlage 95/2013 Seite 6

sprächsbereitschaft signalisiert. Möglichkeiten für künftige Verbesserungen werden auf der opera- tiven Ebene zwischen den Kämmerern/Kämmereileiter/innen von Kommunen und Kreis im Vor- feld des Haushaltes 2014 erörtert.

Im Rahmen der Anhörung wurden keine ergänzenden, inhaltlichen Stellungnahmen abgegeben, inhaltliche Fragen wurden umgehend beantwortet.

d) Einwendungen von Einwohner/innen und Abgabepflichtige:

Gemäß § 54 KrO NRW können Einwohner/innen und Abgabepflichtige der kreisangehörigen Kommunen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen Einwendungen erheben. Die Frist hierzu endete am 16.01.2013, ohne dass von diesem Recht Gebrauch gemacht wurde.

e) Stellungnahme zum Haushalt 2013 des Landschaftsverbandes:

Mit Schreiben des MIK NRW vom 16.01.2013 wurde dem Kreis bis zum 08.02.2013 die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Festsetzung des Umlagesatzes des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) eingeräumt. Der Kreis hat mit Schreiben vom 06.02.2013 von diesem Recht Gebrauch gemacht.

Darin hat der Kreis die bisherigen Konsolidierungsbemühungen einerseits anerkannt, auf der an- deren Seite diesbezüglich aber noch Einsparpotential formuliert. Insbesondere die Kostenbeteili- gung des LVR an der Archäologischen Zone/ Jüdisches Museum wurde hierbei genannt. Darüber hinaus soll auch die Erfüllung pflichtiger Leistungen mit der Frage nach dem Standard beleuchtet werden.

Schließlich stellt die Landschaftsumlage nicht nur die größte Aufwandsposition im Kreishaushalt dar, sie zehrt immer größere Anteile der von den Kreiskommunen zu zahlenden Kreisumlage auf, so dass die kreiseigenen Konsolidierungsbemühungen erschwert werden.

f) Fazit:

Der Kreis strebt von sich aus eine strategische Haushaltskonsolidierung an, welche allerdings nicht kurzfristig zu realisieren ist. Das Ziel des Kreises ist es, nicht nur einen gesetzlich geforderten, ech- ten Haushaltsausgleich herzustellen, sondern diesen auch mit einer möglichst geringen Kreisum- lage zu gewährleisten.

Bergheim, den 20.02.2013 In Vertretung

Michael Vogel Kreisdirektor Anlagen

Anlage 1 – Schreiben MIK NRW vom 16.01.2013 ( Stellungnahme zum Haushalt 2013 LVR) Anlage 2 – Stellungnahme des REK an das MIK NRW vom 06.02.2013

Anlage 3 - Veränderungsdienst Kreisausschuss mit den Unteranlagen

 KA 1 – Veränderungen Tiefbauinvestitionen (wie im Verkehrsausschuss)

 KA 2 - Darstellung Mehrbelastung REVG (wie im Verkehrsausschuss)

 KA 3 – Darstellung nicht verbrauchter Pauschalmittel bei den kreiseigenen Schu- len (Entscheidungsvorbehalt Neuveranschlagung)

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Beschlussvorlage 95/2013 Seite 7

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