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Stabilisierungshilfe II und verbesserte Überbrückungshilfe III im Vergleich

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Academic year: 2022

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- Stand: 05. Mai 2021 – 13:30 Uhr

Stabilisierungshilfe II und verbesserte

Überbrückungshilfe III im Vergleich

(2)

Die wichtigsten Funktionen

Im Webinar sind Sie als Teilnehmende stummgeschaltet.

Stellen Sie Fragen!

 Jederzeit

 Anonym

Zur direkten Beantwortung oder für unsere Diskussionsrunde am Ende!

(3)

Für Sie heute im Gespräch

Sascha Matussek

Steuerberater & Dipl.- Finanzwirt (FH)

Referent Steuerberaterkammer Stuttgart & Nordbaden zur

Überbrückungshilfe III

Michael Köhler

DEHOGA Beratung

DEHOGA Betriebsberater

Ansprechpartner Coronahilfen Gastgewerbe

Timo Becker

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-

Württemberg

Team Stabilisierungshilfe

Verena Armbruster DEHOGA Akademie

Organisation & Projektmanagement

(4)

Begrüßung

(5)

Service für Antragsteller

www.dehogabw.de/stb

(6)

Inhalt des Webinars

Schnellüberblick der zwei aktuell relevanten Coronahilfen

Verbesserungen und förderfähige Kosten der Überbrückungshilfe III

Beihilferechtliche Grundlagen beider Hilfen

Aktualisierte

Kombinationsmöglichkeiten beider Hilfen

Beantwortung Ihrer Fragen zur Stabilisierungshilfe II und

Überbrückungshilfe III

(7)

Ihre Fragen

Bitte stellen Sie Ihre Fragen…

an der Stelle im Webkurs, an der sie thematisch passt

mit Benennung der konkreten Hilfe, die sie betrifft.

Rückfragen immer mit Bezug zur Ausgangsfrage.

Antworten:

Einfache Fragen, werden per Chat wenn möglich direkt beantwortet

Der Rest live am Schluss!

(8)

Stabilisierungshilfe II (Januar bis März)

Überbrückungshilfe III (November bis Juni)

Alternative vom Land Baden-Württemberg

Fördert Liquiditätsengpass! (direkte Hilfe)

Neu: Antrag bis 30. Juni!

Hilfe vom Bund

Fördert Anteil der Fixkosten! (indirekte Hilfe)

Antrag bis 31. August Eventuell

Nov. + Dez.

November Dezember Januar Februar März April Mai Juni

Härtefallfond für Betriebe, die durchs Raster fallen!

(November bis Juni) – Einzelfallentscheidung!

?

!

Einordnung

(9)

Stabilisierungshilfe II (Januar bis März)

Überbrückungshilfe III (November bis Juni)

In den Monaten, in denen die Überbrückungshilfe III nicht ausreicht, um den betrieblichen Liquiditätsengpass zu decken, können Sie alternativ die Stabilisierungshilfe II beantragen.

Eine gleichzeitige Inanspruchnahme dieser beider Hilfen für den gleichen Förderzeitraum ist ausgeschlossen.

Deshalb müssen beide Hilfen verglichen werden.

November Dezember Januar Februar März April Mai Juni

Ihre Chance in Baden-Württemberg:

(10)

Diese Informationen finden Sie im Themenbereich Coronahilfen

Antragsvoraussetzungen Stabilisierungshilfe II

(11)

Grundsatz: Liquiditätsbetrachtung

Tag der tatsächlichen Zahlung

Auch gestundete, fällige und tatsächlich gezahlte Beträge

Auch Jahresrechnungen (z.B. Versicherung)

Ausnahme:

KUG

Auszahlung anderer Hilfen, die für einen

abweichenden Förderzeitraum bezahlt werden

Entsch. Betriebsschließungsversicherung

Kosten prüfender Dritte für die Antragsstellung

Umsatz:

Einnahmen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb

Keine Rückerstattungen (z.B. Umsatzsteuer, Energiekosten…)

Ergebnis:

Liquiditätsengpass oder Überschuss

Liquiditätsplanung

1-3 beliebige zusammenhängende

Monatszeiträume (30 Tage)zwischen 1. Januar und 31. März 2021

Januar Februar März gesamt

Umsatzerlöse 9.000,00 € 18.000,00 € 25.000,00 € 52.000,00 €

- Wa renkos ten 4.000,00 € 6.000,00 € 8.000,00 € 18.000,00 €

- Pers ona l kos ten (ohne KUG) 8.000,00 € 10.000,00 € 14.000,00 € 32.000,00 €

-

-

Ums a tzs teuer-Za hl l a s t (a ufgel a ufen und

a ktuel l ) 500,00 € 900,00 € 1.800,00 € 3.200,00 €

-

Lebens unterha l t

(ma x. 1.180€/Mona t/Pers on) 1.180,00 € 1.180,00 € 1.180,00 € 3.540,00 €

-

a ufgel a ufene i m Mona t beza hl te Kos ten

(offene Rechnungen, ges tundete Bei trä ge) 4.000,00 € 1.000,00 € - 5.000,00 € - Ti l gung - - 3.500,00 € 3.500,00 €

-

Inves titionen zur Aufrechterha l tung des Ges chä fts betri ebs (z.B. Inves titionen i n

Hygi ene oder Li efers ervi ce etc.) 3.500,00 € - 3.500,00 € = Defizit / Liquiditätsengpass - 14.580,00 € - 9.430,00 € - 8.160,00 € - 32.170,00 €

Ermittlung des Liquiditätsengpasses

(12)

Welche Kosten sind nicht förderfähig?

Keine zeitlich vorgezogenen Kosten

Pacht / Kapitaldienst für nächsten Monat

Keine Kostenabgrenzung

Anteilige Anrechnung der Zahlung eines Mitgliedsbeitrags aus Dezember

Keine künstlich generierten Kosten

Sondertilgungen, nicht geplante Renovierungskosten

Keine ergebnisorientierten Steuern

(Einkommen-, Kirchen-, Gewerbe-)

Keine Abschreibung Keine Privatentnahmen

Private Versicherungen

(13)

Höhe der Stabilisierungshilfe II

Stabilisierungshilfe II =

Liquiditätsengpass aber max:

3.000,- Euro pro Unternehmen +

2.000,- Euro pro Vollzeitäquivalent (VZÄ)

Ausnahme: Betriebe zwischen 30% und 50% gastgewerblichem Umsatzanteil:

2.000,- Euro pro Unternehmen +

1.000,- Euro pro Vollzeitäquivalent(VZÄ)

Beihilfegrenze:

Ausschließlich Bundesregelung

Kleinbeihilfen 2020 (max. 1.800 TEU)

(14)

Bei der Durchschnittsbetrachtung: gearbeitete Tage /225 Tage

Stichtag:

A) letzter Tag des gewählten Förderzeitraums

B) Jahresdurchschnitt 2019 (bei Neugründungen ab 31.12.2019: Jahresdurchschnitt 2020)

Anzahl MA Faktor VZÄ

8,0 0,3 2,4

2,0 0,5 1

2,0 0,75 1,5

2,0 1 2

8,0 1 8

1,0 1 1

15,90 16,00

18.000 €

35.000 €

es wird stets aufgerundet:

Anza hl geri ngfügi g Bes chä ftigte (Aus hi l fen/Mi ni jobber, 450- Euro-Ba s i s )

Tei l zei tkrä fte bi s 20 Stunden pro Woche

Anzahl Beschäftigte (VZÄ) nach Arbeitsumfang (des Gesamtunternehmens)

ermögl i cht ei nen ma xi ma l en Ges a mtzus chus s (bei 30%- 50% ga s tgewerbl . Ums a tza ntei l ) i n Höhe von:

ermögl i cht ei nen ma xi ma l en Ges a mtzus chus s (bei mi nd. 50% ga s tgewerbl . Ums a tza ntei l ) i n Höhe von:

Tei l zei tkrä fte bi s 30 Stunden pro Woche Tei l zei tkrä fte über 30 Stunden pro Woche Vol l zei tkrä fte (i nkl . Aus zubi l dende)

Unternehmer/i n (a uch mi tarbei tende GbR-Ges el l s cha fter)

Anzahl Beschäftigte, komplett (VZÄ) Maximalbetrag

unabhängig von der Länge des Förderzeitraums!

Aber: max.

Engpass!

Auch ruhende Arbeitsverhältnis se zählen mit

Berechnung der Vollzeitäquivalente

(15)

10% - Regel:

Stabilisierungshilfe II darf nur beantragt werden für Förderzeiträume, in denen die Hilfe mindestens 10% höher ist als die rechnerische zu

erwartende Überbrückungshilfe III

Förderzeitraum = individuell gewählter Förderzeitraum (nicht Jan-März!)

Vergleich mit verbesserten Überbrückungshilfe III

… und jetzt:

(16)

Vorbemerkung Überbrückungshilfe III

Hilfsprogramm & Investitionsförderprogramm

?!Wunsch nach rechtlicher Absicherung!?

Kein Rechtsanspruch!

Grundlage: FAQs -> Darüber hinaus?

Hotline ?

Pressemitteilungen?

Lediglich als Orientierung:

Steuerberaterkammern

DATEV /Addison …

Liste förderfähiger Ausgaben

Heutiges DEHOGA Webinar

(17)

Verbesserungen der Überbrückungshilfe III

(18)

Stabilisierungshilfe II (Januar bis März)

Überbrückungshilfe III (November bis Juni)

Alternative vom Land Baden-Württemberg

Fördert Liquiditätsengpass! (direkte Hilfe)

Neu: Antrag bis 30. Juni!

Hilfe vom Bund

Fördert Anteil der Fixkosten! (indirekte Hilfe)

Antrag bis 31. August Eventuell

Nov. + Dez.

November Dezember Januar Februar März April Mai Juni

Härtefallfond für Betriebe, die durchs Raster fallen!

(November bis Juni) – Einzelfallentscheidung!

?

!

Einordnung

(19)

Antragsvoraussetzungen Überbrückungshilfe III

Diese Informationen finden Sie im Themenbereich Coronahilfen

Neu:

Antragsberechtigung für Betriebe mit Gründung bis 31. Oktober 2020

(20)

© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de

Überbrückungshilfe - Grundlagen

Abhängig von der Höhe des

Umsatzeinbruchs, werden die Fixkosten in den Monaten November 2020 bis Juni 2021 anteilig gefördert

Bei Umsatzeinbruch von:

mehr als 70% -> 100% der Fixkosten

zwischen 50-70% -> 60% der Fixkosten

zwischen 30-50% -> 40% der Fixkosten

unter 30% -> keine Antragsberechtigung

Bezogen auf den Fördermonat im Vergleich zum Vergleichsmonat 2019 (nicht 2020)

Kleine und Kleinstbetriebe (max. 50 MA & 10 Mio. € Jahresumsatz) und Betriebe jünger als 1.1.2019

wahlweise durchschnittlicher Monatsumsatz 2019 Bild von Free-Photos auf Pixabay

(21)

Umsatz

Umsatz ist der steuerbare Umsatz gem. §1 UStG in einem

Besteuerungszeitraum. Ein Umsatz gilt dann als erzielt, wenn die Leistung in diesem Monat erbracht wurde.

 Des Weiteren zählt als Umsatz:

Dienstleistungen, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführt und nicht steuerbar sind

Erlöse aus Anlageverkäufen (sofern nicht corona-bedingter Notverkauf)

Erhaltene Anzahlungen (außer Fitness-Studio)

Sachbezüge

Unentgeltliche Wertabgaben / Eigenverbrauch (wohl eher nicht ?! Unklar!)

(22)

Kein Umsatz:

Innergemeinschaftliche Erwerbe

Umsätze zwischen verbundenen Unternehmen

Corona-Hilfen von Bund und Ländern

Versicherungsleistungen

Verkauf von Mehrzweckgutscheinen

Dauerleistungen (private Vermietungen)

Noch nicht abgerechnete Forderungen

(23)

Förderfähige Kosten

Fortlaufende,

Im Förderzeitraum anfallende,

Nicht einseitig veränderbare,

Betriebliche Kosten,

Verpflichtung vor 1.1.21 (Nr. 1-11) und im Förderzeitraum fällig,

Lt. nachstehender Fixkostenliste Zeitliche Einordnung:

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Fälligkeit (Datum auf der Rechnung)

(24)

Förderfähige Kosten

1. Mieten und Pachten 2. Weitere Mietkosten 3. Betriebliche Zinsen 4. Handelsrechtliche

Abschreibungen (50 %) 5. Leasingkosten

6. Notwendige

Instandhaltungen 7. Verbrauchskosten 8. Grund- steuern

9. Lizenz- gebühren

10. Versicherungen, Abonnements, etc.

11. Kosten für prüfenden Dritten

12. Personalkosten pauschal 20 %

13. Kosten für Azubis / duale Studenten

14.1

Umbaumaßnahmen wg. Hygienekonzepte

14.2. Investition für Digitalisierung

15. Marketing &

Werbekosten Neuer

Eigenkapitalzuschuss

16. Ausgaben für Hygienemaßnahmen

(25)

Neu: Eigenkapitalzuschuss

Für besonders betroffene Betriebe

+ 25% - 40% auf Fixkosten (Pos. 1-11) ab dem dritten Monat mit mind. 50%

Umsatzrückgang

Monate, in denen November- und Dezemberhilfe beantragt wurde, zähen dazu

Monate, in denen Stabilisierungshilfe II beantragt wurde, aktuell ungeklärt!

Bei Neuanträgen: seit 20.04. berücksichtigt

Bei bereits gestellten Anträgen: über Änderungsantrag (seit Ende April) oder

(26)

Neu: Fiktiver Unternehmerlohn (bisher nur BW):

Pauschal 1.000€ zusätzliche Hilfe pro Monat mit mind. 30%

Umsatzeinbruch

Gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (und zwar für jeden Gesellschafter!)

Am relevantesten bei kleinen Betrieben (bis zu 6.000€ von Januar bis Juni)

(27)

Rechenbeispiel

Wirkungsweise

Eigenkapitalzuschuss

Fiktiver Unternehmerlohn

(28)

#14.1: Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen

 bauliche Maßnahmen

 zur Umsetzung von Hygienekonzepten

z.B. Renovierungs-, Modernisierungs-, Umbauarbeiten, Luftfilteranlagen, Trenn-/Schutzwände…

Das große ABER:

extrem genaue Dokumentation des Hygienekonzepts notwendig (siehe z.B. IHK Nürnberg und Themenbereich Widereröffnung )

nur tatsächlich im Zuge des geltenden Hygienekonzepts angefallene Kosten dürfen gefördert werden

 schmaler Grad bis zum Subventionsbetrug

(29)

#14.2: Digitalisierung

Investitionen für die Digitalisierung des Unternehmens, wie z.B. die Anlage eines Online-Shops, die Anschaffung entsprechender Hardware für Home- Office, o.Ä. wird ebenfalls einmalig mit bis zu 20.000,- € als erstattungsfähig anerkannt.

Elektronische Aufzeichnungssysteme i.S.d. § 146a AO sind explizit als förderfähig genannt!

Kassen/ Hotelprogramme / TSE!

(30)

#14 allgemein:

Kosten, die AB November 2020 anfallen, sind dem jeweiligen Fördermonat zuzurechnen.

Die Kosten März bis Oktober können frei auf den Förderzeitraum verteilt werden.

(31)

#14. „Positiv-Liste“ – Digitalisierung & Hygienemaßnahme

Unverbindlicher vorläufiger Zwischenstand, was alles förderfähig sein soll.

Offensichtlich nicht zur Veröffentlichung bestimmt!

Als „Möglichkeit im Einzelfall“ zu sehen, nicht als Freibrief

Es handelt sich um eine beispielhafte Aufzählung!!!

(32)

#14. „Positiv-Liste“ – Umbau wg. Hygienemaßnahme (mtl. 20.000)

& Hygienemaßnahmen + temporäre Verlagerung in den Außenbereich

Personalkosten zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen

Personalkosten zur Verlagerung in Außenbereiche

Desinfektionsmittel Trennwände, Plexiglas Luftfilter

Fester Einbau von Lüftungsanlagen

Schnell- & Selbsttests für Kunden oder Mitarbeiter

Handtrockner mit UVC Licht

Dampfreiniger mit UVC- Licht

Austausch Teppichboden gg. abwischbare

Oberfläche

Errichtung Doppelstrukturen (2.

Theke)

Modernisierung Toiletten/Sanitär

Schaffung zusätzlicher sanitärer Anlagen für

Personal Installation/Erneuerung/

Aufrüstung von Klima- &

Lüftungsanlagen

Lüftungsanlagen für Personalräume

Sonnenschirme mit integrierten Heizstrahlern

In Eigenregie erbrachte Arbeitsleistungen, z.B.

Aufstellen von Heizstrahler

Einrichtung für Außengastronomie (Mobiliar, Theke, Kühlung)

Anschaffung/Austausch von Terassenbestuhlung

Überdachung für den Außenbereich

Windschutz für den Außenbereich Umstrukturierung Gastraum wg. Abstand (z.B.

auch Elektrik)

Abschaffung mobiler Raumteiler für Gasträume

Einbau von (neuen) Fenstern zum Lüften

Wechsel auf Spülmaschine mit höherer Temperatur

Umrüstung auf kontaktlose Türschließanlage

(33)

#14. „Positiv-Liste“ –Digitalisierung (einmalig 20.000€)

Einrichtung Online-Shop

Anschaffung Hardware zur besseren Präsentation

im Online-Shop

Bearbeitung/Aktualisieru ng des Internetauftritts

Anschaffung

Laptop/sonstiger IT-Hard-

& Software wg.

Homeoffice

Ausbau WLAN

Glasfaseranschluss

Kosten für digitales Marketing (SEO, Social

Media, etc.)

Kosten für die Betreuung von social media Kanälen

Weiterbildung zur Digitalisierung

Dokumenten- Management

Update von Software- Systemen

Implementierung von Buchungs- und Reservierungssystemen

Neue cloudbasierte Telefonanlage

Anschaffung

Smartphones/Tablets zur digitalen

Kontaktverfolgung

Token zur

Infektionsketten- Gästebindungsprogramm Taxameter und ähnliche

Anschaffung Konvektomat mit Internetanbindung

Anschaffung von Registrierkassen &

Software (z.B. TSE)

Wechsel des

Kassensystems für neue digitale Services (z.B.

Bestellen am Tisch)

Digitalisierung von Informationsmappe und

Speisekarten

Anschaffung von Hard- &

Software (auch Flatscreen) für digitale

Gästemappe

App für

Kundenregistriegung

(34)

#16. Ausgaben für Hygienemaßnahmen (bisher unter #7)

(Aktuell) keine betragsmäßige Begrenzung vorgesehen!

Unterscheidung 16 zu 14 m.E. das benötigte Werkzeug.

Beispiele:

Automat. Seifen- und Desinfektionsmittelspender

Hinweis- und Warntafeln

Schutzkleidung

Papierhandtücher und Papierhandtuchspender

Automat. Seifen- und Desinfektionsmittelspender

Hinweis- und Warntafeln

Schutzkleidung

Papierhandtücher und Papierhandtuchspender

(35)

Berechnung Überbrückungshilfe

Alternative:

Jahresdurchschnitt 2019 hier eintragen

Konsequent Durchschnitt

(36)

Kombinationsmöglichkeiten

Kompaktvergleich Coronahilfen

https://www.dehogabw.de/servicecenter/s ervicecenter-

details/kompaktvergleich_coronahilfen.ht ml

Vergleichsrechnung Coronahilfen (Excel) https://www.dehogabw.de/servicecenter/s ervicecenter-

details/vergleichrechnung_coronahilfen.ht ml

(37)

Relevante Beihilferahmen

(38)

Extra Info: Beihilferahmen

De-Minimis und Kleinbeihilfe

bedingungslos!

Fixkostenhilfe: max. bis 70% /90% des

tatsächlichen Verlusts

(39)

Beihilferahmen

Empfehlung:

Ev. Rückgabe KfW Kredit prüfen

November- und Dezemberhilfe so wählen, dass in Kleinbeihilfe noch Platz für Stabilisierungshilfe II ist

Stabilisierungshilfe II

Bundesregelung

Kleinbeihilfe (1,8 Mio. €)

Überbrückungshilfe III

Wahlrecht:

Kleinbeihilfe und De-Minimis (2 Mio. €)

Fixkostenhilfe (10 Mio. €)

Kleinbeihilfe und Fixkostenhilfe (11,8 Mio.€)

Kleinbeihilfe, De-Minimis und Fixkosten (12 Mio.€)

(40)

Ihre Fragen

Herr Timo Becker

Herr Sascha Matussek

Herr Michael Köhler

(41)

Kontakt zum Referent Michael Köhler

info@dehoga-beratung.de

Kontakt zur Akademie Verena Armbruster

armbruster@dehogabw.de

Mitschnitt und Unterlagen:

Stets aktuell Version unter:

www.dehogabw.de/stb

Viel Erfolg bei der Umsetzung!

www.dehoga-akademie.de dehoga_akademie

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