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Bestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 2 BZRG für die Praxisphase

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Academic year: 2022

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Bestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 2 BZRG für die Praxisphase

Frau / Herr: _______________________________________________________________

Geb. am: _______________________________________________________________

Anschrift: ___________________________________________ (Straße, Hausnummer) ___________________________________________ (PLZ und Ort)

soll im Rahmen der Praxisphase (Pflichtpraktikum in der Lehrerausbildung) an der

Praktikumsschule: ___________________________________________ (Name der Schule) ___________________________________________ (PLZ und Ort) als PraktikantIn beschäftigt werden.

Die/der Vorgenannte ist aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis zum Zwecke der Beschäftigung bei der Praktikumsschule vorzulegen. Eine Zusendung des Führungszeugnisses an die/den Antragstellenden ist nur dann erforderlich, wenn noch keine Praktikumsschule zugeteilt werden konnte, aus zeitlichen Gründen eine Beantragung für einen rechtzeitigen Start des Praktikums aber erforderlich ist.

Hiermit wird folglich bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG aufgrund des Runderlas- ses „Regelungen in Schulen und Studienseminaren zur Durchführung der Praxisphase der Masterstudien- gänge für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Haupt- und Realschulen“

(RdErl. d. MK 35 – 84110/23 – VORIS 20411) § 5 Abs. 1 vorliegen.

Außerdem wird hiermit bestätigt, dass die Praktikumstätigkeit ohne Zahlung einer Aufwandsentschädigung oder eines anderweitigen Entgeldes einhergeht.

Mit freundlichen Grüßen Arnd Schaper

Arnd Schaper Universität Vechta

Zentrum für Lehrerbildung Koordinator Praxisphase Fon +49. (0) 4441.15 242

E-Mail arnd.schaper@uni-vechta.de

Universität Vechta Driverstraße 22 D -49377 Vechta Postfach 15 53 D - 49364 Vechta www.uni-vechta.de

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