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Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28195 Bremen von 9.00 - 14.00 Uhr Konto-Nr. 1070115000 Konto-Nr. 1090653
(außer dienstags) BLZ 290 500 00 BLZ 290 501 01
Die Senatorin
für Bildung und Wissenschaft
Freie
Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen
An die
Schulleitungen
der Schulen des Sekundarbereichs I und II im Land Bremen
Verfügung Nr. 4/2015
Auskunft erteilt Frau Anja Witkabel Zimmer 319 Tel 0421 361 6209 Fax 0421 496 6209 E-mail:
anja.witkabel@bildung.bremen.de Datum und Zeichen
Ihres Schreibens Mein Zeichen
(bitte bei Antwort angeben) 20-11
Bremen, 12.01. 2015
Abschlussprüfungen in der 10. Jahrgangsstufe der Oberschulen, Sekundarschulen und der Gesamtschulen sowie Prüfungen am Ende der Einführungsphase der zur allgemeinen Hochschulreife führenden Bildungsgänge im Schuljahr 2015/ 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß der Verordnung über die Prüfungen zu den Abschlüssen der Sekundarstufe I (§ 10 Absatz 2) teile ich Ihnen die Themenschwerpunkte mit, aus denen die Aufgaben der schriftlichen Prüfun- gen in der Abschlussprüfung zum Ende des Schuljahres 2015/2016 gestellt werden. Sie befinden sich in der Anlage. Bitte beachten Sie die Änderungen in den Fächern Englisch und Mathematik.
Ich bitte Sie, die Themenschwerpunkte den Sprecherinnen und Sprechern der betroffenen Fach- konferenzen weiterzugeben. Die Fachkonferenzen müssen die Schwerpunkte in ihrer fachlichen Planung der 10. Jahrgangsstufe berücksichtigen.
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft hat für die Abschlussprüfung im Schuljahr 2015/ 2016 folgende Termine festgelegt:
Schriftliche Prüfungen
Haupttermin Nachholtermin
Mathe Fr, 20.05.2016 Mathe Fr,03.06.2016
Deutsch Mo, 23.05.2016 Deutsch Mo, 06.06.2016
Englisch* Mi, 25.05.2016 Englisch* Di, 07.06.2016
* oder eine andere 1. Fremdsprache
Die mündlichen Prüfungen können in dem folgenden Zeitraum durchgeführt werden:
vom 25.04 2016 bis zum 14.06.2016. .
Die Haupttermine für die schriftlichen Prüfungen sind unbedingt einzuhalten. Die Nachholtermine dürfen nur in Ausnahmefällen (attestierte Krankheitsfälle u.ä. gemäß § 6 der Verordnung über die Prüfungen zu den Abschlüssen der Sekundarstufe I) in Anspruch genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
gez.
Annemarie Klemm