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Einhaltung der Meldepflicht von Krebserkrankungen

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Einhaltung der Meldepflicht von Krebserkrankungen

Im „Ärzteblatt Sachsen“, Heft 2/2009, erschien ein Artikel, der die gesetzli- che Meldepflicht von Tumorerkran- kungen in Sachsen an das Gemein- same Krebsregister der neuen Bun- desländer (GKR) in Berlin zum Inhalt hat. Dort wird richtig festgestellt, dass epidemiologische Register, in diesem Fall das GKR, die Aufgabe haben, bevölkerungsbezogene Aus- sagen zur Inzidenz und Mortalität zu treffen, sowie Ursachen für Krebs- häufungen zu untersuchen und zeit- liche Trends aufzuzeigen.

Zur Beurteilung von Ergebnisqualität in der Onkologie jedoch ist eine ver- laufsbegleitende Dokumentation essentiell. Nur durch die lückenlose Dokumentation eines jeden einzel- nen Falles kann in der Summe nach- gewiesen werden, wie erfolgreich eine Vorgehensweise zum Beispiel nach Therapiestandards ist und ob sich über mehrere Jahre hinweg Ver- besserungen bezüglich der Qualität der Versorgung und des Überlebens nachweisen lassen.

Therapieergebnisse zu belegen sind nur klinische Register in der Lage.

Solche wurden in Sachsen von den Tumorzentren Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Zwickau aufge- baut und seit vielen Jahren geführt und ge pflegt.

Die notwendigen Daten über tumor- erkrankte Patienten in den jeweiligen Einzugsgebieten der Tumorzentren entnehmen wir – unter Wahrung des Datenschutzes – aus Tumormeldebö- gen, Befundberichten, aus Klinikin- formationssystemen und Archiven und, um die ohnehin von Bürokratie überhäuften Kollegen zu entlasten, vielfach auch aus Epikrisen.

Die Betreuung von Tumorpatienten ist heute fast ausschließlich interdis- ziplinär. Die Erfassung von Diagnos- tik, Therapien und Daten der Nach- sorge, die Zuordnung also von Infor- mationen aus Kliniken und Praxen über viele Jahre hinweg zu jedem Fall erfordert unser volles Engage- ment.

Seit langem stellen wir meldenden Ärzten und Einrichtungen Daten oder Auswertungen aus unseren Registern zur Beantwortung wissenschaftlicher Fragestellungen zur Verfügung. Wir unterstützen gleichfalls die Zertifizie- rung von organbezogenen Zentren in unseren Einzugsgebieten. Wir über- nehmen die Dokumentation inter- disziplinärer Tumorboards, an deren Orga nisation wir zum Teil auch betei- ligt sind und vieles anderes mehr.

Im Frühjahr dieses Jahres möchten wir unseren ersten gemeinsamen Be - richt zum Mammakarzinom in Sach- sen mit Politik und Kostenträgern diskutieren und zeigen, welchen Bei- trag Tumorzentren mit ihren klini- schen Registern für Leistungstrans- parenz und Versorgungsforschung in der Onkologie zu leisten im Stande sind.

Bei all unseren Aktivitäten sind wir immer auf die Unterstützung der sta- tionär und ambulant tätigen Kolle- gen angewiesen. Ohne ihre Informa-

tionen auf direktem Wege zu den Tumorzentren können keine fundier- ten Aussagen mit klinischem Bezug (zum Beispiel zu Qualitätsindikatoren, Rezidivverhalten, Metastasierung) getroffen werden.

Deshalb möchten wir den Ärzten in Sachsen herzlich danken, die den auch vom GKR favorisierten Melde- weg über die Tumorzentren nutzen und uns klinische Daten ihrer Patien- ten mitteilen. Die epidemiologisch relevanten Daten werden von uns geprüft und an das GKR weiterge- sandt, sodass kein zusätzlicher Auf- wand für den meldenden Arzt ent- steht, er aber trotzdem seiner gesetz- lich vorgeschriebenen Meldepflicht nachkommt.

Für die Klinischen Krebsregister der AG Sächsische Tumorzentren (AST):

Prof. Dr. med. habil. Thomas Herrmann Sprecher AST Kontakt Tumorzentrum Dresden e. V.

Fetscherstraße 74, 01307 Dresden

Berufspolitik

Ärzteblatt Sachsen 5 / 2009 209

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