Umsatzsteuerausweis durch Betreiber von Erzeugungsanlagen
FB_NN-D_001b Umsatzsteuerausweis durch Betreiber von Erzeugungsanlagen Ersteller: R. Schmidt Stand: 29.06.2020 Seite 1 von 2
Angaben zur Umsatzsteuerpflicht
Angaben zur Steuernummer Anlagenbetreiber/in
Name Vorname Telefon / Fax / E-Mail
Straße / Hausnummer PLZ / Ort / Ortsteil
Für eine ordnungsgemäße Abrechnung Ihrer Erzeugungsanlage ist es notwendig zu wissen, ob Ihre Stromeinspeisung im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung erfolgt. Bitte füllen Sie deshalb diese Erklärung aus und kreuzen Sie das Zutreffende an:
Hiermit erkläre/n ich/wir,
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu sein und dass die Stromeinspeisung nicht zu unserem unternehmerischen Bereich i.S.d. § 2 Abs. 3 UStG (Gutschrift erfolgt ohne Umsatzsteuer) zählt.
Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG (Gutschrift erfolgt ohne Umsatzsteuer) zu sein.
Unternehmer oder ein Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu sein.
In diesem Fall bitte im Folgenden das Zutreffende ankreuzen:
Ich / Wir unterliege(n) als Unternehmer der Regelbesteuerung der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer (16% gültig vom 01.07.2020 - 31.12.2020) und bin / sind somit zum gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer in Rechnungen berechtigt.
Meine / Unsere Stromerzeugungsanlage ist als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb anerkannt worden, so dass die daraus resultierenden Umsätze gemäß § 24 UStG dem Steuersatz von zurzeit 10,7% unterliegen.
Gemäß Umsatzsteuergesetz ist auf Rechnungen die vom Finanzamt erteilte Steuernummer des leistenden Unternehmers / Anlagenbetreibers angegeben werden. Dies gilt auch für die Abrechnung im Gutschriftverfahren.
Änderungen, die zu einer anderen umsatzsteuerlichen Handhabung führen, bzw. die Änderung der Steuernummer, werde(n) ich / wir der Regionetz GmbH rechtzeitig und unaufgefordert mitteilen.
Bitte tragen Sie hier die Ihnen zugeteilte gewerbliche Steuernummer ein: _____________________________________
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Ort, Datum Unterschrift Anlagenbetreiberin / Anlagenbetreiber
Mail: einspeisung@regionetz.de Tel(Fax): 0241 41368-6370(6301)
Hinweise zum Formblatt
„Umsatzsteuerausweis durch Einspeiser“
• Wenn Sie unter Punkt 1 „Körperschaft des öffentlichen Rechts und die Stromeinspeisung zählt nicht zu unserem unternehmerischen Bereich i.S.d. § 2 Abs. 3 UStG“ ankreuzen, gehen wir davon aus, dass Ihre mit der Stromeinspeisung erzielten Umsätze bzw. Überschüsse die maßgeblichen Mindestbeträge nicht erreichen und somit kein umsatzsteuerlich relevanter Betrieb gewerblicher Art vorliegt.
• Wenn Sie unter Punkt 1 „Kleinunternehmer“ ankreuzen, gehen wir davon aus, dass Sie umsatzsteuerlich ein
Unternehmen betreiben, aber die Umsatzsteuer bei Ihnen nach § 19 UStG nicht erhoben wird. Die Einspeisevergütung wird Ihnen somit ebenfalls netto ohne Umsatzsteuer ausbezahlt. Wenn Sie allerdings ausschließlich oder vorwiegend wegen Ihrer Erzeugungsanlage Unternehmer geworden sind, empfehlen wir Ihnen einen Besuch bei einem Steuerberater.
• Wenn Sie die Umsatzsteuer aus den von Ihnen gezahlten Eingangsrechnungen als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen möchten, setzt dies voraus, dass Sie umsatzsteuerlicher Unternehmer i.S.d. § 2 UStG sind. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die von uns mit der Einspeisevergütung zusätzlich gezahlte Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.
Bitte kreuzen Sie in diesem Fall das erste Kästchen für „Regelbesteuerung“ an.
Wichtig:
Für die ordnungsgemäße Abführung / Verrechnung der von uns bezahlten Umsatzsteuer bei Ihrem Finanzamt sind Sie alleine verantwortlich. Ihre Angaben müssen wir in allen Fällen bei einer Prüfung dem Finanzamt vorlegen. Für Steuernachforderungen, die sich auf Grund von Falschangaben seitens des Anlagenbetreibers ergeben, übernimmt die Regionetz GmbH keine Haftung.