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BAP-Interventionsblatt - A 1.1.1 Frauenberatung, Version 4 gültig ab 25.05.2016

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Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle

BAP - Interventionsblatt

ESF-Förderperiode 2014 - 2020

ESF-Prioritätsachse A Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

BAP – Unterfonds A 1 Erhöhung der beruflichen Integration durch Beratung Schwerpunkt A 1.1 Frauenberatungsangebote

Intervention A 1.1.1 Frauenberatung

1 Geltungsbereich BAP Unterfonds A 1 2 Laufende Nummer A 1.1.1

3 Mitgeltende Fördergrund- sätze

• „Allgemeine Fördergrundsätze“ in der jeweils aktuellen Fas- sung

• „Besondere Fördergrundsätze“ für den Unterfonds A 1 in der aktuellen Fassung

4 Ziel der Förderung Ziel ist es, insbesondere arbeitslosen Frauen durch arbeitsmarkt- orientierte Beratungsangebote eine berufliche Orientierung zu geben. Die Beratung soll Kenntnisse über den regionalen und geschlechtsspezifisch geprägten Arbeitsmarkt vermitteln und In- formationen über berufliche Chancen, individuelle Entwicklungs- möglichkeiten sowie Maßnahme geben, die einen Wieder- Ein- stieg in das Berufsleben ermöglichen.

5 Gegenstand der Förde- rung

Gefördert werden zentrale und dezentrale arbeitsmarktorientiert Beratungsangebote für Frauen. Die Beratungsangebote sollen folgende Vorgaben und Schwerpunkte umsetzen:

• Ergänzung der zentralen Angebote durch Vorhalten dezentra- ler/regionaler Sprechstunden bzw. Angebote,

• Vernetzung und Kooperation mit weiteren frauenspezifischen und anderen Angeboten, um Synergieeffekte zu erzielen,

• Erhöhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitslosen und Beschäftigten, möglichst mit dem Ziel der Erlangung eines anerkannten Abschlusses,

• Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse von Menschen mit Migrationshintergrund durch Verweisberatung und Verfahrensbegleitung,

• Information, Orientierung und Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund,

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• Unterstützung allein erziehender Eltern bei der beruflichen Orientierung und (Re)Integration,

• Existenzgründungsberatung.

6 Antragsberechtigte (Auswahlkriterien)

Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz im Land Bremen.

Antragstellende müssen

• ihre Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung durch geeignete Nachweise belegen,

• über ausreichende fachliche Erfahrungen in der Arbeit mit der jeweiligen Zielgruppe verfügen,

• Erfahrung mit Beratungsprozessen haben und über gute Kenntnisse des Arbeitsmarktes verfügen,

• über interkulturelle Kompetenz und Kompetenz im gender mainstreaming verfügen.

Antragstellende müssen darüber hinaus über ein extern zertifi- ziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen und eine leistungs- fähige Verwaltung nachweisen.

7 Anforderungen an die Zielgruppe/n

Die Zielgruppe sind überwiegend arbeitslose Frauen, die älter als 25 Jahre sind. Sie verfügen in der Regel über einen SGB-II- Leistungsanspruch und gehören zur Gruppe der an – und unge- lernten Personen.

Zur Zielgruppe gehören auch alleinerziehende Frauen und Frau- en in der Familienphase.

Frauen mit Migrationshintergrund sollen im Umfang von 44% er- reicht werden.

8 Anforderungen an den Projektinhalt

(Auswahlkriterien)

Die Frauenberatung vermittelt fehlende Kenntnisse über den re- gionalen und geschlechterspezifischen Arbeitsmarkt und weist auf berufsorientierende Maßnahmen bzw. Möglichkeiten zur Exis- tenzgründung hin. Damit sollen die Weichen für die weitere beruf- liche Entwicklung gestellt werden.

Die Beratungsprozesse umfassen Kurzberatungen (z.B. telefo- nisch und persönlich unter 30 Minuten), Intensivberatungen (län- ger als 30 Minuten) sowie Prozessberatungen (länger als 30 Mi- nuten und weitere darauf aufbauende Beratungsgespräche) und werden entsprechend dokumentiert.

Die fachliche Eignung des Beratungspersonals soll in der Regel durch eine pädagogische Hochschulausbildung oder vergleichba- rer Qualifikation sowie ergänzende, auf die Beratungsanforderun- gen bezogene, Zusatzqualifikationen gewährleistet sein.

9 Ausschlusskriterien (Auswahlkriterien)

./.

10 Art der Beantragung (Auswahlverfahren)

Für die Intervention ist das Einzelantragsverfahren im Rahmen von Zeitstaffeln vorgesehen.

Der Fördervorschlag der mittelbewirtschaftenden Stellen erfolgt auf Basis der Gesamtbewertung der jeweils eingereichten Ange- bote auf der Basis des vorgegebenen Gesamtbudgets.

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11 Antragsunterlagen • Eine Antragstellung ist bis zur Veröffentlichung von Antrags- unterlagen formlos unter Beifügung eines aussagefähigen Konzeptes und eines Gesamtfinanzierungsplanes möglich.

• Für die Beantragung sind ab Zeitpunkt der Veröffentlichung die jeweils aktuellen Formulare der mittelbewirtschaftenden Stelle zu nutzen. Die Formulare werden auf der Website der bewilligenden Stelle veröffentlicht.

• Die jeweilige Schwerpunktsetzung im Rahmen der Beratungs- leistungen, sowie die qualitativen und quantitativen Zielset- zungen sind bei der Antragstellung konzeptionell zu beschrei- ben. Zudem sind Indikatoren für die Wirksamkeit der Beratung und zur Messung der erreichten Ziele zu benennen.

• In dem zum Antrag einzureichenden Konzept sollen Aussa- gen dazu getroffen werden, wie sich die angebotenen Bera- tungsleistungen von bereits bestehenden Angeboten unter- scheiden oder diese ergänzen.

12 Art der Förderung Projektförderung mit ESF-Mitteln des Landes als Fehlbedarfsfi- nanzierung. Gefördert werden Personalausgaben für Beratungen und das TeilnehmerInnen-Management. Gefördert werden zudem Sach- und administrative Ausgaben im Umfang von 30% der ge- förderten Ausgaben für das hauptamtliche, sozialversicherungs- pflichtig beschäftigte Personal.

13 Höhe der Förderung Der Fehlbedarf ergibt sich auf Grundlage der im Gesamtfinanzie- rungsplan genannten und anerkannten Ausgaben, die nicht aus eigenen Mitteln oder Drittmitteln gedeckt werden können.

Eine Förderung ist für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten möglich. Bei positiver Zielerreichung kann auf Antrag eine Pro- jektfortführung bewilligt werden.

14 Auszahlung der Förde- rung

Grundsätzlich werden bis zu 10 % der gewährten Förderung ein- behalten und erst nach abgeschlossener Prüfung des Verwen- dungsnachweises ausgezahlt.

15 Verwendungsnachweis • Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht, der Dokumentation der erreichten Ziele und einem zahlenmä- ßigen Nachweis.

• Im Sachbericht sind insbesondere die Aktivitäten und die Zie- lerreichung ausführlich zu beschreiben. Das Erreichen des Gesamtzieles und von ggf. vereinbarten Zwischenzielen und Meilensteinen ist mit den vereinbarten Nachweisen zu bele- gen.

• Im zahlenmäßigen Nachweis ist darzulegen, dass die bei der Projektdurchführung entstandenen zuwendungsfähigen Kos- ten mindestens in Höhe der gewährten Zuwendung liegen.

Der zahlenmäßige Nachweis folgt der Gliederung des Antra- ges.

16 Berichtspflichten Im ESF-Stammblattverfahren ist der Erhebungsbogen für Bera- tungsprojekte auszufüllen.

17 Beihilferelevanz Die Intervention ist nicht beihilferelevant im Sinne des Art.107, Abs.1 AEUV

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18 Besondere Verfahren ./.

19 Besondere Hinweise

Um die Zielgruppe der Alleinerziehenden und Frauen in der Fami- lienphase zu erreichen, können auch Koordinierungsaufgaben für die verschiedenen Anlaufstellen vorgesehen und gefördert wer- den.

20 Frühester Förderbeginn 01.01.2015 21 Spätester Förderbeginn 30.06.2020 22 Spätestes Projektende 30.06.2021 23 Inkrafttreten des

Blattes 25.05.2016

24 Versionsnummer des

Blattes Version Nr. 4

25 Auskunft erteilt Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Ref. 24 Ursula Strodtmann, Tel. 0421/361-97910;

ursula.strodtmann@wah.bremen.de

26 Website www.esf.bremen.de

Version 1: Zustimmung des ESF-Begleitausschusses am 15.09.2014 Version 2: Zustimmung des ESF-Begleitausschusses am 08.12.2014 Version 3: ESF-Begleitausschuss zur Kenntnisnahme am 21.01.2016 Version 4: ESF-Begleitausschuss zur Kenntnisnahme am 25.05.2016

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