• Keine Ergebnisse gefunden

OPUS 4 | Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "OPUS 4 | Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

An den Prüfungen nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 an den Oberschulen, Gesamtschu- len, Gymna si en und Förderschulen teil. Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf neh- men nur dann an den Prüfungen teil, wenn sie nach den Rahmenlehrplänen für die Sekundarstufe I unterrichtet wur - den.

Prüfungsart und Prüfungsfächer

Für jede Schülerin und jeden Schüler sind verpflichtend:

• eine schriftliche Prüfung in Deutsch

• eine schriftliche Prüfung in Mathematik

• eine mündliche Prüfung in einer Fremdsprache und

• eine mündliche Prüfung in einem weiteren Pflicht- oder Wahlpflichtfach.

Die Schülerinnen und Schüler wählen mit Zustimmung ihrer Eltern, ob sie in der ersten Fremdsprache oder gegebe- nenfalls in der zweiten Fremdsprache, die ab Jahrgangs- stufe 7 begonnen wurde, geprüft werden möchten. Die mündliche Prüfung in einer Fremdsprache wird in der Regel als Gruppenprüfung durchgeführt. Das Fach für die weitere mündliche Prüfung wird ebenfalls durch die Schülerinnen und Schüler mit Zustimmung der Eltern gewählt. Die Wahl der mündlichen Prüfungsfächer ist im Verlaufe des zweiten Schulhalbjahres in der Jahrgangsstufe 10 zu treffen. Den genauen Termin für die Wahl der Prüfungsfächer legt der Prüfungsausschuss der Schule fest.

Jede Schülerin und jeder Schüler können freiwillig eine oder zwei zusätzliche mündliche Prüfungen ablegen (frei- willige Zusatzprüfungen). Diese Prüfungen sind spätestens

nach Abschluss der vier verpflichtenden Prüfungen zu beantragen. Als Prüfungsfächer für die freiwilligen Zusatz- prüfungen können Deutsch, Mathematik oder andere Fächer der Jahrgangsstufe 10 gewählt werden, nicht jedoch die Fächer, die bereits mündlich geprüft wurden.

In Deutsch und Mathematik finden die zentralen schrift - lichen Prüfungen

• am 20. Mai 2009 im Fach Deutsch (180 Minuten) und

• am 27. Mai 2009 im Fach Mathematik (160 Minuten) statt.

Ab 22. Juni 2009 beginnt der Zeitraum für die mündlichen Prüfungen.

Die mündlichen Einzelprüfungen dauern etwa 15 Minuten, Gruppenprüfungen entsprechend länger.

Jede Schülerin und jeder Schüler erhalten auf Wunsch die Gelegenheit zu einer Rücksprache bei der Fachlehrkraft in den jeweils gewählten Fächern der mündlichen Prüfung.

Bei dieser Konsultation, die spätestens einen Tag vor der mündlichen Prüfung stattfindet, kann die Schülerin oder der Schüler insbesondere fachliche Fragen stellen.

Die Prüfungsthemen für die zentralen schriftlichen Prüfungen kommen aus dem Unterricht der Jahrgangsstufen 7 bis 10. In Deutsch werden zwei Wahlaufgaben gestellt, die jeweils drei Aufgabenkomplexe beinhalten. Die Schülerin bzw. der Schüler wählt und bearbeitet eine Wahlaufgabe. In Mathema- tik werden neben Aufgaben, die durch alle Schülerinnen und Wer nimmt an den Prüfungen am Ende

der Jahrgangsstufe 10 teil, und welche Fächer werden geprüft?

Welche Prüfungsthemen werden gewählt?

Wann finden die schriftlichen und mündlichen Prüfungen statt?

Schüler zu lösen sind, zwei Wahlaufgaben gestellt, aus denen die Schülerin bzw. der Schüler eine auswählt und bearbeitet. Die unterschiedlichen Anforderungen der Bil- dungsgänge werden berücksichtigt. Zur Vorbereitung auf diese Prüfungen können auch die Prüfungsaufgaben der ver- gangenen Schuljahre dienen, die im Bildungsserver zu finden sind: http://www.bildung-brandenburg.de/1504.html.

Die Prüfungsaufgaben für die mündlichen Prüfungen wer- den durch die unterrichtenden Lehrkräfte gestellt. Sie ori- entieren sich an den Anforderungen des Rahmenlehrplans und des vorangegangenen Unterrichts. Der thematische Schwerpunkt bezieht sich auf Themenfelder der Jahr- gangsstufen 9 und 10. Es wird aber auch auf Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zurückgegriffen, die in den Jahrgangsstufen 7 und 8 erworben wurden.

Wer möchte, kann statt der mündlichen Prüfung in einem weiteren Pflicht- oder Wahlpflichtfach auch eine andere Prüfungsform wählen. Dabei wird eine umfangreiche selbstständige Arbeit, die im Laufe der Jahrgangsstufe 10 innerhalb eines Zeitraumes von mindestens 3 Monaten erstellt wurde, in einer mündlichen Prüfung vorgestellt und als Prüfungsleis tung gewertet. Das kann zum Beispiel eine Facharbeit, eine Leistungsmappe, ein Wettbewerbsbeitrag oder ein Projekt sein. Wer eine Prüfung in einer anderen Prüfungsformablegen möchte, sollte sich bereits frühzeitig mit der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer über das ge - wünschte Thema und die Form der Prüfung beraten. Die Beantragung erfolgt im ersten Schulhalbjahr der Jahr- gangsstufe 10 bis zu einem vom Prüfungsausschuss fest- gelegten Termin. Über die Zulassung der Prüfung in einer anderen Prüfungsformentscheidet der Prüfungsausschuss der Schule.

Was sind andere Prüfungsformen?

(2)

Aus dem Ergebnis der Prüfung wird zusammen mit der Jahresnote in den Prüfungsfächern eine Abschlussnote gebildet. Dabei gehen die Jahresnote mit 60 % und das Ergebnis der Prüfung mit 40 % in die Abschlussnote ein. In Gesamtschulen wird mit Punktwerten gerechnet. Das Schwergewicht in der Abschlussnote liegt also auf den Leis tungen des gesamten Schuljahres.

Sofern allerdings in Deutsch oder Mathematik zu den schriftlichen Prüfungen eine freiwillige Zusatzprüfung statt- findet, wird eine veränderte Gewichtung angewendet: Die Jahresnote geht zu 50 % und die Ergebnisse der schrift - lichen und der mündlichen Prüfung gehen zu je 25 % in die Abschlussnote ein.

Eine Note 5 oder 6 in der Prüfung bedeutet nicht, dass die Schülerin oder der Schüler „durchgefallen“ ist. Der erreich- te schulische Abschluss ergibt sich nicht allein aus den Prüfungsergebnissen. Neben den Abschlussnoten in den Prüfungsfächern entscheiden auch die Noten in den ande- ren Fächern in der Jahrgangsstufe 10 über den erreichten Abschluss. Allerdings verschlechtert sich die Abschlussno- te im Prüfungsfach bei einer deutlich schlechteren Prü- fungsnote und dadurch kann unter Umständen der gewünschte Abschluss nicht erreicht werden.

Sie finden weitere Informationen im Internet unter www.mbjs.brandenburg.de.

Auflage: September 2008

Herausgeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (v.i.S.d.P.)

Druck: G & S Druck und Medien GmbH Anfragen bitte an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg,

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 0331/ 866 35 21 Fax: 0331/ 866 35 24

Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam Internet: www.mbjs.brandenburg.de E-Mail: poststelle@mbjs.brandenburg.de

Prüfungen am Ende der

Jahrgangsstufe 10

Informationen für Schülerinnen, Schüler und Eltern

Was passiert, wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine Prüfung nicht schafft?

Wie errechnet sich die Abschlussnote?

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Den Rückmeldungen aus zahlreichen Schulen unmittelbar nach der Durchführung der schriftli- chen Prüfungen konnte entnommen werden, dass in Bezug auf diese Prüfungen die

Ähnlich wie im Vorjahr ist festzustellen, dass die Schulen in der Auseinandersetzung mit ihren Prüfungsergebnissen die Qualität des eigenen Unterrichts bei der Reflexion über Ursachen

Hier ist Englisch wie- der die am häufigsten – von über 31.000 Schüler/innen - gewählte Fremdsprache, es folgen mit großem Abstand Französisch (603) und Russisch (381).

Wie bereits in dem Informationsschreiben vom 15.07.2014 dargestellt, werden die Aufgaben für die schriftliche Abiturprüfung erstmals im Schuljahr 2016/17 durch ein zentrales Element

la casa pequeña las casas pequeñas la plaza grande las plazas grandes la pared azul las paredes azules pero: la chica española las chicas

Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die mit Beginn der Klasse 9 oder später nach NRW gekommen sind, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter die Benutzung

[r]

• Die Fächer der schriftlichen Prüfungen dürfen nicht gewählt werden (Deutsch, Mathematik, Englisch)?. • Es kann aber ein Fach aus der Jahrgangsstufe 9 gewählt werden, das in