• Keine Ergebnisse gefunden

Managementplan für das FFH-Gebiet

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Managementplan für das FFH-Gebiet "

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Managementplan für das FFH-Gebiet

„Alb zwischen Jusi und Teck“

(LUBW Nr. 7422-311)

Erläuterungen zur Endfassung

Der Managementplan für das FFH-Gebiet 7422-311 „Alb zwischen Jusi und Teck“ wurde nach Diskussion mit den im Beirat vertretenen Interessengruppen und öffentlicher Auslegung mit der Möglichkeit der Stellungnahme fertig gestellt und kann ab dem 28.11.2016 während den ortsüblichen Öffnungszeiten bei fol- genden Ämtern eingesehen werden:

• Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Esslingen (Pulverwiesen 11, 73726 Esslingen)

• Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Reutlingen (Bismarckstr. 47, 72764 Reutlingen)

• Referat Naturschutz und Landschaftspflege des Regierungspräsidiums Stuttgart (Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart)

Inhalte des Managementplans

• parzellenscharfe Konkretisierung der Gebietsaußengrenze

• Darstellung der Bestandserhebung und Bewertung der FFH- Lebensraumtypen und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

• Darstellung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele

• Darstellung der Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Zuständigkeiten

Das Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege - des Regierungspräsidi- ums Stuttgart trägt die Gesamtverantwortung für den Managementplan. Für das Waldmodul liegt die Verantwortung bei Ref. 82 - Forstpolitik und Forstliche För- derung des Regierungspräsidiums Tübingen.

Die Umsetzung des Plans erfolgt durch die Landratsämter Esslingen und Reut- lingen (jeweils Fachbereiche Naturschutz, Landwirtschaft, Gewässer und Forst) sowie durch den jeweiligen Landschaftserhaltungsverband des Kreises.

(2)

Bei allgemeinen Fragen zum Managementplan und dem Offenlandteil stehen Ihnen die Koordinatoren am Regierungspräsidium Stuttgart zur Verfügung:

Fachfragen:

Wilfried Gerlinger

Regierungspräsidium Stuttgart

Ref. 56 - Naturschutz und Landschaftspflege Ruppmannstr. 21

70565 Stuttgart Tel.: 0711/904-15603

E-Mail: wilfried.gerlinger@rps.bwl.de

Verfahrensfragen:

Wolfgang Kotschner Regierungspräsidium Stuttgart

Ref. 56 - Naturschutz und Landschaftspflege Ruppmannstr. 21

70565 Stuttgart Tel.: 0711/904-15609

E-Mail: wolfgang.kotschner@rps.bwl.de

Bei forstlichen Fragen wenden Sie sich bitte an den Betreuer des Waldmoduls:

Carsten Hertel

Regierungspräsidium Tübingen

Ref. 82 - Forstpolitik und Forstliche Förderung Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg Postfach 2666, 72016 Tübingen

Besucheradresse: Im Schloss, 72074 Tübingen Tel.: 07071/602-6255

E-Mail: carsten.hertel@rpt.bwl.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Umsetzung des Plans erfolgt durch die Landratsämter Ostalbkreis und Schwäbisch Hall (jeweils Fachbereiche Naturschutz, Landwirtschaft, Gewässer und Forst) sowie durch

Die Umsetzung des Plans erfolgt durch die Landratsämter Hohenlohekreis und Schwäbisch Hall (jeweils Fachbereiche Naturschutz, Landwirtschaft, Gewässer und Forst) sowie durch

Der Managementplan für das FFH-Gebiet 6820-311 „Heuchelberg und östlicher Kraichgau“ wurde nach Diskussion mit den im Beirat vertretenen Interessen- gruppen und öffentlicher

Die Umsetzung des Plans erfolgt durch die Landratsämter Heilbronn und Ludwigsburg sowie die Stadt Heilbronn (jeweils Fachbereiche Naturschutz, Landwirtschaft, Gewässer und

Die Umsetzung des Plans erfolgt durch die Landratsämter Heilbronn, Hohenlo- hekreis, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis (jeweils Fachbereiche Naturschutz, Landwirtschaft, Gewässer

Als Entwicklungsmaßnahme c1 für Magere Flachland-Mähwiesen, die durch Extensivierung verbessert werden können, meist in Verbindung mit Mahd oder Beweidung nach

Gebiete um Frickenhausen, Linsenhofen und Tischardt LSG "Gebiete um Nürtingen, Neckarhausen und Raidwangen" vom 21.02.1983 geändert am

Die Umsetzung des Plans erfolgt durch die Landratsämter Esslingen, Rems- Murr und Göppingen (jeweils Fachbereiche Naturschutz, Landwirtschaft, Ge- wässer und Forst)