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Managementplan für das FFH-Gebiet 7322-311 „Albvorland Nürtingen- Kirchheim“

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Managementplan für das FFH-Gebiet 7322-311 „Albvorland Nürtingen-

Kirchheim“

Auftragnehmer naturplan

Datum 15.11.2019

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Managementplan für das FFH-Gebiet 7322-311

„Albvorland Nürtingen-Kirchheim“

Auftraggeber Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 56 - Naturschutz und Land- schaftspflege

Verfahrensbeauftragte u. fachliche Be- treuerin: Dagmar Mödinger

Auftragnehmer naturplan

Christoph Vogt-Rosendorff (Projektleitung)

Verena Gaschick-Alkan (stellvertr. Projektleitung)

Weitere Mitarbeiter: Th. Bobbe (Am- phibien, Fische, Steinkrebs), P. Endl (Fledermäuse), E. Sperr (Hirschkäfer) Erstellung Waldmodul Regierungspräsidium Tübingen

Referat 82 - Forstpolitik und Forstliche Förderung

(Bearbeitung: Carsten Hertel) Erstellung Artmodule Eremit

und Alpenbock

LUBW – Abt. 2, Ref. 25, Betreuung J.

Dümas, Bearbeitung Dipl.-Biol. Claus Wurst (Eremit), Ulrich Bense (Alpen- bock)

Datum 15.11.2019

Titelbild Blick von einer Auenwiese im Wiestal

auf das Streuobstgebiet am Rauber zwischen Jesingen und Ohmden Bildautor: C. Vogt-Rosendorff (2017) Dieses Projekt wird vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) der Europäischen Uni- on co-finanziert und vom Land Baden-Württemberg im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden- Württemberg 2014-2020 (MEPL III) gefördert.

Erstellt in Zusammenarbeit mit

Landesbetrieb

Forst Baden-Württemberg

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg

Zitiervorschlag: Regierungspräsidium Stuttgart (Hrsg.) (2019): Managementplan für das Natura 2000-Gebiet 7322-311 „Albvorland Nürtingen-Kirchheim“ - bear- beitet vom Büro naturplan

(4)
(5)

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ... I Tabellenverzeichnis ... IV Abbildungsverzeichnis ... V Kartenverzeichnis ... VI

1 Einleitung ...1

2 Zusammenfassungen ...3

2.1 Gebietssteckbrief ...3

2.2 Flächenbilanzen (Kurzfassung) ...6

2.3 Würdigung des Natura 2000-Gebiets ...10

2.4 Zusammenfassende Darstellung der Ziele und der Maßnahmenplanung ...13

3 Ausstattung und Zustand des Natura 2000-Gebiets ...17

3.1 Rechtliche und planerische Grundlagen ...17

Gesetzliche Grundlagen ...17

3.1.1 Schutzgebiete und geschützte Biotope ...17

3.1.2 Fachplanungen ...19

3.1.3 3.2 FFH-Lebensraumtypen ...22

Natürliche nährstoffreiche Seen [3150] ...23

3.2.1 Kalk-Pionierrasen [*6110] ...25

3.2.2 Submediterrane Halbtrockenrasen [(*)6212] ...26

3.2.3 Feuchte Hochstaudenfluren [6431] ...30

3.2.4 Magere Flachland-Mähwiesen [6510] ...32

3.2.5 Kalktuffquellen [*7220] ...40

3.2.7 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation [8210] ...41

3.2.8 Hainsimsen-Buchenwald [9110] ...42

3.2.9 Waldmeister-Buchenwald [9130]...44

3.2.10 Schlucht- und Hangmischwälder [*9180] ...47

3.2.11 Auenwälder mit Erle, Esche und Weide [*91E0] ...49

3.2.12 3.3 Lebensstätten von Arten ...52

Grünes Besenmoos (Dicranum viride) [1381]...52

3.3.1 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) [1323] ...53

3.3.2 Großes Mausohr (Myotis myotis) [1324] ...55

3.3.3 Gelbbauchunke (Bombina variegata) [1193] ...57

3.3.4 Kammmolch (Triturus cristatus) [1166], kein Nachweis ...60

3.3.5 Groppe (Cottus gobio) [1163] ...61

3.3.6 Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) [*1093] ...63

3.3.7 Hirschkäfer (Lucanus cervus) [1083] ...65

3.3.8 Eremit (Osmoderma eremita) [*1084]...67

3.3.9 Alpenbock (Rosalia alpina) [*1087] ...69

3.3.10 Spanische Flagge (Callimorpha quadripunctaria) [*1078] ...71

3.3.11 3.4 Beeinträchtigungen und Gefährdungen ...73

3.5 Weitere naturschutzfachliche Bedeutung des Gebiets ...75

Flora und Vegetation ...75

3.5.1 Fauna ...76

3.5.2 Sonstige naturschutzfachliche Aspekte ...77

3.5.3 4 Naturschutzfachliche Zielkonflikte ...78

5 Erhaltungs- und Entwicklungsziele ...80

(6)

5.1 Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die FFH-Lebensraumtypen ...81 Natürliche nährstoffreiche Seen [3150] ...81 5.1.1

Kalk-Pionierrasen [*6110] ...82 5.1.2

Kalk-Magerrasen [6210], einschließlich besonderer Bestände mit 5.1.3

bemerkenswerten Orchideenvorkommen [*6210] ...82 Feuchte Hochstaundenfluren [6431] ...82 5.1.4

Magere Flachland-Mähwiesen [6510] ...83 5.1.5

Kalktuffquellen [*7220] ...83 5.1.6

Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation [8210] ...83 5.1.7

Hainsimsen-Buchenwald [9110] ...84 5.1.8

Waldmeister-Buchenwald [9130]...84 5.1.9

Schlucht- und Hangmischwälder [*9180] ...85 5.1.10

Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [*91E0]...85 5.1.11

5.2 Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die Lebensstätten von Arten ...86 Grünes Besenmoos (Dicranum viride) [1381]...86 5.2.1

Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) [1323] ...86 5.2.2

Großes Mausohr (Myotis myotis) [1324] ...87 5.2.3

Gelbbauchunke (Bombina variegata) [1193] ...87 5.2.4

Groppe (Cottus gobio) [1163] ...88 5.2.5

Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) [*1093] ...88 5.2.6

Hirschkäfer (Lucanus cervus) [1083] ...89 5.2.7

Eremit (Osmoderma eremita) [*1084]...89 5.2.8

Alpenbock (Rosalia alpina) [*1087] ...89 5.2.9

Spanische Flagge (Callimorpha quadripunctaria) [*1078] ...90 5.2.10

6 Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen ...91 6.1 Bisherige Maßnahmen ...91 6.2 Erhaltungsmaßnahmen...94

2- oder mehrschürige Mahd mit Abräumen zur Ausmagerung, 1. Mahd ab 6.2.1

15.05., später Übergang zu Maßnahme A2 ...97 Extensive 2- schürige Mahd mit Abräumen, 1. Mahd i.d.R. erste Junihälfte ...98 6.2.2

Extensive 1-schürige Pflegemahd mit Abräumen (Schwerpunkt Juli - August) ..99 6.2.3

Sporadische Pflegemahd von Hochstaudenfluren und Randbereichen einer 6.2.4

Tuffquelle ... 100 Extensive Beweidung von Magerrasen und Heiden mit Schafen u. Ziegen ... 100 6.2.5

Mähweide bzw. angepasste Beweidung, ohne Düngung und Zufütterung ... 102 6.2.6

Extensivierung der Grünlandnutzung ... 103 6.2.7

Anpassung der Grünlandnutzung hinsichtlich Nutzungszeitpunkt und 6.2.8

Nutzungsweise ... 104 Optimierung des Weidemanagements ... 105 6.2.9

Beseitigung von Störungen durch Holzlagerung u.a. ... 105 6.2.10

Entfernung von Initialverbuschung und Gehölzsukzession ... 106 6.2.11

Auflichten bzw. Offenhalten von Stillgewässer-Ufern ... 107 6.2.12

Auslichten des Gehölzbestandes, Zurückdrängen von Gehölzsukzession ... 107 6.2.13

Rücknahme von Baumpflanzungen bzw. Aufforstungen in oder am Rand von 6.2.14

Grünlandflächen ... 108 Selektive Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern... 109 6.2.15

Anlage und Pflege von Kleingewässern für die Gelbbauchunke im Offenland. 110 6.2.16

Anlage und Pflege von Kleingewässern für die Gelbbauchunke im Wald ... 111 6.2.17

Unterbindung bzw. Vermeidung von punktuellen Gewässerbelastungen ... 113 6.2.18

Regulierung des Fischbestandes, Winterung und Sömmerung von 6.2.19

Stillgewässern ... 113 Ausbaggerung bzw. Entschlammung von Stillgewässern ... 114 6.2.20

Regulierung des Wasser- und Sedimenthaushaltes von Stillgewässern ... 114 6.2.21

Beibehaltung der naturnahen Waldwirtschaft ... 115 6.2.22

(7)

Angepasste Pflege von staudenreichen Säumen / Schonung von Wasserdost 6.2.23

bei Maßnahmen zur Wegeunterhaltung ... 118

Erhaltung geeigneter Offenland-Lebensräume für Fledermäuse und 6.2.24 Hirschkäfer ... 119

Erhaltung des aktuell guten Brutbaumangebotes für den Eremit durch 6.2.25 Baumerhalt und Nachpflanzung ... 120

6.3 Entwicklungsmaßnahmen ... 121

Extensive (1- bis) 2- schürige Mahd mit Abräumen, 1. Mahd i.d.R. im Juni ... 121

6.3.1 Extensive Beweidung von Magerrasen und Heiden mit Schafen u. Ziegen ... 121

6.3.2 Extensivierung der Grünlandnutzung ... 122

6.3.3 Entfernung von Initialverbuschung und Gehölzsukzession ... 122

6.3.4 Auflichten bzw. Offenhalten von Stillgewässer-Ufern ... 123

6.3.5 Auslichten des Gehölzbestandes, Zurückdrängen von Gehölzsukzession ... 123

6.3.6 Selektive Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern... 123

6.3.7 Anlage und Pflege von Kleingewässern für die Gelbbauchunke im Offenland. 124 6.3.8 Anlage und Pflege von Kleingewässern für die Gelbbauchunke im Wald ... 124

6.3.9 Regulierung des Fischbestandes von Stillgewässern ... 125

6.3.10 Ausbaggerung bzw. Entschlammung von Stillgewässern ... 125

6.3.11 Verbesserung der Wasserqualität in Fließgewässern ... 126

6.3.12 Verbesserung der Habitatstrukturen durch naturnahe Waldwirtschaft ... 127

6.3.13 Nutzungsverzicht aus ökologischen Gründen ... 129

6.3.14 Stabilisierung und Erhöhung der Eichenanteile ... 129

6.3.15 Bildung von Bejagungsschwerpunkten / Reduzierung des Verbissdrucks ... 130

6.3.16 Förderung lebensraumtypischer Baumarten bei der Waldpflege ... 130

6.3.17 Erhöhung des Brutbaumangebotes für den Eremit durch gezielte 6.3.18 Kopfbaumschnitte und Höhleninduktion ... 131

6.4 Maßnahmen außerhalb der FFH-Gebietsgrenzen ... 132

Schaffung von Pufferflächen zur Vermeidung von Nährstoffeinträgen... 132

6.4.1 Errichtung bzw. Erweiterung von Amphibienleitanlagen an der K 1243 und an 6.4.2 der B 297 ... 132

Sicherung und Betreuung einer Mausohr-Wochenstube in Kirchheim unter 6.4.3 Teck (außerhalb der Gebietsgrenzen)... 133

7 Übersicht der Ziele und der Maßnahmenplanung ... 135

8 Glossar und Abkürzungsverzeichnis... 159

9 Quellenverzeichnis... 164

10 Verzeichnis der Internetadressen ... 171

11 Dokumentation ... 172

11.1 Adressen ... 172

11.2 Bilder ... 176

Anhang ... 200

A Karten... 200

B Geschützte Biotope ... 200

C Abweichungen der Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten im Vergleich zum Standarddatenbogen ... 202

D Maßnahmenbilanzen FFH-Gebiet ... 204

E Detailauswertungen zu den lebensraumtypischen Habitatstrukturen der Lebensraumtypen im Wald ... 212

(8)

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Gebietssteckbrief ...3 Tabelle 2: Flächenbilanz der FFH-Lebensraumtypen (LRT) im FFH-Gebiet und

Bewertung ihrer Erhaltungszustände ...6 Tabelle 3: Flächenbilanz der Lebensstätten (LS) von FFH-Arten im FFH-Gebiet und

Bewertung ihrer Erhaltungszustände ...7 Tabelle 4: Schutzgebiete ...17 Tabelle 5: Geschützte Biotope und Waldbiotope ohne besonderen gesetzlichen Schutz ....18 Tabelle 6: Charakteristische Arten und Rote-Liste-Arten von Kalk-Magerrasen im FFH-

Gebiet (nach eigenen Beobachtungen und Angaben der § 33-Kartierung

2010) ...28 Tabelle 7: Charakteristische Arten und Rote-Liste-Arten von Mageren Flachland-

Mähwiesen im FFH-Gebiet ...34 Tabelle 8: Statistik zu Flächenveränderungen des LRT 6510 zwischen 2010 (bzw. 2012)

und 2017 ...37 Tabelle 9: Vergleich der Ergebnisse der Mähwiesenkartierung 2004 mit der aktuellen

Erhebung 2017 ...38 Tabelle 10: Ausmaß und Gründe von Veränderungen des LRT 6510 in einzelnen

Teilgebieten seit 2010 ...39 Tabelle 11: Populationsuntersuchung der Steinkrebse im Schabenbach - 30 m, am

26.09.2017 ...64 Tabelle 12: Übersicht über Bestand, Ziele und Maßnahmen zu den FFH-

Lebensraumtypen und Arten im Natura 2000-Gebiet »Albvorland Nürtingen- Kirchheim« ... 135 Tabelle 13: Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG (inkl. § 33 NatSchG), § 30 a

LWaldG und Biotope ohne besonderen gesetzlichen Schutz ... 200 Tabelle 14: Abweichungen gegenüber den Angaben im Standarddatenbogen zu den FFH-

Lebensraumtypen ... 202 Tabelle 15: Abweichungen gegenüber den Angaben im Standarddatenbogen zu den Arten

der FFH- und Vogelschutzrichtlinie ... 203

(9)

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Lage des FFH-Gebietes...9 Abbildung 2: Prognose der Klimatischen Wasserbilanz (Abgeleitet aus Temperatur und

Niederschlagsentwicklung) für das Alt-FFH-Gebiet „Albvorland bei

Nürtingen“ ...74

(10)

Kartenverzeichnis

Karte 1 Übersicht und Schutzgebiete Maßstab 1:25.000

Karte 2 Bestands- und Zielekarte

Maßstab 1:5.000, kleines Teilgebiet in Maßstab 1:2.500 Lebensraumtypen (5 Teilkarten, Teilkarten 1-5)

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie (5 Teilkarten, Teilkarten 1-5) Karte 3 Maßnahmenempfehlungen (5 Teilkarten)

Maßstab 1:5.000, kleines Teilgebiet in Maßstab 1:2.500

(11)

1 Einleitung

Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten, das sich über alle Mitgliedsstaaten der Europä- ischen Union erstreckt. In ihm sollen Lebensräume und Arten von gemeinschaftlicher Bedeu- tung geschützt und für die Zukunft bewahrt werden.

Grundlage für die Errichtung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sind die Fauna-Flora- Habitatrichtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992; kurz: FFH-Richtlinie) und die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2.4.1979). Die beiden Richt- linien sehen zum Erhalt bestimmter Lebensräume und wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie dem Schutz europaweit gefährdeter Vogelarten die Ausweisung entsprechender Schutzgebiete vor. Damit sind sowohl FFH-Gebiete als auch Vogelschutzgebiete Bestandteil des Natura 2000 Schutzgebietsnetzes.

Die EU-Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet, die Lebensraumtypen und Arten der Richtli- nien-Anhänge in einem guten Zustand zu erhalten. Dazu werden in Baden-Württemberg für jedes Natura 2000-Gebiet Managementpläne (MaP) erstellt. Diese behördenverbindlichen Naturschutzfachpläne sind Grundlage für das Management und die Umsetzung von Natura 2000 im Gebiet.

Die wesentlichen Aufgaben der Managementpläne für FFH-Gebiete sind:

 Die Erfassung und Bewertung der Lebensraumtypen nach Anh. I der FFH-Richtlinie sowie der Arten nach Anh. II der FFH-Richtlinie

 Die Erarbeitung von Maßnahmenempfehlungen zum Erreichen der lebensraum- und artspezifischen Ziele unter Beteiligung der im Gebiet tätigen Akteure und der Öffent- lichkeit.

Darüber hinaus erfüllen die Managementpläne folgende Funktionen:

 Flurstücksgenaue Festlegung der Außengrenze des FFH-Gebietes

 Grundlage für den Einsatz von Fördermitteln (u.a. FAKT und Landschaftspflegerichtli- nie)

 Grundlage zum Erkennen von Verschlechterungen (Stichwort Verschlechterungsver- bot)

 Erste Informationen für spätere Verträglichkeitsprüfungen von Vorhaben in den Gebie- ten

 Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen an anderer Stelle

 Beitrag zur Berichtspflicht an die EU.

Das Büro naturplan wurde im Februar 2017 vom Regierungspräsidium Stuttgart mit der Er- stellung des Managementplanes (MaP) beauftragt.

Das Natura 2000 Gebiet „Albvorland Nürtingen - Kirchheim“ liegt überwiegend im Landkreis Esslingen; nur kleinflächig auch in den Landkreisen Reutlingen und Göppingen.

Die Geländeerhebungen zur Erfassung und Bewertung der FFH-Lebensraumtypen und Le- bensstätten der FFH-Arten im Offenland wurden im Zeitraum März bis Oktober 2017 durch- geführt. Für den FFH-Lebensraumtyp Magere Flachland-Mähwiese [6510] standen als Grundlage die FFH-Mähwiesenkartierung aus dem Jahr 2004 sowie die Biotopkartierungen der Landkreise Esslingen (2010) und Reutlingen (2012) zur Verfügung.

Das Waldmodul wurde vom Regierungspräsidium Tübingen, Referat 82 erstellt und umfasst die Bearbeitung der Wald-Lebensraumtypen und der kleinräumigen Offenland- Lebensraumtypen im Wald. Es wurde im Herbst 2012 abgeschlossen. Die dem Waldmodul zugrundeliegende Auswertung der Waldbiotopkartierung stammt aus dem Jahre 2007. Sie wurde durch Geländebegehungen im Jahr 2012 ergänzt.

Die Verantwortung für die Inhalte des Waldmoduls, für die Abgrenzung der dort bearbeiteten Lebensraumtypen im Wald, die damit verknüpften Datenbanken sowie die Ziel- und Maß-

(12)

nahmenplanung im Wald liegt bei der Forstverwaltung. Die Integration des Wald- und Artmo- duls erfolgte durch den Ersteller des Managementplans (Planersteller).

Am 23. März 2017 fand in Kirchheim unter Teck eine Auftaktveranstaltung statt, bei der die beteiligten Behörden, Verbände und Akteure sowie alle Interessierten über Inhalte und Ab- lauf des Managementplanes informiert wurden. Hierbei wurden auch wichtige Kontakte zwi- schen den Beteiligten geknüpft und Informationen gegenseitig ausgetauscht.

Am 09. September 2018 wurde die Beiratssitzung zum Managementplan abgehalten. Ände- rungen und Ergänzungen, die sich aus den Beiträgen der Beiratsmitglieder ergaben, wurden anschließend in die Offenlagefassung eingearbeitet.

Vom 18.02.2019 bis 29.03.2019 erfolgte die Offenlage des Managementplanes in der Stadt- verwaltung Kirchheim unter Teck. Am 14.03.2019 – also während des Auslegungszeitrau- mes – fand am gleichen Ort eine Bürgersprechstunde statt. Nach Ablauf der Frist für Stel- lungnahmen wurden eingegangene Stellungnahmen geprüft und soweit möglich in die hier vorliegende Endfassung des Managementplanes eingearbeitet.

(13)

2 Zusammenfassungen

2.1 Gebietssteckbrief

Tabelle 1: Gebietssteckbrief

Natura 2000-Gebiet FFH-Gebiet: Albvorland Nürtingen-Kirchheim, 7322-311 Größe des Gebiets;

Anzahl und Größe der Teilgebiete

Größe Natura 2000- Gebiet:

1883,66 ha Anzahl der Teilgebiete

im FFH-Gebiet:

9 Teilgebiet 1: Waldgebiet Hohes

Reisach bei Kirch- heim/West

12,22 ha

Teilgebiet 2: Waldgebiet Hohes Reisach bei Kirch- heim/Mitte-West

40,16 ha

Teilgebiet 3: Waldgebiet Hohes Reisach bei Kirch- heim/Mitte-Ost

81,68 ha

Teilgebiet 4: Waldgebiet Hohes Reisach bei Kirch- heim/Ost

107,51 ha

Teilgebiet 5: NSG "Wiestal mit Rau- ber" westlich Ohmden

135,51 ha Teilgebiet 6: Waldgebiet Talwald

südöstlich Reudern

803,71 ha Teilgebiet 7: Wald- und Streuobst-

gebiet nordöstlich Fri- ckenhausen

636,64 ha

Teilgebiet 8: Grünlandgebiet Aut- muttal südlich Groß- bettlingen

59,56 ha

Teilgebiet 9: NSG "Schönrain" bei Neckartenzlingen

6,67 ha Politische Gliederung

(Gemeinden mit Flächenanteil am FFH-Gebiet)

Regierungsbezirk: Stuttgart

Landkreise: Esslingen (99,8 %), Göppingen (0,09 %), Reutlin- gen (0,03 %),

Beuren (ES): 9,9 % Neckartenzlingen (ES): 0,4 % Dettingen unter Teck

(ES):

4,4 % Notzingen (ES): < 0,1 % Frickenhausen (ES): 11,2 % Nürtingen (ES): 31,9 %

Grafenberg (RT): 0,03 % Ohmden (ES): 1,2 %

Großbettlingen (ES): 2,8 % Owen (ES): 1,3 %

Holzmaden(ES): 0,2 % Schlierbach (GP): 0,1 %

Kirchheim u. Teck (ES): 36,2%

(14)

Eigentumsverhältnisse Offenland: ca. 306 ha, überwiegend in privatem Streubesitz, kleinere Anteile im Besitz der jeweiligen Kommu- nen.

Wald: ca. 1.577 ha

Kommunalwald: 83,87 % 1.322,8 ha

Kleinprivatwald: 10,23 % 162,8 ha

Staatswald: 5,72 % 90,3 ha

Körperschaftswald: 0,08 % 1,3 ha

TK 25 MTB Nr. 7322, 7323,7421,7422

Naturraum Naturräumliche Großeinheit D58 Schwäbisches-Keuper-Lias-Land mit den Naturräumlichen Einheiten 101 Mittleres Albvorland und 106 Filder im NSG

„Schönrain“ bei Neckartenzlingen (nach MEYNEN et al. 1952-1963).

Höhenlage 297 – 487 m ü. NN

Klima Beschreibung: Das Gebiet liegt im Übergangsbereich zwischen atlantisch und kontinental geprägtem Klima. Es weist ein trocken-feuchtes, mäßig kühles bis kühles Klima mit relativ geringem Niederschlag auf.

Klimadaten: Mittelwerte für die Messstation Nürtingen-Oberensingen für den Zeitraum 1961-1990 (Quelle: DWD)

Jahresmitteltemperatur 8,8 °C

Mittlerer Jahresniederschlag 809 mm Geologie Die vorherrschende geologische Formation im FFH-Gebiet ist der Untere Jura

(Schwarz-Jura des Lias) mit seinen dunklen Ton- und Mergelsteinen. Diese Formation ist der Schwäbischen Alb bandförmig vorgelagert.

Eine geologische Besonderheit stellt vor allem der bitumenreiche Posinien- schiefer des Lias ε, ein feinschichtiger Mergelgestein bei Heumaden, dar, der häufig Reste von Fossilien enthält. Auf diesen tonigen und mergeligen Schich- ten haben sich tiefgründige und fruchtbare Böden entwickelt.

Daneben kommen besonders in den bewaldeten Bereichen des FFH-Gebietes auch untere Braunjura-Schichten β und γ mit sandig-tonigen Gesteinen vor.

Darüber folgen Ton- und Tonmergelgesteine des Braunjura δ. Braunjura ε und ζ bilden den oberen Abschluss. Die oberen Braunjura-Schichten sind im Gebiet nur kleinflächig anzutreffen.

Landschaftscharakter Der Landschaftscharakter des FFH-Gebiets wird stark durch die großen zu- sammenhängenden Waldgebiete bestimmt. Mehr als 80 % des Gebietes sind mit Wald bedeckt.

Grünlandgebiete prägen besonders in dem Teilgebiet um Großbettlingen sowie im nordöstlichen Bereich um Ohmden im NSG „Wiestal mit Rauber“ den Land- schaftscharakter. Neben den traditionellen Wiesen bestimmen auch Streuobst- wiesen das Landschaftsbild.

In den Bachauen von Trinkbach und Autmut stellen gut ausgebildete gewäs- serbegleitende Galeriewälder besonders kennzeichnende Landschaftselemente dar. Die Auenbereiche sind außerdem von Feuchtgebieten mit Vorkommen von Nasswiesen, Schilfröhrichten und Seggenriedern mitgeprägt.

Trockene Standortkomplexe mit Kalk-Magerrasen finden sich nur selten und insgesamt eher kleinflächig im Gebiet. Besonders bemerkenswert ist aber der Kalk-Magerrasen im NSG „Schönrain“ bei Neckartenzlingen. Dieser an einem sehr steilen Neckarhang gelegene, durch Beweidung gepflegte Magerrasen ist durch seine großflächige Offenheit und seine typischen Vegetationsstrukturen in besonderem Maße landschaftsprägend.

(15)

Gewässer und Wasserhaushalt

Bedingt durch die wenig wasserdurchlässigen Schichten des Unteren Jura weist das Gebiet einen hohen Anteil an Fließgewässern, überwiegend in Form kleinerer Bachläufe auf, die größtenteils über die Bäche Trinkbach, Tiefenbach und Autmut in den Neckar entwässern. Bei allen Bächen handelt es sich um grobmaterialreiche, carbonatische Mittelgebirgsbäche.

Vor allem in den südlichen Gebietsteilen finden sich außerdem einige meist kleinere, künstlich angelegte Stillgewässer. Diese liegen sehr überwiegend im Wald, dagegen sind Stillgewässer in den Offenlandbereichen des Gebietes selten.

Böden und Standort- verhältnisse

Abhängig von Reliefposition und anstehendem Substrat haben sich im Gebiet unterschiedliche Vergesellschaftungen von Bodentypen entwickelt:

In den Bachtälern finden sich über Terrassenschottern teilweise vergleyte brau- ne Auenböden aus Auenlehm.

Außerhalb der Auen sind auf Schwarzjura vor allem schwere, dicht gelagerte Tonböden (Pelosole) entstanden, unter Einfluss von Staunässe auch Pseu- dogleye. Vor allem in den Bereichen um Ohmden und Großbettlingen sind lößlehmgeprägte Braunerden und Parabraunerden verbreitet.

Unter land- und forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten sind die Auenböden des Gebietes als gute Standorte zu beurteilen, während Hänge und Kuppen durch ihre Hangneigung und Bodenbeschaffenheit bedingt ein geringeres Nutzungs- potential aufweisen.

Nutzung Offene Flächen werden vorwiegend als Wiesen oder Streuobstwiesen genutzt, teilweise findet auch Schaf- oder Rinderbeweidung statt, selten auch Pferde- beweidung. Ackernutzung spielt im Gebiet eine geringe Rolle und ist zumeist auf vereinzelte Bereiche in den Talauen und in höheren Lagen begrenzt.

Mehr als 80 % der FFH-Gebietsfläche sind mit Wald bedeckt. Hierbei handelt es sich zumeist um Waldmeister-Buchenwälder. In den nährstoffärmeren und schwerer durchwurzelbaren Bereichen tritt auch Eiche hinzu. Nur in den fri- schen Bereichen im submontanen Bereich treten auch Edellaubhölzer wie Esche und Ahorn hinzu.

(16)

2.2 Flächenbilanzen (Kurzfassung)

Lebensraumtypen oder Arten sind neben der Kurzbezeichnung auch durch eine Code-Nummer gekenn- zeichnet. Prioritäre Lebensraumtypen oder Arten tragen einen * vor der Code-Nummer.

Die Bewertung des Erhaltungszustandes eines Lebensraumtyps bzw. einer Art erfolgt in drei Stufen:

A – hervorragender Erhaltungszustand B – guter Erhaltungszustand

C – durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand

Tabelle 2: Flächenbilanz der FFH-Lebensraumtypen (LRT) im FFH-Gebiet und Bewertung ihrer Erhaltungszustände

LRT- Code

Lebens- raumtyp

Fläche [ha]

Anteil am FFH-Gebiet

[%]

Erhal- tungs- zustand

Fläche [ha]

Anteil am FFH-Gebiet

[%]

Bewertung auf Ge- bietsebene

3150

Natürliche nährstoff- reiche Seen

1,82 0,10

A

C

B 0,51 0,03

C 1,31 0,07

*6110 Kalk-

Pionierrasen 0,01 <0,01

A

C

B 0,01 <0,01

C

6212

Submediter- rane Halbtro- ckenrasen

2,83 0,15

A

B

B 2,42 0,13

C 0,41 0,02

*6212

Submediter- rane Halbtro- ckenrasen, orchideenrei- che Bestände

2,64 0,14

A 2,64 0,14

B A C

6431

Feuchte Hochstauden- fluren

0,21 0,01

A

C

B 0,05 <0,01

C 0,16 0,01

6510

Magere Flachland- Mähwiesen

38,80 2,07

A 3,93 0,21

B

B 23,65 1,26

C 11,22 0,60

*7220 Kalktuff-

quellen 0,02 <0,01

A

B

B 0,02 <0,01

C

8210

Kalkfelsen mit Felsvege- tation

0,06 <0,01

A

B

B 0,06 <0,01

C

9110 Hainsimsen-

Buchenwald 11,04 0,59

A

B

B 11,04 0,59

C

(17)

9130 Waldmeister-

Buchenwald 660,20 35,05

A

B

B 660,20 35,05

C

*9180

Schlucht- und Hangmisch- wälder

0,58 0,03

A

B

B 0,58 0,03

C

*91E0

Auwälder mit Erle, Esche, Weide

13,54 0,71

A

B

B 13,26 0,70

C 0,28 0,01

Tabelle 3: Flächenbilanz der Lebensstätten (LS) von FFH-Arten im FFH-Gebiet und Bewertung ihrer Erhaltungszustände

a Wenn aufgrund der vereinfachten Erfassungsmethodik für die Art lediglich eine Einschät- zung des Erhaltungszustandes möglich ist, steht der Wert in runder Klammer.

Art-

Code Artname Fläche [ha]

Anteil am FFH-Gebiet

[%]

Erhal- tungs- zustand

Fläche [ha]

Anteil am FFH-Gebiet

[%]

Bewertung auf Ge- bietsebenea

1381 Grünes

Besenmoos 643,77 34,18

A 643,77 34,18

(A) B

C

1323 Bechstein-

fledermaus 1.815,98 96,41

A

(B)

B 1.815,98 96,41

C

1324 Großes

Mausohr 1.882,15 99,92

A

(B)

B 1.882,15 99,92

C

1193 Gelbbauch-

unke 1.510,47 80,18

A

(B)

B 1.374,77 72,98

C 135,70 7,20

1163 Groppe 2,42 0,13

A

B

B 2,42 0,13

C

*1093 Steinkrebs 1,30 0,07

A

C

B 0,86 0,05

C 0,44 0,02

1083 Hirschkäfer 414,92 21,97

A

(B)

B 414,92 21,97

C

*1084 Eremit 135,51 7,19

A

C B

C 135,51 7,19

(18)

*1087 Alpenbock 1.243,80 66,03

A

B

B 1.243,80 66,03

C

*1078 Spanische

Flagge 1.428,66 75,84

A

(B)

B 1.428,66 75,84

C

(19)

Abbildung 1: Lage des FFH-Gebietes

blaue Linie: Gebietsgrenze; rote Linie: Grenze zwischen den Landkreisen Esslingen und Reutlingen im Süden, zwischen den Landkreisen Esslingen und Göppingen im Nordosten. Kartengrundlage: TK 200.000, Blatt CC7918

(20)

2.3 Würdigung des Natura 2000-Gebiets

Das FFH-Gebiet „Albvorland Nürtingen-Kirchheim“ erstreckt sich mit einer Gesamtgröße von 1.883 ha im Naturraum „Mittleres Albvorland“ von Ohmden im Osten bis Neckartenzlingen im Westen, aufgeteilt auf neun unterschiedlich große Teilgebiete zwischen etwa 7 und 804 ha Flächengröße. Mit Ausnahme des Teilgebiets 9 NSG „Schönrain“ bei Neckartenzlingen wird das FFH-Gebiet vom Vogelschutzgebiet 7323-441 „Vorland der mittleren Schwäbischen Alb“

überlagert. Das FFH-Gebiet ist Teil eines Netzes von mehreren FFH-Gebieten. So schließt sich im Süden und Osten das FFH-Gebiet 7422-311 „Alb zwischen Jusi und Teck“ und im Norden und Westen das FFH-Gebiet 7321-341 „Filder“ an.

Im Hinblick auf die Schutzgüter nach der FFH-Richtlinie hat das Gebiet eine hohe Bedeu- tung. Insgesamt wurden 11 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL und 10 Arten nach Anhang II der FFH-RL nachgewiesen. Dabei dominieren aufgrund des hohen Waldanteils die Waldlebensraumtypen, insbesondere mit verschiedenen Ausbildungen der Buchenwälder.

Daneben treten auch Schlucht- Hangmischwälder [*9180] auf. Innerhalb der Waldbereiche sind außerdem Stillgewässer- und Fließgewässer-Lebensraumtypen von Bedeutung. Neben diesen Lebensraumtypen im Wald sind im Offenland besonders die Mageren Flachland- Mähwiesen [6510], Submediterrane Halbtrockenrasen [(*)6212] und gewässerbegleitende Auenwälder aus Erle, Esche und Weide [*91E0] hervorzuheben. Daneben kommen kleinflä- chig bzw. vereinzelt auch die Lebensraumtypen Natürliche nährstoffreiche Seen [3150], Kalk-Pionierrasen [*6110], Feuchte Hochstaudenfluren [6431], Kalktuffquellen [*7220] und Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation [8210] vor. Bezüglich der Arten liegt genau wie bei den Lebensraumtypen ein Schwerpunkt auf waldbewohnenden Arten. Die 10 nachgewiesenen Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie umfassen Fledermäuse (2 Arten), Fische und Kreb- se (3 Arten), Amphibien (2 Arten) und Käfer (3 Arten). Daneben gehören auch das Grüne Besenmoos sowie die Spanische Flagge zum Spektrum der Schutzgüter des FFH-Gebietes.

Besonders charakteristisch für das FFH-Gebiet ist der bemerkenswert hohe Waldanteil von ca. 84 % (1. 577 ha), der deutlich über dem der gesamten Region (25 %) und des Landes Baden-Württemberg (38 %) liegt. Mit Ausnahme der Teilgebiete 5 NSG „Wiestal mit Rauber“

westlich Ohmden, 8 „Grünlandgebiet Autmuttal südlich Großbettlingen“ und 9 NSG „Schön- rain“ bei Neckartenzlingen ist das FFH-Gebiet überwiegend im Wald ausgewiesen. Zwischen den Teilgebieten in tieferen Lagen ist das Gebiet durch ausgedehnte, größere und kleinere Siedlungsbereiche unterbrochen, welche sich auf den vielfach fruchtbaren Lösslehmen in enger Verzahnung mit landwirtschaftlichen Nutzflächen abwechseln1. Im Wald teilweise tief eingeschnittene Flüsse und Zuläufe wechseln sich mit den Kuppen des Braunen Jura und kleinflächig auftretendem jüngerem vulkanischen Gestein (Tertiär, 2,6 – 65 Mio. Jahre) ab und führen zu einem wellig und lebendig erscheinenden Landschaftsbild.

Während im kollinen Bereich im Nordwesten der Regionalwald ein „Buchenwald mit Eichen“

ist, ist in den submontanen Bereichen eine natürliche Baumartenzusammensetzung mit den Hauptbaumarten Buche, Esche und Berg-Ahorn anzutreffen. Die klimatischen Bedingungen (mittlere Jahrestemperatur 8,7°C und mittlerer Jahresniederschlag 780 mm) stellen in Kom- bination mit fruchtbaren Böden die Grundlage für überdurchschnittlich produktive Wälder dar.

Das recht niederschlagsreiche Klima begünstigt besonders Waldmeister-Buchenwälder [9130] und die Baumart Buche. Auf tonigen und sandigen Böden, die entweder schwer durchwurzelbar oder nährstoffärmer sind, tritt (v. a. im kollinen Bereich) die Eiche hinzu. In den frischen Bereichen im submontanen Bereich spielen Edellaubhölzer wie Esche und Berg-Ahorn eine zunehmende Rolle. Die Schutzwürdigkeit im Wald ergibt sich aus den zu- sammenhängenden, geschlossenen Waldflächen in Hanglagen, die großflächig als „Wald-

1http://leo-bw.de/themen/natur-und-umwelt/naturraum/mittleres-albvorland, Stand 2015, Abruf

(21)

meister-Buchenwald“ [9130] angesprochen werden konnten. Kleinflächig ergänzen

„Hainsimsen-Buchenwälder“ [9110] die großflächig im Gebiet anzutreffenden Buchenwald- gesellschaften. Zusammenhängende größere Waldkomplexe sind u. a. durch die Klingensys- teme Talbach und Tiefenbach gegliedert. Darin verlaufende Gewässer und deren Uferberei- che sind oft naturnah und von landschaftsprägenden Gehölzsäumen flankiert, die teilweise als prioritärer Lebensraumtyp „Auenwälder mit Erle, Eschen, Weide“ [*91E0] ausgewiesen sind. Die Hänge westlich Owen am Jägerbrunnen sind als prioritärer Lebensraumtyp

„Schlucht- und Hangmischwälder“ [*9180] eingestuft.

Insgesamt ist der Naturraum des Albvorlandes aufgrund guter Böden, hoher klimatischer Gunst, Verkehrsgunst und der Nähe zum Ballungsgebiet Stuttgart und den Städten Kirch- heim u. Teck und Nürtingen überwiegend Verdichtungsgebiet und mit etwa 720 EW/km² überdurchschnittlich dicht besiedelt. Die Waldgebiete erfüllen deshalb eine wichtige Funktion als Erholungswald (80 % der Waldfläche). Neben ökologischen und ökonomischen Leistun- gen werden soziale Leistungen des Waldes von den kommunalen Waldbesitzern hoch priori- siert (LEHN 2013 a, b; SCHULZ 2013; MOOSMAYER 2013). In steilen Hanglagen ist insbeson- dere der Bodenschutz vorrangig. Steillagen und Weichbodengebiete bedingen besondere Restriktionen für den Einsatz von Forsttechnik und bilden schwierige Rahmenbedingungen für den Erhalt forstlicher Infrastruktur (Fahrwege, Maschinenwege und Rückegassen). Im Verdichtungsraum erfüllt der Wald wichtige Klimaschutzfunktionen für die Luftaustauschsys- teme.

Die Wälder im Gebiet zeichnen sich durch naturnah ausgeprägte Laubholzbestände unter- schiedlicher Altersklassen mit einem guten Angebot an Totholz- und Habitatbäumen aus.

Diese naturnahen Wälder stellen wesentliche Lebensräume z.B. für die xylobionten (= holz- bewohnende) Käfer Eremit [*1084] und Alpenbock [*1087] dar. Das Vorkommen des Eremits im Gebiet an zwei Brutbäumen (hier Obstbäume) im NSG „Wiestal mit Rauber“ westlich Ohmden fungiert als wichtiger Trittstein zwischen den Vorkommen des Stuttgarter Raumes im Bereich der Teck und Funden im Filstal. Besonders bemerkenswert ist der Nachweis auch deshalb, weil der Eremit im Gebiet Obstbäume als Brutbäume nutzt. Die hohen Ei- chenanteile im Schonwald Hohenreisach begünstigen die festgestellten Vorkommen des Hirschkäfers [1083]. Für den Alpenbock hat das FFH-Gebiet eine wichtige Bedeutung inner- halb des besiedelten Areals.

Als weitere Art, die für strukturreiche Laubholzbestände charakteristisch ist, kommt das Grü- ne Besenmoos [1381] im Gebiet vor. Nachgewiesen wurde die basenholde Art besonders in Trauben-Eichen-Altholzbeständen mit hohem Anteil an Hainbuchen.

Auch für die Fledermausarten Bechsteinfledermaus [1323] und Großes Mausohr [1324] ver- fügt das FFH-Gebiet über ausreichend geeignete Lebensräume. Ihre Lebensstätten umfas- sen dabei große Teile der großflächig zusammenhängenden Waldgebiete sowie die angren- zenden Streuobstwiesen im Offenland. Bemerkenswert ist zudem auch die große Wochen- stubenkolonie des Großen Mausohrs in der Martinskirche in Kirchheim unter Teck in unmit- telbarer Nähe zum FFH-Gebiet. Zudem wurde das nahe gelegene Sparkassen-Gebäude der Kreissparkasse zumindest sporadisch als Zwischenquartier vom Großen Mausohr genutzt.

Die Lebensstätten der Spanischen Flagge [*1078] stehen meist im Zusammenhang mit Waldflächen, umfassen aber auch waldnahe Offenlandstandorte mit entsprechend geeigne- ten Habitatstrukturen. Die Art wurde an mehreren Stellen im Gebiet nachgewiesen. Zudem enthält die Landesdatenbank weitere Hinweise auf Vorkommen der Art. Somit ist eine groß- räumige Vernetzung der Vorkommen der Spanischen Flagge gegeben.

Die Offenlandbereiche im FFH-Gebiet sind besonders für die Lebensraumtypen Magere Flachland-Mähwiesen [6510] und Kalk-Magerrasen [(*)6210] mit Vorkommen des Subtyps Submediterrane Halbtrockenrasen [(*)6212] von Bedeutung. Magere Flachland-Mähwiesen kommen schwerpunktmäßig in den Teilgebieten 5 NSG „Wiestal mit Rauber“ westlich Ohmden und 8 „Grünlandgebiet Autmuttal südlich Großbettlingen“ auf insgesamt knapp 40 ha vor. Zusätzliche Vorkommen finden sich im Bereich des Sonnenhofs im Teilgebiet 7

„Wald- und Streuobstgebiet nordöstlich Frickenhausen“. Die Kalk-Magerrasen beschränken

(22)

sich im Wesentlichen auf zwei Teilbereiche des FFH-Gebiets. Sie finden sich mit Flächen- größen von je ca. 2-3 ha im NSG „Schönrain“ bei Neckartenzlingen (Teilgebiet 9) und im Teilgebiet 6 „Waldgebiet Talwald südöstlich Reudern“ (Magerrasen Hahnweide). Beide Kalk- Magerrasen verfügen über zahlreiche lebensraumtypische Arten und weisen sehr typische Strukturen auf. Insbesondere der Halbtrockenrasen im NSG „Schönrain“ prägt aufgrund sei- ner Exposition und Großflächigkeit sowie mit seiner Lage an einem sehr steilen Neckartal- hang das Landschaftsbild. Bestandteil dieses Halbtrockenrasens bzw. des NSG „Schönrain“

sind auch eine kleinflächig ausgebildete Kalk-Pionierflur [*6110] sowie Kalkfelsen mit Fels- spaltenvegetation [8210].

(23)

2.4 Zusammenfassende Darstellung der Ziele und der Maßnahmenplanung

Lebensraumtyp Kalk-Magerrasen und kleinflächig vorkommende Fels-Lebensraumtypen Die Erhaltung des Lebensraumtyps Kalk-Magerrasen [(*)6212], der im Gebiet auch in der orchideenreichen Ausprägung anzutreffen ist, wird durch regelmäßige Mahd und / oder fach- gerechte Beweidung mit Schafen und Ziegen gewährleistet. Darüber hinaus enthält der Ma- nagementplan notwendige Maßnahmen zur Offenhaltung von Magerrasen durch Zurück- drängung von Gehölzaufwuchs.

Als Entwicklungsziele für diesen Lebensraumtyp sind auch die Erweiterung von LRT-Flächen und die Verbesserung von Kalk-Magerrasen in schlechtem Zustand vorgesehen. Dazu wer- den Entwicklungsmaßnahmen zur Freistellung verbuschter bzw. bereits zugewachsener Ma- gerrasen und ihre dauerhafte Offenhaltung durch Einbeziehung in eine regelmäßige Pflege durch Mahd und / oder Beweidung formuliert.

Die innerhalb des FFH-Gebietes nur im NSG „Schönrain“ bei Neckartenzlingen jeweils klein- flächig vertretenen Fels-Lebensraumtypen Kalk-Pionierrasen [*6110] und Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation [8210] sollen entsprechend der Maßnahmenvorschläge durch Zu- rückdrängen von Gehölzsukzession in aufgelassenen Steinbrüchen erhalten werden. Auch die im Gebiet bereits praktizierte Beweidung mit Schafen und Ziegen trägt dabei zur dauer- haften Offenhaltung im Umfeld der Felsen bei.

Lebensraumtyp Magere Flachland-Mähwiesen

Magere Flachland-Mähwiesen [6510] zählen zu den wichtigsten Schutzgütern des FFH- Gebietes. Die im Managementplan für diesen LRT vorgeschlagenen Maßnahmen zielen auf die Erhaltung und Förderung magerer und artenreicher – in der Regel auch blüten- oder blumenreicher - Mähwiesen im Gebiet durch extensive, regelmäßige, i.d.R. 2-schürige und zeitlich angepasste Mähwiesennutzung ab.

Magere Flachland-Mähwiesen, die durch zu intensive Grünlandnutzung beeinträchtigt sind oder bereits verloren gegangen sind, sollen durch Ausmagerung und Übergang zu einer ent- sprechend angepassten Nutzung wiederhergestellt werden. Bei einigen Wiesen im Gebiet sieht die Maßnahmenplanung eine Anpassung der Nutzungsweise oder des Nutzungszeit- punktes vor, um entsprechende Wiesen zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Magere Flach- land-Mähwiesen können grundsätzlich auch unter Beweidung erhalten werden, allerdings ist diese auf den Lebensraumtyp angepasst durchzuführen und in das Gesamtmanagement einer Wiesenfläche zu integrieren.

Zu den Entwicklungszielen für den Lebensraumtyp gehört die Entwicklung einiger neuer Ma- gerer Flachland-Mähwiesen an geeigneten Stellen im Gebiet durch Etablierung einer exten- siven Mähnutzung und die Verbesserung des Erhaltungszustandes von Wiesen durch Ex- tensivierung der Nutzung. Auch dafür hält der Managementplan entsprechende Maßnah- menvorschläge bereit.

Die im Managementplan formulierten Erhaltungs- und Entwicklungsziele für den Lebens- raumtyp Magere Flachland-Mähwiesen lassen sich vor allem durch die gezielte Förderung von extensiven Bewirtschaftungsformen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) oder über das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klima und Tierwohl (FAKT) erreichen.

(24)

Fließgewässer-Lebensraumtypen inkl. Kalktuffquellen und Lebensstätten der Groppe und des Steinkrebses

Die Auenwälder im FFH-Gebiet [91E0] sollen in ihrer Ausdehnung und Qualität erhalten werden. Dazu sind in der Regel keine gesonderten Maßnahmen notwendig; im Wald profitie- ren sie von der Naturnahen Waldbewirtschaftung.

Für die Erhaltung der nur kleinflächig im Gebiet vorkommenden Feuchten Hochstaudenflu- ren [6431] sieht der Managementplan eine Offenhaltungspflege im Abstand von mehreren Jahren vor.

Die Kalktuffquelle [*7220] im „Schönrain“ bei Neckartenzlingen soll im Wesentlichen durch Offenhaltungspflege zur Zurückdrängung von Gehölzaufwuchs und Hochstauden gesichert werden.

Den Zielen für die Erhaltung der im Gebiet erfassten Groppen- und Steinkrebspopulatio- nen und ihrer Lebensräume dienen Maßnahmenvorschläge, die die Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern unter Berücksichtigung der Eindämmung der Krebs- pest sowie die Unterbindung bzw. Vermeidung von punktuellen Gewässerbelastungen bein- halten.

An einigen Stellen kann die Wiederherstellung der Durchgängigkeit für beide Arten zu einer Erweiterung ihrer Lebensstätten führen; demnach ist dies als Entwicklungsmaßnahme im Managementplan enthalten. Darüber hinaus wird die Verbesserung der Wasserqualität in Trinkbach und Tiefenbach zur Verbesserung und Erweiterung der Steinkrebspopulation als Entwicklungsmaßnahme vorgeschlagen.

Stillgewässer-Lebensraumtypen und Lebensstätten der Gelbbauchunke

Für den in einigen vorwiegend im Wald liegenden Tümpeln und Teichen vorkommenden Lebensraumtyp Natürliche nährstoffreiche Seen [3150] sieht der Managementplan seine Erhaltung durch verschiedene Maßnahmen wie Offenhaltung von Gewässerufern, Regulie- rung des Fischbestandes, Sömmern und Wintern oder Entschlammen von Stillgewässern vor.

Zur Entwicklung eines weiteren Gewässers mit diesem Lebensraumtyp schlägt der Ma- nagementplan Abfischen und Winterung als Entwicklungsmaßnahme vor, zur Verbesserung des aktuellen Zustandes außerdem die Entschlammung eines Gewässers.

Für die Gelbbauchunke steht die Schaffung und Offenhaltung von Pioniergewässern an geeigneten Stellen des FFH-Gebietes im Mittelpunkt, und zwar sowohl in entsprechenden Wald- wie auch in Offenlandbereichen. Insbesondere in den Offenland-Lebensstätten der Gelbbauchunke ist der aktuelle Mangel an geeigneten Laichgewässern Ausgangspunkt für diesen Maßnahmenvorschlag, aber auch im Waldgebiet nordöstlich von Frickenhausen wird die aktuelle Zahl an Laichgewässern als deutlich suboptimal eingestuft.

Wald-Lebensraumtypen sowie Lebensstätten von Grünem Besenmoos, Alpenbock und Spa- nischer Flagge

Aus den Erhaltungszielen der Wald-Lebensraumtypen (Hainsimsen-Buchenwald [9110], Waldmeister-Buchenwald [9130], Schlucht- und Hangmischwälder [*9180] und Auenwälder mit Erle, Esche und Weide [*91E0]), nämlich der Bewahrung in ihrer vorhandenen räumli- chen Ausdehnung sowie in ihrem bestehenden Zustand mit ihren charakteristischen und regionaltypischen Tier- und Pflanzenarten, ergibt sich als wesentliches Instrument die Beibe- haltung der Naturnahen Waldwirtschaft. Diese Form der Bewirtschaftung berücksichtigt na- turschutzfachliche Ziele in hohem Maße.

(25)

Das Grüne Besenmoos [1381] profitiert von der relativen Konstanz des Lebensraumes.

Dem Schutz vor Nutzungsänderungen kommt im Verdichtungsraum eine große Bedeutung zu.

Die Entwicklungsziele bezwecken im Wesentlichen die Erhöhung des Strukturreichtums und der Naturnähe der Waldlebensräume. Wertbestimmend ist v.a. das Baumarteninventar, der Anteil an Alt- und Totholz, das Vorhandensein von Habitatbäumen, sowie die kontinuierliche Bereitstellung einer Vielzahl von Altersphasen. Die Beseitigung von Beeinträchtigungen ein- zelner Lebensraumtypen ist geeignet, eine typische Ausprägung der Schutzgüter zu errei- chen.

Für die Erhaltung des mäßig individuenreichen und verbreiteten Vorkommens des Alpen- bocks im Gebiet ist weiterhin ein mittel- und langfristig hohes Totholzangebot auf großer Fläche anzubieten. Geeignetes Brutmaterial ist in Form von stehendem und nachrangig von liegendem Buchen- und Ahorntotholz im Bereich der bewirtschafteten Bestände zu belassen.

Zudem sind ausgewählte Habitatbäume wie auch Überhälter und randständige Bäume mit Sonnenbranderscheinungen im Stamm- und Kronenbereich zu erhalten. Die ablenkende Fallenwirkung von Holzablagerungen während der Flugzeit der Käfer ist zu reduzieren.

Mit dem Ziel der Erhaltung der Populationen der Spanischen Flagge im Gebiet beinhaltet der Managementplan eine artbezogene Maßnahme, die die Sicherung von Waldsäumen mit Echtem Wasserdost als wesentlichem Nahrungshabitat des Falters gewährleisten soll. Dazu werden Vorschläge zum schonenden Management bei der Unterhaltung und Pflege entspre- chender Säume gemacht.

Eremit und Hirschkäfer

Erhaltungsziele für den Eremit sind die Sicherung der festgestellten Vorkommen durch Er- haltung der Brut- und Verdachtsbäume im Bereich der Streuobstwiesen und bachbegleiten- den Gehölze sowie weiterer potenziell geeigneter Bäume im Waldbereich und die Sicherung der Brutbaumnachhaltigkeit. Ein wichtiges Entwicklungsziel ist die Verbesserung des zukünf- tigen Brutbaumangebots.

Die Maßnahmenplanungen sehen vor allem die Erhaltung der Brutbaumnachhaltigkeit durch Belassen von Altholzanteilen vor, die entsprechend frühzeitig großkronig erzogen werden müssen. Im Rahmen von Entwicklungsmaßnahmen soll die Höhlenbildung durch Kopfbaum- schnitte oder großflächige Schnitte beschleunigt und gefördert sowie geeignete Bäume nachgepflanzt werden.

Für den Hirschkäfer steht die Erhaltung geeigneter Lebensraumstrukturen in Waldbestän- den ebenso wie in den waldnahen Streuobstflächen des Gebietes im Vordergrund. Die Ent- wicklungsziele für die Art beinhalten die Verbesserung der Habitatstrukturen im Bereich ihrer waldbezogenen Lebensstätten.

Als Erhaltungsmaßnahme spielt die Beibehaltung der naturnahen Waldwirtschaft in den Wald-Lebensstätten des Hirschkäfers eine zentrale Rolle. Dabei geht es vor allem um die Erhaltung von Altholzbeständen mit entsprechenden Totholzanteilen und für den Hirschkäfer wesentlichen Habitatrequisiten wie Eichen mit Saftfluss und Baumstubben. Für die Erhaltung der Art in Streuobstbeständen steht in der Maßnahmenplanung die extensive Nutzung der Flächen und fachgerechte Pflege von Obstbäumen im Vordergrund; dabei ist vor allem auf alte Kirschbäume zu achten. Entwicklungsmaßnahmen für den Hirschkäfer umfassen die weitere Förderung und Verbesserung wichtiger Lebensraumstrukturen im Wald. Dazu gehört u.a. auch die Stabilisierung und Erhöhung von Eichenanteilen im Gebiet.

(26)

Lebensstätten der Fledermäuse Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr

Die Ziele für die beiden im Gebiet vorkommenden Fledermausarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie umfassen die Erhaltung geeigneter Wald- und Offenlandlebensräume als Jagdlebensräume, die Erhaltung geeigneter Quartiere und dabei insbesondere von Wochen- stuben sowie die Erhaltung eines funktionsfähigen Verbundes zwischen Quartieren und Jagdlebensräumen. Als Entwicklungsziel enthält der Managementplan die weitere Verbesse- rung der Lebensraumstrukturen in den Waldbereichen des Gebietes.

Bei der Maßnahmenplanung steht für die Waldlebensstätten der Fledermäuse wiederum die Beibehaltung naturnaher Waldwirtschaft im Vordergrund, in deren Rahmen ein ausreichen- der Anteil an Altbaumbeständen und eine entsprechende Anzahl und Dichte von Höhlen- bäumen erhalten werden soll. Besonders hohe Anforderungen ergeben sich hinsichtlich der erforderlichen Bestandstrukturen im Bereich von Wochenstuben der Bechsteinfledermaus, die im FFH-Gebiet allerdings nicht nachgewiesen werden konnten, deren Existenz hier aber wahrscheinlich ist. Für die Offenland-Lebensstätten liegen die Schwerpunkte der Maßnah- menplanung in der extensiven Nutzung und Pflege von strukturreichen Grünlandflächen, dabei spielen Streuobstbestände insbesondere in Waldrandlage eine herausragende Rolle.

Ebenso wichtig ist die Sicherung und Betreuung einer bedeutenden Wochenstube des Gro- ßen Mausohrs in der St. Martinskirche in Kirchheim/Teck, die zwar außerhalb der FFH- Gebietsgrenzen, aber zwischen geeigneten Jagdlebensräumen der Art im Gebiet liegt.

Eine Entwicklungsmaßnahme zu den Fledermäusen enthält darüber hinaus Vorschläge, wie die Strukturen für Fledermäuse in ihren Waldlebensstätten weiter gefördert und verbessert werden können.

(27)

3 Ausstattung und Zustand des Natura 2000-Gebiets

3.1 Rechtliche und planerische Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen 3.1.1

Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume und Arten. Die rechtliche Grundlage dieses grenz- überschreitenden Naturschutznetzes bilden die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (EG-Richtlinie vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - RL 92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (EG-Richtlinie vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - RL 79/409/EWG, rev. RL 20009/147/EG) der Europäischen Union. Die neue Fassung trat am 15. Februar 2010 als

„Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ in Kraft.

Die Umsetzung dieser Richtlinien in nationales Recht ist v. a. durch die §§ 31 ff des Bun- desnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie durch die §§ 36 ff des Naturschutzgesetzes (NatSchG) Baden-Württemberg erfolgt (siehe auch Kapitel 9).

Nach den Vorgaben der beiden EU-Richtlinien benennt jeder Mitgliedsstaat Gebiete, die für die Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten sowie typischer oder einzigartiger Lebens- räume von europäischer Bedeutung wichtig sind. Für die Natura 2000-Gebiete sind nach Artikel 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie von den Mitgliedsstaaten Maßnahmen festzulegen, die zur Erhaltung der dort vorkommenden Lebensräume und Arten erforderlich sind.

Aufgabe des vorliegenden Managementplans ist, aufbauend auf einer Bestandsaufnahme und Bewertung der relevanten FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten, fachlich abgestimm- te Ziele und Empfehlungen für Maßnahmen zu geben.

Der Managementplan wurde nach den Vorgaben des „Handbuch zur Erstellung von Ma- nagement-Plänen für die Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg, Version 1.3 (LUBW 2013) erstellt.

Für einige Lebensraumtypen wurde eine Mindestflächengröße für ihre Erfassung und Bewer- tung festgelegt. Bestände unterhalb der Mindestfläche sind auch ohne kartografische Dar- stellung Lebensraumtyp-Fläche.

Schutzgebiete und geschützte Biotope 3.1.2

Tabelle 4: Schutzgebiete

a RIPS-Daten (Schutzgebietsgröße in ha innerhalb des FFH-Gebiets)

Schutzkategorie Nummer Name Fläche [ha]a Anteil am Natura 2000-Gebiet [%]

Schonwald 48 Hohenreisach 24,9 1,3

NSG 1.044 Schönrain 71,4 3,8

NSG 1.185 Wiestal mit Rauber 136,5 7,2

LSG 1.16.027 Gebiete um Nürtingen

und Reudern 35,1 2,3

LSG 1.16.074 Tiefenbachtal 11,4 0,8

LSG 1.16.063 Kirchheim unter Teck 22,9 1,5

LSG 1.16.057 Dettingen unter Teck 84,7 5,6

LSG 1.16.045 Albtrauf Beuren 127,9 8,5

LSG 1.16.094 Beuren 41,3 2,7

(28)

Schutzkategorie Nummer Name Fläche [ha]a Anteil am Natura 2000-Gebiet [%]

LSG 1.16.036

Gebiete um Frickenhau- sen, Linsenhofen und Tischardt

71,4 4,8

LSG 1.16.049 Owen 24,5 1,6

LSG 1.16.038

Autmuttal bei Großbettlin- gen, Geigersbühl und Gewann Gelber Brunnen

54,7 3,6

FND 81160110713

Fließgewässer mit Rand- streifen im Gewann Prei- senbach

0,6 <0,1

FND 81160332023 Schieferaufschluß im

Talbach 0,2 <0,1

FND 81160161108 Mannsbergsee 2,8 0,2

FND 81160201506 Feuchtgebiet im Gewann

Neue Wiesen 0,9 0,1

FND 81160201513 Lehmgrube im Gewann

Geiselrain 4,7 0,3

FND 81160493257 Feuchtgebiet im Gewann

Schollenhölzle 0,6 <0,1

FND 81160201509 Eichen- und Buchenbe-

stand im Gewann Trauf 1,0 0,1

FND 81160493258 Teich bei der Pflanz-

schule 0,4 <0,1

FND 81160332017 Tümpel im Talwald 0,6 <0,1

FND 81160332034 Halbtrockenrasen im

Gewann Hahnweide 4,7 0,3

FND 81160221703 Aufgelassener Stein-

bruch (Zementofen) 0,7 <0,1

FND 81160221704

Ehemalige Fischteiche im Gewann Heiligenwie- sen

1,8 0,1

FND 81160221705 Autmut mit Feuchtwie-

sen 1,4 0,1

Tabelle 5: Geschützte Biotope und Waldbiotope ohne besonderen gesetzlichen Schutz Detaillierte Aufstellung siehe Anhang B

Schutzkategorie Anzahl Fläche im Natura 2000-Gebiet [ha]

Anteil am Natura 2000-Gebiet [%]

§ 30 BNatSchG 103 76,3 4,1

§ 33 NatSchG (früher § 32) 31 11,3 0,6

§ 30 a LWaldG 12 16,0 0,9

Biotope ohne besonderen gesetzlichen Schutz 14 48,2 2,6

Summe 160 151,8 8,2

(29)

Fachplanungen 3.1.3

Für einen Großteil der Waldfläche liegen periodische Betriebspläne (Forsteinrichtungswerke) als Grundlage der Waldbewirtschaftung vor. Die Waldbiotopkartierung wurde 2013 für den Gesamtwald FFH-konform aufbereitet.

Artenerfassungen aus dem Artenschutzprogramm (ASP) Baden-Württemberg liegen vor und wurden bei der Erstellung dieses Managementplanes berücksichtigt.

Für die Kartierung und Bewertung der FFH-Lebensraumtypen wurde die Kartierung der nach

§ 33 NatSchG besonders geschützten Biotope (Zeitraum 1993 und 2002-2003) ausgewertet und als Grundlage mit herangezogen. Für den Lebensraumtyp Magere Flachland- Mähwiesen [6510] stand die FFH-Mähwiesenkartierung aus dem Jahr 2004 zur Verfügung.

EU-Wasserrahmenrichtlinie

Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) entsprechen in vielen Be- reichen auch den Zielen von Natura 2000, insbesondere bei der Strukturverbesserung und der Wiederherstellung der Durchgängigkeit. In der Regel fördern die Maßnahmen der EU- Wasserrahmenrichtlinie die Arten und Lebensraumtypen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie.

Allerdings sind bei der konkreten Umsetzung von Maßnahmen die Auswirkungen auf die Natura 2000-Schutzgüter zu berücksichtigen und mit den zuständigen Behörden abzustim- men. Nähere Informationen dazu sind auch auf folgender Seite zu finden:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/WRRL/TBG41/Seiten/default.aspx

Raumordnungspläne

Als Fachpläne zur Raumordnung sind hier der Landesentwicklungsplan (LEP) 2002 Baden- Württemberg und die Regionalpläne Stuttgart 2009 für das im Landkreis Esslingen gelegene FFH-Gebiet angesprochen.

„Der Landesentwicklungsplan stellt das rahmensetzende, integrierende Gesamtkonzept für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Landes dar. Er legt im Rahmen der bundes- und landesrechtlichen Regelungen die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die Lan- desentwicklung sowie für die Abstimmung und Koordination raumbedeutsamer Planungen fest“ (aus der Präambel des LEP). Die Regionalpläne konkretisieren die raumordnerischen Ziele für die einzelnen Regionen und enthalten Aussagen zur Siedlungsstruktur, zur räumli- chen Sicherung von Verkehrstrassen und Infrastrukturvorhaben, zur Rohstoffsicherung, zur Freiraumstruktur, Standorten von Windkraftanlagen und zu vorbeugendem Hochwasser- schutz. Im Folgenden werden die raumplanerischen Ziele zu den Themen Regionale Grün- züge und Grünzäsuren, Naturschutz und Landschaftspflege, Erholung, Grundwasserschutz, vorbeugender Hochwasserschutz, Bodenerhaltung, Rohstoffabbau/Rohstoffsicherung und Infrastruktur für das FFH-Gebiet näher beleuchtet.

Grundsätzlich unterscheiden die Regionalpläne bei flächenbezogenen Festlegungen zwi- schen Vorranggebieten (VRG) und Vorbehaltsgebieten (VBG). Als Vorranggebiete für be- stimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen werden Flächen ausgewiesen, in denen andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen sind, soweit sie mit den vorran- gigen Funktionen oder Nutzungen oder Zielen der Raumordnung nicht vereinbar sind. In Vorbehaltsgebieten haben bestimmte, raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht. Zur näheren Definition der einzelnen Ziele sei auf die Ausführungen im Textteil der betreffenden Regionalen Raumordnungspläne verwiesen (VERBAND REGION STUTTGART 2010).

Regionale Grünzüge: alle Teile des FFH-Gebietes sind in den Regionalen Raumordnungs- plänen als Vorranggebiete für Regionale Grünzüge festgelegt.

Grünzäsuren: innerhalb des FFH-Gebietes sind keine Grünzäsuren ausgewiesen.

Referenzen

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