• Keine Ergebnisse gefunden

Bestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses gem. § 30a Abs. 2 BZRG

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses gem. § 30a Abs. 2 BZRG"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Anlage 4 Formblatt zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt

Briefkopf

Bestätigung

zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses gem. § 30a Abs. 2 BZRG

Hiermit wird bestätigt, dass die

Kirchengemeinde/der Kirchenkreises/

die Einrichtung gem. § 72a SGB VIII die persönliche Eignung von Personen, die neben-/ehrenamtlich Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit wahrnehmen, durch Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a Abs.

1 Nr. 2a BZRG zu überprüfen hat.

_______________________________________________________________________________

Name, Adresse

________________ _______________________________________________

Geburtsdatum Geburtsort

wird aufgefordert, für ihre/seine (künftige) Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a Abs.

1 Nr. 2a BZRG vorzulegen.

Aufgrund der ehrenamtlichen Mitarbeit wird hiermit gleichzeitig bestätigt, dass die Voraussetzung für eine Gebührenbefreiung gem. § 12 JVKostO vorliegt.

___________________________ __________________________________________

Ort / Datum Unterschrift und Stempel

(2)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Deutsche Verein hat sich dafür ausgesprochen, das Instrument „Führungszeugnis“ beizubehalten, ohne dabei die tatsächlichen Herausforderungen bei der Umsetzung in die Praxis

Außerdem wird hiermit bestätigt, dass die Praktikumstätigkeit ohne Zahlung einer Aufwands- entschädigung oder eines anderweitigen Entgelds einher geht.. Mit

Eine Zusendung des Führungszeugnisses an die/den Antragstellenden ist nur dann erforderlich, wenn noch keine Praktikumsschule zugeteilt werden konnte, aus zeitlichen Gründen

§ 30a BZRG für meine Tätigkeit beim Träger der Jugendhilfe

§ 72a SGB VIII die persönliche Eignung von Personen, die Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen, durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gem.. 1 BZRG

§ 72a SGB VIII die persönliche Eignung von Personen, die Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen, durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gem.

Das Landesjugendamt, die Jugendämter des Rhein-Pfalz-Kreises und der Stadt Ludwigshafen sowie der Kreis- und der Stadtjugendring informieren über die neuen gesetzlichen Regelungen,

Ausgangspunkt für die Berechnung des Stundensatzes ist die Entscheidung der Freien Hansestadt Bremen, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, auf die die Be-