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Weitere naturschutzfachliche Bedeutung des Gebiets

3 Ausstattung und Zustand des Natura 2000-Gebiets

3.5 Weitere naturschutzfachliche Bedeutung des Gebiets

Das FFH-Gebiet „Albvorland Nürtingen-Kirchheim“ ist im Süden bei Beuren durch die Ge-bietskulisse des Biosphärengebiets „Schwäbische Alb“ überlagert. Somit besteht die Vernet-zung mit einem großen zusammenhängenden Gebietskomplex, der besonders bewusst durch das modellhafte Miteinander von Ökonomie, Ökologie und Sozialem geprägt werden soll. Zu den Zielen der FFH-Managementplanung können sich wertvolle Synergieeffekte er-geben.

Das FFH-Gebiet ist ebenso vollständig durch das EU-Vogelschutzgebiet „Vorland der mittle-ren Schwäbischen Alb“ (7323-441) überlagert. Das ca. 17.000 ha umfassende Gebiet wurde zum Schutz der vielfältigen kleinteiligen Kulturlandschaft mit ausgedehnten Streuobstwiesen und eingestreuten Waldflächen ausgewiesen und beheimatet eine Vielzahl von Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzgebietsverordnung wie auch von zahlreichen Zugvogelarten.

Für das Vogelschutzgebiet wird ein eigenständiger Managementplan erstellt. Die Schutzziele der einzelnen Arten sind mit den Managementmaßnahmen im Wald vereinbar und führen zu keinen erkennbaren Zielkonflikten.

Flora und Vegetation 3.5.1

Die Waldbiotopkartierung nennt Vorkommen der folgenden Arten der Roten Liste7:

 Griechischer Fuchsschwanz (Amaranthus graecizans, RL BW 2)

 Tannenwedel (Hippuris vulgaris, RL BW 3)

 Weiße Seerose (Nymphaea alba, RL BW 3)

 Goldenes Frauenhaarmoos (Polytrichum commune, RL BW V)

 Wild-Birne (Pyrus pyraster, RL BW V)

 Wilder Lauch (Allium scorodoprasum, Sippe der Vorwarnliste, RL BW V) .

7 Angabe RL BW: landesweiter Gefährdungsgrad nach der jeweiligen Roten Liste für Baden-Württemberg. Folgende Gefährdungskategorien kommen bei den genannten Arten vor: 2 = stark ge-fährdet, 3 = gege-fährdet, V = Arten der Vorwarnliste. Die genauen Quellenangaben zu den Roten Listen

Fauna 3.5.2

Die Waldbiotopkartierung nennt Vorkommen der folgenden Arten der Roten Listen Baden-Württemberg8:

 Gelbbauchunke (Bombina variegata, RL BW 2)

 Steinkrebs (Astacus torrentium, RL BW 2)

 Feuersalamander (Salamandra salamandra, RL BW 3)

 Ringelnatter (Natrix natrix, RL BW 3)

 Schlingnatter (Coronella austriaca, RL BW 3)

 Erdkröte (Bufo bufo, RL BW V)

 Grasfrosch (Rana temporaria, RL BW V)

 Zauneidechse (Lacerta agilis, RL BW V)

 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii, RL BW 2)

 Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri, RL BW 2)

 Braunes Langohr (Plecotus auritus, RL BW 3)

 Grauspecht (Picus canus, RL BW V)

 Hohltaube (Columba oenas, RL BW V)

 Kleinspecht (Picoides minor, RL BW V)

 Mittelspecht (Picoides medius, RL BW V)

 Pirol (Oriolus oriolus, RL BW V)

 Trauerschnäpper (Ficedula hypoleuca, RL BW V).

Im Rahmen der Erfassungen zur Bechsteinfledermaus und zum Mausohr wurden weitere sechs Fledermausarten sicher nachgewiesen. Dabei handelt es sich um die Zwergfleder-maus (Pipistrellus pipistrellus, RL BW 3), die Kleine BartflederZwergfleder-maus (Myotis mystacinus, RL BW 3), das Braune Langohr (Plecotus auritus, RL BW 3), die Wasserfledermaus (Myotis daubentonii, RL BW 3), die Fransenfledermaus (Myotis nattereri, RL BW 2) und den Abend-segler (Nyctalus noctula). Hierbei konnten über die Netzfänge Reproduktionsnachweise für Zwergfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Braunes Langohr, Wasserfledermaus und Fran-senfledermaus erbracht werden.

Im NSG „Wiestal mit Rauber“ kommt die Sumpfspitzmaus (Neomys anomalus, RL BW 2) vor (K.LANG, NABU Jesingen).

Die Wiestalaue innerhalb des NSG „Wiestal mit Rauber“ stellt ein hoch schutzwürdiges Feuchtgebiet mit hoher Artenvielfalt dar. Insbesondere kommt dem Gebiet eine hohe Bedeu-tung für Vögel, Amphibien und Insekten zu. Durch den wasserundurchlässigen Untergrund sind in feuchten Wintern und bei Frühjahrshochwasserlagen in vielen Jahren weite Bereiche der Wiesenaue für einige Wochen überschwemmt. Für durchziehende Limikolen ist das Wiestal dann ein wichtiger Rast- und Nahrungsplatz, der in dieser Größe und Ausprägung im

8 Angabe RL BW: landesweiter Gefährdungsgrad nach der jeweiligen Roten Liste für

Baden-Württemberg. Folgende Gefährdungskategorien kommen bei den genannten Arten vor: 2 = stark ge-fährdet, 3 = gege-fährdet, V = Arten der Vorwarnliste. Die genauen Quellenangaben zu den Roten Listen

Vorland der ganzen Schwäbischen Alb einzigartig ist (aus der Stellungnahme der NABU-Gruppen Jesingen und Teck).

Die Fischfauna der Fließgewässer des FFH-Gebietes besteht überwiegend aus Bachforellen (Salmo trutta fario, RL BW V), in Trinkbach und Tiefenbach kommt die Groppe (Cottus gobio, RL BW V) hinzu. In der Autmut wurde ein Schneider (Alburnoides bipunctatus, RL BW 3) und Döbel (Squalius cephalus) nachgewiesen. Ansonsten kommt in den abflussschwachen Bä-chen lediglich die Schmerle (Barbatula barbatula) vor. In den Stillgewässern wurden im Steinbruchgewässer bei Großbettlingen reproduzierende Karpfen (Cyprinus carpio) und in den Stillgewässern des Wiesenfeuchtzuges nördlich von Holzmaden Moderlieschen (Leucaspius delineatus, RL BW 3) und Rotfedern (Scarinius erythrophthalmus, RL BW V) nachgewiesen.

Im Trinkbach konnte der Edelkrebs (Astacus astacus, RL BW 2) nachgewiesen werden.

Die Amphibienfauna im Gebiet besteht aus Gelbbauchunke (Bombina variegata, RL BW 2), Grasfrosch (Rana temporaria, RL BW V), Springfrosch (Rana dalmatina, RL BW 3), Erdkröte (Bufo bufo, RL BW V), Teichmolch (Lissotriton vulgaris, RL BW V), Bergmolch (Ichtyosaura alpestris), Teichfrosch (Pelophylax kl. exulentus) sowie Feuersalamander (Salamandra sa-lamandra).

Bei den 2015 durchgeführten Erhebungen zum Alpenbock wurde an mehreren Standorten auf den Teilflächen TF1 und TF3 die landesweit stark gefährdete Prachtkäferart Eckfleckiger Zahnflügel-Prachtkäfer (Dicerca berolinensis) festgestellt. Diese trat in Buchen-Dürrständern und in Buchen mit abgestorbenen Wipfelästen mehrfach gemeinsam mit dem Alpenbock auf.

In einer gefällten Buche mit einer großen Stammhöhle fanden sich auf Teilfläche TF1 Lar-ven, Kokons und Käferfragmente des Großen Goldkäfers (Protaetia aeruginosa), einer nach BENSE (2002) landesweit ebenfalls als stark gefährdet eingestuften Blatthornkäferart.

Sonstige naturschutzfachliche Aspekte 3.5.3

Die Waldbiotopkartierung hat viele nach Naturschutz- oder Waldrecht geschützte Biotope erfasst, die nicht nach der FFH-RL geschützt sind (s. Anhang B), darunter naturnahe Ab-schnitte von Flachland- und Mittelgebirgsbächen, Klingen, Eichen-Sekundärwälder, Feldge-hölze, Feuchtbiotope im Waldverband, strukturreiche Waldbestände und naturnahe Laub-baumbestände mit seltenen Tierarten.

Im Offenland sind als gesetzlich geschützte Biotope, die nicht zu den Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie gehören, vor allem die Feuchtgebiete innerhalb der Talauen des FFH-Gebietes zu nennen. Diese sind u.a. im Autmuttal bei Großbettlingen, insbesondere aber im NSG „Wiestal mit Rauber“ von hohem naturschutzfachlichem Stellenwert. Die wich-tigsten darin vorkommenden Biotoptypen sind Nasswiesen, Großseggenrieder, Schilfröhrich-te und flächige Hochstaudenfluren nasser StandorSchilfröhrich-te

4 Naturschutzfachliche Zielkonflikte

Zielkonflikte von Maßnahmen des MaP mit anderen ASP-Arten

Die folgenden 4 ASP-Arten werden im Einzelnen auf Konflikte mit den vorgeschlagenen Maßnahmen des MaP hin geprüft:

 Eremit (Osmoderma eremita): der Eremit ist als Anhang II-Art unmittelbares Schutzgut des FFH-Gebietes. Im MaP sind daher zur Erhaltung und Förderung der Art spezielle Maßnahmen formuliert, sodass bezüglich dieser ASP-Art keine Konflikte entstehen.

 Herbst-Schraubenstendel (Spiranthes spiralis): die für die Kalk-Magerrasen im NSG

„Schönrain“ formulierten Maßnahmen berücksichtigen die Vorkommen der Orchidee. Die insgesamt auf die Erhaltung von lückigen Magerrasen gerichtete Pflege und die Ausspa-rung der betreffenden Wuchsflächen zur Blütezeit dieser Orchidee von einer Beweidung sind grundsätzlich konform mit den Ansprüchen der Art. Eine obligatorische Beweidungs-pause sollte allerdings auf die Monate August bis Oktober ausgedehnt werden; eine Be-weidung im Spätherbst oder Winter dürfte somit erst frühestens ab November stattfinden.

Aus den Daten und Texten der ASP-Betreuung geht hervor, dass das Vorkommen des Herbst-Schraubenstendels im Schönrain bis in die 1980-er Jahre mit regelmäßig mehre-ren Tausend Exemplamehre-ren deutlich größer war, dann aber durch zunehmende Verfilzung des Magerrasens stark zurückging. Nach Etablierung einer regelmäßigen Beweidung mit Schafen in Koppelhaltung ist der Bestand der Art auf einem Niveau von ca. 100 bis weni-gen Hundert Exemplaren dann offenbar weitgehend stabil geblieben (1993: 330, 2004 >

400, Biotopkartierung 2010: mehrere 100, 2015: 113). Aktuell wird von Seiten der Natur-schutzverbände (mündl. und schriftl. Mitteilung von N. BOEHLING) von jahresweise nur noch wenigen Exemplaren berichtet.

 Kleiner Heidegrashüpfer (Stenobothrus stigmaticus): die für die Kalk-Magerrasen im NSG

„Schönrain“ formulierten Maßnahmen sind auf die Erhaltung von weitgehend gehölzfreien und lückigen Magerrasen gerichtet. Scharfe Beweidung der Flächen und Freistellung von Gehölzen sind in vollem Umfang konform mit den Ansprüchen der Art.

 Sumpf-Dreizack (Triglochin palustre): Die Vorkommen der Art liegen in einem Quellbe-reich des NSG „Schönrain“, der als Kalktuffquelle (LRT *7220) auch unmittelbares Schutzgut des FFH-Gebietes ist. Die hier vorgesehenen Maßnahmen einer Mahd im Ab-stand von mehreren Jahren und der Beseitigung von Gehölzaufwuchs kommen den An-sprüchen der Art entgegen und erzeugen daher keine Konflikte. Im ASP-Bogen wird da-rauf hingewiesen, dass eine geringe Trittbeeinflussung durch Schafe als förderlich einzu-stufen ist, eine zu intensive Beweidung in diesem Bereich aber zu Beeinträchtigungen führen kann.

Zielkonflikte von Maßnahmen des MaP mit den Zielen für wichtige Schutzgüter des NSG

„Wiestal mit Rauber“

Im Zuge der Wiesennutzung im Wiestal werden schilfbestandene Grabenränder vielfach mit-gemäht, sodass sich Beeinträchtigungen beispielsweise für den Sumpfrohrsänger ergeben, dessen Nester hierdurch immer wieder zerstört werden (Stellungnahme der NABU-Gruppen Jesingen und Teck). Hier sollte zukünftig darauf geachtet werden, dass grabenbegleitende Schilfbestände generell nicht innerhalb der Vegetationsperiode zurückzuschneiden sind.

Eines der wichtigsten Schutzgüter des FFH-Gebietes ist der Lebensraumtyp Magere Flach-land-Mähwiesen [6510] und einer der wichtigsten Teilbereiche des FFH-Gebietes für diesen Lebensraumtyp stellt das NSG „Wiestal mit Rauber“ dar. Innerhalb der Wiestalaue ist die Erhaltung der vorhandenen Mageren Flachland-Mähwiesen im aktuellen Umfang an die Er-haltung einer ausreichenden Vorflut gebunden, weil sie sich sonst bei fortgesetzter Wiesen-nutzung zu Nasswiesen und bei nicht mehr (regelmäßig) erfolgender Nutzung zu Feuchtbra-chen, Großseggenriedern, Röhrichten oder Gehölzen feuchter bis nasser Standorte entwi-ckeln. Wenn für Bereiche mit Mageren Flachland-Mähwiesen das Ziel einer stärkeren

Ver-nässung verfolgt wird, resultieren hieraus somit Zielkonflikte, die durch entsprechende Ziel-festlegungen zu lösen sind. In Kap. 6.2 Erhaltungsmaßnahmen wird hierfür ein Vorschlag aus Sicht des Managementplanes formuliert.

Zielkonflikte bei der Schaffung von Kleingewässern für die Gelbbauchunke

Flächen, die sich besonders für die Anlage von Laichgewässern für die Gelbbauchunke eig-nen, sind teilweise im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung als geschützte Biotope erfasst worden. Dies sind in der Regel Nasswiesen, Quellbereiche oder Sümpfe. Die Anlage von kleineren temporären Gewässern kann hier jedoch auch im Zuge der Wiesenbewirt-schaftung erfolgen und ist auf sehr kleine Flächen beschränkt, sodass die jeweiligen Biotope als solche in ihrer Gesamtheit erhalten werden können.

Zielkonflikte hinsichtlich der Krebspest und der ökologischen Durchgängigkeit von Fließge-wässern

Die Vernetzung innerhalb der Lebensstätten der Groppe und des Steinkrebses im Tiefen-bachsystem ist aufgrund zahlreicher Querbauwerke stark beeinträchtigt. Hier wäre generell die Wiederherstellung der Durchgängigkeit wünschenswert. Allerdings würde ein Rückbau von Querbauwerken eine weitere Ausbreitung der Krebspest begünstigen und somit die Vo r-kommen in den Seitenbächen bedrohen. Hier sollte aktuell der Eindämmung der Krebspest die höhere Priorität beigemessen werden, um eine der wenigen verbleibenden Vorkommen des Steinkrebses zu ermöglichen. Wenn vorhandene Querbauwerke unter diesem Aspekt bewusst belassen werden, sollten sie auf ihre tatsächliche Funktion als Krebssperren geprüft werden. Ggf. müssen hierzu bauliche Anpassungen vorgenommen werden, die im Einzelfall in Rücksprache mit der Fischereibehörde abzustimmen sind.

Zielkonflikte hinsichtlich der im Waldmodul behandelten Schutzgüter

Zielkonflikte zwischen den im Waldmodul behandelten Schutzgütern werden nicht gesehen.