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Bestätigung der Risikotragung nach Art. 30 Abs. 2 des Energiegesetzes (EnG)

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23.03.2022 - 02:08:21 -1Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEKEidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

-1Bundesamt für Energie BFEBundesamt für Energie BFE

Bestätigung der Risikotragung nach Art. 30 Abs. 2 des Energiegesetzes (EnG)

Übertragung des Risikos von Betreiber auf Eigner

Hiermit bestätigt der/die [Name Betreiber/in], Betreiber/in der [Name Kraftwerksanlage], dass er/sie das Risiko der nicht gedeckten Gestehungskosten im [Geschäftsjahr/hydrologischen Jahr] auf den/die [Name Eigner/in] als Eigner/in übertragen hat.

[Ort, Datum]

Ort, Datum Unterschrift

[Ort, Datum]

Ort, Datum Unterschrift

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