Jugendausbildung
Oktober 2021beim Musikverein Gingen/Fils 1912 e.V.
Das 3 Stufen-Programm des Musikvereins Gingen umfasst die musikalische Ausbildung der Jungmusiker, beginnend ab dem Kindergartenalter.
1. Stufe – Musikalische Früherziehung / „Singen – Bewegen – Sprechen“
In der musikalischen Früherziehung werden die Sinne der Kinder für die Musik geweckt und bildet somit einen wichtigen Bestandteil der gesamten Entwicklung der Kinder.
Die musikalische Früherziehung findet in den Kindergärten statt und erfolgt nach dem Programm „Musik-Fantasie“ oder dem vom Land Baden-Württemberg geförderten Projekt
„Singen – Bewegen – Sprechen“. „Singen – Bewegen – Sprechen“ ist ein deutschlandweit einmaliges musikpädagogisches Bildungsprogramm, das Kinder im Kindergartenalter ganzheitlich fördert durch Singen - Bewegen und Sprechen. Nach dem Programm „Musik- Fantasie“ werden die Kinder im Bereich Rhythmus, Noten- und Instrumentenkunde ausgebildet.
Beide Programme stehen unter der Leitung von Angelika Steegmaier. Information und Anmeldung erfolgen in den Kindergärten.
2. Stufe – Blockflötenunterricht
Mit ca. 6 – 7 Jahren geht den Kindern schon vieles leichter und schneller von der Hand, da die Aufnahmefähigkeit zum Erlernen von Neuem durch den Besuch der Schule bereits ausgeprägter ist. An dieser Stelle setzt unser Blockflötenunterricht an, welcher den Grundstein für eine weitere Ausbildung am Instrument bildet.
Der Blockflötenunterricht findet innerhalb des Betreuungsprogrammes der
Hohensteinschule Gingen statt. Der Unterricht wird von Angelika Steegmaier mit dem Programm „Der Blockflötenspatz“ durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt vor den
3. Stufe – Ausbildung am Instrument
Im Alter von ca. 8 – 9 Jahren, dies entspricht dem Beginn der 3. – 4. Schulklasse, beginnt die Ausbildung am Instrument. In Zusammenarbeit mit der Kolping-Musikschule Süßen wird eine bedarfsorientierte Ausbildung durchgeführt. Begleitet wird diese Ausbildung durch eine rhythmische Schulung, die das spätere Zusammenspiel fördert.
Folgende Instrumente können bei uns erlernt werden:
Horn, Tenorhorn / Bariton, Posaune, Tuba, Trompete / Flügelhorn / Kornett, Klarinette, Querflöte, Oboe, Schlagzeug
Die Ausbildung am Saxophon erfolgt über die vorherige Ausbildung an der Klarinette mit anschließender Umstiegsmöglichkeit auf das Saxophon.
Fahrplan der Instrumentalausbildung:
1. Jahr: Ausbildung am Instrument durch die Musikschule, parallel dazu Rhythmusschulung
2. Jahr: Ausbildung am Instrument durch die Musikschule, je nach Leistungsstand Aufnahme in die Jugendgruppe
3. Jahr: Ausbildung am Instrument durch die Musikschule oder den Musikverein
4. Jahr: Ausbildung am Instrument durch die Musikschule oder den
Musikverein, je nach Leistungsstand Aufnahme in die Jugendkapelle weitere Jahre: Ausbildung am Instrument durch die Musikschule oder den
Musikverein, je nach Leistungsstand Aufnahme in die Aktive Kapelle
Lehrgänge/Leistungsabzeichen:
Mit ca. 12 Jahren: D1 (Abzeichen in Bronze)
Mit ca. 14 Jahren: D2 (Abzeichen in Silber = eine Bedingung zur Aufnahme in die Aktive Kapelle – der genaue Zeitpunkt wird individuell
festgelegt)
Mit ca. 16 Jahren: D3 (Abzeichen in Gold)
Ausbildungskosten 2021 / 2022
1. Musikalische Früherziehung
Unterrichtsdauer: Gruppenunterricht – 45 Min / Woche 22,00 € / Monat
Lehrmittel: 1. Jahr: Musik-Fantasie Band 1
Hefter mit Einzelblättern 19,20 € 2. Jahr: Musik-Fantasie Band 2
Hefter mit Einzelblättern 19,20 € oder
Gebundene Ausgabe 14,50 €
Glockenspiel
(kann über Sammelbestellung beschafft werden)
2. Blockflötenunterricht
Unterrichtsdauer: Gruppenunterricht – 45 Min / Woche 22,00 € / Monat
Lehrmittel: Der Blockflötenspatz: Band 1 13,50 € Der Blockflötenspatz: Band 1 incl. CD 17,95 € Der Blockflötenspatz: Band 2 13,50 € Der Blockflötenspatz: Band 2 incl. CD 17,95 €
3. Ausbildung am Instrument 3.1 erste Ausbildungsjahre
Preise der Kolping-Musikschule Süßen:
Es gelten die aktuellen Preise und die Musikschulordnung der Kolping-Musikschule der Stadt Süßen.
Förderung der Gemeinde Gingen:
Gefördert wird die Ausbildung derzeit durch die Gemeinde Gingen mit 84,00 € / Jahr für alle Instrumente.
Förderung des Musikvereins:
Die Förderung des Musikvereins leitet sich anhand der folgenden Prioritätenliste der Instrumente ab.
Priorität 1:
Horn, Tenorhorn / Bariton / Euphonium, Posaune, Tuba
Die Fördersumme für Instrumente der Priorität 1 beträgt 210 € / Jahr und gilt über eine Förderdauer von 6 Jahren. Weiterhin wird für die Dauer von 3 Jahren ein Leihinstrument kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Priorität 2:
Trompete / Flügelhorn / Kornett, Klarinette
Die Fördersumme für Instrumente der Priorität 2 beträgt 90 € / Jahr und gilt über eine Förderdauer von 4 Jahren.
3.2 weitere Jahre
Nach den oben genannten Förderungsdauern entfällt die Förderung des Musikvereins.
Bestehen bleibt die Förderung seitens der Gemeinde Gingen.
Alternativ zu dieser Ausbildung bietet der Musikverein je nach Verfügbarkeit eine Ausbildung durch Musiker aus der Aktiven Kapelle an.
3.3 Auswärtige Schüler
Abhängig von den Vereinbarungen zwischen anderen Gemeinden und deren Musikschulen kann es für die Eltern auswärtiger Schüler günstiger sein, den Unterricht an einer anderen Musikschule durchzuführen.
Der Musikverein Gingen gewährt hierbei die Förderungen gemäß Absatz 4.1.
3.4 Auszahlung der Förderung
Die Förderungen der Gemeinde Gingen und des Musikvereins werden nach Ablauf eines durchgängig besuchten Musikschuljahres (01.10. – 30.09) gewährt und ausbezahlt. Die Förderung der Gemeinde Gingen muss nach derzeitigem Stand selbst beantragt werden, ein Aufruf hierzu erfolgt durch die Gemeindeverwaltung im Mitteilungsblatt.
Die Förderung durch den Musikverein Gingen wird nur gewährt, wenn der Schüler an
mindestens 75 % der Proben und Auftritte teilgenommen hat. Die Auszahlung der Förderung muss mit dem zur Verfügung gestellten Formular beantragt werden.
3.5 Lehrgangskosten
Die Lehrgangskosten werden vollständig vom Musikverein übernommen. Sollte der Teilnehmer allerdings innerhalb einem Jahr nach dem Lehrgang aus dem Musikverein austreten, so müssen die kompletten Kosten an den Musikverein zurückbezahlt werden.
3.6 Instrumente
Der Musikverein stellt zur Beschaffung der Instrumente folgende Möglichkeiten zur Verfügung. Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, dass sich die Eltern die Instrumente selbst beschaffen, dies sollte jedoch in Rücksprache mit dem Dirigenten erfolgen, damit dieses Instrument in die Orchester des Musikverein Gingen passt.
3.6.1 Neukauf
Der Musikverein beschafft das Instrument über ein Musikhaus und gibt dieses an die Eltern weiter. In diesem Fall ist sofort der volle Betrag fällig; sämtliche Rabatte, die der Musikverein erhält, werden weitergeleitet.
3.6.2 Finanzierung über Musikhaus
Der Musikverein tritt in diesem Fall nur als Vermittler auf, der Vertrag an sich wird direkt mit dem Musikhaus abgeschlossen.