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Bundestagsdrucksache 19/20968 – Kleine Anfrage der Fraktion der FDP

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Academic year: 2022

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Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Mögliche Mängel in der Umsetzung der Psychotherapeutenausbildungsreform

Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15. November 2019 (BGBl. I S. 1604) löst die seit 1998 gültige Gesetzgebung über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und des Kinder- und Jugendli- chenpsychotherapeuten (KJP) ab. Zentrales Anliegen der Reform ist eine Neu- ordnung der Ausbildung in Form eines Direktstudiums mit abschließender Ap- probation. Am 14. Februar 2020 stimmte der Bundesrat einer Approbationsord- nung zum neuen Direktstudium (PsychThApprO) unter Maßgabe von 28 Ände- rungen und elf Entschließungen zu (Bundesratsdrucksache 670/19 (Be- schluss)). Bereits im Wintersemester dieses Jahres soll der neue Approbations- studiengang beginnen, obwohl nach Auffassung der Fragesteller noch immer einige Fragen offen sind. Nach Einschätzung des Bundesrates wird der von der Bundesregierung bislang vorgesehene Erfüllungsaufwand (Bundesratsdrucksa- che 98/19 (neu)) in Höhe von 47 Mio. Euro pro Jahr die in den Ländern anfal- lenden Aufwendungen nicht abdecken (Bundesratsdrucksache 670/19 (Be- schluss), S. 19). Eine aktuelle Umfrage des Fakultätentages Psychologie an den zugehörigen 56 Psychologischen Instituten hat ergeben, dass die Finanzie- rungsfrage bei der großen Mehrheit der Institute, welche die neuen Studiengän- ge anbieten sollen, Anfang Februar 2020 noch nicht geklärt ist (https://www.dg ps.de/index.php?id=143&tx_ttnews[tt_news]=1957&cHash=6814c51dbf02eb9 9fb4f48167b485fc8&fbclid=IwAR2E-Wse_XJUc0uJoPzUQbr08VXJvGGAfs my_z97Dr92styKBvdgOqvGjxE). Unter diesen Umständen ist nach Ansicht der Fragesteller mit großen Unsicherheiten sowohl für die angehenden Studier- enden als auch für die Patientenversorgung zu rechnen.

Wir fragen die Bundesregierung:

 1. Wird die Bundesregierung die Änderungen und Entschließungen des Bun- desrates vom 14. Februar 2020 übernehmen, oder ihren eigenen Vorschlag unverändert lassen?

Deutscher Bundestag

Drucksache

19/20968

19. Wahlperiode 10.07.2020

(2)

 2. Wie hoch wird der von der Bundesregierung bereitgestellte Erfüllungsauf- wand pro Jahr sein?

 3. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Auffassung des Bundes- rates, dass 47 Mio. Euro die in den Ländern anfallenden Aufwendungen nicht abdecken?

 4. Mit welchen Vorschriften der Approbationsordnung wird die gesetzliche Vorgabe (u. a. § 7 des Psychotherapeutengesetzes – PsychThG), dass alle Richtlinienverfahren im Studium vermittelt werden sollen, umgesetzt?

 5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es inzwi- schen zeitlich unmöglich für die Universitäten erscheint, bis zum Inkraft- treten des Gesetzes im kommenden Wintersemester einen Akkreditie- rungsprozess für den neuen Studiengang zu durchlaufen und dass es da- durch für die kommenden Studierenden der Psychotherapie an Rechtssi- cherheit in ihrer Ausbildung zum Psychotherapeuten fehlt, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, inwiefern?

 6. Welche Anzahl an Absolventen einer psychologischen Psychotherapeuten- ausbildung gab es nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils jährlich und in den einzelnen Bundesländern seit 2008 in den vertragsärztlich aner- kannten Verfahren (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Psychoanalyse, Systemische Therapie)?

 7. Wie viele Studienplätze für Psychotherapie wird es je nach Bundesland ge- ben?

 8. Wie viele Weiterbildungsplätze zum Fachpsychotherapeuten wird es ge- ben?

 9. Wann wird eine Musterweiterbildungsverordnung erscheinen?

10. Wer trägt die Kosten für die Weiterbildung?

11. Wie viele Arbeitsstunden sind für eine praktische Tätigkeit in Vollzeitform für eine Vergütung von 1 000 Euro (§ 27 PsychThG) vorgesehen?

Wird hierbei berücksichtigt, dass Psychotherapeuten in der Ausbildung (PiA) neben der Klinik auch Seminare und Supervision wahrnehmen müs- sen?

12. Warum gilt diese Vergütungsregelung von 1 000 Euro nur für einen Teil der praktischen Tätigkeit?

Berlin, den 1. April 2020

Christian Lindner und Fraktion

Drucksache 19/20968 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

ISSN 0722-8333

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