• Keine Ergebnisse gefunden

BAP-Interventionsblatt - A 1.3.1 Unterstützung von alleinerziehenden Frauen, Version 3 gültig ab 17.05.2018

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "BAP-Interventionsblatt - A 1.3.1 Unterstützung von alleinerziehenden Frauen, Version 3 gültig ab 17.05.2018"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ib_A1_3_1_Alleinerziehende_V3_180517 Seite 1 von 3

Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP - Interventionsblatt

ESF-Förderperiode 2014 - 2020

ESF-Prioritätsachse A Förderung der existenzsichernden Beschäfti- gung und Unterstützung der Mobilität der Ar- beitskräfte

BAP – Unterfonds A 1 Erhöhung der beruflichen Integration durch Be- ratung

Schwerpunkt A 1.3. Zielgruppenprojekte

Intervention A 1.3.1. Unterstützung von alleinerziehenden Frauen

1 Geltungsbereich BAP Unterfonds A 1

2 Laufende Nummer A 1.3.1.

3 Mitgeltende Förder- grundsätze

• „Allgemeine Fördergrundsätze“ in der jeweils aktuellen Fassung

• „Besondere Fördergrundsätze“ für den Unterfonds A 1 in der aktuellen Fassung

4 Ziel der Förderung Die Familienform „alleinerziehend“ wächst stetig, rund 90 % der Alleinerziehenden sind Frauen. Mehr als die Hälfte der Alleinerziehenden im Bundesland Bremen sind auf die Grund- sicherung entsprechend SGB II angewiesen, die Verweildauer dieser Personengruppe im Leistungsbezug ist im Vergleich zu anderen Bedarfsgemeinschaften besonders hoch. Die Ange- wiesenheit auf die Grundsicherung variiert stark mit der Zahl der minderjährigen Kinder, sie wächst bei zwei und mehr min- derjährigen Kindern auf über 70%. Ziel der Förderung ist es, alleinerziehenden Frauen und Frauen in der Familienphase durch arbeitsmarktorientierte Beratungsangebote und ergän- zende Unterstützungsleistungen eine berufliche Orientierung zu geben und sie beim Übergang in das Berufsleben zu beglei- ten.

5 Gegenstand der Förde- rung

Gefördert werden Beratungs- und Unterstützungsangebote insbesondere für alleinerziehende Frauen mit besonderen Be- treuungsverpflichtungen und Frauen in der Familienphase.

6 Antragsberechtigte (Auswahlkriterien)

Es gelten die Regelungen der Allgemeinen Fördergrundsätze für Zuwendungsempfangende.

7 Anforderungen an die Die Zielgruppe sind alleinerziehende Frauen und Frauen in der

(2)

BAP-Interventionsblatt A 1.3.1 Unterstützung von alleinerziehenden Frauen

Ib_A1_3_1_Alleinerziehende_V3_180517 Seite 2 von 3

Zielgruppe/n Familienphase, die in der Regel älter als 25 Jahre sind. In be- sonders begründeten Fällen können auch alleinerziehende Männer einbezogen werden.

8 Anforderungen an den Projektinhalt

(Auswahlkriterien)

Die Unterstützung soll sich intensiv mit den persönlichen Ge- gebenheiten auseinandersetzen, Kenntnisse über den regiona- len und geschlechtsspezifisch geprägten Arbeitsmarkt vermit- teln, Informationen über berufliche Chancen und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten geben sowie den Übergang in das Berufsleben einleiten und festigen.

Im Rahmen des Projekts sollen alle Aktivitäten und Maßnah- men bereitgestellt werden, die für einen (Wieder-) Einstieg in ein –gegebenenfalls ausbildungsadäquates- versicherungs- pflichtiges Beschäftigungsverhältnis nötig sind.

Neben der Überleitung und Begleitung in das Berufsleben ist die nachhaltige Festigung der eingegangenen Beschäftigungs- verhältnisse und die Aufarbeitung potentiell damit einherge- hender Konflikte und Probleme zentrale Anforderung an das Projekt.

Die fachliche Eignung des vorgesehenen Personals soll in der Regel durch eine pädagogische Hochschulausbildung oder vergleichbarer Qualifikation sowie ergänzende, auf die Unter- stützungsanforderungen bezogene Zusatzqualifikationen ge- währleistet sein.

9 Ausschlusskriterien (Auswahlkriterien)

./.

10 Art der Beantragung (Auswahlverfahren)

Für die Förderung der Projekte und Maßnahmen ist das Ein- zelantragsverfahren vorgesehen. Eine Antragsstellung ist je- derzeit möglich. Die bewilligende Stelle behält sich vor, zu ein- zelnen Schwerpunkten gezielte Interessensbekundungsverfah- ren durchzuführen.

Der Fördervorschlag der mittelbewirtschaftenden Stelle erfolgt auf Basis der Gesamtbewertung des jeweils eingereichten An- gebotes sowie auf der Basis des vorgegebenen Gesamtbud- gets.

11 Antragsunterlagen Für eine Antragstellung sind die jeweils von der bewilligenden Stelle vorgegebenen Antragsformulare zu nutzen. Die Antrags- formulare sind auf der Website www.esf-bremen.de veröffent- licht.

12 Art der Förderung Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung und Festbetrags- oder Fehlbedarfs- finanzierung. Die bewilligende Stelle nutzt Vereinfachungsopti- onen des ESF in Form von Standardeinheitskosten (SEK) und Pauschalsätzen und veröffentlicht diese auf der Website www.esf-bremen.de.

Bei Maßnahmen entsprechend § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III werden die für das jeweilige Vorhaben angemessenen Kos- ten für das hauptamtliche, sozialversicherungspflichtige Perso- nal und einer darauf bezogenen Restkostenpauschale geför- dert.

(3)

BAP-Interventionsblatt A 1.3.1 Unterstützung von alleinerziehenden Frauen

Ib_A1_3_1_Alleinerziehende_V3_180517 Seite 3 von 3

13 Höhe der Förderung Gefördert werden die im Kosten- und Finanzierungsplan ge- nannten und anerkannten Ausgaben, die nicht aus eigenen Mitteln, privaten Mitteln oder Drittmitteln gedeckt werden kön- nen.

Die geltende Höhe des SEK-Satzes und der Restkostenpau- schale sowie weitere Informationen, u.a. zur Auslösung und zu den Dokumentationsanforderungen, sind auf der Website www.esf-bremen.de. veröffentlicht.

14 Auszahlung der Förde- rung

Es gelten die Regelungen der Allgemeinen Fördergrundsätze zum Anforderungs- und Auszahlungsverfahren.

15 Verwendungsnachweis Es gelten die Regelungen der Allgemeinen Fördergrundsätze zum Verwendungsnachweisverfahren. Die nötigen Formulare und Unterlagen sind auf der Website www.esf-bremen.de zu- gänglich.

16 Berichtspflichten Die in VERA-online veröffentlichten „Eingabepflichten in Pro- jekten der Arbeitsmarktförderung“ sind zu beachten. Das im ESF-Stammblattverfahren zu verwendende Stammblatt bzw.

der zu verwendende Erhebungsbogen ist dem Zuwendungs- bescheid zu entnehmen.

17 Beihilferelevanz Die Intervention ist nicht beihilferelevant im Sinne des Art.107, Abs.1 AEUV

18 Besondere Verfahren ./.

19 Besondere Hinweise

Sofern die Intervention eine Maßnahme der Jobcenter ergänzt, sind die von den Jobcentern geförderten und finanzierten In- halte bei Antragsstellung darzustellen.

20 Frühester Förderbeginn 01.06.2018 21 Spätester Förderbeginn 31.12.2020 22 Spätestes Projektende 31.12.2021 23 Inkrafttreten des Blattes 17.05.2018 24 Versionsnummer des

Blattes Version Nr. 3

25 Auskunft erteilt Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Ref. 24 Ursula Strodtmann, Tel. 0421/361-97910;

ursula.strodtmann@wah.bremen.de

26 Website www.esf-bremen.de

Version 1: Bestätigung des ESF-Begleitausschusses am 08.12.2014 Version 2: ESF-Begleitausschuss zur Kenntnisnahme am 1.09.2015 Version 3: Zustimmung des ESF-Begleitausschuss am 17.05.2018

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

4 Ziel der Förderung Entsprechend der Zielsetzung der Jugendberufsagentur sollen mit der Intervention „Aufsuchende Beratung“ insbesondere jungen Menschen unter 25 Jahren

4 Ziel der Förderung Die Vermittlung der Elemente der Grundbildung sowie die Er- möglichung des Erwerbs von Schulabschlüssen sollen Men- schen dazu befähigen, an

13 Höhe der Förderung Der Fehlbedarf ergibt sich auf Grundlage der im Gesamt- finanzierungsplan genannten und anerkannten Ausgaben, wenn diese nicht aus eigenen Mitteln,

Vorschaltmaßnahmen und Assessments, die nicht in direktem Zusammenhang zu einer, den vorstehenden Kriterien entspre- chenden, Qualifizierungsmaßnahme stehen und diese vorbe-

Die Förderung soll der Sicherstellung eines Beratungsangebots in Hinblick auf notwendige Qualifikationen, die passgenau für den jeweiligen von Kurzarbeit betroffenen

4 Ziel der Förderung Ziel ist es, insbesondere arbeitslosen Frauen durch arbeitsmarkto- rientierte Beratungsangebote eine berufliche Orientierung zu ge- ben.. Die Beratung

4 Ziel der Förderung Ziel ist es, insbesondere arbeitslosen Frauen durch arbeitsmarkt- orientierte Beratungsangebote eine berufliche Orientierung zu geben.. Die Beratung

Um die Zielgruppen vor Ort zur erreichen und Zu- gangsschwellen niedrig zu halten, sind die Beratungsangebote an sozialen Brennpunkten angesiedelt und mit Betreuungsangeboten