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Recht und Sprache

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Academic year: 2022

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(1)

Rechtssystematik, Rechtsförmlichkeit

& Gesetzessprache

i n D e u t s c h l a n d

(2)

Recht und Sprache

1949:

„Das Kabinett beschließt die Beteiligung des Justizministeriums bei den Vorarbeiten von

Gesetzentwürfen zur Prüfung der Rechtsförmlichkeit und Einheitlichkeit der Gesetzessprache. Das gleiche gilt für von der Bundesregierung oder den Bundesministerien zu erlassende Rechtsverordnungen.“

(Kabinettbeschluss vom 21. Oktober 1949)

(3)

(50er Jahre: Rechtsprüfung verankert in Gemeinsamer

Geschäftsordnung der Bundesministerien - GGO)

1966 Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache beim Deutschen Bundestag

1991 Rechtssprache im Handbuch der Rechtsförmlichkeit (HdR) 2006 Pilotprojekt Verständliche Gesetze

2008 Rechtssprache in 3. Auflage des HdR

2009 Redaktionsstab Rechtssprache beim Bundesjustizministerium 2009 Änderung der GOBT (§ 80a)

2011 Änderung der GGO (§ 42 Absatz 5)

• Regierungsprogramme 2014, 2016, 2018

Maßnahmen zu Recht und Sprache

(4)

spezifische Textsorte Gesetz

Ursprung des heutigen Textverständnisses:

• Recht in der Sprache der Obrigkeiten (Befehle, Anordnungen)

• Recht in der Sprache gleichrangiger Subjekte (Verträge) Texteigenschaften:

→ Gliederung der Texte

→ Aufbau der Regelungen in Tatbestand und Rechtsfolge oder als normative Anordnung

• Kodifikationen um 1900 Texteigenschaften:

→ abstrakt

→ intertextuell

systemisch/ systembildend

(5)

• abstrakt

• strukturiert

• intertextuell (intern/extern)

• Fachsprache vs. Allgemeinsprache

• eher nicht selbsterklärend

• streng verfahrensgebunden

spezifische Textsorte Gesetz

(6)

Rechtssystematik Rechtsförmlichkeit verständliche Rechtssprache

3 Dimensionen

der Prüfung von Regelungstexten

(7)

Rechtsförmlichkeit Rechtssystematik

Verständliche Rechtssprache

Beziehungen

• zu höherrangigem Recht

• zu gleichrangigem oder niederrangigem Recht

• der Regelungen des Entwurfs

untereinander?

Beziehungen zwischen

• Fach- und Allgemeinsprache

• verschiedenen Textelementen z. B.

Verweisungen

z. B.

Terminologie Logik

z. B.

Schreibweisen Zitierregeln

Beziehungen zwischen Form und Inhalt

einzelner Elemente:

• Gliederung (~seinheiten u.

deren

Bezeichnung)

• Eingangsformeln

• Zitate

(Zitierweisen)

• Änderungstechnik

• weitere

Gestaltungsfragen (Formate, Gebote, Verbote)

S t r u k t u r

(8)

• in Bezug auf den Inhalt

• rechtmäßig

• verhältnismäßig (erforderlich, geeignet, angemessen)

• wirkungsvoll, keine ungewollten Nebenwirkungen

• in Bezug auf die Form

• erwartungsgemäß

• bestimmten Gestaltungsregeln entsprechend

• in Bezug auf die Anwendbarkeit

• verständlich (für wen?)

• praxisnah, funktional

Bedeutung der Rechtsprüfung für die Allgemeinheit

(9)

Alle qualitativen Dimensionen einer Rechtsvorschrift drücken sich in ihrem Text aus.

Vom Text hängt der Aufwand, der in der Rechtsanwendung betrieben werden muss, entscheidend ab.

Die Verantwortung für die Qualität eines Gesetzes trägt, wer darüber entscheidet – das Parlament.

Dieses ist abhängig von den Vorleistungen der Textverfasser –

den Legisten.

(10)

Unterrichtung bestimmter

Stellen Begründung

schreiben

Was muss der Legist

alles

beachten?

Beteiligung Öffentlichkeit,

Verbände Regelungskonzept

erstellen und abstimmen

Beteiligungen der anderen Ressorts

zum Entwurf Problemanalyse

Rechtsförmliche und sprachliche

Normprüfung

GFA durchführen Interessenermittlung

Normtext

schreiben

(11)

Rechtsetzungsprozess heute

► Zunehmende Komplexität

• der Anforderungen an verantwortliche Legisten (GFA, Konsultationen etc.)

• der zu regelnden Verhältnisse

► Rechtsetzung wird immer schneller

► Rechtsetzung bedeutet heute - mehr Änderungen

als Neuregelungen

(12)

Bewältigen zunehmender Komplexität technische Hilfsmittel (z. B. IT-Tools)

Visualisierungssoftware/Denkwerkzeuge

Arbeitsteilung

→ Unterstützung der Juristen und Fach-Legisten

durch Sprachwissenschaftler

(13)

Gute Gesetzestexte sind das Ergebnis guter Textproduktion

Kooperation unterschiedlicher Kompetenzen

o Fachverstand, Jura, Sprache (später mehr dazu) o unbefangene Mitdenker einbeziehen

o Reden über den Text

• Optimierung des Textes im gesamten Verfahren zulassen o im Entscheidungsprozess müssen „Schlaufen“ zum

Überdenken und Nachbessern enthalten sein

Z e i t !!!

Bewältigen zunehmender Komplexität

(14)

A n w e n d u n g s z e i t p u n k t v e r s c h i e b u n g s v e r o r d n u n g • W u r d e b e i d e r W i e d e r h e i r a t e i n e R e n t e n a b f i n d u n g g e l e i s t e t u n d

b e s t e h t n a c h A u f l ö s u n g o d e r N i c h t i g e r k l ä r u n g d e r

e r n e u t e n E h e A n s p r u c h a u f W i t w e n r e n t e o d e r W i t w e r r e n t e n a c h d e m v o r l e t z t e n E h e g a t t e n , w i r d f ü r j e d e n

K a l e n d e r m o n a t , d e r a u f d i e Z e i t n a c h A u f l ö s u n g o d e r N i c h t i g e r k l ä r u n g d e r e r n e u t e n E h e b i s z u m A b l a u f d e s

2 4 . K a l e n d e r m o n a t s n a c h A b l a u f d e s M o n a t s d e r W i e d e r h e i r a t e n t f ä l l t , v o n d i e s e r R e n t e e i n

V i e r u n d z w a n z i g s t e l d e r R e n t e n a b f i n d u n g i n a n g e m e s s e n e n T e i l b e t r ä g e n e i n b e h a l t e n • T i e r i s c h e N e b e n p r o d u k t e -

V e r o r d n u n g • E r t e i l u n g e i n e r B e s c h e i n i g u n g ü b e r

V e r ä n d e r u n g e n i n d e n P e r s o n e n d e r G e s e l l s c h a f t e r o d e r d e s U m f a n g s i h r e r B e t e i l i g u n g • d i e N u m m e r d e s K i n d e s

i n d e r G e b u r t e n f o l g e d e r M u t t e r • v o r v e r s t e r b e n d e E h e g a t t e n • R e c h t s h ä n g i g k e i t •

Die Arbeit der Gesetzesredaktion

(15)

„Gesetzentwürfe müssen sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich gefasst sein. […]“

§ 42 Absatz 5 GGO

(16)

• grammatische/orthografische Vorgaben

Rechtschreib- und Grammatikregeln, Zeichensetzung

• Richtigkeit: rechtsförmliche Vorgaben

festgelegte Schreibweisen für Rechtsvorschriften

Richtigkeit

(17)

Beispiel:

Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung

richtig:

Tierische-Nebenprodukte-Beseitigung-Verordnung

(= Verordnung zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten)

Orthografie

(18)

• keine Abkürzungen im laufenden Text von Rechtsvorschriften

• gängige Abkürzungen ausschreiben:

in Verbindung mit, insbesondere, in der Fassung vom

• Gesetzesbezeichnungen ausschreiben:

des Bürgerlichen Gesetzbuches, Grundgesetz

• Gliederungseinheiten ausschreiben:

Artikel , Absatz, Nummer

• Ausnahmen in Tabellen, Übersichten, Formeln, Anhängen

Richtigkeit – Schreibweisen nach HdR

(19)
(20)

„Gesetzentwürfe müssen sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich gefasst sein. […]“

(§ 42 Absatz 5 GGO)

Verständlichkeitsgebot

(21)

Herleitung des Verständlichkeitsgebots

• Rechtstaatsprinzip

• Demokratieprinzip

• Verhältnismäßigkeitsprinzip / Wirksamkeit des

Rechts

(22)

2015 - Befragung zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit verschiedenen Faktoren behördlicher Dienstleistungen

Zufriedenheitsskala

von -2 bis +2

(23)

Über alle untersuchten Lebenslagen zeigt sich, dass sowohl

Bürgerinnen und Bürgern als auch Unternehmen die Unbestechlichkeit und Neutralität der Behörden schätzten. Allerdings waren beide

Gruppen unzufrieden mit den bereitgestellten Informationen und unverständlichen Formularen. Sie kritisierten auch, dass das ihnen zugrunde liegende Recht nicht intuitiv nachvollziehbar ist. In diesem Bereich gibt es sichtlich Bedarf für Verbesserungen.

Pressemitteilung Nr. 143 vom 18.04.2018

2017 wiederholte Befragung zur Zufriedenheit

mit verschiedenen Faktoren behördlicher Dienstleistungen

(24)

Bürgerinnen und Bürger wollen Gesetze lesen und verstehen

Studie Bundeskanzleramt und BMJV:

• Welche Gesetzestexte werden von juristischen Laien und professionellen Anwendern am häufigsten verwendet,

• wie gehen diese bei der Recherche des Rechts und der Rechtsfolgen vor und

• wo treten Verständnisprobleme auf?

erste Ergebnisse unter:

www.bundesregierung.de ( → wirksam-regieren → Recht-verständlich)

Ziele

• Verbesserung der Ausbildung der Legisten

• Begleittexte und Informationsmaterialien zum Recht mit Blick auf

Verständlichkeit zur Verfügung zu stellen bzw. zu überarbeiten

(25)

Gesetze: spezielle Texte mit speziellen Eigenschaften

• abstrakt

• ohne vieles, was Texte ansonsten leichter

verständlich macht

(Erklärungen, Illustrationen, Redundanz, Variation,

Paraphrase …)

• extrem formalisiert

• an Institutionen gebunden

• fachsprachlich

Wie passt das zu den üblichen Verständlichkeits-

kriterien?

(26)

(übliche) Kriterien für Verständlichkeit

• Gliederung und Ordnung

• Einfachheit

• Kürze und Prägnanz

− übersichtlich, roter Faden

− Wesentliches vs. Unwesentliches

− gegliedert, folgerichtig: „der Reihe nach“

− Satz: kurz, nicht verschachtelt

− Wort: geläufig, Erklärung von Fachwörtern

− konkret, anschaulich

− Beschränkung auf Wesentliches:

so wenig wie möglich – so viel wie nötig

Wie passt das zur Textsorte ‚Gesetz‘ ?

berührt alle Ebenen: Terminologie, Systematik …

(27)

spezielle Textsorte → spezielles Vorgehen

→ Merkmale der Textsorte berücksichtigen

übliche allg. Hinweise (in Ratgebern, Stilfibeln etc.) nützen für Gesetze wenig

(s.o. oder auch: Verben statt Substantive, Aktiv statt Passiv, keine Fremdwörter, kein Papierdeutsch …)

→ engen Spielraum umso entschiedener nutzen für Wichtiges:

• logischer Aufbau

• Adressaten mitdenken

(28)

Richtigkeit

Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik

Satz

korrekte Bezüge, zu vereinfachen?

Wortwahl & Terminologie präzise, einheitlich, alltagssprachnah?

Aussagen:

bestimmt, kohärent?

Gliederungseinheiten (§§, Absätze, …): sinnvoll eingesetzt; Umfang angemessen?

Textaufbau, Systematik

Redundanzen, Widersprüche, Lücken?

Erfolg in der Rechtsprüfung

Erfolg in der frühen Prüfung

Worauf achtet die Gesetzesredaktion?

(29)

Grundsätze

• treffend und genau

• redlich (z. B. Beitragsanpassung vs. Beitragserhöhung )

• zeitgemäß ( vom Hundert vs. Prozent )

• keine Modewörter (z. B. zeitnah )

• Fremdwörter unter bestimmten Bedingungen

• (z. B. Server ; signifikant vs. erheblich )

• juristische Fachwörter nur, wenn nötig

Wortwahl

(30)

• Was gehört dazu – in Gesetzen?

• Ist das immer erkennbar?

• Welche Probleme entstehen durch Fachsprache(n)?

Fachsprache

(31)

Bedeutungsunterschiede Fach-/Gemeinsprache

Bedeutung in der jur. Fachsprache

Bedeutung in der Gemeinsprache grundsätzlich

regelmäßig

unverzüglich

(32)

Bedeutungsunterschiede Fach-/Gemeinsprache

Bedeutung in der jur. Fachsprache

Bedeutung in der Gemeinsprache grundsätzlich „vom Grundsatz her“

= „in der Regel“

Ausnahmen: ja

„immer“, „aus Prinzip“

Ausnahmen: nein

regelmäßig „der Regel gemäß“

= keine Ausnahme logischer Aspekt

„immer wieder“

zeitlicher Aspekt

unverzüglich „ohne schuldhaftes Zögern“

(§ 121 BGB)

Reaktionszeit: mehrere Tage

„sofort“

unmittelbar, ohne zeitliche

Verzögerung (Schuld spielt

(33)

verschiedene Fachsprachen

Anlage zum Ausbildungsrahmenplan

für die Berufsausbildung zum Segelmacher und zur Segelmacherin

Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

(34)

Vorgehensweise :

1. Rechtschreibung/Bedeutung:

a) Pahlstek Palstek

Duden: Pal|stek [...ste:k ], Seemannsspr. leicht

lösbarer Knoten [bes. zum Festmachen eines Bootes]

b) verholen: Bedeutung?

Duden: [ein Schiff] an eine andere Stelle bringen

2. Kollokation:

Werden Knoten in der Fachsprache ausgeführt ?

3. Fachausdrücke:

Gebrauchsknoten, Kreuzknoten, Palstek, Webeleinstek, Schotstek

Prüfung von Fachausdrücken

(35)

fachsprachlicher Gebrauch von Wörtern

uneingeschränkt/absolut:

Die Rechtsfolge oder die

Voraussetzung wird ganz ausgeschlossen oder ganz zugelassen.

eingeschränkt/ graduell:

Rechtsfolge oder Voraussetzung erfolgt nur in dem durch die Regelung festgelegten Umfang.

wenn, falls

soweit

=

in dem Maße, wie

[vs. sofern ?]

Beispiel: Arten von Bedingungen im Gesetz

(36)

Beispiele :

• Soweit der Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat er unverzüglich zu leisten.

• Soweit der Reisende die Anzeige schuldhaft unterlässt und der Reiseveranstalter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Reisende nicht berechtigt, …

(Umsetzung der Pauschalreise-RL)

= in dem Maße, wie?

Arten von Bedingungen

(37)

Satzbau – Ideal und Wirklichkeit

pro Satz nicht mehr als ein Gedanke?

Wenn längere Sätze, dann besonders klar gebaut

(Kurzzeitgedächtnis; eNorm-Hinweis), d.h.:

Verb- und Substantivklammern nicht überlasten korrekte Bezüge

(auch über Satzgrenze hinweg, z.B. bei zeitlicher Abfolge des zu

regelnden Tatbestands, bei danach, dabei, darüber )

(38)

Satzbau: Beispiel

§ 3 Verzeichnisse der Jugendlichen

Arbeitgeber haben Verzeichnisse der bei ihnen

beschäftigten Jugendlichen unter Angabe des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums und der

Wohnanschrift zu führen, in denen das Datum des Beginns der Beschäftigung bei ihnen, bei einer

Beschäftigung unter Tage auch das Datum des Beginns

dieser Beschäftigung, enthalten ist.

(39)

Satzbau: Probleme?

§ 3 Verzeichnisse der Jugendlichen

Arbeitgeber haben Verzeichnisse der bei ihnen

beschäftigten Jugendlichen unter Angabe des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums und der

Wohnanschrift zu führen, in denen das Datum des Beginns der Beschäftigung bei ihnen, bei einer

Beschäftigung unter Tage auch das Datum des Beginns

dieser Beschäftigung, enthalten ist.

(40)

Beispiel umgestaltet

§ 3 Verzeichnisse über Jugendliche

Die Arbeitgeber haben Verzeichnisse über die bei ihnen beschäftigten Jugendlichen zu führen. Diese Verzeichnisse müssen folgende Angaben enthalten:

1. Vornamen und Familienname, 2. Geburtsdatum,

3. Wohnanschrift,

4. Datum des Beschäftigungsbeginns bei diesem Arbeitgeber,

5. bei einer Beschäftigung unter Tage auch das Datum

des Beginns der Unter-Tage-Tätigkeit.

(41)

Ein Wildschwein hat in Kröpelin (Kreis Bad Doberan) ein zwölf Jahre altes Mädchen in einem Kaufhaus attackiert. Daraufhin wurde es

erschossen. WELT KOMPAKT vom 26. Jan. 2010

Die Kommission wird ermächtigt, zur Änderung des Verzeichnisses in Anhang V Nummer 5.3.1 an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt delegierte Rechtsakte nach Artikel 57c zu erlassen.

EU-Richtlinie (2005/36/EG)

delegierte Rechtsakte nach Artikel 57c zu erlassen, um das Verzeichnis/den Anhang (?) an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen

rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbständiger

beruflicher Interessen UKlaG

→ die Interessen von beruflich Selbständigen (nicht: die selbständigen [beruflichen] Interessen)

Satzbau: unklare Bezüge

(42)

Text lebt von Gliederung und Bezügen

N a v i g a t i o n

PferdewirtmeisterprüfungsV:

(4) Bei dem Arbeitsprojekt soll eine komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabe in einem pferdewirtschaftlichen Betrieb bearbeitet werden, die für die weitere Entwicklung des Gesamtbetriebes oder eines wesentlichen Teils des Betriebes von Bedeutung ist. Bei der Auswahl der Aufgabe sollen Vorschläge des Prüflings berücksichtigt werden. Stellt der Prüfungsausschuss fest, dass das ursprünglich geplante Arbeitsprojekt in dem

Unternehmen nicht durchgeführt werden kann, so hat er in Abstimmung mit dem Prüfling eine gleichwertige Aufgabe für ein Arbeitsprojekt in einem geeigneten Unternehmen zu stellen. Das Arbeitsprojekt soll auf betriebswirtschaftlichen Aufzeichnungen eines

Betriebes aufbauen. Diese Unterlagen sind nicht Gegenstand der Bewertung. Das Arbeitsprojekt ist schriftlich zu planen. Die Bearbeitung und die Ergebnisse sind zu

dokumentieren und in einem Fachgespräch zu erläutern. Das Fachgespräch erstreckt sich auf den Verlauf und die Ergebnisse des Arbeitsprojekts sowie auf die Inhalte des

Absatzes 2; hierbei ist die nach § 2 gewählte Fachrichtung zu beachten. Für die

Durchführung des Arbeitsprojekts steht ein Zeitraum von sechs Monaten zur Verfügung.

Das Fachgespräch selbst soll nicht länger als 45 Minuten dauern.

(43)

§ 9 Arbeitsprojekt und Fachgespräch

(1) Im Arbeitsprojekt soll der Prüfling eine komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabe in einem pferdewirtschaftlichen Betrieb bearbeiten. Das Projekt soll für die Entwicklung des Betriebes oder eines wesentlichen Teils des Betriebes von Bedeutung sein.

(2) Bei der Wahl der Aufgabe sind zu berücksichtigen:

1. die vom Prüfling gewählte Fachrichtung (§ 2) und

2. die fachrichtungsbezogenen berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Vorschläge des Prüflings sollen berücksichtigt werden.

(3) Stellt der Prüfungsausschuss fest, dass das geplante Arbeitsprojekt in dem Betrieb nicht durchgeführt werden kann, so hat er in Abstimmung mit dem Prüfling eine gleichwertige Aufgabe für ein Arbeitsprojekt in einem

geeigneten Betrieb zu stellen.

(4) Das Arbeitsprojekt soll auf betriebswirtschaftlichen Aufzeichnungen eines Betriebes aufbauen. Die Aufzeichnungen sind nicht Gegenstand der

neu

(44)

Text: Gliederungseinheiten

Paragraf

max. 5 Absätze

neuer Regelungsgedanke → neuer Absatz

Absatz

3 Sätze

jeder Satz nur 1 Aussage

Satz

wenn lang, dann besonders klar gebaut

Vgl. Eugen-Huber-Regel in der Schweiz:

Pro Artikel höchstens drei Absätze, pro Absatz ein Satz, pro Satz eine Norm

(45)

Allgemeine Ordnungsprinzipien

• Wichtiges vor Unwichtigem

• Grundsätzliches vor Details

• Regel vor Ausnahme

• Pflichten vor Sanktionen

• …

(46)

Stammrecht Aufbau

• Allgemeines (Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen)

• Hauptteil (materielle Regelungen)

• Verfahren, Zuständigkeiten

• Straf- und Bußgeldvorschriften

• Übergangsregelungen

• Inkrafttreten [Außerkrafttreten]

• Anlagen

(47)

Systematik, Rechtsförmlichkeit und Sprache treffen stets zusammen

Faustregeln & Stichwörter für ein „gutes“ Gesetz:

• Struktur statt Klumpen!

• Gesetzestechnik nutzen!

• Erkennbarkeit

von normativem Gehalt, Normtyp, LD, Adressat

• Zusammenhang (Kohärenz)

Stimmigkeit, Passung, Übereinstimmung

• Abstraktion

- Norm muss „atmen“ können

- Verhältnis zur Rechtsauslegung und -anwendung

(48)

(Allgemein-)Verständlichkeit des Rechts

„sprachlich richtig und möglichst für

jedermann verständlich“

• Laien vs. Experten

• Experten vs. Experten

• Fachsprache vs.

Allgemeinsprache

Aufgabe der Gesetzesredaktion:

• diese Widersprüche auflösen

• zwischen den Beteiligten am Entwurf vermitteln

?

(49)

Gesetzesredaktion als Teil der Entwurfsarbeit

Linguist = Mittler

zwischen verschiedenen Fächern, „Sprachen“ und deren Sprechern

Gemein- sprache jur. Fach-

sprache

andere Fach- sprache(n) denkt mit

spricht mit spricht über

(50)

wirft neue inhaltliche und systematische Fragen auf

Wirkung:

die Legisten (Federführer und Rechtsprüfer) konzentrieren sich auf Lösung inhaltlicher und rechtlicher Probleme

→ der Entwurf

wird dadurch rechtlich sicherer und verständlicher

Gesetzesredaktion als Teil der Entwurfsarbeit

gut für Experten UND Laien

(51)

• mit (Nach-)Fragen und Vorschlägen, Korrekturen und Hinweisen

• mit Besprechungen:

am besten schon vorab zu vereinbaren

• auf allen

Kommunikationskanälen:

schriftlich, mündlich,

Wie arbeitet die Gesetzesredaktion?

(52)

Wie?

Verständliche Gesetze

Experten

juristische, linguistische, andere

kooperieren

& kommunizieren

mdl. und schr.

(53)

Gesetzesredaktion im gesamten Rechtsetzungsverfahren

(54)
(55)

Verständliche Gesetze

sind gut für:

Legisten

(Autoren der Texte)

Gesetzesredaktion ist eine Dienstleistung

Politiker

helfen bei:

Rechts-

anwender Bürger

Klärung in

Rechtssetzung

Entscheidungen

Rechtsfindung, -auslegung,

-sprechung

„Befolgen“

und Ändern des Rechts

Sie kostet … … und bringt

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