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TOP 35 - Sauberkeit auf den Osterdeichwiesen und am Weserstrand - Zunehmende Verschmutzung öffentlicher Grünflächen mit Müll

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 7. Juli 2020 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

06.07.2020 S 2

Tischvorlage für die Sitzung des Senats am 07.07.2020 Anfrage der Fraktion der FDP für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft Sauberkeit auf den Osterdeichwiesen und am Weserstrand - Zunehmende Verschmutzung öffentlicher Grünflächen mit Müll

A. Problem

Die Fraktion der FDP hat für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft folgende Anfrage an den Senat gestellt:

1. In welcher Frequenz werden die Osterdeichwiesen und der Weserstrand gereinigt, in welchen Intervallen werden die öffentlichen Mülleimer dort geleert und sind die vorhandenen Kapazitäten ausreichend?

2. Welche Sanktionierungen gab es 2019 und ist aus Sicht des Senates die Höhe der Bußgelder angemessen, um die gewünschte Wirkung zu erzielen?

3. Welche weiteren Maßnahmen sind aus Sicht des Senates geeignet, um das Müllproblem auf den Osterdeichwiesen nachhaltig zu reduzieren und welche Rolle spielt die Öffentlichkeitsarbeit?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Auf den Grünflächen am Osterdeich wird derzeit fünf Mal in der Woche gereinigt. Außerhalb der Sommersaison werden die Grünanlagen am Osterdeich ein- bis zweimal in der Woche gereinigt. Die Leerungshäufigkeiten der Abfallbehälter werden je nach Saison und Bedarf unterjährig mehrfach angepasst und sind flexibel.

Bei gutem Wetter werden die Abfallbehälter täglich geleert, an entsprechenden Wochenenden zwei Mal täglich. Die Anzahl von 50 Abfallbehältern in der Grünanlage hält die „Die Bremer Stadtreinigung“ für grundsätzlich ausreichend. Bei Bedarf kann die Anzahl angepasst werden.

Auch bei einer ausreichenden Anzahl von Müllbehältern werden im unmittelbaren Umfeld dieser Abfallbehälter immer wieder Verschmutzungen festgestellt. Grund hierfür ist im Wesentlichen die Gleichgültigkeit Einzelner. In Zeiten der Corona-Pandemie wurde der Weserdeich von Erholungssuchenden intensiv genutzt. Dabei ist festgestellt worden, dass die Menge an benutzten und entsorgten Einwegverpackungen in dieser Zeit deutlich zugenommen hat.

Der Weserstrand beim Café Sand liegt in der Zuständigkeit von Immobilien Bremen. Der Pacht- und Pflegevertrag für den Weserstrand verlangt vom Pächter für das überlassene Grundstück eine bedarfsgerechte Reinigung.

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Zu Frage 2:

Das Ordnungsamt kann noch keine kleinteilige statistische Auswertung vornehmen, sodass keine konkreten Aussagen zu den Sanktionierungen an den Osterdeichwiesen oder zum Weserstrand getroffen werden können.

Im gesamten Bezirk Mitte sind vom Ordnungsamt im Jahre 2019 insgesamt 224 Fälle illegaler Müllentsorgung festgestellt worden. Die Höhe der zu verhängenden Buß- und Verwarngelder nach den derzeit gültigen Buß- und Verwarngeldkatalogen ist aus Sicht des Senats angemessen.

Zu Frage 3:

Es sind diverse Maßnahmen durch die „Die Bremer Stadtreinigung“ veranlasst bzw. realisiert worden, um für mehr Sauberkeit auf den Osterdeichwiesen zu sorgen. Begonnen wurde mit der Vergrößerung des Müllvolumens der Abfallbehälter, dem Aufstellen von Saisonbehältern und der Erhöhung der Leerungsfrequenzen. Öffentlichkeitsarbeit spielt zur Schärfung der Wahrnehmung des Themas Stadtsauberkeit im allgemeinen eine große Rolle. Eine wichtige Maßnahme in diesem Zusammenhang ist zum Beispiel die Aufräumaktion „Bremen räumt auf“.

Im letzten Jahr hat die „Die Bremer Stadtreinigung“ darüber hinaus eine Stadtsauberkeitskampagne initiiert, bei der insbesondere über die Einbindung sozialer Medien die jugendliche Zielgruppe adressiert wird. Hier wird zur Müllvermeidung und zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Einwegverpackungen aufgerufen und gleichzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten zur korrekten Entsorgung von Abfällen informiert.

Dennoch verbleibt ein Anteil Bürgerinnen und Bürger, die aus Unkenntnis oder Gleichgültigkeit Verschmutzungen hinterlassen. Daher bleibt die Ahndung von Fehlverhalten auch in Zukunft wichtig.

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle/ Personalwirtschaftliche Auswirkungen/Genderprüfung

Die Vorlage hat keine finanziellen, personalwirtschaftlichen oder geschlechtsspezifischen Auswirkungen.

E. Beteiligung / Abstimmung

Die Senatsvorlage ist abgestimmt mit dem Senator für Inneres.

F. Öffentlichkeitsarbeit/Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Geeignet nach Beschlussfassung im Senat. Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 06.07.2020 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der FDP in der Fragestunde der Stadtbürgerschaft zu.

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