- Stand: 05. Mai 2021 – 13:30 Uhr
Stabilisierungshilfe II und verbesserte
Überbrückungshilfe III im Vergleich
Die wichtigsten Funktionen
Im Webinar sind Sie als Teilnehmende stummgeschaltet.
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Für Sie heute im Gespräch
Sascha Matussek
Steuerberater & Dipl.- Finanzwirt (FH)
Referent Steuerberaterkammer Stuttgart & Nordbaden zur
Überbrückungshilfe III
Michael Köhler
DEHOGA Beratung
DEHOGA Betriebsberater
Ansprechpartner Coronahilfen Gastgewerbe
Timo Becker
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-
Württemberg
Team Stabilisierungshilfe
Verena Armbruster DEHOGA Akademie
Organisation & Projektmanagement
Begrüßung
Service für Antragsteller
www.dehogabw.de/stb
Inhalt des Webinars
Schnellüberblick der zwei aktuell relevanten Coronahilfen
Verbesserungen und förderfähige Kosten der Überbrückungshilfe III
Beihilferechtliche Grundlagen beider Hilfen
Aktualisierte
Kombinationsmöglichkeiten beider Hilfen
Beantwortung Ihrer Fragen zur Stabilisierungshilfe II und
Überbrückungshilfe III
Ihre Fragen
Bitte stellen Sie Ihre Fragen…
• an der Stelle im Webkurs, an der sie thematisch passt
• mit Benennung der konkreten Hilfe, die sie betrifft.
• Rückfragen immer mit Bezug zur Ausgangsfrage.
Antworten:
• Einfache Fragen, werden per Chat wenn möglich direkt beantwortet
• Der Rest live am Schluss!
Stabilisierungshilfe II (Januar bis März)
Überbrückungshilfe III (November bis Juni)
Alternative vom Land Baden-Württemberg
Fördert Liquiditätsengpass! (direkte Hilfe)
Neu: Antrag bis 30. Juni!
Hilfe vom Bund
Fördert Anteil der Fixkosten! (indirekte Hilfe)
Antrag bis 31. August Eventuell
Nov. + Dez.
November Dezember Januar Februar März April Mai Juni
Härtefallfond für Betriebe, die durchs Raster fallen!
(November bis Juni) – Einzelfallentscheidung!
?
!
Einordnung
Stabilisierungshilfe II (Januar bis März)
Überbrückungshilfe III (November bis Juni)
In den Monaten, in denen die Überbrückungshilfe III nicht ausreicht, um den betrieblichen Liquiditätsengpass zu decken, können Sie alternativ die Stabilisierungshilfe II beantragen.
Eine gleichzeitige Inanspruchnahme dieser beider Hilfen für den gleichen Förderzeitraum ist ausgeschlossen.
Deshalb müssen beide Hilfen verglichen werden.
November Dezember Januar Februar März April Mai Juni
Ihre Chance in Baden-Württemberg:
Diese Informationen finden Sie im Themenbereich Coronahilfen
Antragsvoraussetzungen Stabilisierungshilfe II
Grundsatz: Liquiditätsbetrachtung
• Tag der tatsächlichen Zahlung
• Auch gestundete, fällige und tatsächlich gezahlte Beträge
• Auch Jahresrechnungen (z.B. Versicherung)
Ausnahme:
• KUG
• Auszahlung anderer Hilfen, die für einen
abweichenden Förderzeitraum bezahlt werden
• Entsch. Betriebsschließungsversicherung
• Kosten prüfender Dritte für die Antragsstellung
Umsatz:
• Einnahmen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb
• Keine Rückerstattungen (z.B. Umsatzsteuer, Energiekosten…)
Ergebnis:
• Liquiditätsengpass oder Überschuss
Liquiditätsplanung
1-3 beliebige zusammenhängende
Monatszeiträume (30 Tage)zwischen 1. Januar und 31. März 2021
Januar Februar März gesamt
Umsatzerlöse 9.000,00 € 18.000,00 € 25.000,00 € 52.000,00 €
- Wa renkos ten 4.000,00 € 6.000,00 € 8.000,00 € 18.000,00 €
- Pers ona l kos ten (ohne KUG) 8.000,00 € 10.000,00 € 14.000,00 € 32.000,00 €
- … … … … …
-
Ums a tzs teuer-Za hl l a s t (a ufgel a ufen und
a ktuel l ) 500,00 € 900,00 € 1.800,00 € 3.200,00 €
-
Lebens unterha l t
(ma x. 1.180€/Mona t/Pers on) 1.180,00 € 1.180,00 € 1.180,00 € 3.540,00 €
-
a ufgel a ufene i m Mona t beza hl te Kos ten
(offene Rechnungen, ges tundete Bei trä ge) 4.000,00 € 1.000,00 € - € 5.000,00 € - Ti l gung - € - € 3.500,00 € 3.500,00 €
-
Inves titionen zur Aufrechterha l tung des Ges chä fts betri ebs (z.B. Inves titionen i n
Hygi ene oder Li efers ervi ce etc.) 3.500,00 € - € 3.500,00 € = Defizit / Liquiditätsengpass - 14.580,00 € - 9.430,00 € - 8.160,00 € - 32.170,00 €
Ermittlung des Liquiditätsengpasses
Welche Kosten sind nicht förderfähig?
Keine zeitlich vorgezogenen Kosten
Pacht / Kapitaldienst für nächsten Monat
Keine Kostenabgrenzung
Anteilige Anrechnung der Zahlung eines Mitgliedsbeitrags aus Dezember
Keine künstlich generierten Kosten
Sondertilgungen, nicht geplante Renovierungskosten
Keine ergebnisorientierten Steuern
(Einkommen-, Kirchen-, Gewerbe-)
Keine Abschreibung Keine Privatentnahmen
Private Versicherungen
Höhe der Stabilisierungshilfe II
Stabilisierungshilfe II =
Liquiditätsengpass aber max:
3.000,- Euro pro Unternehmen +
2.000,- Euro pro Vollzeitäquivalent (VZÄ)
Ausnahme: Betriebe zwischen 30% und 50% gastgewerblichem Umsatzanteil:
2.000,- Euro pro Unternehmen +
1.000,- Euro pro Vollzeitäquivalent(VZÄ)
Beihilfegrenze:
Ausschließlich Bundesregelung
Kleinbeihilfen 2020 (max. 1.800 TEU)
Bei der Durchschnittsbetrachtung: gearbeitete Tage /225 Tage
Stichtag:
• A) letzter Tag des gewählten Förderzeitraums
• B) Jahresdurchschnitt 2019 (bei Neugründungen ab 31.12.2019: Jahresdurchschnitt 2020)
Anzahl MA Faktor VZÄ
8,0 0,3 2,4
2,0 0,5 1
2,0 0,75 1,5
2,0 1 2
8,0 1 8
1,0 1 1
15,90 16,00
18.000 €
35.000 €
es wird stets aufgerundet:
Anza hl geri ngfügi g Bes chä ftigte (Aus hi l fen/Mi ni jobber, 450- Euro-Ba s i s )
Tei l zei tkrä fte bi s 20 Stunden pro Woche
Anzahl Beschäftigte (VZÄ) nach Arbeitsumfang (des Gesamtunternehmens)
ermögl i cht ei nen ma xi ma l en Ges a mtzus chus s (bei 30%- 50% ga s tgewerbl . Ums a tza ntei l ) i n Höhe von:
ermögl i cht ei nen ma xi ma l en Ges a mtzus chus s (bei mi nd. 50% ga s tgewerbl . Ums a tza ntei l ) i n Höhe von:
Tei l zei tkrä fte bi s 30 Stunden pro Woche Tei l zei tkrä fte über 30 Stunden pro Woche Vol l zei tkrä fte (i nkl . Aus zubi l dende)
Unternehmer/i n (a uch mi tarbei tende GbR-Ges el l s cha fter)
Anzahl Beschäftigte, komplett (VZÄ) Maximalbetrag
unabhängig von der Länge des Förderzeitraums!
Aber: max.
Engpass!
Auch ruhende Arbeitsverhältnis se zählen mit
Berechnung der Vollzeitäquivalente
10% - Regel:
Stabilisierungshilfe II darf nur beantragt werden für Förderzeiträume, in denen die Hilfe mindestens 10% höher ist als die rechnerische zu
erwartende Überbrückungshilfe III
Förderzeitraum = individuell gewählter Förderzeitraum (nicht Jan-März!)
Vergleich mit verbesserten Überbrückungshilfe III
… und jetzt:
Vorbemerkung Überbrückungshilfe III
Hilfsprogramm & Investitionsförderprogramm
?!Wunsch nach rechtlicher Absicherung!?
Kein Rechtsanspruch!
Grundlage: FAQs -> Darüber hinaus?
• Hotline ?
• Pressemitteilungen?
Lediglich als Orientierung:
• Steuerberaterkammern
• DATEV /Addison …
• Liste förderfähiger Ausgaben
• Heutiges DEHOGA Webinar
Verbesserungen der Überbrückungshilfe III
Stabilisierungshilfe II (Januar bis März)
Überbrückungshilfe III (November bis Juni)
Alternative vom Land Baden-Württemberg
Fördert Liquiditätsengpass! (direkte Hilfe)
Neu: Antrag bis 30. Juni!
Hilfe vom Bund
Fördert Anteil der Fixkosten! (indirekte Hilfe)
Antrag bis 31. August Eventuell
Nov. + Dez.
November Dezember Januar Februar März April Mai Juni
Härtefallfond für Betriebe, die durchs Raster fallen!
(November bis Juni) – Einzelfallentscheidung!
?
!
Einordnung
Antragsvoraussetzungen Überbrückungshilfe III
Diese Informationen finden Sie im Themenbereich Coronahilfen
Neu:
• Antragsberechtigung für Betriebe mit Gründung bis 31. Oktober 2020
© DEHOGA Akademie www.dehoga-akademie.de
Überbrückungshilfe - Grundlagen
Abhängig von der Höhe des
Umsatzeinbruchs, werden die Fixkosten in den Monaten November 2020 bis Juni 2021 anteilig gefördert
Bei Umsatzeinbruch von:
• mehr als 70% -> 100% der Fixkosten
• zwischen 50-70% -> 60% der Fixkosten
• zwischen 30-50% -> 40% der Fixkosten
• unter 30% -> keine Antragsberechtigung
► Bezogen auf den Fördermonat im Vergleich zum Vergleichsmonat 2019 (nicht 2020)
► Kleine und Kleinstbetriebe (max. 50 MA & 10 Mio. € Jahresumsatz) und Betriebe jünger als 1.1.2019
wahlweise durchschnittlicher Monatsumsatz 2019 Bild von Free-Photos auf Pixabay
Umsatz
Umsatz ist der steuerbare Umsatz gem. §1 UStG in einem
Besteuerungszeitraum. Ein Umsatz gilt dann als erzielt, wenn die Leistung in diesem Monat erbracht wurde.
Des Weiteren zählt als Umsatz:
• Dienstleistungen, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführt und nicht steuerbar sind
• Erlöse aus Anlageverkäufen (sofern nicht corona-bedingter Notverkauf)
• Erhaltene Anzahlungen (außer Fitness-Studio)
• Sachbezüge
• Unentgeltliche Wertabgaben / Eigenverbrauch (wohl eher nicht ?! Unklar!)
Kein Umsatz:
Innergemeinschaftliche Erwerbe
Umsätze zwischen verbundenen Unternehmen
Corona-Hilfen von Bund und Ländern
Versicherungsleistungen
Verkauf von Mehrzweckgutscheinen
Dauerleistungen (private Vermietungen)
Noch nicht abgerechnete Forderungen
Förderfähige Kosten
Fortlaufende,
Im Förderzeitraum anfallende,
Nicht einseitig veränderbare,
Betriebliche Kosten,
Verpflichtung vor 1.1.21 (Nr. 1-11) und im Förderzeitraum fällig,
Lt. nachstehender Fixkostenliste Zeitliche Einordnung:
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Fälligkeit (Datum auf der Rechnung)
Förderfähige Kosten
1. Mieten und Pachten 2. Weitere Mietkosten 3. Betriebliche Zinsen 4. Handelsrechtliche
Abschreibungen (50 %) 5. Leasingkosten
6. Notwendige
Instandhaltungen 7. Verbrauchskosten 8. Grund- steuern
9. Lizenz- gebühren
10. Versicherungen, Abonnements, etc.
11. Kosten für prüfenden Dritten
12. Personalkosten pauschal 20 %
13. Kosten für Azubis / duale Studenten
14.1
Umbaumaßnahmen wg. Hygienekonzepte
14.2. Investition für Digitalisierung
15. Marketing &
Werbekosten Neuer
Eigenkapitalzuschuss
16. Ausgaben für Hygienemaßnahmen
Neu: Eigenkapitalzuschuss
Für besonders betroffene Betriebe
+ 25% - 40% auf Fixkosten (Pos. 1-11) ab dem dritten Monat mit mind. 50%
Umsatzrückgang
Monate, in denen November- und Dezemberhilfe beantragt wurde, zähen dazu
Monate, in denen Stabilisierungshilfe II beantragt wurde, aktuell ungeklärt!
• Bei Neuanträgen: seit 20.04. berücksichtigt
• Bei bereits gestellten Anträgen: über Änderungsantrag (seit Ende April) oder
Neu: Fiktiver Unternehmerlohn (bisher nur BW):
Pauschal 1.000€ zusätzliche Hilfe pro Monat mit mind. 30%
Umsatzeinbruch
Gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (und zwar für jeden Gesellschafter!)
Am relevantesten bei kleinen Betrieben (bis zu 6.000€ von Januar bis Juni)
Rechenbeispiel
Wirkungsweise
• Eigenkapitalzuschuss
• Fiktiver Unternehmerlohn
#14.1: Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen
bauliche Maßnahmen
zur Umsetzung von Hygienekonzepten
z.B. Renovierungs-, Modernisierungs-, Umbauarbeiten, Luftfilteranlagen, Trenn-/Schutzwände…
Das große ABER:
• extrem genaue Dokumentation des Hygienekonzepts notwendig (siehe z.B. IHK Nürnberg und Themenbereich Widereröffnung )
• nur tatsächlich im Zuge des geltenden Hygienekonzepts angefallene Kosten dürfen gefördert werden
schmaler Grad bis zum Subventionsbetrug
#14.2: Digitalisierung
Investitionen für die Digitalisierung des Unternehmens, wie z.B. die Anlage eines Online-Shops, die Anschaffung entsprechender Hardware für Home- Office, o.Ä. wird ebenfalls einmalig mit bis zu 20.000,- € als erstattungsfähig anerkannt.
Elektronische Aufzeichnungssysteme i.S.d. § 146a AO sind explizit als förderfähig genannt!
• Kassen/ Hotelprogramme / TSE!
#14 allgemein:
Kosten, die AB November 2020 anfallen, sind dem jeweiligen Fördermonat zuzurechnen.
Die Kosten März bis Oktober können frei auf den Förderzeitraum verteilt werden.
#14. „Positiv-Liste“ – Digitalisierung & Hygienemaßnahme
Unverbindlicher vorläufiger Zwischenstand, was alles förderfähig sein soll.
Offensichtlich nicht zur Veröffentlichung bestimmt!
Als „Möglichkeit im Einzelfall“ zu sehen, nicht als Freibrief
Es handelt sich um eine beispielhafte Aufzählung!!!
#14. „Positiv-Liste“ – Umbau wg. Hygienemaßnahme (mtl. 20.000)
& Hygienemaßnahmen + temporäre Verlagerung in den Außenbereich
Personalkosten zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen
Personalkosten zur Verlagerung in Außenbereiche
Desinfektionsmittel Trennwände, Plexiglas Luftfilter
Fester Einbau von Lüftungsanlagen
Schnell- & Selbsttests für Kunden oder Mitarbeiter
Handtrockner mit UVC Licht
Dampfreiniger mit UVC- Licht
Austausch Teppichboden gg. abwischbare
Oberfläche
Errichtung Doppelstrukturen (2.
Theke)
Modernisierung Toiletten/Sanitär
Schaffung zusätzlicher sanitärer Anlagen für
Personal Installation/Erneuerung/
Aufrüstung von Klima- &
Lüftungsanlagen
Lüftungsanlagen für Personalräume
Sonnenschirme mit integrierten Heizstrahlern
In Eigenregie erbrachte Arbeitsleistungen, z.B.
Aufstellen von Heizstrahler
Einrichtung für Außengastronomie (Mobiliar, Theke, Kühlung)
Anschaffung/Austausch von Terassenbestuhlung
Überdachung für den Außenbereich
Windschutz für den Außenbereich Umstrukturierung Gastraum wg. Abstand (z.B.
auch Elektrik)
Abschaffung mobiler Raumteiler für Gasträume
Einbau von (neuen) Fenstern zum Lüften
Wechsel auf Spülmaschine mit höherer Temperatur
Umrüstung auf kontaktlose Türschließanlage
#14. „Positiv-Liste“ –Digitalisierung (einmalig 20.000€)
Einrichtung Online-Shop
Anschaffung Hardware zur besseren Präsentation
im Online-Shop
Bearbeitung/Aktualisieru ng des Internetauftritts
Anschaffung
Laptop/sonstiger IT-Hard-
& Software wg.
Homeoffice
Ausbau WLAN
Glasfaseranschluss
Kosten für digitales Marketing (SEO, Social
Media, etc.)
Kosten für die Betreuung von social media Kanälen
Weiterbildung zur Digitalisierung
Dokumenten- Management
Update von Software- Systemen
Implementierung von Buchungs- und Reservierungssystemen
Neue cloudbasierte Telefonanlage
Anschaffung
Smartphones/Tablets zur digitalen
Kontaktverfolgung
Token zur
Infektionsketten- Gästebindungsprogramm Taxameter und ähnliche
Anschaffung Konvektomat mit Internetanbindung
Anschaffung von Registrierkassen &
Software (z.B. TSE)
Wechsel des
Kassensystems für neue digitale Services (z.B.
Bestellen am Tisch)
Digitalisierung von Informationsmappe und
Speisekarten
Anschaffung von Hard- &
Software (auch Flatscreen) für digitale
Gästemappe
App für
Kundenregistriegung
#16. Ausgaben für Hygienemaßnahmen (bisher unter #7)
(Aktuell) keine betragsmäßige Begrenzung vorgesehen!
Unterscheidung 16 zu 14 m.E. das benötigte Werkzeug.
Beispiele:
• Automat. Seifen- und Desinfektionsmittelspender
• Hinweis- und Warntafeln
• Schutzkleidung
• Papierhandtücher und Papierhandtuchspender
• Automat. Seifen- und Desinfektionsmittelspender
• Hinweis- und Warntafeln
• Schutzkleidung
• Papierhandtücher und Papierhandtuchspender
Berechnung Überbrückungshilfe
Alternative:
• Jahresdurchschnitt 2019 hier eintragen
• Konsequent Durchschnitt
Kombinationsmöglichkeiten
Kompaktvergleich Coronahilfen
https://www.dehogabw.de/servicecenter/s ervicecenter-
details/kompaktvergleich_coronahilfen.ht ml
Vergleichsrechnung Coronahilfen (Excel) https://www.dehogabw.de/servicecenter/s ervicecenter-
details/vergleichrechnung_coronahilfen.ht ml
Relevante Beihilferahmen
Extra Info: Beihilferahmen
De-Minimis und Kleinbeihilfe
bedingungslos!
Fixkostenhilfe: max. bis 70% /90% des
tatsächlichen Verlusts
Beihilferahmen
Empfehlung:
Ev. Rückgabe KfW Kredit prüfen
November- und Dezemberhilfe so wählen, dass in Kleinbeihilfe noch Platz für Stabilisierungshilfe II ist
Stabilisierungshilfe II
Bundesregelung
Kleinbeihilfe (1,8 Mio. €)
Überbrückungshilfe III
Wahlrecht:
• Kleinbeihilfe und De-Minimis (2 Mio. €)
• Fixkostenhilfe (10 Mio. €)
• Kleinbeihilfe und Fixkostenhilfe (11,8 Mio.€)
• Kleinbeihilfe, De-Minimis und Fixkosten (12 Mio.€)
Ihre Fragen
Herr Timo Becker
Herr Sascha Matussek
Herr Michael Köhler
Kontakt zum Referent Michael Köhler
info@dehoga-beratung.de
Kontakt zur Akademie Verena Armbruster
armbruster@dehogabw.de
Mitschnitt und Unterlagen:
Stets aktuell Version unter:
www.dehogabw.de/stb
Viel Erfolg bei der Umsetzung!
www.dehoga-akademie.de dehoga_akademie
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