Rechtssystematik, Rechtsförmlichkeit
& Gesetzessprache
i n D e u t s c h l a n d
Recht und Sprache
1949:
„Das Kabinett beschließt die Beteiligung des Justizministeriums bei den Vorarbeiten von
Gesetzentwürfen zur Prüfung der Rechtsförmlichkeit und Einheitlichkeit der Gesetzessprache. Das gleiche gilt für von der Bundesregierung oder den Bundesministerien zu erlassende Rechtsverordnungen.“
(Kabinettbeschluss vom 21. Oktober 1949)
(50er Jahre: Rechtsprüfung verankert in Gemeinsamer
Geschäftsordnung der Bundesministerien - GGO)
1966 Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache beim Deutschen Bundestag
1991 Rechtssprache im Handbuch der Rechtsförmlichkeit (HdR) 2006 Pilotprojekt Verständliche Gesetze
2008 Rechtssprache in 3. Auflage des HdR
2009 Redaktionsstab Rechtssprache beim Bundesjustizministerium 2009 Änderung der GOBT (§ 80a)
2011 Änderung der GGO (§ 42 Absatz 5)
• Regierungsprogramme 2014, 2016, 2018
Maßnahmen zu Recht und Sprache
spezifische Textsorte Gesetz
Ursprung des heutigen Textverständnisses:
• Recht in der Sprache der Obrigkeiten (Befehle, Anordnungen)
• Recht in der Sprache gleichrangiger Subjekte (Verträge) Texteigenschaften:
→ Gliederung der Texte
→ Aufbau der Regelungen in Tatbestand und Rechtsfolge oder als normative Anordnung
• Kodifikationen um 1900 Texteigenschaften:
→ abstrakt
→ intertextuell
systemisch/ systembildend
• abstrakt
• strukturiert
• intertextuell (intern/extern)
• Fachsprache vs. Allgemeinsprache
• eher nicht selbsterklärend
• streng verfahrensgebunden
spezifische Textsorte Gesetz
Rechtssystematik Rechtsförmlichkeit verständliche Rechtssprache
3 Dimensionen
der Prüfung von Regelungstexten
Rechtsförmlichkeit Rechtssystematik
Verständliche Rechtssprache
Beziehungen
• zu höherrangigem Recht
• zu gleichrangigem oder niederrangigem Recht
• der Regelungen des Entwurfs
untereinander?
Beziehungen zwischen
• Fach- und Allgemeinsprache
• verschiedenen Textelementen z. B.
Verweisungen
z. B.
Terminologie Logik
z. B.
Schreibweisen Zitierregeln
Beziehungen zwischen Form und Inhalt
einzelner Elemente:
• Gliederung (~seinheiten u.
deren
Bezeichnung)
• Eingangsformeln
• Zitate
(Zitierweisen)
• Änderungstechnik
• weitere
Gestaltungsfragen (Formate, Gebote, Verbote)
S t r u k t u r
• in Bezug auf den Inhalt
• rechtmäßig
• verhältnismäßig (erforderlich, geeignet, angemessen)
• wirkungsvoll, keine ungewollten Nebenwirkungen
• in Bezug auf die Form
• erwartungsgemäß
• bestimmten Gestaltungsregeln entsprechend
• in Bezug auf die Anwendbarkeit
• verständlich (für wen?)
• praxisnah, funktional
Bedeutung der Rechtsprüfung für die Allgemeinheit
Alle qualitativen Dimensionen einer Rechtsvorschrift drücken sich in ihrem Text aus.
Vom Text hängt der Aufwand, der in der Rechtsanwendung betrieben werden muss, entscheidend ab.
Die Verantwortung für die Qualität eines Gesetzes trägt, wer darüber entscheidet – das Parlament.
Dieses ist abhängig von den Vorleistungen der Textverfasser –
den Legisten.
Unterrichtung bestimmter
Stellen Begründung
schreiben
Was muss der Legist
alles
beachten?
Beteiligung Öffentlichkeit,
Verbände Regelungskonzept
erstellen und abstimmen
Beteiligungen der anderen Ressorts
zum Entwurf Problemanalyse
Rechtsförmliche und sprachliche
Normprüfung
GFA durchführen Interessenermittlung
Normtext
schreiben
Rechtsetzungsprozess heute
► Zunehmende Komplexität
• der Anforderungen an verantwortliche Legisten (GFA, Konsultationen etc.)
• der zu regelnden Verhältnisse
► Rechtsetzung wird immer schneller
► Rechtsetzung bedeutet heute - mehr Änderungen
als Neuregelungen
Bewältigen zunehmender Komplexität technische Hilfsmittel (z. B. IT-Tools)
Visualisierungssoftware/Denkwerkzeuge
Arbeitsteilung
→ Unterstützung der Juristen und Fach-Legisten
durch Sprachwissenschaftler
Gute Gesetzestexte sind das Ergebnis guter Textproduktion
• Kooperation unterschiedlicher Kompetenzen
o Fachverstand, Jura, Sprache (später mehr dazu) o unbefangene Mitdenker einbeziehen
o Reden über den Text
• Optimierung des Textes im gesamten Verfahren zulassen o im Entscheidungsprozess müssen „Schlaufen“ zum
Überdenken und Nachbessern enthalten sein
• Z e i t !!!
Bewältigen zunehmender Komplexität
A n w e n d u n g s z e i t p u n k t v e r s c h i e b u n g s v e r o r d n u n g • W u r d e b e i d e r W i e d e r h e i r a t e i n e R e n t e n a b f i n d u n g g e l e i s t e t u n d
b e s t e h t n a c h A u f l ö s u n g o d e r N i c h t i g e r k l ä r u n g d e r
e r n e u t e n E h e A n s p r u c h a u f W i t w e n r e n t e o d e r W i t w e r r e n t e n a c h d e m v o r l e t z t e n E h e g a t t e n , w i r d f ü r j e d e n
K a l e n d e r m o n a t , d e r a u f d i e Z e i t n a c h A u f l ö s u n g o d e r N i c h t i g e r k l ä r u n g d e r e r n e u t e n E h e b i s z u m A b l a u f d e s
2 4 . K a l e n d e r m o n a t s n a c h A b l a u f d e s M o n a t s d e r W i e d e r h e i r a t e n t f ä l l t , v o n d i e s e r R e n t e e i n
V i e r u n d z w a n z i g s t e l d e r R e n t e n a b f i n d u n g i n a n g e m e s s e n e n T e i l b e t r ä g e n e i n b e h a l t e n • T i e r i s c h e N e b e n p r o d u k t e -
V e r o r d n u n g • E r t e i l u n g e i n e r B e s c h e i n i g u n g ü b e r
V e r ä n d e r u n g e n i n d e n P e r s o n e n d e r G e s e l l s c h a f t e r o d e r d e s U m f a n g s i h r e r B e t e i l i g u n g • d i e N u m m e r d e s K i n d e s
i n d e r G e b u r t e n f o l g e d e r M u t t e r • v o r v e r s t e r b e n d e E h e g a t t e n • R e c h t s h ä n g i g k e i t •
Die Arbeit der Gesetzesredaktion
„Gesetzentwürfe müssen sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich gefasst sein. […]“
§ 42 Absatz 5 GGO
• grammatische/orthografische Vorgaben
Rechtschreib- und Grammatikregeln, Zeichensetzung
• Richtigkeit: rechtsförmliche Vorgaben
festgelegte Schreibweisen für Rechtsvorschriften
Richtigkeit
Beispiel:
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung
richtig:
Tierische-Nebenprodukte-Beseitigung-Verordnung
(= Verordnung zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten)
Orthografie
• keine Abkürzungen im laufenden Text von Rechtsvorschriften
• gängige Abkürzungen ausschreiben:
in Verbindung mit, insbesondere, in der Fassung vom
• Gesetzesbezeichnungen ausschreiben:
des Bürgerlichen Gesetzbuches, Grundgesetz
• Gliederungseinheiten ausschreiben:
Artikel , Absatz, Nummer
• Ausnahmen in Tabellen, Übersichten, Formeln, Anhängen
Richtigkeit – Schreibweisen nach HdR
„Gesetzentwürfe müssen sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich gefasst sein. […]“
(§ 42 Absatz 5 GGO)
Verständlichkeitsgebot
Herleitung des Verständlichkeitsgebots
• Rechtstaatsprinzip
• Demokratieprinzip
• Verhältnismäßigkeitsprinzip / Wirksamkeit des
Rechts
2015 - Befragung zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit verschiedenen Faktoren behördlicher Dienstleistungen
Zufriedenheitsskala
von -2 bis +2
Über alle untersuchten Lebenslagen zeigt sich, dass sowohl
Bürgerinnen und Bürgern als auch Unternehmen die Unbestechlichkeit und Neutralität der Behörden schätzten. Allerdings waren beide
Gruppen unzufrieden mit den bereitgestellten Informationen und unverständlichen Formularen. Sie kritisierten auch, dass das ihnen zugrunde liegende Recht nicht intuitiv nachvollziehbar ist. In diesem Bereich gibt es sichtlich Bedarf für Verbesserungen.
Pressemitteilung Nr. 143 vom 18.04.2018
2017 wiederholte Befragung zur Zufriedenheit
mit verschiedenen Faktoren behördlicher Dienstleistungen
Bürgerinnen und Bürger wollen Gesetze lesen und verstehen
Studie Bundeskanzleramt und BMJV:
• Welche Gesetzestexte werden von juristischen Laien und professionellen Anwendern am häufigsten verwendet,
• wie gehen diese bei der Recherche des Rechts und der Rechtsfolgen vor und
• wo treten Verständnisprobleme auf?
erste Ergebnisse unter:
www.bundesregierung.de ( → wirksam-regieren → Recht-verständlich)
Ziele
• Verbesserung der Ausbildung der Legisten
• Begleittexte und Informationsmaterialien zum Recht mit Blick auf
Verständlichkeit zur Verfügung zu stellen bzw. zu überarbeiten
Gesetze: spezielle Texte mit speziellen Eigenschaften
• abstrakt
• ohne vieles, was Texte ansonsten leichter
verständlich macht
(Erklärungen, Illustrationen, Redundanz, Variation,
Paraphrase …)
• extrem formalisiert
• an Institutionen gebunden
• fachsprachlich
Wie passt das zu den üblichen Verständlichkeits-
kriterien?
(übliche) Kriterien für Verständlichkeit
• Gliederung und Ordnung
• Einfachheit
• Kürze und Prägnanz
− übersichtlich, roter Faden
− Wesentliches vs. Unwesentliches
− gegliedert, folgerichtig: „der Reihe nach“
− Satz: kurz, nicht verschachtelt
− Wort: geläufig, Erklärung von Fachwörtern
− konkret, anschaulich
− Beschränkung auf Wesentliches:
so wenig wie möglich – so viel wie nötig
Wie passt das zur Textsorte ‚Gesetz‘ ?
berührt alle Ebenen: Terminologie, Systematik …
spezielle Textsorte → spezielles Vorgehen
→ Merkmale der Textsorte berücksichtigen
übliche allg. Hinweise (in Ratgebern, Stilfibeln etc.) nützen für Gesetze wenig
(s.o. oder auch: Verben statt Substantive, Aktiv statt Passiv, keine Fremdwörter, kein Papierdeutsch …)
→ engen Spielraum umso entschiedener nutzen für Wichtiges:
• logischer Aufbau
• Adressaten mitdenken
Richtigkeit
Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik
Satz
korrekte Bezüge, zu vereinfachen?
Wortwahl & Terminologie präzise, einheitlich, alltagssprachnah?
Aussagen:
bestimmt, kohärent?Gliederungseinheiten (§§, Absätze, …): sinnvoll eingesetzt; Umfang angemessen?
Textaufbau, Systematik
Redundanzen, Widersprüche, Lücken?
Erfolg in der Rechtsprüfung
Erfolg in der frühen Prüfung
Worauf achtet die Gesetzesredaktion?
Grundsätze
• treffend und genau
• redlich (z. B. Beitragsanpassung vs. Beitragserhöhung )
• zeitgemäß ( vom Hundert vs. Prozent )
• keine Modewörter (z. B. zeitnah )
• Fremdwörter unter bestimmten Bedingungen
• (z. B. Server ; signifikant vs. erheblich )
• juristische Fachwörter nur, wenn nötig
Wortwahl
• Was gehört dazu – in Gesetzen?
• Ist das immer erkennbar?
• Welche Probleme entstehen durch Fachsprache(n)?
Fachsprache
Bedeutungsunterschiede Fach-/Gemeinsprache
Bedeutung in der jur. Fachsprache
Bedeutung in der Gemeinsprache grundsätzlich
regelmäßig
unverzüglich
Bedeutungsunterschiede Fach-/Gemeinsprache
Bedeutung in der jur. Fachsprache
Bedeutung in der Gemeinsprache grundsätzlich „vom Grundsatz her“
= „in der Regel“
Ausnahmen: ja
„immer“, „aus Prinzip“
Ausnahmen: nein
regelmäßig „der Regel gemäß“
= keine Ausnahme logischer Aspekt
„immer wieder“
zeitlicher Aspekt
unverzüglich „ohne schuldhaftes Zögern“
(§ 121 BGB)
Reaktionszeit: mehrere Tage
„sofort“
unmittelbar, ohne zeitliche
Verzögerung (Schuld spielt
verschiedene Fachsprachen
Anlage zum Ausbildungsrahmenplan
für die Berufsausbildung zum Segelmacher und zur Segelmacherin
Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Vorgehensweise :
1. Rechtschreibung/Bedeutung:
a) Pahlstek Palstek
Duden: Pal|stek [...ste:k ], Seemannsspr. leicht
lösbarer Knoten [bes. zum Festmachen eines Bootes]
b) verholen: Bedeutung?
Duden: [ein Schiff] an eine andere Stelle bringen
2. Kollokation:
Werden Knoten in der Fachsprache ausgeführt ?
3. Fachausdrücke:
Gebrauchsknoten, Kreuzknoten, Palstek, Webeleinstek, Schotstek
Prüfung von Fachausdrücken
fachsprachlicher Gebrauch von Wörtern
uneingeschränkt/absolut:
Die Rechtsfolge oder die
Voraussetzung wird ganz ausgeschlossen oder ganz zugelassen.
eingeschränkt/ graduell:
Rechtsfolge oder Voraussetzung erfolgt nur in dem durch die Regelung festgelegten Umfang.
wenn, falls
soweit
=
in dem Maße, wie
[vs. sofern ?]
Beispiel: Arten von Bedingungen im Gesetz
Beispiele :
• Soweit der Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat er unverzüglich zu leisten.
• Soweit der Reisende die Anzeige schuldhaft unterlässt und der Reiseveranstalter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Reisende nicht berechtigt, …
(Umsetzung der Pauschalreise-RL)
= in dem Maße, wie?
Arten von Bedingungen
Satzbau – Ideal und Wirklichkeit
pro Satz nicht mehr als ein Gedanke?
Wenn längere Sätze, dann besonders klar gebaut
(Kurzzeitgedächtnis; eNorm-Hinweis), d.h.:
Verb- und Substantivklammern nicht überlasten korrekte Bezüge
(auch über Satzgrenze hinweg, z.B. bei zeitlicher Abfolge des zu
regelnden Tatbestands, bei danach, dabei, darüber )
Satzbau: Beispiel
§ 3 Verzeichnisse der Jugendlichen
Arbeitgeber haben Verzeichnisse der bei ihnen
beschäftigten Jugendlichen unter Angabe des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums und der
Wohnanschrift zu führen, in denen das Datum des Beginns der Beschäftigung bei ihnen, bei einer
Beschäftigung unter Tage auch das Datum des Beginns
dieser Beschäftigung, enthalten ist.
Satzbau: Probleme?
§ 3 Verzeichnisse der Jugendlichen
Arbeitgeber haben Verzeichnisse der bei ihnen
beschäftigten Jugendlichen unter Angabe des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums und der
Wohnanschrift zu führen, in denen das Datum des Beginns der Beschäftigung bei ihnen, bei einer
Beschäftigung unter Tage auch das Datum des Beginns
dieser Beschäftigung, enthalten ist.
Beispiel umgestaltet
§ 3 Verzeichnisse über Jugendliche
Die Arbeitgeber haben Verzeichnisse über die bei ihnen beschäftigten Jugendlichen zu führen. Diese Verzeichnisse müssen folgende Angaben enthalten:
1. Vornamen und Familienname, 2. Geburtsdatum,
3. Wohnanschrift,
4. Datum des Beschäftigungsbeginns bei diesem Arbeitgeber,
5. bei einer Beschäftigung unter Tage auch das Datum
des Beginns der Unter-Tage-Tätigkeit.
Ein Wildschwein hat in Kröpelin (Kreis Bad Doberan) ein zwölf Jahre altes Mädchen in einem Kaufhaus attackiert. Daraufhin wurde es
erschossen. WELT KOMPAKT vom 26. Jan. 2010
Die Kommission wird ermächtigt, zur Änderung des Verzeichnisses in Anhang V Nummer 5.3.1 an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt delegierte Rechtsakte nach Artikel 57c zu erlassen.
EU-Richtlinie (2005/36/EG)
→ delegierte Rechtsakte nach Artikel 57c zu erlassen, um das Verzeichnis/den Anhang (?) an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen
rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbständiger
beruflicher Interessen UKlaG
→ die Interessen von beruflich Selbständigen (nicht: die selbständigen [beruflichen] Interessen)
Satzbau: unklare Bezüge
Text lebt von Gliederung und Bezügen
→ N a v i g a t i o n
PferdewirtmeisterprüfungsV:
(4) Bei dem Arbeitsprojekt soll eine komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabe in einem pferdewirtschaftlichen Betrieb bearbeitet werden, die für die weitere Entwicklung des Gesamtbetriebes oder eines wesentlichen Teils des Betriebes von Bedeutung ist. Bei der Auswahl der Aufgabe sollen Vorschläge des Prüflings berücksichtigt werden. Stellt der Prüfungsausschuss fest, dass das ursprünglich geplante Arbeitsprojekt in dem
Unternehmen nicht durchgeführt werden kann, so hat er in Abstimmung mit dem Prüfling eine gleichwertige Aufgabe für ein Arbeitsprojekt in einem geeigneten Unternehmen zu stellen. Das Arbeitsprojekt soll auf betriebswirtschaftlichen Aufzeichnungen eines
Betriebes aufbauen. Diese Unterlagen sind nicht Gegenstand der Bewertung. Das Arbeitsprojekt ist schriftlich zu planen. Die Bearbeitung und die Ergebnisse sind zu
dokumentieren und in einem Fachgespräch zu erläutern. Das Fachgespräch erstreckt sich auf den Verlauf und die Ergebnisse des Arbeitsprojekts sowie auf die Inhalte des
Absatzes 2; hierbei ist die nach § 2 gewählte Fachrichtung zu beachten. Für die
Durchführung des Arbeitsprojekts steht ein Zeitraum von sechs Monaten zur Verfügung.
Das Fachgespräch selbst soll nicht länger als 45 Minuten dauern.
§ 9 Arbeitsprojekt und Fachgespräch
(1) Im Arbeitsprojekt soll der Prüfling eine komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabe in einem pferdewirtschaftlichen Betrieb bearbeiten. Das Projekt soll für die Entwicklung des Betriebes oder eines wesentlichen Teils des Betriebes von Bedeutung sein.
(2) Bei der Wahl der Aufgabe sind zu berücksichtigen:
1. die vom Prüfling gewählte Fachrichtung (§ 2) und
2. die fachrichtungsbezogenen berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Vorschläge des Prüflings sollen berücksichtigt werden.
(3) Stellt der Prüfungsausschuss fest, dass das geplante Arbeitsprojekt in dem Betrieb nicht durchgeführt werden kann, so hat er in Abstimmung mit dem Prüfling eine gleichwertige Aufgabe für ein Arbeitsprojekt in einem
geeigneten Betrieb zu stellen.
(4) Das Arbeitsprojekt soll auf betriebswirtschaftlichen Aufzeichnungen eines Betriebes aufbauen. Die Aufzeichnungen sind nicht Gegenstand der
neu
Text: Gliederungseinheiten
Paragraf
max. 5 Absätze
neuer Regelungsgedanke → neuer Absatz
Absatz
3 Sätze
jeder Satz nur 1 Aussage
Satz
wenn lang, dann besonders klar gebaut
Vgl. Eugen-Huber-Regel in der Schweiz:
Pro Artikel höchstens drei Absätze, pro Absatz ein Satz, pro Satz eine Norm
Allgemeine Ordnungsprinzipien
• Wichtiges vor Unwichtigem
• Grundsätzliches vor Details
• Regel vor Ausnahme
• Pflichten vor Sanktionen
• …
Stammrecht Aufbau
• Allgemeines (Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen)
• Hauptteil (materielle Regelungen)
• Verfahren, Zuständigkeiten
• Straf- und Bußgeldvorschriften
• Übergangsregelungen
• Inkrafttreten [Außerkrafttreten]
• Anlagen
Systematik, Rechtsförmlichkeit und Sprache treffen stets zusammen
Faustregeln & Stichwörter für ein „gutes“ Gesetz:
• Struktur statt Klumpen!
• Gesetzestechnik nutzen!
• Erkennbarkeit
von normativem Gehalt, Normtyp, LD, Adressat
• Zusammenhang (Kohärenz)
Stimmigkeit, Passung, Übereinstimmung
• Abstraktion
- Norm muss „atmen“ können
- Verhältnis zur Rechtsauslegung und -anwendung
(Allgemein-)Verständlichkeit des Rechts
„sprachlich richtig und möglichst für
jedermann verständlich“
• Laien vs. Experten
• Experten vs. Experten
• Fachsprache vs.
Allgemeinsprache
→ Aufgabe der Gesetzesredaktion:
• diese Widersprüche auflösen
• zwischen den Beteiligten am Entwurf vermitteln
?
Gesetzesredaktion als Teil der Entwurfsarbeit
Linguist = Mittler
zwischen verschiedenen Fächern, „Sprachen“ und deren Sprechern
Gemein- sprache jur. Fach-
sprache
andere Fach- sprache(n) denkt mit
spricht mit spricht über
…
wirft neue inhaltliche und systematische Fragen auf
Wirkung:
→ die Legisten (Federführer und Rechtsprüfer) konzentrieren sich auf Lösung inhaltlicher und rechtlicher Probleme
→ der Entwurf
wird dadurch rechtlich sicherer und verständlicher
Gesetzesredaktion als Teil der Entwurfsarbeit
→ gut für Experten UND Laien
• mit (Nach-)Fragen und Vorschlägen, Korrekturen und Hinweisen
• mit Besprechungen:
am besten schon vorab zu vereinbaren
• auf allen
Kommunikationskanälen:
schriftlich, mündlich,
Wie arbeitet die Gesetzesredaktion?
Wie?
Verständliche Gesetze
Experten
juristische, linguistische, andere
kooperieren
& kommunizieren
mdl. und schr.
Gesetzesredaktion im gesamten Rechtsetzungsverfahren
Verständliche Gesetze
sind gut für:
Legisten
(Autoren der Texte)